horus 2/2026
Schwerpunkt: "Social Media"

Inhalt

Ein Mann mit dunkler, großer Sonnenbrille hält sein Handy auf Armlänge von sich entfernt, um sich selbst für einen Post zu fotografieren. Foto: DVBS

Titelblatt horus 2/2026


Vorangestellt


Aus der Redaktion


Schwerpunkt: "Social Media"


A. Katemann: Social Media verstehen - ein Wegweiser für Einsteigerinnen und Einsteiger


A. Katemann: Interview: Das Potenzial der Sichtbarkeit

Heiko Kunert über Inklusion und Barrieren in sozialen Netzwerken

horus: Sie sind wahrscheinlich eine der wenigen blinden Personen, die von Anfang an in Social-Media-Plattformen sichtbar waren. Auf welchen Kanälen sind Sie eigentlich präsent?

Heiko Kunert: Präsent bin ich auf sehr vielen, allerdings in unterschiedlicher Intensität. In Deutschland war ich einer der Ersten, der Social Media im Rahmen der Pressearbeit für den Blinden- und Sehbehindertenverein in Hamburg (BSVH) genutzt hat, das war so um 2007. Ich habe mir eine Neugier für Plattformen bewahrt, daher habe ich fast überall ein Profil. Lange Zeit habe ich intensiv X, ehemals Twitter, genutzt, heute bin ich viel auf LinkedIn, weil das für berufliche Themen spannend ist. Ansonsten habe ich Profile bei Mastodon, BlueSky und Threads.

Gibt es einen Dienst, den Sie aufgrund der praktischen Bedienbarkeit bevorzugen? Als barrierefrei kann man wohl keine der Plattformen bezeichnen. 

Die Bedienbarkeit ist sehr unterschiedlich. Bei BlueSky ist die native App zum Beispiel nicht so gut, aber es gibt mit Skeets eine tolle Alternative, die barrierefrei ist. Threads (gehört dem Konzern Meta, wie auch Facebook) finde ich in der App-Gestaltung eher sperrig, was mich wundert, da Meta bei Facebook und Instagram zeigt, dass es besser geht. Für mich als komplett blinden Menschen sind textbasierte Dienste wie die Mikroblogging-Dienste attraktiver als Instagram, wo neun von zehn Posts keine Alternativtexte bei Bildern haben.

Wie gehen Sie im beruflichen oder privaten Kontext mit Bildern um? Haben Sie sehende Unterstützung oder nutzen Sie KI, um sich die Bilder, die Sie dann eventuell mit einer Meta-Brille machen, beschreiben zu lassen?

Das ist eine Mischform. Früher habe ich mir Alternativtexte von sehenden Personen beschreiben lassen oder die Bildsprache gegenprüfen lassen. Wenn ich heute privat ein Urlaubsfoto poste, hole ich mir oft eine Einschätzung von meiner Frau. Bei den Alternativtexten lasse ich mir inzwischen viel von KI helfen. Ich prüfe dann nur noch kurz gegen: „Kann das wirklich so sein?“, aber für das reine Verfassen brauche ich meist keine fremde Hilfe mehr.

Gibt es blinde Menschen, die auch selbst Fotos machen und posten?

Ja, es gibt blinde Menschen, die selbst fotografieren. Das finde ich spannend, weil es eine ganz andere Perspektive eröffnet und eine eigene Bildsprache ist. Ich selbst mache das eher selten, da ich finde, dass Bilder nicht meine Kernkompetenz sind. Ich kann gut schreiben und sprechen, Bilder überlasse ich anderen und konzentriere mich auf die Textbotschaft.

Wir haben noch nicht über TikTok gesprochen. Wie erleben Sie diese Videoplattform?

Ich habe TikTok ausprobiert, habe aber keinen eigenen Account. Es ist extrem videolastig. Wenn ein Video eine aussagekräftige Tonspur hat, nehme ich etwas mit. Aber bei 95 Prozent der Videos hätte ich als Konsument keinen Mehrwert, ohne sie mir vorher von einer KI-App beschreiben zu lassen. Für die Verbandsarbeit müsste man aber prüfen, ob man dort jüngere Zielgruppen erreicht, die nicht mehr auf textbasierten Plattformen wie Facebook unterwegs sind.

Viele Social-Media-Plattformen sind nicht wirklich barrierefrei. Warum tummeln sich dort trotzdem so viele sehbehinderte und blinde Menschen?

