Die Blindengeldleistungen nach den Landesblindengeldgesetzen und nach § 72 SGB XII weisen erhebliche Unterschiede auf. Diese Unterschiede betreffen

  • die Höhe der Leistung,
  • die Bezifferung der Leistung oder ihre Anpassung durch eine Dynamisierungsklausel und
  • die Auswirkung des Lebensalters.

Der DBSV veröffentlicht jährlich einen Überblick über die aktuelle Höhe der Blindengeldleistungen. Diese Übersicht kann im Internet unter www.dbsv.org.

eingesehen werden.

Auf die Höhe der Leistung wirken sich außerdem Kürzungen infolge der Anrechnung anderer Sozialleistungen oder Leistungseinschränkungen bzw. Leistungsausschlüsse aus persönlichen Gründen aus. Dazu vgl. unten.

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