horus 4/2025
Schwerpunkt: Umbrüche

Inhalt

Schwarze Grafik auf gelbem Grund: Ein Mann rutscht aus, beide Beine in der Luft. Vor ihm liegt die Sturzursache, ein mehrarmiger Klumpen. Rechts oben ein Song-Zitat von John Lennon: „Life is what happens to you while you’re busy making other plans.” Grafik ohne Zitat: pixabay / Mohamed Hassan

Titelblatt horus 4/2025


Vorangestellt

Liebe Leser*innen,

als das Redaktionsteam mir das aktuelle Thema benannte, startete sofort mein Kopfkino – spannendes Thema! Respekt! 

Ein Umbruch, also eine tiefgreifende Veränderung, ein Bruch mit dem Alten und ein Übergang ins Neue ist ein Thema, das uns alle angeht, mit dem wir uns alle beschäftigt haben, es aktuell tun oder tun werden. Beim Gedanken daran erleben wir oft Unsicherheit mit dem Blick auf Veränderungen und sich ergebende Chancen.

Egal, wie und wo wir das Thema erleben – es ist tiefgreifend, packend und es entsteht etwas Neues. Umbrüche sind nicht das Ende, sondern der Anfang einer Geschichte, die man noch nicht kennt.

Für die blista sind „Umbrüche“ ein großes Aufgabenfeld – es begegnet uns u.a. immer dann, wenn jemand neu an der blista startet – ob als Schüler*in, als Mitarbeitende, als Auszubildende oder als Rehabilitand*in. 

Mit dem Focus auf die blindentechnische Grundrehabilitation zeigt sich, wie tiefgreifend Umbrüche durch einen Sehverlust sind. Wer damit konfrontiert ist, erlebt nicht nur eine Einschränkung, sondern steht vor der Herausforderung, vertraute Lebenswege neu zu gestalten. Gewohnheiten, Sicherheit und Selbstverständliches müssen hinterfragt werden – und genau daraus können auch neue Kräfte erwachsen.

Hier setzt unsere Arbeit an, in dieser Situation zu begleiten, zu unterstützen und zu helfen, sich nach dem Umbruch auf neue Wege zu machen. Durch intensive Schulung, Ermutigung und durch praktische Hilfen wird aus einem schmerzhaften Umbruch ein Weg in neue Perspektiven. Aus Resignation kann Selbstvertrauen wachsen, aus Unsicherheit neue Orientierung.

Umbrüche sind selten einfach, aber sie eröffnen Chancen: ein Vertrauen zu entwickeln, dass man auch mit veränderten Bedingungen ein erfülltes, selbstbestimmtes Leben führen kann. 

Umbrüche machen deutlich, dass Leben eine stete Wandlung bedeutet – und dass wir in jedem Abschnitt unseres Weges Menschen und Institutionen brauchen, die uns begleiten und stärken.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viele Erkenntnisse und Einblicke sowie die Gewissheit, dass es immer eine Lösung und eine Unterstützung gibt.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Patrick Temmesfeld
(Vorstandsvorsitzender der blista)

Bild: Patrick Temmesfeld lächelt. Er hat dunkle Augen, eine hohe Stirn und kurzes graues Haar. Am Revers seines dunklen Jacketts trägt er einen kleinen Button mit dem blista-Punktschrift-Logo. Foto: blista

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Aus der Redaktion

Einstand

Im horus-Redaktionsteam steht zwar kein Umbruch an – dennoch ist dieser Wechsel eine Nachricht wert: Amélie Schneider hat die Redaktion verlassen. Sie möchte sich wieder auf ihre Arbeitsbereiche an der blista konzentrieren, zu denen unter anderem das Projektmanagement gehört. Vier horus-Ausgaben hat sie mit uns gestaltet. Wir sagen ein herzliches Dankeschön für die Zeit und Ideen, die sie dem horus geschenkt hat, und hoffen, dass sie uns als Autorin weiterhin verbunden bleibt! 

Die „Neue“ im Redaktionsteam ist seit dieser Ausgabe Cecilia Röhler. Ganz so neu ist sie an der blista nicht, denn bereits seit April 2024 bildet sie zusammen mit Thorsten Büchner das Team der blista-Öffentlichkeitsarbeit und kümmert sich um barrierefreie Kommunikation, vor allem im Bereich Social Media. horus-Beiträge steuert sie bereits seit Ausgabe 3/2024 bei. 

„Ich wurde schon sehr warmherzig im Redaktionsteam aufgenommen und konnte auch schon erleben, dass es eine absolut spannende und bereichernde Tätigkeit ist, ein so vielfältiges Magazin mitgestalten zu können“, so Röhler. 

Ein herzliches Willkommen! Wie wohltuend, dass nach langer Zeit ausgerechnet zu dieser Ausgabe die Redaktionskonferenz wieder einmal in Präsenz in Marburg stattfand – ein schöner Einstand für Cecilia Röhler.

Bild: Redaktionsmitglied Cecilia Röhler, M.A., hat Technische Redaktion und multimediale Dokumentation in Gießen studiert und arbeitet an der blista. Sie hat langes, braunes Haar, graublaue Augen und trägt einen zierlichen Ring am Nasenflügel sowie zum lilafarbenen Oberteil eine silberfarbene Kette. Sie lächelt. Foto: privat

Demokratie und Teilhabe

Auch 2026 wird sich horus mit aktuellen Themen beschäftigen. Für Ausgabe 1/2026 soll dies „Demokratie und Teilhabe“ sein. Ohne demokratische Strukturen ist Teilhabe auf Augenhöhe so gut wie unmöglich. Welche Erfahrungen machen Sie derzeit in einem Amt oder einer Funktion, in die Sie gewählt wurden? Wo wünschen Sie sich mehr Teilhabe? Wie sehen Sie die gesellschaftliche Entwicklung? Senden Sie uns gerne Ihren Beitrag bis zum 7. Januar an horus@dvbs-online.de. Bis dahin wünscht Ihnen die horus-Redaktion einen guten Jahresausklang. Starten Sie danach gut ins neue Jahr – mit Zuversicht und Neugierde auf das, was uns 2026 bringt.

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Schwerpunkt: "Umbrüche"


J. Zipprich: Der Umbruch, der Augen öffnet

Von Julia Zipprich

Das Wort „Umbruch“ hat für die meisten Menschen einen beängstigenden Beiklang. Es klingt nach Kontrollverlust, nach dem Einsturz von Sicherheiten, denn etwas „zerbricht“, und dies meist plötzlich, laut und unerwartet. Ich kenne dieses Gefühl. Ich habe es in einem Arztzimmer gespürt, als ein Satz die Welt, die ich für mein Kind erträumt und ausgemalt hatte, zerspringen ließ: „Ihr Sohn ist auf einem Auge blind, sehr wahrscheinlich sogar auf beiden.“

Bereits in den ersten Stunden nach der Geburt war mir aufgefallen, dass mein Sohn nicht blinzelte, wenn Licht in seine Augen fiel, außerdem war die Pupille auffällig geformt. Ich besprach meine Beobachtungen schon in der Entbindungsklinik mit der Kinderärztin, die meine Sorge allerdings nicht sonderlich ernst nahm und nur meinte, ich könne ihn ja mal beim Augenarzt vorstellen, wenn ich das für nötig hielte.

Mein Sohn war zwölf Tage alt, als ich einen Termin in einer hochmodernen Augenarztpraxis vor Ort hatte. Die Ärztin wirkte unmittelbar nach der Untersuchung gleichermaßen schockiert und überfordert und schickte uns weiter in die Augenklinik. Für eine Zweitmeinung suchten wir eine weitere Augenarztpraxis auf, ein älterer, sehr erfahrener Augenarzt untersuchte meinen Sohn dort schweigend, lange und gründlich und bat danach meinen Mann ins Nebenzimmer. Mit dem Säugling im Arm blieb ich allein zurück – und fühlte, wie sich in diesen Sekunden alles veränderte. Der Arzt kam zurück und erklärte, was seine Untersuchung ergeben hatte: unser Kind sei blind.

Mein älterer Bruder war 1967 blind zur Welt gekommen. Damals hatten meine Eltern erfolglos versucht zu erfahren, wo der Grund dafür zu suchen wäre, auch in Hinblick auf eine weitere Schwangerschaft. Die Ärzte konnten keine Auffälligkeiten feststellen und gingen von einer eventuell nicht bemerkten Maserninfektion meiner Mutter während der Schwangerschaft aus. Mein Bruder starb mit 12 Jahren bei einem Verkehrsunfall, ohne dass bei ihm je eine korrekte Diagnose gestellt worden war. Dass die Blindheit meines Sohnes, viele Jahre später, kein Zufall sein konnte und es hier einen Zusammenhang geben musste, stand für mich sofort fest – der Blitz schlägt nicht zweimal an gleicher Stelle ein.

Es folgte die Vorstellung bei diversen Ärzten und Unikliniken, und schließlich stellte eine Professorin, die an der Erforschung dieser Erkrankung maßgeblich beteiligt war, die Diagnose „Norrie Syndrom“, ein Gendefekt, bei dem die Entwicklung der feinsten Blutgefäße, die die Netzhaut während ihrer Entwicklung versorgen, gestört ist.

Im Gegensatz zu meinen Eltern, die Ende der 60er-Jahre völlig unvorbereitet ein blindes Kind bekamen, damals kaum Zugriff auf medizinische Fachartikel hatten und sich alle Informationen mühsam zusammensuchen mussten, konnten wir uns das nötige Wissen durch Internetrecherche in kürzester Zeit aneignen. Was wir fanden, war alles andere als ermutigend. Der für das Norrie Syndrom verantwortliche Gendefekt liegt auf dem X-Chromosom der Mütter, deshalb sind ausschließlich Jungen davon betroffen, Mädchen können jedoch Überträgerinnen der Erkrankung sein. Eine Therapie existiert bis heute nicht, bei etwa einem Drittel der Betroffenen verschlechtert sich ab dem Schulalter auch das Gehör, was bis zur Taubheit führen kann, kognitive Einschränkungen in unterschiedlicher Schwere betreffen ebenfalls ein Drittel der Betroffenen. In was für einen Albtraum waren wir geraten?

Das Leben verändert sich ohnehin komplett, wenn ein Kind zur Welt kommt, und in die Elternrolle findet man nicht über Nacht. Wenn aber gleich in den ersten Lebenstagen eine solche Diagnose gestellt wird, fühlt es sich an, als ob einem der Boden unter den Füßen weggerissen wird. In den nächsten Wochen funktionierte ich nur noch, telefonierte mit Ärzten und Frühförderstellen, bestellte in den USA spezielles kontrastreiches Spielzeug für Sehgeschädigte, falls da tatsächlich noch ein minimales Restsehen auf einem Auge möglich sein sollte, wie man anfangs vermutete. Wissen hilft gegen die Ohnmacht, und so sammelte ich alle Informationen, die ich finden konnte. Zeitgleich begann die Frühförderung mit meinem Sohn zu arbeiten.

In den dunkleren Momenten schien der Berg von Dingen, die mein Sohn nicht tun oder können würde, immer größer zu werden. Wie sollte er sich in einer Welt zurechtfinden, die so sehr auf das Visuelle ausgerichtet ist? Wie ein selbstbestimmtes Leben führen?

Diese erste Phase des Umbruchs war geprägt von Momenten der Trauer um ein Leben, das ganz anders würde als gedacht. Es war allerdings nur der Abschied von meinen eigenen, vorgefertigten Erwartungen, denn der Winzling in der Wiege machte einen rundum zufriedenen Eindruck. Ich erinnere mich noch daran, wie ich zum ersten Mal nach der Geburt meines Sohnes kurz Einkaufen ging und an der Kasse in einen Kinderwagen schaute. Das kleine Mädchen im Buggy strahlte mich fröhlich an und lachte – und mir schossen die Tränen in die Augen: nie würde mein Kind einen Blick erwidern können, nie jemanden so anlächeln. Ich ließ die Einkäufe einfach stehen und lief aus dem Laden.

Die Erinnerungen, die ich an meinen Bruder hatte, waren in dieser Zeit Fluch und Segen zugleich: ich hatte erlebt, was für ein fröhliches und glückliches Kind mein Bruder war und wie gut er zurechtgekommen war. Durch ihre eigene Erfahrung konnten meine Eltern unseren Sohn und mich von Anfang an bestens unterstützen, und durch sie wusste ich, dass viele Sorgen, die sich andere Eltern in dieser Situation wohl machen würden, völlig unbegründet sind. Und andererseits wusste ich durch sie auch um die vielen Hürden, die da kommen würden, lange bevor es soweit war. Das überschattete die ersten Monate mit Baby, die man sich so glücklich und sorgenfrei ausgemalt hatte. Meine Hebamme sagte mir einmal „weißt Du, Kinder suchen sich ihre Eltern aus!“. Die Idee, dass mein Sohn sich gerade für uns entschieden hat, gab mir Kraft.

Nach dem ersten Beben, im Alltag angekommen, begannen sich die Dinge zu verschieben. Langsam fand ein zweiter, leiserer Umbruch statt – nicht einer des Verlustes, sondern einer der Neuentdeckung. Meine Wahrnehmung veränderte sich, ich begann, viel genauer hinzuhören und im Alltag mehr auf Geräusche zu achten, um ihm Zusammenhänge zu erklären. Ich lernte „für zwei“ zu sehen und meinem Sohn alles zu beschreiben, denn Dinge fingen für ihn erst dann an zu existieren, wenn ich sie ihm in die Hand drückte und sie erklärte. Voller Neugier erkundete er seine Welt – und weitete dabei meinen eigenen Blick auf sie.

Natürlich ist nicht alles poetisch. Der Umbruch brachte auch Kampf mit sich. Einen Kampf mit der Bürokratie, mit ignoranten oder neugierigen Blicken auf der Straße und ganz Alltäglichem wie einem Platz im Kindergarten. Jeder dieser Schritte war mühsam. Doch jeder Moment, in dem er etwas zum ersten Mal alleine schaffte, war ein kleiner Triumph. Mein Bruder hatte beispielsweise lange gebraucht, um frei laufen zu lernen, er traute sich einfach nicht, ins Ungewisse zu laufen. Bei meinem Sohn ging es unerwartet schnell, er lief auf den Tag genau ein Jahr nach der Diagnose zum ersten Mal alleine los, quer durch den Raum, wie um zu zeigen, dass wir alle uns doch bitte nicht so viele Sorgen machen sollen, er schafft das schon!

Als mein Sohn drei Jahre alt war, trennte ich mich von seinem Vater, ein weiterer, gravierender Umbruch. Wir zogen zwei Jahre später in eine andere Stadt, meine Eltern begleiteten uns dabei, um uns weiterhin zu unterstützen. Die Wahl unseres neuen Wohnorts richtete ich nach den Bedürfnissen meines Sohnes aus, Voraussetzung war, dass es eine Blindenschule vor Ort geben muss. Ernüchtert stellte ich schnell fest, dass die Zahl der infrage kommenden Städte damit recht überschaubar wurde.

Die Grundschulzeit verlief problemlos, mein Sohn ging gern zur Schule. Er besuchte eine Klasse mit anfangs nur fünf Schülern. Entsprechend intensiv konnte auf jeden einzelnen Schüler eingegangen werden. Zwar entwickelte er ab dem zehnten Lebensjahr tatsächlich die befürchtete fortschreitende Schwerhörigkeit, konnte diese aber mit Hörgeräten gut kompensieren. Nach insgesamt sechs Jahren (ein Jahr Eingangsklasse + fünf Grundschuljahre), die gefühlt viel zu schnell vergingen, stand ich vor einem weiteren Umbruch: wie sollte es nach der Grundschule weitergehen – und wo? Die Noten waren gut genug fürs Gymnasium, aber in unserer Stadt hätte das den Besuch der Regelschule bedeutet, in einer Klasse und mit Lehrern, die völlig unerfahren im Umgang mit blinden Kindern sind. Eine Informationsveranstaltung seiner Schule zu den Möglichkeiten einer Einzelintegration verließ ich mit dementsprechend großer Ernüchterung. Ich war mit ihm umgezogen in eine andere Stadt, damit er individuell nach seinen Bedürfnissen beschult würde, blindenspezifisch eben - und jetzt sollte er sich in der Regelschule behaupten? Einzelintegration in Form von Begleitung durch FSJler, die einige Wochen Crashkurs gemacht haben und zudem jährlich wechseln würden, immer dann, wenn man sich als Team eingespielt hatte? Ich hörte mich um, sprach mit erwachsenen Blinden über ihre Schulzeit. Ein Bericht ist mir auch heute noch in Erinnerung: eine Frau in meinem Alter, die selbst an der blista in Marburg zur Schule gegangen war und mir erzählte, dass eine ihrer Schulfreundinnen aus der Grundschule sich für die Regelschule entschieden hatte. Die habe keine Zeit mehr für Freunde etc. gehabt, da sie neben der Schule eigentlich nur damit beschäftigt war, Unterrichtsmaterialien vor- und nach- und umzuarbeiten, um sie nutzbar zu machen. Ständig fehlten Unterlagen, die die Lehrer nicht in tastbarer Form dabeihatten, die gesamte Gymnasialzeit – ein einziger Kampf.

Ich wusste, dass die einzige wirkliche Alternative die blista in Marburg sein würde, und so meldeten wir uns dort frühzeitig für einen Infotag an. Meine Eltern, die zu diesem Zeitpunkt noch strikt gegen eine Unterbringung im Internat waren, begleiteten uns auch hier.

Zu sehen, wie an der Carl-Strehl-Schule gearbeitet wird, welche Chancen sich ihm bieten würden und wie selbstständig mein Sohn dort werden könnte, faszinierte mich. Alle meine Fragen konnten sofort beantwortet werden, für so ziemlich jedes Problem schien man Lösungen und die entsprechende Erfahrung zu haben. Wir besuchten die Oberstadt, trafen immer wieder auf Blinde, die durch die Gassen der Altstadt liefen, während Passanten einfach einen Schritt zur Seite machten, ohne dabei ihr Gespräch zu unterbrechen. Alles ganz selbstverständlich und kein Vergleich zu den manchmal sehr unangenehmen Situationen, die wir bei uns zu Hause erlebten. Dort wurde mein Sohn manchmal wie ein exotisches Tier bestaunt und begafft. Wir entschieden, dass mein Sohn eine Schnupperwoche an der blista absolvieren sollte. Zwischenzeitlich hatten auch meine Eltern ihre Zweifel abgelegt, nachdem sie die Schule besichtigt hatten. Die Schnupperwoche war ein voller Erfolg, und mein Sohn verkündete begeistert, dass er ein Jahr später „Blistaner“ werden wolle.

Er war nicht einmal 12 Jahre alt, als er von zu Hause auszog und in eine Wohngruppe des Internats wechselte. Es fiel mir schwer, ihn gehen zu lassen. Es fühlt sich seltsam und unnatürlich an, wenn man für das eigene Kind mit knapp 12 Jahren die Koffer packt und man im tiefsten Inneren ahnt: Er wird hier nicht wieder dauerhaft einziehen. Ein Umbruch, wieder einmal. Es wurde still im Haus. Was half, war zu sehen, wie liebevoll die Betreuer sich um meinen Sohn kümmerten, und wie schnell er sich einlebte. Nach dem ersten Wochenende zu Hause, als ich ihn sonntags wieder zurück in seine Wohngruppe brachte, saß er dort mit baumelnden Beinen auf seinem Bett und fragte, ob es eigentlich schlimm sei, dass er so gar kein Heimweh hätte. Er genoss es, so viele Freunde um sich zu haben, denn zu Hause hatte es außer in der Schule kaum Kontakt zu Gleichaltrigen gegeben. Die Wege in Marburg wurden im O+M-Training erkundet, sein Aktionsradius wurde immer größer, und ich erinnere mich daran, wie er mir einmal seinen Lieblingsplatz auf der Elsenhöhe zeigte – ich kam kaum hinterher, so schnell und vor allem zielsicher sprintete er den Berg hinauf. 

An den Heimfahrtwochenenden bemerkte ich, wie selbständig er inzwischen geworden war. Kleine Veränderungen, die andere Familien sonst im Alltag gar nicht wahrnehmen würden, fielen mir umso mehr auf. Es waren regelrechte Zeitsprünge, so als würde man auf „fast forward“ drücken, und oft fragte ich mich: „Hat er das beim letzten Mal auch schon gemacht? Seit wann kann er das? Wann hat er das denn gelernt?“. Es versetzte mir einen Stich, wenn er sagte, sein Zuhause sei in Marburg, doch gleichzeitig war da eine große Dankbarkeit in mir, weil ich sehen konnte, dass er dort wirklich glücklich ist.

Während der Coronapandemie war mein Sohn gezwungen, nach einem Heimfahrtwochenende über viele Wochen hinweg nicht nach Marburg zurückkehren zu dürfen. Er litt fürchterlich in dieser für uns alle herausfordernden Situation. Während andere Jugendliche im Lockdown zumindest einen einzelnen Freund als Kontaktperson gelegentlich besuchen konnten, waren alle seine Freunde quer über ganz Deutschland verteilt und für ihn unerreichbar. Überdeutlich zeigte sich, wie wenig er am alten Wohnort integriert war. Dort hatten die Schüler zwar gemeinsam die Blindenschule besucht, waren am Nachmittag aber zurück zu ihren Familien gefahren, gemeinsame Unternehmungen in der Freizeit gab es nicht, und somit auch keinen Freundeskreis in der Stadt, die ich noch immer Zuhause nannte, die mein Sohn aber längst nicht mehr als solches empfand. Dass er mitten in der Pubertät steckte, machte das Ganze nicht einfacher.

Als die Schulen wieder öffneten und ich ihn das erste Mal zurück nach Marburg brachte, stürmte er in seine Wohngruppe und rannte dabei seine Betreuerin fast um, so groß war die Freude „nach Hause“ zu kommen.

Mit 18 Jahren zog mein Sohn in die SWG, eine Selbständigenwohngruppe, zusammen mit vier anderen Jugendlichen. Besser als manch Sehender in diesem Alter haben die fünf ihren Alltag gemeistert und sogar einmal gemeinsam eine Woche Urlaub in Berlin gemacht. Einkäufe erledigen, mit dem Haushaltsgeld umgehen können, Wäsche waschen, Schritt für Schritt erarbeiteten sie sich das alles. Dabei entstanden Freundschaften, die auch nach der Schulzeit fortbestehen. Viel zu schnell gingen auch die Jahre an der Carl-Strehl-Schule vorbei, im letzten Jahr hat mein Sohn dort Abitur gemacht. Inzwischen studiert er an der Universität Marburg. Er lebt allein in einer kleinen Wohnung, meistert seinen Alltag mit einer Selbstverständlichkeit, die mich mit unendlichem Stolz erfüllt. Ich bin überzeugt, er wäre niemals so selbstständig geworden, wenn er nicht so früh gelernt hätte, seinen eigenen Weg zu gehen. Dieser schmerzhafte Umbruch, das Loslassen, war die notwendige Voraussetzung für sein heutiges, freies Leben.

Der erste Umbruch in der Arztpraxis hatte zunächst Erwartungen und Träume zerstört. Ich musste erst von diesen Erwartungen Abschied nehmen, damit Platz für neue Erfahrungen entstehen konnte. Und der spätere Umbruch, der frühe Abschied von meinem Kind, als es nach Marburg zog, hat ihn nicht von mir entfernt, sondern ihm die Flügel gegeben, die er braucht. Ich habe gelernt, dass Umbrüche uns nicht nur etwas nehmen, sondern uns vor allem die Chance geben, zu wachsen. Oder wie John Lennon sagte: “Life is what happens to you while you‘re busy making other plans” – Leben ist das, was Dir passiert, während Du damit beschäftigt bist, andere Pläne zu machen.

Zur Autorin

Julia Zipprich, Jg. 1970, wurde 2004 Mutter eines blinden Jungen. Sie lebt in Stuttgart und arbeitet dort in ihrer Praxis für Kinderzahnheilkunde.

Bild: Julia Zipprich lächelt. Sie hat kinnlanges, blondes Haar und dunkle Augen, deren Farbton durch den dunklen Rahmen ihrer Brille aufgegriffen wird. Zum hellen Oberteil mit V-Ausschnitt trägt sie eine feine, silberfarbene Kette. Foto: privat

Bild: Baby Till liegt fröhlich strampelnd rücklings auf einer Kinderdecke und greift mit seinen Händchen sein rechtes Füßchen. Er hat blaue Augen und noch feines, sehr kurzes Babyhaar. Er ist in einen weißen Strampler mit hellem Lätzchen gekleidet. Auf die Decke sind ein Greifring sowie eine weich gefütterte Sonne und Wolke aus Stoff appliziert. Foto: privat 

Übrigens: Wer mehr über den Weg von Till Zipprich wissen möchte, kann ihn selbst im Podcast „On the Way to New Work – Der Podcast über Neue Arbeit“, #453 vom 21. Oktober 2024 hören: auf https://newwork.podigee.io/457-453-till-zipprich-student-und-radio-enthusiast

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R. Brell: Lebenswege im Wandel - Wie Umbrüche mein Leben geprägt haben

Von Rainer Brell

Es gibt Veränderungen, die wir suchen – und jene, die uns finden.

