(Kurzübersicht, Stand März 2018)

Vorbemerkung

Soll eine Weiterbildung auf Barrierefreiheit beurteilt werden, dann müssen die drei Phasen der Teilnahme (Anmeldung, Veranstaltung, Prüfung) gleichermaßen berücksichtigt werden. Innerhalb dieser Phasen wurden diejenigen Aspekte identifiziert, die für eine erfolgreiche Teilnahme blinder und sehbehinderter Menschen kritisch sein können. Auf dieser Grundlage wurden 25 Anforderungen an eingesetzte Verfahren, Techniken und Dokumente abgeleitet. Diese Anforderungen werden um 4 spezifische technische Richtlinien ergänzt, die konkrete Vorgaben zur Barrierefreiheit für Verfahren, Techniken und Dokumente enthalten.

25 Anforderungen:

Im Anforderungsprofil werden keine bestimmten Verfahren, Techniken oder Dokumentenformate als allgemeingültige Lösung zur Erreichung der Barrierefreiheit präferiert. Stattdessen wird jede auf ihre barrierefreie Gestaltung zu prüfende Weiterbildung als eigenständiger Lösungsweg betrachtet. Dieser Ansatz erlaubt es zudem, individuelle Ansätze zur Optimierung der eingesetzten Medien und Mittel zu entwickeln. Das Anforderungsprofil bietet sich daher auch als Leitlinie für die kontinuierliche Anpassung an.

4 spezifische technische Richtlinien:

Den vier grundlegenden Medien zur Informationsvermittlung (Dokumente, Webbasiert, Software oder grafische Techniken) sind jeweils mögliche Anwendungsbereiche innerhalb des Weiterbildungsprozesses zugeordnet. Die entsprechenden Prüfverfahren benennen die anerkannten technischen Standards, mit denen sich die Qualität der barrierefreien Gestaltung der Medien bewerten lässt. Zudem besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, Alternativen zu den üblicherweise genutzten Verfahren einzusetzen, um mit dem Aufbau barrierefreier Angebote zu beginnen.

Die technischen Richtlinien erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Andere als die genannten Prüfverfahren oder Alternativen sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Sie müssen aber den grundlegenden Prinzipien der Barrierefreiheit (wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust) genügen und die Teilnahme blinder und sehbehinderter Menschen an einer Weiterbildung gewährleisten.

Aktualisierung: Im Rahmen des Projekts iBoB wird das Anforderungsprofil erprobt und regelmäßig dem Stand der Technik angepasst. Die jeweils aktuelle und kommentierte Fassung finden Sie auf: https://weiterbildung.dvbs-online.de/f%C3%BCr-anbieter/barrierefreiheit.html

Die 25 Anforderungen an "Barrierefreie Weiterbildungen"

Anforderungen an Phase 1: Information und Anmeldung

Nr.Anforderung
1.1Die erforderlichen Informationen zum Weiterbildungsangebot sind barrierefrei verfügbar.
1.2Informationen zur Prüfungsordnung sind barrierefrei verfügbar.
1.3Informationen zu den verwendeten Lehrmaterialien und deren barrierefreier Gestaltung sind barrierefrei verfügbar.
1.4Informationen zu gegebenenfalls eingesetzten webbasierten Schulungsformen und deren barrierefreier Gestaltung sind barrierefrei verfügbar.
1.5Informationen zu gegebenenfalls eingesetzten softwarebasierten Schulungsformen und deren barrierefreier Gestaltung sind barrierefrei verfügbar.
1.6Die erforderlichen Informationen zum Vertragsabschluss (AGB, Vertragsinhalt, etc.) sind barrierefrei verfügbar.
1.7Das Anmeldeverfahren ist barrierefrei gestaltet.
1.8Das Verfahren für den Vertragsabschluss ist barrierefrei gestaltet

Anforderungen an Phase 2: Veranstaltung

Nr.Anforderung
2.1Vor Beginn der Veranstaltung wird ein Gespräch zur Klärung der individuellen Bedarfe angeboten.
2.2Die erforderlichen Lehrmaterialien werden rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung gestellt.
2.3Es wird ein Rücktrittsrecht angeboten, wenn elektronisch gestützte Systeme für die erfolgreiche Teilnahme erforderlich sind, diese jedoch nicht ausreichend barrierefrei gestaltet sind und deren Funktionen nicht durch barrierefreie Alternativen ersetzt werden können.
2.4Alle textbasierten Lehrmaterialien sind in einem barrierefreien Format verfügbar.
2.5Für nicht-textbasierte, visuelle Lehrmaterialien wird eine barrierefreie Alternative angeboten.
2.6Sofern Sondernotationen einen wesentlichen Bestandteil des Lehrinhalts ausmachen und barrierefreie Sondernotationen verfügbar sind, werden diese barrierefrei angeboten.
2.7Die erforderlichen Funktionen der eingesetzten eLearning-Plattform sind barrierefrei gestaltet.
2.8Lern- und Fachsoftware sowie Apps sind barrierefrei gestaltet.
2.9Dozenten*innen, die Präsenzveranstaltungen leiten, wurden zielgruppengerecht sensibilisiert und geschult.
2.10Die Ersteller*innen /Bearbeiter*innen von Teilnehmerunterlagen wurden zielgruppengerecht in der Erstellung barrierefreier Dokumente geschult.

Anforderungen an Phase 3: Prüfungen

Nr.Anforderung
3.1Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme an Prüfungen werden rechtzeitig und verbindlich geklärt.
3.2Die eingesetzten elektronischen Systeme können vom Teilnehmer im Vorfeld in Verbindung mit seinen benötigten assistiven Technologien erprobt werden.
3.3Die Prüfungsorganisation steht nicht im Widerspruch zum individuellen Bedarf der Prüfungsteilnehmer*innen.
3.4Die Prüfungsgestaltung steht nicht im Widerspruch zum individuellen Bedarf der Prüfungsteilnehmer*innen.
3.5Behinderungsbedingt notwendige Hilfsmittel sind zur Prüfung zugelassen.
3.6Die Prüfungsunterlagen stehen in einem barrierefreien Format zur Verfügung.
3.7Bei (internen) Prüfungen wurden die Prüfer*innen zielgruppengerecht sensibilisiert und geschult.

Kontakt

Wenn Sie Fragen zum Anforderungsprofil „Barrierefreie Weiterbildung“ haben, Ihre Angebote für die iBoB-Weiterbildungsplattform auf Barrierefreiheit prüfen möchten, oder Sie sich für das Projekt iBoB interessieren, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Ansprechpartner

  • Projektleitung: Klaus Winger
  • Projektmanagement: Ursula Müller, Frauke Onken
  • "Barrierefreie Weiterbildung": Anja Fibich, Frauke Onken

Kontakt:

Projekt iBoB, inklusive berufliche Bildung ohne Barrieren, c/o Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V., Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg, Tel.: 06421 94888-33; E-Mail: ibob@dvbs-online.de

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