Arbeitgeber mit 20 und mehr Mitarbeiter*innen sind gesetzlich verpflichtet, auf 5% ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen zu beschäftigen. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, ist monatlich eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, die für jeden nicht besetzten Pflichtplatz je nach Unternehmensgröße 210 Euro bis 720 Euro betragen kann.
Gut also, wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Fachpersonal mit Schwerbehinderung rechtzeitig einstellen. Bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten bietet der Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker (AG-S sbA) Unterstützung an - von der Gestaltung der Stellenausschreibungen bis zur Klärung aller Fragen rund um Einstellung, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und finanzielle Förderung.
Unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/ag-service-schwerbehinderte-akademiker/arbeitgeber gibt es Profile potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten zum Download.
Für Arbeitgeber zusätzlich finanziell attraktiv: Ein Eingliederungszuschuss kann während einer Einarbeitungszeit oder zum Ausgleich behinderungsbedingter Besonderheiten für bis zu fünf Jahre gewährt werden, und zwar in Höhe von bis zu 70% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes. Bei Bewerber*innen, die älter als 55 Jahre sind, ist ein Eingliederungszuschuss sogar bis zu acht Jahre lang möglich. Auch befristete Beschäftigungsverhältnisse können gefördert werden. Behinderungsbedingte Arbeitsplatzanpassungen werden zu 100% finanziert. Auch Investitionen für neue Arbeitsplätze sind förderfähig.
Mit diesem Wissen im Hintergrund ist es für schwerbehinderte Arbeitssuchende leichter, selbstbewusst die eigene Qualifikation und Motivation beim potenziellen Arbeitgeber vorzustellen. Für sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer bietet der Arbeitgeber-Service natürlich ebenfalls Beratung und Unterstützung an.
Wegen der Förderanträge empfiehlt sich der Kontakt zur ZAV für beide Parteien bereits vor Start eines Beschäftigungsverhältnisses.
Kontakt
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 50208 2876
E-Mail: zav.sbakademiker@arbeitsagentur.de