In meinem Leben reiht sich Umbruch an Umbruch: mal als Chance willkommen geheißen, mal als bittere Zäsur erlebt, doch immer als Anstoß zu neuen Wegen. Diese Reisen ins Unbekannte haben mich geformt – und mir gezeigt: Wandel bedeutet nicht Verlust, sondern Neubeginn.

Kindheit auf der Wasserkuppe – und der erste große Ortswechsel

Geboren im Sommer 1968 in Fulda, wuchs ich auf der Wasserkuppe in der Rhön auf. Meine Eltern führten dort ein Restaurant – Alltag und Abenteuerspielplatz zugleich.

Der erste Umbruch kam früh: Umzug nach Osnabrück, um die Stadthalle im Schloss zu bewirten – eine große Chance für meine Eltern. Für mich hieß das: neue große Stadt, neue Schule, neue Freunde.

Heimkehr in die Rhön – Gastronomie als Familienschule

Das Heimweh meiner Mutter führte uns zurück in die Rhön. Ein altes Sanatorium wurde von meinen Eltern zum Hotel umgebaut. Wir vier Brüder halfen mit – die Gastronomie lag uns im Blut.

Folgerichtig absolvierte auch ich eine Kochausbildung, machte Auto- und Motorradführerschein. Damals schien der Weg klar: Ausbildung, Meisterprüfung und Übernahme eines Betriebes.

Morbus Behçet – die härteste Zäsur

Mit 16 erkrankte ich an einer Hirnhautentzündung. Wenig später begannen Probleme mit den Augen. Im Alter zwischen 17 und 21 Jahren lag ich 14 Mal stationär im Krankenhaus – in ganz Deutschland suchte man nach der Ursache. Die Diagnose kam erst nach vollständiger Erblindung: Morbus Behçet.

Das verordnete Kortison brachte unter anderem 40 kg Gewichtszunahme – ein Schlag für Körper und Seele.

Grundrehabilitation – Selbstständigkeit neu lernen

Der nächste Umbruch führte mich nach Veitshöchheim ins Berufsförderungswerk Würzburg. Ich lernte Braille, den sicheren Umgang mit dem Langstock und Orientierungstechniken. 

Hier begann auch meine persönliche Liebesgeschichte: Ich begegnete meiner späteren Frau Sonja, seit über 30 Jahren meine Partnerin, und ebenfalls blind.

Mein Einsatz im BFW fiel auf, und so durfte ich erste Dinge in der IT kennenlernen – ein Bereich, der mir ohne meine Erblindung fremd geblieben wäre.

Verpasste Chance – Hotelfachschule Fulda

Mit einer Sondergenehmigung des Kultusministeriums wollte ich Hotelmanagement studieren. Doch Vorbehalte in der Studierendengruppe führten zum Rückzug – eine bittere, aber richtige Entscheidung, um meine Energie auf Neues zu lenken.

Ausbildung in Heidelberg – IT statt Küche

Ein Vorkurs in Würzburg ebnete mir den Weg zur Ausbildung als Datenverarbeitungskaufmann (heute Fachinformatiker) im Berufsförderungswerk Heidelberg (1994-1996). Ich rutschte durch eine kurzfristige Absage in den Kurs – und schloss als Klassenbester ab. Ein Moment, der mir Selbstvertrauen gab.

Baubranche und Hilfsmittelwelt – Karriere und Workaholic-Falle

Erster Job: IT-Abteilung einer großen Baufirma in Oberfranken. Dort arbeitete ich mit SQL-Server und Access für die Zeiterfassung und mehr.

Bald darauf folgte das Angebot von BAUM Retec – der Start einer 17-jährigen Karriere im Hilfsmittelbereich. Vom First Level Support über Entwicklung bis zum Produktmanagement für Screenreader „Virgo“ und „Cobra“ – ich lernte enorm viel, reiste viel, sammelte Kontakte und konnte eigenverantwortlich arbeiten.

Doch mit den Erfolgen kam auch eine gefährliche Routine: Ich wurde zum klassischen Workaholic. Pizza, Rotwein, Zigaretten – Wochen ohne frische Luft oder Sozialkontakte. Arbeit war alles, der Körper zahlte den Preis: Übergewicht, Erschöpfung, Isolation.

Sport als Rettung – vom Bodensee zum Ironman

Meine Frau zog mich buchstäblich aus der Lethargie: ein Tandemurlaub um den Bodensee. Für meine damalige Kondition ein Grenzgang – und der Beginn einer Leidenschaft.

Wir ließen Spezialtandems bauen und steigerten uns von 3 600 km im ersten Jahr auf maximal 9 000 km in den Folgejahren. Wochenenden mit 200-300 km Touren, Abendsprints von 60 km in den Biergarten, verrückte Etappen wie Würzburg–Venedig, Würzburg–Budapest oder Berlin–Zürich durften wir genießen.

Bald kamen Wandertouren dazu: Zugspitze, West Highland Way in Schottland (160 km in 8 Tagen), Fernwanderwege von Kulmbach nach Veitshöchheim, von Veitshöchheim zur Wasserkuppe und viele mehr.

Zahlreiche Halbmarathons und Gedächtnisläufe in Würzburg haben mich lauftechnisch gestärkt.

2009 habe ich mich aus 4 000 Metern Höhe aus einem Flugzeug fallen lassen, um erleben zu dürfen, wie man mit einem erfahrenen Fallschirmspringer sanft zur Erde gleiten kann.

Und schließlich die Königsdistanz: Ironman Roth 2013: 3,8 km Schwimmen, 180 km war meine Frau auf dem Tandem unterwegs, 42 km Marathonlauf. Nach 12:12:24 Stunden liefen wir als Staffel über die Finishline ins Ziel – stolz, erschöpft und beflügelt.

Der Sport half mir, das Rauchen aufzugeben, viel Gewicht zu verlieren und Energie zurückzugewinnen.

Rückkehr zur Hotellerie – Erfolge im Familienunternehmen

Nach der Arbeit in der Firma BAUM Retec fragte mich mein Bruder, ob ich im Hotelbetrieb mitarbeiten wolle. Die Häuser waren wirtschaftlich angeschlagen – wir modernisierten Buchungssysteme, führten Channel-Manager und PMS-Software ein, intensivierten Marketing und Werbung. Der Erfolg ließ sich sehen: Umsatz verdreifacht, Auszeichnungen wie Finalist beim „Hessischen Tourismuspreis, Halbfinalist beim „Hessischen Gründerpreis und Adelung als eines der „100 besten Dorfgaststätten Hessens.

Genusswanderwochen – Gemeinschaft gestalten

Aus eigener Erfahrung, wie schwer Wandern ohne sehenden Guide ist, entwickelten meine Frau und ich Genusswanderwochen für blinde und sehbehinderte Wanderbegeisterte in der Rhön. Von anfänglich 8 Personen wuchsen die Gruppen auf bis zu 50 Teilnehmende – darunter der Hochrhöner-Fernwanderweg mit 150 km in 6 Tagen, begleitet von Presse, Radio und Fernsehen. Viele hundert sehbehinderte und blinde Gäste sowie sehende Begleiter durften wir über viele Jahre in der Rhön verwöhnen.

Im Jahr 2022 wurden meine Frau und ich für dieses Projekt mit dem Unterfränkischen Inklusionspreis ausgezeichnet.

Mein Herzensprojekt – „NVDA Nachhaltig“

Seit Oktober 2024 leite ich im Berufsförderungswerk Würzburg das Projekt „NVDA Nachhaltig“. Unser Ziel: Den freien Screenreader NVDA in Deutschland weiter etablieren, Teilhabe und Chancengleichheit schaffen und digitale Barrieren abbauen.

Die Arbeit im engagierten Team gibt mir das Gefühl, erneut etwas Sinnvolles zu bewegen – und wieder einmal steht ein völlig neuer Lebensabschnitt vor mir.

Fazit – Wandel als Lebensprinzip

Ob Krankheit, Berufswechsel oder sportliche Extremtour: Jeder Umbruch hat mich wachsen lassen.

Ich habe das Glück, immer wieder zur richtigen Zeit die richtigen Menschen zu treffen – allen voran meine Frau, die mich inspiriert und ermutigt, Neues zu wagen.

„Umbrüche sind für mich kein Bruch – sie sind der Anfang einer neuen Geschichte.“

Zum Autor

Rainer Brell beantwortet gerne Fragen zum Projekt "NVDA nachhaltig - Weiterentwicklung von NVDA für mehr digitale Teilhabe":

Telefon: 0931 9001-126
Mail: NVDA@BFW-Wuerzburg.de
Web: https://www.nvda-nachhaltig.de/
YouTube: https://www.youtube.com/@nvda-nachhaltig

Bild: Rainer Brell hat braun meliertes Haar und eine spitze Nase. Er trägt auf der Außenaufnahme einen hellroten Pullover mit V-Ausschnitt und lacht. Foto: privat

Bild: Rainer Brell nutzt Sport und Bewegung – hier beim Wandern zusammen mit seiner Frau Sonja im steinigen Hochgebirge zwischen Schneefeldern –, um in Zeiten des Umbruchs Energie zurückzugewinnen. Foto: privat 

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B. Kaiser: Umbrüche in der Arbeitswelt

Von Birgit Kaiser

Zu diesem Thema weiß mit Sicherheit jeder sofort etwas zu sagen, egal ob er sich in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis befindet oder nicht. Schließlich gibt es für jeden von uns Berührungspunkte – etwa beim Thema „Homeoffice“, wenn ein Mitarbeiter einer Behörde wieder einmal nicht vollumfänglich helfen kann, weil er oder sie im Homeoffice ist. 

Für mich persönlich bringt die Möglichkeit, zumindest tageweise zu Hause arbeiten zu können, auf Grund meiner Blindheit und einseitigen Hörbehinderung enorme Erleichterungen: Der oftmals sehr anstrengende und kräftezehrende Arbeitsweg von 1,5 Stunden mit Bus und Bahn entfällt, und damit auch ein Unfallrisiko, wie ich finde. Ich kann zu Hause oft ungestörter arbeiten, werde nicht so häufig unterbrochen.

Der soziale Aspekt der Arbeit in Präsenz ist andererseits nicht zu vernachlässigen: Es ist einfach schön, gleich früh vor Arbeitsbeginn gut gelaunte Kolleginnen und Kollegen zu treffen – auch das motiviert. Es ist mitunter unkomplizierter, einer Kollegin so ganz nebenbei auf dem Flur eine Frage zu stellen, angerufen hätte ich vielleicht nicht extra.

Zusammengefasst bedeutet die Möglichkeit, zu Hause arbeiten zu können, für mich einen echten Umbruch in der Arbeitswelt.

Ähnlich ist es bezüglich der Möglichkeit, Besprechungen online abzuhalten: Der Weg zur Besprechung entfällt, eine äußerst bequeme Sache. Die Auseinandersetzung mit der nicht immer funktionierenden Technik kommt jedoch hinzu. Und ich finde es schwieriger als in Präsenz, online wirklich dabei zu bleiben. Eine Ablenkung sind da z.B. aufploppende E-Mails. Und auch so manches kleine Gespräch vor und nach einer Besprechung bzw. in den Pausen fehlt mir schon manchmal. Meiner Meinung nach kommt es auf eine gesunde Mischung von Treffen in Präsenz und online an.

Digitale Arbeitsprozesse und Flexibilisierung

Ein anderes Thema ist die Arbeitszeit. Ich arbeite am Amtsgericht Zwickau, wo wir unsere regelmäßige Arbeitszeit von 8 Stunden täglich zwischen 6.00 und 22.00 Uhr einbringen können. Viel flexibler als früher zu sein ist schön, wichtig sind dabei aber auch Kollegialität und gegenseitiges Verständnis unter den Mitarbeitenden, denn das Büro muss schon immer zwischen 7.30 und 15.30 Uhr besetzt sein.

Zeitlich flexibel arbeiten zu können, birgt natürlich auch die Gefahr der Entgrenzung von Arbeit und Freizeit. Die Möglichkeit, einmal so richtig abschalten zu können, muss ich mir oftmals ganz bewusst bewahren.

Früher lagen die Akten weit weg im Büro, jetzt kann ich auch von zu Hause aus problemlos auf die elektronisch geführten Akten zugreifen. Na ja, problemlos ist zu viel gesagt, denn da ist ja noch das Thema „Digitale Barrierefreiheit“. Leider wird diesem Aspekt von Arbeitgeberseite noch viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Das betrifft nicht nur die Anwendungen für die eAkte, sondern auch sonstige Fachanwendungen, Arbeitszeiterfassungsprogramme und Newsticker. Die Digitalisierung ist aus meiner Sicht eine echte Chance für uns, sie kann sogar zum teilweisen Verzicht auf Assistenz beitragen (früher musste ich mir meinen Urlaubszettel ausfüllen lassen und jeden Kollegen einzeln aufsuchen, um unterschreiben zu lassen; heute kann ich meinen Urlaubsantrag selbst elektronisch stellen und die Kollegen unterschreiben ebenfalls elektronisch; das Internet ist eine unerschöpfliche Informationsquelle, wenn ich auf der Suche nach einem bestimmten Paragrafen oder Urteil bin). 

Mich treibt jedoch die Frage um, wie künftig mit der schieren Informationsflut umzugehen ist: Vor zehn Jahren hat sich jeder genau überlegt, ob ein Schreiben wirklich alle 35 Mitarbeiter betrifft, ob wirklich 35 Kopien erforderlich sind. Heute genügt ein Tastendruck, egal an wie viele Empfänger ein Schreiben versandt wird. Von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren Vergütung ich u.a. berechne, erhalte ich schon jetzt häufig völlig überflüssigen Schriftverkehr. All diese Dokumente schnell mal zu „überfliegen“ gelingt mir bei weitem nicht so gut wie meinen sehenden Kolleginnen und Kollegen.

Künstliche Intelligenz hält natürlich auch in der Arbeitswelt Einzug, ich glaube, das wird für uns den größten Umbruch bedeuten: Es liegt an uns, zu beurteilen, welche Informationen richtig und welche falsch sind.

Andererseits werden mein Arbeitsweg und meine Dienst- und Fortbildungsreisen schon jetzt durch KI erleichtert, wenn ich z.B. die „OrCam“ oder den feelSpace-Navigationsgürtel in Verbindung mit dem iPhone nutzen kann.

Oft habe ich den Eindruck, dass auch das Arbeitsleben weniger planbar, weniger beständig geworden ist. Man hält sich nicht mehr so konsequent an Terminabsprachen; schließlich ist es ein Leichtes, einen Termin auch nur 15 Minuten vorher per Rund-Mail abzusagen bzw. zu verschieben – auch das ein spürbarer Umbruch in der Arbeitswelt.

Das Thema „Desksharing“ hat mich persönlich bisher noch nicht erreicht, das ist aus meiner Sicht aber nur noch eine Frage der Zeit. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass wir spezielle Hilfsmittel am Arbeitsplatz benötigen, die nicht immer gut transportabel sind. Außerdem geht es schlichtweg darum, dass ein sehender Mensch nicht so sehr auf Ordnung am Arbeitsplatz achtet, wie wir es zumindest tun sollten. Konflikte scheinen mir hier vorprogrammiert zu sein.

Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass Vorgesetzte bei sämtlichen Veränderungen, die in der Arbeitswelt anstehen, hierüber mit den Mitarbeitenden sprechen, sich hierzu austauschen, Ängste und Vorbehalte ernst nehmen. Keiner will immer nur vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Die fortschreitende Digitalisierung wird dazu beitragen, dass Vorgänge schneller als bisher bearbeitet werden. Dabei sollten wir aber immer die Wichtigkeit sozialer Kontakte im Blick behalten. Ein Telefonat ist einfach persönlicher als eine E-Mail, auch wenn es manchmal länger dauert, den betreffenden Kollegen zu erreichen, noch besser ist natürlich das persönliche Gespräch. Das sollten wir uns erhalten.

Zur Autorin

Birgit Kaiser ist 47 Jahre alt und wohnt in Schneeberg. Sie ist Rechtspflegerin am Amtsgericht Zwickau (Sachsen) und dort auch in der Schwerbehindertenvertretung tätig. Seit vielen Jahren engagiert sie sich besonders für digitale Barrierefreiheit.

Bild: Birgit Kaiser lächelt. Sie hat dunkle Augen und trägt ihr braunes Haar als kinnlangen Bob. Ihre geometrisch geschnittene rot-schwarze Bluse wird durch eine zierliche Kette mit blütenförmigem Anhänger ergänzt. Foto: privat

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B. Bürkle: Wenn eine Tür zugeht, geht immer eine andere auf

Meine Aufbrüche in ein neues Leben

von Bianca Bürkle
verschriftlicht von Isabella Brawata

Kindheit und Jugend

Dass ich eine Sehbehinderung habe, war mir lange nicht bewusst. Als ich sieben Jahre alt und in der zweiten Klasse war, merkte ich, dass ich Probleme beim Abschreiben von der Tafel hatte. Ich bekam eine Brille, die mir allerdings nichts gebracht hatte. Aber als kleines Mädchen traute ich mich nicht, die Entscheidungen der Erwachsenen zu hinterfragen. Also wurde ich ganz normal groß. An eine Blindenschule dachte damals niemand.

Der erste, der an meiner Sehfähigkeit zweifelte, war mein Fahrlehrer. Wenn er mich fragte, was ich nun beachten müsste, antwortete ich: „Jetzt lass mich doch erst mal an das Verkehrsschild kommen!“ Er war ziemlich erstaunt, denn in meinen Unterlagen befand sich ein bestandener Sehtest. Wie ich den Sehtest bestanden hatte, weiß ich selbst nicht. Gemeinsam mit meiner Freundin Kerstin machte ich den Führerschein und vermutlich auch den Sehtest. Vielleicht war sie vor mir dran gewesen, sodass ich mir gemerkt hatte, was ich hätte sehen müssen …

Mit 19 Jahren schloss ich meine Ausbildung zur Bankkauffrau ab und arbeitete anschließend mit Begeisterung in einer Bank.

Der erste Aufbruch: Die Diagnose

Mit 25 Jahren merkte ich beim Autofahren, dass etwas nicht stimmte. Mein Augenarzt teilte mir nach der Untersuchung und Begutachtung meiner Netzhaut mit, dass ich Morbus Stargardt habe. Ich wollte natürlich sofort wissen, was man da machen könne, und er sagte: „Nichts! Wer hat denn das in ihrer Familie?“. Darauf hatte ich keine Antwort!

Die Uni-Klinik in Heidelberg bestätigte, dass ich diese unheilbare, erblich bedingte Augenerkrankung habe, die zu Vernarbungen auf der Netzhaut im Bereich des schärfsten Sehens führt, und dass ich auf dem linken Auge lediglich einen Sehrest von sechzehn und auf dem Rechten nur noch von zwölf Prozent hatte. Die Diagnose traf mich wie ein Schlag. Von jetzt auf gleich durfte ich kein Auto mehr fahren. Und die Frage stellte sich: Wenn du Kinder bekommst, werden sie die Augenerkrankung erben? Damals wurde mir zum ersten Mal bewusst, dass ich anders sehe als andere und dadurch als behindert gelte. Warum ich beim Ski-Fahren so oft stürzte, warum das Tennis-Spielen nicht klappte, warum ich im Sport einfach schlecht war, warum ich lieber im Dunklen las … Dafür gab es nun eine Antwort! 

Heute beschreibe ich mein Sehen so: Ich sehe alles, aber das bedeutet nicht, dass ich alles richtig erkennen kann. Was ich nicht mehr kann, ist Gesichter erkennen, „Schwarzschrift“ lesen, und beim Schreiben fehlt mir die Augenkontrolle.

Außerdem wurde mir an den Kopf geknallt, dass ich meinen Beruf als Bankkauffrau nicht mehr ausüben könne.

Mein damaliger Mann reagierte sehr cool auf die Diagnose. Er sagte: „Jetzt mach dich nicht verrückt. Es hat sich für dich doch nichts geändert. Schließlich hast Du schon immer schlecht gesehen. Und jetzt weißt du es eben.“

Diese Haltung war für uns alle sehr bequem. Einfach den Kopf in den Sand stecken und nichts ändern.

Die Tür zur humangenetischen Beratung habe ich dann doch geöffnet und es fiel Licht in das Dunkel meines Seelenlebens. Die Wahrscheinlichkeit, dass mein Kind meine Behinderung erben würde, lag unter einem Prozent. Im Jahr 1996 kam mein Sohn zur Welt.

Mein Outing als Sehbehinderte

Nach zwei Jahren Elternzeit merkte ich, dass mir die Arbeit, der ich trotz meines Sehverlustes weiter nachgegangen war, fehlte. Da kam mir das Angebot meines Arbeitgebers, „ein paar Wochen Urlaubsvertretung zu machen“, sehr entgegen. In dieser Zeit wurde mir jedoch klar, dass meine Rückkehr ins Arbeitsleben nicht mehr ohne Hilfsmittel möglich war. Mein Sehen hatte sich schleichend verschlechtert.

Nun hieß es, Farbe zu bekennen. Ich beantragte meinen Schwerbehindertenausweis und outete mich erstmals ... auch bei meinem Arbeitgeber. Dieser meinte bloß: „Sagen Sie uns, was Sie brauchen, und wir besorgen es!“

Da ich vom Landratsamt die Kontaktdaten des Blinden- und Sehbehindertenbunds in Hessen bekommen hatte und mich dort beraten ließ, wusste ich, dass meine Arbeitsplatzausstattung vom Landeswohlfahrtsverband gezahlt wird. Aber erst musste ich zur „Low Vision“-Beratung, also einer Beratung für vergrößernde Sehhilfen und Sehhilfenanpassung. Diese machte ich 1999 in Marburg. Für meinen Arbeitsplatz bekam ich einen 21-Zoll-Bildschirm, ein Bildschirmlesegerät, eine Grafikkarte, mit der das Bildschirmlesegerät und die Bildschirmlupe gesteuert wurden, und eine Handlupe.

So öffneten sich immer mehr Türen und ich konnte wieder arbeiten. Ich machte sogar noch eine Auffrischungsschulung zur Kundenberaterin und bestand 2006 die Prüfung. Für die theoretische Prüfung nutze ich dabei lediglich eine Lupe als Hilfsmittel.

Die Probleme wachsen

2007 bekamen wir neue Rechner, und damit verschwand meine Grafikkarte, die ich für meine Bildschirmlupe und für mein Bildschirmlesegerät gebraucht hatte. Die IT-Abteilung wies mich auf die programmeigene Lupenfunktion hin. Auch mein großer Bildschirm wurde wenig später durch einen kleineren ersetzt. Man war der Meinung, dass aufgrund der besseren Auflösung ein kleinerer Bildschirm besser für mich wäre. Da ich kurz zuvor die Möglichkeit bekam, meine Teilzeitstelle aufzustocken, bestand ich nicht auf neue Hilfsmittel, sondern biss mich durch. 

2014 bekam ich die Gelegenheit, Vollzeit zu arbeiten. Ich machte eine weitere Fortbildung, aber diesmal merkte ich, dass es ohne Hilfsmittel eigentlich nicht mehr ging. Dennoch bestand ich die Prüfung und arbeitete nun auch im Bereich der Wohnbaufinanzierung.

Erster Zusammenbruch

Im Sommer 2017 ging es wirklich nicht mehr ohne größeren Bildschirm. Doch im Vorfeld musste ich für die Beantragung erneut zur Begutachtung an die Uniklinik in Heidelberg. Ich war seit 1993 nicht mehr dort gewesen, weil das Erlebte, die Diagnose und der Umgang mit mir als Patientin (Mensch), damals so schrecklich war, dass ich nie mehr dorthin wollte. Und auch diesmal hatten die Ärzte für mich keine guten Neuigkeiten. Mein Sehrest betrug mittlerweile nur noch 6 und 8 Prozent. Ich bekam die Merkzeichen G und B und die Empfehlung, mich zu kennzeichnen. Also besorgte ich mir die Armbinden mit den drei schwarzen Punkten auf gelbem Grund. Jetzt konnte ich nichts mehr leugnen und verdrängen, und mir wurde bewusst, dass ich mein Leben umstellen müsste. Das alles überforderte mich völlig. Ich konnte nicht schlafen. Vollzeit arbeiten ohne Hilfsmittel, Drei-Personen-Haushalt – das war einfach zu viel! Ich wurde krank. Trotz Schlaftabletten konnte ich nicht mehr schlafen, sondern lief nur wie ferngesteuert durch die Wohnung. 

