horus 1/2010
Schwerpunkt: Informationswege
Inhalt
- Vorangestellt
- In eigener Sache
-
Schwerpunkt: Informationswege
- Dr. Thomas Kahlisch: „DAISY“: Trends und Entwicklungen
- Andrea Katemann und Uwe Boysen: „DAISY“ - mehr als eine watschelnde Ente: Rückblick auf die Fachkonferenzen 2009
- Michael Herbst: Sich selbst helfen (lassen): Zukünftige Fach- und Sachliteraturversorgung Blinder und Sehbehinderter
- Isabella Brawata: Von wankelmütigen Personenwaagen und krümelkleinen Chips: Elektronische Alltagshilfsmittel auf dem Prüfstand
- Peter Jähnel: Bahnfahren ist für Blinde ein Feld voller Hindernisse
- Thorsten Büchner: Neuer taktiler Stadtplan bildet Marburg einzigartig ab
- Imke Hendrich: Deutschlands Museen bieten zahlreiche Angebote für Blinde und Sehbehinderte
- Thorsten Büchner: Wie Hörfilme TV- und Kino-Produktionen für Blinde und Sehbehinderte verständlicher machen
- Thorsten Büchner: Von Troubadouren und „Lego“-Steinchen: Wie Audiodeskription die Opernbühne erobert
- Thorsten Büchner: Kino-Betreiberin Marion Closmann über Möglichkeiten für Hörfilme im Lichtspielhaus
- Punktschrift
- Bücher
-
Panorama
- Elternselbsthilfe verabschiedet Forderungskatalog „Was Familien brauchen“
- Bundesagentur für Arbeit bietet Online-Lernprogramme für Sehbehinderte
- Online-Auftritt des Warenhauses Manufactum erhält Gold-„Biene“
- Orientierungsveranstaltung für blinde und sehbehinderte Studieninteressierte
- Studienmöglichkeiten für Blinde und Sehbehinderte an der Leibniz Universität Hannover
- Neuer Service für Studierende mit Behinderung an der Uni Köln
- Studierende entwickeln Navigationssystem für Blinde
- Stipendienlotse informiert über Fördermöglichkeiten
- Mehr Barrierefreiheit an der Evangelischen Fachhochschule in Bochum
- ZAV gibt Broschüre „Erfolgreich bewerben!“ heraus
- Seminar informiert über „Strategien einer erfolgreichen Bewerbung“
- Neuer Behindertenbeauftragter Hubert Hüppe fordert Barrieren-Abbau
- Stevie Wonder ist neuer Friedensbotschafter der Vereinten Nationen
- Sabriye Tenberken erhält in China zweifach Ehrung für ihre Blindenarbeit
- Recht
- Nachruf
- Bildung
- Barrierefreiheit und Mobilität
- Berichte und SChilderungen
- Aus der Arbeit des DVBS
- Aus der blista
- Impressum
- Anzeigen
Vorangestellt
Liebe Leserinnen und Leser, liebe Mitglieder,
der uns allen wohlbekannte Internet-Suchmaschinen-Betreiber „Google“, der sich inzwischen auch zur Aufgabe gemacht hat, möglichst die ganze Welt zu digitalisieren, bringt im Frühjahr ein neues Smartphone namens „Nexus One“ auf den Markt. Waren „Smartphones“ früher Mobiltelefone mit Zusatzfunktionen, wird mit diesen „Alleskönnern“ der neuesten Generation eher selten telefoniert. Denn jetzt eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung.
Fotografiert man zum Beispiel mit „Nexus One“ eine Person, wird nach Angaben von Google das Gesicht sofort mit den Datenbanken im Internet abgeglichen. Google liefert sekundenschnell alle im Web verfügbaren Informationen zur identifizierten Person. Ob wir auch in Deutschland schon bald in den Genuss dieser Anwendung kommen werden, hat Google allerdings noch nicht entschieden, denn noch liegt ihnen wohl der Ärger bei der Digitalisierung des deutschen Straßennetzes im Magen. Aber unabhängig davon, wann diese Technik auch bei uns eingesetzt werden kann, wird doch eines deutlich: In Bezug auf Informationsbeschaffung scheint es keine Grenzen mehr zu geben. Alles Wissen scheint verfügbar. Aber auch barrierefrei für jeden? Und werden dann alle Techniken und Hilfsmittel, die wir bisher kannten, überflüssig?
Die neuen „Smartphones“ sagen einem bis auf wenige Zentimeter genau den Standort. Aber ob sich einen halben Meter daneben eine ungesicherte Baugrube befindet, das kann es in der Regel nicht wissen. Zumindest noch nicht, da ist für den blinden Menschen der weiße Langstock immer noch der sicherere Wegbegleiter. Ein gutes Navigationsgerät kann nützlich sein. Kann es aber jemals den taktilen Stadtplan ersetzen, der hilft, einen Überblick über eine Stadt zu bekommen, der ein Gefühl für Entfernungen vermittelt und wie Straßen zueinander liegen?
Bei aller Digitalisierung von Informationen, die über Screenreader lesbar werden, ist uns im „Louis-Braille“-Jahr eindrucksvoll vor Augen geführt worden, dass die Punktschrift nichts von ihrer Bedeutung verloren hat. Bei Hörbüchern ist der „DAISY“-Standard bei der Übertragung von Sachbüchern sicherlich von großem Vorteil. Kapitel lassen sich gezielt ansteuern und eine Stichwortsuche ist unkompliziert. Aber wie sieht es mit Nachschlagewerken aus? Ich käme heute auch nicht mehr auf die Idee, meinen Kindern ein Lexikon in der guten alten Buchform zu kaufen. Mich hat noch die 20-bändige Taschenbuchausgabe des Brockhaus durch meine Schulzeit begleitet. Momentan verdoppelt sich das menschliche Wissen alle fünf Jahre, Tendenz steigend.
Immer neue und verbesserte Techniken kommen auf den Markt. Was davon aber für blinde und sehbehinderte Menschen sinnvoll ist oder welche Adaptionen notwendig sind, damit diese neuen Techniken erst für den Betroffenen zugänglich werden, das wird im Einzelfall zu klären sein. Der DVBS und die blista haben in der Vergangenheit mit ihren Kompetenzen versucht, diese Fragen zu klären und sinnvolle Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen zur Verfügung zu stellen. Diesen Aufgaben werden wir uns auch in der Zukunft konsequent stellen. Denn Technik hat im Berufsleben und Alltag vieles erst ermöglicht, es besteht aber auch die Gefahr, dass blinde und sehbehinderte Menschen in einer immer stärker auf Visuelles aufbauenden Welt von Entwicklungen abgeschnitten werden.
Beim Lesen dieses Heftes hoffe ich, dass Sie einiges Neues erfahren und dass wir damit ein wenig dazu beitragen können, dass das Wissen wächst.
Ihr Claus Duncker
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Frontales Portraitfoto von Claus Duncker, Direktor der blista. Er trägt Anzug und Krawatte. Foto: Tom Engel
In eigener Sache
Susanne Schmidt: Auf Wiedersehen!
von Susanne Schmidt
Liebe Leser, fast auf den Tag genau vor zwei Jahren stellte ich mich an dieser Stelle bei Ihnen als „die Neue“ vor. Seither wanderten zahlreiche Manuskripte von Gast-Autoren, Texte haupt- und ehrenamtlicher DVBS’ler, Berichte von blista-Mitarbeitern und Meldungen unterschiedlicher Institutionen in mein elektronisches horus-Postfach. Durch ihrer aller Mitarbeit wurde es meinen Redaktionskollegen und mir möglich, die einzelnen Ausgaben lebendig und abwechslungsreich zu gestalten. Allen Beteiligten sei an dieser Stelle nochmals herzlich gedankt!
Heute sage ich: „Auf Wiedersehen“! Der Grund wiegt derzeit etwa 2000 Gramm und ist schätzungsweise 40 Zentimeter groß. Während Sie die aktuelle horus-Ausgabe in den Händen halten, bereite ich mich auf die letzten acht Wochen meiner Schwangerschaft vor. Bis zu meiner Rückkehr aus der Elternzeit wünsche ich Ihnen stets kurzweilige und interessante Lesezeiten mit „Ihrem“ Fachmagazin!
Ich bitte Sie: Mischen Sie sich ein, sagen Sie uns Ihre Meinung, machen Sie Vorschläge und werden Sie nicht müde, Beiträge einzureichen - das Redaktionsteam freut sich! Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Beiträge nicht zu umfangreich sind. Als Faustregel gilt: Für Meldungen ist eine Länge von etwa 2.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) wünschenswert. Berichte dürfen gerne etwa doppelt so viele Anschläge enthalten. Dies entspricht etwa drei Schwarzschrift-Druckseiten im horus. Für Themen, die sich nicht in wenigen Sätzen abhandeln lassen, macht die Redaktion zwar eine Ausnahme, aber auch für umfangreichere Beiträge gilt: Bei 13.000 Zeichen ist Schluss!
In der zweiten Ausgabe, die am 17. Mai 2010 erscheinen wird, steht das Thema „Jobs gestern und heute“ im Mittelpunkt. Ihre Manuskripte und Anregungen nimmt meine Kollegin Sabine Hahn (horus@dvbs-online.de) gerne bis zum 24. März entgegen. Wer Themenfotos und Autorenportraits zur Hand hat, sollte diese nach Möglichkeit elektronisch und mit einer Mindestauflösung von 300 dpi schicken. Anzeigenkunden können Ihre Druckvorlage bis zum 16. April 2010 einreichen.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Portrait von Susanne Schmidt. Sie lacht in die Kamera, auf der Nase eine schwarz gerahmte Brille. Foto: Peter Jülich
Schwerpunkt: Informationswege
Dr. Thomas Kahlisch: „DAISY“: Trends und Entwicklungen
von Dr. Thomas Kahlisch
Die in der Mediengemeinschaft für Blinde und Sehbehinderte e.V., Medibus (www.medibus.info), organisierten Blindenbüchereien sehen sich als Partner der kommerziellen Verlagswelt und nicht als Konkurrenten. Die sehr geringen Auflagenhöhen und die speziellen Anforderungen bei der Aufbereitung von Literatur in Brailleschrift und Großdruck wecken in aller Regel nur wenig verlegerisches Interesse.
Die wachsende Auswahl an mobilen Endgeräten, Medienkonvergenz und Diversifikation von Angeboten sind Chancen der digitalen Revolution, die es ermöglichen, auch Menschen mit speziellen Bedürfnissen zeitnah, in adäquater Qualität Wissen zugänglich zu machen. Die Branchenplattform des Deutschen Buchhandels „libreka!“ (www.libreka.de) und die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig, DZB (www.dzb.de), kooperieren im Projekt „Leibniz – Sach- und Fachbuchaufbereitung für Blinde und Sehbehinderte“, um PDF- und Satzdaten zu verarbeiten und deren digitale Verbreitung sowohl für sehende als auch für nichtsehende Leserinnen und Leser zu forcieren. „DAISY“-Standards und -Technologien sind dabei der Schlüssel zum Erfolg.
1. Rauschen im digitalen Blätterwald
Die folgenden drei Presse- bzw. Medienmitteilungen verdeutlichen den digitalen Wandel in der Verlagsbranche und das Potenzial der auf offenen Internetstandards wie „XML“ und „SMIL“ basierenden „DAISY“-Technologie zur barrierefreien Gestaltung multimedialer Medienangebote.
1.1 Schwarzenegger fordert digitale Schulbücher
Sparmaßnahmen sind es, die den kalifornischen Gouverneur Schwarzenegger dazu gebracht haben, ein E-Book-Projekt für Schulbücher zu starten. Digitale Inhalte sind seiner Meinung nach preisgünstiger herzustellen und zu verbreiten als gedruckte Publikationen. Sie können den Schülerinnen und Schülern bei interaktiver Gestaltung der Inhalte die Welt der Mathematik, Chemie oder Biologie anschaulicher näher bringen.[1]
Experten für die barrierefreie Aufbereitung von Dokumenten stehen damit vor einer neuen Herausforderung, neben Text und Bildern auch alternative Informationsangebote für Videos und Animationen zu entwickeln.
1.2 “DAISY Web Player” gewinnt “AKEP Junior Award 2009”
Im Sommer 2009 zeichnete der Arbeitskreis Elektronisches Publizieren des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels den DAISY Web Player mit dem AKEP Junior Award aus.[2] Der „DAISY Web Player“ wurde im Rahmen einer Diplomarbeit an der TU Dresden entwickelt.[3] Vom „DAISY“-Konsortium (www.daisy.org) werden der „DAISY“-Standard selbst und die Wiedergabesoftware weiterentwickelt. Im kommenden Jahr wird das neue „DAISY V. 4 Format“ vorliegen, das neben Text- und Audioinformationen auch die Einbindung und Synchronisation von Videos ermöglicht.
Diese Entwicklungen werden von den Experten der weltweit kooperierenden Blindenbüchereien nicht allein im stillen Kämmerlein betrieben, sie sind, wie die folgende Pressemitteilung zeigt, eng an die Entwicklungen im Mainstream-Markt angeknüpft.
1.3 Weiterentwicklung des E-Book-Formats „EPUB“
Im August 2009 informierte das International Digital Publishing Forum, IDPF (www.idpf.org), dass das „DAISY“-Konsortium die Leitung der Arbeitsgruppe zur Wartung und Weiterentwicklung des E-Book-Formats „EPUB“ übernimmt.[4] Bereits die aktuell weltweit im wachsenden Gebrauch befindliche „EPUB“-Version enthält das „XML“-basierende Text- und Navigations-Markup aus dem „DAISY V.3“-Standard.
Der Weg zu barrierefreien digitalen Lehr- und Lernangeboten ist also frei, was die Zukunft angeht (Projekt-Überblick: www.daisy.org/projects/). An der technischen, politischen und urheberrechtlichen Umsetzung ist noch zu arbeiten.
2. Digitale Revolution
„Die digitale Revolution erreicht die Verlagsbranche“, schrieb das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ im März 2009. Die Buchtage, das wichtigste Verlegertreffen im Sommer in Berlin, standen unter dem Motto: „Die Branche der Zukunft: Neue Bücher, neue Wege, neue Jobs“. „E-Books“ sind hip und mit der zunehmenden Verfügbarkeit ansprechender Reader auch marktfähig geworden. Die „Google“ kündigt an, urheberrechtsfreie Buchinhalte im „EPUB“-Format zu veröffentlichen. Was derzeit fehlt, sind barrierefreie „E-Book“-Reader, die „EPUB“- und „DAISY“-Funktionalitäten verbinden.
2.1 Herausforderungen für die Verlagsbranche
Der Einsatz moderner medienübergreifender Herstellungsverfahren und der Aufbau neuer Distributionswege für den Verkauf des Mehrwertes digitaler Produkte sind als größte Herausforderungen zu nennen. Dazu kommen u. a. noch die Fragen des Schutzes des Eigentums und der Urheberrechte. Die Verkäufe im Printbereich sind rückläufig. Offen ist, wie im Internet Geld verdient werden kann.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Abbildung 1 zeigt die vielfältigen Herausforderungen, denen sich die Buchbranche stellen muss: In einer Pyramide sind folgende Punkte übereinander angeordnet (von unten nach oben): „Zeitverlust durch Fragen nach Technik und Lizenzen“, „sinkende Auflagenhöhen“, „’Verfeindung der Medien’“, „hohe Investitionskosten“, „’Over-Publishing’“, „Qualitätsverlust bei 1:1 Übertragung“, „Einbindung stationärer Buchmarkt“ und „Kosten für Nischen zu hoch“.
2.2 Chancen für die Verlagsbranche
Die größte Chance liegt in der Mehrfachnutzung und Verwertung von Inhalten. Medienunabhängig aufbereitet, können Buch- oder Zeitschrifteninhalte als Printausgabe, im Internet, auf Mobiltelefonen und „E-Book“-Readern, aber auch in alternativen Formaten wie Braille oder Großdruck angeboten werden.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Abbildung 2 verdeutlicht, welche Chancen sich aus dem digitalen Wandel ergeben: In einer Pyramide sind folgende Punkte übereinander angeordnet (von unten nach oben): „Definition der Kundenbedürfnisse“, „innovative Geschäftsmodelle“, „bedienerfreundliche Player mit Unterstützung von interaktiven crossmedialen Formaten“, „Wahrung der Urheberrechte“, „Effiziente Konvertierung von Beständen (PDF)“, „Mehrfachverwertung der Daten“, „Pflege der Angebote“, „Plattformen für Nutzerbeteiligung“ und „Special Interest (Long Tail)“.
3. Kooperationen
In den Bereichen der medienunabhängigen Verarbeitung von Inhalten sowie in der Aufbereitung dieser Inhalte für spezielle Nutzergruppen liegen die wichtigsten Kooperationsfelder der DZB bzw. von Medibus mit der kommerziellen Verlagsbranche.
Die Kooperationen können dabei in verschiedenen Richtungen erfolgen. So unterstützte die DZB den „argon“-Verlag (www.argon-verlag.de) beim Start seines Projektes zur Veröffentlichung der „argon daisy edition“ durch Beratung und Schulung der Mitarbeiter im Bereich „DAISY“-Produktion und -Wiedergabe. Das Verlagskontor „Breuer & Wardin“ (www.verlagskontor.com) veröffentlicht Sprachlernkurse im „DAISY“-Format, die mit Unterstützung der DZB hergestellt und vertrieben werden. Monatlich erscheint die „DAISY“-Ausgabe des Rezeptheftes zur Fernsehserie „ARD-Buffet“. Für das Druck- und Verlagshaus „Gruner + Jahr“ (www.guj.de) produziert die DZB die Zeitschriften „stern“ und „Zeit“ in Blindenschrift, seit Januar die Brailleausgabe von „GEOlino“ und die „DAISY“-Version von „NEON“. Dank der großen Unterstützung vieler Musikverlage wie „Breitkopf & Härtel“ (www.breitkopf.com) können blinde Musiker über den Notenübertragungsdienst „DaCapo“ Musikwerke, die sie für ihre Arbeit dringend benötigen, zeitnah und in hoher Qualität in Braillemusiknotenschrift erhalten (www.dzb.de/dacapo).[5]
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Abbildung 3 skizziert in Form zweier zum Teil überlappender Kreise die Kooperation zwischen Medibus und der kommerziellen Verlagsbranche. Im linken Kreis („Medibus“) sind die „ordentlichen Mitglieder“ (Blindenhörbüchereien, Blindenbibliotheken, Blindenschriftverlage und -druckereien, Blinden- und Sehbehindertenverbände (Deutschland, Österreich, Schweiz)) und die „assoziierten Mitglieder“ (Blindenschriftbüchereien in den USA, Schweden und in der Schweiz sowie TU Dresden, Firmen für Hörfilme, Tonbandzeitungen) sowie die „DZB Leipzig“ jeweils in Kreisen dargestellt. Im rechten Kreis („Kooperationen“) sind der „Argon Verlag“ („argon daisy edition“), der „Fischer Verlag“ (Konvertierung von XML-Satzdaten in DAISY 3.0) und das „Projekt Leibniz“ (Kooperation Libreka!, Konvertierung von Satzdaten in barrierefreie Formate) in jeweils eigenen Kreisen aufgeführt. Im sich überlappenden Teil („Was bietet Medibus?“) ist aufgeführt: „Know-how (XML)“, „Partner des Unternehmens“, „Beratung (E-Book, DAISY)“, „Urheberschutz (digitale Wasserzeichen)“, „Zusätzliches Angebot für spezielle Nutzergruppe“, „Beratung bei der Auswahl bedienfreundlicher Player“, „Lieferung von qualitativ hochwertigen Multimedia-Produkten“, „Dienstleister bei der Konvertierung von Beständen“.
4. Projekt „Leibniz – Sach- und Fachbuchaufbereitung für Blinde und Sehbehinderte“
Seit Herbst 2009 fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Projekt „Leibniz – Sach- und Fachbuchaufbereitung für Blinde und Sehbehinderte“ an der DZB. In enger Kooperation mit „libreka!“ werden IT-Verfahren entwickelt, die eine semi-automatisierte Übertragung von Satzdaten in „DAISY“, Brailleschrift und Großdruck ermöglichen.[6] Die Verlagsgruppe „S. Fischer Verlage“ (www.fischerverlage.de) unterstützt das Vorhaben und stellt Satzdaten in strukturierter Form zur Verfügung, mit denen die Verfahren getestet werden und die zu einer Erweiterung des Angebotes an Lesestoff für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen führen.
Das Projekt verfolgt das Ziel, Dienstleistungen zu entwickeln, die es gestatten, individuelle Übertragungsaufträge durch die DZB zu realisieren und dem Anwender das Werk in der von ihm gewünschten Form zeitnah zur Verfügung zu stellen. Dieses ehrgeizige Vorhaben benötigt die Unterstützung der Verlagsbranche, da die Daten des gedruckten Werkes möglichst schnell für die zu schaffenden Herstellungsabläufe bereitgestellt werden müssen. Durch die Kooperation mit „libreka!“ ist sichergestellt, dass die Kommunikation und der Datenaustausch sicher und transparent ablaufen können und die Urheberrechte an den Werken gewahrt werden.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Abbildung 4 stellt schematisch den Workflow des Projektes Leibniz zwischen Nutzer und kommerziellem Verlag mit zwischengeschaltetem Onlinekatalog und der DZB Leipzig dar.
Das Projekt „Leibniz“ ordnet sich mit seinen Projektzielen in die nachfolgend aufgezeigten Meilensteine der Entwicklung und Verbreitung von „DAISY“ ein – die weltweit anerkannte Informationstechnologie für den Zugang zu Wissen für Menschen, die gedruckte Texte nicht lesen können.
5. „DAISY“-Meilensteine
Nachfolgend werden vier Meilensteine der Entwicklung der „DAISY“-Technologie vorgestellt. Sie verdeutlichen die Vision des „DAISY“-Konsortiums, dass ein Buch für jedermann zur gleichen Zeit zum gleichen Preis verfügbar wird:
1. Hörbücher und -zeitschriften zum Blättern und Stöbern
- Derzeit können Nutzer der Blindenbüchereien im deutschen Sprachraum aus über 30.000 „DAISY“-Hörbüchern auswählen.
- „DAISY“ ist auf unterschiedlichen speziellen Abspielgeräten, am PC (Windows und MAC) und auf Mobiltelefonen benutzbar.[7]
- Es ist zu erwarten, dass sich mittelfristig Online-Angebote zum Streaming oder Download von Hörinhalten durchsetzen werden.
2. „E-Books“, Brailleschrift und Großdruck aus einer Quelle
- Die im „EPUB“-Format vorhandenen „DAISY“-Funktionalitäten ermöglichen es, „E-Books“ barrierefrei zu gestalten und die Inhalte in Brailleschrift zu übersetzen oder als Großdruck zu veröffentlichen.[8]
- Sach- und Fachbücher, aber auch Schulbuchliteratur können – einschließlich mathematischer und grafischer Bestandteile – damit für jedermann zugänglich werden.
- „DAISY“-Buchinhalte werden in Standard-Internetbrowsern, auf noch barrierefrei zu gestaltenden mobilen Endgeräten und „E-Book“-Readern verwendbar.
3. Zugang für jedermann
- Legastheniker und Personen, die in ihrer Motorik stark eingeschränkt sind, erhalten durch digitale Vorlesesysteme und die Synchronisation von Text, Bild und Audioinhalten Zugang zu Büchern.
- „DAISY“ kommt in tsunamigefährdeten Ländern als Informations- und Warnsystem zum Einsatz und informiert beispielsweise in Afrika über die Vermeidung von Krankheiten.
- Das „DAISY“-Konsortium, die „Welt-Blinden-Union“ und die „IFLA“, der internationale Verband der bibliothekarischen Vereine und Institutionen, arbeiten an der Realisierung des Traumes einer globalen Bibliothek für Menschen mit funktionalen Leseeinschränkungen, die diesen Personen Zugang zu fremdsprachiger Literatur verschaffen kann und um weltweite Ressourcenverschwendungen, die heute durch Doppelproduktionen entstehen, auszuschließen.
4. Barrierefreie Multimediaanwendungen
- Die Einbindung von Bildbeschreibungen, Hörfilmen, aber auch Gebärdensprachvideos für gehörlose Menschen, wird im neuen „DAISY V. 4“-Standard unterstützt, der 2010 veröffentlicht werden soll.
- Der „DAISY“-Web-Player unterstützt die multimodale und multimediale Aufbereitung bzw. Wiedergabe von Vorträgen, Vorlesungen und anderen Bildungs- und Unterhaltungsangeboten.
- Eine weitere große Herausforderung liegt in der Gestaltung interaktiver und animierter „E-Books“, die im Lehr- und Lernmittelbereich angekündigt sind und das lebenslange Lernen interessanter und vielfältiger gestalten werden.
- Viele der aufgezeigten Ansätze sind heute noch nicht realisiert und bedürfen eines umfangreichen und nachhaltigen Engagements seitens der Entwickler und Betreiber der Blindenbüchereien weltweit. Von besonderer Bedeutung dabei ist die Tatsache, dass die angestrebten Entwicklungen nicht losgelöst vom Massenmarkt ablaufen, sondern eigener und wichtiger Bestandteil des sich insgesamt rasant verändernden Geschehens sind.
6. Literaturhinweise und Links:
[3]: Eberius, Wolfram: Multimodale Distribution und Archivierung von digitalen Hörbüchern. Diplomarbeit. TU Dresden.
[4]: EPUB Maintenance Working Group: www.idpf.org/pressroom/pressreleases/EPUBMaintWGLaunch.htm
[5]: Heims, Immanuel: Die Braillemusiknotation als Medium des 21. Jahrhunderts. Diplomarbeit. HTWK Leipzig.
[6]: Dobroschke, Julia: Erstellen eines Workflows zur Konvertierung von Satzdaten in das barrierefreie Format DAISY 3.0. Diplomarbeit. HTWK Leipzig.
[7]: Bail, Samantha: DAISY2go. Bachelorarbeit. HTWK Leipzig.
[8]: Puder, Nicole: Erstellung von Digital Talking Books mit DAISY 3.0. Diplomarbeit. HTWK Leipzig.
Zum Autor:
Dr. Thomas Kahlisch ist seit 1999 Direktor der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB). Er ist unter anderem Präsidiumsmitglied des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV), „DAISY“-Beauftragter des DBSV und stellvertretender Vorsitzender von „Medibus“.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Portrait von Dr. Thomas Kahlisch. Er trägt einen dunkelblauen Anzug und eine rote Krawatte. Im Hintergrund sind sattes Grün und kräftige Blüten zu erkennen. Foto: DZB Leipzig
Andrea Katemann und Uwe Boysen: „DAISY“ - mehr als eine watschelnde Ente: Rückblick auf die Fachkonferenzen 2009
von Andrea Katemann und Uwe Boysen
Auf dem Feld der Zugänglichkeit von Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen hat sich in den vergangenen 20 Jahren viel getan. „DAISY“ (Digital Accessible Information System) ist ein augenfälliges Beispiel der Globalisierung. Das wird nicht nur durch die Tatsache unterstrichen, dass es weltweit mittlerweile mehr als 200.000 Bücher im „DAISY“-Format gibt. Deshalb ist es äußerst verdienstvoll, dass die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB) vom 21. bis 27. September 2009 zu zwei Konferenzen einlud. Die Liste der Referenten zeigte das weltweite Interesse an „DAISY“: Die angereisten Fachleute entstammten nicht mehr „nur“ Europa oder Nordamerika, sondern kamen auch aus Indien, Japan, Südkorea und Australien. Sie verfolgten durchweg ähnliche Konzepte des Zugänglich-Machens von Texten für blinde und Sehbehinderte Menschen. Neben zahlreichen Fachvorträgen erhielten Anwender und Entwickler bei „DAISY2009“ in Leipzig zudem die Gelegenheit, miteinander über die vorhandenen Möglichkeiten, aber auch über die Weiterentwicklung des „DAISY“-Standards zu sprechen.
