Gemeinsam blinden und sehbehinderten Menschen helfen!

Eine Gemeinschaftsstiftung – was ist das?

1998 und auch später noch musste Dr. Otto Hauck, der geistige Vater unserer Stiftung, das oft erklären. Dass ein Stiftungsvermögen für einen guten Zweck auch von vielen Beteiligten gemeinschaftlich aufgebaut werden kann, war in Deutschland damals noch nahezu unbekannt. Die Idee, auf diese Weise gemeinsam nachhaltig zu helfen, kommt aus den USA, wo das Engagement in den „Community fonds“ einen sehr hohen Stellenwert genießt. 
Als Vorsitzender des „Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS)“ verfolgte Hauck das Ziel, die Selbsthilfearbeit im DVBS dauerhaft zu sichern. So war es 1998 der DVBS selbst, der mit 50.000 DM den Grundstock zur Gründung unserer Gemeinschaftsstiftung legte. Wann immer es wirtschaftlich möglich war - seine Freunde und Förderer den DVBS mit Nachlässen und großzügigen Spenden bedachten - stiftete er weiter und handelte damit im besten Sinne des Wortes nachhaltig. So ist jener Verein, dessen Wirken unsere Gemeinschaftsstiftung fördern möchte, selbst ihr mit Abstand größter Stifter. Doch er ist längst nicht mehr der einzige. Menschen in- und außerhalb des DVBS engagieren sich gemeinsam für unsere Sache.

Wie fördert die Gemeinschaftsstiftung?

Wir unterstützen Projekte des DVBS. Dessen Mission ist es, als Selbsthilfeorganisation und Interessenvertretung Blinder und Sehbehinderter Bildung, berufliche und soziale Teilhabe zu sichern und zu erschließen. Dabei hilft unsere Stiftung nur dann, wenn für ein wichtiges Projekt an anderer Stelle keine oder nicht genügend finanzielle Mittel zur Umsetzung beschafft werden können. 
Der DVBS wendet sich in solchen Fällen mit der Bitte um Förderung an unsere Stiftung. Der Vorstand unserer Gemeinschaftsstiftung prüft das jeweilige Projekt und entscheidet darüber. Dabei berücksichtigt er die Förderschwerpunkte, die von unserer Stiftergemeinschaft festgelegt und fortlaufend aktualisiert werden. In regelmäßigen Abständen erstattet der DVBS Bericht über den Fortgang der bewilligten Projekte. Der Vorstand informiert dann seinerseits persönlich und in jährlichen Tätigkeitsberichten die Stiftergemeinschaft, die Aufsichtsbehörden und die interessierte Öffentlichkeit.

Die Stiftergemeinschaft tritt in der Regel einmal jährlich zusammen. Sie besteht aus jenen Menschen, die eine Zustiftung in das Vermögen unserer Gemeinschaftsstiftung gegeben haben. Zusätzlich wählt der DVBS alle vier Jahre aus den Reihen seiner Mitglieder drei Vertreterinnen oder Vertreter in die Stiftergemeinschaft.

Der Stiftungsvorstand besteht aus vier Personen: Der Vorsitzende des DVBS und sein Stellvertreter werden alle vier Jahre von der DVBS-Mitgliederversammlung gewählt und übernehmen die gleichen Ämter im Vorstand der Stiftung. Die beiden Beisitzenden werden im selben Turnus von der Stiftergemeinschaft gewählt. In der Regel können für diese Ämter Wirtschaftsfachleute gewonnen werden. 
Das Ansprechpartnernetz besteht aus dem Geschäftsführer des DVBS und aus ehrenamtlich tätigen Juristinnen und Juristen, die selbst blind oder sehbehindert sind. Diese Fachleute beraten Interessierte vertraulich und informieren im persönlichen Gespräch über rechtliche Aspekte ihres möglichen Engagements für unsere Stiftung.

Warum sollte ich mich engagieren?

Wenn Sie dazu beitragen möchten, dass Blinde und Sehbehinderte selbstbestimmt und gleichberechtigt in unserer Gesellschaft leben können, wenn Ihnen die Chancen auf eine gute Ausbildung und die berufliche Integration dieser Menschen am Herzen liegen, dann ist unsere Gemeinschaftsstiftung sicher eine sehr gute Adresse für Sie.

  • Jeder Cent Ihrer Spende, jeder Ertrag, den Ihre Stiftung erlöst, kommt blinden und sehbehinderten Menschen zugute. Die anfallenden Kosten der Arbeit unserer Gemeinschaftsstiftung trägt der DVBS. Wir sind Mitglied im „Bundesverband Deutscher Stiftungen“ und deren Grundsätzen ordentlicher Stiftungsführung verpflichtet.
  • Als Stifterin oder Stifter werden Sie ein Mitglied unserer Gemeinschaft. Sie erhalten nicht nur eine Zustiftungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt. Unsere Gemeinschaftsstiftung heißt Sie mit der Stifterurkunde herzlich willkommen. Sie werden in das Stifterbuch eingetragen und entscheiden als Mitglied der Stiftergemeinschaft über unsere Förderschwerpunkte selbst mit. Fortlaufend werden Sie über unsere Arbeit informiert und erfahren dabei auch Neuigkeiten aus dem Wirken des DVBS und über das Leben blinder und sehbehinderter Menschen.
  • Es sind vielfach selbst betroffene Menschen, die unsere Stiftung aufbauen und darüber entscheiden, welche Projekte gefördert werden. Sie tun dies gemeinsam mit nicht behinderten Menschen und sind als „Experten in eigener Sache“ mit dabei. Es sind blinde oder sehbehinderte Menschen, die Sie beraten und es sind ausschließlich blinde und sehbehinderte Menschen, die von den Projekten profitieren, die von unserer Gemeinschaftsstiftung gefördert werden.
  • Unsere Arbeit findet Anerkennung: Im Juni 2007 zeichnete die hessische Landesregierung unsere Gemeinschaftsstiftung als „Stiftung des Monats“ aus.
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