Wir widmen diese Schriftenreihe dem Andenken an Dr. Dr. Rudolf Kraemer.

Der blinde Jurist Rudolf Wilhelm Kraemer wurde am 6. Dezember 1885 in Heilbronn geboren. Er verstarb am 30. Juli 1945.

Er gründete 1909 den Württembergischen Blindenverein und war dessen Vorsitzender. Nach Gründung des Reichsdeutschen Blindenverbandes wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Ab 1929 war Kraemer als Rechtsberater und Justitiar des Reichsdeutschen Blindenverbandes tätig.

Kraemer forderte eine Blindenrente. Er legte dem Blindenwohlfahrtskongress 1930 dazu einen Gesetzentwurf vor.

Besonders hervorzuheben ist sein Kampf gegen die Zwangssterilisation blinder Menschen und gegen die Euthanasie "lebensunwerten Lebens" im Dritten Reich. Schon früh erkannte Kraemer die Gefahr, die von den damals weit verbreiteten Lehren über die Eugenik und die Rassenlehre ausging; denn nicht erst in seiner vielbeachteten Schrift "Kritik der Eugenik vom Standpunkt des Betroffenen", welche der Reichsdeutsche Blindenverband 1933 herausgab, sondern bereits in seiner Dissertation, die er unter dem Titel "Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des deutschen Blindenrechts" 1924 in Heidelberg vorgelegt hat, setzte er sich eingehend mit den Fragen der Euthanasie und Sterilisation auseinander. 1934 wurde ihm wegen seines offenen Eintretens gegen die von den Nationalsozialisten propagierte Vorstellung vom Sinn der sogenannten Rassenhygiene und der Zwangssterilisation oder gar der Euthanasie seine Tätigkeit als Rechtsberater des Reichsdeutschen Blindenverbands untersagt.

Ein besonderer Grund für unsere Widmung ist, dass Rudolf Kraemer eine fünfteilige Schrift "Das deutsche Blindenrecht" verfasst und 1935 vorgelegt hat. Der Druck wurde jedoch vom Reichsarbeitsministerium untersagt. In Auszügen ist es in der Zeitschrift des Vereins blinder Geistesarbeiter Deutschlands (heute Deutscher Verein der Blinden und Sehbehindeten in Studium und Beruf e.V. (DVBS)) erschienen.

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