horus 3/2025
Schwerpunkt: "Alles was Recht ist"
Inhalt
- Vorangestellt
- Aus der Redaktion
-
Schwerpunkt: "Alles was Recht ist"
- A. Katemann: Was heute selbstverständlich scheint: Vom Recht auf Arbeitsassistenz bis zur UN-BRK
- H. Schoen: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbrauerschutz: Was es macht und wie man dort als Jurist*in arbeitet
- J. Kuchelmeister: Paragrafen in Theorie und Praxis: Mein Studium zur Diplom-Rechtspflegerin
- U. Boysen: Vom Dachboden in den Gerichtssaal - Ein Interview mit Pamela Pabst
- M. Herbst: 5 Dinge, die man über Entwicklungspolitik wissen sollte
- B. Kaiser: Rechtspflegerin: Ein Beruf, der mich erfüllt
- Dr. M. Richter: Über die Arbeit der rbm und ihre Rolle als Ausbildering
- Beruf, Bildung und Wissenschaft
- Berichte und Schilderungen
- Noch 200 Jahre Brailleschrift?
-
Aus der Arbeit des DVBS
- S. Hahn: SightCity 2025: Barrierefreiheit und Wege in de nBeruf waren am Info-Stand des DVBS gefragte Themen
- L. Dreves: Selbsthilfetage 2025 - Eine beliebte Tradition mit großer Vielfalt
- Ein Gewinn für alle: Sparkasse unterstützt die DVBS-Vereinsarbeit aus Mitteln des PS-Lossparen
- C. Axnick: Seminare
- Aus der blista
- Bücher
-
Panorama
- Gewinner des Wettbewerbs "Kommunal.Digital.Genial."
- BAGSO fordert: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz inklusiv gestalten - Teilhabe älterer Menschen sichern
- Ethische Leitlinien für KI in der Augenheilkunde
- Plaudernetz: Gespräche gegen die Einsamkeit
- Orientierungsveranstaltung für blinde und sehbehinderte Studieninteressierte
- Impressum
- Anzeigen
Titelblatt horus 3/2025
Vorangestellt
Liebe Leserinnen und Leser, liebe DVBS-Mitglieder,
„Recht“ ist ein schillernder Begriff. Er kann zu einem Kampfruf werden, wenn jemand behauptet, „Das ist mein Recht“ und sich, wie immer häufiger zu beobachten, davon auch durch gute Argumente nicht abbringen lässt. Aber auch, wenn jemand „Recht hat“, genügt das oft nicht. Dieses Recht muss durchgesetzt werden, und dabei tun sich mannigfache Hindernisse auf.
Rechtliche Verfahren sind für Laien oft undurchsichtig und erscheinen mühselig und zeitraubend. Hier beginnt die Sphäre der Juristinnen und Juristen. Sie können, wenn sie Rechtsberater oder Rechtsberaterinnen sind, den Betroffenen einen Weg durch den Paragrafen- und Verfahrensdschungel bahnen.
Doch bevor sie sich in dieser Profession bewähren, müssen sie eine lange Durststrecke, sprich Ausbildung, durchhalten. Das gilt sowohl für Jurastudierende, aber auch für Menschen, die sich dem Beruf des Rechtspflegers oder der Rechtspflegerin zugewandt haben, der den meisten Nichtjuristen nicht so bekannt sein dürfte. Welche Aufgaben hier auf Menschen mit einer Sehbehinderung warten, berichten Julia Kuchelmeister mit Blick auf ihre Ausbildung und Birgit Kaiser aus ihrer praktischen Tätigkeit. Eine erfüllende Berufspraxis beschreibt auch Pamela Pabst, die den für blinde Menschen eher ungewöhnlichen Beruf der Strafverteidigerin gewählt hat.
Natürlich benutzt auch die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe das Instrumentarium des Rechts, um ihre berechtigten Anliegen zu untermauern. Wie sich das für Christiane Möller, heute stellvertretende Geschäftsführerin des DBSV, im Einzelnen entwickelt hat, beschreibt sie im Interview. Dabei wird deutlich, dass juristische Arbeit der Selbsthilfe auch immer von anderen Maßnahmen flankiert werden muss, soll sie erfolgreich sein.
Aber kehren wir noch einmal zum Ausgangspunkt meiner Überlegungen zurück: Rechtlosen eine Stimme zu geben und sie nicht denjenigen auszuliefern, die Recht nur als Recht des Stärkeren begreifen, das scheint mir in der heutigen Zeit wichtiger denn je zu sein. Wie geht es sehbehinderten und blinden Menschen, die sich Kriegen ausgesetzt sehen und täglich um ihr Leben fürchten müssen, obwohl diese Kriege von vielen Juristinnen und Juristen als völkerrechtswidrig gebrandmarkt werden? Von ihnen erzählen uns die veröffentlichten Medien nicht. Vielleicht wäre es im nächsten Jahr eine Aufgabe des horus, ihnen eine Stimme zu geben.
Das wünscht sich jedenfalls
Ihr und Euer
Uwe Boysen
Bild: Uwe Boysen trägt einen roten Pullover und eine dunkle Brille, sein Haar ist weiß. Das Sonnenlicht wirft gerade Flächen von Licht und Schatten an die Wand, auf Uwe Boysen fällt Licht. Er lächelt. Foto: DVBS
Aus der Redaktion
Alles was Recht ist – nutzt der horus KI?
Diese Frage kam unlängst bei einer Begegnung am Rande der Mitgliederversammlung auf. Denn im Sinne der Transparenz sollten Autorinnen und Autoren dies bitte angeben. Die kurze und einfachere Antwort zuerst: Seien Sie beruhigt – im horus schreiben noch „echte“ Menschen, und ihre berührenden Geschichten und Interviews sind nicht KI-generiert. Dazu sind die Texte stilistisch zu unterschiedlich, dazu lieben die Autorinnen und Autoren den kreativen Flow beim Schreiben zu sehr. Auch die Korrektur der Punktschrift übernimmt ein „echter“ Mensch mit jahrelanger Erfahrung als Korrektorin. Ihre Fehlertabelle wiederum kommt auch den anderen horus-Medienformen zugute, bevor die Dateien dann an die Braille- und Schwarzschrift-Druckerei weitergeleitet werden.
So gut wie sicher ist aber auch, dass der eine oder die andere beim Schreiben wahrscheinlich auf die Unterstützung einer KI-Anwendung zurückgreift. Die fundierte Recherche im Vorfeld, die Online-Prüfung von Rechtschreibung, Grammatik und Kommasetzung diverser Anbieter, wie z. B. dem Duden-Mentor, verhindern die peinlichsten Schnitzer, und bei der Wort- und Formulierungssuche bieten KI-Anwendungen Anregungen. So kann die sprachliche Qualität verbessert werden – über den Inhalt und das eigene Stilgefühl bestimmen die KI-gestützten Programme damit jedoch noch lange nicht. Dafür stehen die Autorinnen und Autoren gerade.
Und wer einen Text oder wesentliche Passagen tatsächlich durch eine KI generiert hat, sorgt am besten mit einem einfachen Zusatz wie: „Dieser Text wurde unter Verwendung einer Künstlichen Intelligenz (KI) erstellt“ für Klarheit.
Umbrüche
Wie geht es im Leben weiter, wenn ein Umbruch zu bewältigen ist? Darum soll es in horus 4/2025 gehen. Denn viele Biographien laufen eben nicht gradlinig. Doch persönliche und gesellschaftliche Umbrüche sind nicht immer leicht zu meistern: Eine Gesundheitsdiagnose, die das Leben verändert, ein berufliches Aus, Flucht, aber auch bewusste Umbrüche, etwa wegen der großen Liebe: Senden Sie uns doch Ihren persönlichen Erfahrungsbericht, wie Sie Umbrüche erfahren haben, bis zum 19. September an horus@dvbs-online.de. Wir freuen uns darauf!
Schwerpunkt: "Alles was Recht ist"
A. Katemann: Was heute selbstverständlich scheint: Vom Recht auf Arbeitsassistenz bis zur UN-BRK
Von Andrea Katemann
Wer mit Dr. Otto Hauck, Richter i. R., und Christiane Möller, Justiziarin und stellvertretende Geschäftsführerin beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V., spricht, gewinnt schnell einen Einblick, wie viel Beharrlichkeit, Einsatz und Verhandlungsgeschick nötig sind und waren, um Rechte für blinde und sehbehinderte Menschen zu erkämpfen. Vieles erscheint uns heute als selbstverständlich – aber wer denkt zum Beispiel daran, dass das Recht auf Arbeitsplatzassistenz nicht immer existierte, sondern hart erstritten werden musste? Oder dass es für blinde und sehbehinderte Menschen ein langer Weg war, Unterstützungen wie das Blindengeld dauerhaft abzusichern – ein Anspruch, der in Niedersachsen zeitweise sogar ganz abgeschafft war, wie Christiane Möller anschließend im Interview berichtet.
Ohne die jahrzehntelange Vorstandstätigkeit von Otto Hauck, der den Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) von 1979 bis 2004 als Vorsitzender entscheidend geprägt hat, wäre vieles von dem, was wir heute als gegeben hinnehmen, nicht Realität. Seit 1971 setzt er sich mit unermüdlichem Engagement für die Belange der Selbsthilfe ein. Fragt man ihn nach wichtigen Gesetzesvorhaben, auf die er zurückblicken kann, nennt er Dinge, die bis heute von zentraler Bedeutung für die Umsetzung politischer Vorhaben sind. Um seine Ziele zu erreichen, war ihm immer eine enge, tragfähige Beziehung zu den verschiedenen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung wichtig. So kam man u. a. über Umwege durchaus an wertvolle Informationen aus unterschiedlichen Ministerien heran, und es ließen sich langfristig tragfähige Kontakte knüpfen. Diese Besuche mussten stets gut vorbereitet sein: mit klaren, schriftlich ausgearbeiteten Forderungen, die so überzeugend waren, dass sich ein Beauftragter diese zu eigen machen konnte.
Von besonderer Bedeutung waren für Otto Hauck dabei immer blinde und sehbehinderte Menschen aus der Fachgruppe Jura, der enge Austausch im gemeinsamen Arbeitskreis Rechtspolitik – in dem DVBS und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) eng mit Juristinnen und Juristen, Journalistinnen und Journalisten sowie den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern zusammenarbeiteten – und der Arbeitskreis Nachteilsausgleiche, der stark durch den DVBS geprägt wurde. In beiden Arbeitskreisen fand ein fachlich konstruktiver Austausch statt, bei dem Ideen entwickelt, Positionen formuliert und Lösungen abgewogen wurden. Besonders im Arbeitskreis Rechtspolitik wurde sehr konkret über die jeweils nächsten Schritte beraten, während der Arbeitskreis Nachteilsausgleiche immer auch den Blick auf längerfristige Entwicklungen richtete. Hier wurde kompetent gestritten, abgewogen und gemeinsam daran gearbeitet, wichtige Verbesserungen vorzubereiten.
Einen seiner bedeutendsten Meilensteine sieht Otto Hauck darin, dass es gelungen ist, für Menschen mit Behinderung ein gesetzlich verankertes Recht auf Arbeitsplatzassistenz zu erkämpfen – ein Ziel, für das man sich bereits seit 1980 eingesetzt hat und dessen Umsetzung über zwei Jahrzehnte dauerte.
Ein ganz zentraler Schwerpunkt seiner Arbeit war außerdem das Verhandeln um die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft trat. Zwei weitere wichtige gesetzliche Grundlagen, mit denen er sich beschäftigt hat, sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das am 1. Mai 2002 in Kraft trat, und das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das seit dem 30. Dezember 2016 gilt.
An diese Errungenschaften knüpft auch Christiane Möller an, die als Juristin die politische Arbeit des DBSV heute maßgeblich mitgestaltet. Mit ihr blicken wir im nächsten Teil darauf, welche Themen bis heute wichtig geblieben sind – und warum unser Einsatz auch weiterhin gebraucht wird.
Interview mit Christiane Möller
Andrea Katemann: Christiane, wann bist du zur Selbsthilfe gekommen?
Christiane Möller: 2000 habe ich mein Studium begonnen und suchte einen Austausch mit anderen blinden Juristen, den ich in der Fachgruppe Jura des DVBS gefunden habe.
Hast du damals schon an politische Arbeit gedacht?
Für die Selbsthilfe zunächst nicht. Aber dann machte ich 2004 ein Praktikum bei Michael Richter, der damals Geschäftsführer des DVBS war. Dort kam ich mit sozialrechtlichen Problemen blinder und sehbehinderter Menschen in Berührung und schnupperte erste sozialpolitische Luft in der Selbsthilfearbeit. Seinerzeit lernte ich unter anderem auch Herbert Demmel kennen, ehemaliger Geschäftsführer des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (BBSB) und damals für den DVBS als Jurist in verschiedenen Gremien aktiv. Er war und ist ein großes Vorbild für mich. Ich hatte damals vor allem mit Forderungen für mehr Bildungsteilhabe zu tun. Es war aber auch die Zeit der Proteste gegen die Kürzungen des Blindengeldes. Letztlich ist es nicht zuletzt durch den hohen Druck der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe gelungen, das Blindengeld in allen Bundesländern zu erhalten oder wieder einzuführen – in Niedersachsen und Thüringen war es zwischenzeitlich abgeschafft worden.
Für viele Mitglieder eines Selbsthilfeverbands wie dem DVBS ist politische Arbeit oft auf öffentliche Aktionen beschränkt sichtbar. Was passiert im Hintergrund, um Themen politisch wirksam zu platzieren?
Es braucht einen langen Atem, teils über Jahrzehnte, um Schritt für Schritt zu alltäglich spürbaren Verbesserungen zu kommen. Genauso wichtig ist, dass viele unterschiedliche Akteure gut zusammenarbeiten: Seien es die politisch strategischen Vordenker, Juristen, Öffentlichkeitsexperten, kreative Menschen, die sich mit ihrem spezifischen Wissen oder bei einer Demo einbringen, um nur Beispiele zu nennen. All diese Menschen haben wir in der Selbsthilfe, und es gilt, das Knowhow aufzuspüren, Menschen für die Mitwirkung zu begeistern und die Aktivitäten zu bündeln. Ausgangspunkt sind immer die alltäglichen Probleme blinder und sehbehinderter Menschen – sei es die fehlende Barrierefreiheit, der Mangel an Rehabilitationsangeboten, die soziale Ungleichheit etc. Wir haben dabei mit der Rechtsberatung der rbm (Rechte behinderter Menschen gemeinnützige GmbH) einen großen Wissensschatz, denn die dort auflaufenden Fälle zeigen uns, wo strukturelle Probleme liegen. So kann man einem Politiker z. B. glaubhaft mit Fallbeispielen belegen, wo noch eine Gesetzeslücke ist oder warum eine bestimmte Regelung in der Praxis nicht wirkt. Dann muss man erkennen, wo, wann und wie die jeweiligen Anliegen platziert werden können oder müssen. Gibt es zu einem bestimmten Thema ohnehin eine Gesetzgebungsinitiative oder muss man durch stetiges Bohren dafür sorgen, dass sich der Gesetzgeber bewegt? Wann tut sich für ein bestimmtes Anliegen der richtige Moment auf?
Idealerweise wird man in Gesetzgebungsverfahren, die uns blinde und sehbehinderte Menschen betreffen können, direkt um eine Stellungnahme gebeten. Dafür sind die Fristen meist sehr knapp. Viel häufiger muss man aber proaktiv mit seinen Anliegen auf Verantwortliche zugehen, bei offiziellen Terminen ebenso wie informell. Wichtig sind dabei stabile Bündnisse in einem starken Netzwerk, zum Beispiel mit anderen Organisationen behinderter Menschen. Um seine Anliegen zu transportieren, schreibt man ein begründetes Forderungspapier, versucht für die Problemlagen zu sensibilisieren und praktische Lösungsansätze vorzuschlagen. Bestenfalls passiert das juristisch fundiert. Die Komplexität besteht darin, dass sich Blindheit und Sehbehinderung im ganzen Leben auswirken, und damit sind auch die rechtlichen Grundlagen, mit denen man sich im Rahmen der Interessenvertretung befasst, ebenso vielfältig. Der juristische Inhalt ist das Eine.
Es kommt darüber hinaus auf die richtige Präsentation der Anliegen an: Ein Ministerium erhält zum Beispiel eine ausführlich begründete Stellungnahme. Für einen Abgeordneten des Bundestages oder einen Pressevertreter muss man kurz und knackig zusammenfassen, was man warum will und wie das Ergebnis erreicht werden kann - die haben nicht viel Zeit zum Lesen.
Politische Arbeit braucht oft auch öffentlichen Druck. Infomaterial muss erstellt und über verschiedene Kanäle verbreitet werden, ggf. sind Demonstrationen zu organisieren oder andere öffentlichkeitswirksame Aktionen zu planen.
Welche Themen beschäftigen dich in deiner politischen Arbeit bis heute?
Die Themen sind extrem vielfältig. Das reicht von der Barrierefreiheit über die individuellen Teilhabeleistungen, die Sicherstellung der Rehabilitation bis zum Zugang zu Filmen. Seit meiner Anfangszeit beim DBSV, also 2015 bis heute, stand und steht das Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Fokus. Schon 2012 und 2013 war ich im Forum behinderter Juristinnen und Juristen aktiv. Dort haben wir einen eigenen Gesetzentwurf zur sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erarbeitet und überlegt, wie ein Gesetz aussehen müsste, um ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen. Die Realität beim Gesetzgebungsverfahren des BTHG war geprägt von einem Ringen um gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen einerseits und finanzielle Entlastungen der Eingliederungshilfeträger andererseits. Zwischenzeitlich drohten massive Leistungseinschränkungen insbesondere für sehbehinderte Menschen. Ganz stark war damals unsere Kampagne „Blinde gehen baden“, mit der wir in der Spree schwimmend demonstrierten, um auf die drohenden Verschlechterungen auch im Bereich der Bildungsteilhabe junger Menschen aufmerksam zu machen. Diese Aktion wurde in der Bundestagsdebatte wahrgenommen. Wir konnten schlussendlich durchsetzen, dass der Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe auch für Menschen mit Sehbehinderung gesetzlich verankert blieb. Die unabhängige Teilhabeberatung wurde durch das Gesetz möglich. Die Einkommens- und Vermögensgrenzen sind deutlich gestiegen, was den Zugang zu Leistungen wie dem Training lebenspraktischer Fähigkeiten für viele Menschen erleichtert. Taubblindheit wurde als Behinderung eigener Art anerkannt. Ein weiterer Erfolg in den letzten Jahren war die Erweiterung des Kreises der Personen, die Anspruch auf eine Sehhilfenversorgung durch ihre Krankenkassen haben. Und in einigen Bundesländern konnten Verbesserungen beim Blindengeld erwirkt werden. An anderen Baustellen wie der Schaffung eines bundesweit einheitlichen gerechten Blindengeldes gibt es leider keine Bewegung.
Hilft bei der Durchsetzung von Interessen auch die UN-Behindertenrechtskonvention?
Die BRK ist die Basis für unsere Forderungen nach voller, wirksamer und gleichberechtigter Teilhabe in allen Lebensbereichen.Seit ihrer Ratifizierung ist das Bewusstsein für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestiegen und wir haben bessere Argumente, um zu erklären, dass Teilhabe keine soziale Wohltat, sondern ein Menschenrecht ist. Deutschland wurde kürzlich zum zweiten Mal zum Umsetzungsstand geprüft. Dabei wurde deutlich: Es gibt noch viel zu tun.
Gibt es denn Entwicklungen, die dir Hoffnung machen? Und was macht dir Sorgen?
Ein großer Schritt ist, dass ab dem 28. Juni mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erstmals auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit einiger Produkte und Dienstleistungen verpflichtet wird. Das bedeutet mehr Eigenständigkeit und damit Teilhabe im Alltag, sei es beim Online-Shopping oder beim Banking. Dieses Gesetz geht auf eine europäische Initiative, den „European Accessibility Act“ zurück. Es kommt nun auf eine gute Umsetzung und Durchsetzung der Regelungen an.
Es gibt aber – machen wir uns nichts vor - immense Herausforderungen: Weltweite Konflikte, der zunehmend spürbare Klimawandel, die demographische Entwicklung in unserem Land, ein knapper Staatshaushalt und auch innerstaatlich ein Erstarken rechter Kräfte, denen weder Minderheitenschutz noch die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wichtig sind. Unser vehementer Einsatz für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und eine vielfältige inklusive Gesellschaft ist wichtiger denn je. Investitionen in Barrierefreiheit und Rehabilitation sind nicht nur menschenrechtlich geboten, sondern für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtig und pure ökonomische Notwendigkeit. Es geht darum, den Herausforderungen in einer alternden Gesellschaft mit vermehrt beeinträchtigten Menschen sowie dem demographisch bedingten Fachkräftemangel zu begegnen. Die Digitalisierung bietet – wenn sie für alle barrierefrei umgesetzt und verfügbar ist – eine große Chance: etwa bei der Informationsbeschaffung, bei Assistenzsystemen für den Alltag oder durch Robotik im Bereich Orientierung und Mobilität. Um all die Entwicklungen aktiv mitgestalten zu können, braucht es eine starke Selbsthilfe und eine starke Selbstvertretung. Gerade in Zeiten wie diesen ist das wichtiger denn je. Nur gemeinsam werden wir gehört – und nur gemeinsam können wir etwas bewegen.
Christiane, ich danke dir für das Gespräch!
Bilder (1) Dr. Otto Hauck trägt eine getönte Brille. Hemd, Krawatte und kariertes Jackett sind farblich aufeinander abgestimmt. In seinem Rücken stehen dicht an dicht Blindenschriftbände im Regal. Dr. Hauck lächelt. Foto: privat
(2) Justiziarin Christiane Möller ist seit 2021 stellvertretende Geschäftsführerin des DBSV. Das blau changierende Gestell ihrer Brille unterstreicht ihre blaue Augen. Sie hat schulterlanges blondes Haar und trägt zum roten Shirt und dunklen Blazer eine schmale Goldkette und lächelt. Foto: DBSV/Friese
H. Schoen: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbrauerschutz: Was es macht und wie man dort als Jurist*in arbeitet
Von Harald Schoen
Was macht das BMJV?
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – abgekürzt BMJV – hat wie jedes Ministerium seine spezifischen Zuständigkeiten, die sogenannten federführenden Zuständigkeiten. Das sind traditionell z. B. das allgemeine Zivilrecht, das Familienrecht, das Strafrecht und das Wirtschaftsrecht (z. B. das Urheberrecht oder die Regeln, wie Unternehmen gegründet werden und wie sie aufgebaut sind). Eine weitere wichtige Funktion des BMJV ist die Mitprüfung: Jeder Gesetz- oder Verordnungsentwurf, egal von welchem Ministerium, wird vom BMJV auf Verständlichkeit, Stimmigkeit und Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft.
Zu diesen Aufgaben ist mit dem Amtsantritt der neuen Regierung das Thema Verbraucherschutz hinzugekommen. Das BMJV vertritt also innerhalb der Bundesregierung auch die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Für die Themen mit Federführung ist man der oder die Hauptzuständige, und zwar nicht nur innerhalb des Ministeriums, sondern in der Bundesregierung insgesamt. In dieser Rolle entwickelt man die Position der Bundesregierung, z. B. ob sie sich eher für starke oder eher für schwache Rechte von Fahrgästen einsetzen soll. Wegen dieser Gestaltungsmöglichkeit kommt es immer wieder vor, dass mehrere Referate oder sogar mehrere Ministerien für ein und dasselbe Thema die Hauptzuständigkeit übernehmen möchten – ganz entgegen der landläufigen Meinung, dass Beamte sich gerne möglichst oft für unzuständig erklären.
Die Aufgaben als Federführer*in sind vielfältig. Am sichtbarsten in den Medien ist die Funktion der Vorbereitung von Gesetzen. Regelmäßig heißt es in der Tagesschau, das Bundeskabinett habe diesen oder jenen Gesetzentwurf beschlossen. Dieser Entwurf stammt dann je nach Thema aus dem BMJV oder einem der anderen Ministerien. Die nationale Ebene macht aber inzwischen in vielen Referaten nur den kleineren Teil der Aufgaben aus. Sehr wichtig ist die Arbeit in der Europäischen Union. Da geht es darum, als Vertreter*in der Bundesregierung über die von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge für Richtlinien und Verordnungen einen Konsens unter den Mitgliedstaaten und mit dem Europäischen Parlament zu erreichen. Zu diesem Zweck kommen die Justizminister*innen der EU-Mitgliedstaaten regelmäßig in Brüssel zusammen.
Politisches und Fachliches
Wie alle Ministerien hat auch das BMJV eine politische Ebene und die Fachebene. Zur politischen Ebene zählen die Ministerin, die Parlamentarischen Staatssekretäre und die Staatssekretärin, zur Fachebene die Abteilungen mit ihren Unterabteilungen und Referaten.
Ich leite das Referat für Transportrecht, das sich u. a. mit den zivilrechtlichen Regelungen für die Beförderung von Gütern oder Personen befasst, z. B. der Haftung bei Beschädigungen oder Verletzungen, und den Fahrgastrechten von Bahnreisenden. Als Referatsleiter gehöre ich also zur Fachebene. Die Fachebene macht die inhaltliche Arbeit – z. B. die Entwicklung eines Gesetzentwurfs oder von Positionen und Textvorschlägen für Verhandlungen in der EU – und richtet sich dabei nach den politischen Vorgaben.