Ich war länger als sechs Wochen krankgeschrieben, und so erhielt ich 2018 ein BEM-Gespräch (Berufliches Eingliederungsmanagement). Für mich verlief es nicht zielführend. Also beantragte ich eine Reha und ging in die MEDICLIN Kliniken nach Bad Wildungen-Reinhardshausen. Eine blinde Mitstreiterin machte mit mir ein wenig Orientierungs- und Mobilitätstraining im Kurpark. Nun, meinen Blindenlangstock nutzend, kam ich nach Hause zurück. Das war ein noch stärkeres Outing. Denn die Leute fragten: „Was ist denn mit dir los?“ Ich antwortete: „Ihr wisst doch, dass ich schlecht sehe.“ Und die Leute antworteten: „Aber doch nicht so schlecht!“ Und ich musste sagen: „Doch, so schlecht.“

Der große Zusammenbruch

Ich hatte zwar meine Sehbehinderung nun besser akzeptiert, arbeitete aber immer noch ohne wirklich ausreichende Hilfsmittel weiter, bis 2020 der endgültige Zusammenbruch kam. 

Nach meinem September-Urlaub begann ich meinen ersten Arbeitstag. Doch nach vier Stunden rief ich meinen damaligen Lebenspartner an und sagte: „Hol mich ab! Ich kann nicht mehr!“. Mein Körper rebellierte. Ich hatte unerträgliche Knie- und Rückenschmerzen. Ich konnte weder stehen noch sitzen oder liegen, konnte nur noch laufen und bin vor Schmerzen fast verrückt geworden.

Nach nicht einmal sechs Wochen im Krankenstand verdonnerte mich die Krankenkasse wieder zu einer Reha, und ich kam wieder nach Bad Wildungen-Reinhardshausen. 

In der Reha wurde meine Leistungsüberprüfung vorgenommen, bei der herauskam, dass ich hundertprozentig arbeitsfähig bin, man aber meine Seheinschränkung nicht beurteilen könne. Aus meiner Sicht war diese Reha eine totale Katastrophe. Doch ich lernte dort einen sehbehinderten Mitstreiter kennen, dessen späterer Tipp mein Leben auf den Kopf stellen sollte. 

Blindentechnische Grundrehabilitation an der blista in Marburg

Nach der misslungenen Reha forderte mich meine Krankenkasse auf, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Doch ich hatte keine Idee, wie und wo, bis mir mein sehbehinderter Mitstreiter aus der Reha von der blindentechnischen Grundrehabilitation (BtG) in Marburg berichtete.

Ich konnte anfangs nicht glauben, dass es so was wie eine BtG gibt, und auch nicht, dass ich als Sehbehinderte so wenig sehe, dass eine blindentechnische Grundrehabilitation für mich infrage kommt. Trotzdem wusste ich, das ist genau das, was ich brauche.

Im November 2021 ging es für mich zu den Orientierungstagen an die Blindenstudienanstalt (blista) und im Mai 2022 begann ich dort meine BtG.

Das war die Zeit, als sich mein Leben komplett veränderte. Ich lebte das erste Mal in meinem Leben alleine. Ich verließ zum ersten Mal meinen Heimatort. Ich hatte täglich Kontakt zu Menschen, die mein Handicap teilen. Ich fühlte mich plötzlich wie eine von vielen und nicht mehr wie eine Außerirdische. Und ich war begeistert von dem, was ich lernen durfte, denn ich bekam neue Möglichkeiten vermittelt: zu lesen und zu schreiben, meinen Haushalt zu führen, den richtigen Umgang mit dem Blindenlangstock und Fähigkeiten zur Orientierung. Ich lernte die Brailleschrift und wie ich am Computer arbeiten kann, ohne dass ich auf den Bildschirm schauen muss. Die BtG gab mir die Chance, das ganze Leben umzugestalten.

Die große Enttäuschung

Nach der BtG wollte ich unbedingt wieder in meinen alten Beruf zurückkehren. Ich wusste, dass es nicht so einfach werden würde, denn die Programme, mit denen ich arbeiten sollte, waren nicht barrierefrei, sodass viele Programme geskriptet werden mussten. Ich nahm im Oktober 2022 mit meinem Arbeitgeber Kontakt auf. Doch die Gespräche verliefen alles andere als zufriedenstellend, und es war häufig ein Kampf, dass sie überhaupt stattfanden, denn auch Verzögerungstaktiken kamen vor. 

Die Schwerbehindertenvertretung hatte die 20 größten Verbundbanken kontaktiert, um herauszufinden, ob dort eine blinde oder sehbehinderte Person beschäftigt sei. Doch nirgends arbeitete eine Person mit Blindheit oder Sehbehinderung. Allmählich gewann ich immer mehr den Eindruck, dass die Bank mich nicht mehr wollte. Augenblick mal: Kooperation sieht anders aus!

Ich beantragte dennoch bei der Rentenversicherung meine Hilfsmittel, doch auch hier gab es eher Stillstand als Bewegung. Ob das Gutachten des medizinischen Dienstes meiner Krankenkasse die Rentenversicherung zum Stillstand „zwang“, weiß ich nicht. Der medizinische Dienst hatte mir bescheinigt, arbeitsunfähig zu sein. Und falls ich mich entschließen sollte, wieder zu arbeiten, würde ich, egal aufgrund welcher Erkrankung, gegebenenfalls kein Krankengeld mehr erhalten. Meine Argumentation, dass es mir nach der BtG sowohl seelisch als auch körperlich besser ginge und ich Arbeitstechniken erlernt hätte, änderte nichts. 

Zu erleben: Du hast alles gemacht, um an deinen Arbeitsplatz zurückzukehren, aber die wollen dich nicht mehr, die haben keinen Bock auf dich! Du passt nicht mehr! Du störst! – Das war ganz schlimm, weil ich mich ausschließlich über meine Arbeit identifiziert hatte. 

Weil mein „Quasi-Arbeitslosengeld“ im Mai 2024 ausgelaufen wäre, war meine finanzielle Situation inzwischen so unsicher, dass ich im November 2023 EU-Rente beantragte.

Mir konnte nichts Besseres passieren!

Ein Mit-Rehabilitand erzählte mir in der BtG, dass er vor seiner Erblindung aktiv gesegelt ist und dabei mit seinen Kameraden zuvor auch immer das Schiff seeklar gemacht hatte. 

Als ich dann im Sommer 2023 meine Möbel auf dem Balkon abschliff und ölte, fragte ich mich, ob ich vielleicht auch segeln lernen könnte und wo ich dann segeln wolle?

Die Frage, die diesen folgte, war: Wo willst Du in Deinem Leben hin? Und mir wurde klar: Ich möchte da sein, wo es viel Wind und viel Wasser gibt, etwas Wald und ein paar Hügel.

So kam ich auf die Holsteinische Schweiz. Ich bin irgendwie an dem Ort Plön hängengeblieben, und eine Freundin ermutigte mich, mir die Stadt so schnell wie möglich anzuschauen. Das tat ich. Und Plön war genau meins! 

Irgendwann wurde mir klar: Ich kehre nicht mehr in die Bank zurück! Durch einen „warmen Regen“ hatte sich auch meine finanzielle Situation entspannt. Bevor ich im April 2024 meinen Chef über meinen Rentenantrag in Kenntnis setzte und mein Büro räumte, hatte ich mich bereits emotional von der Bank gelöst. 

Neue Perspektiven

Ich entschloss mich, mein altes Leben, auch meine alte Heimat, hinter mir zu lassen und nach Plön zu ziehen. Rund 30.000 Einwohner und ein ständig lärmender Flughafen sind schon etwas anderes als Plön mit seinen etwa 10.000 Einwohnern, fast 20 Seen und herrlicher Ruhe. Ich erlebe auch die Menschen als viel ruhiger, entspannter und aufgeschlossener. Die erste Wohnung, die ich mir anschaute, war meine Traumwohnung, und ich bekam sie.

Mittlerweile habe ich meine Ausbildung zur Blickpunkt-Auge-Beraterin abgeschlossen und bin sowohl für den Blinden- und Sehbehindertenverein in Schleswig-Holstein als auch für den Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen ehrenamtlich als Blickpunkt-Auge-Beraterin tätig.

Es macht mir große Freude, Menschen zu beraten. Jetzt kann ich Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen, sie ermutigen und ihnen Hoffnung geben und muss ihnen nichts mehr verkaufen.

Das macht mich sehr glücklich! Ich habe eine neue Berufung für mich gefunden. 

Bei meinen Aufenthalten in Hessen schaue ich auch immer wieder sehr gern in Marburg vorbei. 

Wertvolle Mitmenschen

Von meinem Lebenspartner war ich bereits gut zwei Jahre getrennt, als ich Anfang dieses Jahres in Plön meinen Freund kennengelernt habe. Dieser hat auch ein Handicap: Multiple Sklerose. Wir ergänzen uns wunderbar und empfinden einander als Bereicherung. Er ist auf den Rollator angewiesen, aber wir scheuen uns nicht, den Bungsberg auf wilden Trampelpfaden zu erklimmen. Seine Kinder und mein Sohn gehen ganz selbstverständlich mit meiner Sehbehinderung um.

Segeln lerne ich übrigens auch noch. Ermutigt wurde ich durch einen Artikel in der „Sichtweisen“ zum Thema Wassersport für Blinde und Sehbehinderte, und nächstes Jahr mache ich meinen Segelschein!

Immer wieder klingt der Rat meiner Freundin Moni in meinen Ohren: „Der Weg legt sich beim Laufen unter die Füße!“. Deshalb: Lauft einfach immer weiter! Im Leben gehen immer wieder Türen zu, dafür gehen andere auf. Die Hauptsache ist, dass wir immer nach vorne schauen. 

Zur Autorin

Bianca Bürkle ist Jahrgang 1968. Mit Mitte fünfzig machte sie eine Blindentechnische Grundrehabilitation in Marburg. Sie musste jedoch ihre berufliche Tätigkeit in einer Bank aufgeben und verlegte ihren Lebensmittelpunkt von Hessen nach Schleswig-Holstein. Heute engagiert sie sich mit Begeisterung ehrenamtlich in der Beratung bei Blickpunkt Auge. 

Bild: Bianca Bürkle lacht fröhlich. Sie hat einen sonnengebräunten Teint, braune Augen und kinnlanges, welliges Haar.. Sie trägt einen Anhänger in Muschelform und kleine, blau schimmernde Ohrringe. Foto: privat

Bild: Umzug an einen ruhigeren Wohnort - Neuanfang und positive Erfahrung. Bootssteg am Plöner See in der Hosteinischen Schweiz. Foto: Susanne Schmich / pixelio

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P. Wölm: "Den Blick von der Vergangenheit in die Zukunft lenken" - Umbrüche in Leben und Beruf

Von Paul Wölm

„Nichts ist so beständig wie der Wandel.“ Dieser Satz des Philosophen Heraklit ist alt, aber gleichermaßen zeitlos. Wenn man auf sein eigenes Leben zurückblickt, erkennt man, wie sehr es von Veränderungen geprägt ist. Manche Übergänge geschehen leise, fast unmerklich, andere sind einschneidend und fordern eine komplette Neuausrichtung. Ich habe beides erlebt, aber es sind vor allem die großen Umbrüche, die meinen Weg bestimmt haben.

Nach dem Abitur begann ich in Marburg Psychologie zu studieren. Das Fach entsprach meinen Interessen: die Mechanismen des Denkens, die Strukturen des Verhaltens, die Vielfalt menschlicher Erfahrung. Doch schon früh zeigten sich Schwierigkeiten. Eine Immunschwäche führte zu langen Krankheitsphasen, besonders während Prüfungszeiten. Da viele Module nur jährlich angeboten wurden, kam ich kaum voran. Jeder Ausfall bedeutete ein verlorenes Jahr, und so geriet ich schnell ins Hintertreffen. Um meine Studienziele nicht vollständig aufgeben zu müssen, wechselte ich zur Soziologie. Dort war die Modulstruktur flexibler, und ich konnte mir die Inhalte freier zusammenstellen.

Trotz dieser Anpassung kam bald ein weiterer Bruch: die Corona-Pandemie. Während andere ihre Vorlesungen ins Digitale verlegten, war für mich das Risiko einer Ansteckung zu groß, und auch meine damals schon schwindende Sehkraft, aufgrund einer Infektion der Hornhaut, ließ kein Fernstudium zu. Ich lebte zu der Zeit in einer Wohngemeinschaft mit mehreren anderen Studenten, und meine gesundheitliche Situation ließ keinen Spielraum für Experimente. Also pausierte ich mein Studium und zog wieder zurück zu meinen Eltern. Was als Übergangslösung gedacht war, wurde der Beginn einer viel einschneidenderen Veränderung.

Durch die Pandemie verzögerten sich notwendige medizinische Behandlungen. Eine geplante Hornhauttransplantation wurde auf unbestimmte Zeit verschoben, und schließlich kam es so weit, dass ich mein Augenlicht verlor. Dieser Moment war der wohl tiefste Einschnitt meines bisherigen Lebens. Während die Studienabbrüche noch wie Umwege wirkten, war die Erblindung ein Bruch, der alles infrage stellte: meine Pläne, meine Orientierung, meinen Alltag.

Die erste Zeit nach diesem Einschnitt war schwer. Mein innerer Zustand war geprägt von Verzweiflung und Zukunftsängsten. Was kommt jetzt? Wie soll es weitergehen? Solche Fragen standen plötzlich im Raum. Es brauchte Unterstützung, um überhaupt wieder einen Fuß auf den Boden zu setzen. Die Blindentechnische Grundrehabilitation (BtG) in Marburg war für mich ein wichtiger Schritt. Dort lernte ich die grundlegenden Fertigkeiten, um mit Blindheit zu leben: Orientierung und Mobilität, digitale Hilfsmittel, Alltagskompetenzen. Es war eine Rückkehr zu mehr Selbstständigkeit. Doch ebenso wichtig wie das Praktische war die Erkenntnis: Man kann auch nach so tiefgreifenden Brüchen wieder Handlungsspielraum gewinnen.

Nach Abschluss dieser Rehabilitationsphase stellte sich die Frage: Wohin führt der Weg beruflich? Hier kam PROJob ins Spiel – eine Maßnahme, die blinden und sehbehinderten Menschen hilft, neue Perspektiven zu entwickeln und den Übergang in Ausbildung, Studium oder Beruf zu gestalten. Diese Zeit war für mich prägend, weil sie den Blick von der Vergangenheit auf die Zukunft lenkte. Statt immer wieder um das zu kreisen, was nicht mehr möglich war, lernte ich zu erkennen, wo meine Stärken liegen und wie ich sie einbringen kann.

PROJob bot mir nicht nur Beratung, sondern auch die Möglichkeit, zukunftsorientierte Perspektiven zu entwickeln. Es ging darum, mich selbst einzubringen, Verantwortung zu übernehmen und gleichzeitig auf die Unterstützung erfahrener Coaches zurückgreifen zu können. Einerseits gab es Orientierung und Unterstützung, andererseits aber auch den klaren Impuls, selbst aktiv zu werden. Ich lernte, Bewerbungsprozesse zu durchlaufen, berufliche Ziele zu formulieren und konkrete Schritte zu planen. Es war nicht allein ein Training für den Arbeitsmarkt, sondern auch eine Schule im Umgang mit Schwierigkeiten und Hindernissen.

Ein zentraler Aspekt war, die eigenen Kompetenzen neu zu bewerten. Mein Studium war nicht abgeschlossen, aber die Jahre darin hatten mir wichtige Fähigkeiten vermittelt: analytisches Denken, strukturiertes Arbeiten, ein Verständnis für soziale Zusammenhänge. Bei PROJob lernte ich, diese Stärken sichtbar zu machen und auf neue Berufsfelder zu übertragen. Es ging darum, nicht zu verharren, sondern sich neue Möglichkeiten zu erschließen, wie schon Aristoteles sagte: „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“

Am Ende dieses Orientierungsprozesses reifte bei mir die Entscheidung, eine Ausbildung in einem verwaltenden Büroberuf anzustreben. Ob als Verwaltungsfachangestellter oder als Kaufmann für Büromanagement, beide Berufsfelder passen zu meinen Stärken und eröffnen mir gute Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Zugleich sind es Tätigkeiten, die in hohem Maß barrierefrei gestaltet werden können und daher auch für blinde und sehbehinderte Menschen gut zugänglich sind. Der Prozess ist für mich jedoch noch nicht abgeschlossen: Zurzeit befinde ich mich in der Bewerbungsphase und werde dabei weiterhin durch gezielte Vorbereitung und Unterstützung begleitet. Für mich ist es deshalb kein Ersatz für ein verlorenes Studium, sondern ein realistischer und sinnvoller Schritt in eine neue berufliche Richtung, die auf meinen Interessen und Kompetenzen aufbaut.

Wenn ich heute auf die letzten Jahre zurückblicke, sehe ich eine Reihe von Umbrüchen, die kaum planbar waren. Krankheit, Pandemie, Erblindung, das sind destruktive Ereignisse, die zunächst ein Loch in jede Welt reißen können. Aber sie haben mich auch gelehrt, mit Schicksalsschlägen umzugehen und neue Wege zu suchen. Ohne die Unterstützung der Rehabilitation und ohne die Impulse von PROJob wäre ich vermutlich länger im Stillstand verharrt. So aber habe ich gelernt, dass Wandel nicht nur eine Bedrohung sein muss, sondern auch eine Chance auf Neuausrichtung sein kann.

Umbrüche gehören zum Leben. Sie sind oft schwer, manchmal schmerzhaft, aber sie eröffnen auch neue Horizonte. Mein Weg zeigt, dass man nach tiefen Einschnitten nicht stehenbleiben muss. Es geht weiter, weder schlechter noch besser, nur anders. Die Konstante bleibt der Wandel selbst, und die Herausforderung besteht darin, ihm mit Offenheit und Mut zu begegnen.

Bild: Trotz tiefgreifender Brüche in seiner Lebensplanung hat Paul Wölm (li) neue berufliche Perspektiven entwickelt. Jobcoach Aline Grüner (re) unterstützt ihn dabei. Beide stehen im sonnigen, grünen Außengelände nebeneinander. Paul Wölm trägt ein schwarzes Hemd, eine dunkle Sonnenbrille, einen Henriquatre-Bart und hat sein Haar zur Glatze rasiert. Aline Grüner hat blondes, schulterlanges Haar, trägt ein blaues Shirt und wendet sich ihm zu. Foto: privat

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A. Grüner: Was ist PROJob? - Perspektiven für blinde und sehbehinderte Menschen

Von Aline Grüner, Jobcoach

PROJob ist eine Integrationsmaßnahme, die seit 2019 an der Deutschen Blindenstudienanstalt (blista) in Marburg und in Frankfurt durchgeführt wird. Die Maßnahme kann für bis zu 48 Wochen gebucht werden und richtet sich an blinde und sehbehinderte Menschen, die sich beruflich neu orientieren oder den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt schaffen möchten.

In PROJob arbeiten wir sehr teilnehmerbezogen und individuell, da die Voraussetzungen, mit denen die Teilnehmenden bei uns starten, ganz unterschiedlich sind. Manche bringen bereits berufliche Erfahrungen und Qualifikationen mit, andere benötigen zunächst Unterstützung beim Erwerb grundlegender Arbeitstechniken oder in der Berufsorientierung.

Im Mittelpunkt steht ein individuelles Profiling, in dem zu Beginn von PROJob fachliche und soziale Kompetenzen sowie vorhandene Kenntnisse systematisch erfasst werden. Darauf aufbauend entwickeln wir gemeinsam realistische berufliche Ziele und beraten die Teilnehmenden zu den nächsten Schritten. In der Beratung werden individuelle Strategien erarbeitet, wie man mit der eigenen Behinderung souverän umgeht, welche Wege in den Arbeitsmarkt möglich sind und wie persönliche Stärken am besten eingesetzt werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der praktischen Umsetzung: Wir unterstützen bei der Akquise und Durchführung von Praktika, reflektieren die Erfahrungen im Beratungsprozess und leiten daraus weitere Schritte ab. So sind wir nicht nur Begleiter, sondern auch Ratgeber und Impulsgeber, die Orientierung geben und Handlungsspielräume erweitern.

Ziel ist es, Menschen in beruflichen Umbrüchen zu empowern, Orientierung zu geben und gemeinsam den Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu ebnen.

Die Erfolge sprechen für sich: Mit einer Integrationsquote von rund 80% gelingt es PROJob, Teilnehmende in Arbeit zu bringen. 

Kontakt PROJob 

Deutsche Blindenstudienanstalt (blista)
Beratungs- und Schulungszentren in Marburg & Frankfurt
Tel.: 06421 606-500 oder 069 403 56135
E-Mail: rehaberatung@blista.de

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K. Krishnamoorthy: Umbrüche: Flucht und ihre Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen

Eindrücke aus der Arbeit als Landessozialarbeiter in einer Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung 

Von Kaushik Krishnamoorthy

Laut dem Jahresbericht des Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) zum Tag der Flüchtlinge am 20. Juni befinden sich derzeit etwa 122 Millionen Menschen auf der Flucht. Das entspricht etwa 1,5-mal der Bevölkerung Deutschlands. Eine Entwurzelung in diesem Ausmaß hat es in der Geschichte der Menschheit bisher nicht gegeben. Leider steigt diese Zahl kontinuierlich an und scheint sich nicht mehr stoppen zu lassen. Ganz gleich, ob man sehen kann oder nicht, wir sind hilflose Zuschauer und Zuhörer dieser traurigen und erschütternden Entwicklung.

Seit Ende der 1970er Jahre hat sich die Anzahl der Menschen, die aus verschiedenen Gründen ihre Herkunftsländer verlassen müssen und Schutz in einem anderen Staat suchen, stetig erhöht. Zwischenstaatliche und innerstaatliche Kriege, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, politische Verfolgung, Umweltkatastrophen sowie die gravierenden Folgen des Klimawandels haben viele Menschen aus ihren angestammten Regionen und vertrauten Lebensumfeldern vertrieben. Die meisten von ihnen suchen Schutz entweder in einem anderen Landesteil ihres Herkunftslandes oder fliehen in benachbarte Staaten.

Diese Menschen werden als „Flüchtling“ bezeichnet und haben meist zwei Möglichkeiten: Entweder sie bleiben in einem Nachbarland, das ihnen Schutz bietet und in dem sie versuchen, eine neue Zukunft aufzubauen, oder sie hoffen auf eine Weiterverteilung in wohlhabendere Länder – ein Verfahren, das als Resettlement bezeichnet wird und oft Monate bis Jahre dauern kann. Die Nachbarstaaten sind häufig ebenso arm wie die Herkunftsländer und können die Bedürfnisse der Geflüchteten nur unzureichend erfüllen. Aufgrund von Vorbehalten in der eigenen Bevölkerung werden Schutzsuchende oft in provisorischen Unterkünften untergebracht, die häufig zu dauerhaften Wohnstätten werden. Ohne großzügige Unterstützung aus wohlhabenden Ländern ist die Versorgung der Geflüchteten kaum sicherzustellen, da die Nachbarstaaten oft nicht einmal ihre eigene Bevölkerung ausreichend versorgen können. Jegliche Hilfe für Geflüchtete führt zudem häufig zu Spannungen mit der einheimischen Bevölkerung.

Es muss berücksichtigt werden, dass ein Großteil der geflüchteten Menschen in den benachbarten Ländern verbleibt. Nur diejenigen, die über finanzielle Mittel und Kontakte in sogenannte wohlhabende Länder des Nordens verfügen, setzen ihre Flucht dorthin fort. Diese Länder zeigen sich jedoch derzeit alles andere als aufnahmebereit und willig. Fremdenfeindlichkeit sowie Ängste vor Überfremdung in der einheimischen Bevölkerung der Aufnahmeländer führen zu einer sinkenden Aufnahmebereitschaft und zu einer schnellen Rückführung der Schutzsuchenden, die nach den Ländervorstellungen nicht an Schutz, sondern an den Sozialleistungen interessiert sind.

Schutzsuchende mit Behinderungen

Zu den geflüchteten Personen zählen auch Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. Leider sind diese in den Statistiken bisher kaum erfasst, sodass es lediglich Schätzungen gibt. Nach Angaben von Handicap International machen geflüchtete Menschen mit Behinderungen etwa zehn Prozent aller Schutzsuchenden aus. In dieser Gruppe finden sich Menschen aller Altersstufen – vom Säugling bis zum Senior, Männer wie Frauen. Ihre Bedürfnisse variieren je nach Lebensphase. Dazu gehören beispielsweise Frühförderung, der Einstieg in die schulische Laufbahn, verschiedene Unterstützungsangebote mit oder ohne Hilfsmittel, Spracherwerb, berufliche Orientierung sowie entsprechende Eingliederungsmaßnahmen, Pflegebedarf und die Suche nach geeigneten Pflegeplätzen nach der Ermittlung des Pflegegrades.

Gesellschaften, die Schutzsuchende aufnehmen – wie beispielsweise Deutschland – müssen sich auf diese vielfältigen Bedürfnisse einstellen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Das ist keine leichte Aufgabe, zumal bei vielen Menschen hierzulande oft nur wenig Bewusstsein für diese Herausforderungen besteht oder sie diese ungern wahrnehmen möchten. 

