Ab dem 1. Juli 2024 wurde in Brandenburg das Blindengeld erhöht und beträgt nun 425 Euro monatlich (zuvor 345,80 Euro). Kinder erhalten die Hälfte. Auch die Wortregelung ändert sich: Wurde der Ausgleich für den behinderungsbedingten Mehrbedarf bisher "Landespflegegeld" genannt, heißt er nun zeitgemäßer "Teilhabegeld". Er ist mit wesentlichen Verbesserungen verbunden. Neu eingeführt wird ein Taubblindengeld, das 850 Euro monatlich beträgt. Bewohner*innen von Pflegeheimen oder besonderen Wohnformen für behinderte Menschen, die bislang gänzlich ausgeschlossen waren, bekommen künftig ein gekürztes Teilhabegeld. Pflegeleistungen werden nur noch teilweise angerechnet. Zudem ist im Gesetz nun eine Regelung zur Dynamisierung festgehalten.

Die Änderung war vom Brandenburger Landtag am 19. Juni 2024 durch das Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes (LPflGG) und des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen worden. Ein wesentliches Argument für die Änderung war der Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention.

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