Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bleibt zentrale Aufgabe
Die aktuelle Beschäftigtenstatistik schwerbehinderter Menschen der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2024 ist alarmierend. Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bleibt nach wie vor weit hinter den gesetzlichen Vorgaben zurück. Die vierte Staffel der Ausgleichsabgabe, die mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes seit Januar 2024 eingeführt wurde, zeigt keine Wirkung.
Nur 39 Prozent der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber erfüllen ihre gesetzliche Pflicht vollständig. Mehr als jedes vierte Unternehmen beschäftigt keinen einzigen schwerbehinderten Menschen.
Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) sieht hier dringenden Handlungsbedarf: Die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ist noch immer nicht selbstverständlich. Besonders problematisch ist aus Sicht des DVBS, dass große Teile der Privatwirtschaft weiterhin die gesetzlichen Vorgaben ignorieren.
„Der DVBS zeigt seit 110 Jahren, wie Teilhabe am Arbeitsleben auch mit Blindheit und Sehbehinderung gelingen kann. Viele unserer beruflich erfolgreichen Mitglieder sind Beispiele hierfür. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dass Arbeitgeber trotz gesetzlicher Maßnahmen und gesellschaftlicher Verbesserungen hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben. Die Selbsthilfe behinderter Menschen bietet umfassende Informationen, Praxisbeispiele und Beratung zu allen Fragen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung“, erklärt Werner Wörder, 1. Vorsitzender des DVBS.
Arbeitgeber und Betroffene, die Unterstützung und verlässliche Informationen zur Beschäftigung sehbeeinträchtigter Menschen brauchen, können auf die Angebote des DVBS zurückgreifen.