Herausforderungen, denen Schutzbedürftige mit Behinderungen ausgesetzt sind

Schutzsuchende mit Behinderungen sind vielfältigen Herausforderungen ausgesetzt. Dabei mache ich keinen Unterschied zwischen Menschen mit Blindheit und Menschen mit anderen Behinderungen – sie alle machen ähnliche Erfahrungen, mal mehr, mal weniger. Die erste Hürde ist stets die Flucht aus dem Herkunftsland, ganz gleich, aus welchen Motiven. Im Gegensatz zu Menschen ohne Behinderung sind Personen mit Beeinträchtigungen oft in ihrer Mobilität eingeschränkt und auf die Hilfe anderer angewiesen.

Es ist schwer zu sagen, ob Menschen mit Behinderungen selbst den Wunsch haben oder aktiv die Entscheidung treffen, ihr Herkunftsland zu verlassen. Beobachtungen legen nahe, dass diese Entscheidung meist im Familienverband getroffen wird und Personen mit Behinderungen dabei – ähnlich wie Kinder – selten direkt einbezogen sind. Begleitet werden sie häufig von Verwandten oder Freunden, die sie bis ins Nachbar- oder Transitland bringen, falls überhaupt bis zum endgültigen Ziel. Danach müssen diese Begleitpersonen meist ihren eigenen Weg gehen.

Eine entscheidende Rolle spielt dabei immer das verfügbare Geld. Wer keines hat, sucht Schutz innerhalb des eigenen Landes oder in einer anderen Region. Mit etwas Geld schafft man meist die Flucht ins Nachbarland. Nur wer über finanzielle Mittel und Kontakte außerhalb des Nachbarlandes verfügt, wagt oft weitere Reisen in die sogenannten wohlhabenden Länder des Nordens. Für die meisten Schutzsuchenden mit Behinderungen endet die Flucht jedoch im Nachbarland.

In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine Kollegin, die sich besonders für Schutzsuchende aus Afghanistan engagierte. Kurz nach der Machtübernahme der Taliban kam sie zu mir und fragte nach Möglichkeiten, einen blinden Mann mit seiner Frau und Familie nach Deutschland zu bringen. Die Familie hatte Pakistan als Nachbarland erreicht und wollte weiterreisen. Ich konnte ihr nur raten, dass sich die Familie in Quetta, wo das Hauptquartier des UNHCR liegt, als Flüchtlinge registrieren lässt und einen Antrag auf Weiterwanderung stellt.

Ich war mir bewusst, dass dies meist die einzige Option ist: auf der Liste der Weiterwanderungswilligen zu stehen und darauf zu hoffen, dass ein Aufnahmeland auf ihre Bedürfnisse aufmerksam wird und sie aufnimmt. Leider muss man erwähnen, dass Aufnahmeländer beim Resettlement von geflüchteten Menschen mit Behinderungen oft sehr zurückhaltend sind. Bevorzugt werden in der Regel junge, gesunde und integrationsfähige Personen – Menschen mit Behinderungen finden selten Berücksichtigung.

Herausforderungen im ersten Land der Zuflucht bzw. im Transitland

Die größte Herausforderung für Menschen mit Behinderungen, unabhängig davon, ob sie Kinder oder Erwachsene sind, besteht darin, dass sie in einem neuen, fremden Land, in dem sie vorübergehend oder dauerhaft leben, oft schutzlos ihrer Umgebung ausgeliefert sind. Sie und ihre Familien müssen ihren Wohnraum häufig mit vielen anderen fremden Menschen teilen. In solchen beengten und anonymen Verhältnissen besteht ein erhöhtes Risiko für sexuelle Übergriffe und verschiedene Formen von Missbrauch.

Da viele Menschen mit Behinderungen nicht in der Lage sind, sich selbstständig zu versorgen, sind sie in besonderem Maße auf die Hilfe anderer angewiesen. Es ist zudem durchaus denkbar, dass sie bereits in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer Behinderung keinen Zugang zu schulischer Bildung hatten, sei es wegen fehlender inklusiver Strukturen oder der großen Entfernung zu entsprechenden Einrichtungen. Diese Bildungsbenachteiligung setzt sich in der neuen Umgebung häufig fort.

In einigen aufnehmenden Nachbarstaaten verweigern Behörden gezielt die Aufnahme behinderter Kinder und Jugendlicher in bedarfsgerechte Sonderschulen. Die Folge: Viele dieser Menschen bleiben bis ins Erwachsenenalter Analphabeten. Auch eine berufliche Ausbildung haben sie meist nicht erhalten, was den Einstieg in das Berufsleben in einem aufnahmewilligen Land erheblich erschwert. Wer weder zur Schule gegangen ist noch einen Beruf erlernt hat, hat schlechte Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration.

Unabhängig davon, ob mit oder ohne Behinderung, benötigt in der Regel jeder Mensch auf der Flucht einen Schlepper, um das gewünschte Zielland zu erreichen. Diese sogenannten Schleuser oder Menschenschmuggler bieten ihre Dienste nicht aus Mitgefühl, sondern gegen Bezahlung an und ihre Hilfe hat ihren Preis. Auch geflüchtete Menschen mit Behinderungen müssen denselben Betrag zahlen wie alle anderen. Einen „Behindertenrabatt“ oder einen ermäßigten Tarif gibt es nicht. Im Gegenteil: Für Personen im Rollstuhl oder solche, die liegend transportiert werden müssen, sind die Kosten oft sogar deutlich höher. Denn das Risiko und der logistische Aufwand, sie über inoffizielle und gefährliche Routen in ein Zielland zu bringen, sind für die Schleuser erheblich größer – was sich unmittelbar auf den Preis auswirkt.

Leben nach der Ankunft in einem Aufnahmeland und die damit verbundenen Herausforderungen

Das europäische Land, in dem geflüchtete Personen ankommen, ist nicht immer das gewünschte Zielland. Sind die Familienverbände sehr groß und über verschiedene Länder Europas verteilt, hängt die Wahl des Ziellandes oft davon ab, wo der Großteil der Verwandten lebt. Zwar stehen Leistungen nicht immer im Vordergrund, sie spielen jedoch ebenfalls eine Rolle. Geflüchtete Menschen mit Behinderungen suchen in der Regel das Land auf, in dem ihre Familie lebt, in der Hoffnung, dort Unterstützung zu erhalten. Einzelfälle, in denen dies nicht zutrifft, sind selten.

Innerhalb Europas unterliegen geflüchtete Personen den Vorgaben der EU-Richtlinie zur Aufnahme vulnerabler Personen, zu der sie zählen. Die EU-Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die praktische Umsetzung liegt in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Bei der Unterbringung und Verpflegung wird darauf geachtet, dass dieser Personenkreis bedarfsgerecht versorgt wird. Rollstuhlfahrer*innen und mehrfach pflegebedürftige Personen werden beispielsweise ebenerdig untergebracht. Blinde und sehbehinderte Menschen werden bevorzugt in Bereichen untergebracht, die ihnen den Weg zu Sanitärräumen, die idealerweise nahe ihrem Zimmer liegen, erleichtern und wo sie von Personen unterstützt werden können, die ihre Bedürfnisse verstehen und ihnen bei notwendigen Wegen, z. B. zur Toilette, zum Bad, dem Info-Point für Sozialbetreuung oder den Behördenräumen, helfen können.

Die eigentliche Herausforderung beginnt jedoch bei der Erstuntersuchung, Registrierung und der Asylantragstellung. Da viele Geflüchtete die deutsche Sprache nicht sprechen, ist ein Sprachmittler oder eine Sprachmittlerin unerlässlich. Diese unterstützen bei der Verständigung und helfen bei der Erledigung der behördlichen Formalitäten. Dolmetscher*innen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen an verschiedenen Stellen tätig und begleiten die Hilfsbedürftigen auch bei der Weitergabe ihres Anliegens an zuständige Stellen sowie bei der Darstellung ihrer Fluchtgeschichte vor dem bzw. der Einzelentscheider*in des Bundesamts.

Je nachdem, welche Behörde für das Asylverfahren zuständig ist, verbleiben Geflüchtete in Hessen oder werden in ein anderes Bundesland weitergeleitet. Die Weiterleitung erfolgt auch nach einem Verteilungsschlüssel, der im Fachjargon als „Königsteiner Schlüssel“ bekannt ist (siehe https://www.gwk-bonn.de/themen/finanzierung-von-wissenschaft-und-forschung/koenigsteiner-schluessel)

Im ersten Schritt werden die als vulnerabel eingestuften Personen wie z. B. Menschen mit Behinderungen im sogenannten Vulnerabilitätsbogen erfasst. Danach rücken sie in den Fokus der zuständigen Landessozialarbeiter*innen – etwa pflegebedürftige Personen, Menschen aus der LSBTIQ-Community, alleinerziehende Frauen mit minderjährigen Kindern, Senior*innen und weitere Gruppen.

Die eigentlichen Bedürfnisse, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, werden meist durch Ärzt*innen oder Mitarbeitende des Dienstleisters erkannt, mit denen sie zum ersten Mal Kontakt haben und bei denen sie ihr Anliegen äußern können. Gelegentlich gelingt die Erfassung der Bedürfnisse auch im persönlichen Gespräch mit den Betroffenen, wofür Dolmetscher*innen in der jeweiligen Sprache hinzugezogen werden müssen. Die Sprachbarriere stellt oft eine der größten Herausforderungen für diese Zielgruppe dar.

Bis zum positiven Abschluss ihres Asylverfahrens bleiben sie Asylsuchende und haben nur Anspruch auf eingeschränkte Leistungen. Erst nach Anerkennung als Flüchtlinge oder im Rahmen einer Schutzkategorie, die ihnen ein Bleiberecht gewährt, haben sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Der Bedarf an Hilfsmitteln kann in der Regel nur durch gebrauchte Geräte gedeckt werden. Professionelle Unterstützung erfolgt meist ehrenamtlich, häufig durch pensionierte Fachkräfte. Termine bei Fachärzt*innen sind nur möglich, wenn sie zwingend erforderlich sind.

Weitere Unterstützung, wie etwa die Bereitstellung von Informationen zu Behinderungen, wird häufig von Selbsthilfevereinen organisiert. Deren Vertreter*innen kommen auf Anfrage in die Einrichtungen und teilen ihre Erfahrungen mit den betroffenen Familienangehörigen.

Die Einbeziehung von Berater*innen und Pädagog*innen im Bereich der Inklusion an Schulen nach der Zuweisung der betreffenden Kinder befindet sich derzeit in Planung. Unabhängig davon, ob die Familien Aussicht auf Bleiberecht haben oder nicht, werden Eltern mit minderjährigen Kindern mit Behinderung etwa sechs Monate nach ihrer Ankunft in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) in die Kommunen zugewiesen. Diese Eltern sollen möglichst bereits zuvor Informationen über Förderschulen und Frühförderungsstellen erhalten, damit sie nach der Ankunft an ihrem Zuweisungsort schnellstmöglich Kontakt zu den entsprechenden Einrichtungen aufnehmen können.

Anhörung als Herausforderung

Die Anhörung, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Feststellung des Schutzbedarfs durchgeführt wird, stellt für geflüchtete Menschen mit Behinderungen eine besondere Herausforderung dar. Personen mit geistiger Behinderung werden oft als geschäftsunfähig eingestuft. In solchen Fällen kümmert sich ein*e vom Gericht bestellte*r Betreuer*in um deren Anliegen. Dies kann ein Familienmitglied oder eine externe Fachperson mit entsprechender Erfahrung sein. Minderjährige Kinder mit Behinderungen sind in der Regel von der Anhörung ausgenommen. Schwieriger gestaltet sich die Situation für erwachsene Geflüchtete, die taub oder taubstumm sind oder unter spastischer Lähmung leiden. Eine geeignete Gebärdensprachdolmetscherin oder einen Gebärdendolmetscher zu finden, ist oft sehr schwierig oder sogar unmöglich, insbesondere wenn die betroffene Person im Herkunftsland keine Gebärdensprache erlernen konnte. In solchen Fällen kann keine Anhörung stattfinden. Es ist schwer vorstellbar, welchen Schutzstatus diese Personen nach der Anhörung erhalten können, da davon die Gewährung von Eingliederungshilfe gemäß SGB IX abhängt. Ohne einen festen Aufenthaltsstatus kann zudem kein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, der für die Gewährung von Leistungen und Nachteilsausgleichen von großer Bedeutung ist.

Herausforderungen nach der Zuweisung

Solange Menschen mit Behinderungen in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, erhalten sie meist Unterstützung durch Dolmetscher*innen. Bei einer zentralen Unterbringung stehen sie jedoch häufig allein da und sind auf sich gestellt. Aufgrund der Sprachbarriere können sie sich mit den Mitarbeitenden der verschiedenen Ämter, mit denen sie zu tun haben, oft nicht verständigen – geschweige denn ihr Anliegen vortragen. Formulare, die in der Amtssprache verfasst sind, können sie weder verstehen noch selbst ausfüllen.

Sie sind daher in hohem Maße auf die Hilfe von Bekannten angewiesen. Dadurch bleiben viele Maßnahmen zur Eingliederung in die Aufnahmegesellschaft auf der Strecke, und die Betroffenen sind oft stärker isoliert als zuvor. Ihre gesellschaftliche Anbindung stellt sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Zivilgesellschaft eine enorme Herausforderung dar.

Integration in den Arbeitsmarkt

Das Allerwichtigste ist das Erlernen der deutschen Sprache. Die meisten Geflüchteten haben entweder nur wenige Jahre Schulbildung oder sind Analphabet*innen. Sonderschulen gab es in den Herkunftsländern höchstwahrscheinlich nur in der Hauptstadt. Für diejenigen, die in ländlichen Regionen geboren wurden und dort aufwuchsen, gab es kaum Möglichkeiten, ihre Muttersprache zu erlernen oder Rehabilitationsmaßnahmen zu absolvieren. Nach meinen Beobachtungen in der EAEH hatten die befragten Personen weder einen Schulabschluss noch Berufserfahrung. Der Weg dieser Menschen in den zweiten Arbeitsmarkt gestaltet sich daher äußerst schwierig. Nach Gesprächen mit Mitarbeitenden in Kreisjobzentren nehmen Werkstätten nur vorsichtig Menschen mit Behinderung auf und dies meist nur, wenn entsprechende Gutachten deren Aufnahmefähigkeit bestätigen. Der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt bleibt für diese Personengruppe oftmals unerreichbar.

Die größte Herausforderung liegt für sie im Wechsel von der Rolle als Leistungsempfänger*in hin zur Rolle als Leistungserbringer*in. Neben den bereits erwähnten Schwierigkeiten spielt dabei auch die innere Haltung eine große Rolle. Viele wurden aufgrund ihrer Behinderung entweder von der eigenen Familie verwöhnt oder vernachlässigt und mussten sich mit dem zufriedengeben, was ihnen geboten wurde. Deshalb empfinden viele dieser Menschen ein Gefühl dauerhafter Abhängigkeit. Sie erwarten von Staat und Gesellschaft kontinuierliche Unterstützung und fordern diese auch ein. Eigene Motivation, sich selbständig zu versorgen, ist bei vielen nur schwer zu finden.

Zwar streben viele die deutsche Staatsbürgerschaft an, doch fehlen ihnen oft die Mittel und Möglichkeiten, ihren Lebensunterhalt ohne soziale Unterstützung zu bestreiten. Dabei ist für die Gewährung der Staatsbürgerschaft die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts eine wesentliche Voraussetzung.

Bislang standen diese Personen kaum im Fokus der Politik und Öffentlichkeit. Ihre Situation und Bedürfnisse wurden weitgehend ignoriert oder nicht thematisiert. Angesichts knapper öffentlicher Mittel ist jedoch zu befürchten, dass diese „Scheuklappen“ fallen und die Betroffenen vor die Wahl gestellt werden: Entweder aktiv einen Beitrag leisten oder die Heimreise antreten.

Das bedeutet, dass die Verantwortung zunehmend bei den Betroffenen selbst liegt. Sie müssen aus der Opferrolle herauskommen, Eigeninitiative zeigen und sich als engagierte, dankbare Leistungsträger*innen in der Aufnahmegesellschaft präsentieren. Sie können damit beweisen, dass sie Ressourcen besitzen und diese zum Wohlergehen der Gesellschaft einbringen wollen.

Deutschland ist eine leistungsorientierte Gesellschaft: Wer Leistungen erbringt, kann auf Aufnahme und Unterstützung hoffen. Das Grundgesetz verbietet jede Form von Diskriminierung, auch aufgrund von Behinderung, und garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Ich wünsche mir, dass dieser Personenkreis dies bald verinnerlicht und erste Schritte unternimmt, damit die Aufnahmegesellschaft diese Menschen, die in ihrer Herkunftsgesellschaft und Familie oft Vernachlässigung erfahren haben, willkommen heißt und herzlich aufnimmt.

Zum Autor

Kaushik Krishnamoorthy arbeitet als Landessozialarbeiter an der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen. Er hat Erziehungswissenschaften in Marburg studiert und ist selbst blind.

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J. Mostova: Ins Nirgendwo: die Flucht aus der Apokalypse. Die Geschichte der blinden Jorunalistin Julia Mostova und ihres sehbehinderten Ehemannes Roman Mostovyi aus Kyjiw

Die Geschichte der blinden Journalistin Julia Mostova und ihres sehbehinderten Ehemannes Roman Mostovyi aus Kyjiw

Von Julia Mostova

Wie viele gute Dinge haben Sie für bessere Zeiten bereits aufgeschoben? Laut Forschungen haben 98% der Menschen diese Angewohnheit. Wir waren unter ihnen. Aber es kam die Pandemie und ruinierte unsere schönen Pläne für eine ideale Zukunft. Als alles allmählich besser wurde und das Licht so nah schien, klopfte der Krieg an unsere Tür. Na ja, wenn du Gott zum Lachen bringen willst, erzähl ihm von deinen Plänen…

Unsere Pläne endeten am 23. Februar 2022. Ich (Julia) ging glücklich ins Bett mit meinem Mann Roman und ganz angenehmen Gedanken. Meine Freude hatte einen Grund: In zwei Tagen würde mein Debütbuch endlich in den Verkauf gehen. Aber statt vom Wecker wurden wir von Explosionen geweckt. Diese Explosionen zerstörten nicht nur Gebäude, sondern auch meine ganze Welt. Unsere Realität veränderte sich dramatisch und ich als blinde Person konnte darin keinen Platz für mich finden. Doch das Leben ging weiter und wir konnten nicht stehenbleiben.

Erste Tage und schwere Entscheidungen

Schon mit den ersten Explosionen packten viele Menschen ihre Koffer. In ein paar Stunden war Kyjiw leer, genau wie die Regale in den Supermärkten. Unsere Nahrungsmittelvorräte waren sehr dürftig. Wir begannen, Kartoffelschalen einzufrieren, wie es unsere Vorfahren im Zweiten Weltkrieg getan hatten. Aber zum Glück mussten wir dieses Gericht nicht probieren. Doch die Perspektive auf eine große Hungersnot beunruhigte mich sehr. Ich stellte mir lebhaft vor, wie unsere guten Nachbarn in unsere Wohnung einbrechen und mich zu einem Abendessen einladen, bei dem ich die Hauptspeise sein würde.

Nachrichten, dass russische Truppen sich Kyjiw genähert hätten und einzelne Saboteure in die Stadt eingedrungen seien, weckten nicht gerade viel Optimismus. Als völlig blinde Frau und ukrainische Journalistin würde ich zu einer leichten und attraktiven Beute für Raschisten (Kofferwort der Wörter Russland und Faschismus, wird insbesondere im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine 2022 verwendet).

Aber alle Gefahren des Krieges waren nicht das einzige Problem für mich. Ich fühlte mich ganz nutzlos. Ich fühlte mich wie eine Last, und ich wollte nicht, dass mein Mann für mich sein Leben riskiert. Und in jeder Situation, sei es Krieg oder etwas anderes, spielen nicht nur Emotionen eine entscheidende Rolle. Es kommt immer aufs Geld an.

Zu diesem Zeitpunkt verloren wir beide unsere Einkommensquellen. Außerdem wurde mein Buch in Charkiw gedruckt und in den Kriegswirren ging die gesamte Auflage verloren. Es wurde klar, dass sich unser Leben in absehbarer Zukunft nicht verbessern würde und wir uns keine Kinder leisten könnten. Die Entscheidung war schwer und unvermeidlich: Wir mussten weg.

Keine Sozialtouristen

Nein, wir wussten wirklich nicht, dass Deutschland so viele Leistungen Flüchtlingen bot. Wir kommen aus Kyjiw, aus der Stadt, in der dir niemand außer dir selbst helfen wird. Alles auf eigene Faust. Genau so planten wir weiterzumachen und es war unser ganzer Plan.

Wir fuhren in die völlige Dunkelheit, ins Nirgendwo. Wir hatten keine Angst davor, weil wir über mögliche Risiken nicht nachdachten. Die Risiken, die uns zu Hause umgaben, waren deutlich größer. Wir flüchteten nur, um zu überleben.

Doch Deutschland wurde nicht umsonst unser Ziel. Seit meiner Kindheit bin ich von der deutschen Kultur fasziniert, und Deutsch zu lernen ist meine Leidenschaft. Das Leben in der Ukraine war für mich keine Zuckerstange. Ich hatte oft davon geträumt, wie ich mit nur einer Tasche nach Deutschland ziehe, um alles von vorne zu beginnen und alles Schlechte in der fernen Vergangenheit in einer geschlossenen Kiste zu lassen. Ach, Leute, seid vorsichtig mit eueren Wünschen! 

Der Kyjiwer Bahnhof war überfüllt. Dort herrschte Chaos. Es gab nicht genug Züge für alle, die zu einem sicheren Ort fahren wollten. Manche Leute kämpften um einen Platz im Waggon und schmissen dabei Koffer anderer Menschen raus. Viele mussten in Bahnhofshallen tagelang wohnen, während sie auf einen freien Platz in einem Zug warteten. Wo es viele ukrainische Zivilisten gibt, sind dort auch die Ziele der Raschisten. Der Bahnhof und die Züge wurden beschossen.

Wir beschlossen also, einige Tage zu warten. Währenddessen kontaktierte ich die blista.

Ein Flüchtlingslager war kein guter Ort für eine blinde Frau. Also entschied ich mich zu fragen, ob die blista uns ein Obdach für eine Weile gewähren könnte. Auf die Antwort konnten wir aber nicht warten. Am 8. März fuhren wir nach Deutschland, und es dauerte länger, als wir dachten.

Unterwegs bekam ich eine positive Antwort von der blista, doch wegen der schlechten Internetverbindung konnte ich nicht zurückschreiben. Niemand an der blista wusste, wann wir in Marburg ankommen würden, so wie wir es selbst auch nicht wussten …

Nicht ohne Abenteuer kamen wir nach sechs Tagen in Marburg an. Es war Mitternacht. Wir waren völlig überrascht, als wir auf einen leeren, dunklen Bahnsteig kamen. Können McDonald’s und der Bahnhof nachts wirklich schließen?! Glücklicherweise fanden wir einen betrunkenen Obdachlosen und einen Polizisten. Ich erklärte dem Beamten, wer wir waren und was wir suchten. Dieses Gespräch hörte ein Mann, der auf dem Bahnsteig seine Ehefrau erwartete. Er lud uns freundlicherweise ein, in seinem Haus zu übernachten. Wir hatten keine Kraft, zu zweifeln oder uns zu fürchten. Wer verdächtig aussah, waren wahrscheinlich wir.

Am nächsten Tag brachten uns Maarten Kubeja, damaliger Internatsleiter an der blista, und seine Frau Sandra zu einer der Wohngruppen. So kamen wir endlich zur blista. Später schlossen sich uns noch einige Flüchtlinge aus der Ukraine an.

Die Zeit der Turbulenz

Das ganze Jahr war einfach verrückt. So viel Bürokratie, so viel Suchen und so viel Neues im Leben. Da ich Deutsch konnte und Roman ein großes Herz hatte, halfen wir gerne unseren Landsleuten in Deutschland. Das Schlimmste war die Wohnungssuche in Marburg. Manchmal trieb es mich zur Verzweiflung. Es war schon Zeit, die WG an der blista zu verlassen, und ich hatte keine Mietwohnung für uns gefunden. Aber wie es meistens passiert, kam die Rettung im letzten Moment. Schließlich zogen wir in eine gemütliche Wohnung im Stadtteil Marbach. Erst dann, in unserem neuen Zuhause, begriffen wir, was geschehen war. Alle Emotionen, die wir unterdrückt hatten, kamen heraus. Geistig und körperlich wurden wir krank. Wir litten an Panikattacken und es war wirklich schlimm. Aber das Schlimmste ist schon vorbei, oder?

Deutschlands Politik gegenüber ukrainischen Flüchtlingen ist immer noch nicht ganz klar. Wir wissen nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage wir nach 2027 in Deutschland leben können. Es stresst uns. Wir wollen endlich ruhig leben und nicht in einem anderen Land wieder von vorne anfangen.

Was machen wir hier?

Inzwischen passierte eine ganze Menge.

Mein Buch wurde veröffentlicht und fand Anerkennung bei vielen Lesern. Ich versuche, in Deutschland eine Karriere aufzubauen. Zumindest habe ich bereits eine Reihe von Artikeln und Kurzgeschichten publiziert. Ich hoffe, dass mein Buch bald auf Deutsch herausgegeben wird.

