Im Todesfall eines Blinden erhebt sich die Frage, ob der Blindengeldanspruch vererblich ist bzw. ob eine Sonderrechtsnachfolge eintritt. Weiter ist zu fragen, inwieweit es darauf ankommt, ob das Verwaltungsverfahren bereits eingeleitet worden ist, ob über den Antrag bereits entschieden worden ist, ob die Leistung ausbezahlt wurde oder nicht.