Ein Blick zurück
Als Mitte der 1990er Jahre der Begriff „DAISY“ erstmals auftauchte, wurde uns als Verantwortlichen des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) sehr schnell klar, dass hier eine Entwicklung ins Haus stand, die neben dem Zugänglich-Machen von Computern für blinde und sehbehinderte Menschen eine wertvolle Innovation darstellen konnte. Dementsprechend beteiligte sich der DVBS als erste deutsche Organisation am „DAISY“-Konsortium, das es sich zur Aufgabe machte, den „DAISY“-Standard zu erarbeiten und weiter zu entwickeln.
Günstig war in diesem Zusammenhang, dass sich die CD seit Mitte der 80er Jahre weitgehend als Abspielmedium durchgesetzt und die gute alte Kassette schon fast verdrängt hatte. Die Kassette hatte ihrerseits nur ein relativ kurzes Leben gefristet, wurde sie doch erst Mitte der 70er Jahre flächendeckend als Ersatz für die Spulentonbänder eingeführt.
Betrachtet man die Entwicklung von den Tonbändern über die Kassette bis zur CD (und heute bis zu den ultrakleinen Speicherkarten), so kann man schon staunen: Die Tonbänder waren noch für das ziemlich ungenießbare Gemüse des Bandsalates anfällig und bedurften eines gewissen technischen Geschicks, um richtig ins Gerät gepackt zu werden. Die Kassetten waren dagegen schon erheblich kompakter, wie ja auch ihr Name verriet, und nahmen außerdem sehr viel weniger Platz in Anspruch. Die CD schließlich brachte eine Revolution der Klangqualität zustande, über die wir anfangs alle nur in Verzückung gerieten. Allerdings dauerte es noch geraume Zeit, bis sie vom Abspiel- auch zum Aufnahmemedium wurde. Als dieser Schritt Ende der 90er Jahre immer näher rückte, wurde genauer analysiert, wie man sich die schnelle Zugriffsmöglichkeit auf Teile der CD noch effektiver zu Nutze machen könnte. Die neuartigen Ideen der „DAISY“-Technologie kamen da gerade richtig. Sie helfen bis heute allen Anwendern. Zugleich können die Techniken aber besonders bei komplexen Werken, die vielleicht nur gezielt gehört werden sollen, wie etwa Zeitschriften oder Lehrbüchern, von großem Nutzen sein: Durch sie ist es möglich, eine komplexe Struktur zu erfassen und abzubilden, die sich ein Sehender durch einfaches Umblättern oder Markierungen im Text ohne Weiteres erschließt, während sie beim „linearen“ Vorlesen nicht in gleicher Weise abgebildet werden kann.
Die Fachtagung „Barrierefreie Aufbereitung von Dokumenten“
Etwa 100 Teilnehmer beschäftigten sich vom 21. bis 23. September 2009 mit dem Thema: „Barrierefreie Aufbereitung von Dokumenten“ (BAD), für blinde und sehbehinderte Menschen und für andere Gruppen, die Schwierigkeiten bei der Erfassung von schriftlichen Informationen haben. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist ein zentraler Punkt, dass eine Dokumentstruktur notwendig ist, an der sich der Screenreadernutzer bzw. der sehbehinderte Mensch orientieren kann. Überschriften, Absätze, Aufzählungen und Tabellen - um nur einige Elemente zu nennen - müssen durch so genannte Tags gekennzeichnet sein. Dadurch lässt sich sowohl die Erstellung eines elektronischen Dokumentes (beispielsweise im PDF- bzw. im „DAISY“-Format) als auch die Umsetzung in Blindenschrift oder Großdruck leichter bewerkstelligen.
Diese Thematik zog sich am ersten Tag des deutschsprachigen Teils der Tagung durch sämtliche Referate.
Die Referenten Markus Erle (Wertewerk), Manfred Fuchs (Deutsche Blindenstudienanstalt) und C. Constantin Bartning (Pdf4web), die sich alle auf unterschiedliche Weise mit der Erstellung von PDF-Dateien beschäftigten, thematisierten diesen Aspekt in ihren Vorträgen. Auch Michael Grözinger (Microsoft Deutschland) behandelte unter anderem diese Thematik bei der Vorstellung des Zusatzprogramms („Add-In“) für Microsoft Word. Mit dem Programm „Save as DAISY“ lässt sich aus strukturierten „XML“-Dokumenten schnell „DAISY“ erzeugen. Die Ausgangsdatei (hier wurde meistens von einem Word-Dokument gesprochen) sollte stets die für den Text wichtigen Strukturelemente enthalten, damit eines der möglichen Verfahren zur Erstellung eines PDF- bzw. „DAISY“-Dokuments überhaupt zu einem sinnvollen Ergebnis führen kann.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Seitenaufnahme von Markus Erle während seines Vortrages mit Headset auf dem Kopf.
Kirsten Knippschild (Adobe Systems GmbH) präsentierte die vielfältigen Möglichkeiten, die man mit den Produkten von „Adobe“ auch zur Gestaltung von barrierefreien PDF-Dokumenten erhält. Sie versicherte, „Adobe“ sei sehr interessiert an einer Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen aus dem Blindenwesen. Sie erhalte immer mehr Anfragen von Behörden zu barrierefreien PDF-Dokumenten. Dies zeigt, dass sich die Bemühungen, das Bewusstsein für barrierefreie Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung zu verankern, langsam auszahlen.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Referentin Kirsten Knippschild referiert im Stehen.
Weiter zu entwickeln seien - so konnte man durch einige kritische Zwischenfragen aus dem Publikum erkennen - die so genannten Prüfverfahren, die „Adobe“ zur Verfügung stellt, um die Zugänglichkeit von PDF-Dokumenten testen zu können.
Was die Lesbarkeit von PDF-Dateien durch Screenreader angeht, arbeiteten Heike Clauss und Carsten Albrecht („Incobs“ - Informationspool Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte) aus Hamburg in ihrem vorgestellten Test klar heraus, dass das Programm „JAWS“ bei der Erkennung von Strukturelementen Führend sei. Einige Screenreader waren laut ihrer Tests schon in der so genannten Vorprüfung durchgefallen.
„E-Books“ werden oftmals beispielsweise im „EPUB“-Format (electronic Publication) zur Verfügung gestellt. Zu lesen sind sie dann entweder am Computer über eine spezielle Software oder aber auf einem portablen „E-Book“-Reader. Diese Geräte wurden für sehbehinderte Menschen als eher ungeeignet bewertet, da sie zu wenig individuelle Einstellmöglichkeiten bei der Schriftgröße und den Kontrastierungen bieten.
Möchte man sich als blinder oder sehbehinderter Leser weniger mit Büchern denn eher mit tagesaktuellen Medien beschäftigen, wird man bei Herstellern elektronischer Hilfsmittel fündig. Bruno Behrendt (Papenmeier) berichtete, dass sämtliche aktuellen Tageszeitungen über das Vorlesesystem „UniversalReader“ bzw. über das Windows-Programm „NewsReader“ zur Verfügung gestellt werden könnten. Die Zeitungsverlage hätten sich bisher bei der Weitergabe der entsprechenden Zeitungs-Rohdaten kooperativ gezeigt.
Neben der Erstellung und Strukturierung von Dokumenten wurde auch einiges über „DAISY“-Player berichtet. In einem zweiten Vortrag von Clauss und Albrecht konnte man lernen, welches Abspielgerät sich für welche Zielgruppe am besten eignet. Der „Tomboy“ könne sich unter den kleinen Geräten am Ehesten für ein älteres Publikum als brauchbar entwickeln, sagten die Referenten.
Unter den Teilnehmern wurde wiederholt bemängelt, dass kein „DAISY“-Player über ein Display verfüge. Einerseits hätten es dadurch Angehörige älterer blinder und sehbehinderter Menschen schwer, bei der Bedienung behilflich zu sein. Andererseits werde ein sehendes Publikum dadurch nicht gerade ermutigt, auf „DAISY“-Bücher umzusteigen. Dennoch hat sich der Argonverlag gefunden, der DAISY einem breiten Publikum zugänglich machen möchte.
„DAISY“ kennen wir bisher nur für blinde und sehbehinderte Menschen. Doch wird es vermutlich schon im nächsten Jahr mit dem „DAISY 4“-Standard möglich sein, auch Videosequenzen einzubinden. Dann könnte „DAISY“ ebenso für gehörlose Menschen interessant sein.
Zur Gestaltung von barrierefreien Webseiten sprachen Karsten Warnke (BIK - barrierefrei informieren und kommunizieren; vgl. dessen Artikel „Instrumente zur Förderung der BITV-Umsetzung“ in „Barrierefreiheit und Mobilität“ in dieser Ausgabe), Jan Eric Hellbusch (selbstständiger Berater) und Wolfgang Bachmann, Vorsitzender des Landesverbandes der Gehörlosen Sachsen. Bachmann erläuterte den Anwesenden vor allem den Aufbau der Website seines Verbandes (www.deaf-sachsen.de). Sie enthält Text und bildliche Gestaltungselemente für hörende Menschen, Gebärdensprachvideos sämtlicher Inhalte und eine Version des kompletten Website-Inhalts in „Leichter Sprache“. Die so genannte Leichte Sprache ist nicht nur für gehörlose, sondern auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten wichtig. Leichte Sprache zeichnet sich dadurch aus, dass sie aus kurzen Sätzen besteht und Relativsätze, Abkürzungen, Verschachtelungen und Einschübe vermeidet. Abstrakte Begriffe werden immer anhand von plastischen Beispielen erklärt.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Wolfgang Bachmann erläutert mit Händen und konzentriertem Blick einen Sachverhalt.
Deutlich wurde durch die Gegenüberstellung der Gestaltung von Websites für blinde und sehbehinderte Menschen einerseits und für gehörlose Menschen andererseits, dass es sinnvoll ist, das „Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit“ (BKB) zu haben. Das BKB beschäftigt sich behinderungsübergreifend unter anderem auch mit der Gestaltung von barrierefreien Internetauftritten. Blinde und sehbehinderte Menschen gehen bei der Erstellung von barrierefreien Dokumenten - wie bereits erwähnt - hauptsächlich davon aus, dass Strukturen klar erkennbar sein müssen. Bei gehörlosen Menschen und Menschen mit Lernschwierigkeiten steht der Zugang über die Sprache stärker im Vordergrund.
Am dritten Tagungs-Tag stellte der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) sein Magazin „DBSV-Inform“ vor. Dabei handelt es sich um eine „DAISY“-CD, auf der die DBSV-Zeitschrift „Gegenwart“ und die Hörzeitschriften der meisten DBSV-Landesverbände zu finden sind. Wünschenswert sei, das Medium „DAISY“ noch effektiver zu nutzen, um eine Vernetzung zwischen Artikeln der einzelnen Landesmagazine herzustellen, sagte „Gegenwart“-Redakteurin Irene Klein. Aus dem Publikum kam u. a. die Frage auf, inwieweit „DAISY“ dies derzeit schon technisch leisten könne.
Das anschließende „DAISY“-Karussell bot sämtlichen mit Büchern und Zeitschriften befassten Institutionen aus dem Blindenwesen die Möglichkeit, einige ihrer Neuerungen vorzustellen. Der Textservice des DVBS präsentierte hier seine gemeinsamen Aktivitäten im Bereich Recht mit dem Verlag „W. Kohlhammer GmbH“. Die Deutsche Blinden Bibliothek (DBB) stellte das Konzept des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ vor und die Schweizerische Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte (SBS) präsentierte eine Auswahl an ausleihbaren Zeitschriften.
Lernen konnten die Teilnehmer abschließend, dass die Mediengemeinschaft für Blinde und Sehbehinderte („Medibus“) im Bereich der Urheberrechtsverhandlungen sehr hilfreich von Professor Dr. Ferdinand Melichar unterstützt worden ist. Melichar wurde deshalb noch vor Ort für seine Verdienste mit der „DBSV“-Ehrenmedaille ausgezeichnet. In seiner anschließenden Festansprache hob der Jurist die Bedeutung von Medien und Literatur und damit einhergehend die Möglichkeit der Weiterbildung für blinde und sehbehinderte Menschen hervor.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Dr. Thomas Kahlisch (links) gratuliert dem strahlenden Professor Dr. Ferdinand Melichar.
Seit Anfang 2010 ist für alle Hörbüchereien das Ende der Kassette endgültig erreicht. Zur Akzeptanz von „DAISY“ und zur breiten Diskussion über die Erstellung von barrierefreien Dokumenten hat die Fachtagung BAD einen vielfältigen und dadurch guten Überblick gegeben und viele anregende Vorträge geboten. Damit wird diese Tagung eine nachhaltige Wirkung haben.
Die „Internationale Technische Konferenz“
Am 24. und 25. September 2009 fand in Leipzig die „Internationale Technische Konferenz“ mit 160 Experten aus aller Welt statt. In Workshops, Präsentationen und Diskussionen waren an den beiden Konferenztagen verstärkt die technischen Hintergründe für die weitere Entwicklung und zukünftige Nutzungsmöglichkeiten von „DAISY“-Technologien und -Standards Thema.
Es ist kaum möglich, die Fülle der Vorträge zu einzelnen „DAISY“-Geräten, zur Verbreitung von Büchern und Zeitungen mittels dieser Technik und zu den Versuchen, „DAISY“-Konzepte möglichst effektiv in die Produktion der Hörbüchereien einzubinden, hier auch nur ansatzweise zu thematisieren. Deshalb sollen nur drei große Trends beschrieben werden, die in vielen der Präsentationen auftauchten.
Bei den Abspielgeräten, die teilweise auch Aufnahmegeräte sind, ist eindeutig ein Trend zur Miniaturisierung zu erkennen. Sie werden radikal kleiner und gleichzeitig noch leistungsfähiger. Die moderne Technik, vor allem die Einführung der überaus leistungsfähigen Speicherkarten, die die doch erheblich größere CD verdrängt haben, macht es möglich.
Der zweite zu beobachtende Trend heißt „Online“. Die Produzenten von „DAISY“-Büchern und -zeitschriften möchten aus verschiedenen Gründen ihre Kunden online beliefern. Zum einen ersparen sie sich dadurch das Ver- und Entpacken vieler Tonträger. Ebenso ersparen sie sich aber auch die ständige Vervielfältigung ihrer Produkte. Dem stehen Fragen des Urheberrechts gegenüber. Für Deutschland sind sie allerdings dank einer großzügigen Vereinbarung zwischen „Medibus“ und der „Verwertungsgesellschaft Wort“ (VG Wort) gelöst. Für deren Verabschiedung hatte sich insbesondere Professor Melichar eingesetzt.
Der dritte Trend betrifft das automatische generieren von gesprochenen aus geschriebenen Texten („Text to Speech“). Dabei nähern sich die synthetischen Sprachausgaben der menschlichen Stimme immer mehr an. Sie erreichen inzwischen ganz akzeptable Ergebnisse, die man sich vor 15 Jahren gewiss noch nicht hätte träumen lassen.
Und wie geht es weiter? Dazu gaben George Kerscher (Generalsekretär des „DAISY“-Konsortiums) und Markus Gylling (Software-Ingenieur beim „DAISY“-Konsortium) am zweiten Konferenztag einen Ausblick auf „DAISY 4“, der nur in Stichworten wiedergegeben werden kann: Einmal wird es um die Einbeziehung weiterer Behindertengruppen gehen, insbesondere durch die Möglichkeit, Videosequenzen in „DAISY“ einzubinden. Das wird es ermöglichen, Gebärdensprache einzubeziehen und auch die Bedürfnisse lernbehinderter Menschen durch Visualisierung zu berücksichtigen. Weiter soll eine neue Grammatik von „XML“ in die Programmierung integriert werden, was uns dem Ziel leichterer Konvertierbarkeit in verschiedene Formate wie Braille, Großdruck etc. näher bringen kann. Für die Vision einer globalen Bibliothek, die lesebehinderten Menschen zugänglich ist, ist es entscheidend, den Standard des elektronischen Publizierens zu berücksichtigen und mitzugestalten, wie es teilweise jetzt schon geschieht.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: George Kerscher während seines Vortrags in freier Rede. Fotos: Karsten Sachse
Einige Beobachtungen am Rande
Auffallend bei den Präsentationen war, dass es kaum eine gab, bei der nicht das Programm „PowerPoint“ mit seinen Visualisierungsmöglichkeiten eingesetzt wurde, und zwar auch von blinden Referenten. Teilweise ließen sie sich durch Assistenten unterstützen, teilweise stellten sie sich dieser Herausforderung selbst.
Wer Vorträge zu konkreten Beispielen für die Umsetzung anspruchsvoller wissenschaftlicher Literatur in „DAISY“ suchte, wurde indes nur selten fündig. Eine Ausnahme hiervon bildete die Präsentation von John Gardner („Viewplus“-Präsident), der Grafiken naturwissenschaftlicher Zeitschriften in „DAISY“ abbilden will.
Die Fragestellung einer Aufbereitung wissenschaftlicher Literatur betrifft unter der Minderheit blinder und sehbehinderter Menschen offenbar wiederum nur eine Minderheit. Ihr sollte aber bei zukünftigen Veranstaltungen dieser Art mehr Raum gegeben werden. Vielleicht muss auch der DVBS hier aktiver werden und den Erfahrungsaustausch mit Nutzern des „DAISY“-Standards suchen, die ihn vornehmlich zur Erfassung wissenschaftlicher Literatur nutzen. Auch das Thema „DAISY“ am Arbeitsplatz wäre eine nähere Untersuchung wert.
Fazit
Die beiden Konferenzen waren von der DZB in Leipzig ideenreich vorbereitet, hervorragend organisiert und fanden in äußerst angenehmer Atmosphäre statt, die auch neben dem dicht gedrängten Vortragsprogramm wertvolle Gespräche möglich machte. So schufen die Konferenzen eine Plattform, von der aus sich erfolgreich an der Weiterentwicklung des „DAISY“-Standards wird arbeiten lassen. Dafür sei allen Beteiligten unter der Ägide von Dr. Thomas Kahlisch herzlich gedankt.
Hinweis:
Zusammenfassungen der Vorträge und Powerpointpräsentationen finden sich auf der Website von „DAISY2009“ (www.daisy2009.de).
Michael Herbst: Sich selbst helfen (lassen): Zukünftige Fach- und Sachliteraturversorgung Blinder und Sehbehinderter
von Michael Herbst
In diesen Tagen produziert der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten e.V. (DVBS) die „DAISY“-Version der ersten Bände der vom renommierten „Kohlhammer“-Verlag geplanten 36-bändigen Reihe „Kompass Recht“. Da eine CD-ROM-Beilage mit vertiefendem Material ohnehin geplant war, hatte der Herausgeber, Professor Dieter Krimphove aus Paderborn, die Idee, auf dem Datenträger jeweils auch eine Hörfassung unterzubringen. Das rechnete sich für den Stuttgarter Verlag zunächst nicht einmal zu den Sozialpreisen, die der Textservice des DVBS anbietet - zu gering war die erwartete Auflage, zu klein die Gewinnspanne, zu unklar die verkaufsfördernde Wirkung der Aktion.
Nun zahlt der Verlag 30 Prozent der Produktionskosten. Ein Spender half aus, wo angefragte Stiftungen und Unternehmen einstweilen wirtschaftskrisenbedingt passen mussten, und übernahm die Hälfte der Kosten für die erste sechsbändige Staffel. Die verbleibenden 20 Prozent darf der DVBS erwirtschaften, indem er die Bücher zum Händlerpreis ein- und zum Buchpreis an Blinde und Sehbehinderte verkauft. Die Vollkosten für die „DAISY“-Version der ersten Staffel liegen bei 6.000 Euro.
Wieder ein neues Geschäftsmodell zum Wohle der Literaturversorgung Blinder und Sehbehinderter, wieder etwas für die Verbreitung des „DAISY“-Standards getan. Wohlwollendes Kopfnicken bei der Projektpräsentation im Rahmen des BAD-Kongresses in Leipzig 2009 (vgl. dazu den Artikel „’DAISY’ - mehr als eine watschelnde Ente: Rückblick auf die Fachkonferenzen 2009“ in dieser Ausgabe).
Drei Prozent aller deutschsprachigen Bucherscheinungen werden hörbar gemacht, schätzt die „Mediengemeinschaft für Blinde und Sehbehinderte e.V.“ (Medibus). Mit Feuereifer stürzten sich die „Medibus-Passagiere“ im vergangenen Jahrzehnt in die Digitalisierung und „DAISY“-Strukturierung ihrer Produktion. Mit dabei war auch der Textservice des DVBS, der primär Fach- und Sachliteratur produziert.
2004 wussten wir natürlich in unserer Selbsthilfeorganisation bereits, dass der „DAISY“-Standard „3“ die Verknüpfung der Audio-Version mit der digitalen Textversion im „XML“-Format vorsehen würde. War nicht die digitale Textfassung diejenige, um deren Realisierung man sich zuerst kümmern sollte? Schon, wissenschaftlich und fachlich arbeiten Blinde und Sehbehinderte heutzutage schließlich meist am Computer, Fach- und Sachliteratur hört man selten nebenbei, mobile Computerlösungen sind im Kommen. Aber es gab zumindest damals keine Produktionssoftware, zum Scan-Service taugt die Textservice-Kostenstruktur nicht und also ist man nicht konkurrenzfähig, der Automatisierung der Aufbereitung papierener und digitaler Vorlagen scheinen enge Grenzen gesetzt. Einfacher zu realisieren und vielseitiger einsetzbar war bereits 2004 (und ist bis heute) das so genannte daisyfizierte Audiobuch.
18 Monate und tausende Projektmittel-Euro später war der DVBS schließlich so weit. Damit war man auf der Höhe der Zeit. Doch wer dachte, blinde und sehbehinderte Studierende und Berufstätige würden dadurch die Auftragsbücher des Textservice überfüllen und den Individualaufsprache-Service 25 Jahre nach Betriebsaufnahme revitalisieren, wurde eines besseren belehrt. Der Grund: Es war keine Frage der Qualität, nicht einmal eine des Preises, es war eine Frage der zwischenzeitlich entstandenen Alternativen: Die Internetrecherche ersetzt bisweilen den Gang in die Bibliothek.
Mittlerweile können sogar die meisten Computer-„Allergiker“ unter den Betroffenen scannen und Text erkennen. Mehr noch: Sie verfügen häufig über (Arbeits-)Assistenz, an die man Solcherlei delegieren kann. Die Arbeitsergebnisse sehen mitunter zwar nicht schön aus - Texte sind nicht strukturiert oder plötzlich auftauchende wirre Zeichenketten und seltsame Textsprünge mindern das Lesevergnügen erheblich -, aber die Produktion geht schnell und der blinde oder sehbehinderte Computer-Nutzer ist flexibel und selbstbestimmt!
Am wichtigsten ist aber, sich klar zu machen, dass alle heute erscheinenden Bücher digital vorhanden sind. Damit sind die Inhalte Blinden und Sehbehinderten potentiell zugänglich. So mancher Betroffener überredet Verlage erfolgreich, ihm nach Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung („Ich werde die Datei niemals weitergeben“) ein PDF-Exemplar an Stelle des Druckwerkes zu verkaufen. Die Dateien sind blind zumeist kaum besser lesbar als die Textdateien Marke Eigenproduktion, aber sie ersparen dem blinden oder sehbehinderten Leser viel Arbeit.
Für die digitale Textfassung im Format „DAISY 3“ benötigt man in erster Näherung barrierefreies HTML. Das klingt leichter, als es in der Umsetzung ist, selbst wenn die digitalen Vorlagen vergleichsweise gut sind. Hierzu zwei Beispiele: Als Testobjekt nahm sich der DVBS-Textservice symbolträchtigerweise das Standardwerk von Jan Eric Hellbusch „Barrierefreies Webdesign“ vor. Zur Verfügung stand ein wohl strukturiertes MS-Word-Dokument. Das strotzte nur so vor HTML-Code-Beispielen ge- bzw. misslungener Barrierefreiheit. Alle diese Stellen mussten entsprechend gekennzeichnet werden. Bevor die Validierungs-Software bestätigte, dass ein standardkonformes HTML-Dokument geschaffen worden war, brachte diese Arbeit das Textservice-Team schier zur Verzweiflung.
Fast von selbst erledigte sich dagegen beinahe die Übertragung einer juristischen Dissertation aus MS-Word in HTML per eigens programmierter Converter-Software. Nur mit den Seitenzahlen war das so eine Sache. Schnell schuf sich unsere Selbsthilfeorganisation eine weitere Möglichkeit der Umsetzung: Wir entwickelten das Redaktionssystem der DVBS-Website derart weiter, dass dort von HTML-Laien eingepflegte und mit Strukturmerkmalen (Überschriften, Listen, Links etc.) versehene Texte per Knopfdruck in barrierefreies HTML umgewandelt werden konnten. Die HTML-Fassung des horus entsteht ebenfalls auf diese Weise.
Unvergessen bleibt auch eine „Krisensitzung“ im Jahr 2006. Dr. Werner Liese hatte der horus-Redaktion einen Artikel angeboten, in dem er die Funktionen einer von ihm programmierten Software beschrieb, die mathematische Formeln in Blindenschrift umwandelt. Der Beitrag war mit einer Fülle von Beispielen illustriert. Der Autor, die Produktionskoordinatorin des horus und die HTML-Fachleute des DVBS saßen also zusammen und grübelten, wie die teilweise ziemlich komplexen mathematischen Formeln im Manuskript in Grafiken abgebildet werden könnten und in der HTML-Fassung des „horus digital“ für jedermann lesbar (gemäß den Regeln des barrierefreien HTML) darzustellen seien. Eine Lösung wurde nicht wirklich gefunden; letztlich schrieb Liese seinen Beitrag in einer Weise um, die es uns gestattete, ihn textgleich in allen Ausgabeformen des horus zu bringen.
Selbst wenn die Buchverlage auf dem Weg in das digitale Publikationszeitalter zunehmend strukturiertere digitale Fassungen erstellen und damit die „DAISY“-Produktion erleichtern - die auditive Aufbereitung von Fachbüchern für Blinde und Sehbehinderte wird weiter eine Rolle in der Versorgung der Betroffenen spielen. Der Grund ist, dass die auditive Aufbereitung für viele Bücher leichter und damit auch kostengünstiger zu realisieren ist. Außerdem ist, um nur ein Beispiel zu nennen, ein Lehrbuch für türkische Sprache in einer gut strukturierten und zweckentsprechend aufgesprochenen Hörfassung schlicht nützlicher.
Doch der blinde oder sehbehinderte Textservice-Kunde von heute, spätestens der von morgen, will, wenn möglich, selbst tun, was er selbst tun kann. Die Gründe liegen auf der Hand: es geht schneller, er arbeitet nur für sich und ist entsprechend flexibel. Zudem kann er Kosten sparen, denn er bezahlt bei einer Beauftragung des Textservice immer wieder die Leistung mit, die er vermeintlich für sich selbst gar nicht braucht – beispielsweise eine der beiden Fassungen eines „DAISY“-Hörbuches in der Version „3“ oder die Komplettaufsprache eines Buches, obwohl er nur bestimmte Teile benötigt.