Im Juli 2022 hat Roman einen Job in der blista gefunden … oder der Job hat ihn gefunden. Er arbeitet als Gärtner und er ist ganz glücklich damit. Seine Sehschwäche wurde mit Sklerallinsen korrigiert. Der einst blinde und dann sehbehinderte Mann schloss erfolgreich die Fahrschule ab und fährt jetzt Auto.

Wir leben hier und jetzt und haben noch viel vor! Natürlich nur, wenn die Rechtspopulisten uns aus Deutschland nicht vertreiben.

Deutschland war das Land meiner Träume und hier verwirklichen sich alle unsere Träume. Als wir auf den Stufen des rostigen Waggons in die EU fuhren, erwarteten wir gar nicht, dass Deutschland und die Deutschen uns mit solcher Unterstützung umgeben würden. Aber das macht ihr von ganzem Herzen. Wir fühlen uns einig mit euch. Und wir werden nie müde, Worte der Dankbarkeit auszusprechen.

Bild: Julia Mostova hat langes schwarzes, glattes Haar und trägt ein kurzes schwarzes Kleid mit durchsichtigem Spitzenbesatz an Ausschnitt und Ärmeln. Dazu trägt sie eine Kette mit einem Anhänger in Form eines umgekehrten Pentagramms. Schwarzer Kajal und dunkler Lippenstift bestimmen ihr Make-up. Sie steht vor blühenden Rosenbüschen. 

Bild: Roman Mostovyi arbeitet als Gärtner an der blista. Ein grüner Kleintraktor mit Wassertank steht im Hintergrund, Roman Mostovyi trägt eine graue Schirmkappe und eine Brille mit dunkel getönten Gläsern, eine zweite, schmale helle Brille steckt am Ausschnitt seines dunklen T-Shirts. Er hat einen kurzen Kinnbart und einen Ohrsticker.

Bild: Julia Mostova (links) und ihr Mann Roman Mostovyi (rechts) schätzen die ruhige und entspannte Atmosphäre des Freilichtmuseums Hessenpark in Neu-Anspach und sein weitläufiges Gelände. Im Hintergrund des Paares steht eine Windmühle. 

Drei Fotos: privat

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Recht


U. Boysen, A. Carstens: Die barrierefreie E-Akte auf dem EDV-Gerichtstag

Von Uwe Boysen und Andreas Carstens

Die Aktenbearbeitung in der Justiz wie in anderen Institutionen wird digital. Blinde und sehbehinderte Beschäftigte stellt das wegen der immer noch mangelhaften Barrierefreiheit vor besondere Herausforderungen. 

In den einzelnen Bundesländern gibt es verschiedene Systeme für die E-Akte, deren Zugänglichkeit unterschiedlich weit gediehen ist. Darauf konnte der DVBS im Rahmen eines Arbeitskreises beim diesjährigen EDV-Gerichtstag im September hinweisen. Diese jährlich stattfindende Veranstaltung mit ca. 800 Teilnehmenden stand 2025 unter dem Motto „Next Generation Law – Von AI bis ZPO digital“. Wie schon in den vergangenen Jahren war der DVBS auch diesmal mit einem Informationsstand zur Barrierefreiheit vor Ort vertreten. So konnten wir an zwei komplett ausgestatteten PC-Arbeitsplätzen mit Screenreader und Braillezeile sowie Screenmagnifier mit ergänzender Sprachausgabe, durch weitere Informationen (wie beispielsweise den Quick Guides des DVBS zu barrierefreien elektronischen Dokumenten)(1) und mit dem Arbeitskreis zur Barrierefreiheit die digitale Barrierefreiheit zu einem der Themen des EDV-Gerichtstages machen. 

Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs aus dem Jahr 2017 sieht vor, dass die Papierakten an allen Gerichten bis spätestens zum 1. Januar 2026 durch elektronische Akten ersetzt werden sollen. Auch wenn die Bundesregierung Anfang September einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der es ermöglicht, diesen Termin um ein Jahr zu verschieben, ist davon auszugehen, dass bis zum 1. Januar 2026 bundesweit nahezu alle Gerichte und Staatsanwaltschaften mit elektronischen Akten ausgestattet sein werden. Es lag daher nahe der Frage nachzugehen, ob und inwieweit die von Beginn an bestehende gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit umgesetzt wurde und an welchen Stellen nach wie vor Handlungsbedarf besteht.

Gelegenheit hierzu bestand in dem gut besuchten Arbeitskreis Barrierefreiheit, zu dem der EDV-Gerichtstag in diesem Jahr unter dem Motto „Die barrierefreie elektronische Akte – ein Blick in die Praxis“ eingeladen hatte.(2) Hier konnten wir am Beispiel des Programms e²A in einer Live-Präsentation zeigen, wie blinde und sehbeeinträchtigte Juristinnen und Juristen mit einem Screenreader wie JAWS oder einem Screenmagnifier wie ZoomText mit der elektronischen Akte arbeiten, welche Hindernisse und Hürden sich dabei ergeben und wie sich diese Probleme durch eine barrierefreie Gestaltung vermeiden lassen.

Bei dem Programm e²A (= ergonomischer elektronischer Arbeitsplatz), das in der Justiz in den Bundesländern Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt zum Einsatz kommt, wurde in den letzten Jahren einiges getan, um die digitale Barrierefreiheit zu verwirklichen. Das Programm ist nahezu vollständig mit Tastaturbefehlen bedienbar und kann mit JAWS und ZoomText genutzt werden, auch wenn für ein effizientes und effektives Arbeiten weitere Verbesserungen zur Barrierefreiheit erforderlich sind. Bei der Navigation mit den Pfeiltasten in dem Text von Dokumenten findet eine Fokusverfolgung statt, so dass der Cursor stets in dem vergrößerten Ausschnitt der Bildschirmlupe sichtbar ist. Die Funktion zur Schriftglättung von ZoomText ermöglicht auch bei einem hohen Zoomfaktor, dass der Text in einem Dokument noch gut lesbar ist. Auch die üblichen Vorlesefunktionen von JAWS, wie beispielsweise wort-, zeilen- oder absatzweises Vorlesen der Dokumente, lassen sich im Aktenviewer von e²A nutzen. Zudem können Annotationen, wie Notizzettel und Lesezeichen, sowie Stempel in e²A auch bei Verwendung von JAWS oder ZoomText erstellt und genutzt werden. Insgesamt ist das Programm e²A in Sachen Barrierefreiheit deutlich weiter als die Programme in den anderen Bundesländern.

Auch bei dem Programm eIP (= elektronisches Integrationsportal), das in der Justiz in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz genutzt wird, und bei dem Programm eAS (= elektronische Akte als Service), das in der Justiz in Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen eingesetzt wird, wurde in der Vergangenheit einiges zur Verwirklichung digitaler Barrierefreiheit getan. Probleme zur Barrierefreiheit gibt es bei eIP und eAS insbesondere beim Aktenviewer, da sich der Inhalt der Dokumente im Aktenviewer mit JAWS und ZoomText bisher nicht vorlesen lässt. Hierzu räumte der Projektleiter von eIP in dem Arbeitskreis offen ein, dass er in den vergangenen Jahren wiederholt versprochen habe, einen anderen Aktenviewer in eIP zu implementieren, der das Vorlesen mit JAWS und ZoomText ermöglicht. Aufgrund anderer Themen sei dies dann immer wieder verschoben worden. Gleichzeitig kündigte er an, dass in diesem Jahr voraussichtlich noch die ersten Arbeitsplätze probeweise mit dem neuen Aktenviewer ausgestattet werden sollen. Auch bei dem Programm eAS (das auch unter dem Namen VIS-Justiz bekannt ist) ist Licht am Ende des Tunnels erkennbar. Die Entwicklerfirma wurde von der Justiz beauftragt, das Vorlesen von Dokumenten im Aktenviewer mit JAWS und ZoomText zu ermöglichen, sei es, indem der bisherige Aktenviewer ertüchtigt wird, sei es, indem ein anderer Aktenviewer in eAS implementiert wird. Blinde und sehbeeinträchtigte Kolleginnen und Kollegen in den betroffenen Bundesländern werden sich von ihrer Justiz über den Stand der Umsetzung informieren lassen, und auch der DVBS wird beim nächsten EDV-Gerichtstag wieder nachfragen.

Darüber hinaus konnten wir beim EDV-Gerichtstag wieder gute und wichtige Gespräche führen. Vertreter der Juris GmbH – Betreiberin der wohl größten Datenbank für Juristinnen und Juristen - kamen zu uns an den Informationsstand, um sich zeigen zu lassen, wie sich die Nutzung des neuen KI-Tools von Juris mit JAWS verbessern lässt. Eine Rechtsanwältin sprach mit uns darüber, wie sich elektronische Schriftsätze der Anwälte von vornherein barrierefrei gestalten lassen. Und Mitarbeiterinnen der hessischen Justiz erkundigten sich nach einer Möglichkeit, eine blinde Richterin mit JAWS zur E-Akte zu schulen.

Auch andere Gespräche werden, so ist zu hoffen, noch ihre Früchte tragen. So konnten wir mit Frau Prof. Herberger aus Bielefeld eine Hochschullehrerin bei uns begrüßen, der die Belange sehbehinderter und blinder Studierender der Juristischen Fakultät an ihrer Universität besonders am Herzen liegen. Dafür wird in Bielefeld zurzeit eine auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Gesetzesdatenbank entwickelt, die auch in den juristischen Examina in NRW angewendet werden soll. Dort gibt es für blinde und sehbehinderte Kandidaten und Kandidatinnen in den Examina nämlich immer noch Schwierigkeiten, aktuelle elektronische Gesetzestexte zu nutzen. 

Zu Fragen von Nachteilsausgleichen während der Prüfungen bemüht sich die Fachgruppe Jura des DVBS gerade, eine Umfrage bei den zuständigen Justizprüfungsämtern zu starten. Da traf es sich gut, dass wir ein intensives Gespräch mit der Präsidentin des Justizprüfungsamtes Berlin/Brandenburg führen konnten und ihr das Versprechen abnehmen durften, sich intensiv mit unserem Fragebogen zu befassen. 

Auch die Gemeinsame Fachanwendung (GeFa), die im Auftrag der Justiz aller 16 Bundesländer entwickelt wird, ist in Sachen Barrierefreiheit auf einem guten Weg. Das Justizprojekt, das ebenfalls auf dem EDV-Gerichtstag vertreten war, zeigte in einer eigenen Präsentation anhand ausgewählter Beispiele, wie sich das Programm mit JAWS nutzen lässt.(3)

Insgesamt hat sich erneut gezeigt, dass unsere Präsenz auf dieser Plattform für blinde und sehbehinderte Menschen in juristischen und verwandten Berufen von großer Relevanz sein kann und wir diese Möglichkeit auch in Zukunft nutzen sollten.

  1. Download siehe https://www.agnes-at-work.de/mediathek/handreichungen/
  2. https://www.edvgt.de/veranstaltungen/arbeitskreis-barrierefreiheit-2/
  3. https://gefa-justiz.de/

Bild: Zwei DVBS-Rollups rechts und eine Stellwand mit Infos links leiten in den Saal, in dem während des EDV-Gerichtstags in den Saal mit dem DVBS-Infotisch. Foto: DVBS / Christian Axnick

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Dr. M. Richter: E-Roller: Eine praktische und rechtliche Herausforderung für blinde und sehbehinderte Menschen und ihre Verbände

Von Dr. Michael Richter (rbm)

Seit 2019 sind E-Roller fester Bestandteil des Straßenbilds in Deutschland, zunächst nur in den Metropolen, inzwischen auch in kleineren Städten. Was für weite Teile der Politik ein Schritt hin zur Mobilitätswende und umweltfreundlicheren Gestaltung des Individualverkehrs sein sollte, entpuppte sich für blinde und sehbehinderte Menschen schnell als massiv gesundheitsgefährdende Einschränkung einer sicheren und eigenständig zu bewältigenden Mobilität – oder schlichtweg um die Flutung der Städte mit kaum händelbaren Barrieren.

Ein Problem und seine rechtlichen Grundlagen

Zwar war der DBSV schon 2018 kurz mit dem Thema E-Roller im Rahmen der gesetzlichen Regulierungsbemühungen auf Bundesebene konfrontiert. Seinerzeit ging es jedoch darum, die „Schnapsidee“ des Bundesverkehrsministeriums unter Minister Scheuer abzuwenden, mit E-Rollern den Fußweg zu nutzen. Dieses Vorhaben konnte glücklicherweise abgewendet werden. Doch im Spätsommer 2020 erreichten die rbm die ersten Beschwerden über E-Roller auf Fußwegen und Berichte über schmerzhafte Begegnungen von blinden und sehbehinderten Menschen mit quer zum Laufweg liegenden oder stehenden E-Rollern.

Im Rahmen eines von Aktion Mensch geförderten Verbandsklageprojektes, das der DBSV durchführte, beschäftigten wir uns gerade schwerpunktmäßig mit dem barrierefreien Zugang zu Coronaimpfungen, als wir Kenntnis von einem schweren Sturz eines blinden Fußgängers in Bremen über dort aufgestellte E-Roller erhielten, der erhebliche Unfallverletzungen zur Folge hatte. Uns war schnell klar, dass das Thema E-Roller vermutlich der neue Schwerpunkt unseres Verbandsklageprojektes werden würde, und dass hier offensichtlich ein rechtlicher Handlungsbedarf besteht. 

Zufällig war ich aufgrund meiner Dissertation zum Thema „Car-Sharing“ mit den rechtlichen Grundlagen des relevanten Straßen- und Straßenverkehrsrechts vertraut. Ich konnte kaum fassen, welche „Regulierungswüste“ bestand und wie diese Defizite von E-Rollerverleihfirmen (aus)genutzt wurden. Besonders sind an dieser Stelle folgende Umstände zu erwähnen:

  1. In Bremen, dem Ort des Unfallgeschehens, gab es eine sog. „Sondernutzungserlaubnis“ für die E-Roller-Verleihfirmen mit sehr geringen Sicherheitsauflagen und der Erlaubnis, die E-Roller quer zur Gehrichtung aufzustellen.
  2.  In den allermeisten anderen Städten mit einem E-Roller-Verleihangebot gab es überhaupt keine Regulierung oder nur sog. „Selbstverpflichtungserklärungen“ der E-Roller-Verleihfirmen mit kaum überprüfbaren Versprechungen.
  3. Laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKfV) sollen für E-Roller die gleichen Parkvorschriften wie für Fahrräder gelten. Es gibt jedoch in Deutschland keine speziellen Parkvorschriften für Fahrräder, außer dass sie, wenn sie nachts auf der Straße geparkt werden, über eine Beleuchtung verfügen müssen.
  4. Aus der Begründung für diese Vorschrift in § 11 EKfV geht hervor, dass man ursprünglich nicht von einem erheblichen Anteil an Verleihrollern ausgegangen war, sondern davon, dass 80 % privat angeschafft würden – obwohl aus den USA bereits bekannt war, dass ca. 80 % der E-Roller über Verleihsysteme genutzt werden. 
  5. Weiterhin mussten wir feststellen, dass, anders als bei anderen Fahrzeugen, für E-Roller keine sog. „Halterhaftung“ besteht. Falls durch das Fahrzeug ein Schaden verursacht wird, muss also nicht der Eigentümer als „Verursacher“ einer potenziellen Gefahrenquelle für Schäden einstehen.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Merkwürdig ist nur, dass ich vor 20 Jahren in meiner Dissertation ausführlich wissenschaftlich belegen musste, dass ein vermeintlich nachhaltiges Verkehrskonzept die Ökobilanz verbessert und im öffentlichen Interesse ist, um etwa Sondernutzungserlaubnisse zu rechtfertigen. Diesmal stellte sich die Situation anders dar, denn wissenschaftliche Studien, etwa von der ETH Zürich, konnten diese Effekte bei E-Rollern nicht feststellen, sondern sprachen eher von einem zusätzlichen Freizeitverkehr. Vielleicht kommt es einfach darauf an, wer im Verkehrsministerium einen Regelungsbedarf vorstellt? Schließlich wurde die alternative Idee eines „Car-Sharings“ vor 20 Jahren von Vereinen umgesetzt. E-Roller hingegen sind doch eher Angebote kapitalstarker „Start-Up-Firmen“ mit einem „wunderbaren“ Storytelling. 

Egal, immerhin stellten sich ernsthafte juristische Fragen. Der Handlungsdruck für unsere Selbsthilfe wuchs, da es immer neue Unfallschilderungen gab bis hin zu Aussagen, dass sich Menschen aus unserem Personenkreis überhaupt nicht mehr zutrauten, noch selbstständig unterwegs zu sein. 

Bremen

Im Bremer Fall haben wir zunächst mögliche Ansprüche des blinden E-Roller-Opfers intensiv geprüft und versucht, durchzusetzen. Beim Schiedsverfahren, das in Bremen verpflichtend gerichtlichen Verfahren vorgelagert ist, haben wir versucht, dass das Land Bremen Auflagen in die dort immerhin vorhandenen Sondernutzungserlaubnisse aufnimmt. Denn das Verbot, E-Roller quer aufzustellen, oder die sukzessive Einrichtung fester Abstellflächen würde blinden und sehbehinderten Fußgängern ein Mindestmaß an Sicherheit gewähren. Beide Vorhaben gestalteten sich äußerst langwierig und „zäh“. Die Verleihfirma verwies auf die fehlende Halterhaftung und lehnte jede Haftung für die unfallursächlichen Roller ab, für deren Abstellung sie eigens eine „Aufstellfirma“ beauftragt hat. Daher ging der zivilrechtliche Fall zunächst vor das Landgericht und letztendlich zum Oberlandesgericht. 

Leider blieben die Bemühungen, dem Unfallopfer einen Schadensersatz und ein angemessenes Schmerzensgeld zu erstreiten, erfolglos. Das Landgericht Bremen begründete seine Entscheidung noch geradezu skandalös mit dem Argument, letztendlich sei der Kläger ja selbst schuld, denn er sei mit seinem Blindenstock schlichtweg zu schnell gelaufen, er müsse seine Gehgeschwindigkeit so wählen, dass er ggf. plötzlich auftauchenden Hindernissen, wie z.B. aufgestellten E-Rollern, ausweichen könne. Das Oberlandesgericht argumentierte für seine Ablehnung formeller: Es sei „nun mal“ eine gesetzgeberische Entscheidung, keine Halterhaftung eingeführt zu haben, der E-Roller-Verleiher habe nichts falsch gemacht, denn er habe im Rahmen der vom Land Bremen erteilten Sondernutzungserlaubnisse agiert (vgl. Urteil des OLG Bremen vom 11.10.2023; Az.: 1 U 15/23). 

Die Schlichterin zeigte sich im Verfahren zunächst kritisch gegenüber Auflagenverschärfungen in den erteilten Sondernutzungserlaubnissen. Sie wurde jedoch nach mehrfachen Terminen mit allen Beteiligten, d.h. dem Land, den Anbietern und dem bremischen Blinden- und Sehbehindertenverein, zunehmend geneigt, den Forderungen z.B. nach der verbindlichen Einrichtung von festen Stellplätzen Gehör zu schenken. Es wurde nämlich nach und nach deutlich, wie hoch einerseits das Gefahrenpotential der E-Roller für blinde und sehbehinderte Menschen ist, und andererseits, wie wenig getan wird, einvernehmlich Regeln aufzustellen, die die Gefahr minimieren und von Anbieterseite akzeptiert und eingehalten werden. Dementsprechend wurde kein Schlichtungsspruch erreicht. 

Die darauffolgende Klage vor dem Verwaltungsgericht endete immerhin mit einem Vergleich, in dem verbindlich die testweise Einrichtung von festen Abstellflächen vereinbart wurde. Leider ist bei einer Verbandsklage in Bremen nur eine sog. „Feststellungsklage“ zulässig. Wir können in Bremen also nur feststellen lassen, ob ein Handeln öffentlicher Stellen rechtmäßig oder rechtswidrig ist. Im Ergebnis war damit der Vergleich mit realen und überprüfbaren Verpflichtungen fester Abstellflächen in Bremen also ein positives Ergebnis.

Unser Fokus richtete sich daraufhin nach NRW und Berlin, da dies die einzigen Bundesländer sind, bei denen im Rahmen einer Verbandsklage alle denkbaren Klagearten zur Verfügung stehen. 

Münster

Es erfolgte eine Klage und ein Antrag im einstweiligen Rechtsschutz gegen das vollkommen ungeregelte E-Roller-Verleihertreiben in Münster. In der Stadt mit knapp über 300.000 Einwohnern und bis zu 7.000 Verleihrollern gab es lediglich eine schwammige und unverbindliche Selbstverpflichtungserklärung der drei Anbieter. 

Hier wurde eine Verbandsklage zum ersten Mal überhaupt in einem Eilrechtsverfahren durchgeführt und vom Gericht für zulässig erachtet. Es wurde sogar ein sehr relevanter Teilerfolg erzielt: Das Gericht stellte in seinem Eilrechtsbeschluss immerhin fest, dass ohne geeignete Sondernutzungserlaubnisse das Geschäftsmodell nicht zulässig sei. Das Gericht gab der Stadt jedoch die Möglichkeit, solche Regeln noch zeitnah zu treffen, anstatt, wie gefordert, die Beseitigung der Verleihroller sofort zu veranlassen (vgl. Beschluss des VG Münster vom 09.02.2022; 8 L 785/21). Die von uns eingereichte Beschwerde gegen diese Entscheidung und der Versuch, die sofortige Beseitigung der Verleihroller in Münster vor dem Oberverwaltungsgericht zu erzwingen, blieben erfolglos. 

In Folge dieses Verfahrens reifte glücklicherweise in fast allen Städten die Erkenntnis, dass für die Genehmigung von E-Roller-Verleihangeboten Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen sind, die geeignete Auflagen zur Gefahrenminimierung auch für blinde und sehbehinderte Straßennutzer enthalten müssen.

Berlin

Mitte 2022 haben wir in Berlin versucht, das für uns besonders gefährliche Angebot, E-Roller ohne feste Abstellflächen zu verleihen (Free-Floating-Modell), mit einer Verbandsklage zu unterbinden (Az.: VG 1 K 333/22). Wir wollten erreichen, dass das Land Berlin die erteilten Sondernutzungserlaubnisse für über 46.000 Verleihroller zurücknimmt, zumindest soweit diese im Free-Floating-Modell angeboten werden. Die Ausgangslage war jedoch etwas anders, denn Berlin hatte sich im Rahmen eines „Sondergesetzes“ eine eigene Rechtsgrundlage geschaffen. Der zufolge sollen Sondernutzungserlaubnisse für Sharing-Angebote im Mobilitätsbereich erteilt werden, sofern hierdurch keine besonderen Gefahren geschaffen würden. 

Unsere Klage wurde am 01.10.2025 in einer mündlichen Verhandlung mit großem Öffentlichkeits- und Medieninteresse im Plenarsaal des Verwaltungsgerichts verhandelt. Das Gericht hat in der Verhandlung deutlich zu verstehen gegeben, dass das Free-Floating-Modell der E-Roller-Verleihfirmen offenbar zu einem großen Problem führt, und hat sehr kritische Fragen an das Land gerichtet, welche Erkenntnisse denn diesbezüglich bei der Erlaubniserteilung in die Entscheidung eingeflossen seien. Dabei wurde sehr deutlich, dass eine Gefahrenbewertung für die E-Roller-Verleihangebote eigentlich gar nicht erfolgt ist, da es z.B. bereits an einer diesbezüglichen Unfallstatistik mangelt. 

Nach knapp dreistündiger Verhandlung haben wir die Klage aus formellen Gründen zurückgenommen. Denn die Ausführungen des Gerichts bieten dem ABSV jetzt die Möglichkeit, sich bis zur Erteilung neuer Sondernutzungserlaubnisse im April 2026 mit dem Land auf geeignete Maßnahmen zu einigen. Diese können mit Blick auf die besonderen Gefahren für blinde und sehbehinderte Menschen nur die verbindliche und zeitlich absehbare Abschaffung des Free-Floating-Modells sein. Da Berlin bereits über ca. 500 feste Abstellflächen verfügt, zur Abschaffung von Free-Floating jedoch 2.300 benötigt werden, müssten Jahresziele vereinbart werden, um in wenigen Jahren die notwendige Anzahl einzurichten. 

Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für die kommenden Jahre hat das Land Berlin schon angekündigt, dass für die Einrichtung fester Abstellflächen zukünftig kein Geld vorhanden sein wird. Diese Aussage wird im Lichte der Ausführungen des Verwaltungsgerichts aber noch einmal zu überprüfen sein. Denn andernfalls ist eine erneute Klage des ABSV angekündigt und hat wohl gute Erfolgsaussichten. 

Fazit

Im Ergebnis lässt sich getrost festhalten, dass es wirklich nicht trivial ist, mit dem Instrument der Verbandsklage die adäquate Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen einzufordern. Dies gilt insbesondere dann, wenn dies mit den Interessen finanzstarker Dritter kollidiert und wenn es darüber hinaus darum geht, Versäumnisse des Gesetzgebers in praktisch sachgerechte Lösungen zu verwandeln.