Die politische Ebene hat sehr begrenzte Kapazitäten und kann sich nur um die ganz wichtigen Themen kümmern. Die meisten Vorgänge müssen daher „unter dem Radar“ der Leitung des Ministeriums laufen. Hin und wieder steht man vor der Frage: Ist mein aktuelles Thema politisch so heiß, dass ich mir meine Entscheidung von der Staatssekretärin oder gar von der Ministerin billigen lassen oder sie zumindest informieren sollte? Was „politisch“ oder sogar „hochpolitisch“ ist, ist schwer vorherzusehen. Klar ist eigentlich nur: Es muss nicht unbedingt um Leben und Tod gehen. Kürzlich haben beispielsweise die Verkehrsminister*innen der EU-Mitgliedstaaten fast zwei Stunden lang darüber diskutiert, ob Fluggäste schon ab drei Stunden oder erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung erhalten sollten.
Mein Weg ins Ministerium
Mich hat das Arbeitsamt ins BMJV vermittelt. Was sich erst einmal lustig anhört, hat einen wahren Kern. In den 2000er Jahren gab es in der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der damaligen Bundesanstalt für Arbeit den sehr umtriebigen Reiner Schwarzbach, der bei Ministerien und Behörden für die Einstellung schwerbehinderter Hochschulabsolventen geworben und sie bei der Bewerbung unterstützt hat. Und so habe auch ich mich auf seine Empfehlung hin beim BMJV initiativ beworben. Nach einem recht stressigen Tag mit mehreren Vorstellungsgesprächen wurde ich erst „außer der Reihe“ befristet als Angestellter eingestellt und später verbeamtet.
Über die Zusage des BMJV, die nur wenige Tage nach meinem Besuch dort kam, habe ich mich damals sehr gefreut. Sie stand im krassen Gegensatz zu den vielen prompten Absagen, die ich auf meine Bewerbungen bei Unternehmen erhalten hatte. Ich vermute stark, dass ich stets wegen meiner Sehbehinderung aussortiert wurde, teilweise wurde mir das sogar offen gesagt. Für das Ministerium spielte meine Behinderung dagegen offenbar keine Rolle.
Nicht wenige DVBS-Mitglieder verdanken Reiner Schwarzbach ihren Job – ein tolles Beispiel dafür, wie sich Menschen mit Behinderungen durch Engagement der Arbeitsverwaltung in dauerhafte, gut qualifizierte Arbeit bringen lassen. Trotz seiner Erfolge wurde sein Team später leider abgewickelt und existiert heute nur in abgespeckter Form wieder. Mein Weg ins BMJV bleibt daher wohl exotisch. Allerdings hat das BMJV in den letzten Jahren regelmäßig ganz regulär Stellen ausgeschrieben und dabei waren auch Menschen mit Behinderungen schon erfolgreich.
Die tägliche Arbeit bewältigen – Tipps zur Selbsteinschätzung
Die Arbeit im BMJV unterscheidet sich wesentlich von dem, was ich aus Studium und Referendariat kannte. Denn es geht hier nicht darum, einen Fall von Anfang bis Ende zu lösen, sondern meistens um die Bearbeitung konkreter Einzelfragen. In einem Ministerium, aber sicher auch in anderen Behörden oder in Unternehmen, kommt das in verschiedenen Varianten vor, die unterschiedliche Anforderungen stellen. Daher ist es wichtig, dass jede und jeder versucht, sich über die eigenen Interessen, Stärken und Schwächen und die Auswirkungen klar zu werden, die ihre bzw. seine Sehbeeinträchtigung auf die Arbeit hat. Denn nur dann ist es möglich, die passende Aufgabe zu finden.
Für wen das Durchlesen langer Dokumente ein Stressfaktor ist – z. B. für mich –, der sollte eine koordinierende Rolle vermeiden. Bei der Koordinierung geht es im BMJV, grob gesagt, darum, ein umfangreiches Dokument zu überfliegen und die für bestimmte Abschnitte zuständigen Referate nach ihrer Meinung zu dem jeweiligen Abschnitt zu fragen. Das kann z. B. ein Bericht der EU-Kommission, ein geplantes Strategiepapier eines Ministeriums oder ein Gesetzentwurf sein. Als Empfänger einer solchen Anfrage freue ich mich dagegen, dass ich mir nur eine bestimmte Stelle anschauen muss.
Ebenfalls schwierig finde ich die Arbeit mit mehreren Dokumenten parallel. Diese Situation ist insbesondere für die Mitprüfungsreferate typisch. Die sehr großen Bildschirme, die wir im Ministerium haben, erleichtern diese Arbeit zwar – gerade wenn man mit einer Vergrößerungssoftware arbeitet –, aber trotzdem kostet es mich mehr Zeit und Mühe als normal sehende Kolleg*innen, in jedem Dokument immer wieder neu den Punkt zu finden, an dem ich weiterlesen möchte.
Am besten für uns Sehbeeinträchtigte sind nach meiner Erfahrung die Referate mit Federführung geeignet. Hier ist man weniger mit den Anfragen anderer Kolleg*innen konfrontiert, sondern kann in gewissen Grenzen seine eigenen Schwerpunkte und – vielleicht noch wichtiger – das Arbeitstempo bestimmen. Man ist seltener „Opfer“ sehr kurzer Antwortfristen, sondern kann diese selbst setzen. Trotzdem ist die erwartete Arbeitsgeschwindigkeit auch in den Federführungsbereichen hoch.
Arbeitsumgebung und Arbeitsklima
Kann man im BMJV als Person mit Sehbeeinträchtigung wie eine Kollegin oder ein Kollege ohne Behinderung arbeiten? Den Anspruch, das zu ermöglichen, hat das Ministerium durchaus. Die Tücken liegen, wie so oft, in der praktischen Umsetzung.
Ein großes Thema ist beispielsweise der verstärkte Einsatz cloud-basierter Spezialsoftware anstelle der bisher üblichen, auf den Arbeitsplatz-PCs installierten Microsoft-Software. Jede neue Anwendung wirft die Frage nach der Barrierefreiheit auf. Dazu kommt, dass die meisten Cloud-Lösungen für alle Bundesministerien zentral vom Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung entwickelt werden. Das macht es noch schwerer, die zuständigen Personen zu finden, die die Antwort geben können. Ich versuche, die IT-Verantwortlichen im BMJV dafür zu sensibilisieren, dass Barrierefreiheit nicht nur eine Frage des Respekts gegenüber den Mitarbeitenden mit Behinderungen ist, sondern auch eine Anforderung, die rechtlich gleichrangig ist mit anderen Anforderungen wie z. B. der IT-Sicherheit.
Schwierig in der Praxis ist auch die Versorgung sehbeeinträchtigter Mitarbeitender mit Arbeitsassistenz. Hier liegt das Problem vor allem im Mangel geeigneter Assistenzpersonen. Wie wir alle wissen, ist die Aufgabe von Assistenz heute nicht mehr das bloße Vorlesen von Texten. Jedenfalls im BMJV geht es z. B. auch darum, Dokumente barrierefrei zu machen, Texte sauber zu formatieren oder bei Besprechungen und Dienstreisen zu begleiten. Leider können oder möchten nur wenige diese Aufgaben übernehmen.
Das Arbeitsklima im BMJV würde ich als freundlich und respektvoll beschreiben. Diskriminierungen wegen einer Behinderung gab es natürlich trotzdem schon, etwa wenn behinderten Kolleg*innen grundlos bestimmte verantwortungsvolle Aufgaben nicht übertragen wurden. Die Beschäftigten des BMJV sind nur ein Spiegel der Gesellschaft!
„Ist das auch was für mich?“
Trotz der geschilderten Haken mache ich die Arbeit im BMJV gerne. Das Ministerium bietet viele verschiedene Aufgaben. Es ist möglich und wird auch erwartet, in den ersten Jahren regelmäßig das Referat zu wechseln. Dadurch lernt man immer wieder neue Themen und Abläufe kennen. Reizvoll finde ich außerdem die Internationalität: In fast jedem Referat hat man mit Gremien der EU oder einer anderen internationalen Organisation und mit Kolleg*innen aus anderen Staaten zu tun.
Last but not least: Spannend ist natürlich die Verbindung zur Politik. Kein Referat steht allerdings permanent im Zentrum des politischen Interesses. Und das ist auch gut so. Denn „wichtig“ zu sein, ist zwar ganz nett, bedeutet aber auch viel Arbeit innerhalb kurzer Fristen, wenn man z. B. Anfragen aus dem Bundestag beantworten, die Ministerin für ein Gespräch vorbereiten oder das Ministerium in einem Bundestags-Ausschuss vertreten muss.
Wer meine Darstellung interessant gefunden hat und Jurist*in ist oder im gehobenen Dienst arbeitet, dem würde ich eine Bewerbung beim BMJV grundsätzlich empfehlen. Aktuelle Stellenausschreibungen gibt es zurzeit angesichts der bekannten Kassenlage des Bundes allerdings nicht (aktuelle Informationen zu Ausbildung und beruflichen Möglichkeiten im BMJV siehe https://www.bmjv.de/DE/ministerium/karriere/karriere_node.html).
Zum Autor
Harald Schoen arbeitet seit 2002 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Seit 2017 leitet er dort das Referat für Transportrecht. Im DVBS ist er in verschiedenen Funktionen aktiv gewesen. Seit 2016 ist er Beisitzer im Vorstand – ein Ehrenamt, in das er im Mai dieses Jahres wiedergewählt wurde.
Bild: Harald Schoen lächelt. Er hat dunkle Augen, eine hohe Stirn und dunkles, kurzes Haar. Über dem karierten Hemd trägt er einen grauen Sakko. Foto: privat
Bild: Arbeitsort Ministerium: Eingang des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin-Mitte mit den historischen Mohrenkolonnaden. Drei Menschen in Businesskleidung eilen bewegungsunscharf durch das Bild. Foto: Photothek / Heinl
J. Kuchelmeister: Paragrafen in Theorie und Praxis: Mein Studium zur Diplom-Rechtspflegerin
Von Julia Kuchelmeister
Recht und Gerechtigkeit sind längst nicht dasselbe. Aber durch das Recht wird versucht, objektiv einen annehmbaren Lösungsweg für das subjektiv so unterschiedlich ausgeprägte Gerechtigkeitsempfinden von uns Menschen zu finden, wenn wir diesen selbst nicht erkennen können oder wollen.
Das Interesse wird geweckt
Als ich 13 war, drohte meinem Vater durch seinen langjährigen Arbeitgeber die Kündigung. Das belastete die gesamte Familie sehr. Fragen stellen durfte ich jedoch nicht. Allerdings war zu dieser Zeit der Drucker im Büro meiner Eltern defekt. Für einen Gerichtstermin wollte mein Vater jedoch vorab Unterlagen ausdrucken. So kam es, dass diese über mein Laptop gedruckt werden mussten. Meine Eltern achteten zwar akribisch darauf, dass die Datei danach sofort gelöscht wurde – ich wusste aber, dass es ihnen nicht auffallen würde, wenn ich diese einfach nur in den Papierkorb verschieben, anstatt sie unwiderruflich löschen würde. In einem ruhigen Moment stellte ich die Datei wieder her, vielleicht bekam ich ja so von den Entwicklungen endlich etwas mit…? Mein Triumph währte jedoch nicht lang – das Karma schlug zurück, und ich konnte nur sehr wenig von der PDF-Datei lesen. Damals war der Screenreader mit PDF-Formaten einfach noch überfordert. Doch die juristische Ausdrucksweise beeindruckte mich sehr. Wie war es möglich, dass da jemand ein so hoch emotional aufgeladenes Thema in schlüssige, sachliche, präzise und überzeugende Sätze umwandeln konnte?! Das wollte ich auch können.
Andererseits merkte ich zu dieser Zeit auch, wie weit ein zu Papier gebrachtes Gesetz, Richtlinien oder Verordnungen von der Realität und der eigentlichen Umsetzung entfernt sein können: Man denke nur an die UN-Behindertenrechtskonvention…
So beschloss ich ein paar Jahre später, mein Schülerpraktikum in der Justiz zu absolvieren, nämlich beim Amtsgericht. Vorab dachte ich an keinen konkreten Beruf, träumte jedoch schon ein bisschen vom Jura-Studium, wovor ich jedoch einen Heidenrespekt hatte.
Am ersten Tag meines Praktikums wurde ich dann allerdings mit einem Berufsfeld konfrontiert, das ich zuvor noch nie gehört hatte: Rechtspfleger*innen. Zu dieser Zeit waren zwei Anwärterinnen da, die die ganze Woche für mich zuständig waren und mir auch viel von ihrem Studium erzählten. Mich beeindruckten die vielseitigen Tätigkeitsbereiche – von Zwangsversteigerungen über familienrechtliche Angelegenheiten bis hin zu Aufgaben beim Handelsregister – sehr. Von da an war für mich klar: Das möchte ich auch einmal werden.
Die Bewerbungsphase
Bereits in meinen Sommerferien vor meinem letzten Schuljahr schrieb ich Bewerbungen an die zwei Oberlandesgerichte in meinem Bundesland. Sehnsüchtig fieberte ich zuvor auf den Termin hin, an welchem die Bewerbungsportale geöffnet wurden. Danach begann eine lange, kaum auszuhaltende Wartezeit. Die erste Rückmeldung hatte ich dann vor den Herbstferien, und Anfang Januar durchlief ich den ersten Eignungstest im Vorfeld des eigentlichen Bewerbungsgesprächs. Nach dem Test fühlte ich mich als völlige Versagerin und glaubte, meinen Berufswunsch davonschweben zu sehen. Doch ich hatte den Test bestanden, und wurde Anfang Februar zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Dieses fand coronabedingt online statt. Es war sehr knifflig, da mir verschiedene (juristische) Situationen geschildert wurden und ich schnell eine Entscheidung treffen musste, aber die Personalerin war mir gegenüber sehr aufgeschlossen. Mein zweites Vorstellungsgespräch folgte Ende Februar. Hätte ich einen Tag zuvor nicht die Zusage meines Wunsch-Oberlandesgerichts im Briefkasten gehabt, wäre ich wohl aus diesem Gespräch sehr eingeschüchtert herausgegangen. Sowohl der Rektor der Hochschule als auch die Hauptvertrauensperson der Schwerbehinderten äußerten sich mir gegenüber sehr skeptisch. Es habe da in der Vergangenheit blinde Studierende gegeben – ja, aber die seien kläglich gescheitert und hätten überdies von ihren Kommiliton*innen viel zu viel erwartet. Ich solle die enorme Fallhöhe bei Nichtbestehen des Studiums bedenken. Das Problem sei die hohe Stoffmenge, die Praxis selbst sei nicht die Schwierigkeit. Natürlich frustrierten mich diese Worte dennoch. Sie lösten in mir aber auch eine etwas trotzige Motivation aus, die mich auch oft durch herausfordernde Zeiten meines Studiums trug: „Euch werde ich es zeigen, dass ich das Studium auch trotz Blindheit schaffe! Vielleicht seid Ihr dann zukünftig gegenüber Bewerber*innen mit Behinderung aufgeschlossener!“ Dreieinhalb Jahre später sollte es ausgerechnet der Hochschulrektor sein, der mir gegenüber äußerte, dass ich mein Studium schaffe, daran habe er von Anfang an nicht gezweifelt, aber so gut…
Es war für mich sehr von Vorteil, die Zusage für meinen Studienplatz bereits Ende Februar für September zu haben. So konnte ich mit genügend zeitlichem Vorlauf Dienststellen zwecks einer Assistenzkraft anschreiben, auf die Kostenträger zugehen, Angebote für die Computerausstattung für mich und die Assistenzkraft einholen und mich um einen Wohnheimplatz beim Studierendenwerk bemühen. Tatsächlich hatte ich auch Anfang Juli alles gefunden, und die Kostenübernahme ging auch durch, was großes Glück war, und leider alles andere als selbstverständlich ist.
Mein Studium
Das erste Jahr fand vollständig an der Hochschule statt. Da ich im Herbst 2021 in mein Studium startete, war lange pandemiebedingt unsicher, ob wir in Präsenz oder online würden beginnen können. Schließlich war es dann jedoch für die ersten drei Monate in Präsenz möglich.
Mit meinen Kommiliton*innen verstand ich mich gut, ohne dass sich jedoch feste Kontakte oder regelmäßige Aktivitäten entwickelten, was ich sehr bedauerte. Ein Großteil blieb zuhause wohnen und hatte dort bereits einen Freundeskreis, eine Beziehung und Freizeitaktivitäten, sodass viele nicht auf zusätzliche Kontakte „angewiesen“ waren. Anfangs trafen wir uns öfter mal, um gemeinsam zu lernen, aber das ebbte schnell wieder ab, und es fand dann eher der Austausch über WhatsApp statt.
Es war schon eine enorme Stoffmenge in den verschiedensten Rechtsgebieten, die da von Anfang an auf uns Studierende einprasselte. Alle vorlesungsbegleitenden Materialien, hauptsächlich PowerPoint-Folien mit Stichwörtern und Übungsfälle, wurden auf einer digitalen Lernplattform (ILIAS) hochgeladen. Diese war auch für mich zugänglich. Waren vorlesungsbegleitende Materialien nicht gut auslesbar, wandelte sie mir meine Assistenzkraft vorab um. Es war zunächst ein neues Übungsfeld, den Dozierenden zuzuhören, in den Folien mitzulesen, wichtige Dinge mitzuschreiben und zugleich dann auch noch die mündliche Beteiligung, die bei uns benotet wurde, nicht ganz zu vernachlässigen. Glücklicherweise war ich eine schnelle Tipperin: Die vielen Online-Unterrichtsstunden während der Corona-Pandemie, in denen ich den geteilten Bildschirm der Lehrer*innen nicht sehen konnte, hatten mich dafür bereits fit gemacht.
Ich kümmerte mich auch gleich in den ersten Tagen um die Formalitäten bzgl. des Nachteilsausgleiches, da die ersten Klausuren bereits Ende November geschrieben wurden. Weil ich das Abitur zuvor inklusiv an einem beruflichen Gymnasium absolviert hatte, war mir dieses Prozedere nicht fremd, nur mit dem Unterschied, dass ich jetzt selbst meinen Bedarf formulieren und gut begründen musste. Bewilligt wurde dann eine Schreibverlängerung von 33%, die Schreibsituation in einem separaten Raum mit meiner Assistenzkraft sowie die Bereitstellung der Klausurtexte im Word- und PDF-Format.
Glücklicherweise wurde mir zugebilligt, die Klausuren auch in der coronabedingten dreimonatigen Online-Lehrphase vor Ort an der Hochschule schreiben zu dürfen.
Die ersten Klausuren (allgemeiner Teil des BGBs, Zivilprozessrecht, Immobiliarsachenrecht, Erbrecht) waren sehr textlastig, und ich hatte keine größeren Zeitnöte. Es ist ja für juristische Klausuren typisch, dass die Zeit grundsätzlich schon bewusst knapp bemessen ist, das muss man natürlich dazu sagen. Zudem ist die juristische Notenskala auch alles andere als motivierend: Zwar geht diese im Rechtspfleger-Studium nur bis 15 Punkte und nicht wie im Jura-Studium bis 18 Punkte, aber wenn ich bedenke, wie viel Zeit und Ausdauer ich in das Lernen steckte, konnte das durch die erzielte Note selten entlohnt werden.
Schwieriger wurde es dann in den Fächern Handelsregister, Grundbuch, Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung. Hier waren dem eigentlichen Klausurtext einige Anlagen beigefügt. Bis ein Grundbuch- oder Handelsregisterauszug von mir einigermaßen erschlossen und verstanden war, dauerte es. Mir ist es als blinde Person z.B. nicht möglich, einen Grundbuchauszug auf einen Blick mit all seinen Eintragungen, Löschungen und Veränderungen zu überfliegen. Diese musste ich dann peu à peu mit meiner Assistenzkraft durchgehen und mir nebenher alles Wichtige notieren, damit ich nicht jedes Mal nachfragen musste. Formulare bzgl. der Zwangsvollstreckung waren teils durch den Screenreader gar nicht auslesbar und beanspruchten auch sehr viel Erschließungszeit. Auch war es in Klausuren regelmäßig Aufgabe, eigene Grundbuch- oder Handelsregister-Eintragungen zu entwerfen und an der richtigen Stelle einzutragen. Es war am Anfang mehr ein Auswendiglernen, in welche Spalte was kommt, wann Texte halbspaltig einzutragen sind, wann man etwas röten bzw. unterstreichen musste, als dass ich es tatsächlich auch verstanden hätte. Dies funktionierte am Computer auch mehr schlecht als recht, oder kam nach dem Ausdrucken der Klausur auf dem Papier nicht gut genug zur Geltung, sodass ich meiner Assistenzkraft alles diktierte und diese meine Texte, Unterstreichungen etc. dann auf Papier mit farbigen Stiften in das dafür vorgesehene Registerblatt eintrug, was natürlich auch sehr viel Zeit kostete.
Trotz der vielen Stoffmenge und dem Klausuren-Marathon am Ende des ersten Jahres war ich mir trotz aller Mühen weiterhin sicher, diesen Beruf unbedingt erlernen zu wollen. Wenn ich zweifelte, dann eher an meiner Auffassungsgabe, meinem Wissen und tatsächlichen Können.
Bereits im Laufe des ersten Jahres an der Hochschule konnten wir Wünsche äußern, an welchem Gericht wir das Praxisjahr absolvieren wollten. Auch fand ein ausführliches Online-Gespräch mit dem Oberlandesgericht statt, in welchem meine Rahmenbedingungen für die Studienpraxis (ausgestattetes Dienstlaptop, Begleitung durch eine Assistenzkraft, Nachteilsausgleich im Begleitlehrgang etc.) besprochen wurde. Als wir dann jedoch im September in das praktische Jahr starteten, war mein Dienstlaptop zwar da, bis er jedoch mit Screenreader und Braillezeile ausgestattet werden konnte, sollte es noch über einen Monat dauern. So kam es, dass ich die Zivil-Abteilung irgendwie mit meinem eigenen Laptop bestritt, um mir so zumindest Unterlagen einscannen und mitlesen zu können.
Auf der Familienabteilung musste ich dann feststellen, dass das bei Gericht häufig verwendete Programm „ForumSTAR“ für Screenreader-Nutzer*innen nicht besonders zugänglich ist. Da kam ich dann das erste Mal ins Zweifeln, ob ich in der Justiz als blinde Person überhaupt eine Perspektive hatte. Die E-Akte über VIS-Justiz fand ich hingegen ganz gut händelbar. Dazu muss ich aber auch sagen, dass ich keine Schulung erhalten habe. Wir hatten zwar eine Online-Schulung in ForumSTAR und der E-Akte, allerdings über den Privat-PC und ohne Zugriff auf die Programme und natürlich auch auf Maus-Bediener ausgelegt. Meine Assistenzkraft war jedoch technisch sehr affin und erschloss sich mit mir in Ruhe die beiden Programme.
Auf der Grundbuch- und Handelsregisterabteilung war ich am Höhepunkt meiner Frustration angekommen: Weder die Software „Folia“ noch „RegiSTAR“ waren mit dem Screenreader zugänglich. Sobald das jeweilige Programm geöffnet wurde, verstummte mein Screenreader, und die Zeile lief nicht mit. Ich erhielt also digital Fälle, prüfte sie nach dem Prüfungsschema theoretisch durch und formulierte die Eintragungen, sah jedoch nie ein Grundbuch oder ein Handelsregister in echt. Da die Grundbuch- und Handelsregisterblätter sowie die Antragsunterlagen von den Notaren oftmals nicht gut vom Screenreader ausgelesen werden konnten, musste diese entweder meine Assistenzkraft umwandeln, oder ich musste mir mit allen möglichen Tricks, wie etwa dem Umwandeln via OpenBook, behelfen, wodurch aber mein Arbeitsspeicher regelmäßig völlig überlastet war und ich sehr viel Zeit für Computer-Abstürze usw. verwenden musste.
Befeuert wurde meine zunehmende Überzeugung, keine Jobperspektive als blinde Person zu haben, zusätzlich noch durch einen Besichtigungstermin von Vertretern des Justizministeriums. Diese wollten die Barrierefreiheit der E-Akte aufgrund meiner Erfahrungen vor Ort am Gericht beurteilen. Leider wurde dieser Termin von Mitarbeitenden genutzt, um sehr deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass aufgrund der mangelnden Barrierefreiheit der Grundbuch- und Handelsregistersoftware für mich an diesem Gericht keine Verwendung gesehen wird, andere Gerichte zukünftig auch völlig überfordert mit mir wären, und das Oberlandesgericht sich im Vorfeld meiner Einstellung keine Gedanken gemacht sowie mein Ausbildungsgericht alleine gelassen hätte. Das machte mir alles keinen Mut. Zwar glaubte ich nicht, dass die Aussagen persönlich gegen mich gerichtet waren, sondern vielmehr aus Unsicherheit und Überforderung entstanden, ich fragte mich aber schon, wofür ich das machte, und ob es sich lohnte. Trotzdem wollte ich das Studium keinesfalls abbrechen.
