horus 3/2026
Schwerpunkt: "Bildung im Wandel"


Vorangestellt

Liebe Leserinnen und Leser, 
liebe DVBS-Mitglieder,

am Ende der 1970er Jahre gab es in der deutschen Blinden- und Sehbehindertenpädagogik Stimmen, die dafür plädierten, blinde und sehbehinderte Menschen angesichts des ständig schwieriger werdenden Arbeitsmarktes nicht mehr beruflich auszubilden, sondern sie in die Lage zu versetzen, ihr Leben in erfüllter Freizeit zu verbringen. DVBS und blista sind diesen Analysen und Ratschlägen damals energisch entgegengetreten, und, wie die nachfolgende Entwicklung gezeigt hat, haben diese Vorstellungen sich glücklicherweise bisher nicht durchgesetzt, auch wenn es so scheint, als ob der Arbeitsmarkt sich gerade dramatisch verschlechtern würde.

Doch die Frage, welche Bildung und Ausbildung wir brauchen, um persönlich zufrieden, gesellschaftlich akzeptiert und ökonomisch abgesichert zu sein, stellt sich nach wie vor und vielleicht mit Einzug künstlicher Intelligenz in alle Bereiche unseres Berufs- und Privatlebens noch umso dringlicher als vor 45 Jahren (siehe hierzu den Beitrag von Altfeld). 

Auf jeden Fall benötigt erfolgreiche Bildung, dass uns gute Rahmenbedingungen gewährleistet werden. Dazu gehört – ohne abschließende Aufzählung

  • die Zurverfügungstellung zugänglicher Informationen, sei es im Schulbuchbereich oder in der Wissenschaft
  • die Betreuung bei Wahl der Schulform, des Studiums oder einer anderen Ausbildung
  • die Schaffung eines Bildungsklimas, das einerseits anspruchsvoll ist, aber auch Rücksicht auf Neigung und Wünsche der Auszubildenden nimmt, und nicht zuletzt
  • eine finanzielle Absicherung der Ausbildung, bei der entgegen der Meinung unserer Bildungsministerin das Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht zu einer Vollkaskomentalität seiner Empfängerinnen und Empfänger führt.

Bildung ist aber nicht nur Ausbildung, sondern umfasst sehr viel mehr, ob nun die Möglichkeit, Theater und Kino zu besuchen, Lesungen zu verfolgen oder Musik in Konzerten oder auch auf Festivals zu genießen. Und dann ist da noch der große Bereich der bildenden Kunst, die uns vor besondere Verständnisprobleme stellt. All das ist für sehbehinderte und blinde Menschen tendenziell mit größerem Aufwand und Hürden verbunden, die es zu überwinden gilt. Doch hat sich hier in den Jahren, die ich überblicken kann – und das sind inzwischen eine ganze Menge – viel zum Positiven entwickelt, was in den 1970er oder 1980er Jahren noch gar nicht denkbar war. Ich nenne nur die immer weiter verbreitete Audiodeskription, die sich längst nicht mehr nur auf Filme beschränkt, oder die Bemühungen von Museen, ihre Ausstellungen und Sammlungen für uns zugänglicher und im wahrsten Sinne des Wortes begreifbarer zu machen. Diese Entwicklungen zu begrüßen, ist das Eine. Wir müssen die uns mit viel Herzblut gemachten Angebote aber auch wahrnehmen. Sonst könnten sie wieder verschwinden, und das wäre in den allermeisten Fällen doch schade. In diesem Sinne: Geben wir dem Wandel eine Chance! 

Das wünscht sich 
Ihr und Euer

Uwe Boysen

Bild: Uwe Boysen. Foto: DVBS

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Schwerpunkt: "Bildung im Wandel"


A. Dinges: Log in and Log out: Beobachtungen zu virtuellen Wandlungen im Uni-Leben seit der COVID-19-Pandemie

Von Anna Dinges

Seit mehr als elf Jahren bin ich an der Philipps-Universität Marburg als Beraterin im International Office sowie im Familienservice tätig. In beiden Arbeitsbereichen habe ich mit den verschiedensten Statusgruppen zu tun, darunter Studierende, Promovierende, Forschende und Beschäftigte der verschiedensten Arbeitseinheiten. Die hier beschriebenen Beobachtungen resultieren teils aus Beratungen verschiedener Zielgruppen, teils aus der Mitarbeit in internen und externen Arbeitsgruppen. Da aber jede Abteilung ihre eigenen Verfahren und Entscheidungen erarbeitet und befolgt, sind die folgenden Beobachtungen als persönlicher Erfahrungsbericht zu bewerten und nicht als allgemeingültiges Forschungsergebnis.

***

„Ich bin da nicht in Marburg. Ginge es auch virtuell?“ – Diese Frage stellt mir heutzutage ungefähr die Hälfte der aktuellen Ratsuchenden bei der Vereinbarung eines Beratungstermins. Was bis zum Jahr 2020 nicht einmal in Ansätzen möglich war, änderte sich im April des besagten Jahres schlagartig. Von reiner Präsenzlehre und Beratungen in Persona wurde alles, was irgendwie virtuell umsetzbar war, auf den Bildschirm zu Hause übertragen. Grund: Die Kontaktbeschränkungen während der COVID-19-Pandemie.

2020-2023: Die Welt in vier Wänden 

Das Sommersemester 2020 war noch ein wenig von Ausprobieren und technisch-didaktischer Unsicherheit geprägt. Doch für die folgenden drei bis vier Semester wurden die Studienangebote der Rechts-, Sozial- und Geisteswissenschaften vollumfänglich digital umgesetzt. Einzig in den Natur- und Gesundheitswissenschaften war Präsenzlehre weiterhin teilweise notwendig, um Laborversuche, Patientenkontakte und Praktika ermöglichen zu können. Doch das Uni-Leben fand ansonsten im heimischen Zimmer statt, egal ob Orientierungsangebote zur Studienwahl, Einführungen für Erstsemester-Studierende oder Übungsgruppen in der Abschlussphase. 

Nicht für alle war dieser Wechsel von Nachteil. Wer nicht sofort in Marburg sein konnte, hatte nun dennoch die Möglichkeit, ganz regulär und regelmäßig an Online-Kursen teilzunehmen. Wer Schwierigkeiten mit der Mobilität oder Orientierung hatte, musste sich nur einmal an das neue Online-Konferenztool gewöhnen und hatte mit dem einen Tool Zugang zu allen Angeboten, egal ob für den Unterricht, für die Studienberatung oder zum Sozialtreff der Erstsemester-Gruppe.

Ab dem Jahr 2023 wurde dann die Rolle in Zeitlupe rückwärts gemacht und die virtuellen Angebote wieder schrittweise in Präsenzformate zurücktransformiert. Wird von den vielen Neuerungen aus der Corona-Zeit also heute nichts mehr fortgeführt?

Die erweiterte Welt: Home-Office und Online-Meetings

Doch! So bedrückend und einengend die Maßnahmen während der Pandemie auch gewesen sind, so zeigten sie doch, was theoretisch machbar ist. Und es wurden einige Neuerungen erreicht, die sich durchgesetzt und weiterhin Bestand haben. Neben dem mobilen Arbeiten, das gerne auch als Home-Office bezeichnet wird, ist das vor allem der Einsatz von Online-Konferenzsystemen. Diese sind aus der universitäts- und länderübergreifenden Forschungsarbeit ebenso wenig wieder wegzudenken wie aus internen und externen Arbeitsgruppen- und Netzwerktreffen der Verwaltungsebene. Bis 2020 fand jegliche Kommunikation und Zusammenarbeit ausschließlich über Präsenztreffen, Telefonate oder per E-Mail statt. Oft waren mehrtägige Dienstreisen notwendig, um sich untereinander in Präsenz austauschen oder an einem gemeinsamen Projekt arbeiten zu können. 

Seit Beginn der Pandemie haben sich Online-Meetings ihren Platz und häufig bevorzugten Stellenwert erkämpft. Neben der Zeit- und Kostenersparnis sowohl für die Teilnehmenden als auch die Universität als Arbeitgeberin aufgrund wegfallender Dienstreisen, ermöglichen virtuelle Treffen auch die Teilnahme von Personen, die sonst ggf. nicht an einem externen Präsenztreffen teilnehmen könnten. Dies umfasst sowohl Personen mit Kindern oder Pflegeaufgaben, Teilzeitkräfte oder Menschen mit einer Behinderung oder einschränkender Erkrankung. 

Dasselbe Online-Konferenztool, das für die virtuellen Seminare genutzt wurde, ermöglichte während der Corona-Pandemie auch die Durchführung von Beratungen. Es war vorübergehend die einzige Möglichkeit, direkte Gespräche zu führen und Ratsuchende individuell zu unterstützen oder bei längeren Entwicklungen zu begleiten. 

Ein damaliger Nebeneffekt war, dass im gleichen Maße, in dem Online-Beratungen zunahmen, die Zahl von Telefonaten abnahm. Dieser Effekt hat sich bis heute gehalten. Die Kommunikation hat sich verschoben und findet inzwischen entweder über Mails oder in einem Beratungstermin statt. Anrufe haben sich drastisch reduziert und erfolgen fast nur noch innerhalb des engeren Kollegiums. 

Inzwischen finden Beratungen circa 50:50 in Präsenz oder online statt. Dabei sind die Gründe für die Bitte nach einem Online-Termin so verschieden wie die Menschen selbst. Neue Uni-Mitglieder, die aus dem Ausland einreisen und dafür ein Visum beantragen müssen, warten häufig ein oder mehrere Semester bis zu dessen Ausstellung. Bei familiären Ereignissen oder Notfällen im Heimatland oder während eines Auslandssemesters können ebenfalls längere Abwesenheiten entstehen. Personen mit Kindern oder Pflegeaufgaben oder mit einem Nebenjob sind zeitlich und örtlich oft weniger flexibel. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können Online-Termine oft leichter wahrnehmen. Und noch eine Gruppe ist dankbar für virtuelle Termin-Optionen: Personen, die weiter weg wohnen. Corona hat auch hier zu einem interessanten Wandel beigetragen. Lebten die Uni-Mitglieder zuvor nahe am Hochschulstandort und arbeiteten auch in einem näheren Umfeld, so hat sich der Umkreis der Wohn- und Nebenjob-Orte auf fast ganz Deutschland ausgeweitet. Sowohl Studierende als auch Mitarbeitende haben ihren Lebensmittelpunkt immer seltener im unmittelbaren Umkreis ihrer Hochschule. Home-Office, Praktikumssemester oder Semester, in denen nur noch schriftliche Studienleistungen eingereicht werden müssen, erlauben die Ausweitung der Lebensmittelpunkte. 

All diese Gründe führen dazu, dass Online-Beratungen weiterhin nachgefragt und gerne angenommen werden. Diejenigen jedoch, die vor Ort in Marburg sind, bevorzugen immer das persönliche Gespräch im Büro. Dabei klappt die Kommunikation in diesen Zweier- oder Dreierkonstellationen sowohl in Präsenz als auch virtuell gut und reibungslos. 

Lernen virtuell: Zwischen Chance und Herausforderung

Anders scheint sich die Entwicklung bei virtuellen Kursen oder Workshops zu vollziehen.

Musste während der Pandemie die Lehre nahezu vollständig auf virtuelle Unterrichtsformate umgestellt werden, so hat sich die Marburger Universität in den letzten drei Jahren nahezu vollständig wieder zur Präsenzlehre zurück entwickelt. Die zuvor erwähnten Zielgruppen, denen Online-Formate für die Vereinbarkeit des persönlichen und universitären Lebens entgegenkamen und die sich über eine gewisse Fortführung dieser Optionen oder hybrider Zwischenformen gefreut hätten, mussten sich in den meisten Studiengängen wieder an den Präsenzunterricht gewöhnen. Nur noch in Ausnahmen bieten manche Studiengänge noch vereinzelte virtuelle Kursformate an. Noch weniger werden hybride Formen angeboten, in denen Studierenden für die Vor- oder Nachbereitung einer Sitzung z. B. Audio- oder Video-Mitschnitte zur Verfügung gestellt bzw. für eine virtuelle Teilnahme Live-Übertragungen per Kamera und Mikrofontechnik ermöglicht werden. 

Doch ist diese Zurückhaltung beim Angebot von virtuellen Formaten nicht nur auf technische oder didaktische Herausforderungen zurückzuführen. In den letzten Semestern hat sich bei virtuellen Workshops oder anderen Online-Angeboten gezeigt, dass sich die kommunikativen Fertigkeiten der Teilnehmenden in zunehmendem Maße verringern. Gegen Ende der Corona-Schutzmaßnahmen war bei vielen Menschen eine virtuelle Müdigkeit festzustellen und der große Wunsch, sich wieder in Präsenz zu treffen. Letzteres ist nun schon seit gut drei Jahren wieder möglich. Dennoch ist diese damalige virtuelle Müdigkeit weiterhin zu spüren: Anmeldungen für virtuelle Formate werden nicht als verbindlich empfunden, was zu hohen No-Show-Raten führt, d.h., dass die Hälfte bis zu zwei Dritteln aller Angemeldeten sich einfach nicht einloggt oder nur am Anfang oder Ende für zehn Minuten teilnimmt. Eine Mitteilung an die Lehrperson, dass man nicht oder warum man nicht teilnehmen kann, erfolgt nicht. Diejenigen, die sich einloggen und teilnehmen, kommunizieren häufig nicht frei. Jede Person scheint zu hoffen, dass „die anderen“ sprechen, Fragen stellen oder auf Fragen antworten werden. Eine lockere Gesprächsatmosphäre, wie sie in Präsenztreffen meist unmittelbar zustande kommt, ist online schwer herbeizuführen, womit häufig das eigentliche Ziel des Angebots nicht erreicht werden kann.