In seinem Projekt „DIGIT“ baut der DVBS derzeit eine Selbsthilfe-Service-Plattform auf, die den Betroffenen Folgendes bieten wird:
- Zugriff auf die „DAISY“-strukturierten Werke des Textservice,
- einen so genannten Werkzeugkasten für „DAISY“-Heimwerker und
- eine Tauschbörse mit Zugriff auf die Heimproduktionen anderer Nutzer sowie im Internet zugänglicher Literatur.
Ein anspruchsvolles Vorhaben voller technischer, organisatorischer und urheberrechtlicher Fallstricke. Doch die Plattform soll helfen, Doppelproduktionen zu vermeiden, die Qualität von Heimproduktionen zu verbessern und das Angebot an für Blinde und Sehbehinderte zugänglicher Literatur zu erhöhen.
Zum Autor:
Michael Herbst, Jahrgang 1966, erblindete durch eine fortschreitende Augenerkrankung. Er ist Geschäftsführer des DVBS und Mitglied im Vorstand von Medibus.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Frontales Portrait von Michael Herbst. Er trägt einen Anzug mit Schlips. Foto: Susanne Schmidt
Isabella Brawata: Von wankelmütigen Personenwaagen und krümelkleinen Chips: Elektronische Alltagshilfsmittel auf dem Prüfstand
von Isabella Brawata
Wie verlässlich sind sprechende Waagen und Blutzuckermessgeräte? Können Handys mit Kamera und Texterkennungssoftware ein Vorlesesystem ersetzen? Was muss ein gutes Farberkennungsgerät leisten? Oliver Nadig, Mitarbeiter der Rehabilitationseinrichtung für Sehgeschädigte an der blista (RES), erklärt, welche Technik noch in den „Kinderschuhen“ steckt und welche zukunftsweisenden Neuerungen man auf der RehaFair 2009 in Marburg bestaunen konnte.
1. Stichwort: Helfer der Zukunft
Isabella Brawata: Sprechende Mobiltelefone sind nichts Neues, aber mittlerweile gibt es Handys, die mit Kamera und Texterkennung ausgestattet sind. Die Hersteller werben damit, dass ein solches Gerät als eine Art mobiles Vorlesesystem dienen kann. Kann also ein Mobiltelefon mit Kamera und Texterkennung ein Vorlesesystem ersetzen?
Oliver Nadig: Das ist noch Zukunftsmusik. Die Texterkennung mit dem Handy befindet sich noch im Anfangsstadium. Als Ende der 80er Jahre Texterkennungsprogramme auf den Markt kamen, mussten die Nutzer noch viele Einschränkungen hinnehmen. Das Erkennen des Textes war sehr langwierig, es gab noch keine automatische Blattlagenanalyse, Grafiken ließen die Programme oft abstürzen, mehrspaltige Texte wurden nicht erkannt. Grund für diese Unzulänglichkeiten war der geringe Arbeitsspeicher früherer Rechner. Aus demselben Grund lässt die Texterkennung durch das Handy noch einiges zu wünschen übrig. Zwar ist die Blattlagenanalyse oder eine hörbare Ausrichthilfe bereits vorhanden und einfach gestaltete Texte werden problemlos erkannt, aber mit mehrspaltigen Texten (Fahrpläne, Kontoauszüge usw.) oder Vorlagen, die gefalzt sind (Bücher, Speisekarten etc.), ist die Texterkennungssoftware der Handys noch überfordert.
Brawata: Was müsste verbessert werden, damit Kamera-Handys mit Texterkennung für Blinde besser nutzbar würden?
Nadig: Die Hersteller solcher Handys, die in der Regel selbst sehend sind, achten sehr auf die Erkennungsgenauigkeit von Textvorlagen. Sie vernachlässigen jedoch die Tatsache, dass es für blinde Nutzer ganz entscheidend ist, dass im Text enthaltene Informationen in einer brauchbaren Lesereihenfolge vermittelt werden. Daher müssen die Programme bei der Analyse des Textgutes intelligenter vorgehen.
Brawata: Wie finde ich heraus, ob ein solches Handy für mich persönlich geeignet ist?
Nadig: Wer sich ein Handy mit Texterkennungsfunktion zulegen möchte, sollte das Gerät an Schriftstücken ausprobieren, auf deren Zugänglichkeit er großen wert legt.
Brawata: Mittlerweile gibt es nicht nur Navigationsgeräte für das Auto, kurz „Navi“, sondern auch welche für Fußgänger. Kann man sich als Blinder oder Sehbehinderter mit einem „Navi“ in einer unbekannten Umgebung gut zurechtfinden?
Nadig: Da Navigationssysteme ursprünglich für die Fahrbranche entwickelt wurden, folgen sie zum einen stets einer vorgegebenen Spur (Straße). Zum anderen befinden sie sich in einem Auto meist auf offenem Gelände mit freier Sicht gen Himmel, so dass die Satellitenabdeckung größtenteils gewährleistet ist. Zudem helfen zusätzliche Daten, wie etwa die Geschwindigkeit des Wagens, bei der Positionsbestimmung. Menschen dagegen bewegen sich durch schmale Gassen an Häusern entlang, laufen durch Wälder und Unterführungen. Dadurch ist die Satellitenabdeckung wesentlich schlechter. Außerdem folgen sie nicht zwangsläufig Straßen und Wegen. Dadurch ist ihre Position für ein Navigationssystem wesentlich schwieriger zu berechnen. Aus diesen Gründen sind „Fußgänger-Navi’s“ weniger verlässlich als die für Autos. Hinzu kommt, dass das Kartenmaterial, mit dem die Navigationssysteme „gefüttert“ werden, nicht in allen Gegenden Deutschlands gleich gut ist.
Brawata: Ist das „Fußgänger-Navi“ trotz dieser Einschränkungen ein nützliches Hilfsmittel?
Nadig: Ein Navigationsgerät dient dazu, sich auf unbekanntem Terrain zurechtzufinden. Es sagt beispielsweise an, dass ich mich an der nächsten Kreuzung nach rechts drehen muss. Ein „Navi“ ist eine reine Mobilitätshilfe, kann also keine Orientierungshilfe leisten. Man sollte auch wissen, dass Navigationssysteme auf freiem Feld nicht navigieren können. Wer sich also erhofft hatte, mit Hilfe des Geräts querfeldein die Gegend erwandern zu können, der wird enttäuscht werden.
Brawata: Für welchen Personenkreis ist ein Navigationsgerät geeignet?
Nadig: Für Menschen, die gern in fremde Städte reisen und über eine recht gute Orientierung verfügen.
Brawata: Wie könnte man „Fußgänger-Navi’s“ für Blinde und Sehbehinderte optimieren?
Nadig: Ein blindenfreundliches Navigationsgerät müsste auch bei der Orientierung behilflich sein, indem es beispielsweise „weiß“, auf welcher Straßenseite man sich befindet. Es sollte dem blinden Fußgänger auch Auskunft über die Bodenbeschaffenheit oder dauerhafte Hindernisse wie Pfähle oder Treppenabgänge geben können. Darüber hinaus müsste das Kartenmaterial auch für kleinere Ortschaften vollständig sein.
2. Stichwort: Einkaufs- und Ordnungshelfer
Brawata: Für Blinde und Sehbehinderte werden auch Geräte angeboten, die beim Einkaufen sowie beim Ordnunghalten im Haushalt oder Büro helfen sollen, indem sie Dinge erkennen. Wie funktionieren denn solche Geräte und halten sie das, was ihre Hersteller versprechen?
Nadig: Die Geräte helfen ihrem Nutzer, indem sie Dinge identifizieren können. Das geschieht auf unterschiedliche Weise. Einige Geräte können den Balken- oder Strichcode erkennen, der auf allen Waren angebracht ist und der von der Kasse im Laden ausgelesen wird. Die Warenhäuser stellen mehr oder weniger bereitwillig ihre Daten zur Verfügung, sodass das Gerät anhand des Strichcodes Marke, Sorte und Menge eines Produktes angeben kann. Der Preis, das Haltbarkeitsdatum sowie weitere Zusatzinformationen werden dagegen nicht angesagt.
Allerdings ist der Einkauf mit einem solchen Gerät recht umständlich. Zum einen, weil man meist mit Stock, Tüten und Ähnlichem voll beladen ist und das Gerät nicht gerade handlich ist. Zum anderen dauert das Einkaufen mit einem solchen Gerät sehr lange, denn das Auffinden des Strichcodes und vor allem der gewünschten Ware nimmt sehr viel Zeit in Anspruch. Außerdem sollte man sich in dem Geschäft, in dem man seine Einkäufe tätigt, einigermaßen auskennen. Es geht leichter, schneller und bequemer, wenn man im Geschäft um eine Einkaufshilfe bittet oder einfach andere Kunden nach dem Gewünschten fragt. Aber um zu Hause im Gewürzregal, in der Speisekammer oder dem CD-Schrank den Überblick zu behalten, ist ein derartiges Gerät hervorragend geeignet.
Andere Geräte funktionieren so, dass man Etiketten mitgeliefert bekommt, die man selber auf das Gewünschte klebt und auch selbst den dazu passenden Inhalt aufsprechen muss. Man benötigt bei der Kennzeichnung also sehende Hilfe. Doch sobald das Gerät ein Etikett identifiziert hat, wird der dazugehörige Text abgespielt und der Nutzer erfährt, ob er eine Dose Erbsen oder Pfirsiche in der Hand hält.
Der Vorteil dieses Systems besteht darin, dass man auch Omas selbst gemachte Marmelade oder den Aktenordner mit Kontoauszügen beschriften kann. Auch kann man zusätzliche Informationen, wie etwa das Haltbarkeitsdatum, bestimmte Inhaltsstoffe, die Kalorienanzahl oder die Zubereitungsweise eines Fertignahrungsproduktes speichern.
Das dritte Produkt-Identifikationssystem arbeitet mit Hilfe der so genannten „RFID“-Technologie („Radiofrequency Identification“). Der Vorteil von „RFID“ ist, dass die klitzekleinen Transponder (er ist nicht größer als das Konfetti aus einem Locher) überall eingebaut und berührungslos ausgelesen werden können. Mittlerweile gibt es Scanner, die nicht größer als ein Bleistift sind. Weil es heutzutage kleine Speichermedien wie Netbooks oder PDA’s („Personal Digital Assistant“) gibt, kann man das komplette System überallhin mitnehmen.
So funktioniert’s: Ein Knopf, in den ein Transponder in einer wasserfesten Kapsel eingebaut ist, wird beispielsweise an eine Hose genäht. Informationen wie Farbe, Marke, Kaufdatum und Waschhinweise werden auf dem PC abgespeichert. Erkennt der Scanner die Identifikationsnummer der Hose, öffnet sich auf dem Rechner automatisch die dazugehörige Datei. Hat die Hose ausgedient, kann man den Knopf auf einem anderen Gegenstand anbringen und der Identifikationsnummer neue Daten zuordnen.
Brawata: In welchen Bereichen kann man „RFID“ einsetzen?
Nadig: Die Anwendungsmöglichkeiten sind nahezu grenzenlos. Mit Hilfe der „RFID“-Technik können nicht nur Objekte identifiziert, sondern auch gezielt nach Dingen gesucht werden. Eine Marburger Hilfsmittelfirma ist auf diesem Gebiet führend und hat sich viele innovative Lösungen einfallen lassen. Die Chips können beispielsweise an Marktständen, Bürotüren und in Gebäudelagepläne eingebaut werden, so dass sich blinde und sehbehinderte Menschen in einer Behörde, im Krankenhaus oder an der Uni selbstständig besser zurechtfinden könnten. Auch an Museumsexponaten, Modellen, Stadtplänen oder Landkarten könnten die kleinen Transponder wertvolle Informationen liefern.
Brawata: Die „RFID“-Technologie hat für Schlagzeilen gesorgt, weil mit ihrer Hilfe die Kasse im Supermarkt abgeschafft werden soll. Datenschützer protestieren, weil sie den „gläsernen Menschen“ fürchten. Wie beurteilen Sie das Für und Wider dieser Technik?
Nadig: Für blinde und sehbehinderte Menschen eröffnet diese Technologie ganz neue Möglichkeiten. Und auch in die Welt der Sehenden wird „RFID“ Einzug halten. Einige Großhandelsketten sind schon dabei, ihre Produkte mit den Transpondern auszustatten. Auf einem Chip können wesentlich mehr Informationen gespeichert werden als in einem Strichcode. Die Angst vor dem „gläsernen Menschen“ ist jedoch auch berechtigt, denn die Chips können ja berührungslos abgescannt werden.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Abgebildet ist ein Tisch, auf dem unterschiedliche Hilfsmittel liegen. Mehrere Personen testen die Ausstellungsstücke. Die Aufnahme wurde während des „Tages der offenen Tür“ beim DVBS 2009 gemacht. Foto: Susanne Schmidt
3. Stichwort: Helfer im Haushalt
Brawata: Kommen wir nun zu den altbewährten Hilfsmitteln. Das Angebot an Farberkennungsgeräten ist sehr breit und auch die Preisspanne ist recht groß. Woran kann man ein „gutes“ von einem „schlechten“ Farberkennungsgerät unterscheiden?
Nadig: In der Regel sind teurere Farberkennungsgeräte besser, weil die Technik, die in ihnen steckt, hochwertiger ist. Wie viele Farben das Gerät erkennen sollte, muss jeder für sich selbst entscheiden. Eine spät erblindete Person, der Farbnuancen vertraut sind, möchte vielleicht ein Gerät, das tausend Farben unterscheiden kann. Eine geburtsblinde Person ist möglicherweise schon mit 50 Farben zufrieden, weil sie auswendig lernen muss, welche Farben zusammenpassen.
Sehr wichtig aber ist die Genauigkeit des Gerätes. Es sollte immer zuverlässig eine Farbe benennen, ganz gleich welche Lichtverhältnisse herrschen. Das Gerät muss über eine eigene Lichtquelle verfügen, damit es von der Umgebungsbeleuchtung unabhängig arbeiten kann. Auch eine Farbanalyse-Funktion halten einige Nutzer für sinnvoll. Das Gerät informiert den Nutzer dann noch zusätzlich über den Farbton, die Helligkeitsstufe und den Sättigungsgrad einer Farbe.
Brawata: Auf dem Hilfsmittelmarkt werden auch andere sprechende Geräte angeboten: Uhren, Waagen, Fieberthermometer und mehr. Worauf muss man beim Kauf solcher Alltagshilfen achten?
Nadig: Wenn man ein Gerät haben möchte, das zuverlässig arbeitet und geeicht ist, sollte man sprechende Hilfsmittel bei großen und bekannten Spezialversandhäusern für Blinde und Sehbehinderte erwerben. Manchmal bieten Discounter, normale Versandhäuser, Kaffeeröster und andere die gleichen Produkte zum bis zu zehnfach günstigeren Preis an. Doch die billigen Hilfsmittel sind oft mangelhaft.
Brawata: Viele von uns haben die Befürchtung, dass normale Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Fernseher und Ähnliches für blinde Menschen bald nicht mehr bedienbar sein werden, weil Touchscreens, Sensorfeld oder die Menüführung die Handhabung der Geräte für Blinde und Sehbehinderte unmöglich machen. Ist diese Angst berechtigt?
Nadig: Teils, teils. In der Unterhaltungselektronik, also bei Fernsehern, DVD-Playern, Musikanlagen und Ähnlichem findet man tatsächlich häufig Bedienelemente, die für Blinde und Sehbehinderte nicht nutzbar sind. Bei Haushaltsgeräten wie Wasch- und Spülmaschinen oder Herden gab es zwar mal eine Zeit, in der die Hersteller die Geräte mit Touchscreen und Menüführung ausgestattet hatten. Aber das ist offensichtlich auch nicht bei allen sehenden Anwendern gut angekommen. Es gibt auf jeden Fall auch weiterhin einfache Geräte mit einrastenden Drehschaltern und ganz normalen Druckknöpfen.
Es gibt jedoch Bereiche, in denen Touchscreens nicht mehr wegzudenken sind. Das gilt für Fahrkartenautomaten, Bankterminals, Informationssysteme in Museen usw. Die Bedienung eines Touchscreens funktioniert über Gesten. Wenn man mit der Hand auf eine bestimmte Weise über den Bildschirm wischt, eine kreisende Bewegung vollführt oder mit dem Finger auf etwas deutet, setzt man eine Funktion in Gang. Wenig komplexe Automaten könnte man einfach mit einer durchsichtigen Folie, auf die eine Beschriftung in Punktschrift aufgeprägt ist, versehen. Aber bei einem dynamischen Touchscreen, auf dessen Oberfläche verschiedene Menüs eingeblendet sind, muss mit einem Bildschirmausleseprogramm gearbeitet werden.
Für blinde und sehbehinderte Nutzer gelten andere Gesten. Sie haben die Möglichkeit, den Bildschirm erst einmal zu erkunden, sich über die vorhandenen Menüs zu informieren, ohne dass bei der ersten Berührung gleich schon ein Befehl ausgeführt wird. Erst, wenn der blinde Nutzer eine zusätzliche, bestätigende Geste ausführt, wird eine Funktion aktiviert. Für einzelne Mobiltelefone gibt es bereits ein Touchscreen-Bildschirmausleseprogramm.
Brawata: Das wäre doch auch eine ideale Lösung für Bank- und Fahrkartenautomaten?
Nadig: Ja, wenn die Automaten einen Knopf mit Logo und Braillebeschriftung hätten, damit man beliebig zwischen dem Modus für Sehende und dem Blindenmodus umschalten kann. Das größte Problem besteht darin, dass man sich bei Touchscreens noch auf keine Standards geeinigt hat und die verschiedenen Hersteller ihre jeweils eigenen Touchscreen-Varianten herstellen.
4. Stichwort: Zukunftsideen
Brawata: Einige Blinde und Sehbehinderte vertreten die Auffassung, dass man vom Gesetzgeber fordern sollte, dass Gerätehersteller gesetzlich dazu verpflichtet werden, in all ihre Geräte Sprachchips einzubauen. Was halten Sie von dieser Forderung?
Nadig: Sprachchips in allen Geräten halte ich für illusorisch, weil wir nicht im Traumland leben. Die Sehenden wüssten nie, wie sie die Sprache ausschalten müssten und würden sich ärgern. Die Blinden wüssten nie, wenn die Sprache aus wäre, wie man sie aktivieren müsste und wären auch verzweifelt.
Ich bin ein Anhänger der Philosophie des „Design for All“. Danach sollten Software oder Geräte so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen gut nutzbar sind. Im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes sollte allerdings vom Hersteller verlangt werden, dass er die Bedienungsanleitung blindengerecht aufbereitet, so dass man auch als Blinder oder Sehbehinderter mit der Erläuterung des Gerätes zurechtkommt. Und das Gerät selber sollte so gestaltet sein, dass dessen Bedienung für alle ohne fremde Hilfe möglich ist.
Brawata: Welches Hilfsmittel müsste Ihrer Meinung nach für Blinde und Sehbehinderte noch erfunden werden?
Nadig: Für Sehende gibt es elektronische preisgünstige Terminplaner, aber für Blinde gibt es nichts Vergleichbares. Toll wäre ein robustes Multifunktionsgerät mit Taschenrechner, Kontakt- und Terminverwaltung, Wecker, Stoppuhr und Ähnlichem zu einem Preis zwischen 100 und 200 Euro.
Zur Person:
Dipl.-Psychologe Oliver Nadig, Jahrgang 1973, ist EDV-Lehrer und Hilfsmittelberater in der Rehabilitationseinrichtung für Blinde und Sehbehinderte der blista.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Frontales Portrait von Oliver Nadig. Foto: Susanne Schmidt
Peter Jähnel: Bahnfahren ist für Blinde ein Feld voller Hindernisse
von Peter Jähnel
Joachim Haar steht hilflos vor dem Fahrscheinautomaten. Er will eine Zugfahrkarte kaufen und fährt mit dem Finger über die glatte Bildschirmfläche. Doch der Finger rutscht ab, weil es keine Bedienfelder für Blinde gibt. „Jetzt habe ich bestimmt drei verschiedene Befehle gleichzeitig ausgelöst“, mutmaßt Haar resigniert. Dann tastet er sich mit dem Blindenstock zum Fahrscheinschalter.
So wie dem Geschäftsführer des Brandenburger Blinden- und Sehbehindertenverbandes in Cottbus geht es vielen sehbehinderten und blinden Menschen in Deutschland. Denn Bahnfahrten sind für solche Passagiere oft eine abenteuerliche Hindernistour mit ungewissem Ausgang. Fehlende Blindenleitsysteme auf kleinen Bahnhöfen, dort kaum Ansagen bei Veränderungen im Reiseverkehr, zu wenige Zugbegleiter oder zu knappe Zeiten zum Ein- und Aussteigen - die Liste der Beschwerden an die Deutsche Bahn ist lang.
Der Brandenburger Verbandschef erhält öfter Schilderungen von Mitgliedern über ihre Abenteuer beim Bahnfahren. So beschwerte sich der blinde Peter Fritsch aus Senftenberg darüber, dass es auf dem Bahnhof der kleinen Lausitzstadt keine Lautsprecherdurchsagen mehr gibt. „Eines Tages stand er dort auf Bahnsteig zwei, als ein Zug einfuhr - aber auf Bahnsteig vier“, berichtet Haar. „Bis er dies aber mitbekam, fuhr der Zug ab - und er musste eine Stunde warten.“ Manchmal werde der Zug abgepfiffen, wenn Blinde noch den Knopf zum Öffnen der Tür suchen. Die Deutsche Bahn AG verweist darauf, dass trotz aller Fortschritte auf diesem Gebiet der große Nachholbedarf erkannt ist.
„Wir sind dabei, das System der Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität auf den Bahnhöfen zu verbessern“, berichtet Bahnsprecherin Gabriele Schlott. „Bereits drei Viertel der bundesweit 5.400 Bahnhöfe sind für Behinderte ausgebaut, so der neue Berliner Hauptbahnhof und der Hauptbahnhof in Frankfurt/Main.“ Bisher seien 3.250 Bahnsteige mit Blindenleitsystemen ausgestattet. „Beim Umbau von Bahnsteigen werden breitere und tiefere Rillenplatten verwendet“, erläutert Schlott. Als Beispiele nennt sie die Bahnhöfe in Altheim (Hessen), Birkengrund (Brandenburg), Bad Aibling Kurpark (Bayern) und Thale (Sachsen-Anhalt).
Michael Klingler vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband bestätigt: „Bei der Barrierefreiheit hat die Deutsche Bahn im Großen und Ganzen ein hohes Niveau erreicht.“ Allerdings gebe es noch Probleme etwa beim Fahrscheinverkauf. „Eine Lösung wäre ein Automat mit Tastaturen wie beim Telefon für einen Sprachdialog.“ Es gebe dafür bereits Prototypen. „Bei großen Bahnhöfen sind Durchsagen bundesweit kein Problem, aber auf kleineren wie im saarländischen Neunkirchen und generell im ländlichen Raum fehlen sie oft.“
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Im Hintergrund ist ein eng bedruckter Fahrplan abgebildet. Im Vordergrund wird eine kleine runde Lupe ins Bild gehalten, die einen Ausschnitt vergrößert. Foto: Andreas Friese
Bahnsprecherin Schlott verspricht weitere Erleichterungen: „Mit Mitteln aus dem Konjunkturprogramm des Bundes verbessert das Unternehmen die Information auf 1.700 kleinen und mittleren Bahnhöfen“, erläutert sie. Dort sollen „dynamische Schriftanzeiger“ am Bahnsteig die Fahrgäste über Änderungen per Bildschirm und Stimme informieren. Joachim Haar hofft, dass es diese moderne Technik auch bald auf dem Cottbuser Hauptbahnhof geben wird.
Thorsten Büchner: Neuer taktiler Stadtplan bildet Marburg einzigartig ab
von Thorsten Büchner
Stadtpläne dienen in der Regel zur besseren Orientierung in fremder Umgebung, in fremden Städten. Allerdings hat das Studieren von Stadtplänen auch schon in altbekannten Gegenden zu manchen „Aha“-Erlebnissen geführt. Auch für Blinde und Sehbehinderte spielen Stadtpläne in der Orientierung und Mobilität eine wichtige Rolle. Zumeist „erlaufen“ sich Blinde und Sehbehinderte ihre Umgebung und orientieren sich zu Anfang mit der Unterstützung ihrer „O&M“-Lehrer. Auch für Blinde und Sehbehinderte kann das Arbeiten mit und an einem Stadtplan zum besseren Verständnis der einzelnen Wegebeziehungen und des Aufbaus des Straßennetzes beitragen.
Damit ein solcher Stadtplan für blinde und sehbehinderte Nutzer gut verständlich und handhabbar ist, bedarf es einer Menge an Vorarbeiten, bis er schlussendlich „begriffen“ werden kann. Im vergangenen Jahr gab die blista einen neuen, taktilen Stadtplan für Marburg heraus. „Der alte Plan war schon über 25 Jahre alt und sowohl in städtebaulicher als auch in technischer Hinsicht nicht mehr auf dem neuesten Stand“, erklärt Hanjo Reinschmidt, Koordinator für „O&M“-Unterricht in der Rehabilitationsabteilung der blista (RES).
Der Marburger Stadtplan ist der erste seiner Art, der das gesamte Stadtgebiet abbildet. Er wurde durch eine großzügige Spende über 45.000 Euro von Theresia Pecher ermöglicht, die ihn zu Ehren und in Erinnerung an ihre in Marburg lebenden Eltern stiftete. Vor drei Jahren war mit den Planungen für einen neuen, taktilen Stadtplan begonnen worden. Sylvia Schwenger von der Abteilung „Taktile Medien“ bearbeitete die Originalstadtpläne, die sie vom Katasteramt der Stadt Marburg erhalten hatte, am Computer. „Ganz besonders wichtig ist, dass sich nicht zu viele Informationen auf zu wenig Raum befinden, sonst wird es in der taktilen Darstellung leicht unübersichtlich und schwer nutzbar“, sagt Schwenger. Vor diesem Hintergrund „bereinigte“ sie die Pläne, indem sie Details wie Feldwege oder Parkplätze entfernte, da sie für die Darstellung in taktiler Form ausscheiden. Im Anschluss daran machten sich unzählige Mitarbeiter der RES, zumeist in Zweier-Teams, auf den Weg, um die Angaben im Plan mit der Wirklichkeit abzugleichen („Sind die Bushaltestellen richtig verzeichnet?“, „Sind Straßenkreuzungen korrekt dargestellt?“). Auf diese Weise wurde in hunderten Stunden nahezu das komplette Stadtgebiet Marburgs abgelaufen und überprüft.
Im Anschluss an jede Ortsbegehung wurde darüber beraten, welche Informationen in den Stadtplan aufgenommen werden sollten und welche vernachlässigt werden mussten. „Es war beispielsweise nicht möglich, sämtliche Universitätsgebäude im Stadtplan zu verzeichnen“, sagt Reinschmidt. Aus diesem Grund habe man sich bei der Beschreibung daher auf diejenigen Fachbereiche beschränkt, „die oft von Blinden und Sehbehinderten frequentiert werden“. Gänzlich verzeichnet sind dagegen die Marburger Kulturzentren und Veranstaltungsorte sowie die öffentlichen Gebäude (Rathaus, Ämter etc.). „Bei den Kirchen haben wir uns an der historischen Bedeutung orientiert“, erklärt Reinschmidt.
Damit Blinde und Sehbehinderte die für sie besonders wichtigen Informationen wie Standort von Bushaltestellen und Ampelanlagen im Stadtplan finden können, wurden Ampeln und Haltestellen im größeren Maßstab als umliegende Gebäude o. Ä. abgebildet. „Wichtig ist, dass eine Ampel gut fühlbar ist“, verdeutlicht Reinschmidt die Gründe für die Abweichungen der Maßstabstreue innerhalb des Plans.
