Leitfragen:
- "Accessibility" und "Usability" als zentrale Kriterien barrierefreier Gestaltung der Informations- und Kommunikationstechnik.
- Barrierefreiheit machen: Ein systematisches Vorgehensmodell für die barrierefreie Gestaltung von IT-gestützten Geschäftsprozessen und Kooperationsstrukturen.
- Welche Ansatzpunkte sind für rechtzeitige Berücksichtigung von Accessibility und Usability in der IT-Entwicklung geeignet?
Moderation:
Michael Große-Drenkpohl
Impulse:
Anne-Marie Nebe (Usability and Accessibility Expert; T-Systems Multimedia Solutions GmbH; sehend) und Karsten Warnke (Dipl. Soziologe; Projektleiter "Barrierefreie IT für inklusives Arbeiten" (BITinklusiv); sehbehindert)
Impuls 1
Von Anne-Marie Nebe
These
Werden die Anforderungen behinderter Nutzer rechtzeitig und vollständig in den Softwareeinkaufs- bzw. Entwicklungsprozess integriert, sind barrierefreie Anwendungen weder teurer noch zeitaufwendiger als nicht barrierefreie Software.
Anforderungen definieren
Oft wird Barrierefreiheit als große Hürde, als überproportional aufwendig und als immenser Kostenfaktor gesehen. Diese Ansicht hat sich jedoch aus einem Vorgehensmodell entwickelt, welches die Anforderungen an barrierefreie IT an das zeitlich falsche Ende des Entwicklungs- bzw. Softwareintegrationsprozesses stellt.
In der Vision zu einer neuen Software werden Anforderungen definiert. Dabei stehen vor allem die effektive Erledigung der Arbeitspakete, funktionale Anforderungen, Sicherheitsanforderungen und Anforderungen an eine gute Performance im Vordergrund. Diese werden in einer Software Requirement Specification zusammengefasst und an Entwickler oder Einkäufer übergeben.
Vergessen werden dabei jedoch oft die User Requirements. Und so schlagen wir uns alle mit wenig intuitiv bedienbaren, nicht effizient nutzbaren und schlecht dokumentierten Software-Anwendungen herum, mit denen wir unsere Arbeitsaufgaben nicht gern erledigen.
Beim Requirement Engineering sollten Sie die Anforderungen der späteren Anwendungsnutzer von Beginn an berücksichtigen. Darin sollten Sie auch den Anforderungskatalog für behinderte Nutzer integrieren.
Sensibilisieren
Während der Softwareentwicklung sollte nach jedem Sprint ein Review erfolgen - die Gegenprüfung mit dem Nutzeranforderungskatalog inklusive. Von Basis-Tests zur Barrierefreiheit von einzelnen Software-Komponenten oder sogar UI-Elementen bis hin zu Meilensteinprüfungen und entwicklungsbegleitenden Beratungen. Beziehen Sie einen Barrierefreiheitsexperten mit ein. Dieser kann Softwareentwicklern helfen, die speziellen Anforderungen behinderter Nutzer besser zu verstehen.
Testen
In den Integrationstests prüfen Experten gegen alle definierten Anforderungen. Auch hier kann während der Überprüfung der Nutzeranforderungen ein Barrierefreiheitsexperte helfen, die Anforderungen behinderter Nutzer durchzusetzen.
Der Gewinn
Zum Schluss dürfen sie jubeln. Der Abnahmetest verläuft positiv und nach dem GoLive flattern keine Rückmeldungen von genervten Nutzern ins Haus. Die Zufriedenheit am Arbeitsplatz und die Effizienz in der Erfüllung der Arbeitsaufgaben werden durch die Umsetzung der Richtlinien zur Ergonomie und Barrierefreiheit deutlich gesteigert. Teure Softwareschulungen oder Nachbesserungen werden durch die gute User Experience überflüssig. Und - dank der frühzeitigen Integration der Barrierefreiheitsanforderungen sowie deren sicheren Implementierung - können tatsächlich alle Mitarbeiter mit der neuen Anwendung umgehen.