Die Betreuungs- und Nachlassabteilung sowie die Termine auf der Rechtsantragstelle gefielen mir hingegen ausgesprochen gut. Dort konnte ich mit der E-Akte und ForumSTAR überwiegend selbstständig arbeiten, die Ausbilder*innen trauten mir genügend zu, und ich schätzte vor allem den direkten Kontakt zu Bürger*innen.
Als ich für mein letztes Jahr im Studium wieder zurück an der Hochschule war, kümmerte ich mich zügig um die Beantragung für den Nachteilsausgleich der Diplom-Prüfungen. Ich beantragte insbesondere in den formular- und eintragungslastigen Prüfungen einen Nachteilsausgleich von 50%. Ich erhielt leider wieder „nur“ 33%, mit der Begründung, dass ein Großteil der juristischen Prüfungen auf eigene Denkarbeit auch unter Zeitdruck ausgelegt sei und ich daher nicht gegenüber meinen Kommiliton*innen bevorteilt werden sollte. Besonders herausfordernd war jedoch die Diplom-Prüfung im Bereich des Vollstreckungsrechts, da dieses Mal seitenweise ausgefüllter Formulare zu bearbeiten waren. Ich erhielt zwar die Prüfungen eigentlich im Word- und PDF-Format, die Formulare jedoch nur als PDF-Datei, weil diese so hätten gar nicht in Word ohne Weiteres übertragen werden können. So kam ich vor allem in dieser Prüfung zeitlich sehr ins Schwimmen, da ich jedes einzelne Formularfeld mit meiner Assistenzkraft durchgehen musste.
Doch ich bestand die Prüfungen und erhielt mein Diplom.
Auch war ich überglücklich, dass ich nach dem Studium direkt an mein Wunschgericht zugeteilt wurde. Die Kolleg*innen dort sind sehr, sehr nett, hilfsbereit und mir gegenüber absolut aufgeschlossen. Ich fühle mich wirklich seit meinem ersten Tag sehr wohl und gut aufgenommen.
Arbeiten am Wunschgericht
Meine Zuständigkeit betrifft die Zivil-Abteilung (Kostenfestsetzung, Beratungs- sowie Prozesskostenhilfe, Aufgebotsverfahren und die Rechtsantragstelle). Die Kostenfestsetzung kann ich in der E-Akte und in ForumSTAR größtenteils selbstständig und ohne sehende Hilfe bearbeiten. Alles andere wird zurzeit noch überwiegend papierhaft geführt, sodass ich da auf Unterstützung durch die Assistenzkraft, die mir glücklicherweise vorerst über das Studium hinaus erhalten geblieben ist, angewiesen bin.
Was mir jedoch nach kurzer Zeit auffiel, war, dass ich täglich einige Stunden Leerlauf hatte. Das frustrierte mich zunehmend mehr. Schien es doch so, als ob alle Kolleg*innen um mich herum in Arbeit versanken. Ich möchte doch arbeiten, unterstützen und vor allem ausgelastet sein.
So machte ich meiner Frustration gegenüber einer Kollegin Luft und erfuhr, dass das Oberlandesgericht mich zunächst aufgrund meiner Blindheit und der mangelnden Barrierefreiheit der Justiz-Programme als zusätzliche Arbeitskraft eingeteilt hatte, was bedeutet, dass ich in der Statistik des Gerichts gar nicht auftauche. Mit der Zeit merkte ich, dass alle anderen das um mich herum wussten, nur ich nicht. Auch mein tatsächlicher Arbeitskraftanteil musste erst noch im Laufe der Zeit festgelegt werden. Ursprünglich hätte ich wohl noch weniger Aufgaben übertragen bekommen sollen, wenn sich nicht bereits nach kurzer Zeit herausgestellt hätte, dass mein Tempo und mein Wissen etwas mehr hergaben. Mir war klar, dass das alles nicht auf Bösartigkeiten gegenüber mir fußte. Vermutlich wollte man mich in Ruhe ankommen lassen, nicht gleich überfordern und erst einmal herausfinden, wieviel ich durch die Programme tatsächlich leisten konnte. Aber es frustrierte mich trotzdem sehr, weil mir wieder einmal schmerzlich klar wurde, dass ich vermutlich ein Leben lang damit zu kämpfen haben werde, aufgrund der Blindheit mit zweierlei Maß gemessen zu werden, und potenziell weniger zugetraut zu bekommen. Die Arbeitstage waren sehr lang, denn ich musste ja trotz Leerlauf meine 41 Stunden in der Woche und ein paar Überstunden als Puffer leisten. Vermutlich kam da auch erschwerend hinzu, dass ich selbst am allermeisten von mir erwarte, mit mir selbst zu ungeduldig bin, ständig von Selbstzweifeln und Minderwertigkeitskomplexen gegenüber sämtlichen Mitmenschen begleitet werde sowie viel leisten und trotz Blindheit überzeugen möchte. Andererseits wollte ich durch das Ansprechen dieses für mich so belastenden Umstands auch nicht überheblich wirken.
Nach vielen, vielen langen Monaten, in denen ich mich oft fragte, ob ich eigentlich gebraucht werde, wofür ich in meinem Studium alles gegeben und mich selbst oft vernachlässigt habe, steht nun eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans zu meinen Gunsten bevor. Dann werde ich auch einen Teilbereich der Zwangsvollstreckung übernehmen, was bis auf Weiteres ausschließlich papierhaft bearbeitet wird.
Ich hoffe, dass ich dann wirklich mehr zu tun habe und abends so zufriedengestellt nach Hause gehen kann, wie aktuell nur nach ein paar Urlaubstagen, wenn ich einen ganzen Tag damit ausfüllen kann, die liegengebliebenen Akten abzuarbeiten.
Fazit
Ich habe meinen Weg nun sehr ausführlich und ehrlich skizziert. Auch, wenn gerade die etwas herausfordernden Themen einen nicht unerheblichen Raum eingenommen haben, soll sich keine blinde oder sehbehinderte Person abgeschreckt fühlen, den Berufsweg Rechtspfleger*in einzuschlagen. Es ist kein ganz leichter Weg dorthin, aber die vielseitigen Aufgabenbereiche, das Umsetzen all der vielen Theorie in der Praxis und der Austausch mit Kolleg*innen sind es allemal wert.
Wer all die vielen Zeilen bis hierhin durchgehalten hat und sich für dieses Berufsfeld entscheidet, sollte sich vorausschauend um alle notwendigen Rahmenbedingungen kümmern, für sich einstehen können, und genug Wissensdurst sowie Durchhaltevermögen mitbringen.
Ich rate aber auch allen, im Studium auf ausreichend Ausgleich, vor allem Schlaf, Sozialkontakte, Sport und Hobbies zu achten. Das Studium ist anspruchsvoll, aber ohne Pausen zwischendurch schadet man am Ende leider „nur“ sich selbst, der eigenen Gesundheit und möglicherweise auch den Leistungen. Vernachlässigt Euch selbst also nicht, wie ich das zuweilen bei mir selbst getan habe und auch entsprechend büßen musste.
Foto: Julia Kuchelmeister steht vor einem Tisch mit Mikrofonen, PC und schwarzen Stühlen und hält lächelnd ihre Diplom-Urkunde in beiden Händen. Sie hat schulterlanges blondes Haar und trägt einen dunklen Blazer und eine Hose in Pepita-Muster. Auf der Wand im Hintergrund befindet sich das stilisierte Wappen Baden-Württembergs. Foto: privat
U. Boysen: Vom Dachboden in den Gerichtssaal - Ein Interview mit Pamela Pabst
horus: Wie hast du dein Interesse für Jura entdeckt?
Pamela Pabst: Als ich 11 Jahre alt war, war ich mit meiner Mutter bei einem Rechtsanwalt. Seit ich 2 Jahre alt war, erhielten meine Eltern Post in einer Mahnsache und Besuch vom Gerichtsvollzieher, weil ich angeblich etwas bestellt und nicht bezahlt haben sollte. Als ich nun bei diesem Rechtsanwalt war und mit anhörte, wie er ein Schreiben diktierte und mich als seine „Mandantin“ bezeichnete, war ich von dieser Art zu reden und diesen Worten völlig hin und weg und wollte auch so reden können.
Später spielte ich dann mit meiner Cousine auf dem Dachboden Rechtsanwaltskanzlei, weil wir „Liebling Kreuzberg“ im Fernsehen gesehen hatten, und 1994 war ich das erste Mal in einer Strafsache beim Amtsgericht zum Zuhören. Ab da war es endgültig um mich geschehen.
Ist Dir das Studium leicht gefallen? Welche Bereiche fandest Du damals besonders spannend?
Das Studium ist mir leicht gefallen, da ich immer hundert Prozent dahinter gestanden habe, was ich da gemacht habe, auch wenn mir trotzdem die Dinge nicht einfach zugefallen sind. Ich war gut, aber ein Genie war ich nun auch nicht. Besonders hat mich natürlich immer das Strafrecht interessiert, aber eigentlich wollte ich immer einen möglichst breiten Wissensstand haben und nicht einzelne Bereiche ausblenden, außer vielleicht das Wertpapierrecht.
Wieso hat Dich ursprünglich der Richterberuf interessiert?
Ich wollte immer unbedingt ins Gericht. Die Förmlichkeiten der Hauptverhandlung, wie man redet, wann man aufsteht, dass man eine Robe trägt, dass die Gebäude aussehen wie Königsschlösser, das hat mich immer fasziniert. Ich wollte Richterin werden, um einen krisensicheren Job zu haben; dies wäre im Strafrecht auch als Staatsanwältin möglich gewesen, aber ich hatte damals seit Schulzeiten eine Vorlesephobie. Und als Staatsanwältin muss man ja die Anklageschrift vorlesen.
Warum bist du dann schließlich Rechtsanwältin geworden?
Ich bin Rechtsanwältin geworden, weil mich die Justiz, bei der ich mich beworben hatte, nicht genommen hat. Mein Examen war okay, aber entsprach nicht den damals überzogenen Vorstellungen, die heute übrigens nicht mehr gelten. Ich wollte darüber hinaus in Berlin bleiben.
Wie hat sich dein Interesse für Strafrecht entwickelt?
So mit 3 oder 4 Jahren war der Verkehrspolizist in den Hörspielen immer mein Held. Polizei hat mich schon immer interessiert. Dies entwickelte sich dann über die Jahre Richtung Kripo, und gern wäre ich auch Polizistin geworden, wenn ich hätte sehen können. Seit meinem ersten Besuch in einer Strafgerichtsverhandlung mit 15 Jahren war ich regelmäßig im Gericht und habe auch Teile meines Referendariats in der Abteilung für Tötungsdelikte bei der Staatsanwaltschaft und in der Untersuchungshaftanstalt gemacht. Seit letztem Jahr gibt es auch einen Krimi von mir.
Wie kommt man als blinde Anwältin an Mandanten? Gibt es bei ihnen Vorbehalte?
Meine Mandanten kommen über Mund-zu-Mund-Propaganda. Die meisten kommen aus der JVA oder über andere Kriminelle. Inwieweit sie sich gegenseitig erzählen, dass ich blind bin, weiß ich gar nicht. Sie kommen, weil ich einen guten Ruf habe: Dass ich fleißig bin, meinen Job gerne mache und ehrlich zu den Leuten bin.
Wie ist die Reaktion bei Gericht, wenn Du dort auftauchst?
In Berlin kennt man mich, und meine Blindheit ist kein Thema. Ich bin als fachlich kompetent und zuverlässig bekannt. Wenn ich außerhalb von Berlin verteidige, fragen die Richter manchmal, ob sie irgendetwas beachten sollen etc. Aber es hat noch niemand meine Tätigkeit in Frage gestellt.
Wie organisierst Du Deine Arbeitsassistenz?
Ich habe 48 Stunden Arbeitsplatzassistenz in der Woche, die auch mit mir reisen und ggf. übernachten muss. Ich habe im Büro vier Personen, die das abdecken. Diese arbeiten zum Teil zeitlich überlappend, so dass sie in dieser Zeit normale Angestellte sind, die ich selbst bezahlem und in den Zeiten, wo jeder exklusiv da ist, ist es reine Assistenz.
Wie bereitest du dich auf Deine Termine und die gerichtlichen Hauptverhandlungen vor?
Gutachten scannen wir bzw. bekommen diese schon als pdf. Die Ermittlungsakten selbst bekommen wir in der Regel in Papierform, die Mitarbeiterinnen kopieren diese für mich. Da wir es aufgrund des Arbeitsanfalles nicht mehr schaffen, diese gemeinsam zu lesen, liest mein Partner, selbst sehend und Fachanwalt für Strafrecht, diese bzw. liest mir Teile davon vor, wenn es auf den Wortlaut ankommt. Ich fertige mir dann Aktenauszüge, insbesondere Zusammenfassungen, und gehe damit in die Hauptverhandlung. Ich verzichte weitgehend auf wortwörtliche Vorhalte. In der Hauptverhandlung selbst hatte ich früher ein Notizgerät mit Braillezeile dabei, inzwischen mache ich alles aus dem Kopf, auch das Plädoyer. In langen Verhandlungen über viele Tage schreib ich mir später im Büro noch Dinge auf, insbesondere Widersprüche innerhalb der Aussagen. Fotos lass ich mir von meinem Partner beschreiben, Videos schauen wir gemeinsam an, sofern wir sie aufbekommen 😉. Bestimmte Beweismittel schauen wir uns gegebenenfalls an, indem wir uns so ein Teil irgendwo besorgen, z.B. Schreckschusspistole, Schlagstock etc.
Was war bisher dein aufregendster Fall?
Jeder, der Strafrecht liebt, wartet auf seinen ersten Mörder. Auf meinen hab‘ ich 17 Jahre gewartet, und letztes Jahr am 03.06.2024 war es endlich soweit, wobei auch Fälle spannend sein können, wenn sie für Außenstehende nicht spektakulär sind.
Kannst du von deinen Honoraren leben?
Das geht auf jeden Fall. Man muss aber auch fleißig sein, um das als selbstständige Person alles zu schaffen. Wochenendarbeit ist Pflicht.
Du bist das Vorbild für die ARD-Serie „Die Heiland - Wir sind Anwalt“. Wie kam es dazu, und wie gestaltete sich Eure Zusammenarbeit?
Nachdem ich 2007 mit meiner Rechtsanwaltstätigkeit begonnen hatte, gab es diverse Zeitungsartikel über mich, u.a. einen Artikel 2012 in der Zeitung „Die Zeit“. Aufgrund dieses Artikels meldete sich die Literaturagentur einer Schriftstellerin, die darauf spezialisiert ist, mit Menschen gemeinsam Bücher über deren Leben, Beruf oder sonstige spannende Dinge aus deren Leben zu schreiben. Nachdem 2014 die Biographie „Ich sehe das, was Ihr nicht seht“ erschienen war, interessierte sich der RBB, der auch damals Liebling Kreuzberg verantwortet hatte, dafür, daraus eine Serie zu machen.
Ich bekomme von der Produktion die Drehbücher und muss sie daraufhin überarbeiten, ob sie juristisch und in blindenspezifischer Hinsicht so funktionieren. Ich coache darüber hinaus bei Bedarf die Schauspieler, insbesondere die Darstellerin der Romy Heiland, ihre Arbeitsplatzassistenz, aber auch z.B. Schauspieler, die Richter spielen sollen. Jeder Regisseur muss auch einen Tag mit mir mitgehen.
Würdest Du anderen Blinden oder Sehbehinderten den Job als Anwalt oder Anwältin empfehlen? Worauf müssten Sie besonders achten?
Grundsätzlich kann man als blinde oder sehbehinderte Person den Beruf Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gut ausüben. Einem muss aber klar sein, dass es ohne fremde Hilfe nicht geht. Man darf kein Typ sein, der sich ständig selbst was beweisen will. Und man muss es gewöhnt sein, sich in der Welt der Sehenden zu bewegen: Oberkörper schaukeln, Kopf kreisen etc., na was wir blinden Kinder halt gern gemacht haben, geht dann auf gar keinen Fall mehr.
Liebe Pamela, vielen Dank für diesen Einblick in deine Biografie und deine Tätigkeit.
Das Interview führte Uwe Boysen.
Mehr von Pamela Pabst …
… erfahren Sie auf ihrer Webseite https://www.pamelapabst.de/doc02a.php bzw. in ihren Büchern, z. B.:
Pabst, Pamela; Seul, Shirley Michaela: Ich sehe das, was ihr nicht seht. Eine blinde Strafverteidigerin geht ihren Weg. Berlin, Hanser, 2014. Vorhanden in der Deutschen Blinden-Bibliothek (DBB), Hörbuch-Buchnummer 751331 (310 Minuten, gelesen von Sophie Wendt), Braille-Buchnummer 13896901 (2 Bände, reformierte Kurzschrift).
Bild: Pamela Pabst trägt ihre Berufskleidung, die schwarze Robe, und lächelt. Sie hat ihr graues Haar zurückgebunden, Ponyfransen fallen über ihre Stirn. Foto: privat
M. Herbst: 5 Dinge, die man über Entwicklungspolitik wissen sollte
Von Michael Herbst
Warum bauen wir Radwege in Peru, wenn in Deutschland die Brücken einstürzen? Warum beauftragen wir mit Maßnahmen in Entwicklungsländern nicht viel mehr deutsche Unternehmen? Warum ist das Problem existenzieller Armut auch nach 75 Jahren Entwicklungshilfe nicht gelöst?
Die deutsche Entwicklungspolitik ist unter Beschuss. Nicht nur von sachkenntnisbefreiten Rechtspopulisten unter Verwendung gefälschter Beweise. Auch von kritischen Bürgern, aus dem Parlament und selbst von Regierenden. Der frühere Geschäftsführer des DVBS Michael Herbst ist inzwischen politischer Leiter bei der Christoffel Blindenmission (CBM) und seit Ende 2023 Vorstandsvorsitzender des „Verbandes Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen“ (VENRO). Er meint: Um das „Wie“ und „Was“ von Entwicklungspolitik beurteilen zu können, muss man einerseits zumindest ansatzweise verstehen, wie sie funktioniert, und andererseits eine globale Perspektive einnehmen.
1. Rechtsarmer Raum?
Um Gesetze und Verordnungen geht es im „Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (AwZ)“ des deutschen Bundestages nur sehr selten. Sachverständige werden gehört und ihre Thesen diskutiert. Das Entwicklungsministerium (BMZ) berichtet über Schwerpunktsetzungen, neue Grundsätze oder internationale Prozesse. Die Abgeordneten blicken näher auf Handlungssektoren wie Bildung oder Gesundheit oder auf bestimmte Regionen. Eine gesetzgeberische Ausnahme bildete z.B. das Lieferkettengesetz, das von BMZ und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf den Weg gebracht wurde.
Ansonsten begleiten die Parlamentarier Regierungshandeln. Das heißt nicht, dass sie keinen Einfluss nehmen können. Zuallererst ist da das Budgetrecht des Bundestages. Aber Abgeordnete können durchaus auch Berichte von der Regierung verlangen oder das Parlament Beschlussanträge verabschieden lassen, an denen die Regierung dann ohne weiteres nicht mehr vorbeikommt.
2. Zersplitterte Zuständigkeiten?
Humanitäre Hilfe, also Nothilfe in Krisengebieten, akute Hungerbekämpfung und dergleichen, wird in Deutschland vom Auswärtigen Amt verantwortet. Die „Wiederaufbauhilfe“ nach humanitären Katastrophen und die Entwicklungszusammenarbeit hingegen steuert das BMZ. 1970 vereinbarten die in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vereinten Industriestaaten, 0,7 % des Bruttoinlandsproduktes für globale Entwicklung auszugeben. Macht man sich in Deutschland auf die Suche nach Geldern, die sich dieser ODA-Quote (official development assistance) zurechnen lassen, wird man in etlichen Bundes- und Landesministerien fündig.
Dass internationale Gesundheitsversorgung, Umweltschutzprogramme und sogar die Bildungskosten ausländischer Studierender zumindest potenziell entwicklungsfördernd sein können, leuchtet ein. Warum aber Unterbringungskosten von Flüchtlingen zumindest zeitlich befristet ebenfalls mit in den Zähler dürfen und warum Deutschland mit 19 % größter Empfänger seiner eigenen ODA-Leistungen ist, eher nicht. Immer wieder wird über eine Bündelung der deutschen Entwicklungsgelder diskutiert. Aber einerseits schätzen die einzelnen Ministerien die relativ flexibel einsetzbaren Budgettitel. Andererseits muss man sich gut überlegen, wann man solcherlei tut. In Zeiten vieler Krisen z.B. sollte man sich womöglich mit diesen Krisen und nicht mit bürokratischer Umstrukturierung beschäftigen.
3. Unzählige Umsetzer?
In der Entwicklungszusammenarbeit unterscheidet man zunächst die finanzielle und die technische Entwicklungszusammenarbeit. Erstere arbeitet mit Krediten, die z.B. durch Bürgschaften des Bundes abgesichert werden. Die „Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)“ übernimmt in Deutschland diese Aufgabe. Aber es gibt auch sogenannte Entwicklungsbanken, die außer mit Staaten auch mit Wirtschaftsunternehmen arbeiten. National ist das z.B. die „Deutsche Entwicklungsgesellschaft (DEG)“. Regional gibt es Entwicklungsbanken (Afrika, Lateinamerika, Asien…), an denen Deutschland beteiligt ist und in denen sie mitbestimmt. Und dann sind da auf globaler Ebene noch der „Internationale Währungsfonds (IWF)“ und die Weltbank.
Staatliche technische Zusammenarbeit hingegen setzt Entwicklungsprojekte meist auf Basis bilateraler Verträge zwischen Deutschland und Entwicklungsländern um. Auch hierfür existieren Umsetzungsgesellschaften, allen voran die „Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ)“. Aber das BMZ beauftragt auch deutsche Nichtregierungsorganisationen und fördert diverse Sonderorganisationen der UN von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bis zum Welternährungsprogramm (WFP). Die meisten dieser Organisationen wiederum arbeiten mit Partnern in den Entwicklungsländern zusammen. Sie unterstützen fachlich und finanzieren die Maßnahmen der Entwicklungsprojekte, unterhalten aber selbst kaum Umsetzungsstrukturen vor Ort.
4. Wirre Wirksamkeit?
Als Entwicklungshilfe nach dem 2. Weltkrieg startete, begann sie zum Zwecke der Sicherung militärischer Einflusszonen und zur Rohstoffsicherung in der auslaufenden Kolonialzeit. Später war sie Wirtschaftspolitik von oben nach unten und noch später von unten nach oben. Sie konzentrierte sich auf Armutsbekämpfung und leistete „Hilfe zur Selbsthilfe“. Schließlich wurde aus Entwicklungshilfe Entwicklungszusammenarbeit. Die Entwicklungsländer benennen ihre Bedarfe seither selbst und, soweit sie es vermögen, setzen sie die Maßnahmen auch selbst um.
Heute ist das in der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung ausdifferenzierte Leitmotto globaler Entwicklung die nachhaltige Transformation. Der Planet soll ökologisch, ökonomisch und sozial zukunftsfähig bewirtschaftet werden. In dieser Denkweise sind alle Länder Entwicklungsländer. Sie übernehmen sowohl global Verantwortung als auch für sich selbst.
5. Bindende Beschlüsse?
Der Ort, an dem die Meilensteine globaler Entwicklung gesetzt werden, ist die UN-Generalversammlung. Hier wurden 2000 die Millenniumsentwicklungsziele und 2015 die nachhaltigen Entwicklungsziele beschlossen. Beides sind Deklarationen und die sind kein bindendes Völkerrecht. Was nicht heißt, dass sie keine Wirkung entfalten. Auch die Erklärung der allgemeinen Menschenrechte aus dem Jahr 1949 war eine Deklaration. Sie wurde später in einer Reihe von Konventionen ausdifferenziert und die erlangten bindenden völkerrechtlichen Status.
Insofern bilden die Menschenrechte die völkerrechtliche Klammer um die globale Entwicklungspolitik. Sie wird am Ende für Menschen gemacht und von Deklarationen und Resolutionen der Generalversammlung unterstützt. Letztere sind zwar wiederum nicht rechtlich bindend, wenn sie nicht die Organisation der UN selbst betreffen, aber sie weisen Wege, hinter denen eine Mehrheit der Staaten steht.
Blicken wir mit diesem Wissen noch einmal auf die Eingangsfragen: Die tief hängenden Früchte bei der Verringerung der Umweltbelastung liegen global gesehen u.a. in Peru. Was hier mit vergleichsweise geringen Mitteln an Umweltentlastung erreicht werden kann, lässt sich so in Deutschland nicht mehr realisieren. Wann immer möglich, sollten Wirtschaftsunternehmen in den Entwicklungsländern selbst Aufgaben in der technischen Zusammenarbeit übernehmen und nicht ausländische Akteure. Es ist womöglich entwicklungsfördernd, wenn deutsche Unternehmen als „Erlös-Maximierer“ im globalen Süden investieren, aber hierfür gibt es die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten des BMZ und die Außenwirtschaftsförderung. In den vergangenen Jahrzehnten ist in der globalen Entwicklung vieles erreicht worden, in der Gesundheitsversorgung, in der Bildung, in der Armutsbekämpfung… Aber wenn man sieht, dass die Militärausgaben global sechsmal so hoch sind wie die Entwicklungsausgaben, wenn man beobachtet, welche Beharrungskräfte wirken, wenn es um Klimaschutzziele, globale Entschuldung oder eine Reform der Vereinten Nationen geht, dann fragt man sich, ob es jemals den ernsthaften Versuch gab, mit globaler Entwicklungspolitik wirklich fertig zu werden.