Nach Abschluss der Ortsbegehungen setzten Sylvia Schwenger und ihr Team die Arbeit fort. Sie frästen die Straßenzüge aus Holzplatten aus, die die Basis des Plans darstellen, setzten Häuser in Form von kleinen, selbst gebauten Modellen an die jeweilige Stelle und befestigten die Punktschriftbeschriftung auf Straßenzügen und Häusern. Das so entstandene kleine Holzmodell Marburgs diente als Vorlage für die Tiefzieharbeiten zur Produktion des Plans. Wald- und Flussflächen wurden mit unterschiedlich strukturierten Materialien versehen, damit sie nach dem Vakuumtiefziehverfahren gut fühlbar waren.
Während der Entstehungsphase überprüften blinde Mitarbeiter der RES die jeweiligen Ergebnisse kritisch auf ihre Nutzbarkeit.
„Ganz besonders wichtig war uns, dass der Stadtplan von blinden, sehbehinderten und sehenden Menschen genutzt werden kann“, sagt die Designerin Schwenger. Aus diesem Grund wurden die 23 Trägerfolien, die jeweils 56 mal 37 Zentimeter messen, zunächst im kontrastreichen Siebdruckverfahren bedruckt, bevor sie mit einem Tiefziehgerät über das Modell gezogen wurden. Neben dieser farblichen Gestaltung wurde auch das Format im Vergleich zum alten Stadtplan optimiert. „Der alte Plan durchschnitt rigoros Straßenzüge. Beim neuen Plan haben wir darauf geachtet, die Übergänge zwischen den einzelnen Teilplänen fließender zu gestalten“, sagt Schwenger.
Der Stadtplan umfasst insgesamt 19 Einzelpläne (Maßstab 1:2500), die so aneinander gelegt werden können, dass ein Gesamtbild der Stadt Marburg entsteht. Damit die Übergänge zwischen einzelnen „Mobilitätsplänen“ übersichtlicher gestaltet werden konnten, überlappen deren Ränder jeweils eineinhalb Zentimeter, finden sich also im direkten „Nachbarplan“ wieder, um so ohne Bruchlinie einen Straßenverlauf darstellen zu können. „Ein Haus, das am Rand eines Teilplans liegt, wird auf jeden Fall im anschließenden Teilplan erneut dargestellt“, verdeutlicht Reinschmidt.
In einem zusätzlichen Detailplan der Marburger Altstadt sind alle Wege und Treppen von und zum Landgrafenschloss verzeichnet (Maßstab 1:1000). Darüber hinaus umfasst das Paket des neuen Stadtplans drei Übersichtspläne der wichtigsten Straßenverbindungen („Die Hauptverkehrswege Marburgs“ im Maßstab 1:8500), eine Gesamtübersicht des Stadtgebiets („Die Stadtteile Marburgs“ im Maßstab 1:20000) sowie die Anleitung, wie die 19 Einzelpläne aneinander gelegt werden müssen („Lage und Bezeichnung der einzelnen Stadtplanabschnitte“). Ein Register in Schwarz- und Punktschrift, das Erläuterungen zum Aufbau, Inhalt und zur Handhabung des Stadtplans gibt, ein Verzeichnis der Standardsymbole sowie ein Abkürzungsverzeichnis gehören ebenfalls zur Grundausstattung.
Insgesamt wurden bislang 300 Exemplare produziert. Städtebauliche Veränderungen können durch „Updates“ einzelner Teilpläne zukünftig mit berücksichtigt werden.
Information und Bestellung:
Der neue taktile Marburger Stadtplan für blinde und sehbehinderte Menschen ist bei der blista (www.blista.de) erhältlich. Der Plan, geliefert in einem Karton mit den Maßen 40 mal 60 mal neun Zentimeter, kostet 99 Euro. Besucher können den Plan im Tourismusbüro in der Oberstadt (Pilgrimstein 26) einsehen.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Sylvia Schwenger, eine blonde, schmale Frau, beim Nacharbeiten des Stadtplan-Modells an einer Fräse. Foto: Julian Michel
Imke Hendrich: Deutschlands Museen bieten zahlreiche Angebote für Blinde und Sehbehinderte
von Imke Hendrich
Hans Murrl ist ganz vorsichtig. Fast zärtlich streift er mit seinen Fingern über den kleinen Filz-Streifen. „Das ist einer der Heiligen“, erklärt Evelyn Friedrich und klappt die Pappkarte auf. „Und hier ist die Passionstafel von Cranach.“ Hans Murrl tastet sich weiter durch das Schaffen des großen Künstlers, während Friedrich das Werk genauestens beschreibt. Die kleine mit Filz beklebte Karte hilft dem fast 80-Jährigen, sich ein „Bild“ zu machen. Hans Murrl ist blind. Auch die anderen bei dieser Sonderführung durch die Schau zum Werk Lucas Cranachs im Berliner Schloss Charlottenburg können höchstens noch Umrisse erkennen.
Ob Welterbe-Stätten wie in Potsdam das Neue Palais im Park von Sanssouci, das Technikmuseum in Berlin, das Hygiene-Museum in Dresden oder die Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar - in Deutschlands Museen gibt es bereits zahlreiche Angebote für Blinde und Sehbehinderte. „Aber es wäre schön, wenn wir viel öfter die Ausstellungsstücke auch ertasten dürften“, meint der 34-jährige Thomas Andree. Er ist von Geburt an blind und geht am Arm seiner Mutter gerade sicher an allen Vitrinen mit Urkunden rund um die Cranach-Zeit vorbei.
Gästebetreuerin Friedrich, die die speziellen Angebote für die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg mit viel Liebe und Erfindungsgeist gestaltet, betont: „Mit Blinden und Sehbehinderten dauert eine Führung deutlich länger, schließlich muss ich alles genau erklären - da werden Maße, Proportionen, Farben plötzlich ganz wichtig.“ Sie bleibt mit ihrer Gruppe an einem Porträt von Kardinal Albrecht von Brandenburg stehen: „Kleines Format, 50 Zentimeter hoch, 40 breit. Er trägt ein gold-rotes Gewand und tritt eher als weltlicher Mann auf. 14 Ringe an den Fingern, Tränensäcke unter den Augen - nicht wirklich sympathisch.“ Nicht selten ertappt sich der Sehende dabei, dass er viele Einzelheiten schlicht übersieht.
„Schloss Sanssouci ist übrigens völlig ungeeignet für solche Führungen, da muss man binnen 40 Minuten durchhetzen“, sagt Friedrich. Warum eine Kunst-Führung für Blinde Zeit braucht, zeigt sich auch an einem Altar aus der Zeit des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich I. (1371-1440): „Für die, die es nicht sehen, habe ich ein Modell gebastelt“, sagt Friedrich. Und dann tasten Murrl und die anderen nacheinander den liebevoll ausgeschnittenen kleinen „Papp-Altar“ ab.
So viele Führungen für kulturinteressierte Blinde und Sehbehinderte wie in Berlin gibt es nirgends sonst in Deutschland, wie der stellvertretende Berliner Landesvorsitzende des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins, Detlef Friedebold, erzählt. „Fast 140 Angebote hatten wir dieses Jahr.“
Vera Neukirchen, stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Museumsbundes, betont: „Ob Exponate abgetastet werden dürfen, müssen Restaurator und Kustode immer genau absprechen, und natürlich muss dabei den teilweise sehr empfindlichen Exponaten Rechnung getragen werden.“ Generell tue sich in der Museumslandschaft aber viel, was die Angebote für besondere Besuchergruppen angeht. Der Museumsbund mit seinen rund 1.900 Mitgliedern sei bemüht, „Barrierefreiheit für alle“ zu unterstützen.
Friedebold, der mit 30 Jahren erblindete, plädiert dafür, dass vor allem bei neuen Museen Behinderte in die Vorbereitungen einbezogen werden. „Für das in Dresden vorgesehene Militärhistorische Museum der Bundeswehr sollten wir die Planung auf ihre Barrierefreiheit überprüfen.“ Wichtig seien für Blinde besonders ausführliche Hörführungen und Beschreibungen von Filmen sowie Modelle zum Abtasten und ein Zugang zu den Objekten. Auch baulich könne manches schief gehen: „In Dresden waren Brücken aus Lochblech vorgesehen, in denen können aber Blindenführhunde mit ihren Krallen oder auch die Blindenstöcke hängen bleiben.“
Information und Kontakt:
Für Fragen bezüglich des Angebots der Schlösserstiftung für Gäste mit Behinderung steht Wilma Otte telefonisch unter 0331 9694194 oder per E-Mail (w.otte@spsg.de) zur Verfügung.
Thorsten Büchner: Wie Hörfilme TV- und Kino-Produktionen für Blinde und Sehbehinderte verständlicher machen
von Thorsten Büchner
Filme erzählen Geschichten, Geschichten von Menschen für Menschen. Virtuose Landschaftsaufnahmen, turbulente Kamerafahrten, Nahaufnahmen eines von Sorgenfalten zerfurchten Gesichts. Filme brauchen Bilder, um ihre Wirkung, ihre Atmosphäre, ihre Stimmungen zu entfalten. Natürlich spielt die Sprache im Film ebenfalls eine wichtige Rolle, aber im Gegensatz zur Literatur, die „Bilder im Kopf“ entstehen lässt, arbeitet der Film stark mit visuellen Botschaften, die zum Verständnis der Handlung unerlässlich sind.
Blinde und Sehbehinderte stellt diese Tatsache oft vor Schwierigkeiten und Rätselraten. Denn wie oft passiert es, dass gerade an den spannendsten Stellen die Sprache und die Dialoge der Filmfiguren verebben oder man die entscheidende Wendung im Showdown nicht richtig mitbekommen hat.
Für diese und alle anderen Hindernisse, die den ungetrübten Filmgenuss verhindern, gibt es seit 1993 Hörfilme im Fernsehen. Bei Hörfilmen werden per Audiodeskription akustische Bildbeschreibungen zwischen die Dialogpausen eines Filmes eingesprochen, um den blinden und sehbehinderten Zuschauern die Szenerie verständlich zu machen.
Wurden 1997 lediglich acht Filme mit Audiodeskription angeboten, ist die Zahl im Jahr 2009 bei annähernd 750 Sendungen angekommen. „Das ist immer noch zu wenig, wenn man bedenkt, dass das nur etwa zwei Filme pro Tag sind“, sagt Martina Wiemers, Geschäftsführerin der „Deutschen Hörfilm gGmbH“ (DHG).
Die DHG ist eine Tochtergesellschaft des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV). Sie produziert Hörfilme für verschiedene öffentlich-rechtliche Fernsehsender und den DVD-Markt.
Damit ein Fernsehfilm audiodeskribiert werden kann, muss er mehrere Kriterien erfüllen: „Es sollte ein Film sein, der einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht hat, oder ein Film, der aufgrund seiner Qualität auch blinden und sehbehinderten Fernsehzuschauerinnen und Fernsehzuschauern nicht vorenthalten werden sollte“, erklärt Wiemers. Des Weiteren spielten auch vertragsrechtliche Dinge seitens der Sender eine Rolle. „Die Fernsehsender geben bevorzugt Filme in Auftrag, die sie selbst produziert haben und an denen sie die Verwertungsrechte besitzen.“ Das bedeutet beispielsweise, dass eine Folge der beliebten Krimi-Reihe „Tatort“ mehr als einmal gesendet werden kann; nach der Premiere im „Ersten“ wird der Krimi in den regionalen „Dritten Programmen“ regelmäßig wiederholt. So achteten die Sender darauf, dass ein Film, der mit Audiodeskription versehen werde, mehrmals im Programm Verwendung finden könne. „Bei vielen ausländischen Produktionen ist es oft eine Frage der Senderechte, ob sich ein Sender dazu entschließt, Geld in die Hand zu nehmen und einen Film als Hörfilm zu produzieren“, sagt Wiemers. Manche Sender, wie der „Bayerische Rundfunk“, produzierten auch die Hörfilmfassungen selbst, andere Sender gäben diese Fassungen beispielsweise bei der DHG in Auftrag.
Wenn dann beispielsweise eine Folge der „Tatort“-Krimireihe bei Martina Wiemers und ihren Kollegen auf dem Tisch liegt, macht sich ein Team aus sehenden und blinden „Filmbeschreibern“ an die Arbeit. Zunächst erstellt ein sehender „Beschreiber“ eine Fassung des Films, die für ihn „rund“ ist und seiner Meinung nach verständlich die Filmhandlung begleitet. Im Anschluss setzt er sich mit einem blinden Kollegen zusammen, um das Manuskript Szene für Szene durchzugehen. Er erläutert seine Gründe, warum er dieses so und jenes anders beschrieben hat. Zusammen erstellen beide eine Fassung, die wiederum von einem weiteren, sehenden Kollegen redaktionell überarbeitet und auf alle Aspekte der Umsetzung „abgeklopft“ wird. Er achtet beispielsweise darauf, ob die Beschreibungstexte problemlos im Tonstudio umgesetzt werden können und prüft nochmals, ob die Atmosphäre des Films gewahrt bleibt. Letzteres sei überhaupt die schwierigste Arbeit bei professioneller Filmbeschreibung, erklärt Wiemers. „Es geht über das rein objektive Beschreiben des Gesehenen hinaus.“
Um den Film verständlich machen zu können, müssen sich die „Filmbeschreiber“ zunächst einmal in den Film, seinen Spannungsbogen und seine einzelnen Szenen vertiefen, um genau den richtigen Ton in der Audiodeskription zu treffen. „Uns ist es wichtig, auch die emotionale Entwicklung einer Hauptfigur verstehbar zu machen - dafür müssen sich die ‚Filmbeschreiber’ intensiv mit dem Filmstoff auseinander setzen.“ Wichtig sei es dabei besonders, zu verstehen, was man auf dem Bildschirm sehe, um es dann verknappt als Audiodeskription umsetzen zu können. Die Arbeit eines „Filmbeschreibers“ könne in gewisser Hinsicht mit der eines Drehbuchautors verglichen werden: „Es müssen Worte gefunden werden, die präzise die Situation schildern und dabei die Stimmung des Films plastisch machen“, sagt Wiemers.
Bei Filmen, die mit komplexen Bildern und visuellen Anspielungen arbeiten, müssen sich die „Beschreiber“-Teams darauf einigen, welche der vielfältigen Eindrücke, die in der Szene auf den Zuschauer einprasseln, geschildert werden und welche nicht. „Eine Beschreibung muss beim ersten Hören verständlich sein, denn sonst hat man beim Nachgrübeln über die Bedeutung des ersten Satzes den zweiten schon verpasst“, erklärt Wiemers, und ergänzt „schließlich soll ein Hörfilm entspannten Filmgenuss für blinde und sehbehinderte Menschen ermöglichen“.
Wenn das Manuskript fertig gestellt ist, wird es an Regie und Sprecher weitergeleitet und im Tonstudio umgesetzt. Der Regisseur hat darauf zu achten, dass die Stimme des Sprechers präsent bleibt. Zudem sorgt er dafür, dass die Bildbeschreibungen perfekt in die dafür vorgesehenen dialogfreien Passagen des Films eingefügt werden. „Der Sprecher nimmt sich während der Aufsprache zwar zurück, ist aber dennoch maßgeblich mit dafür verantwortlich, dass ein Hörfilm stimmig wird und den Ton des Films trifft“, sagt die Hörfilm-Macherin. Es sei fatal, wenn ein Sprecher bei einer aktionsreichen Szene versuchen würde, mit seiner Stimme den Spannungsbogen schauspielerisch hochzuziehen: „Zwei miteinander konkurrierende Spannungskurven – die des Films und die des Sprechers – behindern sich gegenseitig und lassen die Spannung abflachen.“ Fertig gestellt sei die Audiodeskription für einen Hörfilm innerhalb von zehn bis 14 Tagen, sagt Wiemers.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Abgebildet sind Kinobesucher in einem voll besetzten Saal. Eine Frau trägt eine dunkle Sonnenbrille und einen Kopfhörer. Die Aufnahme wurde während der jährlich stattfindenden „Berlinale“ in der Hauptstadt gemacht. Bei den Internationalen Festspielen gehört Audiodeskription längst zum Angebot für die Besucher. Archivfoto
Insgesamt beschäftigt die DHG 30 freie Mitarbeiter, die vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Ausbildung zum „Filmbeschreiber“ absolvieren. Während der Ausbildung lernen sie die Grundlagen der Audiodeskription kennen und werden in die Tücken und Kniffe des künstlerischen Handwerks „Filmbeschreibung“ eingeführt. „Eine wichtige Voraussetzung, um als ‚Filmbeschreiber’ arbeiten zu können, ist der sichere Umgang mit Sprache und dem Verständnis dafür, wie Geschichten, Filme aufgebaut sind“, erklärt Wiemers. Viele der DHG-„Filmbeschreiber“ arbeiteten als Autoren auch für Film und Radio oder seien Regisseure, Schauspieler oder Journalisten.
Neben der Arbeit für Fernsehsender erstellt die DHG auch Audiodeskriptionen für Filme, die auf DVD erhältlich sind. Bei Produktionen wie für den „Oscar“-prämierten Kinohit „Slum Dog Millionär“ oder den deutschen Kassenschlager „Keinohrhasen“ von und mit Til Schweiger, hat sich die „Hörfilm-Patenschaft“ als erfolgreiches Modell erwiesen: Unternehmen und Privatpersonen übernehmen die Produktionskosten eines Hörfilms von etwa 5.000 Euro und finden sich dafür im Booklet der im Handel erhältlichen DVD wieder. Auf diese Weise ermöglichten die Schauspieler Dominic Raacke und Boris Aljinovic, bekannt als Berliner „Tatort“-Duo, beispielsweise die Erstellung der Hörfilm-Fassung von „Zerrissene Umarmung“, dem neuen Film des Spaniers Pedro Almodovar.
Insgesamt gebe es bislang knapp 100 auf DVD erhältliche Hörfilme. „Für die Zukunft wünsche ich mir, dass die Audiodeskription ein integraler Bestandteil jeder Filmproduktion wird“, sagt Wiemers. Den Wunsch teilt auch Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV und der DHG. Wiemers und Bethke sprechen sich dafür aus, dass der Anteil an Audiodeskription bei TV, DVD und Kino „im großen Stil weiter ausgebaut wird“. Es sei zwar schon ein erster Erfolg, dass die Audiodeskription in den Kriterienkatalog der Bundesfilmförderung aufgenommen worden sei. „Allerdings ist sie dort nur eine ‚Kann’-Bestimmung, sagt Bethke. Ein Film müsse drei von acht Kriterien erfüllen, um als förderungswürdig betrachtet zu werden. „Da fällt die Audiodeskription in der Regel durchs Raster“, sagt der DHG-Geschäftsführer.
Zudem sei das Problem der flächendeckenden Empfangbarkeit von Hörfilmen immer noch nicht gelöst. Durch unterschiedliche Sendetechniken, die je nach Bundesland variierten, müsse der blinde oder sehbehinderte Nutzer meist selbst ausprobieren, ob bei ihm am Fernsehgerät der Empfang von Hörfilmen überhaupt möglich sei. „Das ist noch ein ziemlicher Flickenteppich“, sagt Bethke. Es gebe allerdings auch positive Entwicklungen in Sachen Hörfilm: „Es ist gelungen, in den neuen Rundfunkstaatsvertrag die Verpflichtung aufzunehmen, dass Barrierefreiheit zukünftig auch für Privatsender Gültigkeit besitzt.“ Nun gelte es, die privaten TV-Anbieter an diese Verpflichtung zu erinnern und dafür zu kämpfen, dass Hörfilme zukünftig auch im Privatfernsehen ausgestrahlt würden.
Den Aspekt der „kulturellen Teilhabe“ blinder und sehbehinderter Menschen durch Audiodeskription sieht Bethke durch die UN-Behindertenrechtskonvention gestärkt: „Dort wurde explizit das Fernsehen als Informations- und Unterhaltungsmedium genannt.“
Zur immer größer werdenden Akzeptanz des Hörfilms als eigenständiges Medium trage auch der nunmehr im achten Jahr vom DBSV vergebene „Deutsche Hörfilmpreis“ für besonders gelungene Audiodeskriptionen bei. „Für den diesjährigen Wettbewerb gab es so viele Einreichungen wie noch nie“, freut sich Bethke. Eine prominent besetzte Jury, in der unter anderem Schauspielerin Saskia Valencia und „Spiegel“-Filmkritiker Lars-Olav Beier sitzen, kürte aus 13 Nominierungen Ende Januar die Preisträger. Die Bekanntgabe und Verleihung der Preise erfolgt am 23. März in Berlin wie in den vergangenen Jahren im Rahmen einer großen Galaveranstaltung. Nominiert sind dieses Jahr so unterschiedliche Produktionen wie „Der Vorleser“, der Literaturverfilmung mit Kate Winslet, „Im Winter ein Jahr“, der jüngste Film der „Oscar“-Preisträgerin Caroline Link, eine „Tatort“-Folge und die DVD des DBSV-Musicals „Stärker als die Dunkelheit“.
Informationen und Kontakt:
Informationen zur Arbeit der DHG (www.hoerfilm.de) sind bei Martina Wiemers telefonisch unter 030 23557340 oder per E-Mail (service@hoerfilm.de) erhältlich.
Thorsten Büchner: Von Troubadouren und „Lego“-Steinchen: Wie Audiodeskription die Opernbühne erobert
von Thorsten Büchner
Nachdem im vergangenen Jahr das 20-jährige Jubiläum einer Hörfilm-Vorführung in Deutschland gefeiert wurde und die Audiodeskription im Filmbereich in den letzten Jahren allmählich an Akzeptanz gewonnen hat, werden seit einigen Jahren neue Pfade in Sachen akustischer Bildbeschreibung betreten. Der Verein „Hörfilm e.V.“ feierte 2009 mit zwei Opern-Aufführungen Premiere, die durch Audiodeskription auch blinden und sehbehinderten Opernbesuchern zugänglich gemacht worden waren.
In der Zeit seit seiner Gründung im Jahr 2000 versah der Verein bereits einige Theaterstücke mit Audiodeskription. Vorwiegend an den Theatern in Osnabrück und Heidelberg wurde beispielsweise Goethes „Faust“ akustisch aufbereitet. Der Verein ist neben der „Deutschen Hörfilm gGmbH“ deutschlandweit führend in der Erstellung von Hörfilmfassungen (vgl. den Bericht „Wie Hörfilme TV- und Kino-Produktionen für Blinde und Sehbehinderte sichtbar machen“ in dieser Ausgabe).
„So eine Opernaufführung ist um ein vielfaches aufwendiger als eine Filmbeschreibung“, sagt Anke Nicolai, Vorsitzende von „Hörfilm e.V.“. Um zu vermeiden, dass in den Momenten von Arien, Duetten oder sonstiger Musik gesprochen werde, müsse man sich einen geeigneten Moment innerhalb der jeweiligen Opernaufführung suchen, um wichtige Informationen, wie die des Librettos oder des Textes der Sänger unterzubringen. „Bei Verdis ‚Troubadour’, unserem jüngsten Opern-Projekt, hatten wir Glück, denn es gab sieben kleinere Umbaupausen, in denen wir den Inhalt der nächsten Szenen erläutern konnten“, berichtet Nicolai. Dabei ging das Team um Nicolai, zu dem auch eine blinde Mitarbeiterin zählt, so vor, dass sie anhand des Librettos und der Übertitelungen, die auch den sehenden Zuschauern während der Aufführung Orientierung bieten, eine eigene Textfassung erstellten. „Die Umbaupausen dauerten ein bis zwei Minuten, so dass wir genügend Zeit hatten, den Inhalt der folgenden Szenen und die Art des Umbaus des Bühnenbildes zu schildern.“
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Anke Nicolai, eine junge, zierliche Frau, in der Sprecherkabine.
Jede Oper sei anders: „Wir müssen für jede Oper, die wir audiodeskribieren wollen, ein neues Verfahren austüfteln“, sagt Nicolai. Generell gelte während der Szenen: kurze und knappe Ansagen. Während der einzelnen Szenen beschränkt sich Nicolai auf Sätze wie: „In unermesslicher Liebe sinkt sie auf die Knie“. „Auf diese Weise verbinde ich Emotionen des gesungenen Textes mit der jeweiligen Handlung der Sängerin“, erklärt die Sprecherin. Aufgrund solcher Hinweise wisse der blinde und sehbehinderte Zuschauer, an welcher Stelle des in der vorherigen Umbaupause geschilderten Inhalts man sich gerade befinde. „Ich gebe während des Gesanges nur kleine Hinweise, anhand derer sich der Zuhörer innerhalb der Handlung orientieren kann“, beschreibt Nicolai ihr Vorgehen.
Da eine Oper-Audiodeskription stets live eingesprochen wird, muss Nicolai permanent das Bühnengeschehen im Auge behalten. Gelegentlich komme es vor, dass Szenen auch mal anders verliefen als in der Vorstellung zuvor. Nicolais Improvisationsgeschick ist gefragt, wenn beispielsweise ein Hocker einmal umgeworfen und einmal nicht umgeworfen wird.
Um sich auf die Audiodeskription vorzubereiten, liest Nicolais Team Sekundärliteratur zur jeweiligen Oper und besucht im Vorfeld zwei- bis dreimal das Opernhaus, um sich einen Eindruck vom Bühnenbild und den Kostümen zu machen. „Das ist besonders für unsere blinde Kollegin wichtig, damit sie eine Vorstellung von dem bekommt, was es zu beschreiben gilt.“ Nicht selten komme es vor, dass Nicolai und ihre Kollegen Alexander Fichert und die blinde Roswitha Röding die Veränderungen des Bühnenbilds kurzerhand mit „Lego“-Spielsteinen nachbauten.
Zusätzlich zum reinen Opernbesuch bietet „Hörfilm e.V.“ in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Theatern auch ein ausführliches und unterhaltsames Rahmenprogramm. „Wir möchten den blinden und sehbehinderten Kulturinteressierten einen möglichst interessanten und abwechslungsreichen Tag rund ums Thema Oper bieten“, begründet Nicolai das Engagement. Im Vorfeld der „Troubadour“-Aufführung im vergangenen Dezember hatten blinde und sehbehinderte Besucher beispielsweise die Möglichkeit, die Bühnenkostüme im Foyer des Hessischen Staatstheaters Wiesbaden in Augenschein zu nehmen. Des Weiteren gab es eine vom „Hörfilm“-Team speziell erarbeitete Audio-Führung durch das Opernhaus. „Dadurch konnten sich die blinden und sehbehinderten Besucher im Vorfeld der Aufführung nahezu selbstständig durch das Opernhaus bewegen“, sagt Nicolai. Eine Kurzeinführung ins Werk des Komponisten und in den Inhalt der Oper wurde ebenso angeboten wie die Möglichkeit, nach der Oper mit Mitwirkenden ins Gespräch zu kommen.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Blinde Besucher der Oper-Inszenierung „Der Troubadour“ beim Betasten ausgestellter Kostüm-Perücken. Fotos: Martin Kaufhold
„Anfangs waren wir uns nicht sicher, ob es wirklich funktionieren kann, Opern so aufzubereiten, dass Blinde und Sehbehinderte die Handlung verfolgen können“, räumt Nicolai ein. Die Rückmeldungen nach dem ersten Oper-Projekt von „Hörfilm“ am Heidelberger Theater, die Barockoper „Titus“ von Mozart, hätten jedoch gezeigt, dass das Team „auf einem richtigen Weg“ sei.
