Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, mit Ausnahme der nach dem Co2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Förderbank geförderten Maßnahmen, die in einem in der europäischen Gemeinschaft oder im europäischen Wirtschaftsraum gelegenen Privathaushalt durchgeführt werden, ermäßigt sich nach § 35a Abs. 3 EStG die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens aber um 1.200,00 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen.

Zu den handwerklichen Tätigkeiten zählen z.B. Malerarbeiten, Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen, Reparaturen oder Austausch von Fenstern und Türen, Reparaturen, Wartung und Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an Garagen, Modernisierung des Bades, Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück u.ä.

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