Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeit Suchende.

Das SGB II enthält die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige und der Personen, die mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Zurückgehend auf die Vorschläge der sog. Hartz-Kommission werden im SGB II - Grundsicherung für Arbeit Suchende - die früheren Leistungen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zu einem einheitlichen Leistungssystem für den von diesem Gesetz betroffenen Personenkreis zusammengefasst.

Das SGB II sieht einerseits mit dem Arbeitslosengeld II und dem Sozialgeld Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vor, welche sich an Grundsätzen des Sozialhilferechts orientieren. Andererseits enthält das Gesetz ein Paket von Anreizen und Sanktionen, die in ihrem Zusammenspiel auf eine Aktivierung der Arbeit Suchenden abzielen sollen (BT-Drs. 15/1516, S. 46 f.).

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