Für die Zukunft wünscht sich Nicolai, „dass immer mehr Theater ihre Verantwortung wahrnehmen und barrierefreie Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen anbieten“. Dabei dürfe es keine Rolle spielen, wie viele Personen die Angebote letztendlich nutzten. Die Finanzierung sei ein eigenes Thema: Beim „Troubadour“ suchte das veranstaltende Wiesbadener Staatstheater erfolgreich nach Sponsoren. „Die Kosten für einen solchen Abend belaufen sich auf etwa 12.000 Euro“, sagt Nicolai. Aufgrund der hohen Kosten seien die kooperativen Theater auf Stiftungen angewiesen, die derartige Projekte förderten.
Laut Nicolai sei auch die Museumslandschaft ein weiteres wichtiges Betätigungsfeld der Audiodeskriptions-Technik: „Es gibt vermehrt Anfragen bei uns, Ausstellungen für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich zu machen.“ Neben dem Landesmuseum Mainz arbeite „Hörfilm e.V.“ auch mit dem Erlebniscenter „Arche Nebra“ (Halle/Saale) zusammen, für das derzeit eine blindengerechte Audioführung für die Ausstellungsräume und den Außenbereich erstellt werde. Einen weiteren, immer wichtigeren Sektor stellten Naturparks und Erlebnispfade dar. „Erfreulicherweise gibt es immer mehr Interesse, auch Kulturwanderwege für Blinde und Sehbehinderte nutzbar zu machen.“
Zurzeit sind Nicolai und ihr Team erneut mit einer Oper beschäftigt: Am 17. April 2010 hat im Heidelberger Theaterzelt die „Zauberflöte“ mit Live-Audiodeskription und erstmalig auch mit Gebärdensprache Premiere.
Informationen und Kontakt:
Auskünfte zu „Hörfilm e.V.“ (www.hoerfilmev.de) erteilt Anke Nicolai telefonisch unter 030 29351530 sowie per E-Mail (a.nicolai@hoerfilmev.de).
Thorsten Büchner: Kino-Betreiberin Marion Closmann über Möglichkeiten für Hörfilme im Lichtspielhaus
von Thorsten Büchner
Thorsten Büchner: Wie kamen Sie mit Audiodeskription in Kontakt?
Marion Closmann: Ich bin eher zufällig beim Fernsehen in einen Hörfilm geraten. Zunächst war ich darüber etwas irritiert, aber nach einer gewissen Zeit begann mich die Audiodeskription zu faszinieren.
Büchner: Wie kam es, dass Sie sich eine Anlage zum Abspielen für Hörfilme in ihrem Cineplex-Kino in Marburg zulegten?
Closmann: Ich hatte von dem System einer Firma gehört, das es möglich machte, Hörfilm-Fassungen im Kino so anzubieten, dass sehende Kinobesucher den „normalen“ Film anschauen und blinde Kinogänger per Kopfhörer und Infrarot-Sender die Audiodeskriptionsfassung empfangen konnten. Das hat mich derart begeistert, dass wir die Kopfhörer-Anlage anschafften. Leider gab es aber seither nur sehr, sehr wenige Filme, die für diese Technik angeboten wurden. Ich warte eigentlich die ganze Zeit auf Hörfilm-Angebote für’s Kino.
Büchner: Wie erklären Sie sich die geringe Anzahl von Hör-Kinofilmen?
Closmann: Die Produzenten der Filme und Verleihfirmen stricken ihre Filme oft mit ‚heißer Nadel’, das bedeutet, dass die Filme kurz vor Kinostart überhaupt erst fertig gestellt werden. Oft fehlt beim Kinostart also schlicht die Zeit, um eine Audiodeskriptions-Fassung zu erstellen. Der wichtigere und aus meiner Sicht weitaus ärgerlichere Grund ist jedoch, dass Verleihfirmen aus panischer Angst vor illegalen Raubkopien ihr Filmmaterial vor dem offiziellen Kinostart nicht an produktionsfremde Personen weitergeben - aber irgendjemand muss die Hörfilm-Fassung doch herstellen! Für mich als Kinobetreiberin hat die - leider durchaus auch begründete - Angst der Filmverleiher zur Folge, dass wir Vorpremieren oder Sneak Previews seltener anbieten können.
Büchner: Im Zuge der Digitalisierung soll es zukünftig weitaus einfacher werden, Audiodeskriptions-Fassungen in fertige Filme zu integrieren. Was versprechen Sie sich davon?
Closmann: Dazu muss man zunächst wissen, dass 90 Prozent aller deutschen Kinos bis heute noch mit Polyester-Filmstreifen, den berühmten 35-Millimeter-Rollen, arbeiten. Diese bis zu drei Kilometer langen Streifen werden in Einzelteilen in die Kinos angeliefert. Der Filmvorführer klebt sie vor Ort zusammen. Auch bei uns im Kino ist das noch so. Seit April 2009 haben wir aber auch zwei Säle, die mit einer Digital-Projektionsanlage ausgestattet sind. Dadurch ist auch eine Lieferung von Filmen in Form von Daten auf Festplatte möglich. In diesen Fällen ist es wesentlich einfacher als im bisherigen Filmrollen-Verfahren, zusätzliche Angebote, wie etwa die Audiodeskriptions-Spur oder Untertitel für Gehörlose, zu integrieren. An der eigentlichen Problematik ändert sich jedoch leider nichts: Wenn mir keine Filme mit Hörfilm-Fassung zum Kinostart zur Verfügung gestellt werden, kann ich leider keine anbieten!
Büchner: Was wünschen Sie sich von der Filmindustrie in Sachen Audiodeskription?
Closmann: Ich glaube, dass sich bei den Filmverleihern und -produzenten noch einiges in ihrer Einstellung zur Barrierefreiheit verändern muss. Nur so kann es zukünftig möglich sein, dass Blinde und Sehbehinderte im gleichen Maße an aktuellen Filmen teilhaben können wie Sehende. Es ist legitim, aus erster Hand über Filme informiert zu sein, die gerade aktuell sind - man will ja Teil der Gesellschaft sein.
Zur Person:
Marion Closmann studierte BWL, Medien- und Informationswirtschaft. 1994 stieg sie in den elterlichen Kinobetrieb ein. Heute ist sie Geschäftsführerin der Cineplex-Kinos in Marburg.
Punktschrift
Richard Heuer gen. Hallmann: Brailleschriftkomitee der deutschsprachigen Länder rekonstituiert sich
von Richard Heuer gen. Hallmann
Seit 1998 ist das Brailleschriftkomitee der deutschsprachigen Länder (BSKDL) als ständiges Gremium zur Pflege und Weiterentwicklung der Blindenschriftsysteme für den deutschsprachigen Raum tätig. Gegründet wurde der Zusammenschluss aus mehr als 20 Organisationen der Blindenselbsthilfe und der Blindenbildung in der Schweiz, in Österreich und Deutschland.
Während seiner jüngsten Sitzung verständigte sich das Gremium darauf, dass die wichtigsten Organisationen der Blindenselbsthilfe und der Blindenbildung im deutschsprachigen Raum künftig das Recht erhalten, Delegierte in das Brailleschriftkomitee zu entsenden. Die Delegierten müssen nicht Mitglieder der entsendenden Organisation sein. Unverzichtbar ist jedoch, dass die Organisationsvertreter über eine hohe Punktschriftkompetenz verfügen.
Mit jeweils einer Stimme wurde folgenden Organisationen ein Delegierungsrecht zuerkannt:
- Blindenselbsthilfe der Schweiz (ernannt wurde Rose-Marie Lüthi, Zürich)
- Blindenselbsthilfe in Österreich (Erich Schmid, Wien)
- Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS; Richard Heuer gen. Hallmann, Dortmund, der alte und neue Vorsitzende des Gremiums)
- Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik (VBS; Vivian Aldridge, Basel)
- Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen (Medibus) als Vertretung der Medien produzierenden Einrichtungen (Gisela Lütgens, Marburg)
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) ist mit zwei Stimmen vertreten (Anja Michels, Leipzig, und Ernst-Dietrich Lorenz, Hannover).
Rudi Ullrich: blista stattet ersten Rathauschef Deutschlands mit Visitenkarten in Blindenschrift aus
von Rudi Ullrich
Marburgs Oberbürgermeister Egon Vaupel ist der erste Rathauschef in Deutschland, der über Visitenkarten mit Blindenschrift verfügt. „Dadurch wird in Marburg wieder einmal ein Zeichen gesetzt, das hoffentlich von vielen anderen aufgegriffen wird“, sagte Vaupel.
„Blinde und sehbehinderte Menschen mit dem weißen Langstock gehören in der Universitätsstadt an der Lahn ganz selbstverständlich zum Stadtbild“, freuten sich Claus Duncker und Arno Kraußmann vom blista-Vorstand, die dem Marburger Stadtoberhaupt die mit Punktschrift geprägten Kärtchen anlässlich des „Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung“ am 3. Dezember 2009 überreichten. Das sei nicht zuletzt ein Verdienst der Stadt, die durch die Vielzahl der akustischen Ampeln und zum Beispiel auch durch die tastbaren Leitstreifen die Orientierung für Blinde und Sehbehinderte erleichtere.
Aber auch über diese technischen Hilfen hinaus habe man in der mittelhessischen Universitätsstadt das Gefühl, dass der Umgang von behinderten und nicht behinderten Menschen ein Stück selbstverständlicher und unverkrampfter sei als anderswo. „In Marburg begegnen sich Menschen mit und ohne Behinderung auf Augenhöhe“, sagte Duncker.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Marburgs Oberbürgermeister Egon Vaupel hält einen Ausschnitt des taktilen Stadtplans in den Händen, den er neben den Punktschrift-Visitenkarten überreicht bekam. Foto: Rainer Kieselbach
Bücher
Sabine Hahn: Mein Hörtipp: Begleitung von Kindern mit zerebraler Sehstörung in Kindergarten und Schule
von Sabine Hahn
Sehstörungen können im Alltag große Schwierigkeiten mit sich bringen. Trotzdem werden nicht alle Störungsbilder im gesetzlichen Sinne problemlos als Sehbehinderung anerkannt. Dazu gehört z. B. die zerebrale Sehstörung (CVI). Hier muss es nicht die Sehschärfe sein, die verringert ist, sondern es sind die visuellen Verarbeitungsprozesse, die die Wahrnehmung erschweren. CVI steht für „Cerebral Visual Impairment“ und wird in Deutschland auch „Rindenblindheit“, „kortikale bzw. zerebrale Sehstörung“ oder „zerebrale Blindheit“ genannt. Das Wissen über CVI steckt, bildlich gesprochen, noch in den Kinderschuhen. Eine der Schwierigkeiten ist die Diagnose – gerade bei Kindern wird als Ursache für Ungeschicklichkeit, Konzentrationsschwierigkeiten oder Vermeidungsverhalten nicht gleich vermutet, dass dies am Sehen liegen könnte.
Ungefähr ein Drittel der Sehschädigungen im Kindesalter beruht auf dieser Verarbeitungsstörung visueller Informationen im Gehirn. Von CVI betroffen sind nicht nur Kinder mit zusätzlichen neurologischen Problemen, sondern auch normal Begabte.
Wie bei Sehbehinderungen allgemein, sind auch hier die Auswirkungen sehr unterschiedlich. Ein Kind hat beispielsweise Schwierigkeiten, Treppen hinabzugehen oder Bordsteinkanten zu bewältigen. Ein anderes erkennt die Lieblingsschokolade im Supermarktregal nicht oder kann das rote Auto in der Spielzeugkiste zwischen den anderen Dingen nicht finden. Möglich ist, dass Kinder mit CVI oft stolpern, sich anstoßen oder danebengreifen, dass sie auf Situationen mit vielen visuellen Reizen gestresst reagieren oder sich schlechter als andere Gleichaltrige orientieren können.
Das kurze Buch gibt einen gut lesbaren Überblick über das Thema CVI. Die Autorin ist vom Fach: Sie arbeitet seit 1992 als Neuropsychologin und Kinder- und Jugendpsychologin beim niederländischen Blinden- und Sehbehindertenverband Bartiméus (www.bartimeus.nl), wo 2005/2006 ein Projekt zum Thema „Schulkinder und CVI“ durchgeführt wurde. Das Buch geht auf Ursachen und Risikogruppen ein, zeigt Anzeichen und Verhaltensmerkmale, unterstreicht die Notwendigkeit multidisziplinärer Diagnostik, stellt die Folgen einer zerebralen Sehstörung im täglichen Leben dar, gibt Ratschläge für den Umgang und reißt die Problematik für schwer mehrfach behinderte Kinder an. Merkmallisten und ein Beobachtungsfragebogen ergänzen den Text.
Information und Bestellung:
Irmgard Bals: Zerebrale Sehstörung: Begleitung von Kindern mit zerebraler Sehstörung in Kindergarten und Schule. Würzburg: Edition Bentheim, 2009. ISBN 978-3-934471-80-1.
Die DAISY-CD (Dauer: Eine Stunde, 36 Minuten) kostet 12 Euro. Sie ist zu den üblichen Bedingungen beim DVBS-Textservice, per E-Mail (textservice@dvbs-online.de) bzw. telefonisch unter 06421 94888-22 erhältlich (Bestellnummer 6609). Informationen zu CVI im Internet (www.kinder-mit-cvi.de).
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Cover des Buches „Zerebrale Sehstörung“.
Manfred Fuchs: Geheimsprache, lyrische Worte und kulinarische Tipps
von Manfred Fuchs
Singh, Simon: Geheime Botschaften. Die Kunst der Verschlüsselung von der Antike bis in die Zeiten des Internet. Aus dem Englischen von Klaus Fritz. München: Hanser, 2000 ISBN 3 446 19873 3. Kurzschrift (für alte Rechtschreibung), 107,50 Euro, 5 Bände, 776 Seiten, Bestellnummer: 4119.
Geheimsprachen werden benutzt, um zu verhindern, dass wichtige Informationen in die falschen Ohren geraten. Das haben die alten Griechen genauso gehalten wie Maria Stuart oder die Generäle des 20. Jahrhunderts. Dieses Buch erzählt von dem zweitausendjährigen Kampf um die Verschlüsselung - von einfachen mechanischen Vorrichtungen in der Antike bis zu komplizierten Computerprogrammen zur Chiffrierung. Es weckt die Lust, selbst mit verschlüsselten Botschaften zu experimentieren und vermittelt das nötige Wissen, wie man sich im Zeitalter von Bankautomaten und E-Mail vor unerwünschten Mitwissern schützen kann.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Cover des Buches „Geheime Botschaften“.
Droste-Hülshoff, Annette: Gedichte. Stuttgart: Reclam, 2006, ISBN 3 15 018292 1. Kurzschrift (für neue Rechtschreibung), 43 Euro, 2 Bände, 292 Seiten, Bestellnummer: 4602. „D.“ (PC-lesbarer Datenträger): 43 Euro, Bestellnummer: 4602.prt. bzw. „D.“: 24,10 Euro, Bestellnummer: 4602-D.pdf.
Die vorliegende Auswahl will die Lyrik der Annette von Droste-Hülshoff in ihren stärksten Texten präsentieren, gleichzeitig aber, soweit es geht, die verschiedenen Töne berücksichtigen. Die besonderen Stärken dieser Dichterin sind die Naturgedichte, die Balladen und eine ganz besondere Art von geistlicher Poesie. Hier eröffnet ihre Lyrik Perspektiven, die auch im 21. Jahrhundert noch Bedeutung haben.
Fassbender, Wolfgang: 50 einfache Dinge, die Sie über Restaurantbesuche wissen sollten. Frankfurt/M.: Westend-Verlag, 2006, ISBN 3 938060 13 1. Kurzschrift (für neue Rechtschreibung), 43,00 Euro, 2 Bände, 350 Seiten, Bestellnummer: 4516. D.: 43,00 Euro, Bestellnummer: 4516.prt bzw. D.: 24,10 Euro, Bestellnummer: 4516-D.pdf.
Ein erfahrener Restauranttester gibt Auskunft: Wie halte ich es mit dem Trinkgeld, welche Reklamationen sind berechtigt und welche nicht, wie bestelle ich richtig und wie gehe ich mit dem Personal um und wie das Personal mit dem Gast. Es geht überwiegend um gehobene Gastronomie, aber auch um Fastfood-Lokale, Szenekneipen und Hamburgerketten. Viele Tipps auch über Lokale im Ausland. Interessant auch die Informationen über Restaurantführer, über einschlägige Zeitschriften und das Internet.
Information und Bestellung:
Bestellungen sind bei der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista) postalisch unter Postfach 1160, 35001 Marburg, telefonisch unter 06421 606-0 oder via E-Mail möglich (info@blista.de).
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Cover des Buches „50 einfache Dinge, die Sie über Restaurantbesuche wissen sollten“.
Manfred Fuchs: Sportsonderhefte in Punktschrift thematisieren Formel 1 und Fußball
von Manfred Fuchs
Formel 1, Saison 2010
In Bahrain startet die Formel 1 am 14. März in die neue Saison. Sie bringt neue Regeln, neue Strecken, neue Piloten und neue Teams. Das blista-Punktschrift-Sonderheft informiert Sie über Pisten, Piloten und PS.
Schutzgebühr für Einzelbestellung: 17,90 Euro plus 2,50 Euro Verpackungskosten. Bestellnummer: 4622.
FIFA Fußball-WM Südafrika 2010
Am 11. Juni steigt das Eröffnungsspiel der Fußball-WM in Südafrika. Im Punktschrift-Sonderheft werden die Gruppengegner der deutschen Mannschaft vorgestellt. Enthalten sind u. a. auch Hintergrundberichte, Statistiken und der Spielplan zum Ausfüllen.
Schutzgebühr für Einzelbestellung: 17,90 Euro plus 2,50 Euro Verpackungskosten. Bestellnummer: 4623.
Fußball-Bundesliga, Saison 2010/11
In Zusammenarbeit mit dem Sportmagazin „kicker“ erscheint das blista-Punktschrift-Sonderheft zur neuen Saison. Es enthält u. a. den Terminkalender für das Spieljahr, Angaben über Vereine und Spieler der ersten und zweiten Liga sowie die Spielpläne der ersten, zweiten und dritten Liga.
Schutzgebühr für Einzelbestellung: 24,10 Euro plus 2,50 Euro Verpackungskosten. Bestellnummer: 4624.
Information und Bestellung:
Ihre Bestellung richten Sie bitte an: Deutsche Blindenstudienanstalt e.V., Postfach 1160, 35001 Marburg, Telefon: 06421 6060, E-Mail: bestellservice@blista.de.
Bei Bestellung aller drei Sonderhefte sparen Sie neun Prozent gegenüber Einzelkauf. Sie zahlen nur 54,50 Euro plus einer einmaligen Verpackungspauschale von vier Euro. Rechnungsstellung erfolgt mit der ersten Lieferung. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Panorama
Elternselbsthilfe verabschiedet Forderungskatalog „Was Familien brauchen“
Wie kann ich mein Kind am besten fördern und unterstützen? Wie eröffne ich ihm gute Chancen für seine Zukunft? Für Eltern von behinderten Kindern gewinnen diese Herausforderungen besondere Bedeutung. Häufig sind sie mit Vorurteilen anderer Menschen, Kosten für Förderung und Behandlungen und Barrieren im Informations- und Bildungssystem konfrontiert.
Unter dem Titel „Gemeinsam stark mit Behinderung – Familie schafft Zukunft“ trafen sich 250 Mütter und Väter behinderter Kinder und Fachkräfte aus der Arbeit für und mit behinderten Menschen anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen. Auf der Fachtagung in Berlin wurde das familienpolitische Manifest „Was Familien brauchen“ erarbeitet. Es verdeutlicht die Wünsche, Erwartungen und Forderungen der Familien.
Von Politik und Verwaltung fordern die Eltern, die Leistungen des Sozial- und Gesundheitssystems für ihre Kinder in Anspruch nehmen zu können, ohne darum betteln oder kämpfen zu müssen. Sie fordern kompetentes Personal in Ämtern und Institutionen und Leistungen aus einer Hand, so wie die Familien sie brauchen.
In Bezug auf ihre Umgebung und ihre Mitmenschen wünschen sich Eltern gemeindenahe, verlässliche Dienste, die nicht aussondern, Solidarität unter Familien mit einem behinderten Kind und respektvolle Begegnungen mit den Mitmenschen. Das gesamte Manifest erhalten Sie im Internet (www.bvkm.de).
Bundesagentur für Arbeit bietet Online-Lernprogramme für Sehbehinderte
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihr Angebot für sehbehinderte Menschen erweitert. Die „LERNBÖRSE exklusiv“ steht online Ausbildungs- und Arbeitssuchenden offen, die von der Agentur für Arbeit oder der Grundsicherungsstelle betreut werden.
Sehbehinderte können hier aus mehr als 30 Lernprogrammen auswählen, wie zum Beispiel:
- Wie organisiere ich meinen Arbeitsalltag besser? („Zeitmanagement“ und „professionelles Arbeiten mit E-Mails“)
- Richtige Umgangsformen – was sollte man im Geschäftsleben beachten? („Business-Etikette“)
- Wie beuge ich Konflikten vor und – wenn sie schon eingetreten sind – wie kann ich die Situation noch retten? („Konfliktmanagement“)
- Was sollte ich wissen, wenn ich mit Menschen anderer Kulturkreise zusammenarbeite? („Interkulturelle Kompetenz“)
- BWL leicht gemacht. Geht das? („Betriebswirtschaftliche Grundlagen“)
- Wie telefoniere ich erfolgreich?
Möglich wurde dieses spezielle Angebot der Lernbörse für Sehbehinderte durch die so genannte DAISY-Technik („Digital Accessible Information System“). Der Inhalt wird wie bei jedem anderen Hörbuch eingelesen und gleichzeitig mit Texten verknüpft. Das bietet viele zusätzliche Funktionen zum Suchen und Blättern. Der Nutzer kann auch die Sprechgeschwindigkeit verändern, ohne dass der natürliche Klang der Stimme verloren geht. „DAISY“-Bücher können entweder mit einem speziellen Abspielgerät oder über den Computer mit einer kostenlosen Software genutzt werden.
Information und Anmeldung:
Nach einer Online-Anmeldung (http://jobboerse.arbeitsagentur.de) können Sie die DAISY-Bücher in der „LERNBÖRSE exklusiv“ aufrufen.
Online-Auftritt des Warenhauses Manufactum erhält Gold-„Biene“
"Aktion Mensch“ und die Stiftung Digitale Chancen zeichneten die besten deutschsprachigen Websites für Behinderte aus. Von 326 Vorschlägen aus der Bundesrepublik, Österreich und der Schweiz erhielten 17 Internet-Auftritte den nicht dotierten „Biene“-Preis (www.biene-award.de). „Biene“ steht für „Barrierefreies Internet Eröffnet Neue Einsichten“.
Die „Biene“ in Gold landete beim Warenhaus „Manufactum“ für dessen Internet-Auftritt, Silber ging an das Web-Angebot der „Credit Suisse“ für ihr Online-Banking in der Schweiz, Bronze an die „Deutsche Post DHL“ und den „Hamburger Verkehrsverbund“.
In der Kategorie der tagesaktuellen Recherche- und Serviceangebote wurden der Südwestrundfunk sowie das Online-Angebot der Wochenzeitung „Die Zeit“ geehrt. Das Verwaltungsportal „bund.de“ und das Patienteninformationsportal „Weiße Liste“ erhielten Silber. In der Kategorie der einfachen Recherche- und Serviceangebote gewann die Datenbank „mobidat - Barrierefrei leben in Berlin“.
Im Bereich Komplexe Informations- und Kommunikationsangebote hatten laut „Biene“-Jury die Stadtbibliothek Marzahn-Hellersdorf in Berlin, die Gemeinde Issum und die Stadt Nettetal sowie das österreichische Kuratorium Fortuna die besten Seiten.
Merkmal der Barrierefreiheit ist nach Angaben von Jutta Croll, Geschäftsführerin der Stiftung Digitale Chancen, „ein besonderes Layout der Websites“. Überschriften sollten so groß dargestellt werden können, dass sie sich deutlich vom Text unterscheiden. Jedes Element auf der Seite solle zudem über Tastaturkommandos erreichbar sein. Die Schriftgröße müsse sich ändern lassen, Gesprochenes solle für Gehörlose in Gebärdensprache übersetzt angeboten werden. „Gelähmte oder amputierte Menschen müssen die Seiten mit Kopf- oder Fußmaus bedienen können.“
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Der Biene-Award - eine gläserne Skulptur. Foto: Hartmut Reiche
Orientierungsveranstaltung für blinde und sehbehinderte Studieninteressierte
Unter dem Motto „Abitur: Was nun?“ veranstaltet das Studienzentrum für Sehgeschädigte des Karlsruher Instituts für Technologie vom 10. bis 12. Mai 2010 für blinde und sehbehinderte Oberstufenschüler und Schulabsolventen eine bundesweite Orientierungsveranstaltung.
Während der „O“-Phase können Fragen zu Universitäten und Hochschulen, Studienfächern und -abschlüssen, fachlichen Anforderungen, einzelnen Studienorten, studentischem Wohnen, Orientierung und Mobilität und vor allem zu spezifischen pädagogischen und technischen Unterstützungen im Studium diskutiert werden. Es stehen Experten der jeweiligen Themenkomplexe, studentische Vertreter und ältere sehgeschädigte Studierende zur Verfügung.
Für Eltern, die ihr Kind nach Karlsruhe begleiten möchten, wird ein gesondertes Programm angeboten. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei; Anfahrt und Unterkunft müssen von den Teilnehmenden selbst getragen werden.
Informationen und Anmeldung:
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Studienzentrum für Sehgeschädigte (SZS), Susanne Schneider, Telefon: 0721 608-2760, E-Mail: susanne.schneider@kit.edu, Internet: www.szs.kit.edu. Anmeldungsschluss ist der 12. April 2010.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Studierende sitzen an einer in „U“-Form gestellten Tischreihe. Archivfoto
Studienmöglichkeiten für Blinde und Sehbehinderte an der Leibniz Universität Hannover
Der AStA der Leibniz Universität Hannover hat folgende Angebote der Uni für Blinde und Sehbehinderte zusammengestellt:
An der Leibniz Universität Hannover gibt es einen Auflesedienst, bei dem die Studierenden Bücher oder Skripte zum Auflesen als „DAISY“-Buch oder zum einscannen abgeben können. Darüber hinaus steht in der Bibliothek ein Arbeitsraum samt PC mit Zusatzsoftware für Blinde und Sehbehinderte, Braillezeile, Scanner sowie Punkt- und Schwarzschriftdrucker zur Verfügung.
Da die Universität keine Campus-Uni ist, sind nicht alle Gebäude auf einem Gelände; dennoch sind die unterschiedlichen Gebäude gut erreichbar. Bei Bedarf stellt das AStA-Beratungsteam Kontakt zu Mobilitätstrainern her.
Seit eineinhalb Jahren gibt es in Hannover eine Selbsthilfegruppe für blinde und sehbehinderte Studierende und Absolventen. Die Gruppe trifft sich in unregelmäßigen Abständen, um Erfahrungen auszutauschen. Eine Mailingliste zum Austausch von Informationen ist ebenfalls vorhanden. An der Uni gibt es darüber hinaus auch die Interessengemeinschaft Behinderter, chronisch Kranker und nicht behinderter Studierender. Die Gruppe, die sich zweimal pro Semester zum Erfahrungsaustausch trifft, setzt sich für Verbesserungen für blinde und sehbehinderte Studierende ein.
Information und Beratung:
AStA der Leibniz Universität Hannover, Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Telefon: 0511 762-5061, E-Mail: handicap@asta-hannover.de, Internet: www.uni-hannover.de.
