§ 31a Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

(3) 5 Das besondere elektronische Anwaltspostfach soll barrierefrei ausgestaltet sein.

§ 31c Verordnungsermächtigung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten (...)

3. der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer, insbesondere Einzelheiten (...)

b) ihrer technischen Ausgestaltung einschließlich ihrer Barrierefreiheit (...)

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