Ein Fazit

Corona hat in uns und um uns herum viel ausgelöst, sowohl im privaten wie im Lern- und Arbeitsbereich. Während sich mobiles Arbeiten und die Möglichkeit virtueller Arbeitstreffen sowie die Option virtueller Beratungen in vielen Fällen als wertvolle Ergänzungen erwiesen haben, scheinen virtuelle Trainings- und Seminarangebote hingegen noch um ihre Position zu ringen. Oft werden sie von den Angemeldeten zugunsten anderer Aktivitäten als weniger verpflichtend oder wertvoll wahrgenommen. Die trotz Anmeldeverfahren unplanbaren Teilnehmendenzahlen und die oft eingeschränkte Bereitschaft zur Mitarbeit erschweren es den Moderierenden häufig, die Teilnehmenden thematisch abzuholen, sie mitzunehmen und am Ende gemeinsam das geplante Lernziel zu erreichen. Diese Erfahrungen führen deshalb zu rückgängigem Engagement, mehr Lehrangebote hybrid oder virtuell anzubieten. Diejenigen, denen Online-Formate bei der Bewältigung ihres Alltags nutzen würden, scheinen leider auch hier in der Minderheit zu sein. Hier und da ist auch schon Kritik an Home-Office-Optionen aufgekommen. Es bleibt also abzuwarten und weiter zu beobachten, ob sich manche der während der COVID-19-Pandemie erreichten Neuerungen in den nächsten Jahren halten können, ob sie wieder vollständig verschwinden werden oder ob sie sich „nur“ erneut den Wandlungen in der Lern- und Arbeitswelt sowie im Umgang der Menschen untereinander anzupassen brauchen.

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Recht


Dr. M. Richter: "Diese Entscheidung geht mal gar nicht": Rückschritt durch eine BGH-Entscheidung für den Diskriminierungsschutz von behinderten Menschen

Eine blinde Patientin wurde von einer Rehaklinik abgewiesen. Die Klage der Patientin auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wies der Bundesgerichtshof im Mai ab. Gegen das Urteil wurde nun im Juni Verfassungsbeschwerde eingelegt.  (*)

Von Dr. Michael Richter (rbm) 

Kürzlich erging eine - auch durch eine breite Öffentlichkeit - mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) (BGH, Urteil vom 21. Mai 2026 – Az.: III ZR 56/ 25). Eine blinde Frau hatte geklagt, da ihr durch eine Rehaklinik nach einer Knieoperation durch die zuständige Chefärztin mit Verweis auf ihre Blindheit kategorisch eine Aufnahme verweigert wurde. Die beiden Vorinstanzen lehnten den geltend gemachten Schadensersatz und eine angemessene Entschädigung mit dem Verweis auf die Nichtanwendbarkeit des sog. Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ab, da es sich bei Verhandlungsverträgen im Gesundheitswesen nicht um sog. Massengeschäfte, d.h. Geschäfte, die mit einer Vielzahl von Personen ohne deren Ansehen üblicherweise abgeschlossen werden, handle. Eine breite Öffentlichkeit erhoffte sich eine Klärung dieser Frage, denn theoretisch hätte eine Entscheidung dazu Folgen haben können, auch für weitere nach dem AGG geschützte Menschen mit anderen Diskriminierungsmerkmalen, wie z. B. ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung. 

Die Entscheidung sah aber ganz anders aus und stellte im sog. amtlichen Leitsatz nun fest: 

„§ 19 AGG begründet keinen Anspruch auf besondere Anpassungs- und Teilhabeleistungen. Diese Leistungen sind dem öffentlichen Recht vorbehalten, insbesondere dem Sozialrecht. § 19 AGG erfasst daher Fälle fehlender Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung nicht, sondern nur diejenigen Fälle, in denen die Verweigerung des Abschlusses oder der Durchführung eines Vertrags mit einem Menschen mit Behinderung ohne sachlichen oder rechtlichen Grund allein auf einer behindertenfeindlichen Einstellung beruht.“

Weiterhin führte dann die Pressestelle des BGH in ihrer Pressemitteilung zur Begründung aus: 

„Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Die Beklagte hat - unabhängig von der Frage, ob der Anwendungsbereich der Norm überhaupt eröffnet ist - jedenfalls § 19 Abs. 1 AGG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG (Benachteiligungsverbot) nicht verletzt. Das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes begründet im Bereich des Zivilrechtsverkehrs (Abschnitt 3 des AGG) keinen Anspruch auf besondere Anpassungs- und Teilhabeleistungen gegen Private. Dies ergibt sich aus der Regierungsbegründung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Danach setzt § 19 AGG zwar für Menschen mit Behinderungen das Prinzip der Gleichbehandlung in weiten Bereichen des Privatrechts durch, begründet aber keinen Anspruch auf solche Leistungen. Diese sollten systemgerecht weiterhin dem öffentlichen Recht vorbehalten bleiben, insbesondere dem Sozialrecht, etwa durch Leistungen zur Teilhabe (§ 4 SGB IX). Das habe seinen Grund auch darin, dass die mit den Anpassungsleistungen verbundenen Kosten nicht einzelnen Privaten aufgebürdet werden könnten, sondern - über die Finanzierung durch Steuern und andere Abgaben - von der Allgemeinheit zu tragen seien (Bundestagsdrucksache 16/1780, S. 40).“

Nicht die Tatsache, dass die Revision zurückgewiesen wurde, sondern vielmehr die Begründung verwundert sehr, denn die Klägerin hatte nie eine besondere Unterstützung eingefordert, sondern ganz im Gegenteil, sie hatte aktenkundig im Vorfeld mitgeteilt, dass sie mit ihrer Behinderung gut selbstständig zurechtkomme. Sie hatte aber auch eingeräumt, dass es zu kleinen „blindheitsbedingten Sonderunterstützungsbedarfen“ kommen könne, da ihr z.B. die Nutzung des Langstocks bei der Gehhilfennutzung nicht möglich sei. Im Ergebnis wurde ihr vorliegend durch den BGH aber unterstellt, dass sie als blinde Person automatisch einen Umfang von besonderem Unterstützungsbedarf mitbringe, der das „Normalmaß“ für die Klinik unzumutbar übersteige. Zu allem Überfluss ist die Grundsatzfrage der Anwendbarkeit des AGG auch noch weiterhin ungeklärt. 

Das Bundesverfassungsgericht ist keine „Superrevisionsinstanz“, das heißt es entscheidet nicht gerne, wenn bereits ein höchstrichterliches Urteil gefällt wurde. Vorliegend sind aber die Möglichkeiten einer Verfassungsbeschwerde ausnahmsweise doch ernsthaft zu prüfen, denn dieses hat in seiner sog. „Triageentscheidung“ (Beschluss des Ersten Senats vom 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20) darauf hingewiesen, dass stereotype medizinische Betrachtungen bezüglich der Eigenschaften von Menschen mit einer Behinderung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG verstoßen. 

Im Rahmen einer Entscheidung zum Verbot zur Mitnahme eines Blindenführhundes in Praxisräume unter Bezugnahme auf den vorbenannten Gleichbehandlungsgrundsatz entschied es bereits zuvor: 

„Der dies bestätigende Gerichtsbeschluss verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, weil das Gericht bei der Auslegung der einschlägigen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) die Tragweite des besonderen Gleichheitsrechts und seine Ausstrahlungswirkung auf das bürgerliche Recht nicht hinreichend berücksichtigt hat, indem es in dem scheinbar neutral formulierten Verbot, Hunde in die Praxis mitzuführen, nicht zumindest eine mittelbare Benachteiligung der Beschwerdeführerin erblickt hat.“ (Beschluss vom 30. Januar 2020 - 2 BvR 1005/18).

Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde wurde nun eingelegt. Es bleibt zu hoffen, dass diese auch vom Bundesverfassungsgericht zugelassen wird, da nur ein kleiner Bruchteil der dort eingehenden Verfassungsbeschwerden überhaupt zur Entscheidung angenommen wird. Drücken Sie alle Daumen - der horus wird über den Fortgang berichten. 

Wer sich näher für das ergangene BGH-Urteil und die zitierte Pressemitteilung interessiert, findet beides online unter:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026089.html?nn=373332

(*) Der Beitrag wurde Dank freundlicher Genehmigung des DBSV abgedruckt und mit anderem Vorspann zuerst veröffentlicht unter dem Titel „BGH-Entscheidung wirft Fragen auf“ in „Sichtweisen“, 2026, H. 4, S. 43-45. Der Autor hat den Beitrag für horus 3/2026 ergänzt und aktualisiert (Stand Ende Juni 2026). 

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Barrierefreiheit und Mobilität


Beruf, Bildung, Wissenschaft


Prof. Dr. C. Leidinger, Prof. Dr. H. Radvan: Behindertenfeindliche und extrem rechte Gewalt gegen blinde und sehbehinderte Menschen seit 1990 in der BRD - erste Spurensuche und Überlegungen

Von Prof. Dr. Christiane Leidinger und Prof. Dr. Heike Radvan

In gesellschaftlichen wie fachwissenschaftlichen Debatten der Bundesrepublik spielt extrem rechte Gewalt, die sich gegen Menschen mit unterschiedlichen Formen von Behinderung richtet, bislang kaum eine Rolle (1). Dieses Beschweigen, fehlendes zivilgesellschaftliches Monitoring und aussagekräftige Statistiken (Stichwort Dunkelfeld) sowie Forschungsdesiderate müssen entsprechend ebenso für extrem rechte Gewalt gegen Menschen mit Sehbeeinträchtigungen konstatiert werden. 

Im Folgenden setzen wir uns mit ausgewählten Fällen aus einer Chronik auseinander, die im dreijährigen Verbundforschungs- und Transferprojekt Mapping far right violence against people with (cognitive) disabilities, resistance and professional approach, kurz: MAVIOPA recherchiert und von Johanna Schiffner (2026) für diese Ausgabe von horus dokumentiert wurde (siehe anschließenden Beitrag). Dies geht zurück auf einen online-Vortrag, den Heike Radvan am 16. Juni 2025 in der Fachgruppe Erziehung und Wissenschaft des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) mit dem Titel „(Extrem) rechte Gewalt gegen Menschen mit Beeinträchtigung“ gehalten hat. Eine Nachfrage zu Gewaltvorfällen gegen Menschen mit Sehbeeinträchtigungen initiierte die weitere Recherche und Veröffentlichungen. Der Schwerpunkt des Forschungsprojektes MAVIOPA fokussiert extrem rechte Gewalt gegen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in der BRD ab 1990 (mit diesem Bezugsjahr orientieren wir uns an den zivilgesellschaftlichen Listen der Todesopfer rechter Gewalt sowie der staatlichen Zählung des Bundesinnenministeriums, die mit dem 3. Oktober 1990 als Stichtag beginnt). Dennoch ist wichtig zu betonen, dass behindertenfeindliche und extrem rechte Gewalt kein Phänomen erst der 1990er Jahre gewesen ist.

Das Projekt MAVIOPA startete im Juni 2025 an der Hochschule Düsseldorf und am Institut für Rechtsextremismusforschung (IRex) der Universität Tübingen. In dem dreijährigen Verbundprojekt werden unter Anderem Medienberichterstattung sowie Zeitschriften aus der Behinderten-/Krüppelbewegung und Fachmagazine der sogenannten Behindertenhilfe sowie Monitoring von Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt und Mobiler Beratungen gegen Rechtsextremismus ausgewertet; des Weiteren werden Gruppen- und Einzelinterviews mit Betroffenen mit Lernschwierigkeiten und Fachkräften sowie Leitungen von Einrichtungen der sogenannten Behindertenhilfe geführt. Ziel ist neben Erkenntnissen für die Grundlagenforschung unter anderem die Entwicklung von Transfers wie Materialien für Politische Bildungsarbeit, policy paper für Fachkräfte und deren Ausbildung sowie Bausteine und Checklisten, um Schutzkonzepte für Einrichtungen zu erarbeiten. (2)

Auf Grundlage von Falldarstellungen aus der Chronik analysieren wir im Folgenden verschiedene Formen behindertenfeindlicher und extrem rechter Gewalt. Die Quellen zeigen ‚lediglich‘ bei sechs von insgesamt 23 bekannt gewordenen Fällen einen expliziten bzw. eindeutigen Bezug zu extrem rechter Ideologie und Organisierung. Für die weiteren Vorfälle lässt sich dies häufig – auch begründet – vermuten, jedoch nicht belegen. Dafür gibt es mehrere Gründe: So bleiben unter anderem die Tatausübenden generell oft unbekannt, zudem sind bei blinden Betroffenen Wahrnehmungen über das Äußere der Angreifenden wie etwa Kleidungsmarken, extrem rechte Szenecodes in Form etwa von Tattoos etc. aus. Dies dürfte ähnlich für Menschen mit starken Sehbeeinträchtigungen gelten. 

Mit der Dokumentation der insgesamt 23 bislang bekannt gewordenen Vorfälle im Beitrag von Johanna Schiffner ist uns wichtig, dass das Spektrum der Angriffe gegen Menschen mit Sehbeeinträchtigungen sichtbar wird. Es zeigt sich von Prozessen des othering, über Abwertungen bis hin zu verschiedenen Formen von Gewalt. Auch wenn Vorfälle von Ableismus und Behindertenfeindlichkeit im Alltag keinen Zusammenhang mit extrem rechten Akteur*innen eindeutig erkennen lassen, liegt auch diesem Handeln – so zeigen die Vorfallbeschreibungen – eine Ideologie der Ungleichwertigkeit gegenüber behinderten Menschen zugrunde. Die Tatverantwortlichen gehen offenbar davon aus, dass ihr abwertendes bis gewalttätiges Handeln legitim sei. Demnach werden hier ideologische Überschneidungen deutlich, obgleich die Tatausübenden vermutlich kein geschlossenes extrem rechtes Weltbild vertreten bzw. einer extrem rechten Gruppierung angehören. Klar wird auch: Es braucht eine sensibilisierte Fallermittlung durch Sicherheitsbehörden, ein differenziertes Monitoring dieser Vorfälle und es bedarf weiterer Forschung, auch um passgenaue Antworten für Intervention und Prävention zu entwickeln. 

In unserer Analyse der sechs Angriffe behindertenfeindlicher extrem rechter Gewalt, widmen wir uns – bei aller Vorsicht des rudimentären Forschungsstandes – auch möglichen Spezifika behindertenfeindlicher extrem rechter Gewalt. Schaut man mit einem vergleichenden Blick auf diese Vorfallbeschreibungen, lassen sich folgende erste Ergebnisse zur Diskussion stellen: 

Sehbeeinträchtigte Betroffene von extrem rechter Gewalt

Bei den sehbeeinträchtigten Betroffenen von extrem rechter Gewalt handelt es sich um eine männlich und drei weiblich gelesene erwachsene Einzelpersonen. In zwei der weiteren bekannt gewordenen Fälle werden Kinder und Jugendliche in Gruppenkontexten (Schulbesuch) psychisch sowie physisch angegriffen, das Geschlecht dieser Betroffenen bleibt unbenannt. Mehrfachdiskriminierungen bzw. Intersektionalitäten (3) werden deutlich, als einer sehbeeinträchtigten Schülerin zusätzlich Rassismus widerfährt. Bei dem in der Stadt Siegen am 15. Dezember 1992 von zwei Naziskins brutal ermordeten 55-jährigen Bruno Kappi (4) wird über die Sehbeeinträchtigung hinaus eine kognitive Beeinträchtigung in Folge einer Erkrankung im Kindesalter angenommen. 

