Um die Rechte behinderter Menschen anzumahnen, hat das Europäische Behindertenforum anlässlich der Wahlen zum Europäischen Parlament eine Kampagne gestartet und ein Manifest für den Aufbau einer inklusiven Zukunft für Menschen mit Behinderungen in der EU verfasst. Das Manifest wurde bereits im Mai 2023 von 5. Europäischen Parlament der Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Ziel ist, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken, ihre Chancengleichheit und den Zugang zur Gesellschaft und Wirtschaft zu gewährleisten, sowie ihre freie Bewegung in der EU unabhängig von ihren Unterstützungsbedürfnissen zu ermöglichen.

Gefordert wird die Garantie der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben der EU, die Verwirklichung einer Union der Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen mit der UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD) als Leitfaden, die Schaffung eines sozialeren Europas, die Förderung der Barrierefreiheit, um freie Bewegung in Europa zu ermöglichen, und der Schutz von Menschen mit Behinderungen in Europa und darüber hinaus.

Das Manifest ist in englischer Sprache zugänglich unter https://www.edf-feph.org/publications/eppd-manifesto-2023/

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre gewählt, dieses Jahr vom 6. bis 9. Juni. Als Wahltag in Deutschland wurde Sonntag, der 9. Juni, festgelegt. Erstmals ist das Alter für Wahlberechtigte bei Europawahlen von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden. Eine Online-Wahl ist nicht möglich. Informationen rund um die Wahl bietet die Webseite der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler.html

Damit blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei wählen können, werden Stimmzettelschablonen und dazugehöriges Informationsmaterial produziert, die über den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) erhältlich sind. Den Mitgliedern der DBSV-Landesverbände werden diese Stimmzettelschablonen automatisch per Post zugesandt, auch den Mitgliedern des DVBS, die dem Verein einen Erstwohnsitz in Hessen mitgeteilt haben. Alle anderen Betroffenen können diese Unterlagen bei den jeweiligen DBSV-Landesverbänden abrufen (siehe https://www.dbsv.org/wahlen.html).

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