Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten Menschen, die durch Ereignisse unmittelbare gesundheitliche Schäden erlitten haben, für die der deutsche Staat eine besondere Verantwortung trägt. Die Verantwortung beruht auf der Fürsorge- und Einstandspflicht des Staates, wenn er Bürgerinnen und Bürger Gefahren aussetzt und sie dabei nicht ausreichend schützen kann. Gesetzliche Grundlage für Entschädigungen ist seit dem 1. Januar 2024 das Vierzehnte Sozialgesetzbuch (SGB XIV). Damit liegt die Aufmerksamkeit nicht mehr vorrangig auf Kriegsauswirkungen, sondern auf anderen Gefahren, durch die Menschen zu Opfern von Gewalttaten werden.

Die physischen oder psychischen Schäden können zum Beispiel durch Überfälle, Geiselnahmen und Terror im Inland, auf deutschen Schiffen oder in deutschen Flugzeugen entstanden sein, aber auch durch Geschehnisse während des Zivildienstes, Schutzimpfungen oder Maßnahmen der Prophylaxe. Nach wie vor zählen die beiden Weltkriege einschließlich unentdeckter Kampfmittel und Gewalt durch das SED-Regime zu den Ursachen. Im SGB XIV werden Kinder ausdrücklich berücksichtigt, etwa wenn es um ihre erhebliche Vernachlässigung oder um Kinderpornographie geht.

Wer gesundheitlich geschädigt wurde, eine Gewalttat miterleben musste oder, beispielsweise als Hinterbliebener, aus anderen Gründen anspruchsberechtigt ist, soll zielgerichtet Hilfe erhalten. Um die Ereignisse zu bewältigen, sind psychotherapeutische Unterstützung durch eine Trauma-Ambulanz und ein Fallmanagement als "Schnelle Hilfe" möglich. Wurde ein im oder am Körper getragenes Hilfsmittel beschädigt oder ging verloren, besteht ebenfalls Anspruch auf Leistung.

Die meisten Entschädigungsleistungen müssen in der Regel beantragt werden (vgl. § 10 SGB XIV), manche, wie die Leistungen auf Teilhabe am Arbeitsleben, werden dagegen von Amts wegen erbracht.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert mit seiner Broschüre "Das Soziale Entschädigungsrecht - SGB XIV" genauer über Hilfen und Leistungen. Die Broschüre kann bestellt werden und steht zum Download im PDF-Format bereit unter https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/soziale-entschaedigungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=1.

Das neue SGB XIV gibt es unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/__1.html

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