Hinsichtlich der Frage nach längerfristigen Folgen von widerfahrener Gewalt und Bedrohungen durch extrem rechte Jugendliche berichten Schüler*innen von einem verstärkten Bedrohungsempfinden bis hin zu Ängsten, überhaupt auf die Straße zu gehen. Bisherige Forschung zeigt, dass die Belastung durch Gewalt für betroffene Menschen mit Behinderungen nach der Viktimisierung – zum Beispiel Vertrauensverlust, Gefühl von Schutzlosigkeit und Entwicklung von Ängsten – im Vergleich zu nicht-beeinträchtigten deutlich größer, vor allem zeitlich andauernder ist (5). Zudem sind grundsätzlich Verschärfungen durch sekundäre und tertiäre Viktimisierung möglich (6). 

Täter*innen(gruppen) 

Die Verantwortlichen des Gewalthandelns äußern sich ideologisch etwa mit Nazi-Parolen oder weitergehend mit (Massen)Vernichtungsandrohungen. Mehrere Tatausübende nutzen neonazistische Symbole oder tragen entsprechende Kleidung. Eine Quelle benennt zwei Täter als Nazi-Skinheads, in einer weiteren wird eine extrem rechte Jugendgruppe beschrieben. Fünf Täter werden als männlich benannt, einer agiert allein, zwei als Zweiergruppe. In drei weiteren Fällen agieren die Tatverantwortlichen als Gruppe; Anzahl und Geschlecht bleiben hier unbenannt. Mit Ausnahme eines Täters werden – sofern Angaben dazu vorliegen – alle Tatverantwortlichen als jugendlich oder als junge Erwachsene benannt.

Orte und Zeiträume der extrem rechten Gewalt 

Vier Übergriffe finden in Großstädten in Hessen, Hamburg und NRW statt (Kassel, Hamburg, Siegen, Wuppertal), zwei sind als kleinere Gemeinden dem ländlichen Raum zuzuordnen: Königs Wusterhausen in Brandenburg und Neukloster in Mecklenburg-Vorpommern. Alle Übergriffe werden an öffentlichen Orten verübt: vor einem Einkaufszentrum, in einem S-Bahn-Abteil, an einer Bushaltestelle, auf einer Rolltreppe vermutlich im ÖPNV, auf dem Schulgelände und – soweit dokumentiert – tagsüber in der Schulzeit oder auf dem Arbeitsweg. Drei der Gewaltvorfälle, darunter auch die Ermordung von Bruno Kappi in Siegen – finden in den 1990er und 2000er Jahren statt, drei weitere im Zeitraum seit dem Jahr 2022.

Formen extrem rechter behindertenfeindlicher Gewalt gegen sehbeeinträchtigte Menschen

In den vorliegenden Beschreibungen zeigen sich unterschiedliche Formen von behindertenfeindlicher extrem rechter Gewalt, die den Betroffenen widerfahren ist: Schläge und Tritte „mit massivem Schuhwerk (Springerstiefel)“ auf den Kopf, Hals und Oberkörper, Verfolgung und Anspucken, behindertenfeindliche Beschimpfungen, Beleidigungen und Bedrohungen wie behinderte Menschen seien „unwertes Leben“ sowie Formen von Einschüchterung und Konfrontation mit Nazi-Parolen wie „Sieg-Heil“-Rufen. Außerdem finden sich in zwei Fällen Androhungen von Massenvernichtungsgewalt (7), unter anderem mit der Aussage behinderte Menschen sollten „verg[] werden“ (Abkürzung durch die Autor*innen). Auf diese Form bzw. solche Muster von Gewalt gehen wir weiter unten genauer ein.

Mit Blick auf die Taxonomie von Gewaltformen von Johan Galtung (8) handelt es sich demnach um körperliche und psychische Formen von Gewalt. Wobei, wie sich im Folgenden zeigen wird, diese Unterscheidung auch zu kurz greifen kann. 

Bespucken als Form von Gewalt (9)

Einen Menschen anzuspucken, ist eine Form körperbezogener, körperlicher (10) und zudem psychischer Gewalt. Die betroffenen Personen mit einer Sehbeeinträchtigung – jugendliche Schüler*innen in Königs Wusterhausen – werden dadurch erniedrigt, herabgewürdigt und buchstäblich beschmutzt. Der Körperbezug ist ein doppelter: Der Körper der Betroffenen wird getroffen, und zwar durch einen erzwungenen Kontakt mit Körperflüssigkeit der Tatausübenden. Da wir in vielen weiteren Fällen das Anspucken als Teil extrem rechter Gewaltverläufe gegen Menschen mit verschiedenen Formen von Beeinträchtigungen als Zwischenergebnisse der Forschung von MAVIOPA finden, analysieren wir diese Gewaltform im Weiteren etwas ausführlicher.

Mit dieser Gewalt geht eine Entmenschlichung und Hierarchisierung einher: Das Ausspucken auf Straßen und Wege ist eine mehr oder weniger sozial akzeptierte Form; gerade dann, wenn keine Person in der Nähe ist, die dies beobachten kann oder davon betroffen ist. Das Anspucken eines Menschen verweist auf die Konstruktion des vermeintlich geringen bzw. nicht vorhandenen Wertes der Person durch die Tatausübenden. Während das Ausspeien auf den Boden kulturell erst mit dem 19. Jahrhundert im Kontext der Debatten um Gesundheitsschutz, insbesondere vor Tuberkulose, gesellschaftlich in vielen Ländern geächtet wird (11), gilt das Anspucken einer Person zeitübergreifend als ekelerregend und als Ausdruck der Verachtung des Gegenübers. Gemäß dem Strafgesetzbuch erfüllt es in der Bundesrepublik den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB. Rechtlich umstritten ist, ob es auch als (nicht vorsätzliche) Körperverletzung nach § 223 StGB verstanden werden kann (12). 

In der Forschung zu rassistischer und extrem rechter Gewalt wird das „verächtliche Ausspucken auf den Boden vor Menschen“ als eine Form der Gewalt beschrieben (13). Überlebenden-Berichte, die auch Gegenstand in der Holocaustforschung sind, enthalten umfangreiche Darstellungen antisemitischer Gewalt; das Anspucken ist darin eine Form der beschriebenen Gewalt gegen Juden und Jüd:innen (14).

Bei den betroffenen sehbeeinträchtigten Schüler*innen ging das Anspucken mit weiterer körperlicher Gewaltanwendung einher, sie wurden getreten und geschlagen. Verläufe personenbezogener Gewalteskalation beginnen oft mit einer Herabwürdigung: Betroffene werden zunächst beleidigt (15). Für die Tatausübenden scheint hiermit unter Anderem die Legitimierung ihres Handelns verbunden zu sein, deutlich wird die Demonstration von Macht.

Gewaltform: „extrem rechte postnazistische Massenvernichtungsandrohungsgewalt“ mit „autotelischem Bias“ 

In den recherchierten Gewaltfällen gegen Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, aber auch in weiteren Quellen die im Forschungsprojekt MAVIOPA bearbeitet werden (16), dokumentieren sich Bedrohungen mit Bezug zu den faschistischen Verbrechen. Täter rufen teilweise im direkten Anschluss an nazistische Parolen „Ja, die sollten verg[] werden“ (17). Für eine solche Gewaltform hat Christiane Leidinger (2027) die Begriffsfigur „extrem rechte postnazistische Massenvernichtungsandrohungsgewalt“ mit „autotelischem Bias“ vorgeschlagen: Unter „autotelischer Gewalt“ fasst Jan Philipp Reemtsma eine Form physischer Gewalt, die auf Zerstörung zielt, die den Körper explizit, das heißt nicht als Nebeneffekt, beschädigen bzw. zerstören will und auf dessen „Integrität“ gerichtet ist (18). Zwar bezieht sich jede physische Gewalt auf den Körper, jedoch wird in der autotelischen Gewalt – gewissermaßen die Extremform körperlicher Gewalt – „der Körper auf seine Eigenschaft, zerstört werden zu können, reduziert“ (19), es geht dabei auch um das Interesse am Quälen. 

Auch die Androhung, die gegen eine Rolltreppe-fahrende blinde Person gerichtet ist, lässt sich entsprechend kategorisieren: Der Täter konfrontiert die Betroffene mit folgender massiv gewaltförmiger Androhung: „Wenn wir erstmal an der Macht sind, dann seid ihr Gesocks endlich und ewig vom Erdboden verschwunden“. Diese explizite Todesandrohung adressiert zum einen die konkrete Person und zum anderen kollektiv die soziale Gruppe von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen (oder auch generell mit weiteren Formen von Behinderungen) im Sinne einer Botschaftstat (20) sowie implizit An- und Zugehörige. Implizit wird auf den historischen Rechtsextremismus Bezug genommen und damit die Vorstellung aufgerufen, die nazistischen Verbrechen werden sich in der Gegenwart oder Zukunft wiederholen. Gleichzeitig schwingt in dieser Variante der Massenvernichtungsandrohungsgewalt der Wunsch nach einer totalen und unwiederbringlichen Auslöschung mit. Die vom Täter gewählte Formulierung „auf ewig…verschwunden“ ist außerdem lesbar im Kontext der „Aktion 1005“, auch „Operation 1005“ genannt, die ab Januar 1942 auf eine möglichst vollständige „Spurenbeseitigung der NS-Massenverbrechen“ durch die Nazis im deutsch besetzten Europa zielte (21). Auch Unterlagen der „Euthanasie“-Verbrechen wurden weitgehend durch die Nazis vernichtet (22).

Es braucht Forschung zu verschiedenen Varianten „extrem rechter postnazistischer Massenvernichtungsandrohungsgewalt“ (23), die unterschiedlichen Betroffenengruppen widerfährt, um Gemeinsamkeiten sowie etwaige Spezifika herausarbeiten zu können. Die neonazistische Markierung von Gedenkstätten sowie der direkte Bezug auf die industriell organisierte Ermordung in den Gaskammern der NS-Vernichtungslager sind Beispiele für Überschneidungen von behindertenfeindlicher, antisemitischer sowie heteronormativer extrem rechter Gewalt, wie Einträge in Dokumentationen und Monitoringstellen zeigen.

Mögliche Spezifika behindertenfeindlicher und extrem rechter Gewalt gegen Menschen mit Sehbeeinträchtigungen

Abschließend weiten wir den Blick auf alle bislang bekannt gewordenen 23 Gewaltvorfälle gegen Menschen mit Sehbeeinträchtigungen und fragen unter anderem nach möglichen Spezifika, die sich hier – auch im Vergleich zu weiteren Zwischenergebnissen des Projekts MAVIOPA – zeigen und heben dabei sechs Aspekte hervor. 

Auffällig sind erstens die Massivität sowohl der physischen als auch der psychischen Gewalt gegen sehbeeinträchtigte Betroffene. Dokumentieren lassen sich unter Anderem tödliche Gewalt wie die Ermordung von Bruno Kappi, ein Stoß ins Gleisbett, ein Angriff mit einem Schlagstock, Schläge auf eine am Boden liegende und festgehaltene Person, Schnittverletzungen in den Rücken. Diese Drastik der Gewalthandlungen zeigt sich auch in Fällen, die sich gegen Menschen mit anderen Formen von Behinderung richten (24). Dies gilt ebenso für die erläuterten Vorfälle mit Massenvernichtungsandrohungsgewalt, in der sich physische mit psychischen Formen von Gewalt überschneiden. Hierfür nutzen wir wie erläutert die Begrifflichkeit der „autotelischen Gewalt“ von Jan Phillip Reemtsma. Die Absicht, Körper zu zerstören und eine damit verknüpfte Art der Leidenschaft (25) oder Lust an der Gewalt ist – bewusst oder unbewusst – mit einer Ideologie der Ungleichwertigkeit und Entmenschlichung der betroffenen Personen verbunden. Die Annahme, Menschen seien weniger Wert, scheint aus Sicht der Tatverantwortlichen Gewalt zu ermöglichen und vermeintlich zu legitimieren. Zu untersuchen ist hierbei über den Aspekt der Machtausübung hinaus auch die sich hier zeigende Enthemmung und ‚Lust‘, einen Menschen in Todesangst zu versetzen. Eine Art ‚Interesse‘ am Quälen, wie sie sich etwa zeigt, wenn ein Täter die Situation einer blinden Frau auf einer Rolltreppe ausnutzt und sie im Flüsterton massiv bedroht, indem er ihr und allen blinden (und wohl auch allen behinderten) Menschen einen perspektivischen Massenmord ankündigt.

Gleichzeitig richtet sich die Gewalt – so zeigen die Vorfallbeschreibungen – zweitens auch gegen behinderungsspezifische Objekte, hier Hilfsmittel wie den Langstock. Hiervon sind auch Menschen mit anderen Behinderungsformen betroffen, so richtet sich Gewalt z.B. gegen Rollstühle.

Drittens zeigt sich eine weitere Überschneidung in der Spezifik zu Gewaltvorfällen gegen andere Betroffenengruppen von Menschen mit Beeinträchtigungen (26), in der Androhung sexualisierter Gewalt gegenüber Frauen. 

Viertens lässt sich als (äußerst perfide) Spezifik von Gewalt gegen Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Gefährdung durch befestigte Glasscherben auf Tastfeldern mit Braille-Schrift in einem „Blindengarten“ herausstellen. Hier planen die unerkannt gebliebenen Täter*innen sehr genau, wie sie Betroffene, die sich in diesem Garten erholen und zudem kulturell barrierefrei teilhaben wollen, was ohnehin viel zu wenig umgesetzt wird, gefährden und gezielt verletzen können. 

Fünftens zeigt sich ein Forschungsdesiderat zudem zum Themenkomplex digitale Gewalt.

Sechstens fehlen hörbare Stimmen von sehbeeinträchtigten Menschen, die von behindertenfeindlicher extrem rechter Gewalt betroffenen waren und sind.

Die Analyse der sechs bzw. 23 Fälle macht deutlich, dass wir behindertenfeindliche extrem rechte Gewalt gegen Menschen mit Sehbeeinträchtigungen konstatieren müssen und gleichzeitig – und hier zeigt sich eine gesellschaftliche Anschlussstelle – ableistische Gewalt. Bei letzterer kann eine rechtsideologische Motivation teilweise vermutet werden. 