Oft siegt die Neugier. Man möchte mitreden und am Austausch teilhaben. Auf Instagram sind die Feed-Posts oft zugänglich, wenn Alternativtexte da sind, aber die Stories meist nicht. Das kann frustrierend sein. Dennoch nimmt man die Barrieren bis zu einem gewissen Grad in Kauf, um den Anschluss nicht zu verlieren. Man entwickelt Strategien: Das eine macht man über den Webbrowser, das andere über eine alternative App. Für jemanden, der gerade erst sein Sehvermögen verloren hat, kann dieser Dschungel allerdings sehr entmutigend sein.

Bringt Ihnen die Präsenz auf Social Media im BSVH einen Zuwachs an Mitgliedern für den Verband?

Wenn man es rein an Mitgliederzahlen festmacht, ist der Effekt marginal. Aber es ist extrem wichtig für den Kontakt zu Stakeholdern. Man zeigt Präsenz, verbreitet Informationen und tritt in den Austausch – gerade auf LinkedIn funktioniert das Networking super. Man erreicht die Politik und Verwaltung mit Forderungen der Interessenvertretung oder vernetzt sich international. Es schafft Transparenz. Heutzutage gibt kaum noch jemand eine Webadresse direkt im Browser ein; die Leute stellen sich ihren Nachrichtenmix auf Social Media zusammen.

Wenn Sie einer blinden oder sehbehinderten Person, die sich privat mit dem Thema beschäftigen möchte, einen Einstieg in Social Media empfehlen müssten, wie könnte sie vorgehen? Empfehlen Sie eventuell eine bestimmte Plattform zur guten Orientierung?

Zuerst sollte man die eigenen Interessen abchecken. Warum will ich das machen? Wenn man ein Thema hat, für das man brennt, bei mir ist das zum Beispiel der HSV und Fußball, fällt der Einstieg leichter. Ich würde empfehlen, mit einer Plattform anzufangen und sich diese in Ruhe zu erschließen. Man sollte sich nicht entmutigen lassen und sich mit anderen austauschen. Es gibt z. B. im BSVH oder in anderen Vereinen Gruppen, die sich zur Nutzung von VoiceOver und Smartphones austauschen, und auch solche, die sich mit Android auseinandersetzen. Facebook ist für den Einstieg oft gut, weil es dort viele Themengruppen gibt und bereits viel für die Barrierefreiheit getan wurde.

Gibt es noch einen Aspekt, der Ihnen besonders wichtig ist?

Trotz des oft negativen Rufs von Social Media – Stichwort Datenschutz oder KI-Trends – möchte ich das Potenzial betonen. Für Menschen, die sich gesellschaftlich nicht integriert fühlen oder ausgegrenzt werden, ist der digitale Raum eine enorme Chance auf Teilhabe. Man kann auf Augenhöhe kommunizieren und das Leben als Mensch mit Behinderung sichtbar machen. Ich möchte alle ermutigen, ihren eigenen Weg damit zu finden. Es ist eine Chance, die wir als Organisationen und Einzelpersonen nutzen sollten.

Das horus-Interview führte Andrea Katemann.

Zur Person

Heiko Kunert (49) ist seit 2013 Geschäftsführer des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg. Zuvor verantwortete er die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Er ist Diplom-Politologe und PR-Berater und seit rund 20 Jahren online aktiv. Er gehört zu den ersten blinden Menschen in Deutschland, die Social Media beruflich und privat genutzt haben. Die von ihm mitgegründete Initiative #BarrierefreiPosten macht sich seit 2019 für Barrierefreiheit in den sozialen Medien stark – im Rahmen von Workshops, Vorträgen und Beratungsangeboten. 

Bild: Heiko Kunert lächelt. Er hat braunes, kurzes Haar, trägt eine große, dunkel getönte Brille und zum dunkelblauen Jackett ein graues Hemd. Foto: privat

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A. Schlegl: Barrierefrei vernetzt? Wie zugänglich sind Social-Media-Plattformen wirklich?


