Für die meisten Blinden und Sehbehinderten sind für Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation die Rechtsgrundlagen im SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) einschlägig. Der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen liegt ein dreistufiges System zugrunde (vgl. 3.2.1.1).

Wonach suchen Sie?