Trotzdem: Es hat sich gezeigt, dass wir durchaus mit juristischen Mitteln gesellschaftliche Entwicklungen in die richtige Richtung lenken können. Bezogen auf die Problematik der „Free-Floating-E-Roller“ meine ich, dass wir bereits zwei Drittel der Arbeit getan haben – wir haben erheblich dazu beigetragen, dass es nun ein Mindestmaß an Regeln für dieses Angebot des sogenannten „Plattformkapitalismus“ gibt. Nur Mut also, weiterhin „dicke Bretter“ zu bohren!

Bild: E-Scooter, die im Fußgängerbereich abgestellt werden oder – wie hier - umgekippt liegen, sind Stolperfallen, besonders für blinde und sehbehinderte Menschen. Eine Verbandsklage hat diese Gefahr in den Fokus der Rechtsprechung gerückt. Foto: DBSV/Ziebe

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EuGH: Beschäftigte mit behinderten Kindern können Anspruch auf angepasste Arbeitsbedingungen haben

Der Schutz der Rechte von Personen mit Behinderungen vor indirekter Diskriminierung umfasst auch Eltern behinderter Kinder. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. September 2025 in der Rechtssache C-38/24 hervor. In diesem Fall entschied der EuGH, dass Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen so anzupassen sind, dass Eltern sich ohne die Gefahr einer mittelbaren Diskriminierung um ihr Kind kümmern können.

In Italien hatte die Mutter eines schwerbehinderten Sohnes ihren Arbeitgeber mehrmals gebeten, sie in ihrer Tätigkeit als Stationsaufsicht mit festen Arbeitszeiten einzusetzen. Dies begründete sie damit, dass sie sich um ihren schwerbehinderten Sohn kümmern müsse. Der Arbeitgeber gewährte ihr vorläufig bestimmte Anpassungen, lehnte es jedoch ab, diese Anpassungen auf Dauer zu vereinbaren. Die berufstätige Mutter focht diese Ablehnung vor den italienischen Gerichten an. Schließlich wurde die Rechtssache dem italienischen Kassationsgerichtshof, dem höchsten Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit Italiens, vorgelegt. Die Rechtssache C-38/24 wurde mit dem fiktiven Namen „Bervidi“ belegt.

In seiner Pressemitteilung erläutert der EuGH, dass sich der italienische Kassationsgerichtshof an den EuGH gewandt habe, da Zweifel in Bezug auf die Auslegung des Unionsrechts bestünden. Der EuGH stellte in seiner Antwort klar, dass das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen einer Behinderung nach der „Rahmenrichtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“ auch für Arbeitnehmer gelte, die wegen der Unterstützung eines behinderten Kindes diskriminiert würden.

Arbeitgeber in der Verantwortung

Die Rahmenrichtlinie zielt darauf ab, in Beschäftigung und Beruf jede Form der Diskriminierung wegen einer Behinderung zu verhindern. Im Urteil „Coleman“, hatte der EuGH bereits 2008 entschieden, dass nach dieser Richtlinie eine unmittelbare „Mitdiskriminierung“ wegen einer Behinderung verboten ist. Das Diskriminierungsverbot, die Wahrung der Rechte der Kinder und das Recht behinderter Personen auf Eingliederung seien zudem in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorgesehen und in Verbindung mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) zu betrachten. Aus diesen Rechtsakten gehe hervor, dass zur Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Kindern, das allgemeine Diskriminierungsverbot auch die mittelbare „Mitdiskriminierung“ wegen einer Behinderung erfasse. Damit gelte auch für die Eltern behinderter Kinder in Beschäftigung und Beruf eine Gleichbehandlung. Sie dürften nicht aufgrund der Lage ihrer Kinder benachteiligt werden.

Ein Arbeitgeber sei, um die Gleichbehandlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten, verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit diese ihren behinderten Kindern die erforderliche Unterstützung zukommen lassen können – sofern dadurch der Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet werde, so der EuGH.

Das Gericht in Italien muss nun prüfen, ob das Ersuchen der als Stationsaufsicht tätigen Mutter deren Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet hätte.

Zum Volltext des Urteils auf der Webseite des Europäischen Gerichtshofs: https://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-38/24

Quelle: https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/eugh-beschaeftigte-mit-behinderten-kindern-koennen-anspruch-auf-angepasste-arbeitsbedingungen-haben

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Barrierefreiheit und Mobilität


S. Angermann, R. Elberskirch: "Die Eiskönigung" - ein echter Earcatch

Von Sigrid Angermann und Ralf Elberskirch

Am 5. August 2025 fand im Stage Apollo Theater Stuttgart die erste Vorstellung des Musicals „Die Eiskönigin“ nach der Walt Disney-Vorlage mit Audiodeskription statt. Die Audiodeskription wird technisch mit der Smartphone-App „Earcatch“ realisiert, die seit ungefähr zwei Jahren bereits in Hamburg für das Musical „König der Löwen“ eingesetzt wird.

Wir wurden stellvertretend für den DVBS vom Betreiber des Musicaltheaters, der Stage Entertainment, zur ersten Audiodeskription-Vorstellung der „Eiskönigin“ eingeladen. 

Zur Einführung fand vor Beginn der Show ein moderiertes Gespräch statt, in dem die Entstehung der von Soundfocus und der Bartiméus Foundation entwickelten Earcatch-App und die Realisierung der Audiodeskription zur „Eiskönigin“ vorgestellt wurde.

Die Earcatch-App kann bereits zu Hause für iOS (iPhone) oder Android heruntergeladen werden. Für den Theaterbesuch lädt man vor der Show die entsprechende Audiodeskription herunter. Dazu gehören Vorschau-Audios, die die Handlung, die Darsteller und das Bühnenbild vorab beschreiben. Die Earcatch-App kann unter iOS mit VoiceOver gut bedient werden. Zu Beginn der Show ruft man dann die Earcatch-App auf, wählt „Abspielen“ und erlaubt den Verbindungsaufbau mit dem Theater-Server über das Theater-WLAN. Es wird kein Internet-Zugang benötigt.

Der Ablauf der Audiodeskription wird über das WLAN durch Signale der Lichtregie mit der Handlung abgestimmt. Für „Die Eiskönigin“ wurde die Audiodeskription durch die Autorin Anke Nicolai erstellt und von Schauspieler Benito Bause eingesprochen. Die Beschreibungen fügen sich sehr gut in die Handlung ein, sie sind angemessen, gut platziert und nicht überladen. Die Entscheidung zwischen Audiodeskription über Kopfhörer und dem Life-Geschehen mit offenen Ohren ist stellenweise herausfordernd.

„Die Eiskönigin“ wird durch die Audiodeskription nun auch für Sehbehinderte und Blinde zu einem inklusiven Erlebnis. Das Musical erzählt die Geschichte der Schwestern Elsa und Anna, Prinzessinnen von Arendelle. Elsa wird mit magischen Kräften geboren, die andere in Gefahr bringen und das Königreich in ewigem Winter versinken lassen. Doch gemeinsam mit Schneemann Olaf, dem Eislieferanten Kristoff und seinem Rentier Sven erleben die Schwestern ein spannendes Abenteuer voller Herz, Humor und Magie, an dessen Ende wahre Liebe alles zum Guten wendet. 

Das Musical spielt mindestens noch bis März 2026 in Stuttgart. Tickets und weitere Informationen gibt es unter 
www.stage-entertainment.de/musicals-shows/musicals-in-stuttgart 

Bild: Seit August wird dank Audiodeskription das Bühnengeschehen von Disneys DIE EISKÖNIGIN im Stage Apollo Theater Stuttgart noch besser erlebbar. Premiere des Musicals war bereits am 26.11.2024 in der Besetzung mit Ann Sophie (Elsa) und Abla Alaoui (Anna) – hier beim Schlussapplaus. Foto: Ben Pakalski / Stage Entertainment

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S. Stuber: "Platz da, ich komme!": Ein Erfahrungsbericht über das Orientierungs- und Mobilitätstraining mit dem Lanstock

Ein Erfahrungsbericht über das Orientierungs- und Mobilitätstraining mit dem Langstock von Stefanie Stuber 

aus: Visus 2/2025, S. 5-9 (*)

Kapitel 1: Alles begann im Urlaub 

Für was ein Urlaub alles gut sein kann. Man kann sich erholen, die Seele baumeln lassen, Kraft schöpfen, Neues entdecken. Aber Urlaub kann auch dazu dienen die Perspektive zu wechseln, sich selbst neu kennenzulernen, neue Ideen zu spinnen und vielleicht auch eine eingeschlagene Richtung zu verändern. Urlaub ist Auszeit für Körper, Geist und Seele. 

So eine rundum Auszeit habe ich 2024 erlebt. Ich machte das erste Mal in meinem Leben Urlaub im Aura Hotel in Saulgrub. Eigentlich wollten wir dort gar nicht hin. Dieses Urlaubsziel war unsere Notlösung. Ursprünglich wollten wir an den Ammersee. Dort gibt es ein Gästehaus in unmittelbarer Nähe zum See. Fünf Tage vor Beginn des Urlaubs haben wir jedoch erfahren, dass dort eine ziemlich heftige Mückenplage herrschte. Auf die hatten mein Mann und ich nun wirklich keine Lust. Ein Urlaub mit permanentem Anti-Mückenspray-Geruch in der Nase schien uns nicht so erholsam zu sein. Also schauten wir nach, welche kurzfristigen Alternativen wir auftun könnten. 

Durch die Recherche im Internet kamen wir dann auf das Aura Hotel in Saulgrub. Wir schrieben das Hotel an, und wie durch ein Wunder war genau in dem Zeitraum, den wir zur Verfügung hatten, noch ein Zimmer frei. Wir buchten sofort und somit stand unser neues Urlaubsziel fest. 

Unter einem Hotel für blinde und sehbehinderte Menschen konnte ich mir bis zu diesem Zeitpunkt ehrlich gesagt gar nicht so viel vorstellen. Ich hatte keine Idee, was sich dahinter verbergen würde. Aber vom ersten Augenblick an waren wir beide beeindruckt und begeistert. 

Ich selbst bin sehbehindert und habe noch einen Sehrest von ca. zehn Prozent und ein stark eingeschränktes Gesichtsfeld. Bisher kam mir das gar nicht so wenig vor. Seit meiner frühsten Kindheit lebe ich mit dieser Einschränkung und habe mich bisher sehr gut durchgeschlagen. Ich bewegte mich ausschließlich in der Welt der Sehenden. Nach meiner Berufsausbildung zur Erzieherin studierte ich noch Soziale Arbeit und konnte immer gute und interessante Stellen finden. Technisch wurde ich am Arbeitsplatz gut ausgestattet, und so dachte ich, dass dies alles wäre, was mir an Unterstützung zur Verfügung steht. 

Aber nun kam ich in Saulgrub mit der Welt der Blinden und Sehbehinderten in Kontakt. Diese Begegnungen eröffneten mir ganz neue Horizonte, und bei den wunderbaren Gesprächen mit anderen ging mir nicht nur ein Licht auf, sondern ein ganzes Meer an Lichtern. Ich hörte von Hilfsmitteln, die ich noch nicht kannte, tauschte mich über das Erleben im Alltag aus und hörte das erste Mal von dem Orientierungs­ und Mobilitätstraining. Da ich ja noch einen Sehrest habe, kam dies für mich nie in Frage. Aber ich wurde sehr ermutigt, mich damit zu beschäftigen, und so ging ich direkt nach dem Urlaub dieses Thema an. 

Mein Aha-Erlebnis: 

An diesem wunderbaren Urlaubsort drehte sich meine Welt auf den Kopf. Bisher war ich diejenige, die in der sehenden Welt ein Exot war. Ich musste mich anpassen, anderen Menschen erklären, was ich brauchte. Nun war alles anders. Mein Mann war der Einzige in der allabendlichen geselligen Runde, der sehend war. Plötzlich war er der Exot und ich eine von vielen. Und nun war er es, der seine ganz eigene Rolle finden und einnehmen musste. Für mich hingegen fühlte sich alles so leicht und selbstverständlich an. Außerdem war ich mit meinen 10 Prozent plötzlich diejenige, die noch richtig viel sehen konnte. In der sehenden Welt bin ich die, die nichts mehr sieht. 

Dieses Erlebnis brachte in mir viel in Bewegung und forderte mich ganz neu heraus, mich mit meiner Einschränkung auseinander zu setzen. 

Kapitel 2: O&M-Training, mein persönlicher Start in eine neue Welt 

Nachdem alle Formalitäten mit der Krankenkasse geklärt waren, ging im Februar 2025 mein Abenteuer Orientierungs- und Mobilitätstraining los. 

Ich war tatsächlich ein bisschen nervös vor dem ersten Treffen mit meinem Trainer. Würde er mir sympathisch sein? Wie wird es mir mit dem Langstock gehen? Wird es kompliziert werden? All meine Befürchtungen waren jedoch unbegründet. Bereits die erste Begegnung mit meinem Trainer bei unserem Kennenlerntreffen war gut, und schnell konnte ich meine Vorbehalte, Unsicherheiten und Sorgen hinter mir lassen. 

Im ersten Schritt ging es darum, dass er sich einen Eindruck davon machte, was ich eigentlich noch sehe. Das war eine interessante Erfahrung. Auf der einen Seite wurde ich hierbei mit meinem Defizit konfrontiert. Ich sollte ihn als Person beschreiben. Sehr schnell wurde deutlich, wie wenig ich eigentlich erkennen konnte. Haare, Hautfarbe, Tattoos, Größe, Stimme ... Das konnte ich beschreiben. Aber das war es dann auch schon. Durch seine zugewandte und freundliche Art ließ er mich jedoch nicht an dieser Stelle stehen, sondern löste die Situation gekonnt auf. Und so fühlte ich mich auf der anderen Seite sehr verstanden. Es war alles plötzlich so leicht, denn ich musste nichts beweisen, nicht besser sein als ich sein konnte, nicht schneller sein als es ging ... Das nahm viel Druck raus und so wurde dann das Testen der fünf verschiedenen Langstöcke sehr unverkrampft und heiter. Ich hatte noch nie zuvor einen Langstock in der Hand, aber es fühlte sich nichts seltsam an. Es war gelungen, meine Scheu und meine Berührungsangst abzubauen und eine erste richtig gute Erfahrung zu schaffen.

Eine Woche später trafen wir uns am Bahnhof meines Wohnorts, um dort in meiner Umgebung mit dem praktischen Training zu beginnen. Ich hatte mir im Vorfeld gar nicht so viele Gedanken darüber gemacht, wie es mir dabei gehen würde, wenn ich mit dem Langstock in der Öffentlichkeit unterwegs sein würde. Das war in diesem Fall vielleicht auch gut so, denn ohne große Vorrede gab mir mein Trainer meinen Langstock in die Hand und somit ging es auch direkt los. Sehr schnell waren mir die Menschen um mich herum egal. Ich war vielmehr davon fasziniert, wie viel sicherer ich mich mit dem Langstock beim Gehen durch die Ortsmitte fühlte. Obwohl ich den Gebrauch dieses Hilfsmittels noch nicht beherrschte und vor allem mit geschlossenen Augen noch ganz schön Schlangenlinien lief, so merkte ich sehr schnell, wie viel mutiger und selbstverständlicher ich auch etwas unübersichtliche oder unwegsame Strecken angehen konnte. Natürlich gebrauchte ich auch weiterhin meinen Sehrest zur Orientierung, aber ich war nun nicht mehr ausschließlich auf die Wahrnehmung über die Augen angewiesen, sondern bekam auch Informationen über den Weg vor mir durch das Tasten mit dem Langstock. Das entspannte mich sehr, und es tat so gut, sogar mit geschlossenen Augen gehen zu können. Besonders als die Sonne an diesem späten Nachmittag sehr tief stand und extrem blendete, nahm ich die Entlastung durch den Stock deutlich wahr. 

Das Eis war endgültig gebrochen und ab diesem Augenblick war das Orientierungs- und Mobilitätstraining mein absolutes Highlight der Woche. 

Mein Aha-Erlebnis: 

Als wir durch den Ort gingen, kamen wir auf eine kleine Gruppe junger Männer zu. Diese standen mit ihren Bierdosen vor einem Laden. Nun geschah etwas sehr lnteressantes. Diese jungen Männer sahen mich mit Langstock kommen und traten sofort zur Seite. Vielmehr noch, sie räumten sogar leere Bierdosen aus dem Weg und so ging ich ohne Schwierigkeiten an ihnen vorbei. 

Es ist wirklich sehr spannend mit Langstock unterwegs zu sein, wenn man noch einen Sehrest hat. Die Menschen scheinen in der Regel davon auszugehen, dass man gar nichts mehr sieht. Sie rechnen nicht mit einem Sehrest. Ich sehe jedoch noch so viel, dass ich die Reaktion auf mich mit Langstock selbst erkenne. Das ist sehr besonders, denn zwischen unsicherem Verhalten, offenem Auf-Mich-Zugehen, irritierten Blicken und selbstverständlichem Umgehen mit mir als Person ist alles dabei. 

Die wöchentlichen Treffen waren nun davon geprägt, an verschiedenen Orten in meiner direkten Umgebung das bereits Gelernte zu vertiefen und immer wieder durch neue Elemente zu ergänzen. So lernte ich das Überqueren von Straßen, das Treppensteigen, das Aus- und Einsteigen in S-Bahnen, das optimale Verhalten beim Fahren in Bus und Bahn, das Nutzen von Ampeln und das richtige Reagieren in unübersichtlichen Verkehrssituationen. All diese Dinge kann ich auch ohne den Langstock bewältigen, da ich mit meinem Sehrest noch einigermaßen gut zurechtkomme. Aber all diese Herausforderungen beim Unterwegssein lassen sich für mich mit Langstock viel leichter und entspannter bewältigen. Und so verbrauche ich nicht all meine Energie bereits auf dem Weg zur Arbeit alleine dadurch, dass der Weg an der einen oder anderen Stelle etwas anspruchsvoll ist oder die Orientierung im ÖPNV mit den vielen Berufspendlern schwieriger ist. Wenn ich etwas energieschonender von A nach B komme, bleibt am Ende mehr Energie für die Arbeit oder die Freizeit übrig. 

Kapitel 3: Wenn nicht jetzt, wann dann? 

Wenn ich über das Erlebte und Erlernte im Rahmen des Orientierungs- und Mobilitätstrainings nachdenke, kommen mir ganz unterschiedliche Worte in den Sinn: 

Dankbarkeit: 

Ich bin sehr dankbar für die Begegnungen im Aura Hotel. Ohne die Menschen, die selbst von Blindheit oder Sehbehinderung betroffen sind und die mir so viel Mut machten, wäre ich nie auf die Idee gekommen, ein solches Training überhaupt in Erwägung zu ziehen. Ich bin nun 45 Jahre alt und erst letztes Jahr wurde ich Mitglied im Blinden­ und Sehbehindertenverband Württemberg. Obwohl ich schon mein ganzes Leben mit dieser Einschränkung lebe, habe ich erst jetzt begriffen, wie sinnvoll und wohltuend der Austausch mit Gleichgesinnten ist. 

Zuversicht: 

Das Orientierungs- und Mobilitätstraining hat mir vor allem Zuversicht gegeben, dass ich nicht damit leben muss, dass mein Radius immer kleiner wird. Auch wenn meine Sehkraft und vor allem die Fähigkeit des Kompensierens nachlassen, kann ich mit dem Langstock mutig und selbstsicher auch umständlichere Strecken gehen und muss mich nicht mehr abschrecken lassen.

Vor allem Treppen waren für mich immer eine sehr große Herausforderung. Ich musste mich sehr konzentrieren, um nicht zu stürzen, und wartete bei großem Menschengedränge oft ewig, bis die Treppe einigermaßen frei war und ich sie ohne Gefahr begehen konnte. Die Trainingseinheit, in der ich das Treppenlaufen lernte, war meine Lieblingseinheit. Es ist so einfach und gleichzeitig so hilfreich. Inzwischen liebe ich es Treppen zu gehen. Ich finde es tatsächlich witzig, wenn meine Stockspitze vor mir die Treppen hinunter hüpft und ich ganz entspannt einfach hinterher gehen kann. 

Entschlossenheit: 

Ich bin seit meinen vielen guten Erfahrungen nun entschlossen, selbst als Mutmacherin für andere da zu sein. Als sehbehinderter Mensch lebt man ja irgendwie immer ein bisschen zwischen den Welten. Die sehende Welt ist weit weg und dennoch kann man sich noch in ihr bewegen. Aber auch zur nichtsehenden Welt gehört man nicht dazu. Man kämpft sich oft lange - meiner Erfahrung nach viel zu lange - mit seinem Sehrest durch und kann vielleicht gar nicht erahnen, wie viele Chancen darin liegen, frühzeitig Hilfsmittel zu nutzen. Gerade als ich mit meinem Orientierungstrainer in meinem Wohnviertel unterwegs war und wir optimale Stellen zum Überqueren einer Straße suchten, wurde mir bewusst, was für ein Geschenk es ist, beides nutzen zu können. Den Stock und meinen Sehrest. Weil ich noch sehe, ist es für mich so viel leichter, mir Wege, Entfernungen, markante Stellen zur Orientierung oder Hindernisse auch mit geschlossenen Augen vorzustellen. Ich habe im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild vor Augen, das ich abrufen kann.

Es macht also so viel Sinn, eher zu früh als zu spät mit einem solchen Orientierungs- und Mobilitätstraining zu starten. Wenn nicht jetzt, wann denn dann damit beginnen. 

Neubeginn: 

Mitten in meinem Leben markiert dieses Orientierungs- und Mobilitätstraining für mich einen Neubeginn. Nicht im umfassenden Sinne und auch nicht mit dem Gefühl, bisher etwas verpasst zu haben. Ich denke, die Zeit war nun reif, ich war bereit und ich traf Menschen, die mich ermutigten. 

Es ist und bleibt eine Herausforderung mit einer Sehbehinderung zu leben. Das Training hat mir sehr viel geholfen, und ich konnte Techniken erlernen, um mich sicherer und mutiger zu bewegen. Aber die viel größere Veränderung ist in mir passiert. Ich habe noch einmal ganz neu und aus einer anderen Perspektive den Umgang mit meiner Einschränkung hinterfragt und bin nicht nur beim Unterwegssein mutiger geworden. Es ist für mich nun viel selbstverständlicher, dass die Menschen um mich herum sehen und wissen dürfen und sollen, dass ich schlecht sehe. Es ist also ein Neubeginn im Hinblick auf mein eigenes Selbstverständnis und das tut der Seele zutiefst gut. 

Daher kann ich nun sagen: „Platz da, ich komme!“ Vielleicht sind noch immer nicht alle Wege für mich zugänglich und auch ein Langstock hat Grenzen. Aber meine Denk­Grenzen in mir sind so viel weiter geworden, so dass ich nun bereit bin für die Abenteuer, die sich mir bieten.

Die Autorin 

Stefanie Stuber lebt seit fast 45 Jahren mit den Folgen einer Retinoblastom-Erkrankung. Sie ist verheiratet und wohnt mit ihrem Mann im Nord-Schwarzwald. In der Ausgabe 1/2008 der Visus berichtete sie unter ihrem Mädchennamen Korper über ihr Studium der Sozialen Arbeit als sehbehinderte Frau: „Mit Schwung über alle Hürden". Inzwischen ist sie als Sozialarbeiterin tätig, hat einen Lehrauftrag als Dozentin an einer Hochschule und arbeitet freiberuflich als Autorin für pädagogische Fachzeitschriften.

(*) Abdruck mit freundlicher Genehmigung von Visus, der Verbandszeitschrift des Bundes zur Förderung Sehbehinderter e. V.

Bild: Bei der Entscheidung für einen Langstock hilft Austesten. Die Kugelspitze eines ausgeklappten weißen Langstocks tastet graue Pflastersteine ab, die mit Herbstlaub bedeckt sind. Die schwarzen Schuhe und ein Teil der Hosenbeine der Person, die den Stock hält, sind ebenfalls im Bild. Foto: DVBS

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Das Baurecht der Bundesländer im Vergleich: viele Ausnahmen, wenig Barrierefreiheit

Wie werden in den Bauordnungen und Denkmalschutzgesetzen der Länder Barrierefreiheit und die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt? Dies hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte geprüft. Untersucht wurde, ob die Landesbauordnungen die Vorgaben der UN-BRK umsetzen, welche Regelungen für Wohnungsbau und Denkmäler gelten, ob Sanktionen bei Verstößen vorgesehen sind und ob standardisierte Bautypen Barrierefreiheit gefährden.

Das Ergebnis: Trotz Unterschieden zwischen den Rechtsgrundlagen der Länder herrscht flächendeckend noch Handlungsbedarf. Der Anteil an barrierefreien Wohnungen ist überall viel zu niedrig angesichts der riesigen Versorgungslücke. Die Ausnahmeregelungen vom Barrierefreien Bauen sind durchweg zu weit gefasst. Und Sanktionen bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsvorgaben sind kaum vorgesehen.