Neuer Service für Studierende mit Behinderung an der Uni Köln
Studierende mit Behinderung können sich an der Uni Köln jetzt anwaltlich zu sozialrechtlichen Fragen beraten lassen. Rechtsanwalt Carl-Wilhelm Rößler berät u. a. zu Fragen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Studiums an der Uni stehen oder sich auf behinderungsbedingte Hilfen im Studienalltag beziehen. Zum Service gehört auch die Unterstützung bei der Antragstellung; eine Vertretung vor Gericht beinhaltet dieses Angebot jedoch nicht. Die Beratung ist kostenlos. Termine können per E-Mail (aqk06@uni-koeln.de) vereinbart werden.
Quelle:
Deutsches Studentenwerk, Tipps und Informationen Nr. 11/2009.
Studierende entwickeln Navigationssystem für Blinde
Studierende der Hochschule Darmstadt haben auf der IFA ihr Navigationssystem „Easee“ für Blinde vorgestellt. Es läuft auf dem Mobiltelefon und dirigiert Nutzer per Sprachausgabe an ihr Ziel. Entstanden ist „Easee“ im Rahmen eines zweisemestrigen Projektes am Zentrum für Advanced Learning, Medien und Simulation der Hochschule unter Beteiligung von Menschen mit Sehbehinderung.
Ausführliche Informationen im Online-Pressebericht (www.golem.de/0909/69716.html).
Quelle:
Deutsches Studentenwerk, Tipps und Informationen Nr. 11/2009.
Stipendienlotse informiert über Fördermöglichkeiten
Im Internet ist seit kurzem ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung initiierter Stipendienlotse verfügbar. In der bundesweiten Online-Datenbank (www.stipendienlotse.de) können Schüler, Studierende und Nachwuchswissenschaftler nach dem für sie passenden Stipendium suchen. Die Datenbank enthält auch eine Suchfunktion zu Stipendien für Menschen mit Behinderung. Die Datenbank gibt allen privaten und öffentlichen Stipendiengebern die Möglichkeit, sich auf dem Internetportal vorzustellen.
Quelle:
Deutsches Studentenwerk, Tipps und Informationen Nr. 11/2009.
Mehr Barrierefreiheit an der Evangelischen Fachhochschule in Bochum
Die Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe (EFH RWL) führte von Februar 2008 bis April 2009 das Projekt „Auf dem Weg zu einer barrierefreien EFH RWL“ durch. Die Projektgruppe unter Leitung von Professor Theresia Degener untersuchte, auf welche baulichen, didaktischen und strukturellen Barrieren Studierende mit Behinderung an der EFH RWL treffen. Die Gruppe entwickelte Vorschläge für kurz-, mittel- oder langfristig umsetzbare Maßnahmen, um die EFH RWL als eine barrierefreie Hochschule zu gestalten.
Der Projektbericht kann als Lang- oder Kurzfassung im PDF-Format heruntergeladen werden (www.efh-bochum.de/#2). Die Kurzfassung ist auch in gedruckter Form erhältlich.
Quelle:
Deutsches Studentenwerk, Tipps und Informationen Nr. 15/2009.
ZAV gibt Broschüre „Erfolgreich bewerben!“ heraus
Die ZAV, die „Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit“, hat die Broschüre „Studium? Arbeitslos? Behindert? Chronisch krank? - Erfolgreich bewerben!“ veröffentlicht. Das 36-seitige Heft richtet sich gezielt an Hochschulabsolventen mit Behinderung bzw. chronischer Krankheit.
Information und Bestellung:
Bestellungen sind per E-Mail möglich (zav-bonn@arbeitsagentur.de).
Quelle:
Deutsches Studentenwerk, Tipps und Informationen Nr. 15/2009.
Seminar informiert über „Strategien einer erfolgreichen Bewerbung“
Das Studienzentrum für Sehgeschädigte des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) – ehemals Universität Karlsruhe (TH) - bietet das Seminar „Strategien einer erfolgreichen Bewerbung“ an. Die dreitägige Wochenendveranstaltung, die in Kooperation mit dem Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) vom 23. bis 25. April 2010 im Schwarzwald stattfindet, richtet sich an blinde und sehbehinderte Studierende, Hochschulabsolventen, Arbeitssuchende und Arbeitslose.
Unter Einbezug von Personal- und Schwerbehindertenvertretern werden allgemeine Themen wie Jobsuche, Bewerbungsmappe und die Online-Bewerbung behandelt. Im Mittelpunkt stehen Rollenspiele unterschiedlicher Szenarien im Vorstellungsgespräch, die videobegleitet detailliert ausgewertet werden.
Informationen und Anmeldung:
Nähere Informationen sind per E-Mail (info@szs.kit.edu) oder telefonisch unter 0721 608-2760 erhältlich.
Neuer Behindertenbeauftragter Hubert Hüppe fordert Barrieren-Abbau
Der CDU-Politiker Hubert Hüppe ist neuer Behindertenbeauftragter der Bundesregierung. Der frühere Bundestagsabgeordnete (1991 bis 2009) trat sein Amt am 1. Januar an. Er löste Karin Evers-Meyer (SPD) ab, die seit 2005 Behindertenbeauftragte war.
Die Rechte behinderter Menschen dürfen nach Ansicht Hüppes nicht länger nur auf dem Papier stehen. „Mit der Annahme der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland zu deren Umsetzung ohne Wenn und Aber verpflichtet“, sagte er in einem Gespräch. Der Vertrag schreibe die Einbeziehung der Menschen mit Behinderung von Kindesbeinen an in die Gesellschaft vor. Kommunen, Länder und der Bund müssten unverzüglich mit dem Abbau von Barrieren, etwa in Gebäuden, Veranstaltungsstätten und Verkehrsmitteln, beginnen.
Ein gemeinsames Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderung lasse Vorurteile erst gar nicht entstehen, sagte Hüppe. Der Politiker äußerte die Hoffnung, dass dadurch in Zukunft Arbeitgeber auch ohne Appelle gehandicapte Menschen einstellten, „weil sie deren Fähigkeiten und Leistungen aus der gemeinsamen Schul-, Studien- und Ausbildungszeit kennen“.
Falls die Mittel der Ausgleichsabgabe der Arbeitgeber für die Finanzierung von Hilfen und Hilfsmitteln der schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz nicht ausreichten, müssten auch Steuermittel für diesen Zweck verwendet werden, sagte Hüppe. Die Abgabe müssen Arbeitgeber mit 20 und mehr Beschäftigten zahlen, wenn sie nicht mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die Abgabe liegt monatlich - je nach Erfüllung dieser Pflicht-Quote - zwischen 103 und 260 Euro je unbesetzter Stelle.
Der 53-jährige Verwaltungswirt aus dem Wahlkreis „Unna I“ saß bis zur jüngsten Bundestagswahl für die CDU im Bundestag, seit Ende 2002 als Behindertenbeauftragter der Unionsfraktion. Am 16. Dezember 2009 hatte ihn das Kabinett zum neuen Behindertenbeauftragten berufen. Er ist Vater von drei Kindern; ein Sohn ist behindert.
Zur Information:
Das Gespräch führte Keyvan Dahesch.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Frontales Portrait von Hubert Hüppe. Er trägt Anzug und eine Krawatte. Foto: CDU
Stevie Wonder ist neuer Friedensbotschafter der Vereinten Nationen
Der blinde US-Popsänger Stevie Wonder ist zum Friedensbotschafter der Vereinten Nationen berufen worden. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon verlieh dem 59-jährigen Oscarpreisträger und vielfachen Grammy-Gewinner am Welttag behinderter Menschen, dem 3. Dezember 2009, in New York die höchste Ehre der Weltorganisation.
Wonder, der mit 67 Millionen verkauften Alben längst als Musiklegende gilt und sich seit Jahrzehnten sozial engagiert, will sich besonders für die Belange von Behinderten einsetzen. Er ist der elfte Friedensbotschafter der Vereinten Nationen.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Stevie Wonder singend an einem Keyboard. Archivfoto
Sabriye Tenberken erhält in China zweifach Ehrung für ihre Blindenarbeit
Die Deutsche Sabriye Tenberken ist in China gleich doppelt für ihre langjährige Arbeit für Blinde in Tibet geehrt worden. Die staatliche Verwaltung für Ausländerangelegenheiten zeichnete die 39-Jährige als eine der 15 einflussreichsten Ausländer aus.
Das staatliche Fernsehen von Tianjin wählte Tenberken in einer landesweit übertragenen Galashow in der Peking Universität zu einer von zwölf ausländischen Persönlichkeiten, die mit ihrem Einsatz einen herausragenden Beitrag für China geleistet haben.
Tenberken erblindete im Alter von 12 Jahren, lernte gleichwohl Chinesisch und Tibetisch. 1992 entwickelte sie die Braille-Blindenschrift für die tibetische Sprache. 2000 gründete Tenberken in der tibetischen Hauptstadt Lhasa eine Blindenschule, wo heute auch Berufsausbildungen absolviert werden können (www.braillewithoutborders.org). In der südindischen Stadt Kerala gründete Tenberkens Organisation 2003 ein Ausbildungszentrum, wo Blinde und Sehgeschädigte eine Ausbildung als soziale Unternehmer erhalten, um in ihren Heimatländern selbst soziale Projekte aufbauen zu können.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Sabriye Tenberken, eine Frau mit feinen Gesichtszügen, umfasst einen massiven roten Balken, auf dem Punktschrift und tibetische Zeichen aufgeprägt sind. Foto: Paul Kronenberg
Recht
Markus Brinker: Angespartes Blindengeld und der Bezug von BAföG
von Markus Brinker
Blindengeld wird bei der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht als Einkommen und, soweit es angespart wird, auch nicht als Vermögen angerechnet. Mit diesen Worten lässt sich die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Oktober 2009 zusammenfassen (Aktenzeichen: 10A 1701/08).
Bereits 2007 hatte das Bundessozialgericht (BSG) darüber zu entscheiden, ob Guthaben aus angespartem Blindengeld zum anrechenbaren Vermögen im sozialrechtlichen Sinne gehört. In dieser Entscheidung hatte das BSG für die Gewährung von Hilfen zum Lebensunterhalt das angesparte Blindengeld nicht als Vermögen berücksichtigt (Urteil vom 11.12.2007 – B 8/9b SO 20/06 R). Die hier angewandte Härtefallregelung des § 90 Abs. 3 SGB XII bezieht sich auf die Besonderheiten des Sozialhilferechts. Inwieweit sich diese Entscheidung auf andere (Sozial-) Leistungen auswirkt, hatte das BSG vollkommen offen gelassen.
Es liegt auf der Hand, dass die Aussagen im oben genannten Urteil des BSG nicht ohne Weiteres für die Gewährung von BAföG übernommen werden können. Ähnlich wie bei vielen Sozialleistungen hängt die Gewährung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz von Einkommen und Vermögen des Leistungsempfängers ab.
Zunächst sei angemerkt, dass das Blindengeld nicht als Einkommen im Sinne von § 21 BAföG zu sehen ist. Denn nach § 21 Abs. 4 Nr. 4 BAföG gelten nicht als Einkommen diejenigen Einnahmen, deren Zweckbestimmung einer Anrechnung auf den Bedarf entgegensteht; dies gilt insbesondere für Einnahmen, die für einen anderen Zweck als für die Deckung des Bedarfs im Sinne des BAföG bestimmt sind.
Das Blindengeld wird nicht für den Lebensunterhalt und die Ausbildung gewährt, sondern nach den Bestimmungen der Landesblindengeldgesetze zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gezahlt. Das Blindengeld dient daher nicht, auch nicht teilweise, der Deckung des gewöhnlichen Lebensunterhalts und ist mithin nicht als Einkommen im Sinne von § 21 BAföG zu sehen.
Nicht so eindeutig ist jedoch die Frage zu beantworten, wie es sich mit angespartem Blindengeld in Bezug auf die Vermögensverhältnisse des Antragstellers verhält. Mit dieser Frage hatte sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) unlängst zu beschäftigen:
Die Klägerin hatte während des Bezugs von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz bezogen. Es war ihr möglich, seit Bewilligung des Blindengeldes im August 1996 bis zum Januar 2002 einen Betrag von ca. 35.000 Euro anzusparen. Sie beabsichtigte, das angesparte Blindengeld voraussichtlich nach Beendigung des Studiums für die sehbehindertengerechte Arbeitsplatzausstattung (technische Geräte) und/oder dafür zu verwenden, bei eventueller Arbeitslosigkeit eine größere Wohnung anmieten zu können, da für die blindentechnischen Hilfsmittel mehr Platz benötigt würde.
Solange die Klägerin das nicht verwendete Blindengeld anspart, bildet sich unzweifelhaft ein Vermögen gemäß § 27 BAföG. Dieses müsste zunächst bei der Gewährung von BAföG angerechnet werden. Von dem vorhandenen Vermögen bleiben jedoch Teilbeträge gemäß § 29 Abs. 1 BAföG anrechnungsfrei. Nun enthält das Bundesausbildungsförderungsgesetz den § 29 Abs. 3 BAföG, wonach zur Vermeidung unbilliger Härten ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben kann (gemeint ist hier: neben den Freibeträgen).
Eine unbillige Härte kann nur dann angenommen werden, wenn bei dem Vermögensinhaber abweichend vom Regelfall die Notwendigkeit dafür besteht, einen die Freibeträge übersteigenden Vermögensbetrag nicht für den Ausbildungsbedarf einzusetzen. Derartige Ausnahmefälle sind in der zu § 29 Abs. 3 BAföG ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG beschrieben.
Der VGH Hessen führt hierzu aus: „Nach Teilziffer 29.3.2 lit. b BAföGVwV liegt eine Härte insbesondere vor, soweit das Vermögen zur Milderung der Folgen einer körperlichen oder seelischen Behinderung bestimmt ist. Daran wird deutlich, dass der gesetzgeberische Grund für die Nichtberücksichtigung des Blindengeldes als Einkommen auch bei der Frage des Vermögenseinsatzes zum Tragen zu bringen und angespartes Blindengeld als Vermögen in dem Umfang einsatzfrei zu stellen ist, in dem es dem gleichen Zweck zu dienen bestimmt ist wie das monatlich gezahlte Blindengeld. […] Hätte die Klägerin das jeweils angesparte Blindengeld in den betreffenden Bewilligungszeiträumen für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung einsetzen müssen, hätte es ihr nicht mehr zu dem Zweck zur Verfügung gestanden, dem es das Landesblindengeldgesetz gewidmet hat. Das träfe die Klägerin unbillig hart im Sinne des § 29 Abs. 3 BAföG.“
Zudem lässt sich aus den Bestimmungen der Landesblindengeldgesetze nicht ableiten, dass das monatlich im Voraus gezahlte Blindengeld von dem Anspruchsberechtigten auch laufend monatlich oder zumindest zeitnah verbraucht wird und verbraucht werden muss, um seinen Zweck zu erfüllen. Der mit dem Blindengeld verfolgte Zweck ist nicht der, dass er nur durch einen zeitnahen Verbrauch der zugeflossenen Leistung verwirklicht werden kann. Es liegt vielmehr auf der Hand, dass eine dem Blindengeld zweckmäßige Verwendung auch dann gegeben ist, wenn der Blinde eine kostspieligere Anschaffung tätigt, die nicht allein durch das laufende Blindengeld, sondern erst durch ein Ansparen ermöglicht wird.
Die Landesblindengeldgesetze lassen den Anspruchsberechtigten freie Hand, wofür und wann sie das Geld zweckentsprechend ausgeben wollen.
In Übereinstimmung mit dem BSG geht der VGH Hessen davon aus, dass das angesparte Blindengeld, auch wenn es nicht vollständig verbraucht wird, nicht zweckneutral wird. Vielmehr dient es weiterhin dem blindheitsbedingten Mehrbedarf, dessen Art und Umfang von den persönlichen Wünschen des Betroffenen abhängen, ohne dass geprüft werden dürfte, ob das Blindengeld tatsächlich bestimmungsgemäß verwendet wird. Es wird und kann auch nicht erwartet werden, dass aus dem angesparten Blindengeld zu tätigende größere Anschaffungen bereits konkret in die Wege geleitet worden sind.
Aus alledem folgert der VGH Hessen, dass das von der Klägerin aus dem Blindengeld angesparte Bankguthaben in voller Höhe anrechnungsfrei im Sinne von § 29 Abs. 3 BAföG bleibt, weil dessen Einsatz von der Klägerin nicht verlangt werden durfte, da es ihr dann nicht mehr für die Verwendung im Rahmen des gesetzlichen Zweckes zur Verfügung gestanden hätte.
Das den Behörden zukommende Ermessen wird durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Nr. 29.3.2. BAföGVwV bei der Anwendung der Härtefallregelung des § 29 Abs. 3 BAföG in der Weise eingeschränkt, dass angespartes Blindengeld zwar als Vermögen anzusehen ist, jedoch gem. § 29 Abs. 3 BAföG anrechnungsfrei bleibt.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Bezug von Blindengeld bei der Beantragung von (Sozial-) Leistungen sowohl beim Einkommen als auch, wenn Blindengeld angespart wurde, bei den Vermögensverhältnissen anzugeben ist. Ist Blindengeld angespart, sollte auch mitgeteilt werden, für welche blindenspezifischen Mehraufwendungen das angesparte Blindengeld verwendet werden soll.
Im oben geschilderten Fall musste sich die blinde Studentin, da sie das angesparte Blindengeld im BAföG-Antrag nicht angegeben hat, zudem noch in einem Strafverfahren wegen Betrugs verantworten. Das Verfahren endet – auch wenn das Ansparen des Blindengeldes rechtmäßig war und bei der Gewährung von BAföG nicht hätte angerechnet werden dürfen – nicht mit einem Freispruch, sondern mit einer Einstellung gegen Zahlung eines Geldbetrages.
Zum Autor:
Markus Brinker arbeitet als Rechtsassessor bei der gemeinnützigen Gesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ (rbm). Ab April 2010 wird der 32-Jährige seine Tätigkeit am neuen Standort der rbm in Berlin aufnehmen. Brinker beschäftigt sich vor allem mit rentenrechtlichen Angelegenheiten. Foto: Susanne Schmidt
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Frontales Portrait von Markus Brinker in Jackett und Hemd. Foto: Susanne Schmidt
„Teilhabe am Berufsleben“ in aktualisierter Form erschienen
Das Heft 5 der Schriftenreihe „Rechtsberatung für blinde und sehbehinderte Menschen“, herausgegeben von Dr. Herbert Demmel und Thomas Drerup, wurde überarbeitet. Betroffen sind vor allem die letzten fünf Abschnitte im Kapitel 6.3.1. („Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“) und das Kapitel 7.3. („Blindenwerkstätten“).
Information und Bestellung:
Die aktuelle Fassung des Heftes 5 mit dem Titel „Teilhabe am Berufsleben“ steht nicht als gedruckte Broschüre zur Verfügung, aber auf der Website des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) zum Download bereit (www.dbsv.org/recht).
Nachruf
Dr. Matthias Weström: Nachruf auf Frank Wolter
von Dr. Matthias Weström
Frank Wolter ist tot. Völlig unerwartet starb er kurz vor Silvester in Tirol. Er war Richter am Landgericht Marburg.
Der Beruf des Richters war Frank Wolter wesensgleich. Aus seinem beruflichen Umfeld wird berichtet, dass er ebenso durch seine Kenntnis selbst umfangreicher Aktenlagen wie auch durch den sorgfältig abgewogenen Prozess der Urteilsfindung beeindruckte. Freunde erlebten ihn als nachdenklich, zuhörend und umsichtig, aber auch als fröhlichen und ausgelassenen Menschen. Er liebte das pointierte Streitgespräch, leere Geschwätzigkeit war ihm ein Gräuel. Er besaß die seltene Eigenschaft der ausgeprägten ‚sozialen Aufmerksamkeit‘, d.h. die Fähigkeit, Bedürfnisse seiner Mitmenschen wahrzunehmen, Hilfe – wenn gewünscht - unaufdringlich anzubieten und Freundschaften und Verbindungen nachhaltig zu pflegen. Auch der Gedanke der Hilfe zur Selbsthilfe war ihm wichtig. Er schuf so ein soziales Netz, welches für jeden darin hilfreich und stützend war.
Diese Wachheit und Aufmerksamkeit gegenüber seinem Umfeld äußert sich auch darin, dass Frank Wolter in zahlreichen Vereinen an verantwortlicher Stelle mitarbeitete. Die Spanne reicht vom Skiverein Marburg bis zum Jazz-Verein. Dem DVBS trat er 1980 bei; von 1987/88 leitete er die Fachgruppe Ausbildung, ab 2005 war er im Leitungsteam der FG Jura tätig. Noch im Dezember 2009 gehörte er zu den Mitbegründern des Fördervereins der Blindenschule in Tbilisi, Georgien, und übernahm Vorstandsaufgaben.
Nach der Volksschule im Heimatdorf in der Eifel besuchte er eine Schule in Aachen und wurde wegen der fortschreitenden Erblindung in Düren zum Telefonisten ausgebildet, bevor dann endlich, 1979, der Wechsel nach Marburg gelang. Nach dem Abitur studierte er in Marburg Jura. Seit 1995 war er am Landgericht Marburg als Richter tätig.
Er war durchtrainiert und sportlich; er liebte den Skisport, besonders den Skilanglauf. Er war mutig: regelmäßig war er im Sommer in der Wasserski-Anlage auf dem Baggersee bei Marburg aktiv.
Er brach am 29. Dezember 2009 in der Langlauf-Loipe im Tannheimer Tal in Tirol plötzlich tot zusammen. Er hinterlässt seine Frau und ein Netz trauernder Verwandter, Freunde und Kollegen. Er wäre am 1. März 2010 50 Jahre alt geworden.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Seitlich aufgenommenes Portrait des verstorbenen Frank Wolter. Foto: Michael Weitzel
Bildung
Rudi Ullrich: Erster Informationstag für Eltern blinder und sehbehinderter Kinder findet positive Resonanz
von Rudi Ullrich
Wenn Eltern die Diagnose erhalten, dass ihr Kind eine massive Sehbehinderung hat oder gar blind ist, sind sie zu allererst geschockt. Sie fragen sich, wie sie diese Herausforderung meistern sollen und welche Förderung und Unterstützung sie ihrem behinderten Kind geben können, damit es sich möglichst altersgemäß entwickeln kann. Es tauchen viele Fragen auf, etwa: „Gibt es spezielle Tastbilderbücher oder Spiele?“, „Wohin kann ich mich wenden?“, „Wer hat ähnliche Probleme wie ich?“ oder „Wer kann mir Tipps geben?“.
Sie sind betroffen und fragen sich, welche Schule die richtige für ihr Kind ist und ob es später einen Beruf wird ausüben können? Sie sind unsicher, ob ihr Kind überhaupt ein selbstständiges Leben führen kann und eine eigene Familie haben wird? Sie fürchten, dass es vielleicht ein Leben lang auf die elterliche Unterstützung angewiesen sein wird? Bei all diesen Fragen fühlen Sie sich nicht selten allein gelassen? Abhilfe schaffen soll ein neues Beratungsangebot, das kürzlich erstmals in Köln getestet wurde. Eltern hatten einen Tag lang die Möglichkeit, kompakte Informationen zu den verschiedenen Themen von ganz unterschiedlichen Ansprechpartnern zu erhalten.
Auf Initiative der Severinschule Köln und der blista hatten sich unterschiedliche Organisationen zusammengefunden, um Eltern ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot vorzustellen. Experten der Frühförderung und Rehabilitation, aus unterschiedlichen Schulformen oder zu Hilfsmitteln standen ebenso für Fragen bereit, wie Eltern- und Selbsthilfevertreter oder Juristen, die helfen, berechtigte Ansprüche für Eltern und Kinder durchzusetzen.
Das Programm des Informationstages in Köln:
- „Frühförderung - Vorschule - Grundschule“ (Severinschule)
- „Gemeinsamer Unterricht - integrative Lernmöglichkeiten“ (Severinschule)
- „Der Weg ins Gymnasium und was kommt nach der mittleren Reife?“ (blista)
- „Welche Rechte hat mein Kind?“ („Rechte behinderter Menschen, gemeinnützige Gesellschaft“, rbm)
- „Austausch mit Eltern“ (Bundesvereinigung Eltern blinder und sehbehinderter Kinder)
- „Die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Köln“ (SVB Köln)
- „Reha-Angebote“ und „Sehhilfenberatung“ (Severinschule und Institut ISIS)
- „Spiele und Hilfsmittel für Kinder sowie Kinderbücher für sehende und blinde Kinder kennen lernen und ausprobieren …“ (blista)
Der Zuspruch und die Rückmeldungen der Eltern waren derart positiv, dass sich die Organisatoren darüber einig waren, die Veranstaltung in Köln zu wiederholen. Darüber hinaus soll aber, wenn es nach dem Willen der blista geht, das neue Beratungsangebot zukünftig nicht nur Eltern im Rheinland vorbehalten bleiben, sondern bundesweit allen Eltern von blinden und sehbehinderten Kindern zur Verfügung stehen. Die blista plant deshalb, zukünftig online Eltern die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit den Mitgliedern des Netzwerkes zu bieten und die jeweilig gewünschten Kontakte herzustellen. Außerdem bietet sie Schulen, Einrichtungen und Verbänden an, gemeinsame Informationstage wie in Köln auch andernorts mitzugestalten.
Informationen finden Sie im Internet (www.zukunft-auf-augenhoehe.de).
Ira Kugel: Der blinde Mario Krügerke absolviert eine Ausbildung zum Chor- und Ensembleleiter
von Ira Kugel
Musik-Berufsfachschule in Nürnberg bildet Sehende und Sehgeschädigte aus
Früher hat er einfach nach Gehör gespielt. Sein Klavierlehrer klimperte ihm ein paar Töne vor - und kurze Zeit später konnte er das komplette Stück auswendig. „Das ist jetzt aber vorbei. Hier wird auf’s Notenlesen großen Wert gelegt“, sagt Mario Krügerke. Seit Herbst 2009 besucht der 26-Jährige Deutschlands einzige Musik-Berufsfachschule für Blinde und Sehbehinderte, an der er zum Chor- und Ensembleleiter ausgebildet wird. Von der Schule in Nürnberg hat der dunkelhaarige Musiker, der von Geburt an nicht sehen kann, bei seiner Ausbildung zum Klavierstimmer erfahren: „Es spricht sich unter den ganzen ‚Blindis’ rum, welche Einrichtungen es für Leute wie uns gibt“, erzählt er.
Eine Besonderheit an der Berufsfachschule ist, dass die derzeit sechs blinden und sehbehinderten Schüler gemeinsam mit Sehenden unterrichtet werden. „Die Schulgenehmigung sieht vor, dass mindestens die Hälfte der Schüler sehgeschädigt sein muss“, erklärt die stellvertretende Schulleiterin Angelika Gradel. Krügerke ist überzeugt, dass vor allem die Sehenden von dem gemeinsamen Unterricht profitieren: „Sie lernen, Berührungsängste abzubauen.“ Gradel stellt fest, dass sich die Schüler gegenseitig bereichern: „Die Blinden müssen sich in unserer Welt behaupten. Hier lernen sie den Umgang mit sehenden Musikern, das ist auch für ihr späteres Berufsleben wichtig.“
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Ein blinder Schüler der Berufsfachschule für Blinde und Sehbehinderte in Nürnberg sitzt in einem Musik-Ensemble der Schule am E-Piano. Foto: Daniel Karmann
Insgesamt zwei Jahre dauert die Ausbildung zum staatlich geprüften Chor- und Ensembleleiter. „Danach können die Schüler noch ein drittes Jahr machen, in dem sie sich zum Sing- und Musikschullehrer weiterbilden“, sagt Gradel. Aber auch ein künstlerisches Jahr sei möglich, um sich auf das Studium an einer Musikhochschule vorzubereiten.
