Zahlreiche Gesetze oder Tarife bieten behinderten Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen eine Reihe von Rechten, Hilfen und Einsparungsmöglichkeiten (Nachteilsausgleiche). Nachteilsausgleiche können überwiegend nur genutzt werden, wenn die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch festgestellt und zum Nachweis ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt worden ist. Dazu vergleiche im Einzelnen Heft 02 dieser Schriftenreihe.