Abschließend sei hervorgehoben, dass wir einerseits nach Entsolidarisierung und gesellschaftlicher Verantwortung fragen müssen und andererseits nach Empowerment und Gegenwehr: In welchen Kontexten zeigt sich ein Nichteingreifen von Umstehenden? Wie geht Gesellschaft damit um? Welche Formen von Verantwortungsübernahme wären notwendig? Und welche Kontexte ermöglichen Solidarisierung und Erfahrungen von Widerständigkeit und Widerstand von sehbeeinträchtigten Menschen, mit denen die womöglich ängstigende Wirkung der vorliegenden Zwischenergebnisse zwar nicht unbedingt aufgehoben, aber potentielle Gegenwehr von Betroffenen sichtbar gemacht werden kann?

Literatur

Angrick, Andrej (2022): Aktion 1005. – Spurenbeseitigung von NS-Massenverbrechen 1942–1945. Eine „geheime Reichssache“ im Spannungsfeld von Kriegswende und Propaganda. Band 1 und 2. Göttingen, 3. durchgesehene Auflage.

Brink, Lina/Leidinger, Christiane/Maskos, Rebecca (2026): Un/sichtbare Gewalt: Schlaglichter auf die Zusammenhänge von Ableismus, Behindertenfeindlichkeit und extreme Rechte. In: Fachzeitschrift heilpaedagogik.de 3/2026, S. 6-12 

Brink, Lina/ Schiffner, Johanna/Leidinger, Christiane/Radvan, Christiane/Sternberger, Katja (2026 i.E.): Extrem rechte Gewalt gegen Menschen mit (insbesondere kognitiven) Behinderungen – erste Analysen. In: Zeitschrift Teilhabe (accepted, i.E.).

Combahee River Collective (1982): A Black Feminist Statement. In: Hull, G. T./ Bell Scott, P./Smith, B. (Hrsg.): But Some of Us Are Brave. Black Women's Studies. Old Westbury, S. 13-22. 

Dierbach, Stefan (2016): Befunde und aktuelle Kontroversen im Problembereich der Kriminalität und Gewalt von rechts: In: Virchow, F./Langebach, M./Häusler, A. (Hrsg.): Handbuch Rechtsextremismus. Wiesbaden, S. 471-510.

Farrokhzad, Schahrzad/Jagusch, Birgit (2024): Extrem rechte und rassistische Gewalt. Weinheim/Basel.

Forster, Rudolf (2002): Von der Ausgrenzung zur Gewalt. Rechtsextremismus und Behindertenfeindlichkeit – eine soziologisch-sonderpädagogische Annäherung. Bad Heilbrunn.

Galtung, Johan (1972 [1971]): Gewalt, Frieden und Friedensforschung. In: Senghaas, D. (Hrsg.): Kritische Friedensforschung. Frankfurt a. M., S. 5-104.

Groß, Eva/Häfele, Joachim/Peter, Sascha (2024): Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit aus der Betroffenenperspektive. Kernbefunde aus dem Forschungsprojekt „HateTown – Vorurteilsgeleitete Handlungen in urbanen Räumen. Schriftenreihe des Instituts für Kriminalitäts- und Sicherheitsforschung (IKriS), Band 2. Nienburg (Weser). Zugriff am 1. Juni 2026 unter https://www.pa.polizei-nds.de/startseite/ikris/forschung/schriftenreihe_des_ikris/

Hechler, Andreas (2024): Fragmentarisches zur NS-„Euthanasie“ heute. Diagnosen von Gewicht II. In: get well soon (Hrsg.): Gegendiagnose III: Kollektive Krisensitzung und psy-kritische Perspektiven. Münster, S. 394-431.

Kar, Sujita Kumar/Pandey, Praveen/Singh, Nikita (2020): Understanding the psychological underpinning of spitting: Relevance in the context of COVID-19. Indian Journal of Psychological Medicine, 42 (6), S. 577-578. Zugriff am 1. Juni 2026 unter https://www.researchgate.net/publication/344607684_Understanding_the_Psychological_Underpinning_of_Spitting_Relevance_in_the_Context_of_COVID-19 

Leidinger, Christiane (2027 i.E.): Extrem rechte Massenvernichtungsandrohungsgewalt gegen Menschen mit kognitiven Behinderungen aus historisch-materialistischer Perspektive. In: Beier, F./Ludwig, G./Volgger, L. (Hrsg.): Geschlechterverhältnisse als Gewaltverhältnisse. Materialistisch-intersektionale Perspektiven. Weinheim: Campus.

Leidinger, Christiane/Brink, Lina (2025): MAVIOPA - Extrem rechte Gewalt gegen Menschen mit (kognitiven) Beeinträchtigungen. In: Teilhabe. Die Fachzeitschrift der Lebenshilfe 4/2025, S. 175f.

Leidinger, Christiane/Radvan, Heike (2026): Extrem rechte Gewalt gegen Menschen mit (kognitiven) Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern seit 1990: Eine erste Spurensuche. In: RAA Mecklenburg-Vorpommern e. V. (Hrsg.): Sozialraum, Radikalisierung und Demokratiefeindlichkeit im Nordosten. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 177-196. 

Leidinger, Christiane/Radvan, Heike (2024a). Behindertenfeindliche Übergriffe: Die alltägliche Gewalt. taz 25.6.2024. Zugriff am 1. Juni 2026 unter https://taz.de/!6016147/

Leidinger, Christiane/Radvan, Heike (2024b). Extrem rechte Gewalt gegen Menschen mit (kognitiven) Beeinträchtigungen. Portal doing memory – für eine plurale Gesellschaft. Zugriff am 1. Juni 2026 unter https://doing-memory.de/behindertenfeindliche-gewalt/

Müller, Cornelia (2002): „Etwas bis zur Vergasung tun“ – Sprachtabu als kollektive Trauerarbeit? In: Eggert, H./Golec, J. (Hrsg.): Tabu und Tabubruch. Stuttgart, S. 43-62.

Nocon, Andrew/Iganski, Paul/Lagou, Spyridoula (2011): Disabled people’s experiences and concerns about crime (Briefing Paper 4). Equality and Human Rights Commission. Manchester.

Reemtsma, Jan Philipp (2013 [2008]): Vertrauen und Gewalt. Versuch über eine besondere Konstellation der Moderne. Hamburg.

Schiffner, Johanna (2026): Chronik bislang bekannt gewordener Fälle extrem rechter und behindertenfeindlicher Gewalt gegen blinde und sehbehinderte Menschen seit 1990 in der BRD In: horus 3/2026, S. 39 ff. – in der vorliegenden Ausgabe.

Schmiechen-Ackermann, Detlef (2016): Rassismus, politische Verfolgung und Migration: Ausgrenzung und Austreibung „unerwünschter“ Gruppen aus dem nationalsozialistischen Deutschland. In: Oltmer, J. (Hrsg.): Handbuch Staat und Migration in Deutschland seit dem 17. Jahrhundert, Oldenbourg, S. 573-642.

Virchow, Fabian (2025): Bedrohungen und Gewalt von rechts. In: Imbusch, P./Steg, J. (Hrsg.): Bedrohungsanalysen, Analysen zu gesellschaftlicher Integration und Desintegration. Wiesbaden, S. 361-371.

Nachweise und Anmerkungen

(1) Eine frühe Ausnahme: Forster 2002; zur ersten ausführlicheren Darstellung des Forschungsstandes und der Medienberichterstattung vgl. Leidinger 2027; Leidinger/Radvan 2026; Brink/Schiffner/Leidinger/Radvan/Sternberger 2026; Brink/Leidinger/Maskos 2026. 

(2) Zum Projekt z.B. Leidinger/Brink 2025; Leidinger/Radvan 2026.

(3) Intersektionalität ist ein interdisziplinärer Ansatz; die Perspektive und der Begriff wurde im Schwarzen Feminismus und der Critical Race Theory entwickelt. Er richtet den Blick auf die Überschneidungen und Verknüpfungen verschiedener Diskriminierungsformen, die von Individuen erlebt werden und durch gesellschaftliche Macht- und Herrschaftsverhältnisse wie etwa Rassismus und Sexismus bedingt sind (z.B. Combahee River Collective 1982).

(4) Leidinger/Radvan 2024a; 2024b. 

(5) Nocon/Iganski/Lagou 2011, S. 4; Groß/Häfele/Peter 2024, S. 54-90.

(6) z.B. Dierbach 2016, S. 494.

(7) Leidinger 2027.

(8) Galtung 1972 (1971), S. 59 f.; 62–64; 66.

(9) Eine erste Version dieses Abschnitts ist erschienen in Leidinger/Radvan 2026, hier geringfügig erweitert und überarbeitet.

(10) Farrokhzad/Jagusch 2024, S. 20.

(11) Kar/Pandey/Singh 2020.

(12) Ein BGH-Urteil von 2015 betont diesbezüglich körperliche Auswirkungen wie Brechreiz (im Sinne einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens; BGH, 3 StR 289/15, Beschluss vom 18.8.2015, LG Mainz).

(13) Farrokhzad/Jagusch 2024, S. 141.

(14) z.B. Schmiechen-Ackermann 2016, S. 612.

(15) z.B. Farrokhzad/Jagusch 2024, S. 108.

(16) vgl. Brink/Schiffner/Leidinger/Radvan/Sternberger 2026; Leidinger/Radvan 2026.

(17) Die hier zitierte Massenvernichtungsandrohungsgwalt „Ja, die sollten verg[] werden“ ist sehr direkt und explizit. Während die Aussage „etwas bis zur Vergasung tun“ im elaborierten Sprachgebrauch mittlerweile als tabuisiert gilt (Müller 2002, S. 43), ist die sprachlich abgewandelte Androhung als Form der Gewalt gegenüber einer Person bzw. Gruppe alltagssprachlich weiterhin verbreitet.

(18) Reemtsma 2013 (2008), S. 106; 116 f.; 124.

(19) Reemtsma 2013 (2008), S. 124.

(20) Virchow 2025.

(21) Angrick 2022, S. 10.

(22) z.B. Hechler 2024, S. 400.

(23) Leidinger 2027.

(24) Brink/Schiffner/Leidinger/Radvan/Sternberger 2026.

(25) In der Forschung zu Antisemitismus wird die Ausprägung und Funktion einer „Leidenschaftlichkeit“ für den Antisemiten bereits frühzeitig benannt (u.a. aus psychologischer Perspektive durch Sigmund Freud, als Bestandteil eines autoritären Charakters in der Forscher*innengruppe um Theodor W. Adorno oder in Essayform durch Jean Paul Sartre) und aus verschiedenen Perspektiven untersucht. Um den möglichen Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschieden zwischen diesen Erscheinungsformen angemessen nachzugehen, bedarf es interdisziplinärer Forschung, die den hier deutlich werdenden Aspekt in der Gewalt gegen behinderte Menschen einbezieht.

(26) Leidinger/Radvan 2026.

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J. Schiffner: Chronik bislang bekannt gewordener Fälle extrem rechter und behindertenfeindlicher Gewalt gegen blinde und sehbehinderte Menschen seit 1990 in der BRD

Von Johanna Schiffner (Forschungsprojekt MAVIOPA)

Vorabinformationen: 

Die vorliegende Chronik von 23 Gewaltvorfällen wurde im Rahmen des Forschungsprojekts MAVIOPA an der Hochschule Düsseldorf (Christiane Leidinger) und dem Institut für Rechtsextremismusforschung an der Universität Tübingen (Heike Radvan) erarbeitet. Zu mehreren Gewaltvorfällen liegt keine genaue zeitliche Angabe vor. Auch mit Nachrecherchen konnte teilweise bislang nur das Jahrzehnt ermittelt werden. Auch zu den Tatausübenden liegen nicht immer eindeutige Informationen vor, weshalb wir von „extrem rechter und behindertenfeindlicher Gewalt“ sprechen.

Eine erste Analyse der Gewaltvorfälle ist in horus 3/2026 erschienen (siehe den Beitrag von Leidinger/Radvan in dieser Ausgabe).

1. Siegen-Weidenau (NRW) am 15. Dezember 1992 

Am 15. Dezember 1992 wird in Siegen-Weidenau der 55-jährige Bruno Kappi vor einem Einkaufszentrum getötet. Er ist auf dem Weg zur Arbeit. Die Täter sind Skinheads im Alter von 16 und 20 Jahren. Bruno Kappi hat eine Sehbehinderung und wahrscheinlich zudem eine krankheitsbedingte kognitive Behinderung. (1

Er stirbt noch vor Ort in Folge der Verletzungen, die durch Schläge und Tritte „mit massivem Schuhwerk“, „Springerstiefeln“ (2) verursacht wurden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft äußern die jugendlichen Täter, Menschen mit Behinderungen seien für sie „unwertes Leben“ (3). Auch wenn die Täter „Nazi-Symbole“ (3) verwendet haben, schließen die Ermittelnden politische Motive aus. (3

Die Täter, welche auch für weitere Straftaten angeklagt sind, werden im Prozess vom Mordvorwurf freigesprochen, da die Täterschaft juristisch aufgrund widersprüchlicher und teils zurückgenommener Aussagen von Zeug*innen nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann. Zivilgesellschaftlich wird die Tat als extrem rechts motiviert eingeordnet. Offiziell ist Bruno Kappi jedoch nicht als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt. (4) (5)

In Siegen gibt es ein zivilgesellschaftlich organisiertes Gedenken an Bruno Kappi. Anlässlich des 30. Jahrestages der Ermordung findet eine öffentliche Gedenkveranstaltung statt, an der mehrere Initiator*innen beteiligt sind, darunter das Siegener Bündnis für Demokratie, die Stadt Siegen, der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Siegen, das Jugendparlament (Jupa), der DGB sowie das Antifa Info Café. Im Rahmen dieser Veranstaltung stellt das Siegener Bündnis für Demokratie Pläne zur Errichtung eines Gedenk- und Erinnerungsortes vor, das Antifa Info Café legt Blumen nieder. (6)

Der Gedenk- und Erinnerungsort wird im Jahr 2024 geschaffen. Er umfasst eine Gedenktafel, die an Bruno Kappi erinnert, sowie die Bronzeskulptur „Das nackte Entsetzen“ des Künstlers Olaf Neopan Schwanke. Die Installation befindet sich in der Nähe des Tatorts, an dem Bruno Kappi 1992 getötet wurde. (7)

2. Hannover (Niedersachsen) am 15. Oktober 1992

Am 15. Oktober 1992 (8), dem „Tag des weißen Stocks“, werden in Hannover Mitglieder eines Vereins von blinden und sehbehinderten Menschen an einem von ihnen organisierten Infostand von Passant*innen beschimpft. (9) (10)

3. Kassel (Hessen) in den 1990er Jahren 

In Kassel kommt es in den 1990er Jahren zu Vorfällen von Diskriminierung, Brandstiftung und Sachbeschädigung in einem Kleingartenverein. Drei befreundete Menschen wollen gemeinsam einen Kleingarten pachten. Zwei von ihnen haben eine Sehbeeinträchtigung, eine Person eine körperliche Behinderung und nutzt einen Rollstuhl. Der Vorstand des Vereins lehnt den Pacht-Antrag mit der Begründung ab, die Gruppe könne aufgrund der Behinderungen die Vereinsordnung nicht einhalten. Daraufhin starten die Betroffenen eine Unterschriftenaktion im Verein, die Presse berichtet. Kurz danach kommt es zu Sachbeschädigungen und einer Brandstiftung in dem von ihnen genutzten Garten. So wird die Gartenpforte eingetreten, Flaschen werden geworfen, ein Betroffener sagt „am Ende ist die Hütte abgebrannt“ (11). Die Tatausübenden werden nicht ermittelt. (11

4. Hessen in den 1990er Jahren 

In Hessen kommt es in den 1990er Jahren zu körperlicher Gewalt gegen einen Mann mit einer Sehbehinderung. Er wird beim Einsteigen in die S-Bahn von einem jungen Mann mit Fäusten geboxt. (12

Der Betroffene, selbst engagiert als „Sprecher der Kriegsblinden in Hessen“ (12), warnt in Reaktion auf den Vorfall in der Presse vor zunehmenden Aggressionen und Anfeindungen und fordert verbesserte Aufklärung. Der Behindertenbeauftragte der Stadt Maintal formuliert: „Erst sind die Andersdenkenden dran, dann die Juden und schließlich wir Behinderten“ (12), zitiert wird eine Person aus dem Hilfswerk für Contergangeschädigte: „Wir könnten die nächsten sein“ (12).