Voraussetzung, um an der Berufsfachschule angenommen zu werden, „ist allein Talent“, sagt Gradel. Die Schüler sollten allerdings schon Musikunterricht gehabt haben. In einer Aufnahmeprüfung werde dann darüber entschieden, wer dabei sei und wer nicht. Je nach Ausbildungsjahr paukten die Schüler wöchentlich zwischen 20 und 32 Stunden Fächer wie Gehör- und Stimmbildung, Musikgeschichte oder Tonsatz. Auf dem Lehrplan der Blinden und Sehbehinderten steht zusätzlich das Notenlesen in Brailleschrift.
„Generell wird der Stoff für die Blinden und Sehenden unterschiedlich aufbereitet“, sagt Ensembleleiterin Maria Meth. Texte und Noten werden den Blinden und Sehgeschädigten in Blindenschrift „übersetzt“. „Die technischen Möglichkeiten sind fortgeschritten und machen vieles leichter“, freut sich Krügerke. Ein spezielles Computerprogramm mache es möglich, dass sich Noten in Blindenschrift umsetzen ließen.
„Das Erlernen des Dirigierens ist für Blinde schwieriger“, sagt der 26-Jährige, der davon träumt, später einmal als Berufsmusiker sein Geld zu verdienen. „Ich bewege mich da manchmal wie ein Roboter.“ Mitschüler oder Lehrer helfen ihm, indem sie seine Arme beim Dirigieren führen, so dass er ein Gefühl für die weichen Bewegungen bekommt.
Seit sieben Jahren probt Meth einmal wöchentlich mit dem Ensemble, das aus Schülern der drei Jahrgangsstufen besteht. Auch Krügerke, der E-Piano spielt, ist Teil der gut gelaunten Truppe. „Die gemeinsamen Proben unterscheiden sich vor allem darin, dass viel geredet wird, weil man sich gegenseitig keine Zeichen geben kann“, sagt Krügerkes sehender Ensemble-Kollege Yvgeniy Davydov. Im Vorfeld werde genau abgesprochen, wer bei welchem Takt einsetzt. „Es ist eine reine Teamarbeit“, sagt Meth.
Hinweis:
Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Presse-Agentur dpa (www.dpa.com).
Barrierefreiheit und Mobilität
Susanne Schmidt: Barrierefreiheit am Arbeitsplatz: Ottmar Miles-Paul blickt optimistisch in die Zukunft
von Susanne Schmidt
Interview mit dem Landesbehindertenbeauftragten in Rheinland-Pfalz
„Bei schlechten Farbkontrasten, fehlenden Alternativtexten zu Bildern oder flimmernden Internetseiten stoße ich leider immer wieder an Grenzen“, sagt Ottmar Miles-Paul. Im Interview spricht der sehbehinderte Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz u.a. über die Kunst, Verständnis für nachhaltige Barrierefreiheit am Arbeitsplatz zu vermitteln, die Notwendigkeit von Schulungen für Schwerbehindertenvertreter und Chancen für mehr Barrierefreiheit durch Gesetze wie die UN-Konvention.
Susanne Schmidt: Herr Miles-Paul, auf Ihrer Website als Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz (www.lb.rlp.de) ist unter dem Stichwort „Barrierefreiheit“ folgendes Zitat von Ihnen zu lesen:
„Wer heute barrierefrei denkt und plant, wird gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel morgen die Früchte einer barrierefreien Umwelt und gleichberechtigten Teilhabe ernten.“
Wie lässt sich dieser Satz auf das Inter- bzw. Intranet übertragen?
Ottmar Miles-Paul: Im elektronischen Bereich gilt das Gleiche wie bei einer räumlichen Barriere, etwa einer Stufe. Aber: Für einen Nicht-Behinderten ist es offensichtlich, dass Treppen für einen Rollstuhlfahrer eine unüberwindbare Hürde darstellen. Das Inter- bzw. Intranet muss er dagegen erst einmal verstanden haben, um Barrieren, beispielsweise für blinde und sehbehinderte Arbeitnehmer, zu erkennen. Hier ist eine Art „Übersetzung“ nötig. Ziel muss sein, dass Arbeitgeber und Entwickler sowohl das Inter- als auch das Intranet barrierefrei planen und umsetzen.
Schmidt: Sie sind selbst von Geburt an sehbehindert. Wie kommen Sie in Ihrer täglichen Arbeit im Netz klar?
Miles-Paul: Ich bin auf Hilfsmittel angewiesen. Durch einen Bildschirm mit Schwenkarm kann ich Texte und Fotos erkennen, wenn ich mir den Schirm nah vor die Brille ziehe. Bei schlechten Farbkontrasten, fehlenden Alternativtexten zu Bildern oder flimmernden Internetseiten stoße ich aber leider auch immer wieder an Grenzen. Das hindert mich daran, ohne Hilfe am Computer zu arbeiten - darüber ärgere ich mich als Nutzer selbstverständlich.
Auf den Websites der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung kann ich mich als sehbehinderter Nutzer glücklicherweise gut orientieren. Das verdanke ich meinen Vorgängern, die unsere IT-Spezialisten von der Notwendigkeit der Barrierefreiheit überzeugen und nachhaltig begeistern konnten. Die Kunst ist, den Ehrgeiz von Web-Entwicklern zu wecken, quasi ihr Herz für Barrierefreiheit zu gewinnen, und erfolgreich zu vermitteln, dass Barrierefreiheit im Inter- und Intranet allen Nutzern etwas bringt, sich also lohnt.
Schmidt: Ein Ziel des Projekts „BIK@work“ ist, Arbeitsplätze nachhaltig barrierefrei zu gestalten. Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Miles-Paul: Ich sehe das genauso. Ende September nahm ich an einem BIK-Sensi-Workshop für Personalräte im Landeskrankenhaus Andernach teil. Da sah ich mich in meinen Ansichten bestätigt: Um Barrierefreiheit am Arbeitsplatz nachhaltig sichern zu können, ist immer wieder nötig, Know-how zu vermitteln, die Dimension klar zu machen, warum und für wen barrierefreies Inter- und Intranet wichtig ist, und das Bewusstsein in der Öffentlichkeit zu verändern. BIK@work spielt dabei eine zentrale Rolle! Indem das Projekt z. B. Arbeitgeber oder Schwerbehindertenvertreter durch Schulungen und Workshops ins Boot holt, leistet es einen sehr wichtigen, grundlegenden Beitrag. Die Schwerbehindertenvertreter sind wichtige Schlüsselfiguren auf dem Weg zur Barrierefreiheit am Arbeitsplatz und damit für neue Arbeitsplätze für behinderte Arbeitnehmer!
Ich halte es für enorm wichtig, derartige Schulungen als festen Bestandteil in den Landesverbänden zu etablieren. In Rheinhessen treffen sich bereits seit längerem 15 bis 30 rheinland-pfälzische Schwerbehindertenvertreter regelmäßig zu einem „Runden Tisch“, bei dem sie sich u.a. zum Thema Barrierefreiheit austauschen. Mein Ziel ist, dieses Modell auf ganz Rheinland-Pfalz auszuweiten.
Schmidt: 2003 erließ Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland ein „Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen“. Wie wirkt sich die Regelung bei der Umsetzung von Barrierefreiheit in Inter- und Intranet aus?
Miles-Paul: Rheinland-Pfalz orientierte sich bei dem Erlass am 2002 verabschiedeten Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes. Durch das Landesgesetz konnte ein neues Bewusstsein für behinderte Arbeitnehmer geschaffen werden. Das Thema „Auffindbarkeit von öffentlichen Einrichtungen anhand von Leitsystemen“ schärfte z. B. den Blick auf Notwendigkeiten für Blinde und Sehbehinderte.
Das Gesetz ist auch hilfreich, um gegenüber Ministerien die Notwendigkeit barrierefreien Inter- und Intranets zu begründen. Ein Beispiel: 2008 setzten wir im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen durch, das Thema „Barrierefreies Internet“ zum Tagesthema der Computermesse „CeBIT“ zu machen. Im Zuge dessen wurden unsere Sites auf Barrierefreiheit geprüft, entsprechend angepasst und so genannte Wächter im IT-Bereich zur Wahrung der Barrierefreiheit eingesetzt.
Schmidt: Sind die Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes hinsichtlich der Barrierefreiheit von Inter- und Intranet in ihrer jetzigen Form ausreichend?
Miles-Paul: Ja, ich denke schon. Die gesetzlichen Regelungen haben uns im Vorankommen zur Umsetzung von Barrierefreiheit am Arbeitsplatz enorm geholfen. Durch das Sozialgesetzbuch IX wurde eine Grundlage geschaffen, die verbindlich gilt. Arbeitgeber und Web-Designer müssen sich daran orientieren.
Zwar sind wir vom Ziel, sämtliche Arbeitsplätze barrierefrei zu gestalten, noch weit entfernt. Dennoch haben wir heute bundesweit eine gesetzliche Diskussionsgrundlage, durch die ein entscheidender Bewusstseinswandel eingesetzt hat. In Rheinland-Pfalz wurde beispielsweise per Ministerratsbeschluss festgelegt, dass Aufträge der Landesregierung stets barrierefrei umgesetzt werden müssen.
Durch die Reform der BITV erhoffe ich mir einen noch besseren Handlungsspielraum, etwa hinsichtlich der Integrationsvereinbarungen in Betrieben.
Ich kann nicht sagen, dass alles perfekt ist. Meiner Meinung nach sind wir aber auf einem guten Weg. Im Übrigen sollten sich auch Behindertenverbände an die eigene Nase fassen - längst nicht alle Web-Angebote auf diesem Gebiet sind barrierefrei!
Schmidt: Rheinland-Pfalz brachte vor kurzem beim Bundesrat einen Antrag für einen „Nationalen Aktionsplan“ zur UN-Behindertenrechtskonvention ein. Warum?
Miles-Paul: Zum einen ist es nötig, die internationale Diskussion um gleichberechtigten Zugang national zu verankern. Im März wurde die UN-Konvention in Deutschland ratifiziert, jetzt muss sie dringend mit Leben gefüllt werden! Es ist gut, endlich klare Richtlinien zu haben. Jetzt müssen wir uns aber auf den Weg machen und sie nachbessern, sie sozusagen als stetig weiter zu entwickelnden Impuls sehen. Dazu gehört, die Arbeitgeber noch mehr herauszufordern, uns nicht in „Sonderwelten“ abzuschotten, und Partner wie Kirchen und Verbände mit ins Boot zu holen.
Zum anderen müssen wir uns in der derzeitigen Wirtschaftskrise erst recht politisch einmischen, um Kürzungen im sozialen Bereich zu verhindern. Das Konjunkturpaket II bietet zudem Chancen, Barrierefreiheit zu thematisieren – das sollten wir nutzen!
Im März, zum Einjährigen der deutschen Ratifizierung, soll der rheinland-pfälzische Landesaktionsplan fertig sein. Ich bin zuversichtlich, dass dessen bundesweites Pendant in zwei Jahren fertig gestellt sein wird.
Zur Person:
Ottmar Miles-Paul, 1964 im baden-württembergischen Ertingen geboren, ist seit 2008 Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz. Miles-Paul, von Geburt an seh- und hörbehindert, engagiert sich seit mehr als 20 Jahren in der Behindertenbewegung. Er ist freier Publizist und Mitbegründer der „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.“ (ISL).
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Portrait von Ottmar Miles-Paul in Jackett und Hemd. Archivfoto
Karsten Warnke: Instrumente zur Förderung der BITV-Umsetzung
von Karsten Warnke
Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) enthält die deutsche Fassung der Web Content Accessibility Guidelines als Vorgabe für Internetangebote der Bundes- und Landesdienststellen. Sie konkretisieren, wie Systeme der Informationsverarbeitung gemäß Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zu gestalten sind. Für die BITV-Umsetzung hat das Projekt „BIK – barrierefrei informieren und kommunizieren“ aufeinander aufbauende Instrumente entwickelt.
Förderung der BITV-Umsetzung durch BIK
2002 wurde nicht nur das BGG in Kraft gesetzt, es wurde auch erstmalig das Projekt „BIK – barrierefrei informieren und kommunizieren“ für drei Jahre vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert. Es folgte dann 2005 „BIK II“. Mit ihrem Gemeinschaftsprojekt reagierten der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) und der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) seinerzeit auf die ständig zunehmende Nachfrage nach Beratung in Sachen barrierefreies Webdesign. Diese Nachfrage nahm nach Erlass der BITV sprunghaft zu. Im Rahmen von „BIK I“ und „BIK II“ haben DBSV und DVBS zusammen mit der DIAS GmbH die Grundlagen für eine umfassende und bedarfsgerechte Beratung und Unterstützung für Internetanbieter und -Agenturen sowie BIK-Beratungsstellen aufgebaut. Kern des Beratungs- und Unterstützungsangebotes ist der von BIK entwickelte BITV-Test, der auf den Anforderungen der BITV basiert. Er ist ein Expertentest, der nur von qualifizierten BIK-Beratern durchgeführt werden sollte, um ein unabhängiges Gutachten zu erhalten.
Ausgewählte, repräsentative Webseiten durchlaufen 52 Prüfschritte. Der BITV-Test ist transparent und im Internet ausführlich dokumentiert (www.bitvtest.de). Er wird u. a. vom Bundesverwaltungsamt zur Qualitätssicherung empfohlen. Mit zielgruppenorientierten Workshopangeboten stellt BIK Entwicklern und Onlineredaktionen das erforderliche Know-how für die barrierefreie Gestaltung, auch von elektronischen Dokumenten, zur Verfügung.
In Kooperation mit Bundesministerien, dem Bundesverwaltungsamt und mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Karl-Hermann Haack, hat BIK zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung der BITV durchgeführt. So wurden z. B. Vergleichstests der Webseiten von Ministerien und Krankenkassen sowie eine gemeinsame Kampagne mit der BAG Selbsthilfe und den Sozialverbänden zur BITV-Umsetzung gemacht. Im Rahmen von „Test der Woche“ stellte BIK gut gelungene Lösungen, aber auch noch vorhandene Barrieren dem breiten Fachpublikum vor. Die Referenzliste „95plus“ enthält Webagenturen mit gelungenen, barrierefrei gestalteten Internetangeboten, die beim BITV-Test mehr als 95 von 100 erreichbaren Punkten erlangt haben. Die Internetdienstleistungen sind im Detail im Internet beschrieben (www.bitvtest.de/bitvtest/bitv_test_beauftragen/infos_preise.html).
BITV-Umsetzung am Arbeitsplatz
Folgeprojekt von „BIK II“ ist seit September 2008 das Projekt „BIK@work - barrierefrei informieren und kommunizieren am Arbeitsplatz“ mit dem Schwerpunkt der BITV-Umsetzung in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen. Dem Projektvorhaben liegt die These zugrunde, dass die BITV-Anforderungen technisch auch innerbetrieblich für die barrierefreie Gestaltung, z. B. von Intranetseiten und -anwendungen, herangezogen werden können und der Ansatz der Barrierefreiheit des BGG ebenso im Rahmen des SGB IX umgesetzt werden kann. Damit soll erreicht werden:
- Die Sicherung und Förderung von Schwerbehinderten-Arbeitsplätzen durch barrierefreie Informationstechnik,
- die Einführung der BITV als betriebliche Grundlage für barrierefreie Informationstechnik-Gestaltung und
- die Begründung von ca. 15 Partnerschaften mit Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen als „Leuchttürme“.
Die Beratung von betrieblichen Entscheidern, Interessenvertretungen und Entwicklern beginnt bei der Sensibilisierung, begleitet Planung, stellt Know-how zur Verfügung und sorgt für nachhaltige Qualität.
Den Arbeitgebern stehen kostenfrei (projektgefördert) folgende „BIK@work“-Dienstleistungen zur Verfügung, die je nach Bedarf durchgeführt werden:
Einstiegs-Paket
- Sensibilisierung (Test / Erstberatung / Workshop)
- Ausschreibung / Pflichtenheft
- Auswahl von Webagenturen / Redaktionssystemen (CMS)
Erste-Schritte-Paket
- Beratung bei der Erstellung und Überprüfung von Styleguides
- Ersttests von Templates
- Erläuterung der Testergebnisse
Prozessbegleitungs-Paket
- intensive Beratung und aktive Unterstützung
- Prüfung von PDF-Dokumenten
- Test von CMS-generierten Webseiten
Wissensvermittlungs-Paket
- Workshops für Entwickler
- Workshops für Onlineredakteure
- Workshops für PDF-Autoren
Endabnahmepaket
- Abschließender BITV-Test (unabhängiges Tandem prüft)
- Gebrauchstauglichkeitstests mit Hilfsmitteln (durch blinde, sehbehinderte, hörbehinderte Tester)
- Wiederholungstests zur Sicherung der Nachhaltigkeit
Die Begleitung bei der barrierefreien Informationstechnik-Gestaltung hat gezeigt, dass unzugängliche Dokumente besonders blinde und sehbehinderte Arbeitnehmer von der Unternehmenskommunikation abkoppeln. Zum einen werden Dokumentenformate missbräuchlich verwendet, zum anderen enthalten sie unüberwindbare Barrieren, besonders dann, wenn Screenreader zum Einsatz kommen. Wenn z. B. Vorgesetzte erwarten, dass Besprechungs- oder Entscheidungsvorlagen als PowerPoint-Präsentationen per E-Mail an Teams verteilt werden, dann stellt sich schon die Frage, warum dies nicht auch mit einem Textverarbeitungsprogramm geschehen kann. Das Gleiche gilt für die Anforderung, Inhalte als PDF-Dokument per E-Mail zu verteilen oder im Intranet zu publizieren. Dieser Missbrauch von Dokumentenformaten führt dazu, dass durch Formatierungswildwuchs und selbstherrliche Layouter unvorstellbare Barrieren, auch innerhalb von Worddokumenten, aufgebaut werden. Und: immer wieder trifft man in Intranets oder E-Mailanhängen auf Bilddokumente, die nur „fotografierten“ Text enthalten, der nicht editierbar und für Screenreader „unlesbar“ ist. Auch für die barrierefreie Gestaltung von Dokumenten können die Anforderungen der BITV herangezogen werden:
- Strukturierung der Inhalte (Überschriften)
- Alternativtexte für Grafiken und Bilder
- Linearisierbarkeit von Textspalten und Tabellen
- Inhaltsverzeichnisse bei langen Texten
- Beachtung von Sprachwechsel usw.
Förderung von Zielvereinbarungen
Zielvereinbarungen sind ein bekanntes Instrument, um mit mehreren Partnern ein gestecktes Ziel zu erreichen. Um einen Entwicklungsprozess zum Erfolg zu führen, muss er gemeinsam gesteuert und die Verantwortlichkeiten für die Erreichung von Einzelschritten und Teilzielen festgelegt werden.
Im Rahmen der SGB IX-Umsetzung können Schwerbehindertenvertretungen zusammen mit dem Betriebs- oder dem Personalrat mit dem Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen Integrationsvereinbarung gemäß SGB IX § 83 z. B. das Ziel vereinbaren, dass das Intranet bis zu einem bestimmten Zeitpunkt barrierefrei wird. Es kann festgelegt werden, dass die BITV die Grundlage für die Intranetgestaltung ist und dass eine unabhängige Prüfinstanz den Prozess mit Tests begleitet und eine Endabnahme vornimmt. Möglich ist selbstverständlich auch, derartige Festlegungen und entsprechende Verfahrensregelungen für die Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen in zielorientierten Betriebs- und Dienstvereinbarungen festzulegen.
Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes sieht den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Verbänden behinderter Menschen und Unternehmen bzw. Wirtschaftsverbänden vor. Bekannt ist möglicherweise der Abschluss einer Zielvereinbarung nach dem BGG mit der Pfizer Deutschland GmbH. Die Projekte BIK und „Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik“ (AbI) haben die Webagentur bei der barrierefreien Internetgestaltung beraten, unterstützt, die Entwickler geschult und es wurde das BITV-Testverfahren von BIK zur Qualitätssicherung eingesetzt.
2008 wurde das „Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit“ (BKB) gegründet. Seine Aufgabe ist es, den Behindertenverbänden Ressourcen und Know-how zur Verfügung zu stellen, damit sie auf „Augenhöhe“ in Zielvereinbarungsverhandlungen mit sehr viel mehr Unternehmen / Wirtschaftsverbänden eintreten können, als dies bisher möglich war.
Ziel des BKB ist es, „[...] durch eine Unterstützung der Behindertenverbände einen Beitrag zu umfassender Barrierefreiheit zu leisten. Insbesondere soll den Instrumenten des BGG zu stärkerer Wirksamkeit verholfen werden.“ Das BKB ist behinderungs- und verbandsübergreifend angelegt und dem Gender Mainstreaming verpflichtet. Es nutzt vorhandene Ressourcen und Kompetenzen der Verbände. Das Kompetenzzentrum ist Ansprechpartner und Anlaufstelle für:
- Behindertenverbände,
- Behindertenbeauftragte, insbesondere auch auf kommunaler Ebene,
- Behindertenbeiräte,
- Schwerbehinderten- und Personalvertretungen,
- Entscheider in Unternehmen und Wirtschaftsverbänden und
- Interessenten aus Politik und Verwaltung.
Das BKB ist eine Anlaufstelle, die organisatorische und juristische Hilfe bietet. Den fachlichen Input liefern vorhandene Projekte und Experteninstitutionen. (BKB 2008, www.dbsv.org/infothek/barrierefreiheit/bundeskompetenzzentrum-barrierefreiheit).
BIK ist eine von mehreren Institutionen, die dem BKB bei der Aufnahme, der Durchführung und dem Abschluss von Zielvereinbarungen mit seinem Know-how zur Seite stehen wird.
Zum Autor:
Karsten Warnke ist Projektkoordinator von „BIK@work“ und zweiter Vorsitzender des DVBS.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Frontales Portrait von Karsten Warnke in Jackett und Hemd. Foto: Susanne Schmidt
Berichte und SChilderungen
Keyvan Dahesch: Menschen mit Behinderung sind Thema in den Medien
von Keyvan Dahesch
„Die Berlinerin Daniela Schulte hat zum Auftakt der ersten Kurzbahn-WM der behinderten Schwimmer in Rio de Janeiro den Titel über 200 Meter Lagen gewonnen“, meldete die Deutsche Presse-Agentur am 1. Dezember 2009 den Erfolg der blinden Athletin. Solche sportlichen Spitzenleistungen der Frauen und Männer mit schwerer Behinderung waren bis Ende der 90er Jahre für die Agenturen, Presse, Funk und Fernsehen in Deutschland kein berichtenswertes Ereignis.
Selbst Heimatzeitungen hätten ihre Erfolge kaum zur Kenntnis genommen, monierte die 28-jährige Rollstuhlfahrerin Heide Kopp aus Wiesbaden bei einem Empfang des Sozialverbandes VdK im Januar 1989. Die Verwaltungsangestellte hatte bei den Paralympics 1988 in Seoul drei Gold- und eine Bronzemedaille in mehreren Schwimmdisziplinen gewonnen. Ob ihr der Urlaub gut bekommen wäre, hatten die Kollegen sie im Büro gefragt. Damals hatte nur das ZDF-Magazin „Praxis“ eine halbe Stunde von den „Olympischen Spielen der Behinderten“ berichtet. Dabei standen nicht die Leistungen der zu „Sorgenkindern“ erklärten Frauen und Männer, sondern ihre beeinträchtigte Gesundheit im Vordergrund. Kein Wunder, dass Erfolge dieser Menschen im Sport kaum bekannt wurden.
Das hat sich inzwischen durch die Vorbilder in den USA, Japan und anderen großen Nationen erfreulicherweise völlig geändert. Bei großen nationalen und internationalen Wettkämpfen sind die Medien wie der Tagesspiegel meist mit eigenen Reporterteams vertreten und berichten ausführlich über das Geschehen. „Doch wenn es um Barrieren beim gemeinsamen Schulbesuch von Menschen mit und ohne Handicaps, dem gewünschten Studium und ihrer Berufsausbildung geht, muss man mit Engelszungen reden, um überregionale Zeitungen dafür zu interessieren“, sagt Ottmar Miles-Paul, der fast blinde Landesbehindertenbeauftragte von Rheinland-Pfalz. Als Folge davon haben die Repräsentantinnen und Repräsentanten der Selbsthilfeverbände erfahren müssen, dass das, was die meinungsbildenden Medien nicht behandeln, selten bis gar nicht in der Politik stattfindet.
Ein Beispiel: Die in vier Jahren harter Verhandlungen erkämpfte UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen war in den großen Tages- und Wochenzeitungen kaum ein Thema. Und dies, obwohl die Konvention die uneingeschränkte Geltung der Menschen- und Bürgerrechte völkerrechtlich verbindlich auch für Menschen mit Behinderung vorschreibt. Da verhalf, unter anderem, eine faktenreiche Reportage mit dem Titel „Die unverdünnte Hölle“ im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ über offene und versteckte Diskriminierungen gehandicapter Menschen in Deutschland dem Vertrag im Deutschen Bundestag zur Annahme ohne die befürchteten Vorbehalte.
Die 1984 gegründete „Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien e.V.“ (abm) hat einiges erreicht bei dem Ziel, die Fähigkeiten, Leistungen, Probleme und Wünsche behinderter Menschen kontinuierlich in Presse, Hörfunk und Fernsehen zu bringen. Der Journalist und Schauspieler Peter Radtke, Initiator und hauptamtlicher Geschäftsführer der Initiative bis vor anderthalb Jahren, erreichte mit einigen regelmäßigen Sendungen im Privatfernsehen Erfolge. Auch heute, als ehrenamtlicher abm-Vorsitzender, kämpft er weiter für das Ziel, allen Redaktionen die Relevanz des Themas Mensch und Behinderung zu verdeutlichen. „Dies umso mehr, als allein durch das Älterwerden die Zahl der Menschen mit Behinderung und die damit verbundenen Barrieren ständig größer wird“, sagt Radtke.
Hilfe in dieser Hinsicht bekommen die rund zehn Millionen gehandicapten Menschen und ihre Selbsthilfeverbände in Deutschland durch die UN-Behindertenkonvention. Sie verpflichtet die Medien, ständig über deren Situation zu informieren.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Die blinde Schwimmerin Daniela Schulte während eines Wettkampfes. Archivfoto
Anna Dreher: Michaela Kummer läuft mit zwei Prozent Sehkraft zum Weltrekord
von Anna Dreher
Ihr Puls rast. Dabei läuft Michaela Kummer in ihrem gewohnten Rhythmus auf der Strecke, die sie in- und auswendig kennt. Aber diese Anspannung ist eben immer da. Die Gefahr, in einen Spaziergänger zu laufen, den sie nicht wahrnimmt, ist ein ständiger Begleiter geworden. „Beim Laufen stehe ich immer unter Strom“, sagt die 44-jährige Langstrecken-Spezialistin aus Calw (Baden-Württemberg). Das geht vermutlich jedem Sportler so. Bei Michaela Kummer hat die mentale Anstrengung jedoch einen ganz anderen Hintergrund: Sie verfügt nur über zwei Prozent Sehkraft.
