Nicht allen behinderten Menschen ist es infolge ihrer Behinderung möglich, die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen oder ohne besondere Förderung zu erreichen. Für viele ist es nicht möglich, allein mit Hilfe des Regelinstrumentariums des Arbeitsförderungsrechts und des Schwerbehindertenrechts in das Arbeitsleben eingegliedert oder bei Arbeitslosigkeit wiedereingegliedert zu werden.

Hier bieten Integrationsprojekte, Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten als spezielle Einrichtungen auch schwerstbehinderten Menschen die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben.

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