Für Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte stellt sich die Frage, wieweit ein blindes oder sehbehindertes Kind am Straßenverkehr teilnehmen darf, welche Vorkehrungen zu treffen sind und welche Anforderungen an die Aufsichtspflicht gestellt werden, ferner welcher Haftungsumfang sich ergibt. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.

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