Die Marathonläuferin leidet seit ihrem siebten Lebensjahr an „Zapfen-Stäbchen-Dystrophie“, einer Netzhauterkrankung, die zur Erblindung führt. „Ich sehe mein Gegenüber nicht“, beschreibt sie ihre Einschränkung. „Es ist wie ein Puzzle, bei dem man nur ein paar Teile hat und nur Umrisse erkennt.“ In einem bestimmten Blickwinkel nimmt sie Dinge wahr. Kummer kann aber beispielsweise keine Gesichter von Personen erkennen. Bis zu ihrem 15. Lebensjahr besuchte die aus Trier stammende Sportlerin eine Regelschule - ihr Blickfeld wurde Stück für Stück kleiner. „Ich bin mit der Erkrankung groß geworden und habe mich damit arrangiert“, sagt sie.
Kummer, die im Calwer Krankenhaus als Masseurin arbeitet, betrachtet die Krankheit als Herausforderung, die es zu meistern gilt. Und im Laufen hat sie eine Möglichkeit gefunden, sich über die starke Sehschwäche hinwegzusetzen. „Laufen ist das, was mir an Selbstständigkeit geblieben ist. Das ist meine kleine Freiheit, mein Ding“, sagt die zweifache Mutter. 1993 fing sie mit dem Joggen an, wo sie auch ihren Mann Oliver kennen lernte. „Würde er nicht so mitziehen, könnte ich das nicht machen. Ich bin ja doch abhängig von ihm, weil er immer mit zu den Wettkämpfen muss.“
Kummer läuft in der Klasse „T 12“, in der Athleten mit einer Sehkraft von maximal vier Prozent starten. Den Weltrekord von 3:49 Stunden über die 42,195 Kilometer lange Königsstrecke hätte die Calwerin schon bei ihren ersten drei Starts geknackt (3:22; 3:19 und 3:18). Aber erst beim Frankfurt-Marathon im Oktober 2009, bei dem sie nach 3:20 Stunden durchs Ziel lief, war beim Deutschen Behindertensportverband alles offiziell angemeldet - inklusive Dopingkontrolle. Ob ihr Rekord anerkannt wird, weiß Kummer noch nicht. Sie nimmt es gelassen: „Es würde mich nicht direkt frustrieren. Ich fände es witzig, einen Rekord zu haben, aber sonst versuch' ich es halt nochmal.“ Begleitet wurde sie von ihrem Mann und dem zweimaligen Ironman-Europameister Timo Bracht, der großen Respekt vor Kummers Leistung hat: „Vor allem ihr Kampfeswille hat mich beeindruckt.“ Verbunden sind die beiden Sportler durch eine Schnur am Arm, durch die der Begleitläufer je nach Kurvenlage Druck ausüben kann und Kummer so die Richtung weist.
„Der Gedanke, nicht mehr ohne fremde Hilfe joggen zu können, ist sehr schwer für mich“, sagt die 44-Jährige. Stets versucht sie, so wenig wie möglich durch ihre Sehbehinderung aufzufallen, was aber nicht immer möglich ist: Sobald es dunkel wird, muss sie den Blindenstock zu Hilfe nehmen. „Den stecke ich aber, so schnell es geht, weg“, sagt Kummer lächelnd.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Michaela Kummer, eine zierliche, sehnige Frau, und Timo Bracht sitzen nach dem Zieleinlauf beim Frankfurt-Marathon erschöpft, aber sichtlich glücklich in durchnässter Wettkampf-Kleidung an einer Bande. Archivfoto
Aus der Arbeit des DVBS
Nachrichten
DVBS-Jahrestagung nebst Mitgliederversammlung findet früher statt
Der Alptraum jedes Öffentlichkeitsarbeiters wurde wahr: Der Vorstand des DVBS hatte bereits im September 2009 einen Termin für die nächste DVBS-Jahrestagung nebst Mitgliederversammlung festgelegt. Der geplante Juni-Termin war teilweise sogar schon kundgetan worden, als die ungute Nachricht der Hotelbetreiber kam: „Die Marburger Hotels sind in dieser Zeit ausgebucht, weil das nahe gelegene kleine Stadtallendorf den großen ‚Hessentag’ feiert“. Also, Kommando zurück!
Die DVBS-Jahrestagung nebst Mitgliederversammlung findet nun nicht Anfang Juni, sondern bereits von Donnerstag, 13. Mai, bis Samstag, 15. Mai 2010, in Marburg statt. Bitte vormerken!
Auszüge des geplanten Programms:
- „Stelldichein“ am Donnerstagabend
- Tagung der Vereinsgliederungen am Freitag
- „Bunter“ Freitagabend
- Mitgliederversammlung am Samstag (ohne Vorstandswahlen, aber mit einer hoffentlich spannenden Podiumsdiskussion zur Hilfsmittelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen)
Auf vielfachen Wunsch wird in diesem Jahr die Möglichkeit einer gemeinsamen zentralen Unterkunft angeboten. Wir haben im Hotel Marburger Hof (Elisabethstraße 12, 35037 Marburg, Telefon: 06421 590750, E-Mail: info@marburgerhof.de, Internet: www.marburgerhof.de) mehrere Einzel- und Doppelzimmer reserviert. Diese können unter dem Gruppennamen „Abruf-Kontingent DVBS 2010“ auf eigene Kosten gebucht werden. Die Übernachtung mit Frühstück kostet pro Person und Nacht im Einzelzimmer 58 Euro (Doppelzimmer: 34 Euro). Für unsere Reservierung haben wir eine einfache Zimmerkategorie gewählt, um auch denjenigen Mitgliedern mit etwas weniger finanziellen Ressourcen die Möglichkeit zur Teilnahme an der gemeinsamen zentralen Übernachtung zu eröffnen. Das „Abruf-Kontingent DVBS 2010“ steht bis zum 15. März 2010 zur Verfügung.
Im Hotel können - bei rechtzeitiger Nachfrage - auch Zimmer mit anderen Ausstattungsmerkmalen gebucht werden.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Blick von der Bühne des Bürgerhauses Cappel in den mit DVBS-Mitgliedern besetzten Saal. Die Aufnahme wurde während der Mitgliederversammlung 2008 gemacht. Foto: Susanne Schmidt
Letzter Aufruf für Anträge auf Mitgliedsbeitrags-Ermäßigung
In den allermeisten Fällen verlangt ein Beschluss der Mitgliederversammlung 2008, dass der Ermäßigungsantrag jährlich neu zu stellen ist. Der Antrag kann schriftlich, per Fax (06421 9488810) oder per E-Mail (geschaeftsfuehrung@dvbs-online.de) in der Geschäftsstelle eingetroffen sein. Die Anträge werden bestätigt und die Mitgliedsdaten in der Datenbank angepasst. Die Bestätigung, und ausschließlich sie, dient dem Antrag stellenden Mitglied als Nachweis gegenüber dem Verein. Mitgliedern, denen im letzten Jahr eine Ermäßigung bis auf Widerruf gewährt wurde (z. B. Mitglieder, die im Ausland leben, oder Ruheständler, die eine Beitragsermäßigung beantragten), sind von der jährlichen Antragstellung ausgenommen.
Leitungsteam der Gruppe Ruhestand hat sich neu formiert
Dr. Johannes-Jürgen Meister leitet die DVBS-Gruppe Ruhestand drei weitere Jahre. Neu im Team sind Annelie Vogel und Eberhard Hahn. Letzterer übernimmt auch die Redaktion des FI Ruhestand von Jürgen Fischer. Wieder gewählt wurde außerdem Dr. Hans Heinz Herpers. Karsten Warnke, zweiter Vorsitzender des Vereins, dankte der Gruppe Ruhestand namens des Vorstandes für die engagierte Arbeit.
Terminvorschau
- 25. bis 28. Februar 2010: Fortbildungsseminar der AG Sehbehinderte in Marktbreit bei Würzburg.
- 18. bis 21. März 2010: Professionelle Gesprächsführung (Grundseminar) der Fachgruppe Wirtschaft, Herrenberg.
- Auch mit herausfordernden Situationen angemessen umgehen zu können - das ist das Ziel des Seminars „Professionelle Gesprächsführung“. Die Teilnehmer lernen die Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung kennen, erkunden die bestimmenden Faktoren von Gesprächsstress und entwickeln persönliche Strategien für eine bessere Kommunikation.
- 13. bis 15. Mai 2010: Veranstaltungen rund um die Mitgliederversammlung des DVBS, Marburg.
- 10. bis 13. Juni 2010: Professionelle Gesprächsführung (Aufbaukurs) der Fachgruppe Wirtschaft, Herrenberg.
- 9. bis 16. Oktober 2010: Seminar „Altern und Blindheit“ der Gruppe Ruhestand, Saulgrub.
- 19. bis 21. November 2010: Seminar zur Auseinandersetzung mit dem Sehverlust, Fachgruppe Sozialwesen, Bad Endorf.
Aus der blista
Jürgen Nagel: „Neue“ Orthoptistinnen absolvieren Weiterbildung zur Spezialistin
von Jürgen Nagel
Dass sehbehinderte Menschen an der blista eine außergewöhnlich qualifizierte Beratung und Unterstützung erfahren können, hat sich weit über Marburgs Grenzen hinaus herumgesprochen. Ganz besonders gilt dies für das Untersuchungs- und Beratungsangebot im Bereich vergrößernde Sehhilfen der „Rehabilitationseinrichtung für Blinde und Sehbehinderte“ (RES). Damit dieses Know-how künftig sehbehinderten Menschen in ganz Deutschland zur Verfügung steht, hat die blista in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Orthoptistinnen Deutschlands (BOD) eine in der Bundesrepublik bisher einzigartige Weiterbildung zur „Spezialistin für vergrößernde Sehhilfen und Low Vision Beratung“ entwickelt und durchgeführt.
Ende Oktober 2009 schlossen die ersten 21 Orthoptistinnen die Weiterbildung mit dem Abschlusskolloquium in Marburg erfolgreich ab. Zuvor hatten sie in fünf zweitägigen Modulen mit insgesamt 75 Unterrichtsstunden unter anderem spezielle Untersuchungsmethoden erlernt und die unterschiedlichen optischen Hilfsmittel und ihre Einsatzmöglichkeiten kennen gelernt. Im Abschlusskolloquium konnte sich die Prüfungskommission auf jeden Fall davon überzeugen, dass die Teilnehmerinnen ihre neu erworbenen Kenntnisse in den Bereichen Diagnostik, Therapie und Beratung erfolgreich unter Beweis stellen konnten. Insgesamt war die Rückmeldung der Teilnehmerinnen nach dem ersten Durchlauf sehr positiv, auch wenn einige nach vielen Jahren Berufspraxis doch ein wenig Lampenfieber vor der Abschlussprüfung hatten.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Gruppenfoto der ersten 21 Orthoptistinnen nach ihrer erfolgreichen Weiterbildung. Foto: Jürgen Nagel
Da Orthoptisten, die in Augenkliniken oder Augenarztpraxen beschäftigt sind, oft die ersten Ansprechpartner für sehbehinderte Menschen sind, sollten sie auch darüber informiert sein, welche Möglichkeiten der Rehabilitation bzw. der schulischen und beruflichen Ausbildungen bestehen, wo man Selbsthilfegruppen findet und was sie bieten oder welche Freizeitmöglichkeiten es trotz der massiven Behinderung gibt. All diese Aspekte umfasst die neue Weiterbildung, die auch vom „Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband“ (DBSV) und dem „Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf“ (DVBS) anerkannt wird.
Im Januar hat bereits der zweite Weiterbildungskurs begonnen, verbunden mit dem Ziel, ein flächendeckendes Netz dieser speziellen Anlaufstellen zu schaffen.
Zur Information:
Jürgen Nagel ist Leiter der RES.
Eine Liste Spezialisten ist online abrufbar (www.blista.de/aktuelles/blista-news/ausgaben/20093/neue_spezialisten.php).
Rudi Ullrich: Das blista-Fortbildungsangebot bietet Theorie und Praxis
von Rudi Ullrich
Der Fortbildungs-Kalender der blista, der in diesem Jahr bereits zum zehnten Mal erschienen ist, enthält wieder viele Angebote, die auch für blinde und sehbehinderte Menschen sowie Eltern und Angehörige von Interesse sein dürften.
Hier eine kleine Themenauswahl aus dem Inhalt:
- „Telefonieren und Chatten“
- „Psychodiabetologie“
- „Internetschulungskonzept“
- „Die Hausapotheke“
- „Beratungsarbeit bei Migrantenfamilien“
- „Erste Hilfe“
- „Ergonomie am PC-Arbeitsplatz“
- „Braille/DAISY-Übertragung“
- „Navigationssysteme für Blinde“
- „Optische und physiologische Grundlagen bei der Anpassung von Sehhilfen“
- „Sehbehinderten Menschen richtig helfen (in Klinik und Heim)“
- „Säuglingspflegekurs - Üben mit Luise“
- „Arbeitstechniken für blinde Kinder“
- „Diagnostik und Grundlagen der Rehabilitation“, „Frühförderung im Kindergarten“
- „Arbeit mit Speckstein“
Information und Anmeldung:
Die genaue Beschreibung der einzelnen Fortbildungen, die Teilnahmebedingungen und einen Anmeldebogen finden Sie im Internet (www.blista.de/bildung/index.php). Sie können den Katalog in digitaler Form oder in Schwarzschrift auch per E-Mail anfordern (fortbildung@blista.de).
Impressum
Herausgeber:
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) und Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista)
Mitglieder der Redaktion:
- für den DVBS: Michael Herbst, Andrea Katemann und Susanne Schmidt
- für die blista: Isabella Brawata, Thorsten Büchner, Rudi Ullrich und Marika Winkel
Koordination: Susanne Schmidt
Geschäftsstelle des DVBS
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
Telefon: 06421 9488813
Fax: 06421 9488810
E-Mail: horus@dvbs-online.de
Internet: http://www.dvbs-online.de
Verlag:
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V., Marburg
Punktschriftdruck:
Deutsche Blindenstudienanstalt e. V., Marburg
Digitalisierung und Aufsprache:
Geschäftsstelle des DVBS, Marburg
Herstellung:
Druckerei Schröder
35081 Wetter/Hessen
Der „horus“ erscheint seit der Ausgabe 4/2005 in Blindenschrift, in Schwarzschrift und auf einer CD-ROM, die die DAISY-Aufsprache, eine HTML-Version, die Braille-, die RTF- und PDF-Datei enthält. Er erscheint alle drei Monate.
Jahresbezugspreis:
- 22 Euro (zuzüglich Versandkosten) für die Schwarzschriftausgabe,
- 35 Euro für alle übrigen Ausgaben.
Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Ende eines Kalenderjahres.
Für Mitglieder des DVBS ist der Bezug der Vereinszeitschrift im Jahresbeitrag enthalten.
Die Herausgabe der Zeitschrift „horus“ wird vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband aus Mitteln der „Glücksspirale“ unterstützt.
Bankkonten des DVBS:
- Sparkasse Marburg-Biedenkopf, (BLZ 533 500 00), Konto 280
- Commerzbank AG Marburg, (BLZ 533 400 24), Konto 3 922 945
- Postbank Frankfurt, (BLZ 500 100 60) Konto 149 949 607
Beiträge und Bildmaterial schicken Sie bitte ausschließlich an die Geschäftsstelle des DVBS, Redaktion. Wenn Ihre Einsendungen bereits in anderen Zeitschriften veröffentlicht wurden oder für eine Veröffentlichung vorgesehen sind, so geben Sie dies bitte an.
Nachdruck ‑ auch auszugsweise ‑ nur mit Genehmigung der Redaktion.
ISSN 0724-7389
Verantwortlich im Sinne des Presserechts (V. i. S. d. P.): Michael Herbst (DVBS) und Rudi Ullrich (blista).
Heft 2/2010:
Schwerpunkt: Jobs gestern und heute
Erscheinungstermin: 17. Mai 2010
Redaktionsschluss: 24. März 2010
Anzeigenannahmeschluss: 16. April 2010
Anzeigen
Private Kleinanzeigen bis zu einer Länge von 255 Zeichen, die nicht kommerziell sind, werden kostenlos abgedruckt. Danach werden 17 Euro pro angefangene 255 Zeichen berechnet. Für die korrekte Wiedergabe ihres Inhalts (z. B. Namen, Anschriften usw.) kann keine Haftung übernommen werden.
Für eine gewerbliche Kleinanzeige werden 17 Euro pro angefangene 255 Zeichen berechnet. Die maximale Textlänge beträgt 1.020 Zeichen. Sonstige Preise auf Anfrage.
Beilagen erscheinen auf CD-ROM und kosten 580 Euro für die Gesamtauflage.
„Leben und Gesundheit“ kostenlos abzugeben
Gebe die Zeitschrift „Leben und Gesundheit“ aus der Schweiz vom Jahre 2009 in reformierter Blindenkurzschrift kostenlos ab. Zuschriften in Blindenschrift an: Peter Zahn, Gänsbühl 11 a, 86152 Augsburg.
BAGSO-Nachrichten im DAISY-Format
Die BAGSO-Nachrichten werden im Textservice des DVBS auf DAISY-CD-ROM gelesen. Für das Jahresabonnement dieser Ausgabe zahlen DVBS-Mitglieder 25 Euro.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Luzia Preis, Telefon: 06421 9488825 oder E-Mail (preis@dvbs-online.de).
Stellenausschreibung der Bayerischen Blindenhörbücherei e. V.
Die Bayerische Blindenhörbücherei e. V. - die öffentliche Leihbibliothek für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen – versorgt mit ihren 12 Mitarbeitern rund 6.000 Menschen mit Literatur. Sie sucht zum 01. Juli 2010 einen Geschäftsführer/eine Geschäftsführerin in Vollzeit.
Wir erwarten:
- eine engagierte, durchsetzungsfähige und kreative Person, die gern im Team arbeitet
- eine fundierte Qualifikation in den Bereichen Personalführung, Projektmanagement, Betriebswirtschaft und Literatur
Verhandlungsgeschick und Erfahrungen im Umgang mit individuellen Anwendungstechniken runden das Anforderungsprofil ab.
Wir bieten:
- eine interessante und zukunftssichere Tätigkeit in verantwortlicher Stellung,
- Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD),
- eine zusätzliche Altersversorgung (ZVK) und
- Beihilfeversicherung.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte mit Lichtbild in schriftlicher und elektronischer Form bis zum 15. März 2010 an:
Bayerische Blindenhörbücherei e. V., Lothstraße 62, 80335 München, Telefon 089 1215510, Fax: 089 12155123, E-Mail: info@bbh-ev.org, Internet: www.bbh-ev.org.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt beschäftigt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Karl Kliebhahn.
BRAILLEX Trio
So faszinierend ist Funktionalität! BRAILLEX Trio ist zugleich optimal positionierte Brailletastatur und 40-stellige Braillezeile für PCs. Praktisch: Notizbuchfunktion und Taschenrechner! BRAILLEX Trio verfügt, wie alle Braillezeilen aus dem Hause Papenmeier, über die patentierte Navigationsleiste. Möchten Sie mehr über BRAILLEX Trio erfahren? Rufen Sie uns am besten gleich an oder senden Sie uns eine E-Mail.
F.H. Papenmeier GmbH & Co. KG, Talweg 2, 58239 Schwerte, Telefon 02304 946 0, E-Mail: info.reha@papenmeier.de, Internet: www.papenmeier.de.
EinkaufsFuchs der Firma SynPhon
Haben Sie auch bei sich zu Hause gerne Ordnung, Klarheit und Übersicht? Kennzeichnen Sie mit dem EinkaufsFuchs zum Beispiel Ihre Einmachgläser, Leitzordner, Lernmaterialien, Ihre Tiefkühlbestände und alles was Sie sonst noch leicht wiederfinden möchten. Lassen Sie sich vom EinkaufsFuchs ansagen, was in einer Dose ist, bevor Sie sie öffnen. Oder genießen Sie es, mit dem EinkaufsFuchs endlich ohne fremde Hilfe selbstständig im Supermarkt oder im CD-Laden zu stöbern.
Der EinkaufsFuchs hat eine umfangreiche Datenbank von über einer Million Artikel und kann auch von Vollblinden spielend leicht eingesetzt werden.
SynPhon GmbH, Telefon: 07250 929555, E-Mail: synphon@t-online.de, Internet: www.synphon.de.
Poet BE - Das praktische Vorlesesystem für Vielleser
Wenn Sie viel lesen, benötigen Sie ein Vorlesesystem mit dem Sie auch gebundene Bücher gut lesen können. Beim Poet BE liegt die Buchseite plan auf und wird dadurch vollständig bis in den Falz erfasst. Das Gerät ist leicht und ohne Vorkenntnisse zu bedienen. Auf Knopfdruck wird der komplette Text mit klar verständlicher menschlicher Stimme vorgelesen.
Fragen Sie uns zu den Poet Vorlesegeräten.
Wir informieren Sie gerne ausführlich:
BAUM Retec AG, In der Au 22, D-69257 Wiesenbach, Telefon: 06223 49090, Fax: 06223 4909399, E-Mail: info@baum.de, Internet: www.baum.de.
BAUM - Produkte und Dienstleistungen für Blinde und Sehbehinderte
Am Ziel!
Enzo Cavaterucci (51), sehbehindert…
...arbeitet jetzt als Bürokraft bei der Caritas in München.
Berufsförderungswerk Würzburg gGmbH, Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte, Telefon 0931 90010, E-Mail: info@bfw-wuerzburg.de, Internet: www.bfw-wuerzburg.de.
SightCity Frankfurt 2010
Wir freuen uns auf Sie!
28. bis 30. April 2010
SHERATON Hotel Frankfurt am Main
Kommen Sie zur größten Fachmesse für Blinden-und Sehbehinderten-Hilfsmittel in Deutschland
- Freier Eintritt
- Abholservice für sehgeschädigte Besucher von den Messebahnhöfen zu den Ausstellungsflächen
- Hersteller präsentieren Neuheiten und Bewährtes für Sehbehinderte und Blinde
Das Vortrags- und Diskussions-Programm, ein Forum für Betroffene und Interessierte
- Erfahrungen von Betroffenen
- BBWs und BFWs informieren über Arbeit, Ausbildung und Beruf
- Weiterbildung für Ärzte und Heilberufe
- medizinische Fachvorträge, Fortbildungsveranstaltungen und Podiumsdiskussionen zu sozialpolitischen Themen
SightCity Forum 2010
Veranstaltungsort: Hotel Sheraton, Frankfurt-Airport, Hugo-Eckener-Ring 15, 60549 Frankfurt a.M., Kontakt: SightCity Frankfurt, c/o Metec AG, Hasenbergstrasse 31, D-70178 Stuttgart, Telefon: +49 (0) 711 6660318, Fax: +49 (0) 711 666033 3 -E-Mail: info@sightcity.net, Internet: www.sightcity.net.
Akustik „Berlin“
- Lautstärkeabhängige Regelung, den Wünschen von Benutzern und Anwohnern entsprechend
- Optimaler Lärmschutz durch Schallausrichtung
- Gemäß den gängigen Richtlinien
Universell einsetzbar
Leichtere behindertengerechte Ausstattung der bestehenden Lichtsignalanlagen
Taster „Berlin“
- Sensorfläche oder Mechanik
- Verdeckte Anforderung (z. B. Verlängerung der Grünphase/Zuschaltung des Blindensignals)
- Vibrationsmodul zur taktilen Signalisierung
- Variante Pilotton im Taster
Alle Informationen im Internet: www.rtb-bl.de, Telefon: + 49 (0) 5252 97060.
Motiv in der Schwarzschriftausgabe: Verena Bentele (27 Jahre, Paralympics-Siegerin Biathlon/Langlauf).
Blind und dennoch extrem mobil.
Wir zeigen ihr den richtigen Weg.
BAGSO-Nachrichten im Abonnement
Die BAGSO-Nachrichten, die Zeitschrift der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen für Aktive in der Seniorenarbeit, erscheinen vierteljährlich, jeweils mit einem Schwerpunktthema und aktuellen Informationen zu Seniorenpolitik und Seniorenarbeit, Gesundheit und Pflege, Technik und Internet, Verbraucherfragen, Finanzen…
Sie können die BAGSO-Nachrichten abonnieren – für 16 Euro inklusive Versand, Mitglieder eines BAGSO-Verbandes zahlen nur zwölf Euro. Wir senden Ihnen gern ein Probeheft oder ein Abonnement-Formular zu.
BAGSO Bonngasse 10 53111 Bonn, Telefon: 0228 24999315, Fax: 0228 24999320, E-Mail: kratz@bagso.de.
iRead: „einfach lesen“
An dieser Stelle erscheint in der Schwarzschriftausgabe ein Bild von Nicola. Sie sitzt an ihrem Schreibtisch und scannt mühelos ihre Lernunterlagen sowie die tägliche Post ein, die sie sich anschließend durch den Screen Reader Window-Eyes vorlesen lässt.
Die Vorlesesoftware „iRead“ verwandelt einen Windows-PC mit Bildschirmausleseprogramm und Scanner in ein offenes Vorlesesystem
„Einfach“
Ein Tastendruck und „iRead“ liest in wenigen Sekunden gedruckte Texte für Sie vor. „iRead“ sucht hierbei automatisch nach einem betriebsbereiten Scanner, wählt die optimalen Einstellungen aus und erfasst den Text. Ein weiterer Tastendruck genügt, um die Blattlage der eingelesenen Seite zu erfragen.
„Lesen“
„iRead“ gibt den erkannten Text auf Ihren Wunsch satzweise, wortweise oder zeichenweise wieder. „iRead“ sucht bereits bei der Texterkennung nach Überschriften und erstellt daraus unmittelbar ein Inhaltsverzeichnis. Diese einzigartige automatische Erstellung des Inhaltsverzeichnisses ermöglicht es Ihnen, bequem von Überschrift zu Überschrift zu springen.
Mit „iRead“ alles im Griff
In erfassten Texten können Sie mit der Suchfunktion gezielt zu einzelnen Worten springen. An jeder beliebigen Textstelle können Sie eine Lesemarke setzen, um jederzeit schnell wieder dahin zu gelangen.
„iRead“ schafft den Zugang
„iRead“ kann Bilddateien verschiedener Formate, wie z. B. JPG, GIF, TIF usw., einlesen und den abgebildeten Text erkennen. Damit werden diese, sonst unzugänglichen Dateien, lesbar. Perspektivische Verzerrungen und Drehungen werden von „iRead“ automatisch korrigiert.
Komplette Lösung
„iRead“ ist optimiert für die Nutzung mit Bildschirmausleseprogrammen, sogenannten Screen Readern. Falls Sie nicht einen der gängigen Screen Reader wie Window-Eyes, JAWS oder ZoomText mit Sprachausgabe nutzen, können Sie „iRead“ mit dem kostenlosen Screen Reader NVDA verwenden. Dieser arbeitet optimal mit Handy Tech Braillezeilen.
„iRead“ und Window-Eyes, das Traumpaar
Window-Eyes, der neue Star unter den Bildschirmausleseprogrammen, ist die Traumkombination mit „iRead“. Alle Informationen sind perfekt aufeinander abgestimmt. Fordern Sie noch heute Ihre Demoversion für „iRead“ und Window-Eyes an.
- Handy Tech Elektronik GmbH, Brunnenstraße 10, 72160 Horb-Nordstetten, Telefon: 07451 5546-0, Fax 07451 554667, E-Mail: info@handytech.de, Internet: www.handytech.de.
- Fil. Stuttgart: Winfried Volz, Manuel Schunk, Telefon: 0711 2202299-0, E-Mail: stuttgart@handytech.de
- Fil. Köln: Raphael Mader, Stefan Schäfer, Telefon: 0221 921556-0, E-Mail: koeln@handytech.de
- Fil. Marburg: Martin Sopart, Dirk Adamski, Telefon: 06421 690012-0, E-Mail: marburg@handytech.de
- Fil. Lüneburg: Ingo Reinke, Sascha Paul, Telefon: 04131 699698-0, E-Mail: lueneburg@handytech.de