Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind im Sozialrecht vorgesehen, um ausgefallenes Entgelt zu ersetzen (Lohnersatzfunktion), erlittene bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen zu entschädigen (Entschädigungsfunktion) oder bei Bedürftigkeit das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern (Existenzsicherungsfunktion).
Entgeltersatzleistungen sind Leistungen, die an die Stelle bisher erzielten Entgelts treten. Das sind z.B. Krankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Renten der Sozialversicherungen.
Entschädigungsleistungen sind
- in der gesetzlichen Unfallversicherung das Verletztengeld sowie Rentenleistungen,
- im Versorgungsrecht das Versorgungskrankengeld sowie Versorgungsrenten.
Leistungen zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums sind die Unterhaltsleistungen nach dem SGB II und dem SGB XII.
Wenn bei einer Person die Voraussetzungen für verschiedene Leistungen gegeben sind, wird in der Regel die höhere Leistung gewährt und es findet eine Anrechnung statt.