usammengestellt von Klaus Winger
Diese Forderungen wurden in den Plenardiskussionen und Workshops im Rahmen der Fortbildungstagung entwickelt und im Abschlussplenum zusammengestellt. Sie werden von den Vorständen von DVBS und PRO RETINA weiter bearbeitet.
- Der Begriff der Arbeitsassistenz darf sich nicht mehr an den früher üblichen "Handreichungen" orientieren. Er soll den aktuellen und absehbar zunehmenden Anforderungen (Kompetenz und Qualifikation) an Arbeitsassistenz in den komplexeren, volatileren und digital durchdrungeneren Arbeitssituationen genügen.
- Die Bearbeitung von Anträgen auf Förderung von Assistenzkräften durch die Integrationsämter dauert häufig viel zu lange. Die Integrationsämter sollen sich selbst verpflichten, vollständig gestellte Anträge auf Arbeitsassistenz innerhalb von vier Wochen zu bescheiden.
- Die Integrationsämter sollen die Vergütungen von Arbeitsassistenzkräften nachgewiesenen veränderten Assistenzanforderungen zeitnah, d.h. auch innerhalb laufender Förderzeiträume, anpassen.
- Die Vergütung von Arbeitsassistenzkräften soll auch den regionalen Lebensverhältnissen (z.B. Miethöhe in Städten) angepasst sein.
- Die Entgeltentwicklung im Tarifvertrag für die Öffentlichen Dienste (TVÖD Bund/Land) soll inklusive der tariflichen Sozialleistungen automatisch und zeitnah in die Vergütung der Assistenzkräfte einließen.
- Die Weiterbildung von Assistenzgebenden bzgl. benötigter Kompetenzen und Qualifikationen soll vom Integrationsamt übernommen werden.
- Der Assistenzbedarf soll aufwandsarm und dynamisch den Veränderungen der Sehbehinderung von Assistenznehmenden zeitnah angepasst werden können.
- Der Beginn einer Arbeitsassistenzbeziehung soll bei Bedarf durch ein Coaching der Assistenzpartner*innen und ggf. der Akteure im Arbeitsumfeld unterstützt werden. Integrationsämter sollen die Kosten dafür im Rahmen der Weiterbildungsfinanzierung übernehmen.
- Die Integrationsämter sollen generell und nicht nur in Corona-Pandemiezeiten die Arbeitsassistenzkosten auch während der Kurzarbeitsphasen der Assistenznehmenden tragen. Kurzarbeit wird auch außerhalb und nach der Corona-Epidemie ein häufig genutztes Mittel sein, um Beschäftigungsprobleme, die im Verlaufe der klima- und digital bedingten Transformation der Wirtschaft auftreten, abzufedern. Assistenzbeziehungen dürfen durch Kurzarbeitsphasen nicht zerstört werden. Die Kurzarbeitsphasen sollen von Assistenznehmenden für berufliche Weiterbildung genutzt werden. Arbeitsassistenz soll dies unterstützen.
- In größeren Unternehmen und Behörden oder Verbünden Kleinerer sollen Pools von Arbeitsassistenzkräften (im Rahmen der generellen Personalentwicklung) gebildet, erprobt und weiterentwickelt werden, um wechselnden und veränderten Arbeitsassistenzbedarfen zeitnah und möglichst dem Qualifikations- und Kompetenzbedarf entsprechend genügen zu können. Der DVBS soll (mit PRO RETINA) ein Modellprojekt hierzu durchführen.
- Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass neu eingeführte Software oder neue Versionen von Anfang an barrierefrei genutzt werden können.
- DVBS und PRO RETINA sollen Weiterbildungsangebote für Assistenznehmende und möglichst auch Assistenzgebende entwickeln, von den Integrationsämtern anerkennen lassen und anbieten.
- DVBS und PRO RETINA sollen einen Muster-Dienstleistungsvertrag zur Nutzung im Arbeitsassistenz-Dienstleistungsmodell entwickeln.
- Der DVBS und PRO RETINA sollen Infomaterial für Arbeitgeber und Assistenznehmende zur Erleichterung der Ersteinführung von Arbeitsassistenz im Betrieb erstellen.
- Selbsthilfeorganisationen blinder und sehbehinderter Menschen sollen generell mehr Informationen und Unterstützung zur Nutzung von Arbeitsassistenz bereitstellen.