Gegenstand dieses Kapitels sind die Bestimmungen über das Verwaltungsverfahren (11.1) und über das Gerichtsverfahren (11.2). Dabei erfolgt eine Beschränkung auf Hinweise, die für das Blindengeld besonders wichtig sind. Im Übrigen wird auf Heft 10 dieser Schriftenreihe verwiesen. Soweit das aufgrund des Sachzusammenhanges geboten war, wurde auf das formelle Recht bereits in den bisherigen Kapiteln eingegangen.