Der Ausgleich für die einer Familie mit Kindern entstehenden Belastungen wird gem. § 31 Satz 1 EStG durch "Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung (...) entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X (§§ 62 bis 78 EStG) bewirkt."