Die Telekom räumt einen Sozialtarif für Menschen mit geringem Einkommen und schwerbehinderte Menschen ein.

Der Sozialtarif bedeutet eine Vergünstigung auf die Verbindungskosten in Höhe von 6,94 Euro für bestimmte Gruppen mit geringem Einkommen und schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis (Sozialtarif 1) bzw. 8,72 Euro für blinde, gehörlose und sprachbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von 90 (Sozialtarif 2) innerhalb eines Abrechnungszeitraums. Dieser Betrag wird mit allen Gebühren für Festnetz- und Auslandsverbindungen, die über die Deutsche Telekom hergestellt werden, verrechnet. Ausgenommen sind Verbindungen zu Mobilfunknummern, zu Sonderrufnummern und Verbindungen, die über andere Anbieter hergestellt werden. Der Sozialtarif gilt nur für Anschlüsse, bei denen die T-Com als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt ist.

In Verbindung mit einer Sprachflatrate oder einem DSL-Komplettpaket wird der Sozialtarif nicht gewährt.

Diese Regelungen gelten auch, wenn ein im Haushalt lebender Angehöriger die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.

Der Antrag ist bei allen T-Punkt-Läden erhältlich. Er kann auch telefonisch unter der Nr. 088.330.1000 angefordert werden. Dem Antrag müssen die erforderlichen Nachweise, insbesondere die Bescheinigung der Gebühreneinzugsstelle (GEZ) über die Befreiung von der Rundfunkgebühr beigefügt werden.

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