Uwe Boysen und Andreas Carstens haben bei der Plattform reha-recht einen sechsteiligen Aufsatz zu digitaler Barrierefreiheit veröffentlicht. Erstmals ist damit eine umfassende Darstellung verschiedener Aspekte dieses Themenbereichs ohne Bezahlschranke zugänglich.

Beide Juristen und DVBS-Mitglieder engagieren sich bereits seit vielen Jahren für die Beseitigung digitaler Barrieren. Sie weisen in ihrer Veröffentlichung insbesondere auf aktuelle "Vollzugsdefizite" bei der Umsetzung der vorhandenen gesetzlichen Vorgaben hin. Damit diese tatsächlich umgesetzt werden, fordern sie einen "Dreiklang aus verbesserten rechtlichen Normen, einem vertieften Bewusstsein über die Bedeutung der digitalen Barrierefreiheit in allen gesellschaftlichen Bereichen und wachsendem Engagement der Betroffenen."

Die einzelnen Abschnitte der Reihe behandeln

  • Rechtsvorschriften, Standards und Ausnahmen
  • Maßnahmen zur Sicherstellung von Barrierefreiheit sowie Verwaltungsportale
  • Barrierefreiheit außerhalb von Websites und mobilen Anwendungen
  • Barrierefreiheit von elektronischen Akten und elektronischer Vorgangsbearbeitung und
  • Barrierefreiheit von elektronischen Dokumenten und Formularen sowie ein Resümee.

Der erste Abschnitt findet sich unter: https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-e1-2024, bei dem auch auf die weiteren Abschnitte verlinkt wird.

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) lädt insbesondere Fachjurist*innen, Praktiker*innen, Mediziner*innen sowie Organisationen der Menschen mit Behinderung ein, das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht (reha-recht.de) zu nutzen und den Diskussionsprozess mit eigenen Beiträgen voranzubringen.

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