5. Hamburg in den 1990er Jahren 

In Hamburg kommt es in den 1990er Jahren zu psychischer Gewalt in Form von (verbal artikulierten) Drohungen gegen eine Frau mit einer Sehbehinderung. Jugendliche reden in einem S-Bahn Abteil laut über die ebenfalls anwesende Frau. (13

Neben respektlosen Äußerungen über die Sehbeeinträchtigung wird sie mit Formulierungen konfrontiert, die wir in unserer Forschung fassen als „extrem rechte Massenvernichtungsandrohungsgewalt“, mit der die Verbrechen der Nazis angerufen werden (14). Die Aussage beinhaltet eine Morddrohung mit Giftgas. Der entsprechende gewaltförmige Begriff im Zitat wird im Folgenden absichtsvoll mit eckigen Klammern abgekürzt, um die Formulierung nicht zu reproduzieren: „Ja, die sollten verg[] werden“ (13).

6. Berlin in den 1990er Jahren 

In Berlin kommt es in den 1990er Jahren zu psychischer Gewalt gegen eine blinde Frau. Ein junger Mann droht ihr körperliche Gewalt an mit den Worten: „Willst du, dass ich dich zusammenschlage?“ (13). Die Betroffene entkommt der Situation, da ihr Blindenführhund sie verteidigt. Andere Personen, die den Vorfall beobachten, greifen nicht ein. (13)

7. Hamburg in den 1990er Jahren 

In den 1990er Jahren wird eine blinde Frau am Hauptbahnhof in Hamburg „massiv bedrängt und bedroht“ (15). Tatausübende werden nicht benannt. (15)

8. Lübeck (Schleswig-Holstein) in den 1990er Jahren 

In Lübeck wird in den 1990er Jahren eine blinde Frau angegriffen und ausgeraubt. Tatausübende werden nicht benannt. (15)

9. Königs-Wusterhausen (Brandenburg) im November 1998

Im November 1998 kommt es zu mehreren Fällen psychischer und körperlicher Gewalt gegen junge Menschen, welche die „Brandenburgische Blinden- und Sehbehindertenschule“ (16) in Königs-Wusterhausen besuchen:

Die Betroffenen werden auf dem Schulweg mehrfach beschimpft und bespuckt. Als sie in einem der Fälle flüchten wollen, werden sie von den Tätern verfolgt, ein Schüler geschlagen. (17

Zudem findet zumindest ein Vorfall im Fontane-Center und auf dem Fontaneplatz statt. Die Betroffenen werden beschimpft und verfolgt. Der Vorfall scheint auch rassistisch motiviert, richtet er sich auch gegen eine von Rassismus betroffene Schülerin, die im Zeitungsartikel als „farbig“ (16) bezeichnet wird, also eine Person of Color war. Das Einkaufszentrum und der davorliegende Platz sind als Treffpunkte extrem rechts orientierter Jugendlicher bekannt und liegen auf dem Schulweg der Schüler*innen. (16)

Die Betroffenen berichten in der Folge von einem verstärkten Bedrohungsempfinden und Angst davor, auf die Straße zu gehen. Die Täter stammen aus einer Gruppe Jugendlicher, die der extrem rechten Szene zugeordnet werden. Die Schule macht in Reaktion auf die Bedrohungen und Gewaltvorfälle Angebote zur Gewaltprävention und bietet Gespräche mit einer Schulpsychologin an. Die Polizei soll mit verstärkter Präsenz in Form von Polizeistreifen in der Stadt reagiert haben. (16)

10. Hamburg am 23. November 2010

Am 23. November 2010 wird eine blinde Frau im Eilbeker Park in Hamburg menschenverachtend beschimpft, festgehalten und sexualisierte Gewalt angedroht. (18)

11. Mörfelden-Walldorf (Hessen) am 4. Juli 2012

Am 4. Juli 2012 wird an einer Bushaltestelle am Bahnhof in Mörfelden-Walldorf ein Mann von einem 19-Jährigen körperlich angegriffen und „durch Schläge und Tritte verletzt“ (19). Nach Angaben des Polizeipräsidiums Südhessen kommen „Zeugen“ (19) der betroffenen Person zu Hilfe. Der Täter bricht daraufhin die Tat ab und flüchtet. Er wird wenig später von der Polizei gefasst. Der betroffene Mann ist zum Zeitpunkt des Angriffs 55 Jahre alt und hat eine Sehbehinderung. Er wird zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht, zu „Art und Schwere seiner Verletzungen“ (19) liegen keine weiteren Informationen vor. Die Polizei ermittelt wegen schwerer Körperverletzung. (19)

12. Berlin Pankow am 17. September 2013 

Am 17. September 2013 wird in der Berliner Florastraße im Stadtteil Pankow ein Mann, der aufgrund seiner Sehbehinderung einen Langstock als Hilfsmittel nutzt, von einem entgegenkommenden Mann zur Seite geschubst und bedrängt. Zudem wird der Betroffene beschimpft und ihm wird weitere körperliche Gewalt angedroht. (20) (21)

13. Berlin Prenzlauer Berg am 19. September 2015

Am 19. September 2015 werden im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg am S-Bahnhof Prenzlauer Allee zwei Männer von einer Gruppe Jugendlicher ins Gleisbett gestoßen. Einer der Betroffenen hat eine erkennbare Sehbehinderung. Er erleidet schwere Verletzungen am Kopf. Die Tätergruppe flüchtet. Es kommt zu Ermittlungen der Bundespolizei. (22) (23

14. Chemnitz (Sachsen) am 2. Februar 2016 

Am 2. Februar 2016 wird in Chemnitz ein Mann mit einer Sehbehinderung auf dem Parkplatz eines Supermarktes mit einem Schlagstock angegriffen. Die Verletzungen müssen im Krankenhaus behandelt werden. Der Tatausübende wird nicht ermittelt. (24)

15. Berlin Spandau am 9. April 2019

Am 9. April 2019 wird eine blinde Frau, die in Begleitung ihres Blindenführhundes eine Arztpraxis besucht, von einem Arzt aufgefordert, die Praxis zu verlassen. Der Arzt bezeichnet den Hund der Patientin mit herabwürdigenden Begriffen. Die Betroffene nimmt den Arzt als aggressiv war und verlässt die Praxis aus Angst vor drohender körperlicher Gewalt. (25)

16. Berlin im Jahr 2019, Datum der Meldung: 12. Juni 2019 

In Berlin wird dem Monitoring-Projekt Berliner Register am 12. Juni 2019 psychische Gewalt in Form von Mobbing im Internet gemeldet. Ein Mann berichtete davon, dass er aufgrund seiner Sehbehinderung in unterschiedlichen Foren im Internet von einer unbekannten Person gemobbt wird. (26)

17. Leipzig (Sachsen) am 18. Oktober und 13. November 2021

Im Oktober und November 2021 werden in Leipzig zwei Fälle bekannt, in denen in dem Duft- und Tastgarten für blinde und sehbehinderte Menschen einzelne Felder der Tafeln mit zu ertastender Braille-Schrift gezielt mit Glassplittern präpariert wurden: Auf den Tastflächen liegen Glasscherben und Splitter, so dass für interessierte Lesende eine Verletzungsgefahr besteht. Die Splitter werden von einer aufmerksamen Person so gut wie möglich entfernt. Es ist möglich, dass die Tastfelder noch häufiger präpariert wurden. (27) (28)

18. Grabow (Mecklenburg-Vorpommern) am 7. November 2021

In Grabow kommt es am 7. November 2021 im öffentlichen Raum zu einem Angriff auf eine 15-jährige weibliche Person mit einer Sehbehinderung. Die Betroffene wird dabei „angegriffen, geschlagen und getreten“ (29) und erleidet infolgedessen „Prellungen und Hautabschürfungen“ (29). Die Tatausübenden flüchten anschließend. Nach Angaben der Polizei sind mutmaßlich vier Personen beteiligt, nach denen gefahndet wird. Eine Anzeige wegen „gefährlicher Körperverletzung“ (29) wird aufgenommen. Über den Vorfall berichtet die Polizeiinspektion Ludwigslust in einer Pressemitteilung. (29)

19. Kassel (Hessen) am 10. August 2022

Am 10. August 2022 wird an einer Bushaltestelle in Kassel eine blinde Frau beschimpft, geschlagen und getreten. Die Täter, zwei junge Männer, drohen zunächst mit extrem rechten Parolen und „Sieg-Heil“-Rufen. Als die Frau die Männer auffordert, dies zu unterlassen, kommt es zu körperlicher Gewalt gegen sie. Die Betroffene soll dabei auch als „Nazi“ und als „Rassist“ beschimpft worden sein. (30)

20. Neukloster (Mecklenburg-Vorpommern) am 4. Juli 2024

Am 4. Juli 2024 werden mehrere Schüler*innen einer Schule für Kinder und Jugendliche mit einer Sehbehinderung in Neukloster von mehreren Personen angegriffen. Bei den Tätern handelt es sich um Schüler einer anderen Schule. Die Betroffenen werden „beleidigt, bedroht und angegriffen“ (31). Die Täter skandieren extrem rechte Parolen aus der Nazi-Zeit. (31)

21. Berlin Pankow am 13. Juli 2024

Am 13. Juli 2024 wird im Berliner Stadtteil Pankow in Weißensee ein blinder Mann auf einem Gehweg angegriffen. Er ist in Begleitung einer weiteren Person. Versehentlich gerät die Spitze seines Langstocks in die Speichen des Vorderreifen eines entgegenkommenden Fahrrads. Der Fahrradfahrer reagiert aggressiv und beschuldigte den Mann, dies absichtlich getan zu haben. Die Situation eskaliert: So entwendet der Fahrradfahrer den Rucksack des Mannes, spricht ihm seine Sehbehinderung ab und nimmt der Begleitperson das Handy weg. Zudem wird der Langstock des Mannes verbogen. Die Betroffenen informieren später die Polizei, allerdings wird der Vorfall nicht aufgenommen. (32)

22. Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) zu Jahresbeginn 2025

Zu Jahresbeginn 2025 kommt es in Wuppertal zu extrem rechter psychischer Gewalt gegen eine blinde Frau. Sie wird auf einer Rolltreppe von einem Mann zunächst freundlich angesprochen. Anschließend beugt er sich über sie und flüstert ihr folgende Massenvernichtungsdrohung ins Ohr, bei der seine extrem rechte Verortung deutlich wird: „Wenn wir erstmal an der Macht sind, dann seid ihr Gesocks endlich und ewig vom Erdboden verschwunden“. (33) (34

23. Liebertwolkwitz / Leipzig (Sachsen) am 21. Juni 2025

Am 21. Juni 2025 wird ein Mann auf einem regionalen Fest im Leipziger Stadtteil Liebertwolkwitz angegriffen. Der Betroffene befindet sich gemeinsam mit zwei befreundeten Personen auf der Tanzfläche, wo er von einer Person „angepöbelt und geschubst“ (35) wird. Als er versucht, sich verbal zu wehren, wird er weiter körperlich bedrängt. Nachdem er sich körperlich zur Wehr setzt, kommen weitere männliche Personen aus dem Kreis der Festbesucher*innen hinzu. Eine Person aus der Gruppe hält ihn fest, während andere auf ihn einschlagen. Auch als er am Boden liegt, wird er weiter geschlagen und getreten. Zudem erleidet er Schnittverletzungen am Rücken. (35

Die befreundeten Personen werden bei dem Versuch, ihm zu helfen, ebenfalls körperlich angegriffen und erleiden „Schürfwunden und Prellungen“ (35). Der Betroffene lebt in einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete, stammt aus Venezuela und hat eine von außen erkennbare Sehbehinderung. Vor diesem Hintergrund erscheint die Tat rassistisch und gleichzeitig behindertenfeindlich motiviert und möglicherweise mit extrem rechtem Hintergrund. Der Ortsvorsteher sowie Vorsitzende des Heimatvereins und damit Verantwortliche für das Fest bezeichnet den Vorfall auf Nachfrage lediglich als „Rangelei zwischen Jugendlichen“. (35)

Nachweise 

Hinweis zur Zitationsform: Wenn sich eine Quellenangabe nur auf einen einzelnen Satz oder ein direktes Zitat bezieht, stehen die Angabe vor dem Punkt, wenn die Angabe für den ganzen Absatz gilt, hinter dem Punkt.

(1) ohne Autor*in (1993): Skins töten Behinderten. Artikel in der Westdeutschen Zeitung vom 23.1.1993.

(2) ohne Autor*in (1993): Menschliche Bomben. In: Der Spiegel, Nr. 5/1993 vom 1.2.1993.

