Drei herausragende Projekte, die sich mit der ambulanten Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen beschäftigen, wurden nun mit dem Bundesteilhabepreis 2023 ausgezeichnet. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, verlieh die Auszeichnung am 3. Juni 2024 in Berlin im Rahmen der Inklusionstage.

Für den bundesweiten Wettbewerb zum Thema "Gesundheit inklusiv - barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen" waren insgesamt 51 Beiträge eingereicht worden. Die zwölfköpfige Fachjury wählte ein gynäkologisches Modellprojekt, eine inklusive Zahnarztpraxis und ein ganzheitliches Gesundheitskonzept aus.

Den ersten Preis erhielt das Münchner Projekt "Gynäkologische Sprechstunde für Mädchen und Frauen mit Mobilitätseinschränkungen". Durch barrierefreie Zugänge, Hebelifter und höhenverstellbare Untersuchungsstühle kann die Sprechstunde seit Oktober 2021 zum Beispiel von Rollstuhlfahrerinnen, auch wenn sie eine Mehrfachbehinderung haben, für alle regulären gynäkologischen Untersuchungen genutzt werden. Ein einstündiger Zeitrahmen pro Behandlungstermin sorgt dafür, dass kein Zeitdruck entsteht.

Den zweiten Preis erhielt das Projekt "Inklusive Zahnarztpraxis" der Praxis Dr. Guido Elsäßer & Kolleg*innen in Kernen-Stetten. Um eine barrierefreie Kommunikation zu gewährleisten, werden bei Bedarf Kommunikationshilfen oder unterstützende Personen hinzugezogen. Wenn notwendig, untersuchen die Zahnärzt*innen ihre Patient*innen mit Behinderungen direkt vor Ort in ihrer häuslichen Umgebung.

Der dritte Preis ging an die Initiative "Gesundheit für alle - jetzt!" der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. Sie entwickelt verschiedene Angebote, zu denen u. a. Workshops für Menschen mit Behinderungen gehören, damit sie ihre Anliegen gegenüber medizinischem Personal und Pflegekräften deutlich vertreten können.

Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, weist auf bestehende Herausforderungen hin: "Beim Thema Finanzierung ist allerdings noch etwas zu tun, da die Behandlung von Menschen mit Behinderungen oftmals einen Mehraufwand an Zeit, Ausstattung und Personal bedeutet. Wünschenswert ist insofern eine entsprechend gesicherte Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen."

Infos zum Bundesteilhabepreis gibt es auf www.bundesteilhabepreis.de

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