„Für ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft sind barrierefreie Wohnungen unerlässlich. Es sind aber nur etwa zwei Prozent aller Wohnungen in Deutschland so barrierefrei, dass man dort auch wohnen kann, wenn man auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen ist“, so Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention.

Sabrina Prem, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention, zieht den Schluss, dass Barrierefreiheit in den Landesbauordnungen „viel zu nachrangig“ behandelt wird. Verstöße gegen Barrierefreiheitsvorgaben können zwar in einigen Ländern als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden. „Sind jedoch die Ausnahmeregelungen schon zu weit gefasst, hilft dies nur bedingt“, so Prem.

Die Untersuchungsergebnisse wurden kartografiert und in vergleichenden Übersichten zusammengefasst. Das Institut fordert eine Überarbeitung der Musterbauordnung und des Baurechts der Bundesländer. Es verweist auf die baufachlichen Empfehlungen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit von Dezember 2024. Schon jetzt sollten die Länder ihre Bauordnungen anpassen und über den Wortlaut der Musterbauordnung hinaus gestaltend im Sinne der UN-BRK handeln.

Weitere Informationen gibt es unter:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/abteilungen/monitoring-stelle-un-behindertenrechtskonvention/bund-und-laender-im-vergleich#c10482

Thema im Menschenrechtsbericht 2023: Selbstbestimmtes Leben braucht barrierefreien Wohnraum (Kapitel 6, S. 133-146)

Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Baufachliche Empfehlungen zur Barrierefreiheit für eine Änderung der Musterbauordnung

(Quelle: Meldung des Deutschen Instituts für Menschenrecht vom 07.07.2025)

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Aus der Arbeit des DVBS


C. Karges: Neuer Mitgliedsbeitrag ab 2026

Rechtzeitig daran denken: Beitragsermäßigung für 2026 beantragen!

Von Christian Karges

Was macht den DVBS als Selbsthilfeorganisation aus? Dazu gehören in erster Linie der fachliche Austausch unserer Mitglieder untereinander, die ehrenamtliche Beratung, die Konzeption berufsbezogener Seminare durch Fach- und Interessengruppen sowie das politische Engagement des Vereins für die Belange blinder und sehbeeinträchtigter Menschen. 

Dieses Engagement Ehrenamtlicher wird im DVBS personell und organisatorisch durch Hauptamtliche unterstützt. Die telefonische Eingangsberatung in der Geschäftsstelle, die Erstellung von Publikationen, die Seminarorganisation sowie die Mitgliederbetreuung und Finanzverwaltung entlastet das Ehrenamt. Um diese Unterstützung aufrecht erhalten zu können, erheben wir den jährlichen Mitgliedsbeitrag.

Angesichts steigender Kosten und der aktuellen finanziellen Situation des Vereins hat die DVBS-Mitgliederversammlung am 31.05.2025 einstimmig eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags beschlossen. Die moderate Anpassung von umgerechnet 2 Euro pro Monat war notwendig geworden – der Beitrag wurde zuletzt vor 10 Jahren erhöht.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab 2026 156 Euro und kann in bestimmten Fällen auf 78 Euro ermäßigt werden. Der ermäßigte Beitrag ist für ein Kalenderjahr möglich, sofern ein Antrag gestellt wird. Eine Ermäßigung können etwa Mitglieder beantragen, die sich in Ausbildung befinden oder studieren, arbeitsuchend sind oder im Ausland leben. Über Ermäßigungsanträge in Härtefällen entscheidet der Vorstand.

Ganz gleich, welcher der aufgezählten Gründe auf Sie zutrifft: Bitte denken Sie daran, Ihren Antrag für 2026 schriftlich (per Mail, Fax oder Brief) bis spätestens zum 28. Februar 2026 an die Geschäftsstelle zu senden, und fügen Sie immer eine Kopie des Belegs bei, der zu Ihrer Situation passt. Verspätet eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden!

Kontakt

DVBS-Geschäftsstelle
Christian Karges
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
E-Mail: mitgliedsbeitrag@dvbs-online.de

Bild: Die DVBS-Mitgliederversammlung hat am 31.05.2025 über eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags abgestimmt. Foto: DVBS

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C. Axnick: Die nächsten Seminare

Von Christian Axnick

FG Musik, Notennetzwerk-Seminar, 23.-25.01.2026 in Bad Soden-Salmünster

Das Seminar richtet sich an blinde Musiker*innen, Musiklehrer*innen und musikalisch interessierte blinde Menschen. Es werden Verlage vorgestellt und grundsätzliche Fragen zur Gestaltung von Noten-Übertragungen erörtert. Für diejenigen, die sehende Schüler*innen haben, gibt es einen interessanten Vortrag zum Projekt einer Unterrichtshilfe für blinde Lehrer*innen, die die Schwarzdruck-Noten vermitteln. Dieses Projekt wurde letztes Jahr angestoßen.

Des Weiteren wird die Orgelschule „Orgelpunkte“ von Martin Rembeck vorgestellt. Ein Bericht zum Fortgang des internationalen Austausches zum Thema Standards in der Blinden-Notenschrift und ein mehrteiliger Workshop über das Notensatz-Programm MuseScore runden die Veranstaltung ab.

FG Jura, Seminar für FG Jura und FG Verwaltung, 20.-22.02.2026 in Bad Soden-Salmünster

In der Arbeitspraxis blinder und sehbehinderter Menschen zeigt sich immer wieder, dass die Arbeit mit den E-Akten in Justiz und Verwaltung die Nutzenden von assistiven Technologien vor große Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich mangelnder Barrierefreiheit, stellt. Viele sehbehinderte und blinde Menschen fühlen sich insbesondere aufgrund der Arbeit mit den nicht durchgängig barrierefreien E-Aktensystemen am Arbeitsplatz gestresst.

Das Seminar umfasst drei Themenblöcke:

  • Barrierefreiheit der E-Aktensysteme
  • Stressbewältigung am Arbeitsplatz
  • Führungskompetenz mit Sehbeeinträchtigung

Die vollständigen Seminar-Programme mit Anmeldebogen finden Sie auf der DVBS-Webseite dvbs-online.de. 

Unsere Seminare stehen auch Nichtmitgliedern offen, sollten noch Plätze frei sein.

DVBS-Mitglieder mit geringem Einkommen und ohne institutionelle Förderung können einen Zuschuss aus unserem Solidaritätsfonds beantragen.

In den Seminarhäusern sind Gäste mit und ohne Blindenführhund herzlich willkommen.

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen die DVBS-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Christian Axnick
Tel.: 06421 94888-28
E-Mail: axnick@dvbs-online.de

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Aus der blista


Dr. T. Mahnke: Tactile Reading and Graphics: Amsterdam at its best

Von Dr. Tobias Mahnke

Von Buchübertragungen über pädagogische Überlegungen bei Grafiken aus Schulbüchern und digitalen Arbeitstechniken bis hin zu 3D- und UV-Direktdruck: Die Herausforderungen in der Übertragung von Materialien für den Förderschwerpunkt Sehen haben viele Facetten. Wie gut in einer solchen Situation doch der Austausch national wie international tut! Eine solche Gelegenheit bot sich 2023 auf dem VBS-Kongress an der blista und nun, im Juni 2025, auf der Tactile Reading and Graphics Konferenz in Amsterdam. Die Mischung aus akademischer Forschung und praktischer Erfahrung aus aller Herren Länder führte zu einer einerseits sehr lockeren, andererseits überaus inspirierenden Tagungsatmosphäre. Und Amsterdam als Tagungsort zeigte sich mit strahlendem Sonnenschein von seiner besten Seite!

Eröffnet wurde die Konferenz von der niederländischen Prinzessin Laurentien, was den hohen Stellenwert von Barrierefreiheit in den Niederlanden unterstreicht. Nach der Eröffnung ging es direkt in das reichhaltige Programm: Vorträge, Workshops, Posterpräsentationen, Table Talks … Das Angebot war so reichhaltig wie abwechslungsreich. Die beteiligten blistaner*innen steuerten selbstverständlich auch Inhalte zum Programm bei. Los ging es direkt am Montag, wo das Kooperationsprojekt „tiptoi®“ vorgestellt wurde. Diese Technik wird in Kinder- und Lernbüchern eingesetzt, um Grafiken mit auditiven Informationen zu ergänzen. In unserem Projekt wurde als Abschlussarbeit von Frau Sonja Kuklok an der Anlaufstelle für Barrierefreiheit des Karlsruher Institut für Technologie eine Oberfläche programmiert, die diese Audiotags samt zugehörigen Inhalts auf übertragenen Schulbuchgrafiken positioniert.

Am Dienstag stand dann unser Poster zum naturwissenschaftlichen Unterricht sowie das reichhaltige Material dazu im Fokus. Wie schon am Tag zuvor, gab es viele Gespräche und großes Interesse an unserem Material und den pädagogischen Konzepten dahinter.

Am Mittwoch hieß es dann ein letztes Mal: Netzwerken, Informationen austauschen, Input bekommen und vor allem: Hausaufgaben mitnehmen.

Konkret haben wir im Nachgang 3D-Druck-Dateien erhalten und Material für den Matheunterricht bestellt. Doch auch das Nichtsichtbare wird unsere Arbeit beeinflussen. So haben wir Anregungen zur Wahrnehmung paralleler Linien an taktilem Material oder der Genese von geometrischem Figurenerkennen erhalten. Die Diskussion solcher Fragestellungen an unserer Einrichtung wird sich langfristig auswirken. Die nächste Konferenz findet in vier Jahren statt – wir sind gespannt, was sich bis dahin alles entwickelt hat!

Für uns hat sich die Reise nach Amsterdam absolut gelohnt, und wir sind sicher, dass wir als Multiplikator*innen auch unsere Kolleg*innen mit neuem Denken wie konkretem Material impfen können! Wir sind der Leitung der Carl-Strehl-Schule dankbar für die Freistellung vom Unterricht sowie der blista und der Reinhard-Frank-Stiftung dafür, dass sie die Kosten für Tagung, Unterkunft und Bahnfahrten übernommen haben.

Bild: Tanja Schapat (Mitte) zeigt am belebten Präsentationstisch in Amsterdam einige der Materialien, die die blista für den naturwissenschaftlichen Unterricht blinder und sehbehinderter Schüler*innen bereithält. Foto: blista / Tobias Mahnke 

Bild: Tanja Schapat (Mitte) zeigt am belebten Präsentationstisch in Amsterdam einige der Materialien, die die blista für den naturwissenschaftlichen Unterricht blinder und sehbehinderter Schüler*innen bereithält. Foto: blista / Tobias Mahnke

Bild: Dr. Tobias Mahnke (li) hält am Messetisch einen tiptoi®-Stift in der Hand und demons-triert zwei konzentriert Zuhörenden, wie damit Audiotags von Abbildungen, z. B. in Schulbüchern, abgespielt werden können. Ein aufgeklappter Laptop steht mit auf dem Tisch. Foto: blista

Bild: Eingangshalle mit Banner: Am 2. Juni wurde die Tactile Reading and Graphics Konferenz in Amsterdam eröffnet. Foto: (c) Tactile Reading 2025

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B. Stolzenburg: Das perfekte blista Dinner

Drei Gänge, vier Teams und viele neue Begegnungen

Von Benedikt Stolzenburg 

Vor den Sommerferien fand zum zweiten Mal „Das perfekte blista Dinner“ statt – ein Kochwettbewerb, der sich an der bekannten Fernsehsendung „Das perfekte Dinner“ orientiert. Vier Teams aus unterschiedlichen blista-WGs traten gegeneinander an, um für die anderen Teams ein selbstgekochtes Drei-Gänge-Menü auf die Beine zu stellen.

Mit einem festen Budget von 90 Euro pro Team war nicht nur Kreativität in der Küche gefragt, sondern auch kluge Planung und gutes Timing. Im Mittelpunkt stand jedoch weniger der Wettbewerb als vielmehr das gemeinsame Erlebnis: neue Menschen kennenlernen, in unbekannte Wohngemeinschaften hineinschnuppern und sich in entspannter Atmosphäre austauschen – all das machte den besonderen Reiz der Abende aus.

Auch kulinarisch brachte der Wettbewerb einige Highlights mit sich. Besonders in Erinnerung blieben das fruchtig-frische Mango-Mozzarella-Bruschetta, das selbst kreierte Zitronen-Sorbet sowie eine gefüllte Hähnchenbrust in cremiger Weißwein- Rahmsauce, serviert mit würzigen Kartoffelwedges und bunt mariniertem Grillgemüse. Die Gerichte waren liebevoll angerichtet, oft durchaus etwas ausgefallen und raffiniert – ohne dabei überladen zu wirken.

Neben dem Essen boten die Abende vor allem Einblicke in das Leben anderer WGs: manche gemütlich und verspielt, andere klar strukturiert und schlicht eingerichtet. Es war interessant zu sehen, wie unterschiedlich man seinen Alltag gestalten kann – und wie schnell in einer ungezwungenen Runde Gespräche entstehen, die sonst vielleicht nie zustande gekommen wären.

Am Ende des Wettbewerbs wurde natürlich auch ein Siegerteam gewählt: Bjarne Milz (Klasse 11c) und Benedikt Stolzenburg (Klasse 12) konnten mit ihrem Menü die anderen überzeugen. Als Preis gewannen sie einen Gutschein im Wert von 25 Euro für das Restaurant „Gutenburger“ sowie eine schicke schwarze Kochschürze mit blista Dinner-Aufdruck – ein stilvolles Andenken an einen rundum gelungenen Wettbewerb.

Bild: Appetitliche Happen: Eine Mango-Mozzarella-Bruschetta und eine Tomaten-Bruschetta, beide dekoriert mit Basilikum und Aceto Balsamico, liegen auf einem Teller nebeneinander. Foto: blista

Bild: Die Teilnehmenden des Kochwettbewerbs mussten für ihre Drei-Gänge-Menüs mit einem festgelegten Budget auskommen. Foto: pixelio / Maik Schwerte

Bild: Logo blistaCampus

Bild: Sechs Teilnehmende des blista-Kochwettbewerbs sitzen auf oder stehen um eine Bank im Außenbereich. Zwei der Schüler tragen schwarze Kochschürzen mit dem blista-Logo. Foto: blista

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Bücher


T. Büchner: Hörbuchtipps aus der blista

Von Thorsten Büchner

Hörbücher der DBH

Maximilian Doeckel/Jonathan Focke: „Aber meiner Tante hat‘s geholfen“: Wie wir Scheinargumente, unwissenschaftlichen Unsinn und Pseudoexperten entlarven

Rowohlt Polaris, Hamburg, 2024. Buch-Nr. 1646291, 510 Minuten Spielzeit.

Die Wissenschaftsjournalisten und „Quarks Science Cops“ Maximilian Doeckel und Jonathan Focke entlarven in ihrem Buch die Tricks und manipulativen Techniken, mit denen Wundermittelhersteller, selbst erklärte „Heiler“ und andere Geschäftemacher versuchen, Profit aus der Gutgläubigkeit der Menschen zu schlagen. Deren Methoden sind nämlich ziemlich perfide und z.B. darauf ausgelegt, emotionale (Not-)Situationen auszunutzen. Die Autoren helfen uns dabei, wissenschaftliche Falschaussagen zu erkennen, zeigen, wie wir Pseudoexperten von echten unterscheiden können und aufgeklärter durchs Leben gehen.

Dipo Faloyin: Afrika ist kein Land. Das Manifest gegen Dummheit, Faulheit und Einfachheit im Umgang mit der Vielgestaltigkeit des afrikanischen Kontinents

Suhrkamp, Berlin, 2023. Buch-Nr. 1650241, 714 Minuten Spielzeit.

Mehr als 1,4 Milliarden Menschen, 54 Länder, über 2.000 Sprachen – und dennoch wird Afrika seit Jahrzehnten auf einfache Geschichten reduziert, wie: Hunger, Safaris, vielleicht noch brutale Diktaturen. Ein ganzer Kontinent wird bis zur Horrorhaftigkeit simplifiziert, mit desaströsen Folgen. Dipo Faloyin hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Stereotype aus der Welt zu schaffen. Mit Biss, Tempo und unwiderstehlichem Charme zeichnet er ein zeitgemäßes Porträt Afrikas: urbanes Leben in Lagos, der erfolgreiche Kampf für Demokratisierung, die Kehrseite der Charity-Industrie, durchgeknallte kulinarische Rivalitäten, lebendige zivilgesellschaftliche Bewegungen, die einzigartige Rolle der Aunties im Großfamiliengefüge. Dipo Faloyin erzählt andere Geschichten, positiv, divers, kompliziert – immer getrieben von Lebenslust und dem Glauben an eine großartige Zukunft trotz aller kolonialen Hindernisse.

Steffen Mau/Thomas Lux/Linus Westheuser: Triggerpunkte. Konsens und Konflikt in der Gegenwartsgesellschaft

Suhrkamp, Berlin, 2023. Buch-Nr. 1617571, 1094 Minuten Spielzeit.

Von einer „Spaltung der Gesellschaft“ ist immer häufiger die Rede. Auch in der Alltagswahrnehmung vieler Menschen stehen sich zunehmend unversöhnliche Lager gegenüber. So plausibel sie klingen mögen, werfen entsprechende Diagnosen dennoch Fragen auf: Wie weit liegen die Meinungen in der Bevölkerung wirklich auseinander? Und ist die Gesellschaft heute wirklich zerstrittener als zur Zeit der Studentenproteste oder in den frühen Neunzigern?

Liz Moore: Der Gott des Waldes. Roman

C.H. Beck, München, 2025. Buch-Nr. 1652901, 986 Minuten Spielzeit.

August 1975: Als Barbara eines Morgens nicht wie sonst in ihrer Koje im Sommercamp liegt, beginnt eine panische und groß angelegte Suche nach der 13-Jährigen. Das Verschwinden einer Jugendlichen im Naturreservat ist unter allen Umständen eine Katastrophe, aber Barbara ist keine gewöhnliche Camperin: Sie ist die Tochter der reichen Familie van Laar, der das Camp und das umliegende Land in den Wäldern gehört. Und sie ist die Schwester von Bear, dem Jungen, der seit 14 Jahren vermisst wird. Kann das Zufall sein? Was wissen die anderen Kinder im Camp, und was verheimlichen die Angestellten? Und welche Geheimnisse hütet die Familie selbst?

Hörbücher zum Schwerpunktthema „Umbrüche“

Sara Weber: Das kann doch jemand anderes machen! Wie KI uns alle sinnvoller arbeiten lässt

Kiepenheuer & Witsch, Köln, 2024. Buch-Nr. 1644151, 403 Minuten Spielzeit.

Stell dir vor, es ist Arbeit - und keiner muss hin. Denn deinen Job übernimmt die Künstliche Intelligenz. Schon heute koordiniert KI die Bevorratung im Lager, baut für uns Präsentationen oder diagnostiziert Tumore. Und das ist erst der Anfang. Längst ist klar: Künstliche Intelligenz hat das Potenzial für sehr große Veränderungen. KI plant nicht nur unsere Reisen und schlägt uns die nächste Serie vor, sondern schmeißt auch unsere Arbeitswelt um. Ein bedeutender und durchaus besorgniserregender Umbruch, aber einer, der genau zum richtigen Zeitpunkt kommt.

Katrin Seyfert: Lückenleben. Mein Mann, der Alzheimer, die Konventionen und ich 

Deutsche Verlags-Anstalt, München, 2024. Buch-Nr. 1625631, 427 Minuten Spielzeit.

Fünf Jahre hat Katrin Seyfert ihren Mann durch seine Alzheimer-Erkrankung begleitet. Anfang 50 war der Arzt und Vater von fünf Kindern, als er die Diagnose bekam. Katrin Seyfert hat den Familienalltag organisiert, die Finanzen, den Pflegedienst. Schließlich die Beerdigung. Schonungslos offen und brutal ehrlich erzählt sie davon, wie es ist, wenn der Partner allmählich seine Sprache und damit seine Identität verliert. Wie sie mit der Rolle hadert, die ihr erst als pflegende Ehefrau, dann als Witwe zugeschrieben wird. Und wie sie ihren eigenen Weg findet, sich mit der Lücke, die ihr Mann hinterlassen hat, zu arrangieren.

Ihr Kontakt zur DBH 

Deutsche Blindenstudienanstalt e.V.
Am Schlag 2-12
35037 Marburg.
Telefon: 06421 606-0
E-Mail: info@blista.de
sowie über unsere kostenlose Leselust-App 
und unseren barrierefreien Online-Katalog unter 
https://katalog.blista.de

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W. Lutz-Gemril, J. Schäfer: Aus der Braille-Druckerei: Braille for Kids - die Super-Quizshow für junge Leute rund um unsere Neuerscheinungen (Staffel 4)

Von Wencke Lutz-Gemril und Jochen Schäfer

Hallo und herzlich willkommen zum Finale von unserem Quiz. Das große Louis-Braille-Jahr ist schon fast zu Ende, Weihnachten steht vor der Tür – und damit auch das Quizende. Die letzten Fragen erwarten euch also heute, und wenn ihr diese und die anderen richtig beantwortet habt, seid ihr bei unserer Verlosung. Näheres gibt’s weiter unten. 

Wir alle freuen uns auf eure Einsendungen – auch Louis, unser blinder Waschbär, der gerade neben dem Co-Autor sitzt und weitere Bücher gebracht hat, die wir euch jetzt vorstellen. Diesmal geht’s wieder „fantastisch“ zu, und das Ganze mit Neuigkeiten von lauter guten Bekannten:

Katja Brandis (Pseud. Für Sylvia Englert): Woodwalkers - die Rückkehr

Arena, Würzburg, 2022-23. 

In einigen früheren Ausgaben (horus 3/2021 und 4/2023) haben wir diese spannende Fantasy-Reihe um den Gestaltwandler Carag vorgestellt, der sowohl Tier- als auch Menschengestalt annehmen kann. Außerdem die Reihe „Woodwalkers and Friends“, in der wir einige von Carags Freund*innen kennengelernt haben. In der neuen Reihe „Die Rückkehr“ erleben sie neue Abenteuer im geheimen Gestaltwandlerinternat, der „Clearwater High“, u.a. machen sie mit ihrem Lehrer eine Klassenfahrt nach Afrika, müssen aber auch mit etlichen Widersachern fertig werden. 

Aus dieser Reihe sind erschienen:
Bd. 1: Das Vermächtnis der Wandler (Bestell-Nr. 6288),
Bd. 2: Herr der Gestalten (Nr. 6333) und;
Bd. 3: Das Grollen der Löwin (Nr. 6334).

Die ersten beiden Geschichten umfassen 6 Bände in reformierter Kurz-, 8 in Vollschrift, die dritte 5 in ref. Kurz- und 7 in Vollschrift.

Und hier die Fragen:

  1. Was für ein Gestaltwandler ist Carag? Ist er
    1. ein Pumajunge?
    2. ein Löwenjunge?
    3. ein Katzenmensch?
  2. In welches afrikanische Land geht die Klassenfahrt?
    1. nach Südafrika?
    2. nach Namibia?
    3. nach Tansania?

Jochen Till: Luzifer Junior - Ein Dämon im Klassenzimmer

Loewe, Bindlach, 2021. 3 Bände in reformierter Kurz-, 4 in Vollschrift, Bestell-Nr. 6221.

In horus 1/2024 haben wir diese „teuflisch gute“ Serie um Luzie, den Sohn des Teufels, kennengelernt, der in eine Internatsschule auf der Erde geschickt wird und dort echte Freunde findet. In dieser neuen Geschichte benimmt sich Lehrer Holzapfel total komisch. Luzie und seine Freunde erleben die seltsamste Unterrichtsstunde ihres Lebens und Gustav muss sogar in der Ecke stehen. Was sie nicht wissen: Nach ihrem letzten Besuch in der Hölle haben sie einen ungebetenen Gast eingeschleppt - und der macht mächtig Ärger. 

Zu den Fragen:

  1. Was ist das nur für ein Gast?
    1. Satan persönlich?
    2. ein beißender Höllenhund? oder vielleicht
    3. ein höllischer Dämon, von dem Holzapfel regelrecht besessen ist?
  2. Dabei wollte Holzapfel doch ganz normalen Unterricht machen. Welches Fach?
    1. Deutsch?
    2. Mathe?
    3. Physik?

Na, wisst ihr die Antworten - und auch die der anderen Staffeln? Dann schickt sie uns an: info@blista.de oder ruft uns an unter: 06421 606-0. Die Links zu allen Staffeln findet ihr ganz unten nochmal. Einsendeschluss ist der 12.12.2025. 

Zu gewinnen gibt’s auch was, wozu wir euch jetzt gerne mehr erzählt hätten, aber hier (beim Co-Autor) quengelt grad einer, und das ist Louis: „Nee, bitte noch nicht verraten, das soll doch spannend bleiben bis zum Schluss, wenn ich, euer Glücksbär, die Preise bei der ‚Leselust-Weihnachtsfeier‘ am 16. Dezember ziehe und euch eine Freude mache. Bitte nicht verraten!“ – Schon gut, ich bin ja schon still. Einem so niedlichen Waschbären kann nicht mal der Quizmaster widerstehen. Auf jeden Fall wünschen wir gutes Gelingen beim Raten und freuen uns auf eure Einsendungen, so wie ihr euch auf tolle Überraschungspreise freuen könnt - so viel dürfen wir verraten.