(3) ohne Autor*in (1993): Fußspuren im Blut wiesen die Fährte. Zwei Siegener Skinheads des Mordes an Bruno Kappi beschuldigt – Aus Spaß an der Gewalt gehandelt. Artikel in der Siegener Zeitung vom 22.1.1993.

(4) Amadeu Antonio Stiftung (ohne Jahr): Todesopfer rechter Gewalt. Bruno Kappi. https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/todesopfer-rechter-gewalt/bruno-kappi/ 

(5) Jansen, Frank/Kleffner, Heike/Radke, Johannes/Staud, Toralf (2015): Erstochen, erschlagen, verbrannt – 22 Verdachtsfälle. ZEIT ONLINE. https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-09/verdachtsfaelle-toetungsdelikt-rechter-hintergrund

(6) Goebel, Andreas (2022): Aktionen anlässlich des Mordes an Bruno Kappi vor 30 Jahren. Siegener Zeitung, Beitrag vom 13.12.2022. https://www.siegener-zeitung.de/lokales/siegerland/aktionen-anlaesslich-des-mordes-an-bruno-kappi-vor-30-jahren-4KMFOSS2MZATPCHFCHWMRCY3JQ.html

(7) Radio Siegen (2024): Mahnmal für ermordeten Bruno Kappi errichtet. Radio Siegen, Beitrag vom 16.12.2024. https://www.radiosiegen.de/artikel/mahnmal-fuer-ermordeten-bruno-kappi-errichtet-2189268 

(8) Aus den Quellen geht die Jahresangabe nicht eindeutig hervor. Da jedoch Aussagen dazu vorliegen, dass der Infostand auch eine Reaktion auf den Suizid von Günter Schirmer gewesen ist (9) und damit eine Übereinstimmung im Monat besteht, geben wir das Jahr 1992 an. Günter Schirmer hatte infolge eines Unfalls eine körperliche Behinderung sowie eine Sprachbeeinträchtigung. Im September 1992 nahm er sich im Alter von 46 Jahren nach wiederholten verbalen und körperlichen Angriffen durch Jugendliche das Leben. Er wurde unter anderem bespuckt, beschimpft und geschlagen. Darüber hinaus wurde er von einer U-Bahntreppe gestoßen und es wird von Tritten gegen sein Dreirad und zerstochenen Reifen berichtet. (9) (10)

In dem Abschiedsbrief von Günter Schirmer an seine Ehefrau finden sich Hinweise darauf, dass die Drohungen gegen ihn auch Formulierungen enthielten, die wir in unserer Forschung als „extrem rechte Massenvernichtungsandrohungsgewalt“ (14) fassen, mit der auf die Verbrechen der Nazis Bezug genommen wird (9).

Zum Fall Günter Schirmer siehe auch: Leidinger, Christiane / Radvan, Heike (2024): Extrem rechte Gewalt gegen Menschen mit (kognitiven) Beeinträchtigungen. Online: Portal doing memory – für eine plurale Gesellschaft, https://doing-memory.de/behindertenfeindliche-gewalt/ 

(9) Lebert, Stephan (1992): Die Scham des Erniedrigten. Wie die Bürger einer Kleinstadt bei Hannover auf den Tod eines Mannes reagieren, dem Demütigungen und Mißhandlungen zuviel geworden sind. Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 14./15.11.1992.

(10) Thies, Heinrich (1992): Behinderter wurde drangsaliert und nahm sich das Leben. Angst vor Demütigung. Artikel in DIE ZEIT vom 23.10.1992, S. 19. 

(11) Stock, Ulrich (1992): Knüppel gegen Krüppel. Artikel in DIE ZEIT vom 27.11.1992, Nr. 49, S. 81.

(12) Forst, Michael (1992): Viele fürchten: ,Erst auf Ausländer - dann auf uns‘. Immer mehr Behinderte werden zu Prügelknaben. Artikel in der Frankfurter Neuen Presse vom 8.12.1992.

(13) Waldrop, Theresa (1993): ‚Slapping Spastis‘. German neo-Nazis turn on the handicap. Artikel in NEWSWEEK, March 1993.

(14) Leidinger, Christiane (i. E. 2026): Extrem rechte Massenvernichtungsandrohungsgewalt gegen Menschen mit kognitiven Behinderungen aus historisch-materialistischer Perspektive. Beitrag für: Beier, Friederike/Ludwig, Gundula/Volgger, Laura (Hrsg.): Materialistisch-(queer)feministische Perspektiven auf Gewalt (Arbeitstitel). Weinheim: Campus Verlag 2026.

(15) Tarneden, Rudi (1993): Gewalt im Alltag. Gibt es eine neue Qualität der Gewalt gegen behinderte Menschen? Das Band, Nr. 1/1993, S. 19-21.

(16) Forster, Rudolf (2002): Von der Ausgrenzung zur Gewalt. Rechtsextremismus und Behindertenfeindlichkeit – eine soziologisch-sonderpädagogische Annäherung. Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt.

(17) Schmidt, Manfred (2004): Gewalt gegen Behinderte. In: Landeskommission Berlin gegen Gewalt (Hrsg.): Berliner Forum Gewaltprävention. Dokumentation des 4. Berliner Präventionstages am 13.11.2003. 5. JG., Nr.16/2004, S. 85-86. 

(18) Rechte Gewalt in Hamburg (ohne Jahr): Eilbeker Park – 23. Nov 2010. Kooperationsprojekt HAMREA. Forschungsstelle für Zeitgeschichte Hamburg. https://rechtegewalt-hamburg.de/ereignisse/23-nov-2010-bedrohung-beleidigung-storung/ 

(19) ohne Autor*in (2012): Angriff auf Behinderten. Polizei nimmt Täter fest. Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 6.7.2012, S. R10. 

(20) Reach Out (2013): Angriffe in Berlin. Berlin-Pankow, 17.09.2013. Online-Portal: https://www.reachoutberlin.de/de/Unsere%20Arbeit/Angriffe%20in%20Berlin/2013

(21) Berliner Register (2013): Behindertenfeindlicher Angriff. Bezirk: Pankow, 17.09.2013. https://berliner-register.de/vorfall/3a0daaa4-402d-41f9-b89b-47c75dc8035e/  

(22) Reach Out (2015): Angriffe in Berlin. Berlin-Prenzlauer Berg S-Bahnhof Prenzlauer Berg, 19.09.2015. Online-Portal: https://www.reachoutberlin.de/de/Unsere%20Arbeit/Angriffe%20in%20Berlin/2015 

(23) Berliner Register (2015): Sehbehinderten ins Gleisbett gestoßen. Bezirk: Pankow, 19.09.2015. https://berliner-register.de/vorfall/63ed4f69-0161-4b8c-85d8-e46344470e02/

(24) RAA Sachsen (2016): Chronik rechtsmotivierter und rassistischer Vorfälle in Sachsen. Stadt Chemnitz, Vorfall vom 2. Februar 2016. https://www.raa-sachsen.de/support/chronik/vorfaelle/chemnitz-1276

(25) Berliner Register (2019a): Blinde Patientin aus Arztpraxis geworfen. Bezirk: Spandau, 9.4.2019. https://berliner-register.de/vorfall/c82135da-f8d7-4302-8513-babebd9f7e9b/

(26) Berliner Register (2019b): Mobbing im Internet. Bezirk: Berlinweit, 12.06.2019. https://berliner-register.de/vorfall/fb37a51a-9ed2-4bc5-9a5a-da9813abaaa7/ 

(27) Chronik.LE (2021a): Tastfeld für Nicht-Sehende mit Glassplittern präpariert. Zentrum-Nordwest, 18.10.2021. https://chronikle.org/ereignisse/tastfeld-sehende-glassplittern-praepariert-0

(28) Chronik.LE (2021b): Erneut Tastfeld für Nicht-Sehende mit Glassplittern präpariert. Zentrum-Nordwest, 13.11.2021. https://chronikle.org/ereignisse/erneut-tastfeld-sehende-glassplittern-praepariert

(29) Kruggel, Alexander (2021): Vier Unbekannte attackieren behindertes Mädchen. Nach feigem Angriff in Grabow am Sonntag bittet Polizei um Hinweise von Zeugen. Artikel in der Schweriner Volkszeitung – Ludwigsluster Tagesblatt vom 9.11.2021, S. 7.

(30) Beratungsnetzwerk Hessen (2022): MONITORING-BERICHT Rechtsextremismus in Hessen Juli/August 2022. Meldungen #284/22 - #364/22, S. 26. 
Download des pdf: https://beratungsnetzwerk-hessen.de/wp-content/uploads/2022/09/Monitoringbericht-Hessen-Juli-August-2022.pdf 

(31) LOBBI (ohne Jahr): Landesweite Opferberatung. Beistand und Information für Betroffene rechter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern. Dokumentation rechter Übergriffe. 
Online-Portal: https://lobbi-mv.de/monitoring/ 

(32) Berliner Register (2024): Behindertenfeindlicher Angriff auf Gehweg in Weißensee. Bezirk: Pankow, 13.07.2024. https://berliner-register.de/vorfall/24d5d450-2884-4c6a-bb1d-0e655cc69cbb/

(33) Blickfeld (2025): Nach Demonstration: „Wuppertal stellt sich quer!“ dankt Teilnehmer:innen und berichtet von Übergriffen. Blickfeld. Die Campus Zeitung für Wuppertal. Beitrag vom 12.2.2025. https://www.blickfeld-wuppertal.de/imtal/nach-demonstration-wuppertal-stellt-sich-quer-dankt-teilnehmerinnen-und-berichtet-von-uebergriffen  

(34) Wuppertal stellt sich quer (2025): Pressemitteilung: Dank an alle Mitwirkenden und Teilnehmer*innen der Demonstration „Nie wieder ist jetzt“ und Bekanntmachung rechtsextremer Angriffe. Beitrag vom 9.2.2025. https://wuppertal-stellt-sich-quer.de/2025/02/09/pressemitteilung-dank-an-alle-mitwirkenden-und-teilnehmerinnen-der-demonstration-nie-wieder-ist-jetzt-und-bekanntmachung-rechtsextremer-angriffe/

(35) Chronik.LE (2025): Venezolaner mit Behinderung auf Dorffest verprügelt. Stadt Leipzig Liebertwolkwitz, 21.06.2025. https://chronikle.org/ereignisse/venezolaner-mit-behinderung-auf-dorffest-verpruegelt

Alle hier genannten Webseiten mit den Nachweisen wurden zuletzt am 23. Februar 2026 abgerufen. 

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Berichte und Schilderungen


Aus der Arbeit des DVBS


E. Knell: Wie geht es mit dem Blindengeld in Hessen weiter?

Verbände legten in Wiesbaden eine gemeinsame Stellungnahme vor - DVBS war mit vor Ort

Von Elias Knell

Am 20. April war ich in Wiesbaden bei einer Anhörung zur anstehenden Verlängerung des Hessischen Landesblindengeldgesetzes. Eingeladen hatte die Hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Heike Hofmann (SPD). Hintergrund ist, dass das Landesblindengeldgesetz jeweils auf fünf Jahre befristet ist und über Ende Dezember 2026 hinaus verlängert werden muss. Der Besuch war keineswegs eine Nebensache, denn schließlich soll es auch in Zukunft angemessene und verlässliche Zahlungen geben.

Zur Einordnung: Volljährige blinde Menschen erhalten in Hessen derzeit mindestens 785,34 Euro monatlich, minderjährige blinde Menschen 457,38 Euro. Für hochgradig sehbehinderte Menschen gelten niedrigere Beträge. Das Taubblindengeld liegt bei rund 1.570 Euro monatlich. 

Für betroffene Menschen ist diese Leistung kein politisches Schmuckstück, sondern ein notwendiger Nachteilsausgleich. Sie soll behinderungsbedingte Mehraufwendungen ausgleichen – etwa bei Mobilität, Assistenz, Hilfsmitteln, Kommunikation, Schriftverkehr oder alltäglicher Organisation. In Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen für die Bewilligung zuständig; anspruchsberechtigt sind blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Hessen. 

Der Termin im Ministerium war offen, konstruktiv – und kurz. 90 Minuten für ein Referat sowie kurze Wortbeiträge zahlreicher Verbände waren für die Relevanz des Themas und die knapp 30 Verbände eher knapp bemessen. Zudem wurde um Vertraulichkeit gebeten. Erwähnt werden muss allerdings ein bemerkenswerter Fauxpas: Die ausgeteilten Materialien waren weder in Braille noch elektronisch verfügbar. Bei einer Anhörung zum Blindengeld ist das mehr als eine Petitesse. Es zeigt, dass Barrierefreiheit zwar mittlerweile oft mitgedacht, aber nicht konsequent von Anfang an organisiert bzw. umgesetzt wird. Im Nachgang haben wir dem Ministerium angeboten, hierbei zu unterstützen, und auch unsere beliebten Quick Guides zur Verfügung gestellt.

Politisch vertreten waren neben Ministerin Hofmann auch Staatssekretärin Manuela Strube sowie Winfried Kron, Referatsleiter der Stabsstelle UN-Behindertenrechtskonvention. Kron nahm eine fachlich wichtige Rolle ein: Er ordnete rechtliche, verfahrensbezogene und inhaltliche Fragen ein. Mein Eindruck war, dass die Landesregierung nicht mit dem Ziel in den Termin gegangen ist, Leistungen zu verschlechtern. Im Gegenteil: Die Unterstützung der Verbände sollte offenkundig eingeholt und die Positionen der Betroffenenorganisationen vor dem parlamentarischen Verfahren gebündelt werden. Das darf man positiv sehen, wenngleich man in Zeiten der sozialpolitischen Reformen vorsichtig bleiben muss.

Gut vorbereitet waren wir Verbände. DVBS, BSBH, blista und die Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte hatten unter Federführung von Reiner Spring (BSBH), eine gemeinsame Stellungnahme vorgelegt. Dieses gemeinsame Papier war wichtig, weil es die Diskussion nicht bei der bloßen Verlängerung stehen ließ. Gefordert haben wir unter anderem, auch sehbehinderte Menschen mit einem Visus von nicht mehr als 0,1 in den Leistungsanspruch einzubeziehen. Denn behinderungsbedingte Mehrkosten entstehen nicht erst bei einer hochgradigen Sehbehinderung. 

Ein weiterer zentraler Punkt war die Dynamisierung des Blindengeldes. Derzeit ist das hessische Blindengeld auf 86 Prozent des Betrags nach § 72 SGB XII gedeckelt. Wir forderten die Rückkehr zu 100 Prozent. Außerdem verlangten wir eine Schutzgarantie, falls die Bemessungsgrundlage im Bundesrecht künftig politisch zur Disposition gestellt werden sollte. Das ist vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten eine präventive Maßnahme, die aber wahrscheinlich auf dem Status der Forderung bleibt.

