Ein kleiner Rückblick nach dem 25-jährigen Jubiläum

Nach dem Duden ist eine Stiftung eine Schenkung, die an einen bestimmten Zweck gebunden ist und durch die etwas gegründet oder gefördert wird. Betrachtet man die deutsche Geschichte, so ist gerade an Baudenkmälern zu erkennen, dass trotz wechselhafter gesellschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen Stiftungen besondere Konstanz und Stabilität aufweisen. Stiftungen wurden nicht nur aus Frömmigkeit oder Wohltat konzipiert; Siedlungsstiftungen sollten für die Stifter auch eine reale Rendite erwirtschaften. Philipp der Großmütige (1504-1567), ein Marburger, der seinerzeit bedeutender Landgraf und Gründer für die hiesige Universität war, gab mit seinen Stiftungen aber auch bedeutende sozialpolitische Impulse, denen erst Jahrhunderte später gefolgt wurde.

Absolventen dieser Universität sollten im 20. Jahrhundert einmal den "Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V." (DVBS) und vor einem Vierteljahrhundert die "Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte" gründen. Ihnen ging es gleichermaßen um die Ziele Wohltat und Rendite. Damit strebten sie nach Stabilität und Konstanz für den DVBS.

Im Jahre 1998 wurde die "Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte" ins Leben gerufen, die nun auf mehr als 26 Jahre zurückblicken kann.

Unter Federführung des damaligen DVBS-Vorsitzenden Dr. Otto Hauck wurde die Stiftung mit dem Ziel errichtet, die Selbsthilfearbeit des Vereins dauerhaft zu sichern. So bildeten 50.000 DM, die vom DVBS selbst 1998 aufgebracht worden waren, den Grundstock für die Gründung der Gemeinschaftsstiftung.

Wann immer es möglich war, unterstützte der Verein die Stiftung; er war damit bereits nachhaltig, bevor dieses Wort modern wurde. Gleichzeitig konnten wohltätige und prominente Stifterinnen und Stifter gewonnen werden. Lange Jahre engagierte sich der ehemalige Kanzleramtsminister Friedrich Bohl (CDU) im Stiftungsvorstand. Durch die bedeutenden Zustiftungen der Eheleute Schulze-Kimmle, von Frau Hilde Horstmann und von Herrn Dr. Erich Apel konnte das Vermögen der Gemeinschaftsstiftung wachsen. Auch in jüngster Zeit gab es, vor allem durch Erbschaften, relevante Erhöhungen des Stiftungskapitals.

Mit diesem wird ausschließlich die Arbeit des DVBS gefördert. Dessen Ziel ist es, Teilhabe in Bildung und Beruf für sehbeeinträchtigte Menschen nach den Grundsätzen von Hilfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen. Dies gilt auch und gerade für die Förderung durch die Gemeinschaftsstiftung. Diese hilft nur, wenn der DVBS für ein wichtiges Projekt an anderer Stelle nicht genügend finanzielle Mittel beschaffen konnte. Auf Antrag des DVBS entscheidet der Stiftungsvorstand über die Förderhöhe und berücksichtigt dabei die Förderschwerpunkte, die der Stiftungsverfassung zugrunde liegen.

Regelmäßig informiert der Stiftungsvorstand die Stiftergemeinschaft, die Aufsichtsbehörden und die interessierte Öffentlichkeit über die Arbeit der Stiftung.

Die Stiftergemeinschaft tritt regelhaft jährlich zusammen. Sie besteht aus den Zustiftern, die mit ihren Gaben die Arbeit der Stiftung überhaupt erst ermöglichen. Weiterhin wählt der DVBS alle vier Jahre aus den Reihen seiner Mitglieder drei Vertreterinnen oder Vertreter in die Stiftergemeinschaft.

Der Stiftungsvorstand besteht aus vier Personen: Der Vorsitzende des DVBS Werner Wörder und seine Stellvertreterin Sabrina Schmitz übernehmen die gleichen Ämter im Vorstand der Stiftung. Die beiden Beisitzenden werden von der Stiftergemeinschaft gewählt, aktuell sind dies Herr Jörg Ruhrmann und Herr Marian Frisch. Beisitzer im Stiftungsvorstand müssen keine DVBS-Mitglieder sein; es hat sich in der Vergangenheit bewährt, hier externe Experten als Ratgeber hinzuzuziehen.

Die Zukunft mitgestalten

Auch heute noch ist die Gemeinschaftsstiftung davon abhängig, dass sich Menschen mit den Zielen der Stiftung und des DVBS identifizieren und dies neben ehrenamtlichem Engagement durch finanzielle Unterstützung ausdrücken. Dass die Unterstützungsmöglichkeiten hier über eine reine Spende hinausgehen, ist vielen aber gar nicht bekannt.

Die Gemeinschaftsstiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Dies hat Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Zuwendungen an die Stiftung. So können z. B. Abgeltungssteuern erstattet oder ein steuermindernder Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Um den Aufbau von Stiftungen zu unterstützen, werden diese im Vermögensstock steuerlich besonders begünstigt. Solche Zuwendungen müssen erhalten bleiben und dürfen nicht - im Gegensatz zu einer Spende - verbraucht werden. Aus dem Vermögensstock werden Erträge generiert, die dem Stiftungszweck zugeführt werden. Bis heute hat die Stiftung noch nie mehr als ihre Erträge an den DVBS ausgekehrt und Spenden an die Stiftung genauso behandelt wie Zuwendungen in den Vermögensstock. Dank dieser konservativen Orientierung konnte der Vermögensstock der Stiftung kontinuierlich wachsen.

Darüber hinaus bietet die Stiftung eine Erbschaftsberatung an. Vielen Menschen fällt es nicht leicht, über die eigene Lebenszeit hinaus zu planen und zu bestimmen, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschehen soll. Wer aber kein Testament errichtet und auch keinen Erbvertrag schließt, verzichtet auf die Chance, die Zukunft selbst aktiv mitzugestalten. In diesem Falle tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Wer aber möchte, dass der DVBS und die Gemeinschaftsstiftung von eventuellem Vermögen nach dem Ableben profitieren, kann die Stiftung als Erben oder als Teilerben in sein persönliches Testament einsetzen lassen.

Ausblick

Ein Vierteljahrhundert ist für eine Stiftung ein Wimpernschlag. In diesem Wort ist jedoch ein sehr aktives und starkes Verb, das "Schlagen", versteckt. Und genauso aktiv und intensiv war das erste Vierteljahrhundert der Stiftung: schlagkräftig, intensiv, gestaltend und aktivierend. Mittlerweile kann die Stiftung auf ein kleines siebenstelliges Vermögen blicken, dessen Erträge dem DVBS in vielen Jahren sehr halfen.

Wir wünschen uns, dass noch ewige Vierteljahrhunderte folgen, und freuen uns daher darauf, viele Unterstützer des DVBS für ein Engagement für unsere Stiftung motivieren zu können.

Kontakt

Elias Knell
DVBS-Geschäftsführung
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
Tel.: 06421 94888-0
E-Mail: knell@dvbs-online.de

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