Bild: Michael Herbst deutet ein Lächeln an. Er hat weißes Haar, dunkelgraue Augen und trägt zum dunklen Anzug ein gestreiftes Hemd und eine dunkelblaue Krawatte. Foto: privat
Bild: Michael Herbst steht im Juni 2023 mit Langstock vor dem UN-Hauptgebäude in New York. Dort beschließt die UN-Generalversammlung globale Ziele der Entwicklungspolitik. Er trägt einen dunkelblauen Anzug mit Krawatte und eine schwarz getönte Sonnenbrille. Foto: privat
B. Kaiser: Rechtspflegerin: Ein Beruf, der mich erfüllt
Von Birgit Kaiser
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger gibt es bei den Gerichten, bei den Staatsanwaltschaften und in den Justizverwaltungen. Rechtspfleger entscheiden frei in den ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben: Als Beamte in Justizverwaltungssachen sind sie unverzichtbar für Personalangelegenheiten, Organisation und Haushalt.
Rechtspfleger sind u.a. tätig auf den Gebieten:
- Familien- und Vormundschaftsrecht,
- Nachlassrecht,
- Grundbuchrecht,
- Registerrecht,
- Zwangsvollstreckungssachen,
- Insolvenzrecht,
- Zwangsversteigerungssachen oder
- Strafvollstreckungssachen.
(https://rechtspfleger.net/berufsbild.html)
Aber wie kam ich zum Beruf des Rechtspflegers?
Mein ursprünglicher Wunsch war es, Betriebswirtschaft zu studieren. Doch meine Mutter riet mir, mich doch besser für die Finanzverwaltung in Sachsen zu bewerben, um eine Beamtenlaufbahn einschlagen zu können und so einen sicheren Job zu bekommen. Gesagt, getan: Ich bewarb mich um ein Studium in der Finanzverwaltung an der Fachhochschule Meißen. Zur Sicherheit wählte ich zusätzlich die Studiengänge „Allgemeine Verwaltung“ und „Rechtspflege“. In einem gemeinsamen Bewerbungsgespräch für alle drei Fachrichtungen wurde schnell klar, dass im Fachbereich „Finanzverwaltung“ 1997 nicht ansatzweise der Wille erkennbar war, eine blinde Studentin aufzunehmen – ganz anders im Fachbereich „Rechtspflege“. Also entschied ich mich für diesen Fachbereich.
Von entscheidender Bedeutung waren gemeinsame Treffen zwischen der Fachbereichsleitung, einem Dozenten, einer Mitarbeiterin des Integrationsamtes, einem EDV-Fachmann der Fachhochschule bzw. des Praktikums-Gerichts, einem Vertreter meiner Hilfsmittelfirma, mir selbst und meiner Mutter bereits vier Monate vor Studienbeginn. So war es unmöglich, Probleme auf Verantwortliche „abzuschieben“, die gerade nicht anwesend waren. Mir wurden alle benötigten technischen Hilfsmittel sowie eine Assistenz finanziert. Man war offen für meine Belange, und ich war stolz, einen der 20 Studienplätze erhalten zu haben, auf die sich ca. 1.000 Leute beworben hatten.
Das Studium selbst war recht verschult: Es gab einen festen Stundenplan für alle mit Vorlesungen und Seminaren täglich von 8.00 bis 13.00 Uhr. Nachmittags keineswegs Freizeit, sondern Nacharbeit. Schon damals half mir die Devise: „Weniger ist mehr!“: Man muss nicht jeden Fachbeitrag kennen, entscheidend ist vielmehr, den „Roten Faden“ gedanklich zu behalten. Bis heute lese ich viel weniger in Kommentaren und Fachzeitschriften nach, als es meine sehenden Kollegen tun, und ich kann damit gut arbeiten. 9 Monaten Theorie in Meißen folgten 9 Monate Praktikum an einem Gericht, bei mir war es das Amtsgericht Zwickau. Nach einem weiteren Block dieser Art folgte das Examen, bestehend aus ca. zehn unmittelbar aufeinander folgenden schriftlichen Prüfungen zu je 5 Stunden (in meinem Fall waren es durch Zeitverlängerung jeweils sieben Stunden) und einer mündlichen Prüfung, die ich allein absolvieren durfte.
Die Mühe hat sich gelohnt.
Am 01.12.2000 durfte ich meinen Job als Rechtspflegerin am Amtsgericht Zwickau aufnehmen. Ich hatte mich bewusst für ein relativ großes Gericht mit ca. 130 Mitarbeitenden entschieden, um eine gewisse Einsatzbreite zu haben, denn schon bei den beiden Praktika, in denen ich alle Gerichtsabteilungen durchlaufen hatte, wurde mir klar, dass ich nur in wenigen Bereichen relativ selbständig würde arbeiten können: In vielen Bereichen sind so dicke Akten zu studieren, dass eine Vorlesekraft in Vollzeit unentbehrlich ist.
Auf meinen Vorschlag hin wurde ich im Vereinsregister eingesetzt. Die Anträge dort sind überschaubar, so dass ich täglich nur ein bis zwei Stunden personelle Unterstützung brauchte. Hierfür erhält die Justiz vom Integrationsamt den sog. Zuschuss für personelle Unterstützung; wegen einer festgestellten Minderleistung wird zusätzlich ein Beschäftigungssicherungszuschuss gewährt.
Bis heute arbeite ich mit diesem Modell und bin sehr zufrieden damit, meiner Unterstützungskraft gegenüber gerade nicht als Arbeitgeberin auftreten zu müssen. Ein guter zwischenmenschlicher Kontakt ist aus meiner Sicht unverzichtbar. Ich nehme gern Hilfe an, wenn es um das Heraussuchen und Vorlesen weniger, in der Akte verstreuter Informationen geht, wenn es um das Ausfüllen nicht barrierefreier Vordrucke geht oder wenn ich einen Weg gehen muss, den ich nicht kenne.
Inzwischen arbeite ich mit der dritten Kollegin zusammen und bin sehr stolz darauf, dass mir im Vertretungsfall viele andere Kolleginnen ihre Hilfe von sich aus anbieten. Das war nicht immer so, es gab auch Phasen, in denen ich um einen „Vorleser“ kämpfen musste. Dabei habe ich gelernt, dass mit Geduld und Freundlichkeit vieles möglich ist, was zunächst unmöglich erscheint. Der fortlaufende Zuspruch meiner besten Freundin war und ist da von unschätzbarem Wert.
Gleiches trifft auf meine Tätigkeit in der Rechtsantragstelle für Zivil- und Familiensachen zu, die ich von 2010 bis 2018 ausüben durfte. Erst vor Kurzem sprach mich ein Herr an, dem ich vor Jahren half, eine gerichtliche Umgangsregelung mit seinem damals erst vierjährigen Kind zu beantragen.
Wie gut war es damals auch, dass ich umfassende Unterstützung einer blinden Rechtspflegerin erhielt: Sie schickte mir all ihre selbst in MS-Word gefertigten Antragsmuster, denn die Justizprogramme waren und sind für mich nicht zugänglich. In dieser Zeit war immer wieder beeindruckend für mich, wie vorsprechende Bürgerinnen und Bürger (ich nenne sie immer noch gern Kunden) auf meine Blindheit reagierten: Zu merken, dass nicht nur sie selbst ein Problem haben, sondern das Gegenüber auch, brachte selbst aggressive Leute zur Ruhe. Ganz wichtig war und ist es mir, den Anderen das Gefühl zu geben, alles mir Mögliche für sie zu tun, sie nicht nur abfertigen zu wollen; das wurde und wird stets mit Geduld und Dankbarkeit belohnt.
Weitere Aufgaben kamen dazu.
So erlebe ich es auch in der örtlichen Schwerbehindertenvertretung, in der ich bereits seit über 20 Jahren als Vertrauensfrau tätig bin.
Seit 2018 habe ich mehr und mehr Zeit, mich um digitale Barrierefreiheit in der Justiz zu kümmern. Vieles habe ich mir selbst angeeignet, der Austausch mit fachlich versierten blinden und sehbehinderten Kollegen war und ist da Gold wert! Digitale Barrierefreiheit betrifft nicht nur ein einzelnes Gericht, und so lag der Schluss nahe, dass ich in der Hauptschwerbehindertenvertretung diesbezüglich noch mehr bewirken kann; seit zwei Jahren bin ich dort 2. stellvertretendes Mitglied. Es macht mich durchaus nachdenklich, dass das Amt der Vertrauensperson in der Hauptschwerbehindertenvertretung für mich nicht infrage kommt. Ideen für diese Arbeit hätte ich genug, aber die Reisezeiten mit dem ÖPNV wären einfach zu lang, und einen Fahrer für all die anstehenden Fahrten von Gericht zu Gericht bekomme ich nicht.
Barrierefreiheit bleibt ein Problem.
Nachdenklich stimmt mich auch, dass ich inzwischen nur noch zu einem Drittel als Rechtspflegerin für Vergütungen in Beratungshilfesachen tätig bin – im Übrigen bin ich verantwortlich für barrierefreie IT und Schwerbehindertenvertretung bzw. Frauenbeauftragte.
Der Grund hierfür ist mangelnde Barrierefreiheit: Das hier in Sachsen eingesetzte E-Akten-System „VIS Justiz“ ist leider nicht vollständig barrierefrei, und der integrierte Aktenviewer für blinde Menschen ist leider überhaupt nicht nutzbar. Auch die Fachanwendung „forumSTAR“ ist für mich nicht zugänglich. Vom Nachfolger „GeFa“ (Gemeinsames Fachverfahren der Justiz) erhoffe und verspreche ich mir einiges mehr. Mir ist selbständiges Arbeiten unheimlich wichtig, was ich selbst tun kann, tue ich selbst, und so scanne ich auch alle Schriftstücke eigenständig.
Einige blinde bzw. sehbehinderte Rechtspfleger sind auch in der Kostenbearbeitung, in Beratungshilfesachen bzw. in Zwangsvollstreckungssachen tätig. Mein Wunsch, beim Grundbuchamt eingesetzt zu werden, scheitert bisher an der nicht barrierefreien Fachanwendung „SolumSTAR“.
Richtige Entscheidung getroffen.
Rückblickend bin ich sehr froh, mich für den Beruf des Rechtspflegers entschieden zu haben. Wer bekommt schon unmittelbar nach dem Examen einen Job, der sicher ist!
So langsam habe ich mich daran gewöhnt, dass ich immer irgendwelche Hilfsmittelanträge bei unserer EDV-Stelle bzw. beim Integrationsamt „laufen habe“. Ist das Update des Screenreaders erledigt, geht der Scanner kaputt usw. Entsprechende Anträge zu stellen und alle nötigen Absprachen dazu zu treffen, sehe ich inzwischen als Teil meiner Arbeit, was mich vieles gelassener angehen lässt.
Mein Arbeitsweg von meinem Wohnort Schneeberg im Erzgebirge mit Bus und Bahn ist mit 1,5 Stunden pro Strecke relativ lang, ich arbeite in Vollzeit zu 40 Wochenstunden. Aber ich möchte meine Kollegen und Kolleginnen am Amtsgericht Zwickau nicht missen. Egal ob Richter, Rechtspfleger, Servicekräfte oder Wachtmeister - Wenn ich früh zur Arbeit komme, werde ich immer so richtig nett begrüßt, besser kann ein Tag nicht beginnen. Das Gefühl, dazu zu gehören und gebraucht zu werden, ist mir manche Mühe wert.
Bild: Birgit Kaiser sitzt unter einer Birke in der Nähe eines Gewässers und lächelt. Ihr braunes Haar trägt sie als Bob mit Pony. Foto: privat
Dr. M. Richter: Über die Arbeit der rbm und ihre Rolle als Ausbildering
Von Dr. Michael Richter
1. Daten und Fakten
Uns, d.h. die Rechte behinderter Menschen gGmbH (rbm), gibt es nun seit fast 16 Jahren. Wir arbeiten inzwischen an den vier „Standorten“ Marburg, Berlin, Düren und München, wobei es sich bei den beiden letztgenannten um „Homeoffices“ zweier Juristinnen handelt. Insgesamt arbeiten wir derzeit mit fünf mindestens mittelbar selbst durch eine Sehbehinderung betroffenen Juristinnen und Juristen und sechs bis sieben weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von denen einige in Teilzeit arbeiten.
Mit diesem Team haben wir in den 16 Jahren ca. 10.000 Rechtsvertretungen und ca. 75.000 Rechtsberatungen in behinderungsspezifischen Rechtsfragen durchgeführt. Wir vertreten unsere Klientinnen und Klienten durch Widersprüche, Klagen, Berufungen etc. ausschließlich auf dem Gebiet des Sozial- oder Verwaltungsrechts (vgl. § 73 Absatz 2 Nr. 8 und § 67 Absatz 2 Nr. 6 und 7 VwGO). Die Fälle oder Anfragen werden je nach Thema unseren einzelnen Juristinnen und Juristen zugeordnet und von ihnen bearbeitet. Denn mittlerweile haben sich bestimmte Arbeitsschwerpunkte herausgebildet, wie z.B. Schwerbehindertenausweisangelegenheiten und damit verbundene Nachteilsausgleiche, Schul- und Ausbildungsangelegenheiten, Rentenrecht oder Krankenkassenrecht. Trotzdem verfügen natürlich alle unsere Juristinnen und Juristen über fundiertes Wissen in den Rechtsgebieten, in denen wir tätig sind. Wir tauschen uns außerdem wöchentlich telefonisch über die aktuell zu bearbeitenden Fälle aus. Denn es ist z.B. im Rahmen der Urlaubsvertretung auch einmal notwendig, über den eigenen Schwerpunkt hinaus Fälle oder Anfragen bearbeiten zu können. Auch wenn es um die Vertretung z.B. vor Gericht geht, weichen wir von der inhaltlichen Zuordnung der Arbeitsschwerpunkte ab, denn dann ist es aus Gründen der Arbeitseffizienz natürlich sinnvoller, wenn derjenige zum Vororttermin reist, der oder die eine kürzere Anreise hat. Auch in diesen Fällen ist in der Regel die Qualität der Vertretung gewährleistet, denn zum einen greifen unsere Juristinnen und Juristen bei der Vorbereitung des Termins auf eine detaillierte Fallakte zurück, zum anderen sprechen sie bei Unklarheiten mit dem vorherigen „Sachbearbeiter“. Außerdem sind alle derzeit beschäftigten fünf Juristinnen und Juristen bereits sehr erfahren und verfügen jeweils über mindestens knapp zehn Jahre Berufserfahrung bei der rbm.
Die Spezialisierung der rbm und ihrer Mitarbeiter, ihre Kompetenz und das klar begrenzte Rechtsgebiet führen zu einer sehr hohen Erfolgsquote in der Rechtsvertretung. Sie dürfte bei ca. 70 % liegen und ist damit mehr als doppelt so hoch wie der allgemeine Erfolgsdurchschnitt.
2. Die konkrete Arbeit der rbm: Rechtsberatung, Einzelvertretungen, Projekte
Der „Kern“ der Arbeit der rbm in rechtlichen Fragen besteht aus der individuellen Beratung und Vertretung von Mitgliedern des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) und Mitgliedern der Organisationen, die zu ihren korporativen Mitgliedern zählen, wie etwa Pro Retina, DVBS oder der Bundesvereinigung Eltern blinder und sehbehinderter Kinder e.V. (BEBSK) und LMU. Als gemeinnützige Tochtergesellschaft des DBSV und seiner vier Landesorganisationen (ABSV, BBSB, BSVH und BVN) haben wir unseren Sitz in Marburg. Unser Angebot für blinde und sehbehinderte Menschen ist mittlerweile etabliert. Das Wirken der rbm ist dabei in zweierlei Hinsicht wichtig: Zum einen erhalten blinde und sehbehinderte Menschen die individuell notwendige und bedarfsgerechte rechtliche Unterstützung, um ihr Leben selbstbestimmt gestalten zu können. Zum anderen bieten die gewonnenen Erfahrungen und Informationen aus den Einzelfallvertretungen wichtige Erkenntnisse über strukturelle Defizite und helfen dabei, die politische Arbeit der Selbsthilfeverbände – wie die des DBSV oder des DVBS – zu unterstützen, um rechtliche Grundlagen für eine Teilhabe zu verbessern.
Inhaltlich sind die nachgefragten Themen breit gestreut. Sie beziehen sich schwerpunktmäßig regelmäßig auf sozialrechtliche Fragen, den Diskriminierungsschutz und verbraucherrechtliche Belange. Im thematischen Fokus stehen zahlreiche Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen Hilfsmittelversorgung (einschließlich Blindenführhunde), der Teilhabe am Arbeitsleben, der Erwerbsminderung sowie Fragen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Insbesondere die Verfahren zu Ansprüchen auf Eingliederungshilfe sind zunehmend anspruchsvoll und zeigen ein im höchsten Maße heterogenes Vorgehen der Länder bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Es zeichnet sich immer stärker auch ein politischer Handlungsbedarf ab, um zu einer bundesweit einheitlicheren Leistungsgewährung zu kommen.
Darüber hinaus hat die rbm gemeinsam mit dem DBSV das von Aktion Mensch geförderte Projekt „Barrierefreiheit durchsetzen, Diskriminierung ahnden“ jahrelang praktisch umgesetzt und begleitet auch aktuell noch ausgewählte Musterfälle in diesem Bereich. In den vergangenen Jahren konnten einige Erfahrungen im Umgang mit dem Instrument der Verbandsklage gemacht werden, und diese wurden auch entsprechend veröffentlicht. Erfolgreich waren beispielsweise einige Verbandsklagen gegen die ungeordnete Verleihung von E-Rollern in den Städten. Denn nun ist gerichtlich festgestellt, dass die Verleihfirmen eine Sondernutzungserlaubnis mit Auflagen zur Gefahrenminderung für z.B. blinde und sehbehinderte Menschen benötigen. Die ausführliche Berichterstattung der Medien über diese Fälle und über häufige Unfälle hat sogar dazu geführt, dass der aktuelle Bundesverkehrsminister ernsthaft über eine deutliche „schärfere“ Regulierung dieses Verleihangebots nachdenkt.
Immer wieder gelingt es der rbm, richtungsweisende, die selbstbestimmte Teilhabe sehbehinderter oder blinder Menschen unterstützende Entscheidungen herbeizuführen. Ein Beispiel aus dem letzten Jahr ist die Bestätigung des Verwaltungsgerichts Mainz vom 10.10.2024, dass ein Anspruch auf Arbeitsassistenz während der „Wiedereingliederungsphase in der Elternzeit“ zurück in den Beruf besteht (vgl. horus 2/2025, S. 40, Brailleausgabe S. 251).
Schließlich etablierte sich auch das Angebot der Antidiskriminierungsberatung, das die rbm im Rahmen einer durch Landesmittel finanzierten Beratungsstelle in Mittelhessen organisiert, um für eine bessere Vernetzung in diesem Bereich zu sorgen.
Zusammengefasst kann man mit Fug und Recht behaupten: Die Arbeit unserer Gesellschaft berührt oft individuell richtungsweisende Sachverhalte, z. B. bei der Durchsetzung einer Erwerbsunfähigkeitsrente, die Kostenübernahme für einen Schul- oder Berufswunsch, notwendige Teilhabeleistungen für ein selbstbestimmtes Leben, u. ä. Die Vertretung durch die rbm umfasst alle Instanzen, wie einige höchstrichterliche Urteile vom BSG oder BVerwG zeigen, und bedeuten oft sogar echte juristische Pionierarbeit, wie im vorbenannten Verbandsklageprojekt oder bei der Vertretung von Diskriminierungsfällen. Die Tätigkeit der rbm ist daher äußerst abwechslungsreich und sinnvoll.
3. Die rbm als Inklusionsfirma und Ausbildungsbetrieb
Wie eingangs bereits dargestellt, sind alle unsere fünf Juristinnen und Juristen – zumindest mittelbar – von einer Behinderung betroffen. Dieser Umstand macht die rbm als gemeinnützige GmbH und als Inklusionsbetrieb so besonders, denn während bei der Vielzahl dieser Betriebe in der Regel die Personen in der Geschäfts- und Personalführung „nicht behindert“ sind, ist dies bei der rbm genau umgekehrt.
Die Kombination dieser Ausgangssituation mit unseren hochspannenden Sachthemen und dem inzwischen wohl auch ganz passablen Ruf führt regelmäßig zu Anfragen bei der rbm, ob wir nicht auch als Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stehen könnten und unterschiedlichste Formate, wie Praktika oder Ausbildungen, betreuen könnten. Diesen Wünschen – sofern möglich – kommen wir gerne nach. Dies führt und führte zur Betreuung unterschiedlichster Praktika, d.h. zweiwöchiger Schülerpraktika in der 10. Klasse, Halbjahrespraktika von Fachoberschulabsolventen, vierwöchiger Studienpraktika von Jurastudenten bis hin zu zwei vollständigen Ausbildungen zur Rechtsanwaltsfachangestellten (IHK) und mehreren Betreuungen von Referendaren als Stationsausbilder auf dem Weg zum 2. Staatsexamen.
Sehr spannend ist dabei festzustellen, dass die rbm nicht nur für Menschen mit einer Behinderung als Ausbildungsbetrieb attraktiv zu sein scheint, bei denen man vermuten könnte, dass die Hoffnung auf ein möglichst barrierefreies Arbeitsumfeld Motivation zur Bewerbung sein könnte. Auch für Bewerberinnen und Bewerber ohne eine Behinderung hat die rbm offenbar etwas zu bieten. Insbesondere an der Universität Marburg scheint es sich im Fachbereich „Jura“ herumgesprochen zu haben, dass man in der rbm interessante Sachverhalte bearbeiten darf und mit Rechtsgebieten in Kontakt kommt, die oft nicht Teil der hochschulischen Ausbildung sind und bei denen man einen wichtigen und wertvollen Beitrag zu echter „Pionierarbeit“ leisten kann.
4. Fazit
Die rbm hat sich bewährt und ist aus der Selbsthilfearbeit, insbesondere der Verbände, die sich mit Sehbehinderung oder Blindheit beschäftigen, nicht wegzudenken.
Leider gibt es in den juristischen Tätigkeitsfeldern, mit denen wir uns beschäftigen, viel zu wenig Akteure. Deshalb ist es uns wichtig, möglichst viele Multiplikatoren zu erreichen. Gerne klären wir über unsere Arbeit auch im Rahmen eines Praktikums oder im Rahmen von Ausbildungen auf, gewähren Einblicke und hoffen, für unsere Anliegen zu werben – bestenfalls mit dem Ergebnis, zukünftige qualifizierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter zu gewinnen. Natürlich passt dies nicht immer zeitlich oder organisatorisch in den innerbetrieblichen Ablauf, wir bemühen uns aber immer, den Wünschen nachzukommen und Anfragen positiv zu beantworten.
Letztlich muss ich aber leider eingestehen, dass ich die Hoffnung von Menschen mit einer Behinderung, bei uns auf vollständig barrierefreie Arbeitsstrukturen zu stoßen, enttäuschen muss. Denn trotz großer Anstrengungen und einem gehörigen Eigeninteresse scheitern auch wir an einzelnen Stellen, z.B. bei der Verwendung einer barrierefreien Rechtsanwaltssoftware, weil es diese einfach gar nicht gibt.
Beruf, Bildung und Wissenschaft
M. Kubeja: Enge Kooperation zwischen blista und der Marburger Philipps-Universität
Sabine Lauber-Pohle zur Professorin ernannt
Von Maarten Kubeja
Die enge Partnerschaft der Deutschen Blindenstudienanstalt (blista) und der Universität Marburg wurde mit der Ernennung von Dr. Sabine Lauber-Pohle zur außerplanmäßigen Professorin für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik auf eine neue Ebene gehoben. „Wir freuen uns über diese Anerkennung der wichtigen Arbeit im Sinne von Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung“, so der Vorstandsvorsitzende der blista, Patrick Temmesfeld.
Apl. Prof. Dr. Lauber-Pohle ist im wissenschaftlichen Bereich der Rehabilitation Blinder und Sehbehinderter seit vielen Jahren in Forschung und Lehre tätig. Sie ist Mitglied der Redaktion der Fachzeitschrift „blind-sehbehindert“ des Verbandes für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e. V. (VBS).
Sie hat den berufsbegleitenden Weiterbildungsmaster Blinden- und Sehbehindertenpädagogik, der seit 2010 vom Fachbereich Erziehungswissenschaften in Kooperation mit Fachkräften der blista angeboten wird, mit entwickelt, ab 2014 ebenfalls den universitären Zertifikatskurs „Grundlagen inklusiver Pädagogik bei Blindheit und Sehbehinderung“. Inzwischen haben 26 Mitarbeiter*innen der blista zusätzlich zu ihrer beruflichen Erstqualifikation berufsbegleitend erfolgreich den Master-Abschluss erworben und 44 Mitarbeiter*innen haben den Zertifikatskurs absolviert. In beiden Qualifizierungen ist apl. Prof. Dr. Lauber-Pohle als akademische Leitung für die Lehrplanung und Koordination sowie als Dozentin tätig.
