Wer allein aufgrund der Sehbehinderung einen Grad der Behinderung von 60 hat, erhält das Merkzeichen RF (Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren).*

Wer aufgrund der Sehbehinderung einen Grad der Behinderung von 70 hat, erhält die Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung), B (Berechtigung zu Inanspruchnahme einer Begleitung) und RF.*

Wer aufgrund einer Sehbehinderung einen Grad der Behinderung von 100 hat (hochgradig Sehbehinderte) erhält die Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung), H (Hilflos), B (Berechtigung zu Inanspruchnahme einer Begleitung) und RF.*

Wer aufgrund von Blindheit einen Grad der Behinderung von 100 hat, erhält die Merkzeichen Bl (blind), G (erhebliche Gehbehinderung), H (Hilflos), B (Berechtigung zu Inanspruchnahme einer Begleitung) und RF.*

Auf die einzelnen Nachteilsausgleiche wird in Heft 07 eingegangen.

* Das Merkzeichen RF (Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren) wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen, wenn diese Vergünstigung landesrechtlich vorgesehen ist (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 SchwbAwV).

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