Durch unsere Frühförderstelle der blista werden Familien mit sehbehinderten oder blinden Kindern vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt begleitet. Im vergangenen Jahr unterstützten wir 80 Kinder und ihre Familien, etwa die Hälfte dieser Kinder wiesen neben der Sinnesbeeinträchtigung auch weitere Beeinträchtigungen auf.
Blindheit oder Sehbehinderung im Kindesalter stellen ein gravierendes Risiko für die gesamte Entwicklung dar. Ohne besondere Förderung bleiben diese Kinder häufig in ihrer Entwicklung hinter Gleichaltrigen zurück. Dies gilt umso mehr, wenn mehrfache Beeinträchtigungen vorliegen.
Neben der o.g. Entwicklungsförderung des Kindes spielt die Beratung der Bezugspersonen und Eltern eine große Rolle. Hinzu kommt die partnerschaftliche Zusammenarbeit und Vernetzung mit weiteren Fachpersonen wie Kinder- und Augenärzt*innen, Orthoptist*innen, Physiotherapeut*innen, Erzieher*innen, Logopäd*innen, Ergotherapeut*innen etc., die im interdisziplinären Austausch und mit den Eltern das Förderkonzept des Kindes vereinbaren.
In unserer Arbeit fällt uns häufig auf und die Familien berichten davon, dass nicht die eigentliche Beeinträchtigung wie die eingeschränkte Sehkraft, die Cerebralparese oder die zusätzliche chronische Erkrankung des Kindes im Vordergrund steht, sondern die Familien berichten von Einschränkungen in der Teilhabe und Partizipation im Alltag. Somit wird aus einer bestehenden Beeinträchtigung eine Behinderung des Menschen. In der UN-Behindertenrechtskonvention ist zu diesem Begriff zu lesen: "Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können." (1)
Somit ist der Begriff der Behinderung umfassender, da er die soziale Ebene einschließt und den Blick auf die gesellschaftliche Ebene und die Barrieren richtet, die verhindern, dass Partizipation umfassend gelingt. Auch für Finja, deren Mutter im folgenden Teil aus Ihrem Leben berichten wird, wünschen wir uns verringerte Barrieren und Barrierefreiheit, damit sie ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe nutzen kann.
Anmerkung
(1) https://www.behindertenrechtskonvention.info/menschen-mit-behinderungen-3755/, Abrufdatum 06.03.2024 zurück
Zur Autorin
Sigrun Hartmann ist Diplom-Pädagogin und seit über 20 Jahren für die blista als Frühförderin und im Begleitenden Fachdienst Frühförderung tätig. Kontakt: fruehfoerderung@blista.de