Weiterbildungsmaster Blinden- und Sehbehindertenpädagogik, Start WS 2025/26
Der mittlerweile 8. Durchgang des viersemestrigen Masters beginnt im Oktober 2025. Er richtet sich vor allem an Lehrkräfte, die eine sonderpädagogische Qualifikation und/oder eine Lehrbefähigung im Bereich Blinden- und Sehbehindertenpädagogik benötigen. Darüber hinaus an pädagogische Fachkräfte, die im Bereich der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik tätig sind oder werden wollen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind
- das erste Staatsexamen für das Lehramt
oder - der Abschluss eines Masterstudiengangs mit „Master of Education“
oder - ein erziehungswissenschaftliches Studium an einer Hochschule mit dem Abschluss Diplom, Magister, B.A. oder M.A.
und - mindestens ein Jahr Berufspraxis in einem pädagogischen Handlungsfeld
Kontakt
Studienberatung, Anmeldung, studienbegleitende Fragen:
Merlin Theodor Wagler
Tel.: 06421 28-24689
E-Mail: merlin.wagler@staff.uni-marburg.de
Berufsbegleitender Zertifikatskurs, Start 2025
Der 12. Durchgang des zweisemestrigen Zertifikatskurses beginnt im November 2025. Er qualifiziert die Teilnehmenden dazu, die Teilhabe von blinden und sehbehinderten Menschen in Prozessen der Bildung und Erziehung in verschiedenen Handlungsfeldern förderlich (mit-)gestalten zu können. Der Kurs ist für alle konzipiert, die Interesse an der inklusiven Arbeit mit Menschen mit Sehbeeinträchtigungen haben oder in diesem Feld tätig sind und auf eine zertifizierte, einschlägige Qualifikation Wert legen. Der Zertifikatsstudiengang ist barrierefrei und daher auch für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung studierbar. Die Anmeldefrist läuft noch bis zum 1.9.2025.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung
oder - ein abgeschlossenes Studium
und - eine mindestens einjährige Berufserfahrung in einem pädagogischen, rehabilitativen oder pflegenden Beruf bzw. in einem technischen Beruf, der der Arbeit mit Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung nahesteht.
Kontakt
Studienberatung, Fragen zur Anmeldung:
apl. Prof. Dr. Sabine Lauber-Pohle
Tel.: 06421 28-23029
E-Mail: lauber@uni-marburg.de.
Weitere Informationen unter:
http://www.uni-marburg.de/de/fb21/studium/studiengaenge/weiterbildung
Die blista fördert die Teilnahme ihrer Mitarbeitenden an beiden Angeboten durch Übernahme der Kosten sowie Anrechnung von Arbeitszeit.
Bild: Apl. Prof. Dr. Sabine Lauber-Pohle hält ihre Ernennungsurkunde in den Händen. Foto: privat
Berichte und Schilderungen
L. M. von Kopp: Zeitenwende - vom Leben nach der blista: Ausbildung auf Umwegen
Von Luca Marian von Kopp (Abitur 2016)
Schulische Laufbahn
Aufgrund meiner Seheinschränkung wurde ich zunächst an der Hermann-Herzog-Schule in Frankfurt, einer Förderschule mit Schwerpunkt Sehen, eingeschult. Gleich im ersten Schuljahr stellte sich jedoch heraus, dass ich an der Förderschule unterfordert war, und so wechselte ich zur 2. Klasse an eine Regelschule. Meine Sehbehinderung war weder in meinem Familien- und Freundeskreis noch in der Grundschulzeit ein großes Thema. Mir war schon klar, dass ich irgendwie nicht so gut sehen konnte wie die anderen, aber ich lief überall so mit und probierte recht unbefangen alles aus. Das merkten die anderen Jungen und Mädchen an der Regelschule auch und so fielen schnell die Barrieren zwischen uns.
Ich besitze einen stabilen Sehrest von etwa 10%. Im Unterricht in der Grundschulzeit arbeitete ich mit Hilfsmitteln wie Tafelbildkamera, Lupenstein und ich hatte eine Assistenzkraft. Damit unterschied ich mich zwar von den anderen, die fanden das aber eher spannend, und so wurde ich deshalb auch nicht Opfer von Hänseleien, wofür ich im Nachhinein sehr dankbar bin.
Da sich meine Grundschule, die Freie Christliche Schule Wiesbaden, erst im Aufbau zu einer weiterführenden Schule befand und es noch keine Genehmigung für eine Sekundarstufe gab, mussten wir alle zum Schuljahr 2007/08 die Schule wechseln. Für mich stellte sich nun die Frage: Wohin? Meine Eltern und ich wurden an drei Wiesbadener Schulen vorstellig. Dort gab es aber Berührungsängste aufgrund meiner Seheinschränkung. Trotz guter Referenzen erhielten wir keine unmittelbare Zusage. Da sich meine Eltern sehr breit gefächert informiert hatten, wussten wir auch von der blista in Marburg. Aber 120 km sind eben nicht um die Ecke und das würde für mich eine Unterbringung im Internat bedeuten. Im Februar 2007 ging es zur Probewoche nach Marburg. Schon in diesen wenigen Tagen lernte ich viel Neues, vor allem in puncto Selbstständigkeit. Danach war klar: Marburg wird es.
Während der gesamten blista-Zeit habe ich immer einen sehr engen Kontakt nach Wiesbaden beibehalten. Mir war das ungeheuer wichtig, meine Wurzeln nicht aufzugeben und Freundschaften weiter zu pflegen. Gäbe es eine Statistik über die meisten Heimfahrten, dann wäre ich sicher ganz oben mit dabei, vielleicht sogar auf Platz 1. Aber auch in Marburg entwickelten sich im Laufe der Jahre echte Freundschaften. Durch die Kirchengemeinde hatte ich hier auch zusätzliche Kontakte außerhalb der blista.
Deutsch und Religion, später auch Englisch zählten zu meinen Lieblingsfächern. Ich habe mir aber eher wenig Gedanken gemacht, wie es nach der Schule einmal weitergehen sollte. Ich war sehr redegewandt und habe viel Radio gehört, was in mir den Berufswunsch (Radio-)Moderator zu werden weckte.
Ehe ich mich versah, war 2016 und mein Abitur stand vor der Tür. Ich habe mich voll auf die Prüfungen konzentriert und mir keine wirklichen Gedanken um das Danach gemacht. Ich konnte mir gut vorstellen, ein Praktikum oder ein Volontariat bei einem Radiosender zu machen. Dies war zu diesem Zeitpunkt aber eigentlich nur mein Plan B. Denn ganz oben auf meiner Liste stand ein Auslandsjahr in Kanada. Mein blista-Kumpel, mit dem ich das zusammen angehen wollte, verliebte sich dann aber und wollte nicht mehr mit. Da wir auch noch nichts Konkretes an der Hand hatten, legten wir unsere Planungen auf Eis.
Irrungen und Wirrungen
Also bewarb ich mich bei HIT RADIO FFH und dem Hessischen Rundfunk. Ich schrieb nicht nur offizielle Bewerbungen, sondern versuchte auch, leider erfolglos, mittels E-Mail und Anrufen Kontakt zu den verantwortlichen Stellen aufzunehmen. Aber letztlich scheiterten alle meine Bemühungen – nicht nur am fehlenden Führerschein. Im Nachhinein ist mir klar, dass ich viel vehementer hätte vorgehen und viel mehr Bewerbungen hätte schreiben müssen, auch um die Berührungsängste im Umgang mit meiner Seheinschränkung abzubauen. Natürlich war ich erst mal ziemlich frustriert.
Also musste ich mir im Sommer 2016 Gedanken über Alternativen zu einem Praktikum beim Rundfunk machen. Die Vorstellung einer Berufsausbildung schien mir zwar sehr attraktiv, aber dafür war es in diesem Jahr bereits zu spät. Da ich aus einem christlichen Elternhaus komme und das Fach Religion in der Schule auch ganz gerne mochte, entschied ich mich, zum Wintersemester 2016 Uniluft zu schnuppern, und belegte in Mainz den Studiengang Evangelische Theologie. Ich konzentrierte mich von Anfang an voll auf mein Studium. Die Barrieren ließen sich recht gut umschiffen. Ich nutzte mein Smartphone, wenn es etwas zum Abschreiben von der Tafel gab. Die Folien, auf die sich die Lehrenden bezogen, wurden mir praktisch immer rechtzeitig zugänglich gemacht. Der Schwerbehindertenbeauftragte fand mit mir Lösungen für Klausuren, die ich entweder an einem Extratisch im Saal mit Uni-Laptop oder im Büro des Schwerbehindertenbeauftragten selbst auf einem Standrechner schreiben durfte. Auch fand ich schnell Anschluss an eine Gruppe Kommiliton*innen, mit denen ich gemeinsam die Kurse besuchte und in den Pausen abhing. Auch hier war meine Sehbehinderung zwar gegenwärtig, aber nie ein großes Thema. Wenn ich etwas nicht sah, halfen mir die anderen direkt.
2017 kam bei mir im zweiten Semester das Gefühl einer inhaltlichen Schwammigkeit des Studienganges auf. Ich konnte nicht sagen, was ich einmal, nach etlichen Jahren Studium, beruflich damit anfangen könnte. Ich recherchierte also doch weiter und sah, dass man in Karlsruhe „Verkehrssystemmanagement“ studieren konnte. Zwar etwas ganz anderes, aber ein Bus-Fan war ich schon als Kind. Ich dachte ja damals, mein Unmut läge einfach nur am falschen Studienfach. An der Hochschule Karlsruhe für Technik und Wirtschaft schrieb ich mich recht kurzentschlossen zum Wintersemester 2017 ein und organisierte einen Wohnheimplatz und den Umzug. Auch hier waren die Gegebenheiten und Nachteilsausgleiche für mich recht einfach zu organisieren, aber ich merkte schnell, dass Mathematik und Informatik, aus deren Inhalten das Studium zu wesentlichen Teilen bestand, nicht das waren, womit ich mich hauptsächlich beschäftigen wollte. Zudem fand ich dort keinen direkten Gruppenanschluss und war öfter allein. Auch wenn ich per se offen und kommunikativ war, fehlte es mir in manchen Situationen an Selbstbewusstsein. Ich unternahm wenig und wenn, dann immer mit wechselnden Leuten. Es bildete sich kein fester Kern wie in Mainz. Nach einem Semester war mir klar: nur noch weg hier!
Wieder zu Hause beschäftigte ich mich dann eingehend damit, was aus mir werden sollte. Ich recherchierte zuerst nach weiteren Studiengängen und nahm an Berufsberatungen teil. Das Thema Ausbildung rückte zurück in meinen Fokus. Da ich kein Risiko mehr eingehen wollte, kam ein duales Studium ebenfalls nicht infrage. In meiner Freizeit schaute ich viele Krankenhausdokus. Dadurch kam ich auf die Idee, bei einer Krankenkasse zu beginnen. Hier gab es haufenweise Ausbildungsplätze in meiner Nähe, und so haute ich viele Bewerbungen heraus, ging zu Gesprächen und machte Einstellungstests. Die Resonanz war allerdings nicht so toll wie erhofft. Es hagelte Absagen und Vorurteile. Geprägt von zahlreichen Negativerfahrungen mit zu wenig Zeit bei den Einstellungstests rief ich nach einer Einladung zu einem weiteren Test vorher dort an und schilderte meine Bedenken. Man motivierte mich, am Test teilzunehmen, vermerkte aber, mein Ergebnis nicht punktgenau als KO-Kriterium zu gewichten. Ich erhielt tatsächlich einige Tage später die Einladung zum Vorstellungsgespräch und kurz danach die zweite Einladung zum „Test der Systeme“, wo mir Arbeitsplätze und die Software vorgeführt wurden. Am Ende des Termins erhielt ich direkt meine Zusage. Überglücklich startete ich dann im August 2019 eine zweieinhalbjährige Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen.
Da das Unternehmen sowieso sehr digital aufgestellt war, gab es im Unterricht für mich kein Problem. Die Ausbilder*innen sendeten mir anstandslos ihre Folien für den internen Unterricht, und für Tests erhielt ich, wenn nötig, mehr Zeit - das alles ohne extra schriftliche Nachweise meiner Sehbehinderung.
In der Berufsschule war man zwar auch auf der Höhe der Zeit, aber natürlich noch etwas analoger. Auch hier zeigte man sich aber von Beginn an total entspannt. Ich erhielt die Arbeitsblätter entweder großgedruckt oder digital. Ich führte einen Versuch durch, mein iPad als Rechner im Unterricht zu nutzen, um mit dessen Kamera die Tafel fotografieren zu können. Dies stellte sich als wahnsinnig praktisch heraus und meine gesamte Berufsschulzeit war ich mit dem iPad super flexibel und voll einsatzfähig. Auch Fächer wie Sport standen hier auf unserem Lehrplan. Ich wollte mich nicht im Vorhinein einschränken, damit man keinen schlechten Eindruck von mir gewinnt. Mein Sportlehrer nahm das sehr positiv auf. Er war super interessiert, wie ich mich bei für einen Sehbehinderten „schwierigen“ Sportarten schlagen würde, sodass er gerade diese meistens auf den Plan rief. Ich fand das etwas befremdlich und machte auch keinen Hehl daraus.
Meine Mitauszubildenden waren super offen und sozial. Meine Sehbehinderung stellte in der Gruppe zu keinem Zeitpunkt ein großes Problem dar. Ich konnte meine Nachbar*innen immer fragen, und alle waren echt geduldig, mir Dinge im Buch zu zeigen oder die Schrift des Lehrers an der Tafel zu entziffern. So unkompliziert die Berufsschule auch war, so lähmend war die IHK. Hier musste ich ja meine Prüfungen ablegen. Es wurden über mehrere Wochen zahlreiche Anträge und Nachweise eingefordert. Anfangs zeigte man sich wenig kooperativ und schlug doch tatsächlich vor, meine Abschlussprüfung, die aus zwei Teilen bestand, mit sechs Monaten Pause dazwischen zu schreiben, statt an ein oder zwei Tagen wie üblich. Grund: Der zeitliche Mehraufwand. Mit Unterstützung meines Betriebes lenkte die IHK ein und ich bekam einfach einen 50%igen Zeitzuschlag auf alle offiziellen Prüfungen. Schreiben durfte ich am PC im IHK-Gebäude.
Aber auch im Betrieb war nicht alles nur rosig. Als es daran ging, im zweiten Lehrjahr eine Abteilung für mich zu finden, erklärte sich zunächst niemand bereit, mich zu nehmen. Trotz meiner guten Leistungen äußerten praktisch alle Ausbilder*innen Bedenken wegen meiner Sehbehinderung, obwohl sie im Betriebsunterricht sahen, dass ich zurechtkam und am PC super mitarbeiten konnte – das Wagnis des Unbekannten eingehen wollte dann doch keiner.
Zufällig sprang dann genau jener Mitarbeiter ein, mit dem ich die beiden Vorstellungsgespräche hatte. Er wurde mein Ausbilder und Mentor. Eigentlich war bei ihm keine Stelle geplant, doch er glaubte an mich und verbrachte in den folgenden eineinhalb Jahren viel Zeit damit, mich durch Corona im Homeoffice am Bildschirm einzuarbeiten.
Mittlerweile bin ich – seit zwei Jahren ausgelernt – noch in genau dieser Abteilung auf einer Expertenstelle. Eine Ausbildung war das Beste, was mir hätte passieren können, und ich ärgere mich nur, diese nicht früher begonnen zu haben. Aber auf Versicherung wäre ich im Leben nicht gekommen, dazu brauchte es die vorherige Odyssee. Von mir gibt es eine klare Empfehlung: offen mit seiner Sehbehinderung umzugehen und sich im Vorfeld nicht frühzeitig einschränken zu lassen oder auf etwas zu versteifen.
Bleibt offen und neugierig.
Euer Luca
Bild: Ein schwer lesbares Tafelbild aus dem Lateinunterricht auf einer grünen Tafel. Der Autor hat solche Tafelbilder mit dem Tablet abfotografiert und sich so zugänglich gemacht. Foto: privat
Bild: Mein Arbeitsplatz mit großem PC-Bildschirm auf dem Schreibtisch. Foto: privat
Noch 200 Jahre Brailleschrift?
W. Gerike: Der schönste Tag im Leben
Von Wilhelm Gerike
Der 24. Mai 2002 war ein etwas regnerischer Freitag. Die deutsche Fußballnationalmannschaft hatte ihr Trainingslager bei der WM in Japan und Südkorea bezogen. Meine Frau Claudia und ich waren etwas aufgeregt, wollten wir doch an diesem Tag standesamtlich heiraten. Und dann wollten wir noch unsere Gäste überraschen. Ob das wohl klappen sollte?
Rückblende
Im April 2002 besuchte uns beim Stammtisch der Marburger Bürgermeister Egon Vaupel (SPD). Gemeinsam mit drei Mitstreitern wollte Vaupel wissen, was uns das Leben in der Stadt erleichtern würde. „Jetzt oder nie“, dachte ich mir, und erzählte, dass wir im Mai heiraten wollten und uns unsere Heiratsurkunde in Blindenschrift wünschen. Vaupel, ein Mann der Tat, meinte: „Das kriegen wir hin!“ Seine Referentin brachte gleich Datenschutzgründe an. Das sei doch so leicht gar nicht machbar, wenn man die Daten an die blista weitergeben müsse. „Ich vertraue Ihnen da voll und ganz“, antwortete ich, „Das kriegen Sie schon hin, schließlich kennen wir doch diejenigen, die das an der blista realisieren können.“
„Ich begrüße Sie herzlich im steinernen Haus, einem der ältesten Häuser in Marburg“, sagte unsere Standesbeamtin, Frau Bäcker. Vorher hatten wir noch ein wenig Aufregung, weil unsere Gäste erst einmal einen Parkplatz finden mussten. Frau Bäcker konnte pünktlich beginnen und fand für uns wunderbare Worte. Dann kam der große Augenblick. Wir wurden gefragt, ob wir heiraten wollten, was wir mit „Ja“ beantworteten. Dann las sie uns die Heiratsurkunde vor. Wir fanden noch einen Fehler, den Frau Bäcker zu korrigieren versprach. So etwas käme schon einmal vor, beruhigte sie uns. Sie wolle eine neue Version der Urkunde gleich drucken und uns ins Restaurant „Zur Sonne“ bringen, wo wir einen Tisch bestellt hatten. „Aber vorher habe ich noch etwas für Sie“, fuhr Frau Bäcker fort. „Ich habe hier Ihre Heiratsurkunde in Blindenschrift.“ Na, das gab ein ordentliches Hallo. Herr Vaupel hatte also Wort gehalten.
Nach der Trauung gingen wir raus, machten Fotos und tranken ein Glas Sekt. Egon Vaupel ließ es sich nicht nehmen, uns zur Hochzeit zu gratulieren. Mein Vater war richtig baff: „Junge, da kommt sogar der Bürgermeister und gratuliert dir.“ Ich habe ihm nicht gesagt, dass die Wahl zum nächsten Oberbürgermeister in absehbarer Zeit noch ansteht. Für uns überraschend war Claudias Freundin Lucy zu unserer Trauung gekommen, die gerade in Marburg war. Wir haben sie spontan eingeladen, mit uns zu essen. Frau Bäcker kam später vorbei, ließ uns und die Trauzeugen noch einmal unterschreiben. Sie erzählte von einer Hochzeit, wo es ein ähnliches Missgeschick gegeben hat. Sie ist dann im strömenden Regen ins Gasthaus gelaufen und hat die Heiratsurkunde vorbeigebracht. „Mein Kleid war so nass, dass ich mich erst einmal vor der nächsten Trauung umziehen musste.“
Ein Presse-Echo fand die erste Heiratsurkunde in Blindenschrift erst viel später. Wir dachten ja, dass Vaupel die örtliche Presse informiert hätte, dem war aber nicht so. Einige Monate später telefonierte ich mit Keyvan Dahesch und erzählte ihm von unserer Urkunde. „Ich bringe das bei der dpa unter“, versprach er. Ein Freund rief einige Zeit später an und erzählte, dass er die Meldung im Videotext gelesen habe.
Einen Tag später haben wir kirchlich geheiratet und eine wunderschöne Hochzeitsfeier gehabt. Wir haben Freunde, die noch heute von dieser Feier schwärmen.
R. Ullrich: 200 Jahre Brailleschrift: "Knack den Code" - blinde und sehende Kinder geben gemeinsam Startschuss für bundesweite Aufklärungskampagne
Von Rudi Ullrich
Dass blinde und sehende Kinder gemeinsam unterrichtet werden, ist in Deutschland längst noch nicht selbstverständlich. Anders an der blista, denn hier ist es inzwischen ein gewohntes Bild, dass blinde, sehbehinderte und sehende Schüler*innen gemeinsam die Schulbank drücken.
Die Bücher, die sie dabei nutzen, sind natürlich unterschiedlich. Die blinden Kinder lesen Blindenschrift, die nach ihrem Erfinder Brailleschrift genannt wird. Der 16-jährige blinde Franzose Louis Braille hat dieses Schriftsystem bereits 1825 entwickelt. Obwohl die Brailleschrift also jetzt schon 200 Jahre alt ist, wird sie nach wie vor weltweit genutzt. Im Alltag begegnen wir ihr zum Beispiel auf der Verpackung von Arzneimitteln. In vielen Schulen beschäftigen sich auch sehende Kinder im Sachkunde- oder Ethikunterricht mit der faszinierenden Geheimschrift und fragen sich, wie man wohl im Alltag zurechtkommt, wenn man ganz wenig oder gar nichts sieht.
Waschbär Louis bringt die Punkte
Ein Infopaket und eine spezielle Webseite sollen Lehrkräfte, Eltern und alle Interessierten zukünftig dabei unterstützen, sich spielerisch mit der Brailleschrift zu beschäftigen und sie zum Knobeln einladen. Blinde, sehbehinderte und sehende Schüler*innen der blista haben jetzt die ersten Infopakete für Schulen gepackt und mit ihrem Maskottchen, dem blinden Waschbär Louis, auf den Weg gebracht.
Die Infopakete enthalten unter anderem die Broschüre „Knack den Code“, die eine Anleitung zum Erlernen der Brailleschrift gibt, und einen Klassensatz tastbarer Brailleschrift-Alphabete, um die Geschichten, die Louis erzählt, zu entschlüsseln. Auf der Webseite katalog.blista.de/louis gibt es weitere Rätsel, Infos und Filme zur Brailleschrift, und Louis erzählt, dass man ganz viel machen und Spaß haben kann, auch wenn man nichts sieht. Das unterstreicht auch Patrick Temmesfeld, Vorstandsvorsitzender der blista: „Wir haben als Start für unsere Kampagne zwar den „Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“ am 5. Mai gewählt, aber uns geht es weniger ums Protestieren, sondern wir wollen ein Zeichen für Toleranz und Inklusion setzen. Unser blinder Waschbär Louis soll helfen, Vorurteile abzubauen, und er soll Mut machen, die Dinge positiv anzugehen, auch wenn man vielleicht nicht die besten Startchancen hat.“
Die Infokampagne „200 Jahre Braille - Knack den Code“ ist eine gemeinsame Aktion der blista (Deutschen Blindenstudienanstalt e.V.), der Bundesvereinigung Eltern blinder und sehbehinderter Kinder (BEBSK), des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV), des Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) und des Verbands für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e.V. (VBS) und wird von der Doris-Bulcke-Stiftung unterstützt.
Werden auch Sie Braillebotschafter
Unterstützen Sie unseren Waschbären Louis bei seiner Aufklärungsarbeit. Machen Sie die Seite https://katalog.blista.de/louis bekannt oder fordern Sie per E-Mail an louis@blista.de kostenlos Ihr Infopaket an.
Bild: Der grüne Waschbär Louis öffnet entgegenkommend seine Arme. Auf seinem Shirt steht der weiße Letter L, darin ein L in grüner Brailleschrift. Grafik: blista
W. Wörder: Premiere: DVBS veranstaltete Braille-Lesewettbewerb für Schülerinnen und Schüler
Von Werner Wörder
Gemeinsam mit der Carl-Strehl-Schule Marburg veranstaltete der DVBS im Jubiläumsjahr der Brailleschrift am 26. Mai in der blista erstmals einen Vorlesewettbewerb für blinde Schülerinnen und Schüler. Vier blista-Schülerinnen aus den Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 hatten den Mut, vor Publikum in der Aula einen ihnen unbekannten und einen selbst gewählten Text vorzulesen. Das Buch, aus dem der ausgewählte Text stammte, sollte überdies engagiert vorgestellt werden. Besonders eine Schülerin aus der Jahrgangsstufe 7 überzeugte durch einen lebendigen Vortrag und durch sicheres, flüssiges Vorlesen. Alle vier Teilnehmerinnen hinterließen den ermutigenden Eindruck, dass es Spaß machen kann, Braille-Bücher zu lesen.
