Von Dr. Michael Richter (rbm),
zusammengefasst von Klaus Winger

Dr. Michael Richter betrachtet das Thema Arbeitsassistenz weniger aus rechtlicher Perspektive, sondern vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen in der Rechtsberatung und -vertretung eher grundsätzlich im Kontext laufender Veränderungen der Arbeitswelt. Es geht ihm darum, die wesentlichen Elemente von Arbeitsassistenz für blinde und sehbehinderte Menschen anzusprechen und ihre absehbaren Anpassungs- und Veränderungsbedarfe herauszuarbeiten.

Dr. Richter entwickelt seinen Vortrag anhand folgender Themen, die er detailliert untergliedert:

  • Der beschleunigte Wandel in der Arbeitswelt und hierdurch geänderte Bedarfe der Assistenznehmer
  • Faktoren des Wandels in der Arbeitswelt für einen geänderten Assistenzbedarf
  • Geändertes Anforderungsprofil an Assistenzkräfte (insbesondere für blinde und hochgradig sehbehinderte Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer)

Zu Beginn weist Dr. Richter auf § 185 Abs. 5 SGB IX als die Anspruchsgrundlage für die Übernahme der Kosten für notwendige Arbeitsassistenz im Arbeitsleben hin. Es ist mittlerweile höchstgerichtlich bestätigt, dass das Ziel einer mit nichtbehinderten Menschen chancengleichen Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben angestrebt werden muss. Es geht nicht um irgendeine, gegebenenfalls defizitäre Teilhabe. Es geht um die Chancengleichheit behinderter Menschen in der Fortentwicklung in Beruf, Karriere und beim Entgelt. Dies hat der Einsatz von Arbeitsassistenz zu unterstützen.

Besondere Herausforderung für blinde und sehbehinderte Beschäftigte

Dr. Richter betont, dass die zunehmend wichtige und geforderte berufliche Weiterbildung für blinde und sehbehinderte Beschäftigte eine besondere Herausforderung darstellt. Die Angebote sind in der Regel nicht barrierefrei nutzbar. Es bedarf besonderer Aufwände, um Unterlagen, Präsentationen und Lernsoftware in zugänglicher Form rechtzeitig zu bekommen.

Auch das Erreichen entfernter und wechselnder Lernorte verlangt zumeist besondere Anstrengungen. Die Teilnahme der Assistenzkraft und die Übernahme der dadurch entstehenden besonderen Kosten müssen mit beim Integrationsamt beantragt und nicht selten aufwändig verhandelt werden.

Der Referent hebt besonders hervor, dass die Halbwertzeiten eines stabilen persönlichen Arbeitsumfeldes immer kürzer werden. Mangelnde Barrierefreiheit im digitalen und hardwaretechnischen Arbeitsumfeld stellen sehbehinderte und blinde Beschäftigten vor besondere Herausforderungen. Hilfsmittel müssen oft aufwändig an die neue Arbeitssoftware(-version) angepasst werden. Kompatibilitäten zwischen häufiger wechselnden technischen Arbeitsplatzsystemen müssen neu hergestellt werden., Wege zu neuen, wechselnden Räumlichkeiten müssen neu erlernt und trainiert werden. Kurz: Die Zeiträume, in denen blinde und sehbehinderte Beschäftigte lernen und einüben können, effizient zu arbeiten, werden kürzer.

Voraussetzungen einer gelingenden Arbeitsassistenzbeziehung

Die Grundkompetenz Zuverlässigkeit ist schon immer die Voraussetzung für eine gelingende Arbeitsassistenzbeziehung. Die Unzuverlässigkeit einer Assistenzkraft wirkt sich immer zu Lasten des assistenznehmenden blinden oder sehbehinderten Beschäftigten aus. Neuerdings wird Teamfähigkeit immer stärker zu einer entscheidenden Voraussetzung für eine erfolgreiche Assistenzkraft. Sie muss nicht nur im Assistenzteam funktionieren, sondern insbesondere auch in den wechselnden beruflichen Arbeitsteams der Assistenznehmenden. Arbeitsassistenzkräfte müssen deshalb auch in professionellen Teams auftreten und agieren können.

Dr. Richter beendet seinen Vortrag mit einem knappen Fazit: Auf der einen Seite stehen wachsende Anforderungen an Kompetenzen und Qualifikationen von Arbeitsassistenzkräften. Auf der anderen Seite stehen unattraktive Arbeits- und Anstellungsverhältnisse für Assistenzgebende - und das bei einem weitgehend ausgeschöpften Arbeitsmarkt. Keine guten Zeiten für gute, gelingende Arbeitsassistenz!

Zum Referenten

Dr. Michael Richter ist seit 2009 Geschäftsführer der Rechte behinderter Menschen gemeinnützige GmbH (rbm). Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und seiner Promotion war er von 2004 bis 2008 als Geschäftsführer des DVBS tätig. Mit dem Thema Arbeitsassistenz befasste er sich bereits im Rahmen einer zur Promotionszulassung nötigen Studienarbeit.

Weitere Informationen

Linktipp

Auf der rbm-Webseite https://www.rbm-rechtsberatung.de finden Sie auch Fachartikel des rbm-Teams und Beispiele aus der Rechtsprechung zu verschiedenen anderen Themenbereichen.

Im Januar 2022 hat Dr. Richter zwei Kläger erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten, die nach Erreichen ihres Rentenalters die Kostenübernahme einer Arbeitsassistenz beantragt hatten (BVerwG, 5 C 6.20, Urteile vom 12.01.2022, Az.: 5 C 6.20 sowie 5 C 2.21). Die Pressemitteilung Nr. 2/2022 des Gerichts, das den Anspruch bestätigte, ist abrufbar unter https://www.bverwg.de/de/pm/2022/2

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