Impuls 2
Von Karsten Warnke
These 1
Technisch gesehen ist eine barrierefreie digitale Arbeit machbar.
Gesellschaftlich gesehen ist sie keinesfalls ein Selbstläufer. Grund hierfür ist der Wandel der Arbeitsbedingungen, die bestimmt sein werden durch Flexibilisierung, Globalisierung und Kurzfristigkeit von Arbeitsverhältnissen.
These 2
In der digitalen Arbeitswelt wird es kaum Platz für inklusive Arbeitsformen geben, denn hierfür fehlen weitgehend die strukturellen Grundvoraussetzungen und vor allem der politische Wille.
These 3
Die sich im Zuge der Digitalisierung der Arbeitswelt verändernden Arbeitsbedingungen erfordern differenzierte Strategien, um barrierefreie IT in digitalen Arbeitsprozessen durchsetzen zu können - ein einheitliches "Vorgehensmodell" wird es nicht geben.
These 4
Jedes neue IT-Projekt bietet in herkömmlichen Stammbelegschaften einen guten Anlass, die Umsetzung von Anforderungen der Softwareergonomie und der Barrierefreiheit zu regeln. Frühzeitig kann Barrierefreiheit durch Zielvereinbarungen inklusiv in den gesamten IT-Entwicklungsprozess eingebettet, durch begleitende qualitätssichernde Tests kontrolliert und zu einem vorbildlichen "Vorgehensmodell" werden.
These 5
Es gibt viele gute Rechtsvorschriften, die Arbeitgeber verpflichten, nutzerfreundliche und barrierefreie IT einzusetzen. I.d.R. bleiben diese Verpflichtungen aber unbeachtet und damit wirkungslos. Den Verpflichtungen aus SGB IX und Bildschirmarbeitsverordnung kann besser zum Durchbruch verholfen werden, wenn bereits wirksame Vorschriften durch den Aspekt der Barrierefreiheit erweitert werden, um so inklusiv umgesetzt werden zu können.
These 6
IT-Barrieren in Arbeitsstätten werden überwiegend als ein individuelles Problem wahrgenommen. In der Praxis haben i.d.R. nachgehende Arbeitsplatzanpassungen, z.B. aufwändiges Sceenreader-Scripting, Vorrang vor einer barrierefreien IT-Gestaltung. Dem kann durch ein Bündel von Maßnahmen und gesetzlichen Vorgaben abgeholfen werden.
These 7
Kurzfristige Projektarbeitsverhältnisse ohne längere Bindungen an Arbeitsort, Arbeitskollegen und Arbeitgeber erfordern ein flexibles Instrumentarium von Maßnahmen, um barrierefreie IT-Entwicklungen und -angebote bereits vor Aufnahme einer Beschäftigung fördern zu können.
These 8
Dem DVBS fällt die Aufgabe zu, alle Ansätze zu unterstützen, die eine barrierefreie, inklusive, digitale Arbeitsgesellschaft fördern. Mitglieder und Vorstand müssen sich überlegen, wie der DVBS und seine Geschäftsstelle hierfür aufzustellen sind.
Statements zu Workshop 5 im Abschlussplenum
- Barrierefreiheit ist im Kern kein Technikproblem. Sie muss von Anfang an mitgedacht werden, von der Konzipierung über die Entwicklung bis zu späteren Updates einer Anwendung.
- Barrierefreiheit muss als Lerninhalt in die Ausbildung generell, nicht nur in die Informatikausbildung, integriert werden.
- Der Aufbau von Know-how-Pools in Sachen barrierefreiheit ist nötig.
- Der Begriff Barrierefreiheit braucht ein neues, positives Image. Barrierefreiheit darf nicht nur als Last empfunden werden.