So, und nach den vielen Fragen und Infos gibt’s jetzt noch eine echte „Weihnachtsleckerei“, denn auch in diesem Jahr dürfen andere magische Wesen nicht fehlen:

Christiane Kührt: Die Schule der magischen Tiere - das Kochbuch. Einfach zum Nachmachen: Die Lieblingsrezepte von Rabatt, Henrietta & Co.

ZS Verlag, München, 2021. 2 Bände in reformierter Kurz- und Vollschrift, Bestell-Nr. 6401.

Ja, die „magischen Tiere“ erleben nicht nur Abenteuer mit den Kindern aus der Klasse von Miss Cornfield, sie können wunderbar kochen, denn auch das ist etwas Magisches! Mit ein paar klugen Kniffen wissen sie genau, wie wir tolle Leckereien in der Küche zaubern können - auch ohne die Hilfe der Eltern. Denn zu allen Rezepten gibt's geheime Infos von den Tieren. Und nicht nur das: Im Kochbuch finden sich alle Lieblingsrezepte bzw. -lebensmittel der Kinder und Tiere wieder, zum Beispiel Henris Schlemmerschnitzel, Mette-Majas Zimtschnecken oder Ricks Fischstäbchen. Die Gerichte im Buch sind bunt, abwechslungsreich und in lustiger Optik. Und das Beste: Alle sind kinderleicht nachzumachen - eine „kinderleichte magische Küche“ also.

Mit diesem besonderen Gourmet-Tipp wünschen wir euch guten Appetit, außerdem fröhliche Weihnachten und alles Gute für 2026.

Kontakt (Bestellungen und Quiz)

Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista)
Am Schlag 2-12
35037 Marburg
Tel.: 06421 606-0
E-Mail: info@blista.de
oder über unseren barrierefreien Online-Katalog
https://katalog.blista.de
bzw. die populäre App "Leselust"

Direkte Links zu den Quiz-Staffeln: 

https://katalog.blista.de/braille-quiz/braille-quiz-staffel-1_2,
https://katalog.blista.de/braille-quiz/braille-quiz-staffel-3
https://katalog.blista.de/braille-quiz/braille-quiz-staffel-4

Bild: Der grüne Waschbär Louis freut sich darauf, als Glücksbär während der Leselust- Weihnachtsfeier die Gewinnerinnen und Gewinner des Quiz zu ziehen. Grafik: blista

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"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden": Wie der Satz ins Grundgesetz kam

Ein Vortrag von Hans-Günter Heiden

Erinnern wir uns: Erst seit 1994 gehört der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ zu Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. 

Einer der engagierten Zeitzeugen dieser Formulierung ist Hans-Günter Heiden, Mitbegründer des Initiativkreises Gleichstellung Behinderter sowie des NETZWERKs ARTIKEL 3. Er hat in einem Vortrag „Behindertenrechte in die Verfassung – Der Kampf um die Grundgesetzergänzung 1990 – 1994“ im Deutschen Institut für Menschenrechte darüber berichtet, wie es vor 31 Jahren zur Aufnahme dieses speziellen Gleichheitssatzes ins Grundgesetz kam, welche Hürden und Hindernisse sich dem Anliegen in den Weg stellten und welche historischen Gegebenheiten es begünstigten.

„Der Vortrag erzählt ein Stück Disability History, das von Zusammenhalt geprägt ist und von gemeinsamen Erfolgen handelt. Die Grundgesetzänderung konnte nur erstritten werden, weil die Behindertenrechtsbewegung zusammenstand. Und ein Rückblick ins Jahr 2006 verrät uns, dass es mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention genauso liegt. Gerade in Zeiten, in denen es schwieriger wird, die Menschenrechte zu erstreiten, ist es wichtig, sich dieser gemeinsamen Erfolge und Solidaritäten zu erinnern“, so das Deutsche Institut für Menschenrechte. 

Der Vortrag vom 15. November 2024 wurde glücklicherweise aufgezeichnet und auf YouTube gestellt: https://www.youtube.com/watch?v=WQEO4wcFOBA

Eine Zusammenfassung sowie eine Version in Leichter Sprache stellt das Deutsche Institut für Menschenrechte zur Verfügung unter:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/diskriminierungsschutz

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Linktipp: Einblicke in den Alltag eines blinden Sachbearbeiters

„Man braucht manchmal mehr Zeit und mehr Energie als Sehende“, so der blinde REHADAT-Mitarbeiter Rufus Witt. Er nimmt im Podcast die Hörerinnen und Hörer akustisch mit auf seinen Weg durch Köln ins Büro, wo er an seinem Arbeitsplatz mit Hörbeispielen erklärt, wie er seinen Computer ohne Maus und Bildschirm bedient. 

In der achten Episode des REHADAT-Podcasts „Teilhabe & Inklusion“ spricht Rufus Witt über seinen persönlichen Arbeitsalltag. Sehende erfahren hautnah, wie viel mehr an Achtsamkeit er als blinder Mensch tagtäglich aufbringt und wie ein Screenreader funktioniert.

Doch die Mühe lohnt, so Rufus Witt: „Der Weg mag dann ein bisschen steiniger und härter sein als für manchen Sehenden, aber wenn man gleichzeitig einen Teil der Leistung gut erbringen kann, so dass der Arbeitgeber fürs erste zufrieden ist, und wenn der Arbeitgeber einem da auch genug Zeit einräumt, die anderen Dinge zu lernen, dann führt auch ein längerer Weg letztendlich zum Erfolg.“

Die Podcastfolge gibt es als Transkription oder zu hören unter: 
https://www.rehadat.de/mediathek/podcast/episode-08/

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Panorama


Menschen im Katastrophenfall nicht vergessen

Am zweiten Donnerstag im September wurden auch dieses Jahr wieder bundesweit die Warnsysteme erprobt. Zu diesem Anlass hat das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) darauf hingewiesen, dass im Katastrophenfall das Sterberisiko für Menschen mit Behinderungen bis zu viermal höher als für Menschen ohne Behinderungen ist.

Die Gründe dafür sind vielfältig und liegen vor allem an mangelnder Barrierefreiheit, etwa bei der Berichterstattung zur Katastrophe, bei der Ausgabe überlebenswichtiger Güter oder an der eigenen Wohnung. Denn Infrastruktur und Gebäude, die im Alltag nicht barrierefrei sind, sind es im Katastrophenfall erst recht nicht. Menschen, die im Alltag von fremder Hilfe abhängig sind, benötigen im Katastrophenfall erst recht Unterstützung.

„Die Vorbereitung auf diverse Katastrophenszenarien verbessert sich zunehmend. Doch die Unterschiede der zu rettenden Menschen und die daraus resultierenden Anforderungen an den Zivil- und Katastrophenschutz werden noch zu wenig beachtet“, sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des DIMR. „Bund, Länder und Kommunen müssen deshalb den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in den Zivil- und Katastrophenschutzgesetzen und kommunalen Plänen als ausdrückliches Ziel benennen und alle Maßnahmen barrierefrei gestalten. Menschen mit Behinderungen müssen dabei zu Rate gezogen und auch aktiv als Rettungskräfte eingebunden werden. Nur so werden die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt.“

Neben Menschen mit Behinderungen sollten auch andere marginalisierte Gruppen ausdrücklich in den Gesetzen und Plänen berücksichtigt werden: Hitze- und Kälteperioden sind zum Beispiel für Menschen, die von Armut betroffen sind, besonders gefährlich. Besonders häufig von Armut betroffen sind wiederum Menschen mit Behinderungen.

Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hat sich bereits 2015 in einer Studie mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen und humanitären Notlagen befasst und Empfehlungen formuliert (UN Doc. A/HRC/31/30).

In Deutschland bemüht sich das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, die Warnung der Bevölkerung zu verbessern. Im Zusammenhang mit dem Warntag bietet es eine Online-Umfrage zu persönlichen Erfahrungen an. Die wiederum ist allerdings mit Screenreader nicht ganz einfach ausfüllbar: https://www.warntag-umfrage.de/

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Neue Asyl-Gesetzgebung: Schutz für Menschen mit Behinderungen in der Kritik

Das Bundeskabinett hat am 3. September zwei Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in nationales Recht umgesetzt wird. Vorgesehen ist unter anderem, dass Asylsuchende, die nach den Dublin-Regeln in einem anderen EU-Staat registriert wurden oder dort schon Schutz erhalten haben, in geschlossenen Zentren untergebracht werden, deren Gelände sie in vielen Fällen nicht verlassen dürfen. Außerdem werden die Möglichkeiten, Sozialleistungen zu kürzen, deutlich ausgeweitet. Organisationen wie Handicap International stellen in Frage, ob die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt wurden.

Handicap International e. V. (HI) hatte bereits vor dem Beschluss des Bundeskabinetts die geplanten Änderungen als „Katalog der Grausamkeiten“ für geflüchtete und migrierte Menschen mit Behinderung bezeichnet. Denn Abschottung, Ausgrenzung und Leistungsentzug schränken gerade für vulnerable Gruppen Selbstbestimmung und nötige Privatsphäre schmerzhaft ein. HI bemängelt, dass die Schutzgarantien für Menschen mit Behinderungen nur lückenhaft oder gar nicht berücksichtigt werden. Die Ermittlung besonderer Bedürfnisse, etwa für eine barrierefreie Unterkunft, Teilhabe und Gesundheitsversorgung, blieben hinter den europarechtlichen Anforderungen zurück. So sei das Recht, aus einer Unterkunft entlassen zu werden, die für Menschen mit Behinderungen nicht geeignet ist, gar nicht umgesetzt. Der Zugang zu medizinischer Versorgung werde massiv eingeschränkt, wenn für jeden Arzttermin eine Genehmigung nötig sei, um die Einrichtung verlassen zu dürfen. 

Der Gesetzentwurf erlaubt in Einzelfällen auch, Asylsuchende zu inhaftieren. Annika Fischer-Uebler weist auf Verfassungsblog.de darauf hin, dass eine solche Inhaftnahme erfolgen darf, bevor umfassend geprüft wurde, welche besonderen Vulnerabilitäten bestehen und ob die Hafteinrichtung diesen besonderen Bedürfnissen gerecht wird.

Sophia Eckert, Politische Referentin von Handicap International, fordert: „Ein einheitliches, verpflichtendes Verfahren zur Bedarfsfeststellung ist Voraussetzung für angemessene Versorgung und Gleichbehandlung, unabhängig davon, ob jemand in Frankfurt am Flughafen oder in einer Einrichtung in Thüringen ankommt.“ Ihr Fazit lautet: „Nur wenn besondere Bedürfnisse spezifisch erfasst und eine entsprechende Versorgung sichergestellt wird, ist ein faires Asylverfahren und ein würdevolles Leben für Menschen mit Behinderungen überhaupt möglich. Stattdessen wird deutlich: Die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen interessieren die Verantwortlichen augenscheinlich wenig.“

Das GEAS tritt im Juni 2026 in Kraft. Stellungnahmen und weitere Informationen zum Thema gibt es unter:

https://www.handicap-international.de/de/advocacy-botschaften/flucht

https://verfassungsblog.de/geas-anpassungsgesetz/

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/asylsystem-geas.html

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Massive Lücke zwischen Anspruch inklusiver Beschulung und schulischer Realität

Inklusion in der Schule hat sich seit 2020 nur gering weiterentwickelt. Dies geht aus einer Befragung von 2.737 Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen zu ihren Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen hervor. 

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hatte das Meinungsforschungsinstitut forsa mit der bundesweiten Repräsentativbefragung beauftragt. Tomi Neckov, stellvertretender VBE-Bundesvorsitzender, fasst die im Mai 2025 veröffentlichten Ergebnisse zusammen: „Die größte Herausforderung bleibt, dass die Lehrkräfte die Chancen von Inklusion sehen, aber täglich mangelnde Ausstattung und fehlende Unterstützung erleben. Hier zeigt sich ein strukturelles Versagen. Die Politik muss begreifen: Inklusion ist kein Randthema – sie ist ein Prüfstein für den Zustand unseres Bildungssystems. Und wenn 41 Prozent der Befragten angeben, dass ihre Schule nicht barrierefrei ist, wird offensichtlich, dass etwas gehörig schiefläuft.“ „Der mangelnde Zugang betrifft nicht nur Kinder mit Behinderung“, betont Neckov. „Auch Eltern und Lehrkräfte werden ausgeschlossen. Das widerspricht dem Grundrecht auf Teilhabe und freie Berufswahl.“

Die grundsätzliche Zustimmung zur Inklusion ist hoch: 62 Prozent der befragten Lehrkräfte (2015: 57 %) halten das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung für sinnvoll – bei Lehrkräften mit praktischer Erfahrung im inklusiven Unterricht liegt der Anteil sogar bei 69 Prozent. Doch aufgrund fehlenden Personals, großer Klassen und mangelnder individueller Förderung halten nur 28 Prozent Inklusion auch in der aktuellen schulischen Umsetzung für praktikabel. Das hat Folgen: Fast die Hälfte der Befragten spricht sich für den mehrheitlichen Erhalt von Förderschulen aus, ein Drittel für den vollständigen Erhalt. Nur knapp 20 Prozent sprechen sich für die mehrheitliche Abschaffung von Förderschulen aus.

Nur von einem Fünftel der Befragten wird von unterstützenden Maßnahmen an ihrer Schule berichtet. Trotz wachsender Anforderungen fühlen sich viele Lehrkräfte unzureichend vorbereitet: Zwei Drittel berichten, dass Inklusion in der Ausbildung inklusiv unterrichtender Lehrkräfte nicht vorkam, und fast die Hälfte verfügt nicht über sonderpädagogisches Wissen. Spezielle Fortbildungen im Vorfeld und begleitend zur Einführung inklusiven Beschulens wurden von über der Hälfte der Lehrkräfte wahrgenommen. 

Für Neckov ist klar: „Was wir jetzt brauchen, ist ein echter Aufbruch. Wir fordern mehr Personal, mehr Qualifikation, mehr Zeit für Zusammenarbeit und endlich barrierefreie Schulen. Damit Inklusion in die Mitte der Gesellschaft kommt.“

Die Ergebnisse der forsa-Befragung sind zugänglich unter:

https://www.vbe.de/fileadmin/user_upload/VBE/Service/Meinungsumfragen/2025-05-06_Bericht_forsa-Inklusion_Bund.pdf

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Barrieren in Lehre und Forschung: Neue Studie aus der Schweiz

Barrieren, mit denen Lehrende und Forschende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen an Hochschulen konfrontiert sind, wurden bisher noch wenig untersucht. Dies hat sich im Juni 2025 durch eine Studie von Prof. Dr. Alireza Darvishy (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften) und Kolleg*innen geändert – das Team hat betroffene Akademiker*innen zu Wort kommen lassen und die Ergebnisse veröffentlicht.

Befragt wurden 27 Betroffene an zehn Hochschulen der Schweiz. Die Studie zeigt, dass es für Mitarbeitende an Hochschulen vielfältige Barrieren gibt, dazu gehören Barrieren sozialer, finanzieller und physischer Art. Sie reichen von diskriminierenden Haltungen über fehlende Beratung bis zu unzugänglichen Gebäuden und digitalen Tools. Sechs Handlungsfelder wurden identifiziert: die Notwendigkeit, eine Behinderung zu kommunizieren, mangelndes Bewusstsein und Verständnis, zusätzlicher Zeit-, Energie- und Kostenaufwand, Diskriminierung und Stigmatisierung, unzureichende Infrastruktur sowie inkompatible Arbeitsmaterialien. Besonders deutlich wird, wie stark soziale Erwartungen und institutioneller Ableismus akademische Karrieren erschweren. 

Das Autorenteam weist unter anderem darauf hin, dass Institutionen auch die digitale Barrierefreiheit für ihre Websites, internen Plattformen und digitalen Dokumente im Blick behalten müssen. Dabei sei beispielsweise das PDF-Format besonders entscheidend, da die meisten wissenschaftlichen Publikationen in dieser Form veröffentlicht werden. Hier sollten sich Institutionen an den aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) orientieren und bestehende Werkzeuge zur Erstellung barrierefreier Dokumente nutzen.

Das Autorenteam fordert einen systemischen Wandel hin zu wirklich inklusiven Hochschulen – insbesondere mit Blick auf deren Personalstruktur. 

Der Beitrag „Accessibility barriers in teaching and research: A survey in Switzerland“ wurde veröffentlicht in: European Journal of Inclusive Education, vol 4 no 1 (2025), pp. 70-83, https://doi.org/10.7146/ejie.v4i1.149703

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Impressum

Jg. 87 der Schwarzschriftausgabe
Jg. 99 der Brailleausgabe

Herausgeber: Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) und Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista)

ISSN 0724-7389

V. i. S. d. P.: Andrea Katemann (DVBS) und Thorsten Büchner (blista)

Verlag: DVBS, Frauenbergstr. 8, 35039 Marburg, Tel.: 06421 94888-0, E-Mail: horus@dvbs-online.de, Web: dvbs-online.de

Redaktion: Für den DVBS: Peter Beck, Leonore Dreves und Andrea Katemann. Für die blista: Isabella Brawata, Thorsten Büchner und Cecilia Röhler. 

Koordination: DVBS, Sabine Hahn. 

Brailledruck: Deutsche Blindenstudienanstalt e. V. 

Digitalisierung und Audio: DVBS. 

Print: Druckerei Schröder, Lindauer & Wolny GbR

horus erscheint vierteljährlich in Braille, Print und digital (mit DAISY-Hörfassung, HTML sowie Braille-, RTF-, Word- und PDF-Dateien).

Jahresbezugspreis 2026: 46 Euro (Versandkosten Inland inklusiv). Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Für Mitglieder des DVBS ist der Bezug im Jahresbeitrag enthalten.

Bankkonto des DVBS:

Sparkasse Marburg-Biedenkopf
IBAN: DE42 5335 0000 0000 0002 80
BIC: HELADEF1MAR

Beiträge und Bildmaterial schicken Sie bitte ausschließlich an den DVBS, Redaktion. Bitte geben Sie an, falls Ihr Beitrag bereits in anderen Zeitschriften veröffentlicht wurde oder für eine Veröffentlichung vorgesehen ist. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung der Redaktion.

Vorschau horus 1/2026

Schwerpunkt: Demokratie und Teilhabe

Erscheinungstermin: 06.03.2026

Anzeigenschluss: 30.01.2026

Redaktionsschluss: 07.01.2025

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Tel. 04721/699 8567, E-Mail: hahn@anders-sehn.de, www.anders-sehn.de


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  • Vorstellen von Alltags- und Freizeitangeboten
  • Anamnese – aktuelle Hilfsmittelnutzung
  • Kontaktaufnahme soziale Dienste, Ämter
  • Unterstützung bei Antragstellungen
  • Einreichung Verordnungen bei Kostenträgern
  • Versand von Alltagshilfsmitteln

Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. – Landeshilfsmittelzentrum
Louis-Braille-Str. 6
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Tel.: 0351 80 90 624
E-Mail: lhz@bsv-sachsen.de
Web: www.landeshilfsmittelzentrum.de
Onlineshop: www.lhz-dresden.de


Deutsche Blindenstudienanstalt e. V. (blista)

Schnuppern macht Spaß!

Reinschauen in eine Schule mit einem einmaligen Profil, kleinen Klassen, ganzheitlicher Förderung und tollen Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Auch alle Quereinsteiger*innen sind herzlich willkommen!

Schnuppertage jeweils samstags von 10 Uhr bis 15 Uhr: 06.12.2025, 17.01.2026, 21.02.2026, 18.04.2026 (www.blista.de/schnuppertage). Hier erwartet dich eine breite Auswahl an Schul- und Berufsabschlüssen: Allgemeines Gymnasium, Berufliches Gymnasium (Wirtschaft), Fachoberschulen für Gesundheit und Sozialwesen (nähere Infos unter: www.blista.de/css).

PROStart für alle, die sich beruflich orientieren möchten: 02. bis 06.02.2026, 02. bis 06.03.2026, 20. bis 24.04.2026, 04. bis 08.05.2026, 08. bis 12.06.2025, 08. bis 12.06.2026. Am blista-Zentrum für berufliche Bildung stehen dir 6 Ausbildungen und Umschulungen zur Wahl. (www.blista.de/ausbildungen-und-umschulungen).

Bei der blista bist du richtig!

Deutsche Blindenstudienanstalt e. V. (blista)
blistaCampus
Am Schlag 2-12
35037 Marburg
schuelerberatung@blista.de, Tel.: 06421 606-339
ausbildung@blista.de, Tel.: 06421 606-541


Dräger Lienert GmbH & Co. KG

Wettbewerbsfähig im Beruf.

Mit den inklusiven DL Produkten erschließt Draeger Lienert Arbeitsplätze, die mit Standardlösungen nicht zugänglich gemacht werden können. Unsere Systeme ermöglichen intuitives und wettbewerbsfähiges Arbeiten. Fordern Sie bitte unsere exzellenten Referenzen an.

Draeger Lienert ist herstellerunabhängig und vertreibt Blindenhilfsmittel wie Braillezeilen und Bildschirmlesegeräte fast aller Anbieter. Wir arbeiten für Bundes- und Landesbehörden, Kommunen, Industriebetriebe und Selbstständige im deutsch- und englischsprachigen Raum. Ob Roboteranbindung oder Standardausstattung – alles, was einen Blindenarbeitsplatz schafft oder erhält können Sie bei uns bekommen. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

Draeger Lienert GmbH & Co. KG 
Tel: +49 (0)6421 952 400
Mail: info@dlinfo.de
Web: www.dlinfo.de

Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf 

Nachhaltig wirken: Gemeinsam Gutes tun für blinde und sehbehinderte Menschen!

Werden Sie Teil unserer Stiftergemeinschaft – Wir unterstützen Projekte für blinde und sehbehinderte Menschen

Bauen Sie mit am Fundament für Integration und Teilhabe – Ausbildung, Studium und Beruf sind wichtiger als je zuvor.

Unser Ansprechpartnernetz blinder und sehbehinderter Juristinnen und Juristen berät Sie unverbindlich bei Fragen rund um Zustiftungen und Nachlässe.

Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf
gegründet 1998
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
Tel.: 06421 94888-0
Mail: gemeinschaftsstiftung@dvbs-online.de
Web: https://dvbs-online.de/unterstuetzen
Stiftungskonto: Commerzbank Marburg, IBAN DE29 5334 0024 0393 1110 00


horus

Eine Lektüre mit Gewinn…

Durch ein Abonnement der Fachzeitschrift „horus erfahren Sie,

wie blinde und sehbehinderte Menschen Beruf und Alltag bewältigen und ihre Träume leben,

was schulische und berufliche Bildung blinden und sehbehinderten Kindern und Jugendlichen bietet,

wofür sich die Blinden- und Sehbehindetenselbsthilfe aktuwll engagiert.

In Print, Braille oder digital erhältlich bei:

DVBS
Frauenbergstr. 8
35039 Marburg
Mail: info@dvbs-online.de
Tel.: 06421 94888-0


F. H. Papenmeier 

Ihre erfolgreiche Zukunft wird Wirklichkeit! 

Mit unseren: Individuellen Anpassungen. Für blinde und sehbehinderte Nutzer – ob am Arbeitsplatz oder privat.

Bild: Eine Person arbeitet an einem Schreibtisch, auf den beiden Monitoren am Schreibtisch sind Programmiercodes zu sehen. Sie tippt auf der Tastatur, daneben liegt die Computermaus. 

F.H. Papenmeier GmbH & Co. KG, 
Talweg 2
58239 Schwerte
Tel.: +49 2304 205 0
Fax: +49 2304 205 205
Mail: info.reha@papenmeier.de 
Web: www.papenmeier-rehatechnik.de


RTB

Gezielte Steuerung der Signale - Per App sicher unterwegs

Immer sicher unterwegs
Ohne Anwohnerkonflikte
Kostenfreie Smartphone-App
LOC id kompatibel
LZA – Detektion – Parken – E-Mobilität

RTB
Tel.: +49 5252 9706-0
Web: www.rtb-bl.de
Bild: Bunte Grafik eines bärtigen Mannes mit dunkler Brille und weißem Langstock, der an einer belebten Straße steht. In der Hand ein Smartphone, das Signale aussendet, im Hintergrund eine Großstadt.


Synphon Elektronische Hilfen für Sehgeschädigte

Einfach SynPhon! Die Firma SynPhon entwickelt einfach zu bedienende elektronische Hilfsmittel, die blinden und seheingeschränkten Menschen das Leben erleichtern:

Der Einkaufs-Fuchs Produkt-Erkenner sagt mit einem Piep und Laserscanner, was es für eine Sache ist.

Die Fledermaus Orientierungshilfe erkundet den Raum mit Ultraschall und Infrarot und zeigt, wo es sicher langgeht.

Einfach mal testen! Haben Sie Fragen? Rufen sie an!

Tel.: 07250 929555
https://www.synphon.de/

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