Die Jury würdigte den Einsatz der Schülerinnen und zeichnete die ersten zwei Plätze der beiden Schulklassen-Kategorien mit einem Sachpreis aus – natürlich mit je einem Buch in Brailleschrift. Im Wettbewerb der 7. Klasse erlangten Enie Henke den 1. Platz und Maisa Shilbayeh den 2. Platz. Im Wettbewerb der Klassen 8 und 9 kamen Romy Schmidt auf den 1. Platz (Klasse 9) und Alisa Guseva auf den 2. Platz (Klasse 8).
„Die Brailleschrift ist 200 Jahre alt und für blinde Menschen in Schule, Ausbildung, Beruf und im Alltag nach wie vor alternativlos“, betonte der erste Vorsitzende des DVBS, Werner Wörder, bei der Preisverleihung. Er lud die Schülerinnen ein, - vielleicht nicht sofort -, aber irgendwann einmal beim Louis Leseclub des DVBS vorbeizuschauen. Näheres könne man auf der Homepage des DVBS erfahren.
Die vier Jury-Mitglieder – Werner Wörder, DVBS-Mitarbeiter Wilhelm Gerike sowie die beiden blista-Lehrkräfte Susanne Fritsche und Jürgen Rupprath – freuten sich besonders darüber, dass die Schülerinnen sich freiwillig zu diesem Wettbewerb außerhalb ihres Unterrichts angemeldet hatten. Nicht nur deshalb erhielten alle Schülerinnen eine Teilnahme-Urkunde und Süßigkeiten zur Stärkung. Der Nachmittag machte deutlich, wie lohnenswert es ist, die Freude am Lesen in allen Formen zu unterstützen und barrierefreie Lektüren zu fördern.
Die vier Jury-Mitglieder waren sich einig, dass es im nächsten Jahr eine Neuauflage des Wettbewerbs geben solle. Dann werden auch sehbehinderte und sehende Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit haben, am Wettbewerb um gutes Lesen teilzunehmen.
Bild: (V. l. n. r.) Die blista-Schülerinnen Romy Schmidt und Alisa Guseva (vorne) haben sich fröhlich nach dem spannenden Braille-Lesewettbewerb mit den Jury-Mitgliedern Susanne Fritsche (blista), Jürgen Rupprath (blista), Wilhelm Gerike (DVBS) und Werner Wörder (1. Vorsitzender des DVBS) zum Gruppenfoto zusammengestellt. Foto: DVBS
Aus der Arbeit des DVBS
S. Hahn: SightCity 2025: Barrierefreiheit und Wege in de nBeruf waren am Info-Stand des DVBS gefragte Themen
Von Sabine Hahn
Mittwoch, 21. Mai 2025, 9.00 Uhr: DVBS-Geschäftsführer Elias Knell kommt mit zwei schweren Koffern voller Infomaterial und Roll-ups unter dem Arm am Stand L1.01 im Kongresshaus Kap Europa in Frankfurt am Main an. Der Aufbau beginnt, die Spannung steigt. Wird der DVBS unter den rund 150 Ausstellenden wahrgenommen und besucht werden? Welche Fragen bringen die Besucherinnen und Besucher dieses Jahr mit? Welche neuen Kontakte wird der DVBS knüpfen können?
Als im Laufe des Vormittags Verstärkung durch das Mitglied des Leitungsteams der Bezirksgruppe Hessen, Claudia Gerike, sowie durch die DVBS-Mitarbeitenden Wilhelm Gerike und Maria Schanze eintrifft, wird deutlich: Es läuft alles rund. Gäste kommen grüppchenweise oder allein an den Stand. Die Vertreterinnen und Vertreter des DVBS sind gute Zuhörer, vermitteln Ratsuchenden Mut und beantworten geduldig alle Fragen rund um das Angebot und die Mitgliedschaft im DVBS.
Um die Mittagszeit stoßen DVBS-Mitglied Christine Beutelhoff und ihre Assistentin zum Team. Ihr Spezialgebiet sind barrierefreie Hausgeräte. Die muss mancher lange suchen, wenn er in Zeiten von Touchscreens und Haushalts-Apps den Haushalt selbst managen möchte. Also sind die Anregungen und Tipps zu diesem Thema bei Gästen am Stand sehr willkommen – und wer als Sehender noch kein Bewusstsein für diese Art von Barrieren für blinde und sehbehinderte Menschen hat, ist nach dem Messebesuch dafür ausreichend sensibilisiert. Zum Mitnehmen gibt es u. a. das Infoblatt „12 Anforderungen für barrierefreie Hausgeräte“. Die DVBS-Projektgruppe Barrierefreie Hausgeräte bietet außerdem jeden zweiten Mittwoch im Monat um 20.00 Uhr eine Zoom-Konferenz zum Mitmachen an sowie eine Mailingliste, für die man sich über die DVBS-Geschäftsstelle anmelden kann.
Donnerstag, 22. Mai, 10.00-18.00 Uhr. Dörte Severin von der Interessengruppe Sehbehinderte sowie Christian Axnick aus der Geschäftsstelle vertreten heute den DVBS. In den Gesprächen mit Besucherinnen und Besuchern geht es häufig um digitale Barrierefreiheit und wie es im Beruf weitergehen kann, wenn plötzlich eine Sehbehinderung oder drohende Blindheit diagnostiziert wurde. Die Gäste greifen gerne beim Ratgeber „Antrag auf … Praktische Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen“ zu. Auf großes Interesse stoßen die Quick Guides „Barrierefreie PDFs“ und „Barrierefreie Word-Dokumente“. Sie bieten einen willkommenen Anlass zum Erfahrungsaustausch, und das DVBS-Beratungsangebot zu Barrierefreiheit kommt gut an. Auch die Zeitschrift horus 1/2025 mit dem Schwerpunkt-Thema „Noch 200 Jahre Brailleschrift“ findet guten Absatz.
Wer für seine Kinder eine geeignete Schule oder Ausbildungsstätte sucht, wird zum Beispiel für weitere Infos gleich an die blista weiterverwiesen, die praktischerweise nebenan auf der anderen Seite des Gemeinschaftsstandes mit dem DVBS zu finden ist.
Freitag, 23. Mai, 10.00-16.00 Uhr. Vorstandsmitglied Malek Alaamri, Geschäftsführer Elias Knell und DVBS-Mitarbeiterin Sabine Hahn sind am Stand. Arbeitssuchende, die ihre Hoffnung auf einen Job verloren haben, finden in Malek Alaamri den idealen Ansprechpartner – er ist schließlich hauptberuflich als Berater in der Arbeitsvermittlung tätig. Reicht die Zeit nicht aus oder scheint ihm ein vertieftes Gespräch sinnvoll, bietet er ein Telefonat an. Die Gäste verabschieden sich mit einem Lächeln.
Gegen 15.00 Uhr wird es ruhiger im 1. Stock des Kap Europa. Dann beginnt das Aufräumen, die Roll-ups werden in ihren Transporthüllen verstaut. Elias Knell rollt zwei Koffer, die sehr viel leichter sind als vor zwei Tagen, in sein Auto. Ein kurzer Abschied: „Bis zu den Selbsthilfetagen nächste Woche – oder bis nächstes Jahr bei der SightCity!“ Der DVBS-Geschäftsführer resümiert: „Ich bin zufrieden und konnte den Messebesuch nutzen, um neue Netzwerkpartner kennen zu lernen. Wir werden sehen, wie wir nächstes Jahr unsere Präsenz noch weiter verbessern können.“
Bild: Malek Alaamri steht am SightCity-Stand hinter Aufstellern mit DVBS-Broschüren und der Zeitschrift „horus“ und präsentiert lächelnd den Ratgeber „Antrag auf…“. Er trägt eine dunkel getönte Brille, hat einen Dreitagebart und einen kurz geschnittenen Haarkranz. Im Hintergrund sind die DVBS-Roll-ups zu sehen. Foto: DVBS
Bild: Dörte Severin am Messestand im Gespräch mit einer Besucherin. Foto: DVBS
L. Dreves: Selbsthilfetage 2025 - Eine beliebte Tradition mit großer Vielfalt
Von Leonore Dreves
Was sind die Selbsthilfetage?
Es ist ein Vereinstreffen, zu dem der DVBS seine Mitglieder aus ganz Deutschland alle zwei Jahre am langen Wochenende zu Christi Himmelfahrt nach Marburg einlädt.
Die Veranstaltung im Überblick
Am Donnerstagabend fand das „Stelldichein“ statt, ein zwangloses Zusammensein bei Essen und Trinken – ideal, um alte Kontakte zu pflegen und neue zu knüpfen.
Der Freitag war der Tag der Vereinsgliederungen: Verschiedene Fach-, Interessen- und Projektgruppen bieten Vorträge und Diskussionsrunden zu unterschiedlichen Themen an. Der Abend stand im Zeichen der Kultur, die Band „Conny und Freunde“, der ein DVBS-Mitglied angehört, spielte Jazz und ähnliche Stücke.
Der Samstag war für die Mitgliederversammlung reserviert. Es wurden wichtige Weichen für das Vereinsleben gestellt: Der Vorstand wurde – wie alle vier Jahre – neu gewählt und eine Satzungsänderung, die das Vereinsleben modernisiert, beschlossen. Drei Referate zu den Themen „Selbsthilfe und Rechtspolitik“, „Herausforderungen der Fortbildung blinder und sehbehinderter Lehrkräfte“ sowie zum „zweiten Bericht an die EU-Kommission zum Stand der Barrierefreiheit von Webauftritten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Deutschland“ rundeten das Programm ab.
Das Besondere dieses Treffens
Viele Mitglieder trugen durch ihr ehrenamtliches Engagement und ihre fachliche Expertise zur Vielfalt der Veranstaltung bei. Andrea Katemann, Leiterin der Deutschen Blindenbibliothek, referierte beim Treffen der Fachgruppe Medien über den derzeitigen Stand beim Download barrierefreier Braille- und E-Books. Dr. Petra Bungart skizzierte in der Fachgruppe Jura den Ablauf einer Mediation sowie deren besondere Chancen und Herausforderungen einer blinden Mediatorin. Sie meinte dazu: „Das war insbesondere deshalb so lebhaft und lustig, weil zwei von den Teilnehmern verstrittene Nachbarn gegeben haben, die sich im Rahmen der Mediation geeinigt haben.“
Die Fachgruppe MINT hatte Sahin Görenkli, Mitarbeiter im Zentrum für sehbehinderte und blinde Studierende an der THM in Gießen, zu Gast, der anhand von selbst erstellten 3D-Druck-Modellen zeigte, wie diese als Hilfsmittel dienen.
Beim Treffen der Interessengruppe Sehbehinderte ging es in einem Referat von Geylan Azizi, Orthoptistin der Low-Vision-Beratung der blista, hauptsächlich um die Möglichkeiten, das Lesen zu verbessern und zu schauen, welche Rolle dabei das Licht spielt.
In der gut besuchten Veranstaltung der Fachgruppen „Erziehung und Wissenschaft“ sowie „Soziale Berufe und Psychologie“ hielt Dr. Mohammad Reza Malmanesh – Autor der Studie „Blinde unter dem Hakenkreuz“ – einen Vortrag zum Thema „Gefährdung der Demokratie durch Rechtsextremismus und Rechtspopulismus am Beispiel der AfD“. Werner Wörder und Mario Radermacher fassten die Veranstaltung zusammen: „Der Referent unterstrich in der engagierten Diskussion unter anderem die Wichtigkeit einer auf Toleranz und Menschlichkeit bauenden Haltung jedes Einzelnen, um die Demokratie in unserer Zeit zu stärken.“
Im Jubiläumsjahr der Brailleschrift durfte ein Treffen des Louis Leseclub bei den Selbsthilfetagen nicht fehlen. Torsten Wolfsdorff und Annette Sander lasen aus Braillebüchern, die sich mit dem Leben von Helen Keller befassen. Anschließend wurden in größerer Runde Literaturtipps und Erfahrungen mit der Punktschrift ausgetauscht.
Ein persönlicher Eindruck
Ingo Leyendecker, seit Mai 2024 Mitglied im DVBS, hat erstmals an den Selbsthilfetagen teilgenommen: „Ich war sehr begeistert von den angenehmen Begegnungen und Gruppen. Zudem freue ich mich sehr darüber, direkt so offen angenommen worden zu sein. Nochmals vielen Dank dafür.“
Bildcollage: Eindrücke der Selbsthilfetage. Obere Reihe: DVBS-Mitglied Udo Holtmann hält während einer Führung durch das 3D-Drucklabor der blista lächelnd ein kleines grünes 3D-Modell der blista-Aula in den Händen (li). Sabrina Schmitz nutzt für ihren Rechenschaftsbericht als 2. Vorsitzende des alten Vorstands ein Handmikrofon, neben ihr hört Beisitzer Malek Alaamri zu. Untere Reihe: Uwe Boysen während seines Referats über Selbsthilfe und Rechtspolitik (li). Um abzustimmen, werden rosa Stimmkarten in die Höhe gehalten (Mitte). DVBS-Geschäftsführer Elias Knell steht vor einem DVBS-Roll-up und lächelt, sein Handy liegt gesprächsbereit in der Hand (re). Fotos: DVBS
Bild links: Gruppenbild der Vorstandsmitglieder nach ihrer Wahl am 31. Mai 2025 im grünen blista-Außengelände: V. r. n. l.: Werner Wörder (1. Vorsitzender), Leonore Dreves (2. Vorsitzende), Harald Schoen und Mario Radermacher (beide Beisitzer) stehen fröhlich in einer Reihe nebeneinander und umfassen jeweils die Schulter der Person neben sich. Foto: DVBS. Bild rechts: Verena Hofmann, hier vor einem blühenden Rosenstrauch mit Langstock in der Hand, wurde in Abwesenheit zur Beisitzerin gewählt. Foto: privat.
Ein Gewinn für alle: Sparkasse unterstützt die DVBS-Vereinsarbeit aus Mitteln des PS-Lossparen
Mit hungrigem Bauch lässt sich schlecht tagen – diese Binsenweisheit hat der DVBS für seine Mitgliederversammlung am 31. Mai beherzigt und hat ein Mittagessen für die Anwesenden organisiert. Die gemeinsame Mahlzeit an langen Tischen in der blista-Mensa – es gab Gemüse-Burger oder Chili con Carne – kam bei den rund hundert angereisten Mitgliedern sehr gut an und trug zur entspannten Atmosphäre der Versammlung bei.
Um die Ausgaben für dieses traditionell kostenfrei angebotene Essen zu decken, konnte der DVBS unter anderem eine Spende in Höhe von 250,00 Euro verwenden, mit der die Sparkasse Marburg-Biedenkopf im Mai die allgemeine Vereinsarbeit des DVBS unterstützt hat.
„Der DVBS ist selbst seit vielen Jahrzehnten Kunde der Sparkasse – erkennbar an der ‚alten‘ Kontonummer 280, die nur 3 Ziffern umfasst“, so Geschäftsführer Elias Knell. „Auch wenn er sich selbst nicht an der Lotterie beteiligt, bedeutet die Förderung für den Verein einen echten Gewinn, mit dem wir einen Teil der Kosten des lokalen Caterers für den Mittagstisch decken konnten.“
Die Fördermittel stammen aus den 30 Cent pro PS-Los, die direkt für gemeinnützige Projekte vorgesehen sind. Deshalb gilt der Dank des DVBS nicht nur der Sparkasse, sondern allen Kundinnen und Kunden der Region, die ein Los für 6 Euro pro Monat gekauft haben, um 4,80 Euro zu sparen und mit 1,20 Euro auf Glück in der monatlichen Lotterieauslosung zu hoffen.
C. Axnick: Seminare
Von Christian Axnick
Für folgendes DVBS-Seminar gibt es noch freie Plätze – melden Sie sich gerne bis 03.11.2025 an:
04. – 07.12.2025, Fachgruppe Wirtschaft: Gesprächsführung und Gelassenheit – Zeit- und Selbstmanagement in Herrenberg-Gültstein
Sehbehinderte und blinde Menschen sind bei alltäglichen Gesprächen gehandicapt, da sie die Reaktion ihres Gesprächspartners auf dem optischen Kanal nur teilweise wahrnehmen. Der Seminarteil „Gesprächsführung und Gelassenheit“ zeigt Wege aus diesen Schwierigkeiten und liefert die Grundlagen für selbstsicheres, kompetentes und gelassenes Verhalten in alltäglichen und kritischen Gesprächssituationen.
Im zweiten Teil geht es darum, Tages- und Wochenarbeitszeit effektiver einzuteilen, Arbeitsabläufe besser zu planen, persönliche Schwachstellen zu erkennen und zu verändern.
Das Seminar steht auch Nichtmitgliedern offen, sollten noch Plätze frei sein. Sie können Ihren Blindenführhund gerne mitbringen.
DVBS-Mitglieder mit geringem Einkommen und ohne institutionelle Förderung können einen Zuschuss aus unserem Solidaritätsfonds beantragen.
Für das zweite Halbjahr 2025 sind weitere Seminare in Planung. Sobald ein konkretes Programm feststeht, finden Sie es auf der DVBS-Webseite – schauen Sie einfach ab und an dort vorbei!
Kontakt
Bei Fragen zum Seminar- und Veranstaltungsprogramm des DVBS wenden Sie sich an:
Christian Axnick
DVBS-Geschäftsstelle
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
Tel.: 06421 94888 28
E-Mail: axnick@dvbs-online.de
Aus der blista
P. Temmesfeld, T. Mahnke: 202 macht Schule - Besuch an der Blindenschule in Tiflis
Von Patrick Temmesfeld und Tobias Mahnke
10.04.2025, 3:00 Uhr. Ein Mensch wartet unter einer Straßenlaterne vor dem Schlag 3. Ein Auto kommt, Koffer werden verladen. Kurze Zeit später kommt ein weiterer Wagen, eine weitere Person steigt aus, es wird erneut Gepäck verladen, alle steigen in das erste Auto ein und fahren ab.
Was der Vorspann für einen Agententhriller sein könnte, entpuppt sich als Start der Fahrt einer blista-Delegation unterschiedlicher Ressorts zur Blindenschule nach Tiflis. Genauer: Schule Nr. 202, Lepl Tbilisi Public School. Doch der Reihe nach.
Seit über 20 Jahren gibt es durch das Engagement von Dr. Matthias Weström gute Kontakte zur Blindenschule in Tiflis. Nach vielen Jahren der Unterstützung wurde die Zusammenarbeit nun auf offizielle Füße gestellt. Ziel dieses Treffens war es, ein Memorandum mit der Bereitschaft der engen Zusammenarbeit zu unterzeichnen, um die Entwicklung der Bildung und Ausbildung für sehbeeinträchtigte Schüler*innen in beiden Ländern voranzutreiben. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden die Schüler*innen und die Fachkräfte mit den historischen, kulturellen, sprachlichen und sonstigen landesspezifischen Aspekten der beteiligten Länder vertraut gemacht. Dies wiederum soll dem Gedanken der europäischen Einheit Leben einhauchen und ihm Substanz verleihen.
Weiterhin geht es darum, die Weiterbildung von Lehr- und Fachkräften des georgischen Unterstützungszentrums für inklusive und sonderpädagogische Bildung und des psychosozialen Servicezentrums des Büros der Ressourcenbeauftragten fortzuführen und zu unterstützen. Dies umfasst auch die Unterstützung bei strategischen Überlegungen zur Installation von Beratungsdiensten für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen in Georgien und den Transfer der in Deutschland gewonnenen Erkenntnisse.
Neben diesem hochoffiziellen Akt wurde die Möglichkeit genutzt, im Rahmen von Vorträgen und Workshops den Kontakt zur örtlichen Lehrer- und Studierendenschaft zu knüpfen und in einen Austausch zu kommen. Dabei wurde ein großes Spektrum von Orientierung und Mobilität (O&M) über entwicklungspsychologische Fragen und Möglichkeiten des Assessments bis hin zu konkretem Arbeiten im Unterricht abgedeckt. Für die Verzahnung zwischen praktischer Arbeit an den Einrichtungen sowie Ausbildung und Forschung an den Universitäten stand Prof. Dr. Sabine Lauber-Pohle. Ihre Kontakte in die Wissenschaft, Beiträge vor Ort und Ideen für die zukünftige Gestaltung werden das Projekt sicherlich nachhaltig bereichern!
Dieses kleine Symposium fand einen Ausklang bei einem georgischen Abendessen, an dem auch Vertreter*innen aus der Politik teilnahmen.
Nicht zuletzt ging es bei diesem zukunftsweisenden Treffen auch darum, persönliche Kontakte zu festigen bzw. neue Bekanntschaften zu knüpfen. Hierzu gab es am Sonntag gute Gelegenheiten. An diesem Tag war ein Ausflug in das Qinzwissi-Kloster mit anschließendem Grillen geplant. Auf der Hinfahrt gab es wunderbare Blicke auf die schneebedeckten Gipfel des Hohen Kaukasus´, bevor wir am Kloster selbst die Gelegenheit hatten, Schneebälle zu werfen. Zu unserer Überraschung gab es in diesem Tal eine ganze Reihe von weiteren Klöstern, die, da sie ja nun mal auf dem Weg lagen, auch noch besichtigt wurden. Beim Grillen an einem Fluss schließlich ergaben sich bei gutem Essen und selbstgemachtem Wein ausreichend Gelegenheiten zu weiterführenden Gesprächen, die auf der Rückfahrt noch intensiviert wurden. Einen Abschluss fand dieser Tag bei einer gemeinsamen Pflanzaktion von zwei Bäumen.
Was bleibt? Sicherlich wird es einen Wissenstransfer geben. So gab es z. B. konkrete Fragen von Lehrkräften vor Ort zur Erstellung und Handhabung von Material. Vor Ort in Tiflis gibt es 3D-Drucker, auch die Schwellkopien werden eingesetzt. Perspektivisch wird eine kleine Gruppe aus RES und Lehrkräften der blista ein paar Tage den Unterricht vor Ort besuchen, um beurteilen zu können, wie Material und das Wissen drumherum möglichst gewinnbringend eingesetzt werden können. Andersherum erhalten wir so einen Einblick in andere Methoden und Herangehensweisen, die uns dazu veranlassen, das Arbeiten an unserer Einrichtung zu reflektieren und neu zu bewerten. Persönlich bleibt der Eindruck haften, dass Georgien ein faszinierendes Land ist, in dem junge Menschen für ihre Zukunft einstehen und somit ein echter Reformwille vorhanden ist.
Bild: Der Vorstandsvorsitzende der blista, Patrick Temmesfeld, pflanzt zusammen mit der Schulleiterin der Schule Nr. 202 in Tbilisi, Natia Gachechiladse, einen kleinen Nadelbaum. Patrick Temmesfeld schwingt dabei den Spaten, Natia Gachechiladse zeigt den genauen Ort an. Foto: blista
Bild: Während des Workshops „The active science class“ testen Teilnehmerinnen diverse Modelle. Foto: blista
T. Büchner: "Heute verwandeln sich eure To-dos in ein großes Tadaa.": Feierliche Absolvent*innenfeier an der blista
Von Thorsten Büchner
Für viele der Gäste ging es am 28. Juni, nicht nur aufgrund der Bauarbeiten auf dem blistaCampus, auf ungewohnten Wegen zur Absolvent*innen-Feier der Carl-Strehl-Schule. Anders als in den vergangenen Jahren fand die feierliche Zeugnisübergabe dieses Jahr nämlich in der Gymnastikhalle statt. Bei hochsommerlichen Temperaturen war die kleine Turnhalle gut gefüllt und erwartungsvolle Vorfreude erfüllte die vor Hitze flirrende Luft. Die Moderatoren der Feierstunde, die Absolventen Tim Schaller und Elias Tischler, freuten sich nach der musikalischen Eröffnung durch den blista-Chor und die blista-Band, dass „heute so viele Menschen hier versammelt sind, die uns in den letzten Jahren so eng und vertrauensvoll begleitet haben“.
Dieses Motiv griff auch Patrick Temmesfeld, Vorstandsvorsitzender der blista, bei seiner Rede auf. „Für mich ist dieser Moment, die feierliche Zeugnisübergabe, immer einer der schönsten Momente und Termine in meinem Arbeitsjahr. Weil Sie, liebe Absolvent*innen, von uns in den letzten Jahren begleitet wurden, Sie aber auch die blista in ihrer Entwicklung begleitet und bereichert haben. Heute schlagen Sie ein neues Kapitel in Ihrem Leben auf. Ich wünsche Ihnen dafür nur das Beste und gratuliere Ihnen zu Ihrem Erfolg.“
Schulleiter Peter Audretsch ließ die Schulzeit der Absolvent*innen noch einmal Revue passieren und ging besonders auf die technischen Entwicklungen wie KI ein, die den Lernalltag ziemlich verändert haben. „Bleibt aufmerksam und kritisch, nicht nur, was die Nutzung von technischen Möglichkeiten angeht. Mit eurem Zeugnis haltet ihr einen Türöffner in euren Händen. Nutzt ihn, um euch einzumischen ‒ dort, wo es nötig ist.“
Internatsleiter Daniel Reh bedankte sich besonders bei den anwesenden Eltern und Familien dafür, „dass Sie uns Ihre Kinder anvertraut haben und zum Wohle Ihrer Kinder in Kauf genommen haben, dass Sie nicht mehr tagtäglich am Alltag und der Weiterentwicklung teilhaben konnten“. Er resümierte die letzten Jahre in den Wohngruppen und wünschte allen, dass „ihr euren Weg findet, selbst wenn er mit Umwegen verbunden oder ein selten begangener Weg sein sollte.“
Für die Lehrkräfte widmete sich zunächst Dr. Christian Roos dem Abschlussjahrgang mit all seinen Besonderheiten, Qualitäten und Herausforderungen. Dabei wählte er augenzwinkernd das Motiv der klassischen Tragödie, um die zurückliegenden Jahre der Absolvent*innen zu charakterisieren.
