Im Zusammenhang mit der Kürzung des Blindengeldes in Schleswig-Holstein und der Abschaffung des Landesblindengeldes für einen großen Teil der blinden Menschen in Niedersachsen und Thüringen wurden in diesen Ländern zur Abmilderung dieser gravierenden Einschnitte aus Steuermitteln finanzierte Fonds errichtet.
In Schleswig-Holstein soll mit den Fondsmitteln eine Strukturverbesserung der Umwelt erreicht werden, um blinden Menschen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu erleichtern.
Demgegenüber soll mit den Mitteln aus den Härtefonds in Niedersachsen und Thüringen individuellen Notlagen begegnet und es sollen Rehabilitationsmaßnahmen einzelner Betroffener gefördert werden. Die Bezuschussung von Rehabilitationsmaßnahmen, z. B. zum Erwerb lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung des Alltags, zur Förderung der Mobilität, zum Erlernen der Brailleschrift usw., neben dem Anspruch auf Blindengeld ist sehr sinnvoll.