Die Landesblindenorganisationen konnten im Gegensatz zum Reichsdeutschen Blindenverband ihre Tätigkeit schon kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wieder aufnehmen. Sie griffen die Forderung auf ein Blindengeld als Ausgleichsleistung für blindheitsbedingte Nachteile wieder auf. Da das Deutsche Reich nicht mehr bestand, mussten sich die Forderungen an die Länder richten.
Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 strebte der als Nachfolgeorganisation des Reichsdeutschen Blindenverbandes gegründete Deutsche Blindenverband (DBV - jetzt Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband) eine bundesgesetzliche Regelung an, zumal sich zu diesem Zeitpunkt erst in Bayern der Erlass eines Landesblindengeldgesetzes abzeichnete.
Das Streben nach Landesgesetzen durch die Landesblindenorganisationen und nach einer bundesrechtlichen Lösung durch den DBV führte schließlich zu dem gegenwärtigen Blindengeldsystem, das sich aus Landesblindengeldgesetzen und der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII zusammensetzt.
Bei der Entwicklung der Blindengeldregelungen nach dem Zweiten Weltkrieg lassen sich folgende Phasen unterscheiden:
- Die Zeit der Landesregelungen bis zur Einführung eines Mehrbedarfes für Blinde nach § 11f der Reichsgrundsätze, welcher durch das Fürsorgeänderungsgesetz vom 20.08.1953 in die Reichsgrundsätze eingefügt wurde,
- Die Entwicklung nach Einführung der Mehrbedarfsregelung gemäß § 11f RGR in Bund und Ländern,
- Die Bemühungen um ein eigenes Blindengeldgesetz auf Bundesebene,
- Die Bemühungen um eine Neuordnung des sozialen Fürsorgerechts in der Bundesrepublik und die Einführung einer Blindenhilfe nach § 67 BSHG vom 30.06.1961 (BGBl. I, S. 815),
- Die weitere Entwicklung in Bund und Ländern nach Erlass des BSHG,
- Die Zeit der Eingriffe durch die Haushaltsstrukturgesetze und ihre Sparmaßnahmen in Bund und Ländern vor der Wiedervereinigung,
- Die Auswirkung der Wiedervereinigung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik am 03.10.1990 und
- Eingriffe durch haushaltsbedingte Sparmaßnahmen in einzelnen Bundesländern seit der Wiedervereinigung.