Blinde und stark sehbehinderte Menschen sind von vielen privaten Dienstleistungen ausgeschlossen, weil die Software nicht barrierefrei ist, und auch viele Geräte, die im Haushalt oder Garten ihren Dienst verrichten, sind für blinde und sehbehinderte Menschen häufig nicht bedienbar. Blinde und sehbehinderte Menschen treffen im beruflichen und privaten Kontext häufig auf vielfältige digitale Barrieren. Das ist nicht hinnehmbar! Wenn jedoch im Gesundheitswesen blinde und sehbehinderte Menschen von Diagnostik und/oder Therapie aufgrund nicht zugänglicher Software ausgeschlossen werden, dann ist es ein Skandal, denn Gesundheit ist ein hohes Gut. Auch als Unterzeichner der UN-Behindertenrechtskonvention ist Deutschland verpflichtet, das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung anzuerkennen (siehe UN-BRK Art. 25).
Die horus-Redaktion veröffentlicht im Folgenden ein Schreiben des Diplompsychologen Thomas Abel an Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, in dem er aus leidvoller Erfahrung aufzeigt, wie blinde und sehbehinderte Menschen von neuropsychologischen Behandlungen ausgeschlossen werden. Thomas Abel hat mit seinem Brief nicht nur den Finger in die Wunde gelegt, sondern er ist sofort aktiv geworden, um an dieser Situation etwas zu ändern. Die Selbsthilfe ist Thomas Abel für diese Initiative sehr dankbar.