Transparenz im deutschen Reha-System ist ein großes Anliegen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR). In der Arbeitsgemeinschaft haben sich Reha-Träger zusammengeschlossen, um unter anderem die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern.

Nun hat die BAR den Teilhabeverfahrensbericht 2023 veröffentlicht, der sich auf das Berichtsjahr 2022 bezieht. Der Bericht bietet Statistiken zum Leistungsgeschehen im Reha- und Teilhabebereich und vermittelt einen Eindruck, wie umfangreich die Arbeit der derzeit über 1.200 Rehabilitationsträger ist und auf welche zeitlichen Abläufe sich Antragstellende durchschnittlich einstellen mussten.

So stieg die Anzahl der Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe im Jahr 2022 auf etwa 3 Millionen an, das sind 4,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Die meisten Anträge betrafen eine medizinische Reha. Nur 7,3 % aller Anträge wurden vom Reha-Träger weitergeleitet, weil er nicht zuständig war; die Zweiwochenfrist zur Klärung der Zuständigkeit wurde allerdings in 16,7 Prozent der Fälle überschritten. War ein Sachverständigen-Gutachten nötig, dauerte dies von der Beauftragung bis zur Vorlage durchschnittlich 12,3 Tage. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer über sämtliche Erledigungs- und Bewilligungsarten hinweg erhöhte sich auf 26,9 Tage - 2021 waren es noch 19,7 Tage gewesen. 83,8 Prozent der Anträge wurden vollständig oder teilweise bewilligt. Bis die Leistung nach der Bewilligung erbracht oder angetreten wurde, vergingen wiederum 50,4 Tage. Legten Antragstellende Widerspruch gegen einen Entscheid ein, waren 53 Prozent der Widersprüche erfolgreich, Klagen wurden zu 28,5 Prozent zugunsten Leistungsberechtigter entschieden.

Der Bericht greift auch Sachgebiete wie Teilhabekonferenzen, Teilhabepläne, Erstattungsverfahren zwischen den Trägern oder Trägerspezifische Persönliche Budgets auf und zeigt erstmals eine Entwicklung über vier Berichtsjahre hinweg auf.

Reha-Träger sind nach § 6 Abs. 1 SGB IX gesetzlich verpflichtet, Angaben zu 16 Sachverhalten sowie zur Art und Höhe der Selbsthilfeförderung zu erheben. Zu den Reha-Trägern gehören alle gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die Träger der Eingliederungshilfe. 91,1 Prozent der von der BAR registrierten Reha-Träger lieferten ihre Daten. Die Teilhabeverfahrensberichte bieten eine Grundlage für Evaluation und Steuerung sowie Hinweise zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).

Der rund 200-seitige Bericht steht zum Download zur Verfügung: https://www.bar-frankfurt.de/themen/teilhabeverfahrensbericht/teilhabeverfahrensberichte.html

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