Vor allem bei einer Mehrfachbehinderung eines blinden oder sehbehinderten Kindes kann Pflegebedürftigkeit im Sinn von § 14 SGB XI (soziale Pflegeversicherung) gegeben sein. Zur Pflegeversicherung und ihren Leistungen vgl. Heft 06 dieser Schriftenreihe. Hier wird nur auf die Leistungen für pflegende Angehörige eingegangen.

Das SGB XI enthält in Kapitel 4, 4. Abschnitt Leistungen für pflegende Angehörige.

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