Besonders wichtig ist die Forderung nach einem vollen Leistungsanspruch für Minderjährige. Die bisherige pauschale Kürzung für Kinder und Jugendliche wird den heutigen Lebensrealitäten nicht gerecht. Viele blinde und sehbehinderte Kinder besuchen Regelschulen, leben im Elternhaus und benötigen dort Mobilitätstraining, angepasste Lernmittel, Assistenz und Unterstützung in der Freizeit – hier entstehen die gleichen Kosten wie bei Erwachsenen. Für uns als Verband, der sich um Bildung kümmert, ist das wichtig, denn die Wahl der Schulform darf nicht durch finanzielle Fehlanreize beeinflusst werden.

Nach der Sommerpause wird das Verfahren auf den parlamentarischen Weg gebracht. Es bleibt positiv festzuhalten, dass die Zeichen nicht auf Verschlechterung stehen - aber der politische Prozess ist keinesfalls bereits abgeschlossen. Die Anhörung hat auch gezeigt, dass gute Vorbereitung der Verbände entscheidend bleibt. Nur durch klare Forderungen und gemeinsame Linien können wir mit vereinter Stimme eine Relevanz im politischen Betrieb entfalten.

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M. Rembeck: Buchprojekt: Was blinde Musiker über die Notenschrift der Sehenden wissen müssen

Lehrbuch kann bei ausreichendem Interesse gedruckt werden

Von Martin Rembeck

Die Notenschrift der Sehenden unterscheidet sich grundlegend von der Braille-Notenschrift. Deshalb ist für blinde Musikerinnen und Musiker das Verständnis der Notenschrift für Sehende eine besondere Herausforderung. Mit dem angekündigten Werk wird aber jeder angesprochen, der sich für die Darstellung der Schwarzdrucknoten interessiert.

„Die Notenschrift der Sehenden (be)greifen“ soll ein Brückenschlag im Unterricht mit sehenden Schülerinnen und Schülern sein. Um es kostengünstig anbieten zu können, fragen wir nach Ihrem/Eurem Interesse an einem solchen Werk. Die Fachgruppe Musik hält die Produktion eines solchen Lehrbuchs für erforderlich. Das Deutsche Zentrum für barrierefreies Lesen in Leipzig (dzb lesen) und Martin Rembeck, blinder Pianist, haben erste, vielversprechende Planungsschritte unternommen.

Inhalt und Beschreibung 

Erscheinungsform des Lehrbuches „Die Notenschrift der Sehenden (be)greifen“

  1. „Die Notenschrift der Sehenden (be)greifen" erscheint mit einem Textteil in Braille und einem Textteil in Großdruck. Im Anhang befindet sich eine tabellarische Übersicht der Zeichen und ein Register.
  2. Im Bildteil werden die im Textteil erklärten Zeichen als Reliefs dargestellt. 
  • Je nach Komplexität werden die Beispiele in drei Vergrößerungsstufen dargestellt. 
  • Neue Informationen werden stärker hervorgehoben.
  1. Mit dem Übungsheft zu „Die Notenschrift der Sehenden (be)greifen“ wird blinden Lehrern in Braille-Noten und sehenden Schülern in Schwarzdruck Material an die Hand gegeben, mit dem das Musizieren vom Blatt konkret geübt werden kann. Die Notenkunde wird dabei zu einer praktischen Musiktheorie. 

Sie haben Interesse? Wenn Sie auch der Meinung sind, dass die Umsetzung dieses Lehrwerkes sinnvoll ist, wenden Sie sich bitte an:

Kontakt

Stefan Albertshauser
Leiter der DVBS-Fachgruppe Musik
E-Mail: orgelstefan@icloud.com

Wir freuen uns auch, wenn Sie diesen Aufruf weiterreichen.

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C. Axnick: Seminare im 4. Quartal 2026

Von Christian Axnick

Vom 26.09. – 03.10.2026 findet die Seminarwoche der Interessengruppe Ruhestand in Saulgrub statt. 

Das Seminar möchte sehbeeinträchtigte Senior*innen inspirieren, körperlich und geistig fit zu bleiben oder zu werden, damit sie ihre Chancen zu gesellschaftlicher Teilhabe optimal nutzen können. Das ausführliche Programm ist auf der Webseite des DVBS zu finden (event-seminarwoche-der-ig-ruhestand). Der Anmeldeschluss im August ist bei Erscheinen dieses horus bereits verstrichen, aber für Kurzentschlossene findet sich vielleicht noch ein Platz.

Nicht sehend – nicht blind: Seminar der Interessengruppe Sehbehinderte vom 15. bis 18.10.2026 in Bad Soden-Salmünster

Das Seminar umfasst zwei Workshops:

  1. Verschlechterung des Sehvermögens – eine berufliche Herausforderung für sehbehinderte Menschen

    Viele Augenerkrankungen bleiben nicht stabil, sondern können sich im Laufe des Lebens verschlechtern und sogar zur Erblindung führen. Dadurch sind die Betroffenen gerade am Arbeitsplatz erheblichen Herausforderungen gegenübergestellt: Tätigkeiten, die sie bisher mit vertrauten Arbeitstechniken oder erprobten Hilfsmitteln ausgeübt haben, können sie jetzt nicht mehr oder nur mit sehr viel Stress und großer Mühe sowie erhöhtem Zeitaufwand erledigen. Dieser Abwärtsspirale möchte der Workshop vorbeugen und den Betroffenen Hilfen an die Hand geben, um dem entgegenzuwirken, damit sie trotz der Herausforderungen einer progredienten Sehbeeinträchtigung ihren Arbeitsplatz weiter ausfüllen können.

  2. Künstliche Intelligenz als Schlüssel zur beruflichen Teilhabe sehbehinderter Menschen - Praxisworkshop zur barrierearmen Nutzung von KI-Anwendungen im beruflichen Alltag

    Die Teilnehmenden lernen, aktuelle KI-Werkzeuge im beruflichen Alltag gezielt und reflektiert einzusetzen. Sie erwerben grundlegende Kenntnisse über Einsatzmöglichkeiten, Bedienkonzepte und Grenzen von KI-Anwendungen. Sie erproben konkrete Anwendungsfelder in den Bereichen Informationserschließung, Kommunikation, Textarbeit, Recherche und Arbeitsorganisation. Sie lernen, KI mit ihren vorhandenen Hilfsmitteln sinnvoll zu kombinieren, und erhalten Orientierung zu Datenschutz, Verlässlichkeit und verantwortungsvollem Einsatz.

Das vollständige Programm finden Sie wie immer über die Webseite des DVBS https://dvbs-online.de/angebote/seminare/dvbs-seminare. Anmeldeschluss ist der 14. September.

Unsere Seminare stehen auch Nichtmitgliedern offen, sollten noch Plätze frei sein.

DVBS-Mitglieder mit geringem Einkommen und ohne institutionelle Förderung können einen Zuschuss aus unserem Solidaritätsfonds beantragen. 

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Seminar- und Veranstaltungsprogramm des DVBS? Dann wenden Sie sich an:
Christian Axnick
DVBS-Geschäftsstelle
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
Tel.: 06421 94888-28
E-Mail: axnick@dvbs-online.de 

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Aus der blista


T. Büchner: "Ihr habt euch für den Weg entschieden, der weniger betreten war": Absolvent*innen-Verabschiedung an der Carl-Strehl-Schule

Von Thorsten Büchner

Jedes Jahr, kurz vor den Sommerferien, versammeln sich festlich gekleidete Menschen auf dem blistaCampus, um gemeinsam den gesellschaftlichen Höhepunkt des blista-Kalenders zu begehen: die feierliche Zeugnisübergabe für die Absolvent*innen der Carl-Strehl-Schule. Auch 2026 kamen bei hochsommerlichen Temperaturen Eltern, Großeltern, Geschwister, Familie und Freund*innen der frisch gebackenen Absolvent*innen zusammen, um das erfolgreiche Ende der Schullaufbahn zu begehen. 

Patrick Temmesfeld, Vorstandsvorsitzender der blista, gratulierte allen Absolvent*innen: „Ihr habt nicht nur Prüfungen bestanden, sondern auch Kapitel eures Lebens geschrieben: mit Herausforderungen, Erfolgen und vor allem mit persönlichem Wachstum. Einige von euch waren lange Teil der blista, andere für zwei oder drei Jahre – doch egal, wie lang euer Weg hier war: Er war bedeutend. Für euch. Für uns.“

Schulleiter Peter Audretsch ging in seiner Rede auf die Bedeutung von Abschlüssen ein, erinnerte an das erlernte Wissen, die erlernten Kompetenzen und daran, „dass es nicht immer die einfachen Antworten sind, die zum Ziel führen“. Abschließend blickte er, verbunden mit seinen Wünschen, in die Zukunft der Absolvent*innen: „Heute Abend werden Sie feiern. Und danach beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Dafür wünsche ich Ihnen Mut, Neugierde, Offenheit und vor allem Zuversicht. Genießen Sie Ihre Zeit. Stehen Sie für Freiheit, Respekt und Demokratie ein.“

Internatsleiter Daniel Reh bedankte sich bei den Eltern der Absolvent*innen für „Ihren Vertrauensvorschuss, den Sie uns gegeben haben. Dieses Vertrauen war die Grundlage für unsere Arbeit im Internat.“ Und an die Absolvent*innen gerichtet, die sich, zusammen mit ihren Eltern für den Weg nach Marburg entschieden haben: „Ihr habt euch für den Weg entschieden, der weniger betreten war. Für den mutigen Weg. Für den Weg, der euch herausgefordert hat — und genau deshalb zu eurem Weg geworden ist. Und heute stehen wir hier, um zu feiern, wohin euch dieser Weg geführt hat.“ 

Für die Lehrkräfte sprachen Olga Frederix und Christian Roos. Die Mathematiklehrerin Frederix ging in ihrer warmherzigen, humorvollen Rede auf die Parallelen von Matheunterricht und Leben ein, erläuterte, weshalb das Gelernte vielleicht doch „nützlich“ gewesen sein könnte, und wünschte ihren Schüler*innen für die Zukunft nur das Beste und „dass ihr immer, so wie im Mathematikunterricht, die richtigen Lösungen für auftauchende Probleme findet. Denkt ab und zu dann vielleicht auch an eure alte Mathelehrerin.“ 

Christian Roos beschrieb in einem bunten Panorama die zurückliegende Schulzeit der Absolvent*innen, erinnerte an gemeinsame Herausforderungen und Aufgaben und sorgte in der voll besetzten Aula für Augenzwinkern, herzhafte Lacher und wohlwollende Erinnerungen an die zurückliegenden Jahre an der blista.

Damla Reyhan richtete für die Schüler*innen der Fachoberschule Sozialwesen dankende Worte sowohl an ihre Mitschüler*innen als auch an alle Lehrkräfte, die Mitarbeiter*innen im Internat und generell an die blista: „Die blista und alle Menschen hier sind für mich zu meiner Familie geworden. Dafür, für die ständige Unterstützung in den letzten Jahren, möchte ich mich aus ganzem Herzen bedanken.“ Benedikt Stolzenburg erinnerte in seiner Rede, für die Absolvent*innen des allgemeinen Gymnasiums, an „die vielen Momente in den letzten Jahren, wo wir als Jahrgang zusammengestanden sind, uns gegenseitig unterstützt, geholfen haben“. Er blickte auf viele gemeinsame Jahre zurück, schloss sich dem Dank seiner Vorrednerin an und blickte, stellvertretend, „mit Stolz auf das, was wir erreicht haben, zurück und mit Neugier auf das voraus, was vor uns liegt“.

Zwischen den Redebeiträgen sorgte Musiklehrer Janis Holzhausen mit zwei stimmungsvollen Gesangseinlagen für zusätzliche Emotionen.

Die stellvertretende Schulleiterin der Carl-Strehl-Schule, Silke Roesler, übernahm dann gemeinsam mit dem Leiter der Oberstufe, Karsten Erbes, die feierliche Zeugnisübergabe an die Absolvent*innen des allgemeinen Gymnasiums und der Fachoberschule Sozialwesen. Zusammen mit ihren Abschlüssen erhielten die Absolvent*innen wieder die beliebten Blumenmurmeln für ihre „bunte Zukunft“ und die Erinnerung, doch Teil des Alumni-Netzwerks der blista zu werden. 

Während und nach der Zeugnisübergabe wurden fleißig unzählige Erinnerungsfotos gemacht.

Im Anschluss an die Zeugnisübergabe wurden die Ehrungen für die besten Abschlüsse und besondere Leistungen in bestimmten Fächern vorgenommen. 

Zum Schluss der Veranstaltung bedankten sich noch die drei Moderatorinnen, Leonie Botzek, Marlene Tholen und Frida Brat, in bewegend-ehrlichen Worten bei ihren Eltern, ihren Mitschüler*innen, allen Lehrkräften und „überhaupt allen Menschen hier an der blista“.

Dankbar, stolz und hoffnungsfroh zerstreute sich die Festgesellschaft zum obligatorischen Sektempfang, bevor dann am Abend in einer Marburger Tanzschule die – ebenfalls obligatorische „rauschende Ballnacht“ den krönenden Abschluss der blista-Zeit bildete.

Wir gratulieren zur allgemeinen Hochschulreife und zur Fachhochschulreife

Erik Lars Amelang, Harun Baran, Leonie Jennifer Botzek, Frida Lale Brat, Jannis Dülfer, Noor Fallaha, Kimberley-Ann Fröhnel, Leonhard Joseph, Julian-Alexander Jung, Theresa Müller, Milo Alberto Nowak, Hatice Öncü, Elma Othman, Sedra Othman, Luca Petry, Daniel Pigarew, Johannes David Poetschel, Lukas Riedel, Joshua Rohmann, Benedikt Stolzenburg, Tim Stübbe, Marlene Tholen, Liz Weigt, Khaled Abuhoran, Sila Bakan, Emily Engler, Zisan Güngör, Damla Sevil Reyhan, Marlene Rigato, Carina Zitzke. 

Besondere Ehrungen

Beste Abschlüsse: Erik Amelang, Emily Engler 

Chemie: Preis der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCH) für sehr gute Leistungen im Fach Chemie: Erik Amelang

Mathematik: Preis der Deutschen Mathematiker-Vereinigung (DMV) für herausragende Abiturleistungen: Joshua Rohmann 

Bild: Gruppenfoto von 27 festlich gekleideten Absolventinnen und Absolventen der blista auf einem gepflasterten Bereich des blistaCampus. Foto: blista

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Bücher


T. Büchner: Hörbuchtipps aus der blista

Von Thorsten Büchner

Neue Hörbücher aus der DBH

Rieke Havertz: Goodbye, Amerika? Die USA und wir – eine Neuvermessung

Aufbau, Berlin, 2025. Buch-Nr.: 1678721, Spielzeit: 458 Minuten.