Heike Flach wählte in ihrer Rede ein Motiv aus ihrem Unterricht in der Fachoberschule, indem sie den erreichten Abschluss mit „dem größten Projekt eures bisherigen Lebens“ verglich. Anhand der Lerninhalte aus dem Fach Projektmanagement ging sie die letzten Jahre durch, was selbstredend nicht nur auf die Schüler*innen der beiden Fachoberschulen zutraf: „Ihr habt nicht aufgegeben. Ihr habt improvisiert, umgeplant, kommuniziert – und am Ende etwas geschaffen, das sich sehen lassen kann. Jetzt sind alle Teilprojekte abgeschlossen – und damit das Großprojekt Fachabi. Heute verwandeln sich eure unzähligen To-dos in ein großes Tadaa.“
Zum Schluss ihrer Rede verglich sie die Absolvent*innen mit Zugvögeln, die nun ein letztes Mal über vertrautem Terrain kreisen. „Ich wünsche euch Rückenwind auf euren Wegen, gute Orientierungspunkte – und Menschen, die euch begleiten. Die an euch glauben, wenn ihr es selbst gerade nicht könnt. Jetzt ist der Moment gekommen – ihr breitet eure Flügel aus, und wir lassen euch los, voller Vertrauen.“
Im Anschluss an Heike Flachs Rede erhob sich das komplette Publikum, um den „Zugvögeln“ ordentlich Rückenwind durch frenetischen Applaus mit auf die Reise zu geben.
Die beiden Absolventen Tim Schaller und Bastian Kruse blickten in ihren Reden bewegt auf die vergangenen Jahre an der blista zurück. Spürbar war der ungläubige Stolz darauf, „es tatsächlich bis hierhin heute geschafft“ zu haben. Beide bedankten sich bei allen Menschen, die dazu in den letzten Jahren einen Beitrag geleistet haben. Bastian sorgte für einen heiteren Moment, indem er davon berichtete, dass er, mangels Erfahrung, zu Beginn seiner Zeit in der Selbstständigen-WG „leider fünf Tage lang von meinem Spaghetti-Brokkoli-Auflauf essen musste, weil ich noch keine Erfahrung mit Mengenangaben hatte. Das wird mir nie wieder passieren!“
Dann kam es zum feierlichen Höhepunkt der Veranstaltung, der Zeugnisübergabe. Silke Roesler, stellvertretende Schulleiterin, sowie Martina Dirmeier, Abteilungsleiterin für die beruflichen Schulzweige, überreichten die Abschlusszeugnisse sowie kleine Geschenke von der blista in Form von murmelgroßen Blumensamen, die sinnbildlich für die vor den Absolvent*innen liegende „bunte Zukunft“ stehen.
Glückliche Absolvent*innen, stolze Eltern und Familien versammelten sich dann zu passenden Gruppenfotos, bevor die Veranstaltung mit den besonderen Ehrungen für die besten Abschlüsse und besondere Leistungen in Mathematik oder Chemie fortgesetzt wurde. Hier wurden mehrere Schüler*innen für ihre herausragenden Leistungen ausgezeichnet.
Die Band sorgte zusammen mit dem Chor für den krönenden Abschluss der Feierstunde, als sie „An Tagen wie diesen“ anstimmten.
Bei Brezeln, Sekt und viel Mineralwasser standen alle Gäste der Veranstaltung – teilweise unter vor Sonne schützenden Pavillons – zusammen, um Erinnerungen auszutauschen, zu Erfolgen zu gratulieren oder sich zu verabschieden. Im Anschluss machten sich die Absolvent*innen mit ihren Familien dann nach und nach davon, um sich den Vorbereitungen für die rauschende Abi-Ballnacht zu widmen.
Wir gratulieren zur allgemeinen Hochschulreife und Fachhochschulreife
Danny Krakau, Pendo Iheakandu-Orazuluba, Amira Spranger, Elias Tischler, Vincent Lukas Schulze, Laura-Maria Strehl, Abdulmalek Algasem, Jason Attiso, Sieke Hüsing, Diana Maier, Chiara Richter, Tim Schaller, Kaya Eisenhardt, Elijah Nkrumah, Bianca Pavil, Max Bertram, Semjon Marlon Árpád Horváth, Yeabkal Kidane, Jonas Koch, Jannick Pechmann, Miriam Schlösser, Valerie Buss, Arthur Kapustinskiy, Wendelin Küttner, Richard Lindemann, Leonie Singrin, Amelie Gaßmann, Alexander Jenchen, Bastian Kruse, Lina Strötzel, Paul Felix Dietrich, David Müller.
Ehrungen für besondere Leistungen
Ehrung für die besten Abschlüsse: Richard Lindemann, David Müller.
Mathematik (Abiturpreis der Deutschen Mathematikervereinigung): Richard Lindemann.
Chemie (Abiturpreis der Gesellschaft Deutscher Chemiker): Abdulmalek Algasem, Jason Attiso, Sieke Hüsing, Tim Schaller.
Bild: Gruppenfoto der blista-Absolventinnen und -Absolventen in festlicher Kleidung auf dem sonnenbeschienenen blistaCampus. Foto: blista
Bild: Die blista-Lehrkräfte Debora Ziemann (am Rednerpult) und Dr. Tobias Mahnke (rechts daneben) rufen die Absolvent*innen auf, die für besondere Leistungen eine Ehrung erhielten. Foto: blista
Bild: Blick über die Stuhlreihen mit Eltern und Gästen hinweg nach vorne zum Podium. Foto: blista
Bücher
T. Büchner: Hörbuchtipps aus der blista
Von Thorsten Büchner
Hörbücher der DBH
Friederike Otto: Klimaungerechtigkeit. Was die Klimakatastrophe mit Kapitalismus, Rassismus und Sexismus zu tun hat
Ullstein, Berlin, 2023. Buch-Nr. 1617411, Spielzeit: 571 Minuten.
Der Klimawandel trifft uns nicht alle gleich. Friederike Otto liefert anhand von acht extremen Wetterereignissen konkrete Beispiele, was die wirklichen Ursachen sind, wer besonders betroffen ist und vor allem: Was Klimagerechtigkeit tatsächlich bedeutet und was dafür noch getan werden muss. Der Klimawandel zerstört nicht die Menschheit, aber Menschenleben und Lebensgrundlagen. Wir staunen über Rekordtemperaturen, Windgeschwindigkeiten und Regenmengen, aber fragen uns zu wenig, wer ihnen besonders ausgesetzt ist, wer sich nicht erholen kann – und warum. Ungleichheit und Ungerechtigkeit sind der Kern dessen, was den Klimawandel zum Menschheitsproblem macht. Damit müssen Fairness und globale Gerechtigkeit auch im Kern der Lösung stecken. Klimagerechtigkeit geht jeden etwas an.
Elisabeth Herrmann: Der Teepalast
Goldmann, München, 2021. Buch-Nr. 1617261, Spielzeit: 1273 Minuten.
Ein Dorf in Ostfriesland, 1834. Helene Vosskamp wächst in einer Fischerfamilie in bitterer Armut auf und muss schon als Kind schwere Schicksalsschläge hinnehmen. Ihre Familie wird Opfer einer Intrige, die Eltern sterben und sie selbst kommt ins Gefängnis. Aber Lene hat eine Vision, die sie aufrecht hält: Eines Tages will sie die Welt bereisen und mit Tee handeln. Es beginnt eine Odyssee, die sie nach China, Indien und schließlich Java führt. Und gegen alle Widerstände gelingt es ihr, als erste Frau ein Tee-Imperium zu begründen. Nun kann sie sich neuen Zielen zuwenden: Rache nehmen an denen, die ihre Familie zerstört haben, und die Liebe ihres Lebens finden.
Der zweite Band dieses historischen Abenteuerromans heißt „Der Teegarten“.
Stefanie Hertel: Die Wunderwelt der Kräuter. Meine Familienrezepte zum Heilen und Genießen aus dem Garten der Natur
Gräfe und Unzer, München, 2024. Buch-Nr. 1620351, Spielzeit: 382 Minuten.
Star auf der Showbühne, Kräuterhexe im Herzen: Mit ihrem Charme und ihrer Musik erobert Stefanie Hertel die Herzen eines Millionenpublikums, ohne ihre Wurzeln jemals zu vergessen. Ihre Liebe zur Natur und Kräutern hat sie von ihrer Großmutter Erna geerbt. In diesem ganz persönlichen Kräuterbuch verrät die Sängerin, Entertainerin und Moderatorin ihre besten Kräuter-Rezepte zum Heilen und Genießen, die in ihrer Familie von Generation zu Generation weitergegeben werden. Von Omas Ringelblumensalbe bei Hautausschlägen über die Holunderbeerensuppe bei grippalen Infekten bis zu den Bärlauch-Gnocchi. Stefanie Hertel weiß: Der beste Arzt ist die Natur und sie gibt persönliche Tipps aus ihrer Natur-Hausapotheke weiter.
Stephan Orth: Absolutely ausgesperrt. Wie ich 700 Kilometer durch England reiste und immer draußen blieb
Malik, München, 2022. Buch-Nr. 1636831, Spielzeit: 420 Minuten.
Von London bis Newcastle, ohne einen Innenraum oder ein geschlossenes Fahrzeug zu betreten – so trotzt Bestsellerautor Stephan Orth in England der Pandemie. Er wandert, radelt und paddelt, zeltet in Vorgärten, Wäldern und Stadtparks. In Manchester jubelt er bei einem Fußballmatch, in Oxford erlebt er die Eigenarten britischer Trinkkultur, am Rochdale-Kanal entdeckt er das schönste Klo der Welt. Er schildert, wie er sich mit Brexit-Fans und streitlustigen Katzen auseinandersetzt, mit Obdachlosen, Lebenskünstlern und Umwelt-Aktivisten ins Gespräch kommt. Dabei greift sein mitreißender Bericht hochaktuelle Themen auf, zeigt, wie Spaß trotz Verzicht möglich ist – und wird zum Plädoyer für eine neue Art des Reisens.
Hörbücher zum Schwerpunkt „Alles was Recht ist“
Ronen Steinke: Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz
Berlin Verlag, Berlin, 2022. Buch-Nr. 1602211, Spielzeit: 410 Minuten.
Das Versprechen lautet, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Aber sie sind nicht gleich. Das Recht hierzulande begünstigt jene, die begütert sind; es benachteiligt die, die wenig oder nichts haben. In einer beunruhigenden Reportage deckt der Jurist Ronen Steinke systematische Ungerechtigkeit im Strafsystem auf.
Karsten Dusse: Halbwissen eines Volljuristen. Handbuch für den Rechtsstaat
Heyne, München, 2023. Buch-Nr. 1615961, Spielzeit: 341 Minuten.
„Halbwissen eines Volljuristen“ ist eine Liebeserklärung an unseren Rechtsstaat, an die durchdachte Systematik, die unser friedliches Zusammenleben ermöglicht. Dieses Buch gibt einen humorvollen Überblick über Aufbau, Denkweise und die grundsätzlichsten Regelungen unseres Rechtssystems. Egal, ob Nachbarschaftsstreit, Scheidungskrieg oder Verfassungsbeschwerde: Karsten Dusse klärt über alle juristischen Alltagsfragen auf. Unterhaltsam, ironisch und informativ.
André Stahl: Ohne Ansehen der Person. Wie ich als blinder Richter Menschen begegne
Bonifatius, Paderborn, 2024. Buch-Nr. 1612301, Spielzeit: 693 Minuten.
Richter statt Feuerwehrmann: Als kleiner Junge wollte André Stahl Feuer löschen. Die Antwort: Du bist blind, das kannst du nicht. Da entschied er sich, Richter zu werden. In seiner Autobiografie erzählt er von seiner Kindheit, wie er trotz erschwerter Bedingungen das beste Abitur seines Jahrgangs ablegte und erfolgreich ein Jura-Studium abschloss. Und natürlich aus seinem Alltag als Richter.
Bild: Buchcover „Ohne Ansehen der Person“: Zeichnung einer Justitia mit blauer Augenbinde und Balkenwaage.
Ihr Kontakt zur DBH
Deutsche Blindenstudienanstalt e.V.
Am Schlag 2-12
35037 Marburg
Tel.: 06421 6060
E-Mail: info@blista.de
Barrierefreier Online-Katalog:
https://katalog.blista.de
und kostenlose Leselust-App
W. Lutz-Gemril, J. Schäfer: Aus der Braille-Druckerei
Braille for Kids - die Super-Quizshow für junge Leute rund um unsere Neuerscheinungen (3. Staffel)
Von Wencke Lutz-Gemril und Jochen Schäfer
Neuigkeiten und Fantasy-Quiz
Hallo Leute und herzlich willkommen zur 3. Staffel. Aber vorher haben wir noch ein paar spannende Neuigkeiten für euch. Die wichtigste zuerst: Das gesamte Braille-Quiz ist jetzt auch online: https://katalog.blista.de/braille-quiz. Dort findet ihr die Ankündigung und kommt auf die Links zu den Staffeln. Tolle Überraschungspreise warten auf euch, die was mit Lesen, Büchern und natürlich der Punktschrift zu tun haben - und da es Überraschungen sind, wird noch mehr nicht verraten (einen weiteren kleinen Hinweis habt ihr ja schon).
Sämtliche Links und Kontaktdaten geben wir unten an. Auf jeden Fall freuen wir uns sehr auf eure Einsendungen, entweder per Mail an info@blista.de oder telefonisch unter 06421 6060.
Und mit uns freut sich noch einer, den es seit dem 5. Mai bei uns in der blista gibt, womit wir zur zweiten spannenden Neuigkeit kommen, verbunden mit einer Geschichte vom Co-Autor:
„Louis bringt die Punkte“ - meine erste Begegnung mit dem kleinen Waschbären
Für mich begann’s Mitte Mai mit einem lauten „rhythmischen Mehrfachklopfen“ ans Arbeitszimmerfenster. Mensch, hab ich ‘nen Schreck gekriegt. Erst dachte ich an Baulärm, denn bei uns auf dem Campus gibt’s zur Zeit ‘ne große Baustelle, aber das war viel lauter. Kurz nach dem Schrecken machte ich das Fenster auf, aber nichts geschah. Schließlich fragte ich in der Mittagspause meine Kolleginnen, ob sie das auch gehört hätten. „Na klar“, sagten die, „das war doch Louis, der Waschbär. Hast du noch nicht von ihm gehört?“ - Doch, hatte ich schon, aber dass ich ihm wenige Minuten später live begegnen würde, wusste ich noch nicht - und auch nicht die vielen Schau- und vor allem Hörlustigen drum herum auf dem Pausenhof. Der Louis ist ganz schön wendig, tanzt regelrecht um die vielen Absperrungen herum, und das Lustigste: In den Tatzen hält er Punktschrift und kann sprechen – er ist also ein echtes „Wunderbärchen“. Er erzählte mir von seinen zahlreichen Abenteuern, die er vor allem auf dem Meer erlebte, denn er wurde zum „Bärenreiter“, weil er auf einem großen magischen Wasserbären geritten ist. Der erzählte ihm einiges zu den Büchern, die er Louis mitgab und die wir euch im Quiz jetzt vorstellen, und diesmal geht’s um Fantasy-Bücher.
Wir fangen an mit einer besonders spannenden Fantasy-Serie, die sogar eure Eltern noch kennen könnten, und die noch immer sehr angesagt ist:
Rick Riordan: Percy Jackson
Carlsen, Hamburg, 2010-11.
Auf den ersten Blick ist der zwölfjährige Percy Jackson ein ganz normaler Jugendlicher aus New York. Wären da nicht diese merkwürdigen Vorkommnisse: So wie die Mathelehrerin, die sich in eine Furie verwandelt. Doch dann erfährt Percy endlich, warum ihn die fiesesten Gestalten der griechischen Mythologie ins Visier genommen haben: Er ist ein Halbgott und sein Vater ist einer der mächtigsten Götter überhaupt! Damit verändert sich alles, denn Percy muss ins Camp Half-Blood, eine Zuflucht für Jugendliche wie ihn. Dort soll er lernen, seine göttlichen Kräfte zu beherrschen. Denn nur gemeinsam mit den anderen Halbgöttern hat er eine Chance, gegen die unheilvollen Titanen zu bestehen und die Welt vor dem Untergang zu bewahren. Diese „Yankees vom Olymp“ müssen viele gefährliche Abenteuer und Kämpfe bestehen, aber es gibt auch Freunde. Da ist z.B. Grover, den Percy schon seit der Grundschule kennt, dann sein Halbbruder Tyson, der ursprünglich eine Sagengestalt ist, und Annabeth, die Percy erst im Camp kennenlernt. Es wird zwar viel gekämpft, aber die Freunde halten zusammen, und dadurch gelingt es ihnen am besten, die Abenteuer erfolgreich zu bestehen.
Erschienen sind:
Bd. 1: Diebe im Olymp (7 Bände in reformierter Kurz-, 10 in Vollschrift, Bestell-Nr. 6364),
Bd. 2: Im Bann des Zyklopen (6 Bände in ref. Kurz-, 8 in Vollschrift, Bestell-Nr. 6365),
Bd. 3: Der Fluch des Titanen (6 Bände in ref. Kurz-, 8 in Vollschrift, Bestell-Nr. 6366),
Bd. 4: Die Schlacht um das Labyrinth (7 Bände in ref. Kurz-, 9 in Vollschrift, Bestell-nr. 6367),
Bd. 5: Die letzte Göttin (8 Bände in ref. Kurz-, 10 in Vollschrift, Bestell-Nr. 6368).
Und hier die Fragen:
- Wer ist der Vater von Percy und Tyson?
- Zeus, der oberste Gott?
- Hades, der Gott der Unterwelt?
- Poseidon, der Meeresgott?
- Welche Sagengestalt ist Percys Halbbruder ursprünglich? Ist er
- ein Zyklop?
- ein Zentaur (Mischung aus Mensch und Pferd)?
- ein Satyr (Mischung aus Mensch und Ziege)?
Tanya Stewner: Alea Aquarius - Der Gesang der Wale
Oetinger, Hamburg, 2023-24.
Auch vom 11-jährigen Meermädchen Alea Aquarius und ihren Freunden von der „Alpha Cru“ gibt es Neuigkeiten. Sie sind noch immer auf dem Segelboot im Mittelmeerraum unterwegs, und noch immer werden sie vom fiesen Doktor Orion und seinen Leuten gejagt. Das hält sie aber nicht davon ab, ihr Ziel weiter zu verfolgen, den Doktor und seine fiese „Gretzerbande“ dingfest machen zu wollen, aber auch, die Meere zu retten und dadurch das Überleben der Meermenschen zu sichern. Aus diesem Anlass veranstalten sie ein großes Klimakonzert, das weltweite Beachtung findet, und Alea gelingt es sogar, ihre Zwillingsschwester erstmals persönlich zu sehen. Auch dieser 9. Band verspricht Lesevergnügen pur.
Neu erschienen sind:
Band 9, Teil 1 (5 Bände in reformierter Kurz-, 7 in Vollschrift, Bestell-nr. 6376),
Teil 2 (7 Bände in ref. Kurz-, 9 in Vollschrift, Bestell-nr. 6377).
Und hier die Fragen:
- In welcher europäischen Hauptstadt veranstaltet die „Alpha Cru“ das Klimakonzert?
- Rom?
- Madrid?
- Paris?
- Gelingt es der Alpha Cru, Doktor Orion zu schnappen?
- Ja?
- Nein?
- Unsicher?
Wir wünschen euch viel Erfolg und gutes Gelingen beim Raten.
Zum Schluss noch etwas vom Louis, was er dem Co-Autor gesagt hat, nachdem dieser vom Quiz sprach: „Au ja, ich will euer Glücksbär sein. Ich will am Ende des Jahres bei der Weihnachtsaktion die Lose ziehen und den Kindern Glück bringen - darf ich?“ – Aber sehr gerne doch! Dafür müsst ihr natürlich erstmal im Lauf des Jahres sämtliche Staffeln beantworten und uns die richtigen Einsendungen schicken. Wie das geht, gibt’s jetzt:
Kontakt (Bestellungen und Quiz)
Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista)
Am Schlag 2-12
35037 Marburg
Tel.: 06421 606-0
E-Mail: info@blista.de
oder über unseren barrierefreien Online-Katalog
https://katalog.blista.de
bzw. die populäre App "Leselust".
Link zu Staffel 1 und 2:
http://katalog.blista.de/braille-quiz/braille-quiz-staffel-1_2
Link zu Staffel 3:
https://katalog.blista.de/braille-quiz/braille-quiz-staffel-3
J. Schäfer: Neuerscheinung: Praxishandbuch Inklusion in Bibliotheken
Von Jochen Schäfer
Am 20.05.2025 wurde in Berlin das neue „Praxishandbuch Inklusion in Bibliotheken“ vorgestellt. Zwar gab es schon früher – national wie international – Handreichungen und Ratgeber für den Zugang zu Bibliotheken für Menschen mit Behinderungen. Doch das vorliegende Werk ist in seiner Art ein Novum: Die Beiträge stammen überwiegend von Bibliotheksmitarbeitenden, darunter viele aus Spezialbibliotheken. Die Hauptherausgeberin ist Christiane Felsmann vom Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen) in Leipzig, was insbesondere für uns Blinde und Sehbehinderte von großer Bedeutung ist.
Im Klappentext heißt es: „Inklusive Bibliotheken bieten gleichberechtigten Zugang zu Information, Bildung und Kultur für Menschen mit und ohne Behinderung. Voraussetzung dafür ist Barrierefreiheit – am Bau, beim Medienangebot, in der Kommunikation und bei (Online-)Services. Das Praxishandbuch unterstützt Bibliotheken bei der Umsetzung, es klärt den rechtlichen Rahmen, stellt inklusive Konzepte und Projekte vor und berichtet von vielfältigen Beispielen aus der Praxis.“
Diese „Beispiele aus der Praxis“ stammen überwiegend von Expert*innen in eigener Sache, die auf Möglichkeiten, aber auch Probleme beim Zugang behinderter Menschen zu Bibliotheken hinweisen. Für unseren Personenkreis seien zwei genannt: Von Andrea Katemann, Leiterin der Deutschen Blinden-Bibliothek (blista Marburg), die selbst blind ist, gibt es den Beitrag: „Bibliotheken: Lesen, begegnen, bilden – zugänglich für alle? Ein Erfahrungsbericht einer blinden Leserin“. Außerdem stellt Prof. Dr. Thomas Kahlisch, Direktor des dzb lesen, die Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen, deren Vorsitzender er ist, ausführlich vor („Medibus e.V. – Vom Alleinhersteller zum Partner der Buchbranche: Das sich wandelnde Angebot von Spezialbibliotheken für blinde-, seh- und lesebehinderte Menschen“).
Der Stellenwert der Barrierefreiheit in Bibliotheken wird gestärkt durch einige Statements aus der Behindertenpolitik, wie etwa von Jürgen Dusel, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Bibliotheken sollen Orte der Begegnung sein. Orte, wo Menschen aus verschiedenen sozialen Hintergründen, mit verschiedenen Voraussetzungen zusammenkommen, um sich zu bilden, sich auszutauschen und Neues zu entdecken. ... Damit Exklusion Geschichte und Wissensdurst inklusiv wird.“
Daher sollte das Buch zum neuen Standardwerk für alle Bibliotheksmitarbeitenden werden – gerade jetzt, im Zeitalter des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.
Bibliografische Daten
Praxishandbuch Inklusion in Bibliotheken: Barrierefreier Zugang zu Information, Bildung und Kultur. Herausgegeben von Christiane Felsmann, Belinda Jopp und Anne Sieberns. Berlin: De Gruyter Saur, 2025. XIX, 822 Seiten mit Illustrationen. (Reihe: De Gruyter Praxisbuch)
- e-ISBN (EPUB) 978-3-11-120742-1
- ISBN 978-3-11-120563-2 (149,95 €, gebundene Ausgabe)
- e-ISBN (PDF) 978-3-11-120694-3 (zum kostenloser Download, auch einzelner oben angegebener Beiträge, siehe www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/9783111206943/html)
- DOI: https://doi.org/10.1515/9783111206943
Bild: Titelblatt “Praxisbuch Inklusion in Bibliotheken“: Grafisches Element ist ein Kreis aus Punkten unterschiedlichster Farben.
Panorama
Gewinner des Wettbewerbs "Kommunal.Digital.Genial."
