Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst enthalten die Fürsorgerichtlinien des Bundes und der Länder Regelungen, die der Konkretisierung der gesteigerten Fürsorgepflicht und Pflicht zur Förderung seitens der öffentlichen Arbeitgeber dienen. Auf diese Fürsorgerichtlinien kann hier nicht näher eingegangen werden.

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