Die Berufsausübung wird auf vielfältige Weise gefördert. Aufgabe der Arbeitsagentur ist u. a. die Berufsberatung (s. o.) und die Arbeitsvermittlung. Behinderte Menschen erfahren dabei außerdem die Unterstützung durch die Integrationsämter, Integrationsfachdienste und Selbsthilfeorganisationen mit ihren Berufsfachgruppen.
Als Rechtsquellen sind insbesondere neben dem SGB III (Arbeitsförderung) das SGB IX, Kapitel 5 „Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben“ und das im SGB IX zweiter Teil enthaltene Schwerbehindertenrecht sowie die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV 1988) zu nennen. Zu beachten sind außerdem die für die einzelnen Rehabilitationsträger einschlägigen Spezialgesetze. Durch diese Rechtsgrundlagen sollen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen und die Berufsausübung behinderter Menschen gefördert werden.