Die Feststellung der Behinderung ist die Voraussetzung dafür, dass zahlreiche vom Gesetz eingeräumte Nachteilsausgleiche beansprucht werden können. Der Nachweis, dass eine Behinderung vorliegt, kann am einfachsten durch den Behindertenausweis geführt werden. Der Ausweis dient dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen, die schwerbehinderten Menschen nach Teil 2 des SGB IX (Schwerbehindertenrecht) oder nach anderen Vorschriften zustehen. Zum Schwerbehindertenrecht nach Teil 2 des SGB IX vgl. insbesondere Heft 05 "Teilhabe am Berufsleben" und zu den Nachteilsausgleichen Heft 07 "Weitere Nachteilsausgleiche" dieser Schriftenreihe.