Mit innovativen Projekten älteren Menschen den Zugang zur digitalen Welt erleichtern – dafür wurden im Rahmen des 14. Deutschen Seniorentages am 2. April in Mannheim 11 Kommunen ausgezeichnet. Sie zählen zu den Gewinnerinnen des bundesweiten Wettbewerbs „Kommunal.Digital.Genial“ des DigitalPakt Alter. Die Auszeichnung wurde ihnen von Bundesseniorenministerin Lisa Paus gemeinsam mit Klaus-Peter Müller, Stiftungsrat-Vorsitzender der Commerzbank-Stiftung, überreicht.
Beworben hatten sich insgesamt 110 Kommunen in drei Kategorien. Das Preisgeld von insgesamt 50.000 € stellt die Commerzbank-Stiftung zur Verfügung. Wie vielfältig digitale Teilhabe gefördert werden kann, zeigen die Projekte der ausgezeichneten Kommunen Bremerhaven, Frankfurt am Main, Kempten (Allgäu), Kiel, Kreuztal, Landkreis Lörrach, Nürnberg, Recklinghausen, St. Ingbert, Landkreis Uckermark und Werra-Meißner-Kreis. Sie haben auf lokaler Ebene innovative Lösungen entwickelt, die von barrierefreien digitalen Beratungsstellen über generationenverbindende Lern- und Unterstützungsangebote bis hin zu interaktiven Plattformen reichen.
Ziel und Aufgabe des DigitalPakt Alter ist, die gesellschaftliche Teilhabe und das Engagement älterer Menschen in einer digitalisierten Welt zu stärken. Er wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen initiiert und im August 2021 gegründet. Zum Netzwerk der Akteur*innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gehören seit Dezember 2023 auch sämtliche Bundesländer. Bis Ende 2025 werden 300 Erfahrungsorte gefördert, um ältere Menschen beim Aufbau und Ausbau digitaler Kompetenzen zu unterstützen.
Mehr über die Gewinnerprojekte gibt es unter:
https://www.digitalpakt-alter.de/gewinner
BAGSO fordert: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz inklusiv gestalten - Teilhabe älterer Menschen sichern
Im Koalitionsvertrag bekennt sich die Bundesregierung zu einer Strategie des „digital only“ für Verwaltungsprozesse und öffentliche Dienstleistungen. Auch in Gesundheitswesen und Pflege sollen verstärkt digitale Lösungen umgesetzt werden. Um hierbei Menschen ohne oder mit geringen digitalen Kompetenzen nicht auszugrenzen, fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), dass weiterhin analoge Zugänge angeboten werden. Zugleich müssen Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Förderung digitaler Kompetenzen ausgebaut werden, wie z. B. der DigitalPakt Alter, eine gemeinsame Initiative von Bundesseniorenministerium und BAGSO.
In ihrer Stellungnahme zum Koalitionsvertrag 2025-2029 der schwarz-roten Regierung fordert die BAGSO, dass die Digitalisierung allen zugutekommen muss. Menschen, die nicht über ausreichende digitale Kompetenzen oder Unterstützungsangebote verfügen, dürfen nicht ausgeschlossen werden. Ziel muss es sein, die digitale Transformation barrierearm, verständlich und generationengerecht zu gestalten.
Die BAGSO setzt sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz ein. In ihrer Stellungnahme weist sie auf die Gefahren von Altersdiskriminierung bei automatisierten Entscheidungen hin, der entgegengewirkt werden muss. Sie fordert zudem einen starken und transparenten Datenschutz, um das Vertrauen von Nutzerinnen und Nutzern in digitale Anwendungen zu erhöhen. Nach Ansicht der BAGSO muss die digitale Transformation nicht nur als technisches Modernisierungsprojekt, sondern als gesamtgesellschaftliche Gestaltungsaufgabe verstanden werden.
Die 6-seitige Stellungnahme zum Regierungsprogramm von CDU, CSU und SPD aus dem Mai 2025 finden Sie unter:
Ethische Leitlinien für KI in der Augenheilkunde
Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) und der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) haben im Januar 2025 eine Stellungnahme zu ethischen Aspekten künstlicher Intelligenz (KI) in der Augenheilkunde vorgelegt. Ziel ist es, Standards für die Entwicklung, Zulassung und die Implementierung von KI-Anwendungen zu setzen, die ärztliche Entscheidungen unterstützen, und gleichzeitig Patientenrechte sicherzustellen.
KI kann beispielsweise bei der Analyse großer Bilddatenmengen hilfreich sein, die in der Diagnostik von Netzhauterkrankungen oder der Verlaufskontrolle von Glaukomen anfallen. Während KI-Systeme Muster erkennen und präzise Analysen liefern können, bleibe es jedoch Aufgabe der Behandelnden, diese Ergebnisse zu bewerten. Die Verantwortung für Diagnosen und Therapien, betonen DOG und BVA, müsse stets bei Ärztinnen und Ärzten liegen.
Denn KI-Systeme sind nicht fehlerfrei und können Risiken bergen – etwa durch verzerrte Trainingsdaten oder wenn bestimmte Personengruppen nicht berücksichtigt wurden. Auch könnten Algorithmen seltene Krankheitsbilder übersehen oder aufgrund unvollständiger Daten falsche Diagnosen stellen. Ärztinnen und Ärzte müssen daher mögliche Fehlerquellen erkennen und KI-Ergebnisse kritisch hinterfragen.
Als zentrale Prinzipien für den Einsatz von KI in der Augenheilkunde fordern DOG und BVA unter anderem:
• Gerechtigkeit: KI-Systeme dürfen keine Gruppen benachteiligen. Trainingsdaten müssen divers und repräsentativ sein.
• Transparenz: Es muss deutlich werden, wie und welche Daten ein KI-System verarbeitet und gegebenenfalls weiterleitet.
• Erklärbarkeit: KI-Entscheidungen müssen nachvollziehbar sein, insbesondere bei Therapieempfehlungen.
• Datenschutz: Patientenbezogene Daten müssen sicher verarbeitet werden; anonyme Datensätze sind zu bevorzugen.
• Ärztliche Autonomie: KI darf die Rolle des Arztes und der Ärztin nicht ersetzen, sondern nur unterstützen.
Weitere wichtige Aspekte sind die Wahrung der Patientenautonomie, die Information der Patientinnen und Patienten, wenn KI-basierte Systeme in ihrer Behandlung eingesetzt werden, klare Regeln für die Zulassung und Implementierung von KI-Systemen, wie etwa technische Robustheit im Sinne einer geringen Fehleranfälligkeit sowie eine vollständige Haftungsklärung.
Die Stellungnahme steht als PDF-Datei zum Download bereit unter:
Plaudernetz: Gespräche gegen die Einsamkeit
Seit dem 23. Juni ist die Gesprächsplattform „Plaudernetz“ des Malteser Hilfsdienstes in Kooperation mit der Deutschen Telekom deutschlandweit verfügbar. Das Angebot richtet sich an Menschen, die sich eine gesellige Unterhaltung wünschen, und bietet unter 0800 3301111 täglich von 10 bis 22 Uhr kostenfreie, anonyme Gespräche mit ehrenamtlich engagierten Plauderpartnerinnen und -partnern. Ziel ist es, Einsamkeit und sozialer Isolation durch unkomplizierte, menschliche Gespräche zu begegnen – generationsübergreifend und niedrigschwellig.
Das Plaudernetz ist keine Anlaufstelle für Notfälle oder Krisensituationen. Wer dagegen einfach Freude am Austausch mit Menschen hat und mindestens 18 Jahre alt ist, kann sich im Malteser Plaudernetz als ehrenamtliche*r Plauderpartner*in registrieren. Voraussetzung für den Einsatz ist ein rund einstündiges digitales Kennenlerngespräch mit Gelegenheit, in der Gruppe offene Fragen zu klären. Um Anrufe entgegennehmen zu können, muss dann nur noch die Plaudernetz-App auf das eigene Smartphone geladen werden. Ehrenamtliche Plauderpartner*innen legen über die App die Zeiten ihrer Erreichbarkeit selbst fest und werden regelmäßig zu Online-Workshops und digitalen Austauschtreffen eingeladen. Das Plaudernetz garantiert, dass persönliche Telefonnummern nicht geteilt werden.
Mehr Infos zum Plaudernetz finden Sie unter
https://plaudernetz.malteser.de/plauderpartner-werden/anmeldung-und-registrierung.html
Orientierungsveranstaltung für blinde und sehbehinderte Studieninteressierte
Abitur – und was nun? Eine Orientierungsveranstaltung für blinde und sehbehinderte Oberstufenschüler*innen und Studieninteressierte aus ganz Deutschland bietet das Zentrum für digitale Barrierefreiheit und Assistive Technologien (ACCESS@KIT) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) vom 6. bis 7. November 2025 an.
Über zwei Tage können Fragen rund um ein Studium unter den speziellen Bedingungen der Sehbehinderung/Blindheit angesprochen werden. Zu den unterschiedlichen Themenkomplexen referieren u.a. Orientierungs- und Mobilitätstrainer, die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Juristen, Experten des Studentenwerks, Mitarbeiter*innen unterschiedlicher Einrichtungen am KIT sowie KIT-Studierende mit Sehbehinderung und Blindheit aus höheren Semestern.
Die Teilnahme an der überregionalen Orientierungsveranstaltung ist kostenfrei. Die Veranstaltung ist auch für Schüler*innen geeignet, die voraussichtlich nicht in Karlsruhe studieren werden. Ziel ist, dass die Teilnehmenden selbständig entscheiden können, welche Dinge rechtzeitig vor Studienbeginn in die Wege geleitet werden müssen und ob sie sich einem Studium mit seinen speziellen Anforderungen gewachsen fühlen. Zugleich können sie Netzwerke mit anderen Studieninteressierten und bereits Studierenden knüpfen.
Interessierte Eltern können ihre Tochter/ihren Sohn gerne begleiten. Die Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen von den Teilnehmenden selbst getragen werden.
Die Veranstaltung findet in den barrierearmen Räumlichkeiten des InformatiKOM 2 statt. Anmeldungen sind bis spätestens 30.10.2025 erbeten.
Informationen, Programm und Anmeldung können entweder online oder telefonisch abgerufen werden:
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
ACCESS@KIT
Adenauerring 10 (Geb. 50.28)
76131 Karlsruhe
Tel.: 0721 608-41937
E-Mail: info@access.kit.edu
www.access.kit.edu
Impressum
horus 3/2025
Jg. 87 der Schwarzschriftausgabe
Jg. 99 der Brailleausgabe
Herausgeber: Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) und Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista)
ISSN 0724-7389
V. i. S. d. P.: Andrea Katemann (DVBS) und Thorsten Büchner (blista)
Verlag: DVBS, Frauenbergstr. 8, 35039 Marburg, Tel.: 06421 94888-0, E-Mail: horus@dvbs-online.de, Web: dvbs-online.de
Redaktion: Für den DVBS: Peter Beck, Leonore Dreves und Andrea Katemann. Für die blista: Isabella Brawata, Thorsten Büchner und Amélie Schneider.
Koordination: DVBS, Sabine Hahn.
Brailledruck: Deutsche Blindenstudienanstalt e. V.
Digitalisierung und Audio: DVBS.
Print: Druckerei Schröder, Lindauer & Wolny GbR
horus erscheint vierteljährlich in Braille, Print und digital (mit DAISY-Hörfassung, HTML sowie Braille-, RTF-, Word- und PDF-Dateien).
Jahresbezugspreis: 42 Euro (Versandkosten Inland inklusiv). Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Für Mitglieder des DVBS ist der Bezug im Jahresbeitrag enthalten.
Bankkonto des DVBS:
Sparkasse Marburg-Biedenkopf
IBAN: DE42 5335 0000 0000 0002 80
BIC: HELADEF1MAR
Beiträge und Bildmaterial schicken Sie bitte ausschließlich an den DVBS, Redaktion. Bitte geben Sie an, falls Ihr Beitrag bereits in anderen Zeitschriften veröffentlicht wurde oder für eine Veröffentlichung vorgesehen ist. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung der Redaktion.
Die Herausgabe des horus in Braille wird 2025 von der BAHN-BKK und der BKK Verbund-Plus unterstützt.
Vorschau horus 4/2025
Schwerpunkt: „Umbrüche“
Erscheinungstermin: 24.11.2025
Anzeigenschluss: 24.10.2025
Redaktionsschluss: 19.09.2025
Anzeigen
Private Kleinanzeigen bis zu einer Länge von 250 Zeichen werden kostenlos abgedruckt. Danach werden 20 Euro pro angefangene 250 Zeichen berechnet. Für die korrekte Wiedergabe ihres Inhalts (z. B. Namen, Anschriften usw.) kann keine Haftung übernommen werden.
Für gewerbliche Anzeigen oder Beilagen senden wir Ihnen gerne die horus-Mediadaten zu.
Fließtextanzeigen
(priv.) Analoge Schachuhren der Blindenschachgruppe (Firma Jerger, Holzgehäuse, ohne Uhrenglas) abzugeben. Kontakt: info@dvbs-online.de, Tel.: 06421 94888-0
(gew.) Barrierefreiheit aus erster Hand! Websites und Dokumente aller Art sollen für alle funktionieren. Genau das ist unser Anspruch bei inklusivio. Unser Team aus sehbehinderten und blinden Expertinnen und Experten weiß aus eigener Erfahrung, worauf es wirklich ankommt. Wir erstellen taktile Medien wie Texte oder Abbildungen kostengünstig und individuell und produzieren diese nach Ihren Vorgaben. Zusätzlich testen wir Ihre digitalen Inhalte auf Barrierefreiheit und unterstützen Sie dabei, Informationen für alle Menschen zugänglich zu machen.
Vertrauen Sie auf gelebte Inklusion und Qualität von inklusivio.
inklusivio UG (haftungsbeschränkt)
www.inklusivio.de
info@inklusivio.de
06421 3803720
Grafisch gestaltete Anzeigen
bbs nürnberg
Welcher Beruf passt zu mir? Jetzt für die Orientierungstage 2025/2026 bewerben
Das bbs nürnberg bietet jedes Jahr für Schülerinnen und Schüler mit Blindheit oder Sehbehinderung die Möglichkeit an, im Rahmen von dreitägigen Orientierungstagen unsere Ausbildungen, Maßnahmen und berufsvorbereitenden Angebote (BVJ, BvB, BTG, VPT) unverbindlich näher kennen z ulernen. Alle Termine und weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter www.bbs-nuernberg.de
Am bbs nürnberg engagieren wir uns in allen Belangen für blinde und sehbehinderte Menschen von dem ersten Lebensjahr bis weit über den Abschluss unsrer Schulen und Ausbildungen hinaus.
bbs nürnberg
Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte
Brieger Str. 21
90471 Nürnberg
Tel.: 0911 89670
Fax: 0911 8967112
info@bbs-nuernberg.de
www.bbs-nuernberg.de
folgt uns auf facebook, Instagram, YouTube
BeTa Hilfen für Sehgeschädigte GmbH
Wir feiern 30 Jahre BeTa Hilfen für Sehgeschädigte GmbH.
Für uns ein Grund, Altes und Neues zu bejubeln! Deshalb haben wir in unserem Jubiläumsjahr einige neue Angebote für Sie entwickelt:
- folgen Sie der BeTa GmbH ab sofort auf Instagram unter beta_hilfen
- hören Sie die BeTa GmbH live in unserem neuen Radiostream „Radio.BeTa“
- verfolgen Sie unsere regelmäßigen Podcasts
- lassen Sie sich in unseren Onlineschulungen fit machen für den Umgang mit Hilfsmitteln
Und wir sind nicht müde, weiterhin neue Ideen zu entwickeln. Aber keine Sorge: Wir bleiben uns selbst treu: Die BeTa GmbH steht auch in Zukunft für guten Service und herstellerunabhängige Beratung, die jedem Kunden eine individuell passende Versorgung ermöglich!
Feiern Sie mit uns auf unserer Jubiläumsveranstaltung am 01.10.2025 in Erfurt und genießen Sie ab sofort unsere neuen Angebote! Alle Infos zur Veranstaltung und den Angeboten von BeTa unter www.beta-hilfen.de/aktuelles.
Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. (BSVS)
Landeshilfsmittelzentrum
Kompetenz und Beratung inklusive!
- Text- und Grafikservice
- Erstellung von Hörbüchern
- Mobile, persönliche und telefonische Beratung
- Alltagshilfsmittel- und Low-Vision-Beratung
- Peerberatung – Betroffene beraten Betroffene
- Telefonfachvorträge, Telefonkonferenzen
- Vorstellen von Alltags- und Freizeitangeboten
- Anamnese – aktuelle Hilfsmittelnutzung
- Kontaktaufnahme soziale Dienste, Ämter
- Unterstützung bei Antragstellungen
- Einreichung Verordnungen bei Kostenträgern
- Versand von Alltagshilfsmitteln
Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. – Landeshilfsmittelzentrum
Louis-Braille-Str. 6
01099 Dresden
Tel.: 0351 80 90 624
E-Mail: lhz@bsv-sachsen.de
Web: www.landeshilfsmittelzentrum.de
Onlineshop: www.lhz-dresden.de
Deutsche Blindenstudienanstalt e. V. (blista)
Schnuppern macht Spaß!
Reinschauen in eine Schule mit einem einmaligen Profil, kleinen Klassen, ganzheitlicher Förderung und tollen Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Auch alle Quereinsteiger*innen sind herzlich willkommen!
Schnuppertage jeweils samstags von 10 Uhr bis 15 Uhr: 01.11.2025, 06.12.2025, 17.01.2026, 21.02.2026, 18.04.2026 (www.blista.de/schnuppertage). Hier erwartet dich eine breite Auswahl an Schul- und Berufsabschlüssen: Allgemeines Gymnasium, Berufliches Gymnasium (Wirtschaft), Fachoberschulen für Gesundheit und Sozialwesen (nähere Infos unter: www.blista.de/css).
PROStart für alle, die sich beruflich orientieren möchten: 02. bis 06.02.2026, 02. bis 06.03.2026, 20. bis 24.04.2026, 04. bis 08.05.2026, 08. bis 12.06.2025, 08. bis 12.06.2026. Am blista-Zentrum für berufliche Bildung stehen dir 6 Ausbildungen und Umschulungen zur Wahl. (www.blista.de/ausbildungen-und-umschulungen).
Bei der blista bist du richtig!
Deutsche Blindenstudienanstalt e. V. (blista)
blistaCampus
Am Schlag 2-12
35037 Marburg
schuelerberatung@blista.de, Tel.: 06421 606-339
ausbildung@blista.de, Tel.: 06421 606-541
DHV Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH
Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte
Der Deutsche Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH (DHV) bietet Ihnen Hilfsmittel für hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen aller Altersgruppen. Ob für Haushalt, Beruf oder Hobby – unsere Produkte und Dienstleistungen sollen den Alltag erleichtern und Ihnen ein weitgehend selbstständiges Leben ermöglichen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung geeigneter Hilfsmittel über diverse Kostenträger, wie z.B. gesetzliche Krankenkassen behilflich. Sie können unseren gesamten Hilfsmittelkatalog als Druckvariante und auf Hör-CD erhalten, oder besuchen Sie uns im Internet.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH
Bleekstraße 26
30559 Hannover
Telefon: 0511 95465-0
Fax: 0511 95465-37
E-Mail: info@deutscherhilfsmittelvertrieb.de
Internet: www.deutscherhilfsmittelvertrieb.de
Abbildung: 4 Produktkategorien aus dem Angebot: Smartphones, gefalteter Langstock, Anstecker, Uhr.
Dräger Lienert GmbH & Co. KG
Sehbehinderte und blinde Menschen arbeiten mit DL® Produkten einfach und wettbewerbsfähig.
DL® reduziert die Abhängigkeit von Technik. DL® entwickelt ausschließlich barrierefreie Anwendungen. DL® kümmert sich darum, dass Fachanwendungen generell nur noch barrierefrei entwickelt werden. Vom Standard-Blindenarbeitsplatz bis zu Roboteranbindungen, alles, was einen Behindertenarbeitsplatz ermöglicht, wird umgesetzt. Vom Einzelarbeitsplatz bis zum Infrastrukturprojekt – DL® rollt moderne Technik aus.
Melden Sie sich! Wir schicken Ihnen gerne Informationen auf einem Audioplayser.
Draeger Lienert GmbH & Co. KG
E-Mail: info@dlinfo.de
Tel: +49 (0) 6421 952 400
Internet: www.dlinfo.de
Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf
Nachhaltig wirken: Gemeinsam Gutes tun für blinde und sehbehinderte Menschen!
Werden Sie Teil unserer Stiftergemeinschaft – Wir unterstützen Projekte für blinde und sehbehinderte Menschen
Bauen Sie mit am Fundament für Integration und Teilhabe – Ausbildung, Studium und Beruf sind wichtiger als je zuvor.
Unser Ansprechpartnernetz blinder und sehbehinderter Juristinnen und Juristen berät Sie unverbindlich bei Fragen rund um Zustiftungen und Nachlässe.
Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf
gegründet 1998
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
Tel.: 06421 94888-0
E-Mail: gemeinschaftsstiftung@dvbs-online.de
Internet: https://dvbs-online.de/index.php/stiftung
Stiftungskonto: Commerzbank Marburg, IBAN DE29 5334 0024 0393 1110 00
Help Tech
Activator Serie
Ein neuer Maßstab für moderne Braille-Technologie. Smart, innovativ, leistungsstark.
Made in Germany.
- Activator - Kompakt, smart, für den Alltag
Die 40er Braillezeile mit klappbarer 2-in-1-Tastatur (Braille & QWERTZ), ergonomischem Design und smarten Funktionen über die HelpTech+ App. Ergonomisch, ultraflach, mobil. - Activator Pro - Braillepower für den Arbeitsplatz
Mit 64 oder 80 Modulen, integrierter PC-Tastatur mit Brailleeingabemodus, zusätzlicher Funktionstastenreihe (F13–F24) und QuickAccess-Tasten. Leistungsstark. Komfortabel.
Help Tech Braillezeilen - Qualität, die man fühlt. Innovation, die überzeugt.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
Help Tech GmbH & Co. KG
Te.: 07451 5546-0
E-Mail: info@helptech.de
www.helptech.de
Mehr Infos unter: https://www.helptech.de/braillezeilen
horus
Eine Lektüre mit Gewinn…
Durch ein Abonnement der Fachzeitschrift „horus erfahren Sie,
wie blinde und sehbehinderte Menschen Beruf und Alltag bewältigen und ihre Träume leben,
was schulische und berufliche Bildung blinden und sehbehinderten Kindern und Jugendlichen bietet,
wofür sich die Blinden- und Sehbehindetenselbsthilfe aktuwll engagiert.
In Print, Braille oder digital erhältlich bei:
DVBS
Frauenbergstr. 8
35039 Marburg
Mail: info@dvbs-online.de
Web: dvbs-online.de
Tel.: 06421 94888-0
Papenmeier
Unser WIR für Ihren Hilfsmittel NOTFALL
kostenfreie Hotline: +49 2304 205 250
Kontakt:
F.H. Papenmeier GmbH & Co. KG
Talweg 2
58239 Schwerte
Telefon: +49 2304 205 0
Fax: +49 2304 205 205
E-Mail: info.reha@papenmeier.de
Internet: www.papenmeier-rehatechnik.de
Bildbeschreibung: Unser WIR für Ihren Hilfsmittel NOTFALL: Es ist eine Gruppe von drei RehaTechnik Mitarbeitern, zwei Männer und eine Frau, zu sehen, die freundlich in die Kamera schauen.
Pedalpower mobility solutions
Tandem Bikes
Deep, mit oder ohne e-Motor – teilbar!
Butterfly, Falttandem – faltbar!
Double Speed Sprint, Renntandem
Cross Country, Reiseradtandem – teilbar!
Berlin Steel, 26’’ oder 28’‘ – teilbar!
Kolibri, Eltern/Kind Tandem
10% Rabatt für DVBS-Mitglieder und deren Angehörige.
Bildbeschreibung: Fotos der sechs Tandems, „Deep“ (schwarzer Lack) und „Butterfly“ (rot lackiert) auch geteilt bzw. zusammengeklappt. QR-Code.
RTB
Gezielte Steuerung der Signale - Per App sicher unterwegs
Immer sicher unterwegs
Ohne Anwohnerkonflikte
Kostenfreie Smartphone-App
LOC id kompatibel
LZA – Detektion – Parken – E-Mobilität
RTB
Web: www.rtb-bl.de
Tel.: +49 5252 9706-0
Bild: Bunte Grafik eines bärtigen Mannes mit dunkler Brille und weißem Langstock, der an einer belebten Straße steht. In der Hand ein Smartphone, das Signale aussendet, im Hintergrund eine Großstadt.
Synphon Elektronische Hilfen für Sehgeschädigte
Einfach SynPhon! Die Firma SynPhon entwickelt einfach zu bedienende elektronische Hilfsmittel, die blinden und seheingeschränkten Menschen das Leben erleichtern:
Der Einkaufs-Fuchs Produkt-Erkenner sagt mit einem Piep und Laserscanner, was es für eine Sache ist.
Die Fledermaus Orientierungshilfe erkundet den Raum mit Ultraschall und Infrarot und zeigt, wo es sicher langgeht.
Einfach mal testen! Haben Sie Fragen? Rufen sie an!
Tel.: 07250 929555
www.synphon.de