Rechtsquellen für die Einkommen- und Lohnsteuer sind das Einkommensteuergesetz (EStG) und die dazu ergangene Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) sowie die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV). Aber auch andere Steuergesetze enthalten materiell-rechtliche Regelungen für die Einkommensbesteuerung. Um eine einheitliche Anwendung des Einkommensteuerrechts durch die Finanzverwaltung zu gewährleisten, wurden von der Bundesregierung auf Grund von Art. 108 Abs. 7 GG allgemeine Verwaltungsvorschriften in Form von Einkommensteuerrichtlinien erlassen (EStR), die allerdings nur die Finanzverwaltung, nicht jedoch die Finanzgerichte oder den Steuerpflichtigen binden.
Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart sondern eine Erhebungsform der Einkommensteuer, welche sich aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ergibt (§ 38 EStG). Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Beim Lohnsteuerjahresausgleich wird der Jahressteuerbetrag so berechnet, dass er mit der Einkommensteuer absolut identisch ist.