A. Katemann, O. Nadig: Von Braille zur KI-Brille: Kommunikation mit vielfältigen Möglichkeiten und Arbeitstechniken


C. Ciplak: Mit Social Media den Leitstreifen freihalten!


Social-Media-Nutzung: horus-Leserinnen und Leser berichten aus ihrem Alltag


Richtigstellung


Recht


Dr. M. Richter: Ein gerichtlicher "Hoffnungsschimmer"

Die Versorgung mit einem nicht zugelassenen Medikament im Einzelfall

Von Dr. Michael Richter (rbm)

Heute möchte ich über ein bemerkenswertes Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen berichten, das erst kürzlich ergangen ist und Menschen Hoffnung geben sollte, die auf ein nicht zugelassenes Medikament angewiesen sind (Az.: L 4 KR 210/24 vom 10.12.2025). In diesem Fall ging es um ein Kind, das genetisch bedingt auf lange Sicht mit einer stetigen Verschlechterung seines Sehens – bis zur Erblindung – rechnen musste. Die behandelnde Uniklinik empfahl jedoch ein Medikament, welches begründete Hoffnung zumindest auf eine drastische Verzögerung des Verschlechterungsprozesses in Aussicht stellte. 

Für die Versorgung mit einem nicht zugelassenen Medikament („Off-Label-Use“) gibt es strenge Voraussetzungen. Diese fordern kurz gesagt, dass die Erkrankung absehbar zur Erblindung führt, keine Behandlungsalternative zur Verfügung steht und es ernsthafte Hinweise auf die Wirksamkeit der (bisher) nicht zugelassenen Behandlung gibt. Da sich der Verschlechterungsprozess bei dem betroffenen Kind allerdings über Jahrzehnte ziehen kann, fehlte es bereits an der ersten Voraussetzung. Daher lehnte erstinstanzlich das zuständige Sozialgericht die Klage auf Versorgung entsprechend ab. 

Das LSG zeigte mit seinem Urteil jetzt jedoch noch eine erweiterte Möglichkeit auf. Zur Begründung führt es aus, dass sich ein Anspruch des Klägers auf Versorgung mit dem begehrten Arzneimittel im Rahmen eines sogenannten individuellen Heilversuchs aus § 2 Abs. 1a SGB V ergäbe. Danach können Versicherte mit einer Erkrankung, die lebensbedrohlich oder regelmäßig tödlich oder zumindest wertungsmäßig vergleichbar ist, und für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, auch eine von § 2 Abs. 1 Satz 3 abweichende Leistung beanspruchen. Voraussetzung dafür ist, dass durch diese Leistung eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung des Krankheitsverlaufs besteht. 

Wertungsmäßig vergleichbar ist, wenn der Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen körperlichen Funktion innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums droht. Für die schwere Erkrankung ist zeitlich gesehen dabei die notstandsähnliche Situation wichtig – eine Problematik, wie sie für eine akute Behandlung typisch ist, die der Lebenserhaltung dient. Das bedeutet, es herrscht höchste Gefahr, dass ein Patient mit großer Wahrscheinlichkeit in nächster, überschaubarer Zeit ein wichtiges Sinnesorgan oder eine herausgehobene Körperfunktion für immer verliert und dieser Verlust voraussichtlich auch nicht kompensierbar ist (BSG, Urteil vom 19. März 2020, B 1 KR 22/18 R, Rn. 23; vgl. auch BSG, Beschluss vom 27. Oktober 2020, B 3 KR 18/20 B).

Bei der vorliegenden Erkrankung des Kindes handelte es sich zwar um eine schwerwiegende, aber nicht um eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung. Der Senat sah es als unstrittig an, dass aufgrund der genetischen Diagnose das Sehvermögen erheblich eingeschränkt wird und zur funktionellen Erblindung führen kann. Doch nicht die drohende Erblindung stand im Zentrum der Betrachtung, da eine Prognose bei der seltenen Erbkrankheit nicht möglich ist. Vielmehr ging es um die individuelle Notlage, die dadurch gekennzeichnet werde, dass dem Kläger gegenwärtig ein fortschreitender und irreparabler Verlust von Ganglienzellen droht. Denn die letzten Untersuchungen in der Augenambulanz hatten bereits eine fortschreitende temporale Reduktion des Sehnervs bestätigt. Dies rechtfertige, so der Senat, bei abstrakter und konkreter Prüfung von Risiken und Nutzen dieses Einzelfalls, die Gabe des begehrten Arzneimittels im Rahmen eines individuellen Heilversuchs für einen Zeitraum von zwölf Monaten in der ärztlich befürworteten täglichen Dosis von 450 mg (3 Filmtabletten) zuzuerkennen. 

