Wer allein aufgrund der Sehbehinderung einen Grad der Behinderung von 60 hat, erhält das Merkzeichen RF (Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren).*
Wer aufgrund der Sehbehinderung einen Grad der Behinderung von 70 hat, erhält die Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung), B (Berechtigung zu Inanspruchnahme einer Begleitung) und RF.*
Wer aufgrund einer Sehbehinderung einen Grad der Behinderung von 100 hat (hochgradig Sehbehinderte) erhält die Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung), H (Hilflos), B (Berechtigung zu Inanspruchnahme einer Begleitung) und RF.*
Wer aufgrund von Blindheit einen Grad der Behinderung von 100 hat, erhält die Merkzeichen Bl (blind), G (erhebliche Gehbehinderung), H (Hilflos), B (Berechtigung zu Inanspruchnahme einer Begleitung) und RF.*
Auf die einzelnen Nachteilsausgleiche wird in Heft 07 eingegangen.
* Das Merkzeichen RF (Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren) wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen, wenn diese Vergünstigung landesrechtlich vorgesehen ist (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 SchwbAwV).