In diesem Heft wird auf weitere Nachteilsausgleiche eingegangen, welche noch nicht in den Heften 02 bis 06, also in den Heften, welche bestimmte Themen zum Inhalt haben, behandelt worden sind. Vielfach wird ergänzend auf Abschnitte in den Heften 02 bis 06 verwiesen. Die angesprochenen Textstellen müssen beachtet werden.
Neben gesetzlich vorgeschriebenen gibt es auch freiwillig gewährte Nachteilsausgleiche. Auch auf diese wird hier eingegangen, wobei keine Vollständigkeit gewährleistet wird.
Zu unterscheiden ist auch zwischen Individualleistungen und Pauschalleistungen.
Schließlich können Leistungen in der Form eines personenbezogenen Budgets gewährt werden.
Der Eingliederung dient auch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und der in diesem gewährte Schutz vor Diskriminierungen. Deshalb wird dieses Gesetz unter 7. mit Unterpunkten behandelt.