Das LSG Niedersachsen-Bremen nahm bei seinem Urteil auch Bezug auf eine Entscheidung des BSG zur sog. Kuba-Therapie bei Retinopathia pigmentosa (RP) (Urteil vom 2. September 2014, B 1 KR 4/13 R). Laut BSG ist bei der Analyse von Risiken und Nutzen im Rahmen einer grundrechtlich orientierten Ausweitung des Leistungskataloges das jeweils erreichbare Behandlungsziel im Sinne von § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V in den Blick zu nehmen. Die Risiko-Nutzen-Analyse orientiere sich dabei an den Grundsätzen, die im arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren gelten. Vereinfacht gesagt wird bei der Beurteilung der Zusammenhang von Therapie, Erfolg und Risiken berücksichtigt. Der Maßstab richtet sich verfassungsrechtlich zum einen danach, wie schwer und weit fortgeschritten die Krankheit ist, und zum anderen, wie stark und wahrscheinlich mögliche Nebenwirkungen sind. Erforderlich sei, dass sowohl nach abstrakter als auch konkret-individueller Chancen-/Risikoabwägung der voraussichtliche Nutzen die möglichen Risiken überwiegt. … 

Im Falle des Kindes sei die Augenerkrankung bislang nicht therapierbar und der Krankheitsverlauf sei seit der Erstdiagnose im Jahr 2019 progredient. Das LSG führt aus, dass zur Behandlung keine allgemein anerkannten, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungen zur Verfügung stünden und es aufgrund der geringen Anzahl betroffener Patienten nicht damit zu rechnen sei, vollständige Daten über die Wirksamkeit und Sicherheit des Arzneimittels bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in naher Zukunft zu erhalten. Die Ergebnisse einer Studie, an der auch Kinder im jugendlichen Alter teilgenommen haben, zeige, dass die Verabreichung des streitigen Arzneimittels nicht mit untragbaren Risiken verbunden sei, die die positiven therapeutischen Wirkungen überwiegen würden.

Fazit: In besonders drastischen Einzelfällen kann im Rahmen eines sogenannten individuellen Heilungsversuchs zeitlich begrenzt und unter strenger ärztlicher Aufsicht noch ein letzter „Strohhalmversuch“ krankenkassenfinanziert in Betracht kommen. 

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Berichte und Schilderungen


P. Tödter: Zeitenwende - Vom Leben nach der blista


V. Peitzmeier: Freiwilliges Engagement als gesellschaftliche Teilhabe


Aus der Arbeit des DVBS


U. Boysen: Von der E-Akte über BEATE bis zum BKA - Fachgruppe Jura tagte in Bad Soden-Salmünster


Starke Partner für die Selbsthilfe: DVBS-Geschäftsführer Elias Knell besuchte BKK B. Braun Aesculap


C. Axnick: Seminare


E. Knell, T. Büchner: Besuchen Sie uns auf der SightCity 2026

blista und DVBS präsentieren ihre Angebote vom 27. bis 29. Mai in Frankfurt

Von Elias Knell und Thorsten Büchner

In der Woche nach Pfingsten wird das Kongresshaus Kap Europa in Frankfurt am Main wieder zu einem beliebten Treffpunkt für blinde und sehbehinderte Menschen: Die SightCity bietet dort vom 27. bis 29. Mai auf vier Etagen ein vielfältiges Angebot. Die weltweit führende Fachmesse für blinde und sehbehinderte Menschen macht es Besucherinnen und Besuchern einfach, barrierefrei Hilfsmittelanbieter, Hersteller, Vereine und Organisationen direkt kennenzulernen und Neues auszuprobieren. Es ist mit bis zu 150 Ausstellern aus 25 Ländern zu rechnen. Mit dabei sind an einem Gemeinschaftsstand auch dieses Jahr wieder der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) sowie die Deutsche Blindenstudienanstalt (blista) – und zwar am gewohnten Ort auf Ebene 1, Innen, Standnummer 2 (abgekürzt: 1I02).

Wer nicht nach Frankfurt reisen möchte, kann dank des hybriden Messekonzepts Eindrücke online über die Plattform sightcity.net gewinnen. Interaktive Workshops, Fachvorträge zu Themen aus Medizin, Rehabilitation und Bildung, ein Gaming Lab, der Livestream im SightCity TV mit dem sehbehinderten Moderator und Autor Saliya Kahawatte („Mein Blind Date mit dem Leben“): die SightCity bietet jede Menge Anregungen und frische Impulse. Dieses Jahr neu ist eine Sport- und Musikbühne.

