Von Uwe Boysen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Digitalisierung, das ist - wie schon der Titel unserer Veranstaltung sagt - ein Megatrend, Zauberwort oder auch Fetisch, wahrscheinlich von jedem etwas. Vielleicht vermögen drei Schlagzeilen der vergangenen Wochen das gut zu illustrieren. So titelte der Spiegel: "Angriff der Roboter gefährdet die Existenz der Mittelschicht. Welche Jobs werden überleben?" Oder man liest: "Juristische Software überprüft Hartz-IV-Bescheide". Oder: "Juristentag fordert Recht auf Homeoffice."

Über die damit angedeuteten gesellschaftlichen Folgen wird von ganz unterschiedlichen Positionen aus verhandelt und gestritten. Einerseits wird Digitalisierung als mehr oder minder unausweichliches Übel betrachtet, durch das Privatsphäre und Autonomie eingeschränkt werden. Oder man preist ihre unbezweifelbaren Vorzüge und die mit ihr tatsächlich oder vermeintlich verbundene Zeitersparnis und Qualitätsverbesserung.

Auf diese Debatte können und wollen wir uns heute nicht einlassen. Dafür ist die Gruppe blinder und sehbehinderter Menschen viel zu klein und gesellschaftlich nicht relevant genug. Wir müssen aber feststellen, dass auch unser Anspruch, die unbestreitbaren Vorteile der Digitalisierung in Studium, Ausbildung, Beruf und beim lebenslangen Lernen nutzen zu können, kaum wahrgenommen wird. Im Verhältnis zu anderen untersuchten Gruppen spielen Menschen mit Behinderungen in dieser Diskussion bisher nur eine sehr untergeordnete Rolle. Es gibt gerade mal eine einzige Literaturstudie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem Jahr 2015, die sich mit dem Thema Digitalisierung für Menschen mit Behinderungen befasst. In einem Papier der Kultusministerkonferenz zur digitalen Hochschule kommen Menschen mit Behinderungen überhaupt nicht vor, obwohl sie an unseren Universitäten einen nicht unerheblichen Teil der Studierenden bilden.

Wir werden diese Situation mit der heutigen Tagung nicht von Grund auf ändern können. Ich hoffe aber, dass unsere Diskussionen und die Abschlusserklärung vielen hier Versammelten, aber auch den Verantwortlichen in öffentlichen Stellen sowie in privaten Institutionen und Unternehmen, einen Anstoß gibt, sich in Zukunft mehr auch mit digitaler Barrierefreiheit zu beschäftigen und sie bei ihren Planungen mitzudenken. Wenn wir das erreichen und diese Botschaft weitertragen können, dann hat sich diese Tagung gelohnt. Der DVBS jedenfalls will und muss sich aus seinem Selbstverständnis heraus dieses Themas weiter intensiv annehmen, damit wir nicht zu Hinterbliebenen der digitalen Revolution werden, digitale Veränderungen der Lebenswelt nicht an uns vorbeigehen und sich unsere Studien-, Berufs- und Teilhabechancen nicht gravierend verschlechtern.

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