von Uwe Boysen

Die Begriffe Barrieren und Barrierefreiheit sind seit Langem Teil des Diskurses, wenn es um Rechte von Menschen mit Behinderungen geht. Dabei machen sinnesbehinderte Menschen wie Blinde, hochgradig Sehbehinderte oder Ertaubte allerdings häufig die Erfahrung, dass darunter fast ausschließlich räumliche Barrieren verstanden werden. Sehr wichtig war es daher für unseren Personenkreis, den Blick der Öffentlichkeit auch darauf zu lenken, wie Informationsbarrieren unseren Alltag und unser Berufsleben beeinflussen bzw. beeinträchtigen. Mit gewisser Befriedigung kann ich heute feststellen, dass der Begriff der Barrierefreiheit inzwischen auch bei vielen IT-Experten als Anforderung an ihre Arbeit angekommen ist und dass er sich beispielsweise auch in sehr allgemeiner und zutreffender Form in § 4 des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) findet.

Das bedeutet aber nicht, dass wir nunmehr die Hände zufrieden in den Schoß legen dürfen; denn die rasante Weiterentwicklung gerade der digitalen Technik lässt immer wieder neue Herausforderungen entstehen und auch bereits Erreichtes plötzlich erneut fragwürdig erscheinen.

Der DVBS hat es sich in den letzten 15 Jahren zu einer seiner Kernaufgaben gemacht, diese Entwicklung kritisch zu begleiten, entsprechende Projekte zu initiieren, Vorschläge für gesetzliche Vorschriften zu erarbeiten und Anforderungen an digitale Barrierefreiheit zu formulieren. Angesichts der Herausforderungen des digitalen Wandels gilt es jedoch, diese Arbeit nicht nur fortzusetzen, sondern weiter zu intensivieren. Deshalb haben wir am 23. September 2016 anlässlich des 100-jährigen Jubiläums unseres Verbandes die Fachtagung "Megatrend Digitalisierung" mit ca. 130 Teilnehmenden ausgerichtet.

Der vorliegende Band enthält nicht nur das Eröffnungsreferat von Prof. Dr. Schönefeld und weitere Beiträge zur Tagung sowie die von den Teilnehmenden verabschiedete Abschlusserklärung. Wir haben uns vielmehr entschlossen, auch einige weitere Dokumente anzufügen, die verdeutlichen sollen, welche Anforderungen blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland an den digitalen Wandel stellen müssen, um ihn nicht nur zu erdulden, sondern auch mitzugestalten.

Ich wünsche den Aussagen dieses "horus spezial" möglichst große Verbreitung und hoffe darauf, dass unsere guten Argumente in Gesellschaft, Politik und Wissenschaft den notwendigen Gestaltungsprozess positiv zu beeinflussen vermögen.

Bremen, im März 2017

Uwe Boysen (Ehem. 1. Vorsitzender des DVBS)

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