Ein Präsident, der offen die Verfassung angreift, das Oval Office als Gefälligkeitsbörse, das transatlantische Bündnis in der Krise. Schon im ersten Jahr von Donald Trumps zweiter Amtszeit ist klar, dass diese vier Jahre nicht einfach unbeschadet ausgesessen werden können. Vielmehr stehen wir vor der grundlegenden Frage: „Goodbye, Amerika?“, die Trump uns aufgezwungen hat.

Die langjährige USA-Expertin Rieke Havertz lädt uns ein in ihr Amerika. Auf eine persönliche Reise durch Erinnerungen, amerikanische Ambivalenzen und ein sich veränderndes Land, das uns doch alle betrifft. Immer mit der Hoffnung, dieses streitbare, entnervende, wunderbare, aufregende Land nicht aufgeben zu müssen.

Nils C. Kumkar: Polarisierung

Suhrkamp, Berlin, 2025. Buch-Nr.: 1682871, Spielzeit: 440 Minuten.

Nachdem er sich zuletzt mit „alternativen Fakten“ befasste, widmet sich Sozialwissenschaftler Nils C. Kumkar nun der Debatte um die Polarisierung unserer Gesellschaft. Er zeigt, dass man bei der Analyse der Gesellschaft zwangsläufig auf Polarisierungen stößt. Denn Polarisierung ist schon im politischen System selbst angelegt, z. B. durch die Unterscheidungen zwischen Regierung und Opposition sowie zwischen Regierenden und Regierten. Spaltung, so Kumkar, lässt sich letztlich nicht überwinden. Die Frage wäre, wie man produktiver spalten kann. Kumkar bietet nicht nur eine Klarstellung in der Diskussion über Polarisierung, sondern auch eine neue Erklärung für den Erfolg des Rechtspopulismus.

Jasmin Ciplak: Mit dem Blindenstock nach Togo. Von Büchern, Saharasand und Mr. Blindlife

Hansanord, Feldafing, 2023. Buch-Nr.: 1612081, Spielzeit: 556 Minuten.

Nach dem Abitur beschließt Jasmin im Rahmen eines Freiwilligendiensts für ein Jahr nach Togo zu gehen. Ihre Besonderheit: sie ist sehbeeinträchtigt und sieht zum Zeitpunkt ihrer Reise auf dem besseren Auge nur noch zehn Prozent. Wohlgemerkt mit Brille. Nach der Suche nach ihrem verschollenen Koffer und der ersten Malariaerkrankung, geht es für Jasmin in das togolesische Dorf Balanka, rund eine Tagesreise von dem Rest der Freiwilligen entfernt. Dort arbeitet sie in einer Bibliothek und muss zunächst einmal lernen ihre ganzen Gastgeschwister zu unterscheiden. Später reist sie mit ihrer Gastschwester in die Hauptstadt Lomé. Auf dem Rückweg gerät sie in gewaltsame Ausschreitungen, lernt in Kpalimé zufällig den blinden Abiturienten Ayla kennen, der nur einen kaputten Langstock hat, und organisiert für ihn und seine blinden und sehbehinderten Mitschüler ein Spendenprojekt für neue Blindenstöcke.

Ehrlich und einfühlsam erzählt Jasmin von den Hürden, Vorurteilen und Tiefpunkten während des Freiwilligendienstes und untermalt ihre Erzählung mit Zitaten aus ihrem Tagebuch.

Katja Dörr: Die Saar-Töchter - Zeiten der Sehnsucht

BeHeartBeat, Köln, 2025. Buch-Nr.: 1682631, Spielzeit: 452 Minuten.

München, 1848: Die junge Elisabeth Mosner hat als Tochter eines angesehenen Ingenieurs ein schönes Leben. Sie liebt die Natur und das Malen. Doch ihr Vater soll im saarpfälzischen St. Ingbert, einer aufstrebenden Bergbauregion, beim Fertigstellen einer Eisenbahnlinie helfen. Für Elisabeth ist das ein herber Schlag: Statt ländlicher Idylle warten Dampfmaschinen und Kohlenstaub. Kann sie dennoch ihr Glück finden - und vielleicht sogar die Liebe? 

Band 1 einer emotionalen Familiensaga vor dem Hintergrund des beginnenden Bergbaus – Gesellschaftsporträt und mitreißende Liebesgeschichte über den Weg einer mutigen Frau.

Hörbuchtipps zum Schwerpunkt „Bildung im Wandel“

Bettina Schuler: Der Waldorf-Komplex. Zwischen Mystik und Pädagogik: Die Schattenseiten des anthroposophischen Bildungssystems

Droemer Ebook, München, 2025. Buch-Nr. 1671731, Spielzeit: 458 Minuten.

Lehrermangel, belastete Schulen und Frontalunterricht - beim Blick auf das staatliche Schulsystem scheinen die freien Schulformen eine gute Alternative. Viele Menschen in Deutschland haben ein sehr positives Bild von Waldorfschulen, die wenigsten kennen jedoch die weltanschauliche Basis der anthroposophischen Pädagogik. Die ehemalige Waldorf-Schülerin und Journalistin Bettina Schuler zeigt: Aufgrund ihrer oft antiwissenschaftlichen und autoritären Grundierung birgt die vorgeblich weltoffene Erziehungsmethode der Waldorfschulen Gefahren für die freie Entwicklung der Kinder - und in letzter Konsequenz für die Demokratie. In ihrem klugen Debattenbuch plädiert sie für einen konstruktiv-kritischen Blick auf Waldorfschulen, der das wichtigste Ziel nicht aus den Augen verliert: bessere Bildung für unsere Kinder. Mit Expert*innenbeiträgen von Düzen Tekkal, Katharina Nocun, Ciani-Sophia Hoeder uvm.

Sabine Seichter: Der lange Schatten Maria Montessoris. Der Traum vom perfekten Kind

Julius Beltz GmbH & Co. KG, Weinheim, 2024. Buch-Nr.: 1671741, Spielzeit: 608 Minuten.

Als Maria Montessori (1870-1952) im Jahre 1915 den Besuchern der „Panama-Pacific International Exposition“ in San Francisco die stillen und diszipliniert arbeitenden „Montessori-Kinder“ in einem gläsernen show-room präsentierte, war die italienische Ärztin und Biologin auf dem Höhepunkt ihrer Karriere angelangt. Zusammen mit den Eugenikern und Rasseideologen ihrer Zeit demonstrierte sie der fortschrittsgläubigen Welt die Möglichkeiten einer erziehungs- und biotechnologischen Erschaffung des „neuen Messias“. Gut 100 Jahre später holen die Fortschritte auf den Feldern der Gen- und Reproduktionstechnologie Maria Montessoris biopolitische Visionen eines „Ministry of the Race“ (1951) und ihren lebenslangen Traum vom perfekten Kind ein. 

Wie unter einem Brennglas beleuchtet dieses Buch den langen Schatten der weltweit berühmten Maria Montessori und rückt ihr Denken in einen bislang weitestgehend verdrängten, aber gegenwärtig (erneut) höchst aktuellen Zusammenhang von Eugenik, Rassentheorie und Optimierungsstreben.

Ihr Kontakt zur DBH 

Deutsche Blindenstudienanstalt e.V.
Am Schlag 2-12
35037 Marburg.
Tel.: 06421 606-0
E-Mail: info@blista.de
sowie über unsere kostenlose Leselust-App 
und unseren barrierefreien Online-Katalog 
unter https://katalog.blista.de

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Panorama


Bundesweite Kampagne #NichtamMenschensparen

Mitglieder des evangelischen Bundesfachverbandes für Teilhabe (BeB) in Baden-Württemberg haben die bundesweite Kampagne „Nicht am Menschen sparen“ gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe initiiert. Der BeB ruft gemeinsam mit seinen Mitgliedern dazu auf, sich aktiv gegen Leistungskürzungen einzusetzen. 

Wie der BeB in einer Pressemitteilung vom 15. Juni 2026 darlegt, stehen in allen Bundesländern Leistungen für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung unter Druck. Teilweise wurden bereits Kürzungen vorgenommen, andernorts werden sie diskutiert. Diese Entwicklung gefährdet die gesellschaftliche Teilhabe und hat gravierende Auswirkungen auf den Alltag der Betroffenen. Gleichzeitig bleibt übermäßige Bürokratie als zentraler Kostentreiber des Bundesteilhabegesetzes weitgehend unberücksichtigt.

Pfarrer Frank Stefan, Vorsitzender des BeB, erklärt: Wer an der Eingliederungshilfe spart, spart nicht an Strukturen, sondern an Menschen. Es geht hier nicht um Posten im Haushalt, sondern um das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Dieses Recht ist unantastbar. Eine Gesellschaft zeigt ihren Zusammenhalt daran, wie sie die Schwächsten schützt. Genau daran dürfen wir jetzt nicht scheitern.“

Dietmar Prexl, Mitinitiator der Kampagne „Nicht am Menschen sparen“ und Vorstandsvorsitzender der Diakonie Stetten, sagt: „Die eigentliche Herausforderung liegt darin, die vorhandenen Mittel wirksamer einzusetzen. Allein durch einfachere Verfahren, einheitliche Standards und konsequente Digitalisierung lassen sich Millionen einsparen, ohne Teilhabe infrage zu stellen. Nicht am Menschen sparen, sondern an der Bürokratie, das ist der eigentliche Reformauftrag.“ 

Die aktuellen Sparvorschläge verdrängen personenzentrierte Leistungen zugunsten pauschaler Angebote und stellen Teilhabe als Kostenfrage dar. Das widerspricht inklusiven Zielen und der UN-Behindertenrechtskonvention. Besonders Leistungen für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sind gefährdet. 

Die Kampagne macht die konkreten Folgen von Leistungskürzungen sichtbar und sammelt Erfahrungen aus dem Alltag. Zugleich richtet der BeB klare Vorschläge an politisch Verantwortliche. 

Kampagne-Material steht zum Download bereit unter 
https://beb-ev.de/aktuelles/bundesweite-kampagne-nichtammenschensparen/

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Orientierungsveranstaltung für Studieninteressierte in Karlsruhe

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10 bis 13 sowie Studieninteressierte aufgepasst: Unter dem Motto „Abitur – Was nun?“ findet vom 5. bis 6. November 2026 am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) eine überregionale Orientierungsveranstaltung statt. Organisiert wird sie vom Zentrum für digitale Barrierefreiheit und Assistive Technologien (ACCESS@KIT) und richtet sich an alle blinden und sehbehinderten Oberstufenschülerinnen und schüler sowie Schulabsolventinnen und -absolventen aus dem deutschsprachigen Raum. 

Über zwei Tage können Fragen rund um ein Studium unter den speziellen Bedingungen der Sehbehinderung oder Blindheit angesprochen werden. Zu den unterschiedlichen Themenkomplexen referieren u.a. Orientierungs- und Mobilitätstrainer, die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Juristen, Experten des Studentenwerks, Mitarbeiter unterschiedlicher Einrichtungen am KIT sowie KIT-Studierende mit Sehbehinderung und Blindheit aus höheren Semestern. 

Ziel ist, selbständig darüber entscheiden zu können, welche Dinge rechtzeitig vor Studienbeginn in die Wege geleitet werden müssen und ob sich Interessierte einem Studium mit seinen speziellen Anforderungen gewachsen fühlen. Unterstützungsmöglichkeiten werden vorgestellt. Zugleich können Netzwerke mit anderen Studieninteressierten und bereits Studierenden geknüpft werden. 

Die Veranstalter sprechen auch Schülerinnen und Schüler an, die Karlsruhe voraussichtlich nicht als Studienort wählen werden. Die Veranstaltung findet in den barrierearmen Räumlichkeiten des InformatiKOM 2 statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, lediglich Anfahrt und Unterkunft müssen von den Teilnehmenden selbst getragen werden. Interessierte Eltern sind als Begleitpersonen willkommen. 

Um Anmeldung bis zum 28.10.2026 wird gebeten. 

Infos und Anmeldung 

ACCESS@KIT - Zentrum für digitale Barrierefreiheit und Assistive Technologien
Susanne Schneider
Adenauerring 10, Gebäude 50.28
76131 Karlsruhe
Telefon: 0721 608-41937
E-Mail: info@access.kit.edu
Web: https://www.access.kit.edu/484.php

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Impressum

Jg. 88 der Schwarzschriftausgabe
Jg. 100 der Brailleausgabe

Herausgeber: Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) und Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista)

ISSN 0724-7389

V. i. S. d. P.: Andrea Katemann (DVBS) und Thorsten Büchner (blista)

Verlag: DVBS, Frauenbergstr. 8, 35039 Marburg, Tel.: 06421 94888-0, E-Mail: horus@dvbs-online.de, Web: dvbs-online.de

Redaktion: Für den DVBS: Peter Beck, Leonore Dreves und Andrea Katemann. Für die blista: Isabella Brawata und Thorsten Büchner. 

Koordination: DVBS, Sabine Hahn. 

Brailledruck: Deutsche Blindenstudienanstalt e. V. 

Digitalisierung und Audio: DVBS. 

Print: Druckerei Schröder, Lindauer & Wolny GbR

horus erscheint vierteljährlich in Braille, Print und digital (mit DAISY-Hörfassung, HTML sowie Braille-, RTF-, Word- und PDF-Dateien).

Jahresbezugspreis 2026: 46 Euro (Versandkosten Inland inklusiv). Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Für Mitglieder des DVBS ist der Bezug im Jahresbeitrag enthalten.

Bankkonto des DVBS:

Sparkasse Marburg-Biedenkopf
IBAN: DE42 5335 0000 0000 0002 80
BIC: HELADEF1MAR

Beiträge und Bildmaterial schicken Sie bitte ausschließlich an den DVBS, Redaktion. Bitte geben Sie an, falls Ihr Beitrag bereits in anderen Zeitschriften veröffentlicht wurde oder für eine Veröffentlichung vorgesehen ist. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung der Redaktion.

Vorschau horus 4/2026 

Schwerpunkt: Hoffnung/Utopien
Erscheinungstermin: 30.11.2026
Anzeigenschluss: 23.10.2026
Redaktionsschluss: 18.09.2026

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