Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen fordern die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland. Um dies zu betonen, haben sie im Rahmen ihres Treffens am 11. und 12. April 2024 in Stuttgart eine Erklärung verabschiedet, die sich an Bund, Länder und Kommunen richtet. Gefordert werden u.a. klare zeitliche Vorgaben für die Umsetzung der UN-BRK.

Während ihres 67. Treffens standen die abschließenden Bemerkungen zur 2. und 3. Staatenprüfung Deutschlands vor dem UN-Fachausschuss in Genf im Zentrum. Ihr Ergebnis zeigt, dass Deutschland 15 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK bei der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen nach wie vor deutlich hinter seinen Zielen und Möglichkeiten bleibt. Die Beauftragten widmeten sich insbesondere dem Recht auf selbstbestimmte Lebensführung (Art. 19 UN-BRK), dem Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, Schutz vor Gewalt und Missbrauch (Art. 14, 16, 17 UN-BRK), der Ablehnung von Zwang (Art. 12, 14, 15, 16 UN-BRK) und der Partizipation auf allen staatlichen Ebenen (Art. 4, 33 UN-BRK).

Die Konferenzteilnehmenden kritisieren mit der Stuttgarter Erklärung unter anderem, dass es in Deutschland an Möglichkeiten zu dezentralen, individuellen Wohnformen, vor allem für Menschen mit hohem Assistenzbedarf, fehlt. Außerdem bemängeln sie die besorgniserregende Prävalenz von Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderungen, insbesondere gegen Frauen und Mädchen. Hier seien die Lücken im Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen zu schließen, um ein Leben frei von Gewalt sicherzustellen. Beanstandet wird zudem, dass Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen und hohem Assistenzbedarf in höherem Maße verschiedenen Formen von Zwang ausgesetzt sind, wie z. B. unfreiwilligen Behandlungen oder Unterbringungen sowie freiheitsentziehenden Maßnahmen. Sie fordern daher die Verhinderung solcher Zwangsmaßnahmen. Gerügt wird auch, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen zurzeit aufgrund unzulänglicher Verwaltungspraxis und Gesetzgebung nicht an allen politischen Vorhaben und Entscheidungen partizipieren können. Hier fordern die Beauftragten konkrete Maßnahmen, damit Betroffene in allen Bereichen verbindlich von Beginn an beteiligt werden.

Die Stuttgarter Erklärung ist nicht die erste ihrer Art: Zu den in der Staatenprüfung zentral behandelten Themen Arbeit, Bildung sowie Gesundheit und Pflege verweisen die Beauftragten auf ihre Positionspapiere, speziell die Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt vom November 2022, das Positionspapier zur inklusiven schulischen Bildung vom Dezember 2022 sowie die Bad Nauheimer Erklärung zur inklusiven Gesundheit und Pflege vom Mai 2023. Ausdrücklich wurden diese Erklärungen im April 2024 erneut bekräftigt.

Weblinks zu den Erklärungen finden Sie unter
https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/AS/2024/PM4_Stuttgarter_Erklaerung.html

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