Von der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung im Rahmen des SGB III unterscheidet sich die gesetzlich anderweit geregelte Förderung des beruflichen Aufstiegs bereits ausgebildeter Arbeitnehmer. Sie wird gemeinhin als „Meister-BAFöG“ bezeichnet. Die Förderung richtet sich nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung - Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) vom 23. April 1996 (BGBl I 1996, S. 623), neu gefasst durch Bek. v. 10.1.2002 (BGBl I S. 402), zuletzt geändert durch Art. 4 Nr. 1 G v. 23.3.2005 (BGBl I S. 931).
Ziel ist die auf einem Ausbildungsberuf aufbauende mit einer anerkannten Prüfung abschließende Fortbildung zu fördern, wenn eigene ausreichende Mittel nicht zur Verfügung stehen. Die Förderung ist weitgehend dem BAföG nachgebildet. Auf weitere Einzelheiten wird hier nicht eingegangen.