Am Stand des DVBS freuen sich Vorstandsmitglieder auf Gespräche mit Gästen rund um Barrierefreiheit, Ausbildung, Studium und Beruf. Anlässlich des 110-jährigen Jubiläums der Selbsthilfeorganisation steht das zuverlässige und breite Unterstützungsangebot im Vordergrund. Wer möchte, kann einen Mitgliedsantrag vor Ort ausfüllen und profitiert davon, dass das laufende Kalenderjahr 2026 bei Neumitgliedschaft beitragsfrei ist.

Am Stand der blista sind Besucherinnen und Besucher herzlich eingeladen, ins Gespräch zu kommen, Fragen zu stellen und die breit gefächerten blista-Angebote kennenzulernen. Wie läuft der inklusive Unterricht in der Carl-Strehl-Schule ab? Welche Beratungs- und Schulungsangebote gibt es für Erwachsene? Und was gibt es Neues aus der hessischen Beratungsstelle für Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit? Antworten von Mensch zu Mensch erhalten Sie garantiert vor Ort.

Für Workshops ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Ansonsten ist die Messe frei zugänglich. Das Eintrittsticket kostet pro Tag und Person 5 €. Die Kosten entfallen, wenn man sich vorab über die Webseite mit Namen, gewünschtem Besuchstag und Anzahl der Begleitpersonen registriert (https://sightcity.net/besucher/registrierung/) oder eine E-Mail an info@sightcity.net schickt. Dann braucht nur die Registrierungsmail am Empfang vorgezeigt zu werden. 

Wer beim Messebesuch begleitet werden möchte, kann einen Guide buchen und zwischen verschiedenen Sprachen wählen (19 € pro Stunde, Buchung unter sightcity.net/messeguides/).

Weitere Informationen zur SightCity gibt es auf https://sightcity.net.

Bild: QR-Codes auf dem Fußboden vor jedem Messestand und die SightCity-App als mobiles Nachschlagewerk (https://sightcity.net/sightcity-app/) unterstützen den Messebesuch. Foto: SightCity GmbH

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Aus der blista


M. Dirmeier, J. Flach: Coal, Culture & Cadbury: Austausch mit Tradition - Neustart in Worcester


T. Mahnke: PBAT - Ein Besuch bei BASF in Ludwigshafen


H. Flach: Begegnungen mit der KI - Jugendmedienschutz im Schuljahr 2025/2026


Bücher


T. Büchner: Hörbuchtipps aus der blista


W. Lutz-Gemril; J. Schäfer: Aus der Braille-Druckerei


Panorama


Verirrt im virtuellen Raum - Gelsenkirchener Pop-Oper

In vielen Familien ist es ständig wiederkehrendes Thema: Eltern und Kinder am Küchentisch und zwischen ihnen blinkende Smartphones. Statt miteinander zu sprechen, wird übereinander gechattet. Haben wir verlernt, einander zuzuhören? Auf „Jetzt leg doch mal das Handy weg!“ folgt „Schnauz mich nicht an!“. Und so schleudert uns das Stück „Ghost Me, If You Can direkt auf das familiäre Schlachtfeld des digitalen Generationenkonflikts. Doch als plötzlich ein Geist namens „Ghost“ auftaucht und Teenager und Elternteil direkt in das Innere ihrer Smartphones katapultiert werden, beginnt eine Abenteuerreise ins Unbekannte. Zwei Generationen irren durch das Internet: Während eine im Chaos aus Memes und Trends aufblüht, scheitert die andere am neuesten Windows-Update. Je tiefer sie in das digitale Inferno eintauchen, desto deutlicher werden die Abgründe. Ob die beiden es wohl schaffen werden, ihre Filterblasen zu durchbrechen, um wieder zueinander zu finden? 

