Bereits zu Beginn der Schulbildung müssen sich die Erziehungsberechtigten des blinden oder sehbehinderten Kindes sowie dieses selbst mit der Frage auseinandersetzen, ob der Besuch der Regelschule am Ort oder der Besuch einer speziellen Förderschule für blinde oder sehbehinderte Kinder der für das Kind geeignetste Lernort ist. Wenn sich die spezielle Förderschule nicht am Wohnort der Familie befindet wird die Entscheidung noch dadurch erschwert, dass mit dem Schulbesuch möglicherweise ein Internatsaufenthalt verbunden ist oder lange Fahrzeiten in Kauf genommen werden müssen.