In den genannten Gesetzen ist insbesondere die Förderung der Teilhabe am Berufsleben geregelt. Das reicht von der Beratung über die Förderung der Ausbildung, die Hilfe bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes, die Förderung der beruflichen Weiterbildung (Fortbildung und Umschulung), begleitende Hilfen im Arbeitsleben bis zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

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