Seit der Premiere am 28. März läuft das Stück „Ghost Me, If You Can“ im Kleinen Haus im Musiktheater im Revier Gelsenkirchen. Die Zugänglichkeit der Stücke für sehbehinderte, blinde wie sehende Menschen wird mit den Mitteln der kreativen Audiodeskription verbessert. Anders als bei Formaten wie der Hör.Oper ist hier die Audiodeskription von Anfang an in Text und Bühnengeschehen mitgedacht und integriert sich als zusätzliche künstlerische Ebene für das gesamte Publikum. Vor der Vorstellung findet für alle interessierten Besucher*innen eine Tastführung auf der Bühne statt, ein detailgetreues Tastmodell des Bühnenbildes, Audioeinführung und Begleitservice zur Spielstätte ergänzen den barrierearmen Zugang. Im Juni finden Vorstellungen am 10., 11., 24. und 25.06.2026 statt. 

Tickets und weitere Infos gibt es online unter https://musiktheater-im-revier.de/de/performance/2025-26/ghost-me-if-you-can, alternativ per Mail an theaterkasse@musiktheater-im-revier.de oder telefonisch unter 0209 4097200. 

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DoBuS-Schnupper-Uni - Studienorientierung mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Studieninteressierte mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung sind vom 23. bis 25. Juni 2026 herzlich eingeladen, sich an der Technischen Universität Dortmund näher über ein dortiges Studium zu informieren.

Das Themenspektrum reicht von Unterstützungsangeboten an der TU Dortmund über Rechtsansprüche und Nachteilsausgleiche für Studierende, der Finanzierung von technischen und personellen Hilfen bis zur Literaturbeschaffung und Nutzung der Universitätsbibliothek. Zu den Höhepunkten der dreitägigen Veranstaltung wird sicher auch der Besuch einer Vorlesung und der Erfahrungsaustausch mit anderen Studierenden mit Beeinträchtigungen gehören.

Die Teilnahme ist kostenlos. Bei Bedarf wird eine Gebärdensprach(DGS)-Übersetzung angeboten (bitte bis 18. Mai Bescheid geben!).

Die Universität ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom Dortmunder Hauptbahnhof aus barrierefrei zu erreichen und findet in barrierefreien Räumlichkeiten statt. DoBuS bietet auf Wunsch auch Unterstützung bei der Suche nach (barrierefreien) Übernachtungsmöglichkeiten.

Anmeldeschluss ist der 8. Juni 2026.

Kontakt

Andrea Hellbusch – zhb-DoBuS
Tel.: 0231 755-6565
E-Mail: Andrea.Hellbusch@tu-dortmund.de 
Web und Anmeldeformular: 
https://dobus.zhb.tu-dortmund.de/studieninteressierte/schnupper-uni/

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Barrierefreie Online-Bewerbung - selten möglich


Bundesweite Überwachungsstelle für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt


Empfehlungen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen


"Entlastung für die Seele - Ratgeber für pflegende Angehörige"


Impressum

Jg. 88 der Schwarzschriftausgabe
Jg. 100 der Brailleausgabe

Herausgeber: Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) und Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista)

ISSN 0724-7389

V. i. S. d. P.: Andrea Katemann (DVBS) und Thorsten Büchner (blista)

Verlag: DVBS, Frauenbergstr. 8, 35039 Marburg, Tel.: 06421 94888-0, E-Mail: horus@dvbs-online.de, Web: dvbs-online.de

Redaktion: Für den DVBS: Peter Beck, Leonore Dreves und Andrea Katemann. Für die blista: Isabella Brawata, Thorsten Büchner und Cecilia Lukosch. 

Koordination: DVBS, Sabine Hahn. 

Brailledruck: Deutsche Blindenstudienanstalt e. V. 

Digitalisierung und Audio: DVBS. 

Print: Druckerei Schröder, Lindauer & Wolny GbR

horus erscheint vierteljährlich in Braille, Print und digital (mit DAISY-Hörfassung, HTML sowie Braille-, RTF-, Word- und PDF-Dateien).

Jahresbezugspreis 2026: 46 Euro (Versandkosten Inland inklusiv). Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Für Mitglieder des DVBS ist der Bezug im Jahresbeitrag enthalten.

Bankkonto des DVBS:

Sparkasse Marburg-Biedenkopf
IBAN: DE42 5335 0000 0000 0002 80
BIC: HELADEF1MAR

Beiträge und Bildmaterial schicken Sie bitte ausschließlich an den DVBS, Redaktion. Bitte geben Sie an, falls Ihr Beitrag bereits in anderen Zeitschriften veröffentlicht wurde oder für eine Veröffentlichung vorgesehen ist. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung der Redaktion.

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